Die Umsetzung der Rahmenlehrpläne in Sachsen- Anhalt

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1 Die Umsetzung der Rahmenlehrpläne in Sachsen- Anhalt Die Rahmenlehrpläne als verbindliche Vorgabe Die Länder können den Rahmenlehrplan der KMK direkt übernehmen und zum Landeslehrplan erklären. Sofern sie bei der Umsetzung in einen Landeslehrplan Veränderungen vornehmen, stellen sie sicher, dass das Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung des KMK-Rahmenlehrplans mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt (KMK 1999, 5). Sachsen-Anhalt übernimmt die Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung direkt als Landeslehrpläne in zwei Umsetzungsvarianten (vgl. 3.2). Lernfelder, Zielformulierungen und Inhalte bleiben unverändert. Landesspezifische Vorgaben lt. EBBbS-VO Den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Rahmenlehrpläne in Sachsen-Anhalt bilden die Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen (EBBbS-VO), RdErl. des MK vom sowie die Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen, RdErl. des MK vom Es heißt im Teil A, Erläuterungen zu den Stundentafeln: IV. Nach Lernfeldern strukturierte Rahmenlehrpläne 1. Werden durch die oberste Schulbehörde nach Lernfeldern strukturierte Rahmenlehrpläne in Kraft gesetzt, ist auch der Unterricht nach Lernfeldern entsprechend zu strukturieren. 2. Für die Ausbildungsberufe des gewerblich-technischen, des hauswirtschaftlichen, des gastronomischen und agrarwirtschaftlichen Bereiches werden dann die berufsbezogenen Unterrichtsfächer der Stundentafel aufgehoben und statt dessen durch die Lernfeldstruktur der Rahmenlehrpläne ersetzt, wobei acht Wochenstunden berufsbezogenen Unterrichts einzuhalten sind. Die Bewertung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt in den einzelnen Lernfeldern. Aus diesen Teilzensuren wird eine Gesamtzensur für das Profilfach Berufs- 1

2 theorie gebildet. Dabei ist eine Gewichtung der Lernfeldzensuren entsprechend den Stundenumfängen der Lernfelder vorzunehmen. Die Lernfelder werden auf einer Anlage zum Zeugnis der Berufsschule ausgewiesen (Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 1999 b, 28). Neu geregelt wird damit die Gestaltung der Zeugnisse und dazugehöriger Anlagen. Die Zeugnisse der Berufsschule (Teil D) weisen anstelle der Unterrichtsfächer Lernfelder aus. Aus diesen Teilzensuren wird für den berufsbezogenen Lernbereich eine Gesamtzensur für das Fach Berufstheorie gebildet (Kultusministerium des Landes Sachsen- Anhalt 1997). Die Note für das Fach Berufstheorie setzt sich aus den Teilzensuren der Lernfelder (siehe Anlage zum Zeugnis) zusammen. Die Lernfeldzensuren sind entsprechend den Stundenumfängen der Lernfelder gewichtet (Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 1999 b, 34). 2

3 Die Zeugnisse der Berufsschule werden aufgrund der Änderungen der EBBbS-VO wie folgt neu gestaltet (Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 1999 b, 34-35): Muster für das Abschlusszeugnis in der Berufsschule bei Ausweis des Faches Berufstheorie nach Teil A Abschn. VI Nr. 2: Berufsschule Abschlusszeugnis Frau/Herr (Vorname und Name) geb. am in hat als Auszubildende/Auszubildender im Ausbildungsberuf die Klasse der Berufsschule im Schuljahr erfolgreich besucht. (Unterrichtsfächer gemäß der Stundentafel Bewertung der Leistungen (Noten) einschließlich Berufstheorie ) 1 Sie/er hat den Berufsschulabschluss (gegebenenfalls: und den Hauptschulabschluss/ Realschulabschluss) erworben. Bemerkungen: (Ort) Schulleiterin/Schulleiter (Datum der Zeugnisausgabe) Klassenlehrerin/Klassenlehrer (Siegel) 1) Die Note für das Fach Berufstheorie setzt sich aus den Teilzensuren der Lernfelder (siehe Anlage zum Zeugnis) zusammen. Die Lernfeldzensuren sind entsprechend den Stundenumfängen der Lernfelder gewichtet. Noten: Sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3

4 Muster der Anlage zum Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnis in der Berufsschule nach Teil A Abschn. IV Nr. 2 (Name der Schule) Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bewertung der Lernfeldleistungen (Lernfelder gemäß Rahmenlehrplan) (Noten) Diese Übersicht gilt in Verbindung mit dem (Bezeichnung des Zeugnisses) vom Ort/Datum Klassenlehrerin/Klassenlehrer im Auftrage der Schulleiterin/ des Schulleiters Noten: Sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) Nach Maßnahme des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt wird die Gesamtzensur mit einer Stelle nach dem Komma ausgewiesen und zusätzlich im Zeugnis verbal bezeichnet. Die Anlage jedes Jahreszeugnisses weist die Lernfelder des Ausbildungsjahres aus; entsprechend ergibt sich auch die Gesamtzensur für das Fach Berufstheorie. Im Abschlusszeugnis der Berufsschule werden alle Lernfelder des Ausbildungsberufes erfasst. Die Fachkonferenz der berufsbildenden Schule kann festlegen, dass Lernfelder mit einem geringen Stundenvolumen gemeinsam bewertet werden (auch hier sind die Stundenanteile zu wichten). 4

5 Nimmt ein Schüler/eine Schülerin an der Leistungsfeststellung eines Lernfeldes oder mehrerer Lernfelder nicht teil, so muss der Schüler/die Schülerin das Lernfeld/die Lernfelder nachfolgend belegen. Die Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom (Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 1997) wurde durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen vom ergänzt (Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 1999 a). Die Paragraphen 27 und 41 beinhalten Ausgleichsregelungen und Abschlüsse. Nach Maßgabe des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt können in der Berufsschule mangelhafte oder ungenügende Leistungen im Fach Berufstheorie nicht ausgeglichen werden (Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 1999 a, 37). Gleichzeitig ist geregelt, dass Auszubildende den Erweiterten Realschulabschluss erwerben, wenn sie 41 (Abs. 4) erfüllen und im Profilfach Berufstheorie des jeweiligen Ausbildungsberufes einen Zensurendurchschnitt von mindestens 2,6 nachweisen. Im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung wird die ursprüngliche Fächerstruktur beibehalten. Die Lernfelder werden den Fächern nach den Vorgaben des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt zugeordnet. Berufe, die keinem Berufsfeld zugeordnet sind und in die o. g. Bereiche gehören, setzen die Rahmenlehrpläne ebenfalls direkt um. Damit wird die Curriculumentwicklung Arbeitsauftrag für die Berufsschule vor Ort. 5

6 LEHRPLÄNE FÜR DEN AUSBILDUNGSBERUF... Berufsübergreifender Lernbereich (allgemein bildende Fächer) Berufsbezogener Lernbereich Rahmenrichtlinien (RRL) Deutsch RRL Sozialkunde Rahmenlehrplan mit Lernfeldern, Zielformulierungen und Inhalten Gegebenenfalls: Berufsspezifische Zusatzqualifikationen RRL Religion oder Ethik RRL Sport Stundentafel Erwerb der Fachhochschulreife Fremdsprache (RRL) oder Wahlpflichtangebote Abb. 3: Zusammenhang zwischen dem berufsbezogenen und dem berufsübergreifenden Lernbereich 6

7 Erläuterungen zu den curricularen Vorgaben Die Implementierung der Rahmenlehrpläne, d. h. die Gestaltung der Schulcurricula (der schulinternen Bildungsgangplanung) in Sachsen-Anhalt erfolgt in den berufsbildenden Schulen ohne administrative Vorgaben. Beobachtbar sind deshalb gegenwärtig drei Herangehensweisen: gemeinsame Erarbeitung eines Gesamtkonzepts im Lehrerteam, Erarbeitung in Fachkonferenzen, wobei Ausarbeitungen einzelner Lehrkräfte zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst werden, Erarbeitung eigener Lehrpläne durch einzelne Lehrkräfte. Eigene Lehrpläne entsprechen in ihrer Struktur noch oft einem herkömmlichen, nach Fachsystematik strukturierten Stoffverteilungsplan (Müller 2000 a). Der Modellversuch SELUBA unterstützt die Erarbeitung von Schulcurricula durch Anregungen und Empfehlungen für ein Grundgerüst eines Schulcurriculums. Für die Fächer dieses Lernbereichs sind die Rahmenrichtlinien und sonstigen Vorgaben verbindlich. In Sachsen-Anhalt werden in den dualen Ausbildungsberufen die allgemein bildenden Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Wahlpflichtangebote, Sozialkunde, Sport, Religion oder Ethik unterrichtet. Um die Zusammenarbeit der Lernbereiche in den Bildungsgängen zu unterstützen, erfolgt im Rahmen des Modellversuches SELUBA in Sachsen-Anhalt eine Analyse der Rahmenrichtlinien der Fächer Deutsch und Sozialkunde gemeinsam mit der Landesfachbetreuerin und dem Landesfachbetreuer. Zur Analyse wird ebenfalls das bereits aufbereitete Material des Modellversuchspartners SELUBA Nordrhein-Westfalen für das Fach Deutsch/Kommunikation, das Hinweise und Vorgaben für eine Zusammenarbeit enthält, herangezogen. Generelles Ziel des Unterrichts im Fach Deutsch/Kommunikation (Lehrplan Deutsch/Kommunikation 2000, 34) in den Bildungsgängen der Fachklassen des dualen System ist die Weiterentwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in berufsbezogenen und berufsübergreifenden Situationen. Sprachliche Handlungsfähigkeit wird grundsätzlich in kommunikative Zusammenhänge eingebunden betrachtet, ausdrücklich auch in solche der beruflichen Kommunikation. 7

8 Die didaktische Untergliederung der zu vermittelnden sprachlichen Handlungskompetenz bildet den Kern des Lehrplans und lässt sich in einem Kompetenzfünfeck anschaulich darstellen: Kommunikation aufnehmen und gestalten Interessen vertreten und verhandeln Sprachliche Kompetenzbereiche Informationen verarbeiten Verstehen von Texten und Medien weiterentwickeln Texte erstellen und präsentieren Abb. 4: Kompetenzfünfeck für das Fach Deutsch/Kommunikation Die fünf Kompetenzbereiche mit ihrem didaktischen Begründungszusammenhang und ihrer weiteren didaktischen Untersetzung bilden zusammen mit den Kompetenzen der Lernfelder des berufsbezogenen Lernbereichs den Rahmen für die gemeinsame Arbeit im Bildungsgang. Korrespondierend mit diesen Hinweisen enthalten die curricularen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen berufsorientierende Hinweise für ausgewählte Ausbildungsberufe (Modellversuch SELUBA 2000, 13-14). 8

9 Literatur KMK-Handreichungen für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz (KMK) für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.). Bonn: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Verordnung über Berufsbildende Schulen. RdErl. des MK vom In: SVBl. Land Sachsen-Anhalt (1997), Heft 12. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (1999 a): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen vom Bek. des MK vom In: SVBl. Land Sachsen-Anhalt (1999), Heft 3. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (1999 b): Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen. RdErl. des MK vom In: SVBl. Land Sachsen-Anhalt (1999), Heft 3. Lehrplan Deutsch/Kommunikation. Arbeitsfassung des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung. Soest Modellversuch SELUBA: Informationen zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne in Nordrhein-Westfalen. Soest Zum download unter Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

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