Studie. Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 FORENSIC

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1 Studie FORENSIC Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 Eine empirische Studie zur Wirtschaftskriminalität im Mittelstand und in den 100 größten Unternehmen

2 2 Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 Inhalt 1 Vorwort 3 2 Wirtschaftskriminalität aus der Sicht des Bundeskriminalamts 4 3 Überblick über die Ergebnisse aus der Gesamtstudie Wirtschaftskriminalität in Deutschland, Österreich und Schweiz 6 4 Eckdaten der deutschlandweiten Erhebung 9 5 Wirtschaftskriminalität im Mittelstand 10 6 Wirtschaftskriminalität in den 100 größten Unternehmen 24 7 Ausblick 32 Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

3 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Vorwort Zum nunmehr fünften Mal seit 1999 bringen wir unsere Studie zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland heraus. Dazu befragen wir die erste und zweite Führungsebene in Unternehmen verschiedenster Branchen zu ihren Erfahrungen mit Wirtschaftskriminalität, den implementierten Präventions- und Aufdeckungsmaßnahmen sowie zum Umgang mit entdeckten Fällen. Unsere gemeinsam mit dem renommierten Sozialforschungsinstitut TNS Emnid durchgeführte Befragung wurde aufgrund des hohen Interesses im deutschsprachigen Raum erstmals auch in Österreich und der Schweiz durchgeführt. Die Studie bestätigt: Wirtschaftskriminalität stellt nach wie vor ein hohes Risiko für die Unternehmen in Deutschland dar. Alarmierend ist insbesondere, dass die Befragten das Risiko von Wirtschaftskriminalität für andere Unternehmen deutlich höher einschätzen als für ihr eigenes Unternehmen und dass gleichzeitig vier von fünf Unternehmen mit ihren eigenen Präventions- und Aufdeckungsmaßnahmen zufrieden sind oftmals im Widerspruch zu den tatsächlichen Vorkehrungen. Dies ist umso unbefriedigender, als Wissenschaft, Verbände sowie KPMG unter anderem durch diese Studienreihe seit Jahren auf Schwachstellen hinweisen. Das Schadensausmaß von wirtschaftskriminellen Handlungen ist enorm: In Deutschland entstehen jedes Jahr Schäden von durchschnittlich über Euro pro betroffenem Unternehmen. Dieses Ergebnis sowie die relativ hohe Betroffenheit von Großunternehmen bestätigen auch die Studien für Österreich und die Schweiz. Positiv hervorzuheben ist, dass der Umgang mit Wirtschaftskriminalität inzwischen ein dauerhaftes Thema in Geschäftsführungs- und Vorstandsetagen ist und auch in den Aufsichtsräten zunehmend ernst genommen wird. Wir hoffen, dass neben dem erneuten Weckruf durch unsere Studie auch eine unterstützende Wirkung von der aktuellen Compliance-Diskussion ausgeht, die in fast allen Unternehmen den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität einschließt und oftmals hilft, die erforderlichen Mittel für die Bekämpfung freizusetzen. Diese Entwicklung wird flankiert von erneut erweiterten Möglichkeiten der Prävention und Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Handlungen sowie wieder zunehmender Rechtssicherheit bei der Durchführung unternehmensinterner Maßnahmen. Dr. Frank Hülsberg Partner, Forensic Dr. Frank M. Weller Partner, Forensic Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

4 4 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Wirtschaftskriminalität aus der Sicht des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke ist seit Februar 2004 Präsident des Bundeskriminalamts (BKA). Seit 1971 bekleidete er eine Reihe von Ämtern in Schleswig- Holstein, wo er unter anderem die Kriminalpolizei in Neumünster und später die Landespolizeischule leitete. Vor seiner Berufung ins BKA war er Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium von Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Arbeitskreises II (Innere Sicherheit) der Innenministerkonferenz. Die deutschen Unternehmen sind in verschiedenster Form durch Kriminalität betroffen. Sie werden nicht nur von außen, sondern insbesondere auch von innen heraus durch ihre eigenen Mitarbeiter und Fehlverhalten des Managements Opfer von kriminellen Aktivitäten. Das Spektrum der denkbaren Straftaten ist dabei weit. Sie umfassen neben den klassischen Delikten der Wirtschaftskriminalität im Sinne der polizeilichen Statistiken und Lagebilder, wie etwa die Anlage- und Finanzdelikte, Kartell- und Wettbewerbsverstöße oder Insolvenzdelikte, auch die allgemeinen Delikte, wie Betrug, Untreue und Unterschlagung, sowie Geldwäsche und Korruption zum Nachteil der Unternehmen. Auch die Kriminalitätsphänomene unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik stellen nach wie vor eine große Herausforderung für die Unternehmen dar. Daher ist es aus Sicht der Unternehmen folgerichtig, den Begriff Wirtschaftskriminalität in der vorliegenden Studie weiter zu fassen und alle Straftaten einzubeziehen, die sich gegen deren wirtschaftlichen Interessen richten. Auch wenn sich die Aussagen der polizeilichen Erhebungen und die der vorliegenden Studie aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Zielrichtungen nur bedingt vergleichen lassen, lässt sich jedoch eine Erkenntnis aus beiden Quellen belegen: Von der Wirtschaftskriminalität geht nach wie vor ein sehr hohes Risiko nicht nur für die einzelnen Unternehmen, sondern auch für das volkswirtschaftliche Gesamtgefüge aus. Beunruhigend ist dabei insbesondere die durch diese Kriminalitätsformen verursachte hohe Schadenssumme. Wirtschaftskriminalität verursachte 2011 mit über 4 Milliarden Euro etwa die Hälfte des in der deutschen Polizeilichen Kriminalitätsstatistik durch Kriminalität ausgewiesenen Gesamtschadens, obwohl der Anteil dieser Delikte an den gesamten statistisch erfassten polizeilichen Straftaten in den letzten fünf Jahren immer unter 1,8 Prozent lag. Was dies für den einzelnen Unternehmer bedeutet, lässt sich aus der vorliegenden Studie entnehmen: Euro jährlicher Schaden pro betroffenes Unternehmen und ein Schaden von Euro pro Fall. Hinzu dürften noch unerkannte Schäden und Gewinneinbußen kommen, beispielsweise durch Zahlungen überhöhter Preise aufgrund kartellrechtlicher Absprachen, entgangene Aufträge aufgrund von Korruption oder durch das Ausspähen von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen erlittene Wettbewerbsnachteile. Wirtschaftskriminalität betrifft nicht nur Großunternehmen. Gerade auch der Mittelstand als Wirtschaftsmotor mit seiner großen Innovationskraft stellt eine attraktive Zielscheibe für Wirtschaftskriminelle dar. Wie die vorliegende Studie belegt, wird aber gerade im Mittelstand die Möglichkeit, potenzielles Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden, überwiegend als niedrig oder sehr niedrig eingeschätzt. Die Ergebnisse der Studie geben gerade für diese Unternehmen Anlass, ihre bestehenden Risikoeinschätzungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls ihre Präventionsmaßnahmen anzupassen. Unternehmen werden von der Wirtschaftskriminalität aber nicht nur als Opfer von Straftaten betroffen. Beträchtliche Risiken können auch dann entstehen, wenn Angehörige eines Unternehmens schwere Straftaten begehen, um dem eigenen Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

5 Geleitwort 5 verschaffen. Dies gilt vor allem für Kartellrechtsverstöße und Korruptionsdelikte. In diesen Fällen drohen erhebliche Image- und Vertrauensschäden, die den Wert und die Wirtschaftskraft des Unternehmens erheblich reduzieren können und nicht selten den mit der Tat angestrebten wirtschaftlichen Vorteil weit übersteigen. Sofern diese Straftaten von einem vertretungsberechtigten Organ des Unternehmens selbst begangen oder durch eine pflichtwidrige Verletzung der Aufsichtspflichten ermöglicht worden sind, besteht zudem aufgrund nationaler und internationaler Regelungen das Risiko der Verhängung von hohen Geldbußen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Um Wirtschaftskriminalität wirksam begegnen zu können, sind die Strafverfolgungsbehörden auf die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen angewiesen. Das Bundeskriminalamt steht daher ihm Rahmen verschiedener regelmäßiger und anlassbezogener Arbeitstreffen und Informationsveranstaltungen mit den Vertretern vieler Wirtschaftsunternehmen in regem Kontakt. Leider verzeichnet die Studie im Vergleich zu den Vorjahren eine abnehmende Bereitschaft der deutschen Unternehmen, die Strafverfolgungsbehörden einzubinden. Lediglich in etwas mehr als der Hälfte der festgestellten Fälle bei den Großunternehmen in 61 Prozent der Fälle werden die Strafverfolgungsbehörden von deutschen Unternehmen eingeschaltet. Hier sind die Unternehmer gefordert, zur Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Täter nicht nur arbeitsund zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Jede Strafanzeige ist ein klares Signal an die Beschäftigten des Unternehmens, aber auch an externe Kooperationspartner, dass rechtswidrige Praktiken nicht geduldet werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass nahezu bei der Hälfte der Fälle eigene Mitarbeiter des Unternehmens Täter sind, darf die Präventivwirkung eines Null-Toleranz-Verhaltens nicht unterschätzt werden. Zur wirksamen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption ist die verstärkte enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Unternehmen im beiderseitigen Interesse unverzichtbar. Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

6 6 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Überblick über die Ergebnisse aus der Gesamtstudie Wirtschaftskriminalität in Deutschland, Österreich und Schweiz Mit der weiter zunehmenden Globalisierung der Märkte und einer fast vollständigen Digitalisierung aller Bereiche des Geschäfts- und Privatlebens wird Wirtschaftskriminalität ein grenzüberschreitendes Problem für die Unternehmen. Erstmalig wurden daher in diesem Jahr Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt. Diese Übersicht zeigt die Kernergebnisse für alle drei Länder auf. Im Weiteren werden nur die deutschen Ergebnisse dargestellt. Steigende Fallzahlen Knapp jedes vierte Unternehmen in Deutschland wurde in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität. Von den befragten 100 größten Unternehmen waren es sogar mehr als die Hälfte. In Österreich fielen im gleichen Zeitraum knapp 11 Prozent der befragten 100 mittelständischen Unternehmen wirtschaftskriminellen Angriffen zum Opfer, in der Schweiz waren es 13 Prozent von ebenfalls 100 Befragten. Der Anteil unter den Top 100- Unternehmen lag in Österreich bei 39 Prozent, in der Schweiz bei 47 Prozent. Hohe Deliktzahlen, hohe Schäden Jede Minute wird ein deutsches Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern Opfer von Wirtschaftskriminalität ein einziger solcher Fall kostet durchschnittlich Euro! Die Umfrageergebnisse aus Österreich und der Schweiz ergeben noch deutlich höhere durchschnittliche Schadenswerte. Größere Unternehmen, höhere Risiken Mehr als die Hälfte der befragten Großunternehmen wurde in den vergangenen beiden Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität das sind relativ doppelt so viele Unternehmen wie im Mittelstand. Die durchschnittlichen Schäden pro Fall der häufigsten Deliktarten Diebstahl/Unterschlagung und Betrug/Untreue sind um ein Vielfaches höher als bei mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Die Aufklärungsmethoden sind entsprechend professioneller: Großunternehmen setzen verstärkt auf den Einsatz von elektronischen Mitteln zur Aufklärung und vertrauen auf die Unterstützung von externen Experten bei der Aufbereitung der Fälle. Je nach Größe und Herkunft sind über % der Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen! Wirtschaftskriminalität kostet betroffene Unternehmen über & pro Jahr (Deutschland)! pro Fall (Österreich, Schweiz)! Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

7 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Täter im eigenen Unternehmen Die Täter kamen in den vergangenen zwei Jahren zu einem großen Teil aus den eigenen Unternehmensreihen. Die befragten Mittelständler in Deutschland gaben an, dass in 48 Prozent der aufgedeckten Fälle eigene Mitarbeiter straffällig wurden (Österreich, Schweiz: 40 Prozent). In den 100 größten Unternehmen verhielt es sich ähnlich (Deutschland: 48 Prozent, Österreich: 41 Prozent, Schweiz: 57 Prozent). In mehr als jedem dritten Fall war dabei das Management und das Top-Management in die Taten involviert, bei den betroffenen Top 100-Unternehmen waren es in Deutschland sogar noch höhere Prozentzahlen. Deutsche Unternehmen vermuten als begünstigende Faktoren unter anderem mangelndes Unrechtsbewusstsein, klassisches Fehlverhalten, unzureichende Kontrollstrukturen und Schulungsdefizite. In Österreich wird hier vor allem das fehlende Unrechtsbewusstsein genannt, in der Schweiz die unzureichenden Kontrollstrukturen. Prävention lückenhaft Die Schutzmaßnahmen in deutschen Unternehmen sind noch unzureichend. Nur 34 Prozent schulen ihre Mitarbeiter in Bezug auf Wirtschaftskriminalität, ebenfalls nur 34 Prozent haben eine Hinweisgebermöglichkeit eingerichtet, nur 48 Prozent verfügen über Ansprechpartner für Fragen der Wirtschaftskriminalität und nur überraschende 19 Prozent erfassen die Frühwarnindikatoren von wirtschaftskriminellen Handlungen systematisch. Trotzdem empfinden 81 Prozent der Unternehmen ihre Präventionsmaßnahmen als ausreichend.sie beabsichtigen nicht, ihre Schutzmaßnahmen wesentlich auszubauen, obwohl sie das Risikopotenzial als gleichbleibend oder steigend einschätzen und in den kommenden Jahren ein konstantes bis steigendes Compliance-Budget erwarten. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch in Österreich und der Schweiz. Die überwiegende Mehrheit der befragten Unternehmen empfinden ihre Präventionsmaßnahmen als ausreichend und beabsichtigen nicht, verstärkt in den Ausbau von Schutzstrukturen zu investieren, obwohl ihr Compliance-Budget in den kommenden Jahren ansteigen soll. Risiko unterschätzt, Präventionsmaßnahmen falsch ausgerichtet Die Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz waren stärker von Delikten betroffen, die nicht im aktuellen Fokus ihres Risikoradars lagen. Die befragten deutschen Unternehmen sehen die größten Risiken im Datendiebstahl/Datenmissbrauch sowie in der Verletzung von Schutzund Urheberrechten. Tatsächlich sind sie aber überwiegend von Delikten wie Betrug/Untreue sowie Diebstahl/ Unterschlagung betroffen. Die befragten österreichischen Unternehmen sehen die größten Risiken im Datendiebstahl/Datenmissbrauch sowie der Korruption, sind tatsächlich aber wie die Schweizer Unternehmen auch von Delikten wie Diebstahl/Unterschlagung betroffen. Bei den Schweizer Unternehmen wird dabei irrigerweise die Verletzung von Schutz- und Urheberrechten sowie Datendiebstahl/Datenmissbrauch als größte Bedrohung wahrgenommen. Mehr als 40 % der Täter kommen ausschließlich aus dem eigenen Unternehmen! Trotz unzureichender Schutzmaßnahmen halten über 80 % der Unternehmen ihre Prävention für ausreichend! Die Risikowahrnehmung der Befragten stimmt nicht mit dem tatsächlichen Schaden überein! Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

8 8 Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

9 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Eckdaten der deutschlandweiten Erhebung In Deutschland wurden 332 nach Branchen und Größenklassen repräsentativ ausgewählte Unternehmen nach ihren Erfahrungen mit Wirtschaftskriminalität, ihrer Risikoeinschätzung und ihren Präventionsmaßnahmen befragt. Die Grundgesamtheit in Höhe von 300 bildete dabei die Anzahl der Unternehmen in Deutschland entsprechend den Daten des Statistischen Bundesamts. Da davon auszugehen ist, dass in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern Fälle von Wirtschaftskriminalität äußerst selten auftreten, wurde diese Gruppe aus der Grundgesamtheit entfernt. Aus der angepassten Grundgesamtheit wurde in Abhängigkeit von der Anzahl der Unternehmen je Branche und der Mitarbeiterzahl eine Quotenauswahl vorgenommen. Darüber hinaus wurden separat 32 der größten Unternehmen in Deutschland nach ihren Erfahrungen mit Wirtschaftskriminalität, ihrer Risikoeinschätzung und ihren Präventionsmaßnahmen befragt. Diese Befragung diente dazu, mögliche Unterschiede bei Großunternehmen im Vergleich zu den Ergebnissen der repräsentativen Befragung der und mittelständischen Unternehmen vorzunehmen. Abbildung 1 Position der Befragten in mittelständischen Unternehmen (Angaben in Prozent, Basis: n = 300) Abbildung 2 Position der Befragten in Großunternehmen (Angaben in Prozent, Basis: n = 32) Vorstand/Geschäftsführung Leitung Finanzen/Controlling Leitung Recht Compliance-Officer Leitung Personal Leitung Interne Revision Leitung Risikomanagement Leitung Unternehmenssicherheit Sonstiges Vorstand/Geschäftsführung Leitung Finanzen/Controlling Leitung Recht Compliance-Officer Leitung Interne Revision Leitung Risikomanagement Leitung Unternehmenssicherheit Der standardisierte Fragebogen wurde von der KPMG und der Steinbeis- Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance, gemeinsam konzipiert. Mit der konkreten Durchführung der persönlichen Telefoninterviews wurde TNS Emnid beauftragt. Die Interviews erfolgten im Sommer Die Datenüberlieferung sowie die anschließende Auswertung erfolgten anonym. Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen, Sachverhalte oder befragte Personen waren weder während der Auswertung noch danach möglich. Über die Stichprobengröße ist eine Repräsentativität gewährleistet. Darüber hinaus spiegelt die Stichprobe aufgrund ihrer Quotierung die mittelständische Struktur der deutschen Unternehmenslandschaft wider. Bei den befragten mittelständischen Unternehmen handelt es sich zum größten Teil um GmbHs beziehungsweise GmbH & Co. KGs (85 Prozent). Die Unternehmen sind national oder überwiegend national tätig (87 Prozent). Unter den befragten Unternehmen sind 64 Prozent Familienunternehmen, die zu über 80 Prozent auch durch die Eigentümer selbst geführt werden. Bei den 32 Großunternehmen handelt es sich überwiegend um GmbHs (56 Prozent) und Aktiengesellschaften (16 Prozent). Unter den befragten Unternehmen sind rund 38 Prozent Familienunternehmen, die zu knapp 60 Prozent auch familiengeführt sind. Die Befragten der mittelständischen Unternehmen sowie der Großunternehmen waren entweder Mitglieder der Geschäftsführung oder hatten eine Leitungsposition in relevanten Fachabteilungen inne. Damit wurden die Führungskräfte befragt, die aufgrund ihres Verantwortungs- und Kompetenzbereichs die größte Nähe oder den besten Überblick zum Thema Wirtschaftskriminalität haben. Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

10 10 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Wirtschaftskriminalität im Mittelstand Executive Summary Auch 2012 hat das Thema Wirtschaftskriminalität in Deutschland nicht an Bedeutung verloren. Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Knapp jedes vierte deutsche Unternehmen mit mehr als neun Beschäftigten ist in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Die mit Abstand häufigsten Delikte sind Diebstahl/Unterschlagung (44 Prozent der Fälle) und Betrug/Untreue (38 Prozent der Fälle). Mit jedem Fall von Diebstahl/ Unterschlagung und Betrug/Untreue entstehen den Unternehmen dabei durchschnittliche Schäden von rund Euro beziehungsweise rund Euro. In Deutschland beläuft sich der jährliche Gesamtschaden aus Wirtschaftskriminalität auf 20 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Das Aufkommen an Körperschaftsteuer betrug 2011 in Deutschland 16 Milliarden Euro. Jeder Fall aus Wirtschaftskriminalität in Deutschland ist durchschnittlich auf knapp Euro bezifferbar. Durchschnittlich kostet Wirtschaftskriminalität ein betroffenes Unternehmen pro Jahr etwa Euro. In jedem Jahr werden in Deutschland knapp Wirtschaftskriminalitätsfälle in den Unternehmen begangen und bekannt. Das bedeutet, dass jede Minute mehr als ein Unternehmen in Deutschland Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen wird. Dies entspricht dem 5-fachen an Wohnungseinbrüchen und dem 14-fachen an Raubdelikten in Deutschland. Die Erwartung, selbst Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden, ist dennoch interessanterweise niedrig; das generelle also für alle deutschen Unternehmen bestehende wirtschaftskriminelle Risiko wird allerdings höher als das eigene Risiko eingeschätzt. Wird ein Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität, so ist es überwiegend gleichzeitig von mehreren Delikten (zum Beispiel Betrug/ Untreue und Diebstahl/Unterschlagung) betroffen. Zudem kumulieren mehrere Deliktarten im Zeitverlauf. Die Täter wirtschaftskrimineller Handlungen stammen in knapp der Häfte der Fälle aus den eigenen Reihen. Nach wie vor wird etwa jeder zweite Fall nur durch Zufall entdeckt. Die Unternehmen sind überwiegend zufrieden mit ihren Präventionsmaßnahmen; ein stärkeres Investment in die Entwicklung der Maßnahmen wird nicht erwartet. Die Budgets für Präventionsund Compliance-Maßnahmen haben sich in den letzten zwei Jahren bei den meisten Unternehmen nicht geändert. Nur knapp jedes dritte Unternehmen plant eine Erhöhung des Budgets für die kommenden zwei Jahre. Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

11 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Erfahrung mit Wirtschaftskriminalität Deliktarten In Deutschland war in den vergangenen zwei Jahren knapp jedes vierte Unternehmen (24 Prozent) von Wirtschaftskriminalität betroffen. Dabei sind die beiden Deliktbereiche Betrug/ Untreue sowie Diebstahl/Unterschlagung weiterhin die anteilig häufigsten bei den betroffenen Unternehmen. Während 2010 noch 53 Prozent (2006: 46 Prozent) der betroffenen Unternehmen mindestens einen Fall von Betrug/Untreue zu verzeichnen hatten, waren es 2012 nur noch 37 Prozent. Diebstahl und Unterschlagung dagegen haben sich nach einem Anteil von 82 Prozent (2006) und einer zwischenzeitlichen Reduzierung auf 57 Prozent (2010) wieder auf einen Anteil von 65 Prozent erhöht. Datendiebstahl beziehungsweise Datenmissbrauch sind auf 31 Prozent zurückgegangen. Sie bilden damit aber immerhin noch die dritthäufigsten Deliktarten in den betroffenen Unternehmen. Der Anteil an Korruptionsdelikten hat sich 2012 weiter reduziert und betrug nur noch 6 Prozent (2010: 10 Prozent, 2006: 17 Prozent). Rückläufig sind auch Verletzungen von Geschäftsoder Betriebsgeheimnissen. Nic ht zu unterschätzen: Obwohl die Manipulation von jahresabschlussrelevanten Informationen im Vergleich zu anderen Deliktarten relativ selten vorkommt, sind Delikte dieser Art in Hinsicht auf den Schaden und die Reputation erheblich. Abbildung 3 Art der Wirtschaftskriminalität (Angaben in Prozent der betroffenen Unternehmen, Mehrfachnennungen möglich) Diebstahl/ Unterschlagung Betrug/ Untreue* Datendiebstahl/ Datenmissbrauch Verletzung von Geschäftsoder Betriebsgeheimnissen Korruption Verletzung von Schutzund Urheberrechten Kartellrechtsverstöße Geldwäsche Manipulation von jahresabschlussrelevanten Informationen * Betrug und Untreue wurden 2012 zusammengefasst. Um dennoch einen Vergleich zu ermöglichen, wurde hier für die Jahre 2006 und 2010 der Mittelwert aus der Summe der beiden Delikte ermittelt. Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

12 12 Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 Im Durchschnitt war ein deutsches Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren fünfmal und damit mehr als zweimal im Jahr von Wirtschaftskriminalität betroffen. Bei insgesamt circa Wirtschaftskriminalitätsfällen im Jahr bedeutet das für deutsche Unternehmen, dass im Durchschnitt pro Tag Fälle registriert werden. Pro Stunde erleiden deutsche Unternehmen demnach durch 77 Wirtschaftsdelikte Schaden. 57 Prozent der betroffenen Unternehmen sind mit mindestens zwei Delikten gleichzeitig konfrontiert. Sie können gleicher Art sein oder auch verschiedene Delikttypen repräsentieren. Am häufigsten waren die Unternehmen von den Delikten Diebstahl/ Unterschlagung sowie Betrug/Untreue betroffen. Mit großem Abstand folgen Fälle aus der Verletzung von Geschäftsoder Betriebsgeheimnissen sowie aus Korruption (vergleiche Exkurs auf Seite 32 zu weiteren Ausführungen zur Korruptionsentwicklung). Abbildung 4 Betroffenheit der Unternehmen nach Delikttypen* (Angaben in Prozent, Basis: n = 1.524) , Diebstahl/Unterschlagung Betrug/Untreue Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen Korruption Geldwäsche Verletzung von Schutz- und Urheberrechten (Produkt- und Markenpiraterie) Datendiebstahl/Datenmissbrauch Kartellrechtsverstöße Manipulation von jahresabschlussrelevanten Informationen * Aufgrund von Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht von 100 Prozent abweichen. Gefährdete Bereiche Die Umfrageergebnisse zu den von Wirtschaftskriminalität betroffenen Bereichen der Unternehmen lassen eine Einteilung in drei wesentliche Gruppen zu (vergleiche Abbildung 5). Weit überdurchschnittlich steht der Vertrieb im Fokus der wirtschaftskriminellen Handlungen. Hier gab es im Vergleich zu den Ergebnissen 2006 (58 Prozent) und 2010 (49 Prozent) keine wesentliche Veränderung. Weniger stark, aber noch überdurchschnittlich sind Lager/Logistik mit rund 31 Prozent (2010: 18 Prozent, 2006: 43 Prozent) und die Produktionsbereiche mit rund 28 Prozent (2010: 17 Prozent, 2006: 30 Prozent) betroffen; durchschnittlich trifft es mit jeweils rund 19 Prozent noch die Einkaufsabteilung (2010: 14 Prozent, 2006: 30 Prozent) und die Geschäftsleitungsebene, nach der 2012 erstmals gefragt wurde. Weniger wirtschaftskriminelle Handlungen betreffen die vertriebsorientierten Berater, die IT-Abteilung und das Finanz- und Rechnungswesen. Gleichwohl stellen die vertriebsorientierten Berater, nach denen 2012 erstmals gefragt wurde, eine Sonderrolle dar. Sie sind keine internen Mitarbeiter, sondern unterstützen den Vertrieb als Externe. Mit rund 8 Prozent Anteil nehmen sie eine nicht zu unterschätzende Position ein. Zu empfehlen: Eine überlegte und risikoorientierte Auswahl der Berater, geeignete vertragliche Vereinbarungen sowie gezielte Kontrollen helfen Unternehmen, die Risiken, die durch Agenturen und andere Ve rtrie bsmittler entstehen, zu reduzieren. Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

13 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Abbildung 5 Von Wirtschaftskriminalität betroffene Bereiche (Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich, Basis: n = 72) Vertrieb (eigene Mitarbeiter) Lager/Logistik 31 Produktion 28 Einkauf Geschäftsführung IT 17 Sonstige 15 Finanz- und Rechnungswesen 12 Vertriebsorientierte Berater (externe Mitarbeiter) 8 Human Resources, Personalwesen 6 Weiß nicht, keine Angabe Schadenshöhen Wirtschaftskriminalität kostet ein betroffenes deutsches Unternehmen pro Jahr durchschnittlich Euro. Jeder Wirtschaftskriminalitätsfall in Deutschland verursacht bei den Unternehmen einen durchschnittlichen Schaden in Höhe von rund Euro. Für die deutsche Wirtschaft bedeutet das hochgerechnet einen jährlichen Gesamtschaden von 20 Milliarden Euro. Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der Wirtschaftsstraftaten in Deutschland beträchtlich höher liegt. In unserer Studie von 2006 schätzten die befragten Unternehmen die Dunkelziffer auf rund 80 Prozent. 1 Die Unternehmen wurden deliktspezifisch nach den tatsächlich eingetretenen direkten Schäden einschließlich der Ermittlungs- und Folgekosten befragt. Demnach erleiden die Unternehmen die durchschnittlich größten Schäden bei den Delikten Diebstahl/Unterschlagung, Betrug/Untreue sowie Kartellrechtsverstöße (vergleiche auch Abbildung 9). Besonders teuer sind für die betroffenen Unternehmen Betrug und Untreue. Durchschnittlich erleidet ein betroffenes Unternehmen aus diesem Delikttypus einen jährlichen Schaden von rund Euro. Ein Fall kostet ein Unternehmen im Durchschnitt etwa Euro für ein als gering eingeschätztes Risiko ein nicht unerhebliches Schadensvolumen. Noch häufiger als von Betrug/Untreue sind die Unternehmen mit Diebstahl/ Unterschlagung konfrontiert. Die betroffenen Unternehmen bezifferten ihren durchschnittlichen jährlichen Schaden aus solchen Delikten mit rund Euro. Auch dieses Delikt steht nicht so stark im Aufmerksamkeitsfokus der Unternehmen, obwohl die Unternehmen davon, gemessen an der Gesamtzahl der Fälle, am häufigsten betroffen sind (44 Prozent). Ein Vorkommnis aus Diebstahl/Unterschlagung kostet ein betroffenes Unternehmen im Durchschnitt etwa Euro. 1 KPMG, Studie zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2006, Seite 7. Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

14 14 Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 Täter Befragt nach der Herkunft der Verursacher gaben die befragten Unternehmen an, dass zu 48 Prozent Unternehmensinterne, das heißt eigene Mitarbeiter, die Täter sind und zu 41 Prozent Externe, zum Beispiel Lieferanten, Kunden, Unbekannte, straffällig werden. Bei etwa jedem neunten Fall handeln die beiden Tätergruppen gemeinsam (vergleiche Abbildung 6). Die Unternehmen gehen davon aus, dass der überwiegende Teil der internen Täter nicht in leitenden Positionen zu suchen ist, sondern auf der Mitarbeiterebene ohne Managementfunktion, erst danach im Management und am wenigsten im Top-Management. Abbildung 6 Wer sind die Täter? (Angaben in Prozent, Basis: n = 72) Intern Extern Intern und Extern Top-Management Management Mitarbeiter Die betroffenen Unternehmen machen sich ein eigenes Bild, warum ein Täter zum Täter wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Einschätzung nicht zwangsläufig mit den Ursachen aus Täterperspektive übereinstimmt. Die maßgeblichen Gründe für wirtschaftskriminelles Handeln sehen die Unternehmen im mangelnden Unrechtsbewusstsein der Täter. Darüber hinaus werden aber auch Faktoren aus der Sphäre der Geschädigten wie Unachtsamkeit/Nachlässigkeit und mangelhafte Kontrollen als wichtige Gründe angeführt. Unterdurchschnittlich oft sehen die Unternehmensvertreter die Ursachen in den Anreizsystemen und in der mangelnden Sanktionierung. Eine völlig nachrangige Bedeutung haben für sie fehlende Schulungen oder auch fehlende Vorgaben von der Unternehmensleitung. Abbildung 7 Begünstigende Faktoren für die Tatbegehung (Angaben in Prozent, Basis: n = 72) Mangelndes Unrechtsbewusstsein Unachtsamkeit/Nachlässigkeit Fehlende oder mangelhafte Kontrollen Finanzieller Druck/Boni Erfolgsdruck Mangelhafte Sanktionierung von Fehlverhalten Zeitdruck Fehlende Schulungen/Trainings Fehlende oder mangelhafte Leitlinien beziehungsweise Vorgaben Fehlende Leit- und Vorbilder im Management beziehungsweise Top-Management Sehr hoch Hoch Niedrig Sehr niedrig 0 100

15 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Professionalität bei der Vermeidung oder Bekämpfung von dolosen Handlungen dokumentiert sich in einer qualitativ hochwertigen Aufklärungsarbeit und einer konsequenten Sanktionierung. Sofern diese Instrumentarien im Unternehmen nicht genutzt oder nur unzureichend ausgeprägt sind, sind die Hemmschwellen für Täterverhalten naturgemäß geringer. Hier liegt eine maßgebliche Verantwortung bei den Unternehmen, professionelle Kontrollen zu implementieren, um frühzeitig Fehlverhalten zu begegnen. Damit können sichtbare Lücken geschlossen werden, die anderenfalls Tätern ihre Taten später leicht machen. Zudem können Unternehmen durch angemessene Kontrollen vermeiden, dass sich fehlerhaftes Verhalten in Einzelfällen zu systematischem Täterverhalten entwickelt (vergleiche Abbildung 7). 5.2 Einschätzung des Risikos von Wirtschaftskriminalität in Deutschland Sensibilität für Wirtschaftskriminalität allgemein ist hoch In Deutschland schätzen 67 Prozent der Unternehmen das generelle Risiko, von Wirtschaftskriminalität betroffen zu sein, als hoch bis sehr hoch ein. Von den Unternehmen gehen 32 Prozent davon aus, dass das Risiko in den vergangenen zwei Jahren gestiegen ist und Prozent erwarten sogar, dass es in den kommenden zwei Jahren noch weiter steigen wird. Risiko, selbst betroffen zu sein, nur gering eingeschätzt Gefragt nach dem Risiko, im eigenen Unternehmen von wirtschaftskriminellen Handlungen betroffen zu sein, antworten die Befragten gegenläufig und es zeigt sich im Ergebnis ein eher zu geringes Problembewusstsein. So schätzt die überwiegende Mehrheit der Unternehmen (83 Prozent) das Risiko, selbst von Wirtschaftskriminalität betroffen zu sein, als gering bis sehr gering ein. Das heißt im Umkehrschluss, dass in Deutschland nur 17 Prozent der Unternehmen davon ausgehen, gegenwärtig einem hohen bis sehr hohen Gefahrenpotenzial aus Wirtschaftskriminalität ausgesetzt zu sein. Die Einschätzung der Unternehmen in bezug auf das Gefahrenniveau bleibt gering: Nur 14 Prozent der Unternehmen haben in den vergangenen zwei Jahren einen Risikoanstieg wahrgenommen; nur 22 Prozent gehen von einer Steigerung in den kommenden zwei Jahren aus. Einerseits ist diese Risikoeinschätzung nachvollziehbar, da durchschnittlich nur jedes vierte Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen ist. Zudem ist die tatsächliche Schadenshäufigkeit der wahrgenommenen Delikte (Verletzung von Geschäftsoder Betriebsgeheimnissen beziehungsweise Datendiebstahl und Datenmissbrauch) relativ niedrig. Andererseits erscheint diese Einschätzung bedenklich, da die durchschnittlichen Schäden aus den wahrgenommenen Deliktfällen sowie aus den Delikten insgesamt für die betroffenen Unternehmen als hoch einzustufen sind. Wirtschaftskriminalität betrifft eher die anderen Vergleicht man die generelle Einschätzung mit der unternehmensindividuellen Risikoeinschätzung, so gaben 29 Prozent der befragten Unternehmen an, die gleiche generelle Risikoeinschätzung auch für ihr eigenes Unternehmen zu haben. Mehr als zwei Drittel der Unternehmen jedoch sehen im Hinblick auf Wirtschaftskriminalität für sich selbst geringere Risiken als generell. Wirtschaftskriminalität trifft nach Einschätzung der Mehrheit der Unternehmen also eher die anderen als sie selbst. Bemerkenswert: Die Unternehmen, die Wirtschaftskrimina lität als unternehmerisches Risiko akzeptieren, haben einen entscheidenden Schritt zur Aufdeckung und Prävention getan. Nur eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Risiko wirtschaftskrimineller Handlungen führt zur Entwicklung effektiver Aufdeckungs- und Präventionsmaßnahmen. Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

16 16 Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 Deliktspezifische Risikowahrnehmung weitaus höher Gefragt nach konkreten Risiken aus den einzelnen Delikten zeichnet sich in der Risikowahrnehmung der Unternehmen ein anderes, deutlich sensitiveres Bild ab. Im Durchschnitt über die neun abgefragten konkreten Bedrohungen schätzen 56 Prozent der Unternehmen das Risiko, Opfer einer wirtschaftskriminellen Handlung zu werden, als hoch respektive sehr hoch ein. Die größten Risiken sehen die Unternehmen bei den Delikten Datendiebstahl/Datenmissbrauch und Verletzung von Schutz- und Urheberrechten. Als von eher nachgelagerter Bedeutung werden die Delikte aus der Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und aus Korruption empfunden. Noch weniger Bedeutung messen die Unternehmen den Delikten Diebstahl/Unterschlagung, Kartellrechtsverstöße sowie Betrug/Untreue bei. Das geringste Risiko sehen sie darin, von Geldwäsche oder der Manipulation von Finanzdaten betroffen zu sein. Mit Ausnahme der Risiken aus der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten und aus Datendiebstahl/ Datenmissbrauch (hier wird in den nächsten zwei Jahren eine geringe Steigerung angenommen) erwarten die Befragten auch bei den deliktspezifischen Risiken in Analogie zum Gesamtrisiko keine Steigerung. Abbildung 8 Risikoeinschätzung nach Delikttyp (Angaben in Prozent, Basis: n = 300) Datendiebstahl/Datenmissbrauch Verletzung von Schutz- und Urheberrechten (Produkt-/Markenpiraterie) Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen Korruption Diebstahl/Unterschlagung Kartellrechtsverstöße Betrug/Untreue Manipulation von jahresabschlussrelevanten Informationen (zum Beispiel Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ad-hoc-Informationen, wesentliche Finanzdaten) Geldwäsche Sehr hoch Hoch Niedrig Sehr niedrig 0 100

17 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Verzerrte Risikowahrnehmung Die deliktspezifische Risikowahrnehmung der Unternehmen sollte grundsätzlich mit den tatsächlichen Risiken aus den einzelnen Delikten korrespondieren. Andernfalls wird die präventive Aufmerksamkeit in falsche Bahnen gelenkt. In der Folge steigt das Risiko, Opfer unterschätzter Delikte zu werden, während in anderen Bereichen in Relation zum Risiko unangemessen hohe Präventionskosten entstehen. Um Aufschluss über den Zusammenhang zwischen deliktspezifischem tatsächlichem Risiko und deliktspezifischer Risikowahrnehmung zu erhalten, sind in nachfolgender Abbildung 9 beide Variablen gegenübergestellt. Die Felder adäquater Risikowahrnehmung (hohe Risikowahrnehmung/ hohe Schäden; geringe Risikowahrnehmung/geringe Schäden) sind dabei grün hinterlegt. Gelb markiert ist der Bereich, in dem die Risikowahrnehmung in Relation zum tatsächlichen Schaden höher ausfällt, blau der Bereich, in dem der Schaden größer ist als die deliktspezifische Risikowahrnehmung. Abbildung 9 Gegenüberstellung von deliktspezifischer Risikowahrnehmung und deliktspezifischem Schaden (Gesamtschaden innerhalb von zwei Jahren in Euro, Basis: n = 300 deliktspezifische Risikowahrnehmung; n = 72 deliktspezifischer Schaden) Hohes Risiko Erwartetes Risiko Geringes Risiko Verletzung von Schutzund Urheberrechten Datendiebstahl/ Datenmissbrauch Verletzung von Geschäftsoder Betriebsgeheimnissen Korruption Manipulation von jahresabschlussrelevanten Informationen Geldwäsche Gesamtschaden Diebstahl/Unterschlagung Kartellrechtsverstöße Betrug/ Untreue Adäquate Risikowahrnehmung Risikowahrnehmung höher als tatsächlicher Schaden Tatsächlicher Schaden höher als Risikowahrnehmung Risikowahrnehmung überraschend Im Ergebnis zeigt sich, dass bei sechs von neun Deliktarten die Risikowahrnehmung und die am Gesamtschaden festgemachte konkrete Bedrohung auseinanderfallen. In drei Fällen (Betrug/Untreue, Diebstahl/Unterschlagung sowie Kartellrechtsverstöße) ist das tatsächliche Risiko größer als die Risikowahrnehmung der Unternehmen. Die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung verlangen, dass auch diese Delikte im Risikofokus stehen und dies stärker, als es die Umfrageergebnisse aktuell nahelegen. Bei drei Deliktarten ist das wahrgenommene Risiko in Relation zum tatsächlichen Schaden zu hoch. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Delikte Datendiebstahl/Datenmissbrauch, Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und Verletzung von Schutz- und Urheberrechten (vergleiche Abbildung 9). Insgesamt deuten diese Ergebnisse auf die Notwendigkeit einer Neujustierung der deliktspezifischen Risikowahrnehmung in den Unternehmen hin, um Fehlsteuerungen bei der Ausrichtung von Präventionsmaßnahmen zu vermeiden und gleichzeitig den Unternehmensschutz zu erhöhen.

18 18 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität Taten werden zeitnah aufgedeckt In nur rund einem Fünftel der Fälle wurden Taten entdeckt, die schon älter als zwei Jahre waren. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass vier von fünf Delikten erst in den vergangenen zwei Jahren begangen und entdeckt wurden. Die Täter wurden also relativ zeitnah nach ihrer Tat identifiziert. Offenbar sind Unternehmen in der Lage, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen. Gerade wenn die Taten noch nicht so weit zurückliegen, erhöht dies die Aufklärungsquote und senkt die durchschnittliche Schadenshöhe. Erfahrungsgemäß gibt es nicht nur mehr verwertbares Beweismaterial, sondern Zeugenbefragungen haben wegen der zeitlichen Nähe zur Tat auch eine höhere Aussagekraft. Zufall und Hinweise decken am besten auf Grundsätzlich kann Wirtschaftskriminalität auf vielfältige Art entdeckt werden. Gemessen an den in der Untersuchung erhobenen insgesamt neun Möglichkeiten (vergleiche Abbildung 10) zeichnet sich unter den befragten Unternehmen ein klares Bild ab: Als wichtigste Quellen der Tatentdeckung werden Hinweise aus dem Unternehmen und zufällige Entdeckung genannt. Nennenswert sind darüber hinaus Erkenntnisse der Internen Revision beziehungsweise internen Ermittlungseinheit, aber auch Hinweise von Unternehmensexternen (Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern). Eine nachgelagerte Bedeutung haben anonyme Hinweise über eine Telefonhotline, durch interne Ombudsleute oder durch webbasierte elektronische Hinweisgebersysteme. Die offenen Hinweise durch Unternehmensinterne sind mit Prozent zwar am höchsten, aber im Vergleich zu den Ergebnissen der Vorstudien zurückgegangen (2010: 62 Prozent, 2006: 60 Prozent). Ebenso sind zufällige Hinweise rückläufig. Sie sanken von 59 Prozent 2006 und 55 Prozent 2010 auf einen Wert von 49 Prozent in der aktuellen Studie. Die offenen Hinweise durch Unternehmensexterne sowie die anonymen Hinweise beziehungsweise die Hinweise an einen Ombudsmann sind im Vergleich zum Vorjahr jeweils gestiegen. Erstmals abfragt wurden 2012 die Hinweisquellen Medienberichterstattung sowie Öffentlichkeit beziehungsweise Internetforen, auf die 5 Prozent der Hinweise entfielen (vergleiche Abbildung 10). Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und damit Vernetzung der Informationswege sind diese Hinweise von wachsender Bedeutung. Abbildung 10 Hinweisquellen für wirtschaftskriminelle Handlungen nach Angaben der betroffenen Unternehmen (Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich) Offene Hinweise durch Unternehmensinterne Zufall Hinweise durch Interne Revision beziehungsweise interne Ermittlungseinheit* Offene Hinweise durch Unternehmensexterne Anonyme Hinweise/ Ombudsmann Hinweise durch Strafverfolgungsbeziehungsweise Aufsichtsbehörden Hinweise aus der Jahresabschlussprüfung * Internes Kontrollsystem sowie interne Routineprüfung waren 2006 und 2010 separate Antworten und wurden 2012 in eine Antwort zusammengefasst. Um einen Vergleich zu ermöglichen, wurde hier der Mittelwert aus der Summe von 2006 und 2010 ermittelt. ** Erstmals 2012 erhoben 5 5 Hinweise durch Medienberichterstattung/ Öffentlichkeit/ Internetforen** Sonstiges

19 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Wie wird aufgeklärt? Wir haben der Umfrage 2012 einige Untersuchungsmaßnahmen hinzugefügt und so das Spektrum der Antwortmöglichkeiten erweitert. 83 Prozent der betroffenen Unternehmen haben die Befragung der Mitarbeiter zur Fallaufklärung als wichtigstes Element der Ermittlungsarbeit genannt (vergleiche Abbildung 11). Die so gewonnenen Erkenntnisse werden in 60 Prozent der Fälle (2010: 60 Prozent, 2006: 59 Prozent) durch Hintergrundrecherchen sowie in 54 Prozent durch Auswertung von Unternehmensakten ergänzt. Die Aufklärungsarbeit wird gelegentlich durch elektronische Auswertung von Daten und -Konten oder auch Bildaufzeichnungen unterstützt. Die starke Fokussierung auf die Befragung der Mitarbeiter in Verbindung mit einer verhältnismäßig geringen Einbindung der relevanten Dokumentationslage im Unternehmen deutet auf Missverhältnisse in der Aufklärungsarbeit hin. Ein wesentliches Kriterium professioneller Ermittlungsarbeit ist die Abstimmung der erlangten Erkenntnisse aus Befragungen und Interviews vor allem mit der tatsächlichen Aktenlage, aber auch mit weiterführenden Erkenntnisquellen. Dieses Verhältnis scheint bei den Aufklärungsarbeiten der betroffenen Unternehmen nicht systematisch gegeben zu sein. Abbildung 11 Art der Untersuchungsmaßnahmen in den betroffenen Unternehmen (Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich) Mitarbeiterbefragungen/ Interviews* Hintergrundrecherchen/ Desk Research Auswertung von physischen Unternehmensakten* Elektronische Datenanalysen (zum Beispiel unstrukturierte Datenanalysen, Stichwortsuchen)* Einsatz von Videokameras* Zugriff auf beziehungsweise Analyse von - Konten von Mitarbeitern* Einsatz von Prüfungssoftware (zum Beispiel digitale Analyse von Buchhaltungsdaten) Sonstige * Erstmals 2012 erhoben 5.4 Reaktion auf Wirtschaftskriminalität Aufbereitung der Sachverhalte Die Unternehmen schalten bei der Fallaufklärung in der überwiegenden Zahl der Fälle Strafverfolgungsbehörden ein (vergleiche Abbildung 12). Im Vergleich zu den Vorjahren (2010: 54 Prozent, 2006: 56 Prozent) ist die Einbindung von Strafverfolgungsbehörden leicht zurückgegangen. Eigene Untersuchungen führen die betroffenen Unternehmen in nahezu jedem zweiten Fall durch die Interne Revision beziehungsweise eigene Ermittlungsabteilungen durch, wobei sie sich zunehmend durch externe Berater unterstützen lassen. In nahezu jedem vierten Fall übernahm die Compliance-Abteilung oder die Rechtsabteilung die Ermittlung des Sachverhalts. Dies ist im eigentlichen Sinne nicht ihre originäre Aufgabe, dennoch haben Unternehmen dort offensichtlich eine Sachkompetenz gesammelt, die auch für die Fallbearbeitung genutzt wird. In 14 Prozent der Fälle war die Geschäftsleitung in die Fallbearbeitung involviert. Das bindet Managementkapazitäten und erhöht die indirekten Kosten einer Tat.

20 20 Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012 Abbildung 12 Aufbereitung der Sachverhalte (Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich) Strafverfolgungsbehörden Externe Rechtsanwälte* Interne Revision beziehungsweise interne Ermittlungseinheit** Compliance, Rechtsabteilung** Geschäftsführung** Externe Berater (zum Beispiel Wirtschaftsprüfer)** Detektei*** * In den Vorjahren als Untersuchung durch externe Spezialisten bezeichnet. ** 2012 detaillierter erhoben, vorher unter Untersuchung durch interne Revision/Task Force zusammengefasst. *** Erstmals 2012 erhoben. Wie wird sanktioniert? In fast allen Fällen (96 Prozent) ziehen die Unternehmen Konsequenzen aus den entdeckten Taten. Abbildung 13 Sanktionierung der Täter (Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich) 90 Vorwiegend werden Anpassungen in der Unternehmensstruktur (75 Prozent) vorgenommen, die bestehenden Präventionsmaßnahmen verändert (71 Prozent) oder auch Sanktionen gegen den oder die Täter verhängt (69 Prozent) Sofern sich die Konsequenzen der Unternehmen gegen den/die Täter richteten, waren sie überwiegend arbeitsrechtlicher, in fast jedem zweiten Fall strafrechtlicher und immerhin noch in gut jedem dritten Fall zivilrechtlicher Natur. Dabei ist der Anteil der einzelnen rechtlichen Maßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren jeweils zurückgegangen (vergleiche Abbildung 13) Arbeitsrechtliche Konsequenzen Strafrechtliche Konsequenzen 39 Zivilrechtliche Konsequenzen Keine Angabe Sonstige

21 Wirtschaftskriminalität in Deutschland Auf fallend: Obwohl insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen ein Abschreckungspotenzial für zukünftige Täter darstellen, machen die meisten Unternehmen viel zu selten davon Gebrauch. Dabei könnten die Schadensersatzzahlungen häufig zumindest den finanziellen Schaden ausgleichen die Enttäuschung über den Vertrauensbruch bleibt bestehen. Ende gut alles gut? 90 Prozent der Unternehmen sind mit ihrer Fallbearbeitung in der Nachschau zufrieden. Nur jedes zehnte Unternehmen sieht demnach noch Verbesserungsbedarf bei der Sachverhaltsaufbereitung, weil es sie in der Rückschau als nicht angemessen und/oder nicht zeitnah genug zu den begangenen Taten durchgeführt empfand. Im Einzelnen wurden insbesondere die Koordination und Abstimmung des Vorgehens (bei sieben Unternehmen mit Verbesserungsbedarf) sowie die Sanktionierung (bei sechs Unternehmen mit Verbesserungsbedarf) als optimierungsbedürftig angesehen. Auch bei der Kommunikation innerhalb des Unternehmens sowie aus dem Unternehmen heraus sehen jeweils vier beziehungsweise zwei Unternehmen Verbesserungsbedarf. Weitere Arten von wahrgenommenen Versäumnissen haben wir in Abbildung 14 dargestellt. Abbildung 14 Versäumnisse bei der Reaktion (Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich) Bei der Koordination/ Abstimmung des Vorgehens** Bei der Sanktionierung** Bei der Bei der Information professionellen über die Vor- Durchführung kommnisse der Ermittinnerhalb des lungen** Unternehmens* Bei der Beweissicherung Bei der Rückholung/ Sicherung von Vermögenswerten Beim Umgang mit dem Täter/ den Tätern Bei der Wiedergutmachung von Schäden** Bei der Kommunikation der Vorkommnisse außerhalb des Unternehmens* Bei der Einhaltung von Fristen** * 2012 detaillierter erhoben, vorher unter Information der verantwortlichen Stelle zusammengefasst ** Erstmals 2012 erhoben

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