Anwendung von Bauprodukten im Brandschutz. Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern
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- Marie Becke
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1 Anwendung von Bauprodukten im Brandschutz Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern
2 Inhalt Inverkehrbringen / Anwenden von Bauprodukten im Brandschutz Artikel 14 Brandschutznorm Anwendung harmonisierter und nicht harmonisierter Produkte Anwendung nach Stand der Technik Papier Allgemein anerkannte Bauprodukte Informationskanäle der VKF 2
3 INVERKEHRBRINGEN / ANWENDEN IM BRANDSCHUTZ 3
4 BSN Artikel Der Bund ist zuständig für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und ihrer Bereitstellung auf dem Markt gemäss dem Bauproduktegesetz des Bundes und dessen Ausführungsbestimmungen. 2. Die Brandschutzbehörde entscheidet über die Anwendung von Brandschutzprodukten in Bauten und Anlagen, Nachweisverfahren im Brandschutz und die Genehmigung von im Brandschutz tätigen Fachfirmen und -personen. 4
5 Inverkehrbringen / Anwenden Inverkehrbringen Anwenden Anforderungen an Bauprodukte Herstellen, verkaufen, handeln von Bauprodukten Anforderungen an Bauwerke Einbauen und verwenden von Bauprodukten am Bauwerk Bauproduktegesetz (BauPG) Bauprodukteverordnung (BauPV) Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung (AkkBV) Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF Bund (SECO/BBL) Kantone (IVTH) 5
6 BSN Artikel Beim Entscheid über die Anwendung von Brandschutzprodukten stützt sich die Brandschutzbehörde auf folgende Nachweise: a. bei Bauprodukten, welche von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind oder für welche eine europäische technische Bewertung ausgestellt worden ist, auf Leistungserklärungen zur Grundanforderung Brandschutz gemäss Bauproduktegesetz; b. bei allen anderen Produkten auf Prüfnachweise, Zertifikate und Konformitätsnachweise akkreditierter Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie auf das VKFBrandschutzregister. 6
7 Harmonisierte Bauprodukte Harmonisierte Produkte Von einer harmonisierten europäischen Produktnorm (hen) erfasst Nicht harmonisierte Produkte Alle anderen Bauprodukte Europäische technische Bewertung vorhanden (ETB / ETA) 7
8 BauPG: harmonisierte Bauprodukte Neues BauPG: Inkrafttreten: 1. Oktober 2014 Ende Übergangsfrist: 1. Juli 2015 KMU Artikel ist weggefallen Art. 5 Leistungserklärung 1 Ist ein Bauprodukt von einer bezeichneten harmonisierten technischen Norm erfasst oder ist für ein Bauprodukt eine ETB ausgestellt worden, so darf es nur in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Herstellerin eine Leistungserklärung für das Produkt erstellt hat. 8
9 BauPG: harmonisierte Bauprodukte Art. 8 Funktion und Inhalt der Leistungserklärung 4 Ist eine Leistungserklärung nach Artikel 5 zu erstellen, so dürfen Angaben über die Leistungen eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale nur in der Leistungserklärung zur Verfügung gestellt werden. Zulässig sind Angaben über die Leistungen eines Bauprodukts ausserhalb einer Leistungserklärung nur dann, wenn diese Angaben zugleich auch in der Leistungserklärung enthalten und spezifiziert sind. Beispiel: hen sieht für Brandverhalten nur die ENKlassifizierungen vor gemäss BauPG keine BKZ mehr möglich für harmonisierte Bauprodukte! 9
10 BSN Artikel Wer für ein Brandschutzprodukt eine VKF-Anerkennung oder VKF-Technische Auskunft und einen Eintrag in das VKF-Brandschutzregister vornehmen will, kann der VKF einen entsprechenden Antrag stellen. 10
11 Harmonisierungsablauf Produktnormen Keine Produktnorm vorhanden Produktnorm publiziert Harmonisierte Produktnorm in Koexistenzphase Harmonisierte Produktnorm SN EN seit bis ab Beispiel Brandschutztüren: Norm in Entwicklung VKF Anerkennung Ausstellung bis Ende Koexistenzphase VKF Technische Auskunft 11
12 Verantwortlichkeiten bezüglich Anwendung Hersteller / Anwender Korrektes Inverkehrbringen gemäss BauPG Besitz eines Nachweises zur Anwendbarkeit gemäss Brandschutzvorschriften Leistungserklärung VKF Anerkennung VKF Technische Auskunft Korrekter Einbau gemäss Nachweis zur Anwendbarkeit VKF / Brandschutzbehörde Beurteilung der Anwendbarkeit des Produktes aufgrund eines Nachweises Leistungserklärung VKF Anerkennung VKF Technische Auskunft Beurteilung des Einbaus auf Plausibilität 12
13 Anwendung harmonisierter Bauprodukte Leistungserklärung VKF Technische Auskunft Brandschutzbehörde entscheidet objektbezogen über die Anwendung Gültig für die ganze Schweiz mit Eintrag im Brandschutzregister Auf der Leistungserklärung fehlende Informationen zur Anwendung müssen nachgereicht werden (Einbauanleitungen, Sicherheitsdokumente etc.) Anwendbarkeit wird durch die VKF bestätigt. Die Technische Auskunft enthält die relevanten Informationen zur Anwendung 13
14 VKF Liste: Anwendung von Bauprodukten (1) Brandschutztechnische relevante Klassifizierungs- und Prüfnormen (2) Gemäss hen erforderliche Angaben auf LE bezüglich Brandschutz (3) Sinnvolle Zusatzinformationen zur Anwendbarkeit (in VKF TA enthalten) 14
15 VKF Liste: Anwendung von Bauprodukten (1) hen ist zugleich auch die brandschutztechnisch relevante Klassifizierungs- und Prüfnorm (2) Gemäss hen erforderliche Angaben auf LE bezüglich Brandschutz (3) Sinnvolle Zusatzinformationen zur Anwendbarkeit (in VKF TA enthalten) 15
16 Leistungserklärung nach SN EN
17 Leistungserklärung nach SN EN
18 Leistungserklärung nach SN EN
19 Anwendung nicht harmonisierter Bauprodukte Objektbezogene Zustimmung im Einzelfall VKF Brandschutzanwendung Zustimmung kann ausschliesslich durch die Brandschutzbehörde erfolgen Anwendbarkeit wird durch die VKF bestätigt. Die Brandschutzanwendung enthält die relevanten Angaben zur Anwendung Die Gültigkeit beschränkt sich auf das definierte Objekt Gültig für die ganze Schweiz mit Eintrag im Brandschutzregister 19
20 Leistungs- bzw. Anwendungsnachweise Inverkehrbringen Zertifizierung Prüfstelle harmonisierte Produkte Nicht harmonisierte Produkte Prüfung Klassierung Inspektion Zertifizierung Prüfstelle Anwenden Hersteller BS-Behörde Vollzug BSV Leistungserklärung Leistungserklärung VKF VKF Technische Auskunft Anwendbarkeit bezüglich BSV + Publikation BSR VKF Anerkennung Prüfung Klassierung VKF Technische Auskunft = VKF Anerkennung 20
21 Anwendung über Stand der Technik Papiere Stand der Technik Papiere zeigen auf, wie die Anforderungen aus den Brandschutzrichtlinien erreicht werden können. Beispiele: Lignum Dokumentation Brandschutz im Holzbau: 4.1 Bauteile in Holz - Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand EPS Verband: Brandschutzmassnahmen für verputzte Aussenwärmedämmung (VAWD) 21
22 Anwendung allgemein anerkannter Produkte 22
23 Vorteile der Publikation im Brandschutzregister Am Bau beteiligte stützen sich heute bei der Wahl von Bauprodukten mit Brandschutzanforderungen grösstenteils auf das VKF-Brandschutzregister. Bei den Brandschutzbehörden entfällt bei der Publikation im Brandschutzregister das Vorweisen weiterer Dokumente. Im Brandschutzregister wird neben den allgemeinen Angaben zum Produkt auch dessen Anwendung nach den aktuellen Brandschutzvorschriften beurteilt und einheitlich beschrieben. Das Brandschutzregister wird im Internet unter publiziert. Ab sofort wird das Brandschutzregister auch als kostenlose APPVersion für IOS-, Android- und Windowstablets angeboten. Das Brandschutzregister wird laufend weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Benutzer und Brandschutzbehörden angepasst. Sie haben bei der VKF kompetente und fachlich ausgewiesene Spezialisten als Ansprechpartner. 23
24 INFORMATIONSKANÄLE VKF 24
25 Informationskanäle der VKF RSS-Feed öffentliche Mitteilungen über Veränderungen an der Internetseite für alle Interessierten mittels rss-feed. => => Brandschutz 25
26 Informationskanäle der VKF VKF APP Die VKF App gibt es für ipads und Tablets mit den Betriebssystemen Android und Windows. Sie kann in den jeweiligen App-Shops gratis bezogen werden. 26
27 Zusammenfassung Inverkehrbringen / Anwenden von Bauprodukten im Brandschutz Artikel 14 Brandschutznorm Anwendung harmonisierter und nicht harmonisierter Produkte Anwendung nach Stand der Technik Papier Allgemein anerkannte Bauprodukte Informationskanäle der VKF 27
28 copyright Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Michael Binz 28
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