UEFA EURO 2016 TM Promotion - Teilnahmebedingungen
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- Cornelia Bergmann
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1 UEFA EURO 2016 TM Promotion - Teilnahmebedingungen Teilnahme am Wettbewerb Die Feldschlösschen Getränke AG verlost insgesamt 50 x 4 Tickets für die Vorrundenspiele der Schweizer Nationalmannschaft an der UEFA EURO 2016 TM in Frankreich. Ebenso werden mindestens drei Grillbus-Fussball-Parties mit Fussball-Live-Übertragung bei Konsumenten zu Hause verlost. Die Gewinner werden per Zufall ermittelt. 1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, mit Ausnahme der Mitarbeiter der Feldschlösschen Getränke AG (Feldschlösschen) und der beteiligten Agenturen. Die Teilnahme ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen dieses Gewinnspieles einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Feldschlösschen ist berechtigt, die erhobenen Daten für eigene Werbezwecke zu nutzen. 2) Es besteht kein Kaufzwang. Ein Gratisteilnahme ist bis zum über die Website möglich. Die Verlosung der UEFA EURO 2016 TM- Tickets findet bis zum 10. Mai 2016 statt. Danach werden nur noch Grillbus-Fussball-Parties verlost. 3) Die Zuweisung des entsprechenden Fussballmatches ist dem Zufall überlassen und es besteht kein Anrecht auf Ticketwunsch oder eine Umtauschmöglichkeit. 4) Die Gewinner der Preise werden per verständigt. Eine Barauszahlung der Gewinne und der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Gewinn verfällt, wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung meldet oder seine persönlichen Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig übermittelt. Dies schliesst ungültige adressen mit ein. 5) Die Gewinner der Tickets werden während der Promotionsdauer laufend durch Zufall bestimmt. Anschliessend werden die Gewinner durch Feldschlösschen kontaktiert. 6) Bei Verdacht auf Manipulation behält sich Feldschlösschen das Recht vor, Teilnehmer ohne Begründung und Vorankündigung vom Wettbewerb auszuschliessen. Feldschlösschen übernimmt keine Haftung für technische Probleme, die mit der Nutzung der Webpage entstehen können Gewinn von UEFA EURO 2016 TM Tickets: 1) Tickets werden bis zum verlost. 2) Die Zustellung der Gewinne erfolgt auf dem Postweg. Für Datenverluste, insbesondere durch mangelhafte Datenübertragung und andere technische Defekte sowie verlorengegangene Postsendungen, wird keine Haftung übernommen. 3) Feldschlösschen ist verpflichtet, die Angaben der Matchbesucher im Vorfeld an die UEFA zu übermitteln. Feldschlösschen übernimmt keine Haftung bzgl. dieses Datenaustausches und der Weiterverwendung dieser Daten. Insbesondere lehnt Feldschlösschen jegliche Haftung ab, falls die UEFA oder andere offizielle Organe Matchbesuchern den Zutritt zu den Stadien verwehrt. Es ist untersagt, Wettbewerbsgewinne weiterzuverkaufen. Gewinn von einer privaten Fussballparty mit dem Feldschlösschen-Grillbus: 1) Private Grillbus-Fussball-Parties werden bis zum verlost. 2) Gewinner einer privaten Grillbusparty mit dem Feldschösschen-Grillbus werden seitens Feldschlösschen oder einer seiner Partner telefonisch kontaktiert, um das Datum für die Gewinnübermittlung zu koordinieren. 3) Die Grillbus-Fussball-Party berechtigt den Gewinner sowie 24 weitere Personen, die von ihm definiert werden, an der Party teilzunehmen. Insgesamt sind 25 Personen zur unentgeltlichen Konsumation von Feldschlösschen Bier und Grilladen vom Grill eingeladen. Die Möglichkeit zur Übertragung eines Fussballspiels nach Wahl wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Das Spiel wird über öffentlich-rechtliche
2 Sender übertragen und die Spielzeit des Fussballmatches muss mit dem Durchführungszeitpunktes des Events übereinstimmen. 4) Bei schlechter Witterung ist eine Übertragung des Fussballspiels ausgeschlossen. 5) Ein für den Bus geeignetes, ebenes (keine Wiese / Rasen) und frei zugängliches Grundstück (bei Durchfahrt muss Mindesthöhe mind. 2.90m betragen) mit der Fläche von mind. 100m 2 sowie einem Stromanschluss: 380 V / 16A mit Stecker CEE16 muss vom Gewinner kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 6) Der Grillbus unterliegt dem Nacht- und Sonntagsfahrverbot. Dieser Aspekt ist bei Terminwahl sowie Organisation des Grundstückes unbedingt zu beachten. 7) Der Teilnehmer hat das Recht einen bestimmten Termin nach Wahl für seine Grillbus-Fussballparty zu wünschen. Feldschlösschen behält sich das Recht vor, den Termin zu verschieben und einen Alternativtermin vorzuschlagen. Nach Möglichkeit wird eine optimale Lösung für alle Parteien gesucht. Sollte keine Termineinigung möglich sein, verfällt der Termin ohne Anspruch auf andere Leistungen. Feldschlösschen Getränke AG Theophil-Roniger-Strasse CH-4310 Rheinfelden Telefon +41 (0) info@fgg.ch
3 UEFA EURO 2016 TICKETVERTRIEB ÜBER SPONSOREN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN A. EINLEITUNG 1. Geltungsbereich Die UEFA (Union des Associations Européennes de Football), Dachverband des europäischen Fussballs, der für den Fussballsport auf europäischer Ebene verantwortlich ist, ist der alleinige Inhaber der gewerblichen Rechte, die sich auf die Endrunde der Fussball-Europameisterschaft 2016 (UEFA European Football Championship [UEFA EURO 2016 ]) beziehen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketvertriebs über Sponsoren für die UEFA EURO 2016 (nachstehend Allgemeine Geschäftsbedingungen genannt) enthalten die allgemeinen Bedingungen für Anfragen, Vertrieb und Nutzung der Tickets für die UEFA EURO 2016 in Frankreich seitens der Gäste (im weiteren Textverlauf als Ticketinhaber bezeichnet) der offiziellen Sendeanstalten der UEFA EURO Definitionen EURO 2016 SAS Ausrichterverband die Gesellschaft, die das gemeinsame Eigentum der UEFA und des Ausrichterverbands ist und die als vereinfachte Aktiengesellschaft ( société par actions simplifiée ) mit einem Kapital von unter der Nummer R.C.S in Paris und mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer FR eingetragen ist und ihren Geschäftssitz in 112 avenue Kléber CS 81671, Paris CEDEX 16, Frankreich Tel.: +33 (0) , hat. der Französische Fussballverband (Fédération Française de Football) mit eingetragenem Geschäftssitz in 87, Boulevard de Grenelle, Paris Cedex 15, Frankreich, der von der UEFA als Ausrichterverband für die UEFA EURO 2016 bestimmt wurde und dem die Rechte und die damit einhergehenden Pflichten in Bezug auf die Organisation und Ausrichtung der Spiele übertragen wurden. Spiel jedes offizielle Spiel im Rahmen der UEFA EURO Partner Vorschriften der offizielle Sponsor der UEFA EURO 2016, der die Tickets von der UEFA gemäss deren UEFA EURO Medienrechtsvereinbarung mit der UEFA bezieht. insbesondere gelten die folgenden Bestimmungen: das in Frankreich geltende Recht; die Verordnungen und Vorschriften der UEFA, EURO 2016 SAS und des Ausrichterverbandes, die für die Spiele und UEFA EURO 2016 zur Anwendung gelangen, sowie die Stadionordnung. Stadion das gesamte Gelände eines jeden offiziellen Stadions der UEFA EURO 2016, in dem Spiele ausgetragen werden, einschliesslich sämtlicher Bereiche, die nur mit einem Ticket betreten werden dürfen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die folgenden Stadien offizielle Stadien der UEFA
4 EURO 2016 : Stade de Bordeaux; Stade Bollaert-Delelis; Stade Pierre Mauroy; Stade de Lyon; Stade Vélodrome; Stade de Nice; Parc des Princes; Stade de France; Stade Geoffroy Guichard; Stade Municipal de Toulouse. Stadioneigentümer Stadionordnung der Eigentümer, Betreiber oder Pächter des Stadions, und zwar abhängig von dem Stadium, welches man mit dem Ticket betreten darf. die Stadionordnung für die Stadien der UEFA EURO 2016 kann unter folgendem Link abgerufen werden: Ticket(s) Ticketinhaber UEFA UEFA EURO 2016 Tickets, die dem Partner von der UEFA zur Verfügung gestellt und anschliessend an den Ticketinhaber übertragen werden, gewähren dem Ticketinhaber (vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) das Recht, das Spiel zu besuchen und einen auf diesem Ticket ausgewiesenen Sitzplatz in dem Stadium einzunehmen. alle Personen, die im tatsächlichen und rechtmässigen Besitz eines Tickets sind, das ihnen von dem entsprechenden Partner zugeteilt wurde. Vereinigung Europäischer Fussballverbände (Union des Associations Européennes de Football) mit Geschäftssitz an der Route de Genève 46, 1260 Nyon 2, Schweiz, sowie alle hundertprozentigen Tochtergesellschaften der UEFA, darunter insbesondere die UEFA Events SA. Endrunde der UEFA-Fussball-Europameisterschaft (UEFA European Football Championship ), die vom 10. Juni 2016 bis zum 10. Juli 2016 in Frankreich stattfindet und bezüglich der die UEFA über die damit verbundenen Verwertungsrechte gemäss französischem Recht verfügt. B. TICKETVERGABE 3. Allgemeine Vorschriften 3.1. Jedes Ticket muss einem einzelnen Ticketinhaber zugeordnet werden können. Die Ticketinhaber geben ihre persönlichen Daten an den Partner, der den/die Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Nummer des Reisepasses/Ausweises jedes einzelnen Ticketinhabers anschliessend an die UEFA übermittelt. Der Partner gewährleistet, dass alle persönlichen Daten korrekt und zeitgerecht verfügbar sind und bezüglich Schutz und Sicherheit während des Spiels den Anweisungen der UEFA und/oder der zuständigen Behörden entsprechen.
5 Der Partner gewährleistet, dass die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe besagter Daten vollständig in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist, wobei dies auch für den Erhalt der erforderlichen Zustimmung seitens der Ticketinhaber gilt Die Vergabe der Tickets an die Ticketinhaber erfolgt gemäss den geltenden Vorschriften, über die die Ticketinhaber von dem Partner zuvor informiert wurden. Die UEFA und/oder der Ausrichterverband haften nicht für Probleme oder Schäden, die aufgrund des von dem Partner durchgeführten Vergabeverfahrens entstanden sind bzw. erlitten wurden. Auskunftsbegehren, die sich auf die Vergabe der Tickets beziehen, sollten direkt an den Partner gerichtet werden Der Partner übernimmt das Risiko für Verlust, Schaden oder verspätete Zustellung in Bezug auf die Tickets, es sei denn, dass nachgewiesen werden kann, dass die UEFA und/oder der Ausrichterverband grob fahrlässig oder schuldhaft gehandelt haben. Ticketverluste müssen der UEFA und dem Ausrichterverband unverzüglich mitgeteilt werden. Die UEFA und der Ausrichterverband sind berechtigt, Tickets nach Erhalt einer solchen Mitteilung unverzüglich zu deaktivieren. C. VERWENDUNG VON TICKETS 4. Unbefugte Verwendung von Tickets 4.1. Die vom Partner zugeteilten Tickets sind nur zur persönlichen Verwendung des Ticketinhabers bestimmt, dem das Ticket von dem Partner zugeteilt wurde. Der Weiterverkauf oder die Weitergabe des/der Tickets ist ohne die vorherige Genehmigung der UEFA strengstens untersagt Sofern nicht schriftlich durch die UEFA bevollmächtigt, ist in Bezug auf das/die Tickets Folgendes untersagt: a. sie für Zwecke wie Promotion, Werbung, Spendenaktionen, Versteigerungen, Tombolas oder ähnliche kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden; b. sie als Preis (oder Teil eines Preises) in einem Preisausschreiben, Wettbewerb, (kommerziellen) Glücksspiel, einer Lotterie oder einem sonstigen Gewinnspiel zu verwenden; c. sie an ein Produkt- oder Dienstleistungspaket gekoppelt zu verkaufen; oder d. sie in Kombination mit einem oder gekoppelt an ein Reise- oder Bewirtungspaket (z. B. Kombination aus Flügen, Hotels und Ticket(s)) zu verkaufen Es ist Ticketinhabern untersagt, a. Werbung oder Promotionen zu verbreiten, die sich auf die UEFA, EURO 2016 SAS, UEFA EURO 2016 TM oder die Spiele beziehen; b. in Bereichen des Stadions für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, diese anzupreisen, kostenlos abzugeben, zu vertreiben, zum Verkauf anzubieten oder offenkundige Werbebotschaften auf Kleidungsstücken oder Gegenständen, die mit ins Stadion gebracht wurden, zur Schau zu stellen; oder c. Vertriebs- oder Werbechancen in Verbindung mit dem/den Ticket(s) zu nutzen. Es wird klargestellt, dass den Ticketinhabern jegliche Markenpräsentation für Promotion- oder Marketingzwecke im Stadion untersagt ist.
6 4.4. Tickets, die unter Missachtung der in Punkt 4 und/oder Punkt 8 enthaltenen Bestimmungen verkauft, beworben, angeboten, erworben oder verwendet werden, werden annulliert, und sämtlichen Personen, die ein solches/ bzw. solche Ticket(s) zu nutzen versuchen, wird der Eintritt ins Stadion verwehrt bzw. werden sie des Stadions ohne Anspruch auf Erstattung verwiesen und es werden ggf. gerichtliche Schritte gemäss den geltenden Gesetzen gegen sie eingeleitet. Der unbefugte Verkauf oder die Weitergabe des/der Tickets wird ggf. der Polizei, der Staatsanwaltschaft und/oder den zuständigen Behörden gemeldet Eine Verletzung der in diesen Allgemeinen Bedingungen oder Vorschriften enthaltenen Bestimmungen berechtigt EURO 2016 SAS, das Ticket sowie alle sonstigen Tickets, die der Ticketinhaber für dieses oder ein anderes Spiel der UEFA EURO 2016 erworben hat, zu annullieren und ungültig zu machen. 5. Zutritt zum Stadion 5.1. Der Zutritt zum Stadion ist zu den Zeiten erlaubt, über die der Ticketinhaber von dem Partner, der das Ticket vertrieben hat, in Kenntnis gesetzt wurde oder die auf der Website der UEFA EURO 2016 aufgeführt sind Der Zutritt zum Stadion unterliegt folgenden Voraussetzungen: a. die Einhaltung der Vorschriften und der massgeblichen Stadionordnung; b. das Vorweisen eines gültigen Tickets für jede Person (unabhängig vom Alter) und, falls verlangt, die Vorlage eines Identitätsnachweises mit rechtsgültigem Foto und Unterschrift (Reisepass oder Personalausweis). Ticketinhaber, die das Stadion verlassen, werden nicht erneut eingelassen. 6. Verhalten im Stadion 6.1. Aus Sicherheitsgründen sind alle Personen, die ein Spiel besuchen, auf Aufforderung durch das ausgewiesene Sicherheitspersonal zu Folgendem verpflichtet: a. ein gültiges Ticket zusammen mit einem Identitätsnachweis mit rechtsgültigem Foto und Unterschrift (Reisepass oder Personalausweis) vorzuzeigen, damit überprüft werden kann, ob die Identität des Ticketinhabers mit den Daten übereinstimmt, die der Partner dem Veranstalter und der UEFA übermittelt hat; b. sich Kontrollen, Leibesvisitationen einschliesslich Durchsuchungen unter Einsatz technischer Hilfsmittel zu unterziehen, um zu gewährleisten, dass Personen nicht im Besitz gefährlicher, verbotener oder nicht zugelassener Gegenstände sind; das ausgewiesene Sicherheitspersonal ist berechtigt, die Kleidung und persönlichen Gegenstände der Ticketinhaber vorbehaltlich ihrer Zustimmung zu durchsuchen (bei Verweigerung dieser Zustimmung wird dem Ticketinhaber der Zutritt zum Stadiongelände untersagt); c. sämtliche Anweisungen und Regeln zu befolgen, die von dem Sicherheitspersonal erteilt werden; und d. sich zusätzlicher Sicherheitskontrollen zu unterziehen, die ggf. innerhalb des Stadions durchgeführt werden Innerhalb des Stadions ist es strengstens untersagt, beleidigende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische (die sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen beziehen), religiöse, politische oder sonstige rechtswidrige/unzulässige Botschaften insbesondere diskriminierende Propagandabotschaften zu äussern
7 oder im Besitz entsprechender Materialien zu sein; 6.3. Stadionordnung ( Die Stadionordnung enthält eine ausführliche Liste verbotener Gegenstände und Verhaltensweisen, und jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, die darin enthaltenen Auflagen vollumfänglich zu befolgen. Eine gekürzte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Stadionordnung oder Symbole, auf denen die verbotenen Gegenstände oder Verhaltensweisen in vereinfachter Form dargestellt sind, sind ggf. ebenfalls auf den Tickets abgebildet und müssen von dem Ticketinhaber vollumfänglich eingehalten werden Sofern keine anderslautenden Weisungen durch die UEFA, den Ausrichterverband und/oder EURO 2016 SAS erteilt wurden, ist Folgendes innerhalb des Stadions strengstens untersagt: e. Bereiche (z. B. Veranstaltungsräume, VIP- und Medienbereiche) zu betreten, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat oder bei denen der Zutritt sich auf Inhaber einer besonderen Ticketkategorie oder auf Personen mit einer Akkreditierung und/oder falls zutreffend mit einem zusätzlichen Akkreditierungsnachweis beschränkt, oder wenn der Inhaber eines Tickets, einer Akkreditierung und/oder eines zusätzlichen Akkreditierungsnachweises zum Betreten besagter Bereiche nicht befugt ist; f. öffentliche Verkehrswege, Fusswege und Strassen, Ein- und Ausgänge zu den Zuschauerbereichen sowie Notausgänge zu blockieren oder in diesen Bereichen herumzustehen; g. das Spielfeld oder den das Spielfeld umgrenzenden Bereich zu betreten; Die vorgenannte Liste ist nicht vollständig. Für zusätzliche Informationen über die im Stadion geforderten Verhaltensweisen wird in diesem Zusammenhang auf die Stadionordnung verwiesen Die Fans der am Spiel beteiligten Mannschaften sind im Stadion möglicherweise nicht voneinander getrennt, wobei jeder Ticketinhaber verpflichtet ist, sich verantwortungsvoll und gemäss den Bestimmungen der Stadionordnung zu verhalten. ( Es ist den Ticketinhabern nicht gestattet, Wetten in Verbindung mit der UEFA EURO 2016 innerhalb der Stadien abzugeben. Diese Verpflichtung resultiert aus der Notwendigkeit, die Integrität der UEFA EURO 2016 angesichts der sich stark verbreitenden Sportwetten zu erhalten, und entspricht den in der Konvention des Europarats gegen Spielmanipulationen aufgeführten Grundsätzen. 7. Bild- und Tonaufzeichnungen 7.1. Alle Ticketinhaber, die ein Spiel der UEFA EURO 2016 besuchen, bestätigen und akzeptieren hiermit, dass EURO 2016 SAS, UEFA und alle durch sie autorisierten Personen ihre Stimmen und Bilder ihrer Person während ihres Aufenthalts im Stadion in Form von Standbildern, Ton-, Bild- und/oder Ton-Bild-Übertragungen oder Materialien, die zu dem Zeitpunkt ihres Aufenthalts aufgenommen oder aufgezeichnet und simultan zum Aufnahmezeitpunkt oder zeitlich danach in Verbindung mit dem Spiel und der UEFA EURO
8 2016 allgemein verwendet werden, kostenlos nutzen können Allen Ticketinhabern, die ein Spiel besuchen, ist es untersagt, für andere als private Zwecke Ton- oder Bildaufnahmen, Aufzeichnungen oder Beschreibungen des Stadions oder des Spiels (einschliesslich Ergebnisse, Statistiken, Informationen oder sonstige Angaben zum Spiel insgesamt bzw. zu Ausschnitten des Spiels) vorzunehmen, zu verwenden oder mittels Einsatz von oder Übertragung über Internet, Radio, Fernsehen oder sonstige existierende oder künftige Medien durchzuführen oder eine andere Person bzw. andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. D. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 8. Unbefugte Zuschauer 8.1. Ticketinhaber dürfen das Spiel unter der Voraussetzung besuchen, dass sie nicht zu dem Kreis ausgeschlossener Personen gehören Zum Zweck dieses Punkt 8 wird ausgeschlossene Person definiert wie folgt: a. Personen, die von einem nationalen oder internationalen Fussballverband von der Mitgliedschaft im Fanclub der nationalen Fussballmannschaft oder von der Mitgliedschaft eines vergleichbaren Fanclubs durch ein Fussball-Kontrollorgan in jedem Hoheitsgebiet weltweit ausgeschlossen wurden; b. Personen, denen von der UEFA, FIFA, Fussball-Kontrollorganen oder sonstigen Organisationen untersagt wurde, zu einem vom Verband organisierten Fussballspiel anzureisen oder dieses zu besuchen; c. Personen, gegen die ein Stadionverbot gemäss eines in Frankreich vollstreckbaren Schuldspruchs verhängt wurde; d. Personen, denen die Teilnahme an Anlässen innerhalb des Stadions vom Stadioneigentümer untersagt wurde; e. Personen, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben bzw. in irgendeiner Weise dagegen verstossen Falls Punkt 8.2 zur Anwendung gelangt, wird das Ticket bzw. werden die Tickets eines solchen Ticketinhabers für alle verbleibenden Spiele der UEFA EURO 2016 von dem Zeitpunkt an für ungültig erklärt, zu dem besagter Ticketinhaber als ausgeschlossene Person gilt. Diesem Ticketinhaber wird daher der Zutritt zum Stadion verweigert bzw. wird er des Stadions verwiesen. 9. Persönliche Daten 9.1. Jeder einzelne Ticketinhaber bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten, die dem Partner gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wurden, von dem Partner verarbeitet und an die UEFA weitergeleitet werden. Diese Informationen werden in einem speziellen, von der UEFA verwalteten Register eingetragen und verwahrt. Die UEFA ist für die Verarbeitung dieser Daten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz der Schweiz vom 19. Juni 1992 in der jeweils gültigen Fassung verantwortlich.
9 9.2. Jeder Ticketinhaber hat das Recht, auf seine persönlichen Daten zuzugreifen, diese korrigieren oder löschen zu können bzw. eine Kopie der von der UEFA verwahrten Daten anfordern zu können (hier klicken). Eine solche Anfrage unterliegt der Überprüfung der Identität und ist kostenlos Die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden in Einklang mit der Datenschutzrichtlinie der UEFA gespeichert und verarbeitet. Diese Richtlinie finden Sie unter: Die UEFA stellt der EURO 2016 SAS die persönlichen Daten zur Verfügung, die dem Partner gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt und an die UEFA weitergeleitet wurden, und zwar insbesondere den Nachnamen, den/die Vornamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit sowie die Nummer des Personalausweises bzw. des Reisepasses jedes einzelnen Ticketinhabers Jeder einzelne Ticketinhaber gibt zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Ticket von dem Partner erhalten hat, seine Bestätigung und Zustimmung darüber, dass er die in Punkt 10 enthaltenen Bestimmungen verstanden hat, diese akzeptiert und einhält. 10. Höhere Gewalt Gemäss den in Artikel 1148 des französischen Zivilgesetzbuches aufgeführten Bestimmungen übernehmen die EURO 2016 SAS, UEFA und/oder der Ausrichterverband keine Verantwortung oder Haftung für die Änderung des Austragungsortes, die Absage, den Abbruch, die Verschiebung oder Wiederholung von Spielen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt, und zwar auch dann nicht, wenn diese Absage, dieser Abbruch, diese Verschiebung oder Wiederholung eines Spiels sich ggf. nachteilig auf den Ticketinhaber auswirkt. Folglich können EURO 2016 SAS, UEFA und/oder der Ausrichterverband diesbezüglich nicht für Entschädigungs- oder Schadenersatzforderungen haftbar gemacht werden. 11. Teilnichtigkeit und Änderungen EURO 2016 SAS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen falls erforderlich vor dem Eröffnungsspiel zu ändern, um eine ordnungsgemässe und sichere Durchführung aller Spiele im Stadion zu gewährleisten. EURO 2016 SAS setzt alle Ticketinhaber (über die zuständigen Partner) über diese Änderungen in Kenntnis. Die Ticketinhaber haben (je nach Sachlage) die Wahl, diesen Änderungen zuzustimmen oder die Annahme des/der Tickets zu verweigern (und falls sie bereits über ein oder mehrere Tickets verfügen, das Ticket bzw. die Tickets an den Partner zurückzugeben) und sind daher nicht mehr an die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden Falls ein zuständiges Gericht, eine Aufsichtsbehörde oder sonstige Behörde eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung für nichtig, unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen rechtswirksam und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dahingehend ausgelegt, als ob diese nichtige(n), unwirksame(n), rechtswidrige(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wären.
10 12. Massgebende Fassung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache erstellt und ggf. in die bei dem Partner vor Ort geltende Sprache übersetzt. Falls sprachliche Fassungen voneinander abweichen, ist die englische Fassung massgebend. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf den offiziellen Websites der UEFA unter nachstehenden Links zum Download bereit: Allgemeines Die Ticketinhaber stimmen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, indem sie die von dem Partner zur Verfügung gestellten Tickets akzeptieren Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Die Parteien vereinbaren, dass für die Beilegung von Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, ein innerhalb des Gerichtsbezirks des Berufungsgerichts von Paris zuständiges Gericht oder das Gericht am Wohnort oder Wohnsitz des Ticketinhabers je nach Sachlage ausschliesslich zuständig ist. 14. Kontakt Sämtliche Anfragen, die sich auf das Ticketverkaufsverfahren beziehen, müssen an den Partner (in englischer, französischer und deutscher Sprache) gerichtet werden, von dem der Ticketinhaber die entsprechenden Tickets erhalten hat.
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