Kartellrechtsforum Frankfurt
|
|
- Viktor Fürst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kartellrechtsforum Frankfurt Wettbewerbsverbote in Gesellschaftsverträgen 2. Dezember 2009
2 OLG Frankfurt - Musikalienhandel Stamm A Stamm B Stamm C 1/3 1/3 1/3 E GmbH & Co. KG D GmbH ebenfalls jeweils zu 1/3 gehalten persönlich haftende Komplementärin/GF Herstellung, Vertrieb und Verwertung von Erzeugnissen des Musikalien- und Buchhandels 17 KG-Vertrag: Verbot des Betreibens oder der Beteiligung an einem Konkurrenzgeschäft. 1
3 OLG Frankfurt Das vereinbarte Wettbewerbsverbot verstößt gegen 1 GWB und ist nichtig: Gesellschaftsrechtliche Wettbewerbsverbote stehen grundsätzlich im Widerspruch zu 1 GWB. Ausnahme: Das Verbot ist notwendig, um Bestand und Funktionsfähigkeit des im Übrigen kartellrechtsneutralen Unternehmens zu erhalten, d.h. Vorsorge für den Fall, dass ein Gesellschafter das Unternehmen von innen her aushöhlt oder gar zerstört. 2
4 OLG Frankfurt Wettbewerbsverbot nur für denjenigen Gesellschafter, der die Geschäftsführung der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann. Hier: Minderheitsgesellschafterin (1/3) ohne bestimmenden Einfluss. Keine vertraglich eingeräumten Sonderrechte. Keine Notwendigkeit eines Wettbewerbsverbots bei Gründung der Gesellschaft, da keine kontrollierende Muttergesellschaft gegeben (vgl. NB-Bek. der Kommission und Entscheidung des OLG Düsseldorf). 3
5 OLG Düsseldorf Gratiszeitung Hallo! A GmbH & Co. KG L GmbH & Co. KG Kaufmann Lo 1/3 1/3 1/3 Verlags- und V. mbh Gemeinsame Herstellung und Vertrieb von Anzeigenblättern Gesellschaftsvertrag: Wettbewerbsverbot zu Lasten der Gesellschafter, Einstimmigkeitserfordernis bestimmter Beschlüsse, Möglichkeit der Einziehung von Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund. 4
6 OLG Düsseldorf Das vereinbarte Wettbewerbsverbot verstößt gegen 1 GWB und ist nichtig: Wettbewerbsverbot nur für denjenigen Gesellschafter, der die Geschäftsführung der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann. Hier: Minderheitsgesellschafterin (1/3) ohne bestimmenden Einfluss. Keine vertraglich eingeräumten Sonderrechte. 5
7 OLG Düsseldorf Wettbewerbsklausel zum Schutz der kartellrechtlichen Neutralität erforderlich? Konzentratives Gemeinschaftsunternehmen. Wettbewerbsverbot zulasten der Muttergesellschaften nur, wenn Gesellschafter eine Beherrschungsmacht innehat (vgl. NB-Bek.). Hier: nicht gegeben (Minderheitsgesellschafterin; keine Entscheidungsmacht über Grundlagen der Gesellschaft oder operatives Geschäft). Auch Einstimmigkeitserfordernisse begründen keinen beherrschenden Einfluss in diesem Sinn. 6
8 BGH Gratiszeitung Hallo! Das vereinbarte Wettbewerbsverbot erfüllt nicht den Tatbestand des 1 GWB: Ein Wettbewerbsverbot ist unbedenklich, wenn der betroffene Gesellschafter eine Mehrheitsbeteiligung hält oder aufgrund satzungsmäßiger Sonderrechte maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen kann. Gesamtwürdigung aller für das konkrete Gesellschaftsverhältnis wirksamen Umstände, insbesondere Möglichkeit, strategische Entscheidungen zu blockieren. 7
9 BGH Diese Auslegung ist im Einklang mit Europarecht: Urteil des EuGH vom 15. Dezember 1994 (DLG): Erforderlichkeit von Wettbewerbsverboten. NB-Bek. der Kommission: ohne Beherrschungsmacht Beherrschungsmacht setzt keine Mehrheitsbeteiligung voraus. Rechtsprechung des EuG zur FKVO: gemeinsame Kontrolle, wenn Möglichkeit der Blockade. 8
10 BGH Hier: Gesellschafter haben starken Einfluss auf die Geschäftsführung/strategische Ausrichtung, da jeder strategische Unternehmensentscheidungen blockieren kann. Gefahr, dass eine Anpassung des Geschäftskonzepts an geänderte Marktbedingungen verhindert wird und Gesellschafter das Wettbewerbsverhalten des Gemeinschaftsunternehmens behindert und die eigene Konkurrenztätigkeit fördert. 9
KOLLOQUIUM (WS 10/11) Wettbewerbsverbot, immanente Schranken des Kartellverbots, Beurteilung eines Gemeinschaftsunternhmens. ( 1 GWB, Art 101 AEUV)
KOLLOQUIUM HÖCHSTRICHTERLICHE RECHTSPRECHUNG IM KARTELLRECHT (WS 10/11) I. Wettbewerbsverbot, immanente Schranken des Kartellverbots, Beurteilung eines Gemeinschaftsunternhmens ( 1 GWB, Art 101 AEUV) BGH
MehrKartellrechtsforum Frankfurt e.v. BGH, Urteil vom 25. September 2007
BGH, Urteil vom 25. September 2007 ( Springer/ProSieben ): Sachverhalt: Gründe: Springer will Kontrolle über ProSieben und SAT1 erwerben Bundeskartellamt untersagt OLG Düsseldorf: (i) Erledigung (+) (ii)
MehrHessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte. Quelle:
Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte Langtext Gericht: OLG Frankfurt 11. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 17.03.2009 Aktenzeichen: 11 U 61/08 Dokumenttyp: Urteil
MehrNEWSLETTER K A R T E L L R E C H T
NEWSLETTER K A R T E L L R E C H T Ausgabe 1/10 Inhaltsverzeichnis Von der Vergangenheit eingeholt: Konsequenzen einer unterlassenen Fusionskontrolle (LG Köln, Urteil vom 23. Dezember 2009, Az.: 28 O [Kart]
MehrVollzugsverbot: Beschluss des OLG Düsseldorf vom (EDEKA/Kaisers Tengelmann)
Vollzugsverbot: Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.10.2016 (EDEKA/Kaisers Tengelmann) KartellrechtsForum Frankfurt e.v. Dr. Andrea Pomana 8. Februar 2017 Überblick 1. Überblick über Verfahrensgang in
MehrINNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE
INNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Calciumcarbid-Kartell II vom 18. November 2014 Dr. Birgit
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.
MehrInhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar?
Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des
Mehr4: Stellung der Gesellschafter
4: Stellung der Gesellschafter I. Gesellschafterrechte II. Gesellschafterpflichten III. Geschäftsanteil IV. Gesellschafterliste Folie 64 Gesellschafterrechte Inhalt der Rechte - Vermögensrechte - Verwaltungsrechte
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht. Vergaberecht In-House Geschäfte Interkommunale Zusammenarbeit
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht In-House Geschäfte Interkommunale Zusammenarbeit Einführung Lässt sich das kostspielige Ausschreibungsverfahren ganz vermeiden? Welche ist die Rolle der subjektiven
MehrInhalt 1. Was wussten wir bis Akzo? 2. Was wissen wir seit Akzo? 3. Was nun? EuGH, Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel NV u.a./kommission, C-97/
Die Haftung der Konzernmutter für Kartellrechtsverstöße ihrer Tochter nach Akzo Nobel Kartellrechtsforum Frankfurt e.v. Frankfurt, 7. Oktober 2009 Dr. Udo Krauthausen, MBA SCHULTERIESENKAMPFF. Inhalt 1.
Mehr4: Stellung der Gesellschafter
4: Stellung der Gesellschafter I. Gesellschafterrechte II. Gesellschafterpflichten III. Geschäftsanteil IV. Gesellschafterliste Folie 65 Gesellschafterrechte Inhalt der Rechte - Vermögensrechte - Verwaltungsrechte
MehrGemeinschaftsunternehmen in der Sand-, Kies- und Schotterindustrie
Seminar des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e. V. am 24. Februar 2010 in Ostfildern Gemeinschaftsunternehmen in der Sand-, Kies- und Schotterindustrie Voraussetzungen der Gründung
MehrHEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht
HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht Fall 21: Gesellschaftsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Wandel Fall 22: Unterm Schwert wie Damokles 1 Ansprüche/Rechte der Gesellschaft* GbR OHG KG Beitrag 705
MehrGemeinschaftsunternehmen in der Transportbeton- und Betonfertigteilindustrie
Seminar des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e. V. am 13. Juli 2010 in Ostfildern Gemeinschaftsunternehmen in der Transportbeton- und Betonfertigteilindustrie Zulässige Gestaltung
Mehr2. Die Verpflichtung zur Befolgung von Weisungen und ihre Grenzen
Allgemeines Weisungsrecht Allgemeine Weisungen in Form des Gesellschaftsvertrages der Geschäftsordnung der Konzernrichtlinien, soweit diese ordnungsgemäß installiert worden sind (Installation erfolgt wie
MehrAktuelles zur VO (EG) 1370 und zum PBefG. Jahrestagung bei der PKF-IVT am 30. Juni 2017 in München
Aktuelles zur VO (EG) 1370 und zum PBefG Jahrestagung bei der PKF-IVT am 30. Juni 2017 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter an der Hochschule
MehrWettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung
Wettbewerbsverbote Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015 Stefan Hartung Übersicht I. Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote 1. Während des Arbeitsverhältnisses 2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
MehrPUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION
ConseilUE RATDER EUROPÄISCHENUNION Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) 9068/13 LIMITE PUBLIC PESC475 RELEX347 CONUN53 COARM76 FIN229 I/A-PUNKT-VERMERK des GeneralsekretariatsdesRates fürden AuschusderStändigenVertreter/Rat
MehrVorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität)
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Wintersemester 2009/2010 Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Bunte, Kartellrecht, 2. Aufl.,
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 7 Förderpflicht
Personengesellschaftsrecht II # 7 Förderpflicht Förderpflicht 705 BGB Inhalt des Gesellschaftsvertrags Durch den verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines in der durch den
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 370/98 URTEIL Verkündet am: 13. März 2003 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja in dem Rechtsstreit BGHZ: ja
MehrStudienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern
Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Kartellrechtliche Bußgeldverfahren in Deutschland und der EU Prof. Dr. Rainer Bechtold in Bern am 1. Juli 2010 Übersicht I. Rechtslage in Deutschland
MehrWillensbildung, Beschlussfassung und Konfliktlösung in Berufsausübungsgemeinschaften
Deutscher Anwaltverein / Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht Düsseldorf, 11. November 2016 Willensbildung, Beschlussfassung und Konfliktlösung in Berufsausübungsgemeinschaften RA Dr. Reinhard Lutz, München
MehrDer neue IFRS 10. Herzlich willkommen! Wie gehen Banken zukünftig in der Sanierung mit den verschärften Konsolidierungspflichten um
Herzlich willkommen! Der neue IFRS 10 Wie gehen Banken zukünftig in der Sanierung mit den verschärften Konsolidierungspflichten um Mag. Gabriele Schiemer Seite 1 IFRS 10 IFRS 10 regelt die Verpflichtung
MehrAnspruch des A gegen B auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683, 670 BGB
Fall 8 Nutzlose Pläne Anspruch des A gegen B auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683, 670 BGB A könnte gegen B einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gemäß 683, 670 BGB haben. Dies setzt zunächst voraus,
Mehrvon Laura, Marie und Doreen
von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung
MehrDie Rechtsfolgen des Rücktritts
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 14.01.2010: Die Rechtsfolgen des Rücktritts Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Überblick: Rechtsfolgen
MehrUrteil Az. 11 U 4/12 (Kart)
Urteil Az. 11 U 4/12 (Kart) OLG Frankfurt am Main 2. Juli 2013 Leitsätze Zum kartellrechtsneutralen spezifischen Gegenstand der Marke können auch Lizenzvertragsklauseln gehören, die den Lizenznehmer zur
MehrEinziehung der Geschäftsanteile wegen Missbrauchs der Kontovollmacht
LG München I, Schlussurteil v. 03.12.2015 31 O 2889/09 Titel: Einziehung der Geschäftsanteile wegen Missbrauchs der Kontovollmacht Normenkette: BGB 138, 738 Abs. 1 Schlagworte: Abfindung, Gesellschafterversammlung,
MehrRechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen
Wirtschaft Thomas Kramer Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen Skript Rechtsformen Einzelkaufmann Einzelkaufmann mit Partnern:
MehrFairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften
Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser
MehrDie GmbH & CoKG aus konzernrechtlicher Sicht
Andrea Ehrhardt Die GmbH & CoKG aus konzernrechtlicher Sicht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis IX Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XVIII - XLIX 1 Einleitung und
MehrFolgen des EuGH-Urteils zur Ausschlussfrist des sog. Policenmodells
1 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Folgen des EuGH-Urteils zur Ausschlussfrist des sog. Policenmodells 2 5a VVG a. F. (1994-2007) (1) 1 Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht. Privatisierung und Rekommunalisierung Gebühren
Öffentliches Wirtschaftsrecht Privatisierung und Rekommunalisierung Gebühren Grundsatzentzentscheidung des BGH vom 2.2.2010 Wasserpreise Wetzlar BGHZ 184, 168 ff. Missbrauchskontrolle auf privatrechtlich
MehrBedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden.
Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Dagegen muß die Annahmeerklärung als solche vorliegen. Privatautonomie Der einzelne soll seine Rechtsverhältnisse
MehrPraxisfragen bei Direktvergaben nach Art. 5 (2) VO 1370/2007. Reinhold Jäger Jahrestagung PKF-IVT am 24./25. Juni 2016 in München
nach Art. 5 (2) VO 1370/2007 Reinhold Jäger Agenda A. Zulässigkeit von Direktvergaben B. Voraussetzungen für Direktvergaben - durch eine Behörde - durch eine Gruppe von Behörden C. Änderungen während der
MehrOrganschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft
BUNDESFINANZHOF Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft 1. Die Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bestimmen sich allein
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Vorlesung Gesellschaftsrecht Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) - Grundlagen Geschäftsführung umfasst tatsächliche und rechtliche Handlungen und bezeichnet das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis
MehrBußgeldhaftung durch Zurechnung. 5. Speyerer Kartellrechtsforum
Bußgeldhaftung durch Zurechnung. 5. Speyerer Kartellrechtsforum Dr. Christian Heinichen 15. April 2013 Page 2 I. Einführung 1. Eltern haften für ihre Kinder EU Konzept der wirtschaftlichen Einheit Art.
MehrDie historische Entwicklung der Wettbewerbsverbote im Gesellschaftsrecht der Neuzeit
Manfred Heße Die historische Entwicklung der Wettbewerbsverbote im Gesellschaftsrecht der Neuzeit PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften I Gliederung Sehe A. Einleitung 1 B. Wettbewerbsverbote
MehrNachvertragliches Wettbewerbsverbot
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Ausgangslage Sie sind Arbeitgeber und haben einen Mitarbeiter, der eine so zentrale Position in Ihrem Unternehmen einnimmt, dass er mit den dort erworbenen Kenntnissen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 13/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. September 2003 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
MehrIm Spannungsfeld zwischen M&A und Kartellrecht
Im Spannungsfeld zwischen M&A und Kartellrecht Im Spannungsfeld zwischen M&A und Kartellrecht Ulrich Berscheid, BP Europa SE, 18.06.2013 BP Europa SE Die BP Europa SE mit Sitz in Hamburg gehört zur internationalen
MehrKARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Kann trotz einer Schriftformklausel ein Vertrag durch einen vollmachtlosen Vertreter eine Änderung erfahren? Verträge enthalten häufig Schriftformklauseln. Je nach der Ausgestaltung der Klausel soll die
MehrNeues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern
KOMPETENZ. BERATUNG. LÖSUNG Neues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern Bochum, 18. April 2013 18. April 2013 IHK Mittleres Ruhrgebiet 163. Mittelstandsforum 1 Zentraler Begriff: Beschäftigung
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV
Telefon 2 33-2 53 27 Telefax 2 33-2 11 36 Frau Lang-Hornfeck Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Besetzung des Aufsichtsrates der Bayerngas GmbH Sitzungsvorlage
MehrI. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH
Fall Alles wie immer I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH Die Dicht Plus GmbH hat derzeit den als Anlage beigefügten einfachen Gesellschaftsvertrag. Y, der derzeitige
MehrEuropäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten
Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten im Bereich Naturschutz Schneverdingen, 13. Mai 2014 Dr. Martin Schwee, Referent für Beihilfenpolitik Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF XI ZR 405/12 BESCHLUSS vom 10. Dezember 2013 in dem Rechtsstreit - 2 - Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Ellenberger,
MehrRegelungsvorschläge zur Sicherung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern in Folge der Urteile EuGH Reprobel"
BMJV Regelungsvorschläge zur Sicherung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern in Folge der Urteile EuGH Reprobel" und BGH Vogel" Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag hat in seiner
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 284/01 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Februar 2003 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ:
MehrHamburger Vergabetag Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke. Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013
Hamburger Vergabetag 2013 Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013 Agenda 1. PPP-Transaktionen (Grundmodell) 2. Veräußerung eines kommunalen Grundstücks a) Überblick
MehrNeue Taktik im Gesellschafterstreit: der Fall Suhrkamp. Dr. Harald Gesell Corporate Summit 2014 Frankfurt am Main, 25. Juni 2014
Neue Taktik im Gesellschafterstreit: der Fall Suhrkamp Dr. Harald Gesell Corporate Summit 2014 Frankfurt am Main, 25. Juni 2014 718402 1. Suhrkamp die Ausgangslage der wichtigste Verlag des deutschen Geisteslebens
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 12 Tod eines Gesellschafters
Personengesellschaftsrecht II # 12 Tod eines Gesellschafters Tod eines Gesellschafters Was passiert nach dem Tod eines Gesellschafters mit der Gesellschaft? Auflösung oder Fortbestehen? mit seinem Anteil
Mehr7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst
7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Aufbau einer Ausschreibung Leistungsverzeichnis Eignungskriterien Anteil in % Zuschlagskriterien
MehrI. Anwendungsbereich der 94 bis 96 InsO
3. Mannheimer Insolvenzrechtstag Vortrag am 15. Juni 2007 Anfechtung, Aufrechnung und Verrechnung in der Insolvenz Dr. Gero Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof I. Anwendungsbereich der 94
MehrVollmacht Die große Unbekannte
Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,
MehrInterkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung und EU-Vergaberecht Prof. Dr. Gerald G. Sander
Interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung und EU-Vergaberecht Prof. Dr. Gerald G. Sander Leiter des Instituts für Angewandte Forschung und Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht
MehrWohnungsbauinitiative des Main-Kinzig-Kreises Preisgünstiger Wohnungsbau im Main-Kinzig-Kreis. Verfahrensrechtliche Eckpunkte Investorensuche
Whnungsbauinitiative des Main-Kinzig-Kreises Preisgünstiger Whnungsbau im Main-Kinzig-Kreis Verfahrensrechtliche Eckpunkte Investrensuche Verfahrensziel: Suche nach Investren, die auf kmmunalen Grundstücken
MehrGenehmigtes Kapital bei der GmbH; Bezugsrechtsausschluss und Satzungsanpassung
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx457_11 letzte Aktualisierung: 20.3.2012 OLG München, 23.1.2012-31 Wx 457/11 GmbHG 53, 55, 55a Genehmigtes Kapital bei der GmbH; Bezugsrechtsausschluss
MehrBEISPIELFRAGEN zur FÜM 1
BEISPIELFRAGEN zur FÜM 1 Europäische und internationale Grundlagen des Rechts 1 1. Frage (2P): Wofür steht die Abkürzung EGKS? Wann wurde sie gegründet? Welche Staaten waren Gründungsmitglieder? 2. Frage
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
MehrEigenkapitalersatz bei Publikumspersonengesellschaften mit gesplitteter Einlage
Eigenkapitalersatz bei Publikumspersonengesellschaften mit gesplitteter Einlage Ein Vergleich mit den Kapitalersatzregeln für die GmbH und die GmbH & Co. KG Von Jan-Mathias Kuhr juristische Gto^mtD stadt
MehrThüringer Oberlandesgericht. Komplementär, Kommanditist
Gericht Thüringer Oberlandesgericht Aktenzeichen 6 W 188/11 Datum Beschluss vom 31.08.2011 Vorinstanzen AG Jena, 03.03.2011, Az. HRA 102590 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Gesellschaftsrecht Komplementär,
Mehr4: Die Stellung der Aktionäre
4: Die Stellung der Aktionäre I. Rechte des Aktionärs II. (Treue-)Pflichten des Aktionärs III. Gleichbehandlungsgebot IV. Übertragung der Aktionärsstellung Raiser/Veil, 11 (S. 58-88) Folie 67 Rechte des
MehrDr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner
Grenzen der Rekommunalisierung im Energiebereich Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Spruchpraxis Dr. Mathias Mantler Rechtsanwalt, Partner Berlin, 21.06.2013 Inhalt 1 Einleitung 2 Modelle 3 Konzessionsvergabe
Mehr72. Agrarrechts-Seminar der DGAR. gewerbliche Prägung der Einheits-GmbH & Co. KG
72. Agrarrechts-Seminar der DGAR gewerbliche Prägung der Geiersberger Glas Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin Forum Agrarwirtschaftsrecht Grundlagen und BFH, 13.07.2017 IV R 41/14 Rechtsanwalt
MehrGünther Seefelder. Die GbR von A - Z. interna. Ihr persönlicher Experte
Günther Seefelder Die GbR von A - Z interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Abfindung...7 Altersversorgungsregelung und Praxisveräußerung einer Sozietät...8 Anteilsübertragung...9 Anwachsung...10 Arbeitgeber...10
MehrDRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU)
Das deutsche Rettungswesen im Spannungsfeld zwischen hoheitlicher Aufgabe und Marktleistung der Einfluss des europäischen Vergaberechts auf die Leistungserbringung Carsten Wiedenfeld DRESDEN INTERNATIONAL
MehrVorinstanzen OLG München, , Az. 23 U 2863/09, LG München II, , Az. 4 HKO 5457/07
Gericht BGH Aktenzeichen II ZR 279/09 Datum 27.09.2011 Vorinstanzen OLG München, 03.12.2009, Az. 23 U 2863/09, LG München II, 05.06.2008, Az. 4 HKO 5457/07 Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht Schlagworte Abfindung,
MehrAnforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht
Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus
MehrDie Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen
Die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen von Heinrich Markowsky JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2013 Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek
MehrKommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
MehrFirma. Gewünschte Firma (=Name) der GmbH
E R F A S S U N G S B O G E N G M B H - G R Ü N D U N G Sie möchten die zur Gründung einer GmbH erforderlichen Entwürfe (Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung, Liste der Gesellschafter)
MehrGeschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit
MehrRechtsberatung durch Ingenieure
33. ordentliche Sitzung des Fachausschusses Baubetrieb und Bauwirtschaft des Fachbereichstages Ingenieurwesen Hochschule Bochum 07. bis 09.04.2010, Bochum Rechtsberatung durch Ingenieure Rechtsanwalt Jörn
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 6 Fehlerhafte Gesellschaften und Scheingesellschaften
Personengesellschaftsrecht II # 6 Fehlerhafte Gesellschaften und Scheingesellschaften Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft Dr. Marco Staake Personengesellschaftsrecht II 2 Ein kleiner Fall Im Januar
MehrSteffen Rittig (Autor) Unfallflucht ( 142 StGB) und das unvorsätzliche Sich- Entfernen vom Unfallort
Steffen Rittig (Autor) Unfallflucht ( 142 StGB) und das unvorsätzliche Sich- Entfernen vom Unfallort https://cuvillier.de/de/shop/publications/346 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier,
MehrRabattgewährung nach Intel wie viel Spielraum bleibt noch? Kartellrechtsforum Frankfurt 11. Februar 2015
Rabattgewährung nach Intel wie viel Spielraum bleibt noch? Kartellrechtsforum Frankfurt 11. Februar 2015 Ausgangslage Hoffmann La Roche Entscheidung des EuGH (1979) Prioritätenmitteilung der EU Kommission
Mehr15. Gewährleistung von Jahresabschlussprüfungen und Prüfungsrechten bei Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung
132 15. Gewährleistung von Jahresabschlussprüfungen und Prüfungsrechten bei Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung In den Gesellschaftsverträgen kommunaler Beteiligungsgesellschaften wird nicht in allen
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 8 ObS 10/11w
IM NAMEN DER REPUBLIK 8 ObS 10/11w 2 8 ObS 10/11w Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat
MehrDie Kapitalgesellschaft als Rechtsform professioneller Fußballklubs im Spannungsfeld von Verbandsautonomie und Europarecht
Dr. Jan-Henric M. Punte Die Kapitalgesellschaft als Rechtsform professioneller Fußballklubs im Spannungsfeld von Verbandsautonomie und Europarecht zugleich eine Prüfung der Rechtmäßigkeit von Investitionsbeschränkungen
MehrVölkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v.
Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v. Prof. Dr. Burkhard Breig FB Rechtswissenschaft und ZI Osteuropa-Institut
MehrRechtliche Neuigkeiten von DENIC Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg
Rechtliche Neuigkeiten von DENIC Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg Domainpfändung AG Frankfurt MMR 2009, 709 greencard-select.de DENIC ist nicht Drittschuldnerin vw.de und die Folgen OLG
Mehr52 b und die Gerichte Workshop Urheberrecht Berlin Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt Dr.
52 b und die Gerichte Workshop Urheberrecht Berlin 17.11.14 17.11.2014 Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt Dr. Nolte-Fischer 800000 Mediennutzung 2000-2013 ULB Darmstadt 700000 600000 500000 400000
MehrZivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge I Grundlagen
Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge I Grundlagen Wiederholung Wie unterscheidet sich die Erbfolge nach dem Parentelsystem von der nach dem Gradualsystem? Berücksichtigung von Erben, auch wenn
MehrMitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften
OFD Frankfurt a.m., Verfügung vom 13.02.2014 - S 2134 A - 14 - St 213 Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen und Eigenschaft als funktional
MehrRheinAhrCare GmbH. Fallstudie. Stand: Claudia Sperber Christof Schenkel-Häger Schenkel-Häger 1
Fallstudie GmbH Stand: 22.01.2013 Claudia Sperber Christof Schenkel-Häger http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2009/03/gesellschafterversammlung.jpg 2013-01-22 Schenkel-Häger 1 Fallstudienserie
MehrGesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH
Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft
MehrVergaberechtliche Anforderungen und Grenzen für Kooperationen öffentlicher Krankenhausträger auf dem Gebiet von Apothekendienstleistungen
Vergaberechtliche Anforderungen und Grenzen für Kooperationen öffentlicher Krankenhausträger auf dem Gebiet von Apothekendienstleistungen Vortrag anlässlich der Jahrestagung 2013 des Bundesverbands klinik-
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF III ZB 48/09 BESCHLUSS vom 29. Juli 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juli 2010 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter
MehrDie Auswirkungen der neuen DIN 4109 auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG München zum Schallschutz
Die Auswirkungen der neuen DIN 4109 auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG München zum Schallschutz Referent : RA Prof. Dr. Dieter Kainz FA für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator Honorarprofessor
MehrKontrolldichte im EU-Beihilfenrecht - gegenüber der Kommission und nationalen Einrichtungen -
Kontrolldichte im EU-Beihilfenrecht - gegenüber der Kommission und nationalen Einrichtungen - Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M. Institut für Europarecht und Völkerrecht Universität Innsbruck Einführung
MehrLothar Volkelt. Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern
Lothar Volkelt Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern Lothar Volkelt Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern Aufgaben, Geschäftsführerverträge, Rechte und Pfl ichten Bibliografische Information
MehrFachveranstaltung Wettbewerb im SPNV
1 Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410 F +49 (0) 421.3354115 kontakt@bbgundpartner.de www.bbgundpartner.de Berücksichtigung der Belange
MehrN E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell
Allianz Global Corporate & Specialty AG Fachforum 2013 Liability 09.09.2013 München 10.09.2013 Köln 11.09.2013 Hamburg 12.09.2013 Stuttgart 13.09.2013 Frankfurt N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 Öffentliche Unternehmen im EU-Recht Übersicht Art 106 AEUV Abs 1: Regel (Wettbewerbsordnung gilt auch für öffentliche
Mehr