Major F. Schwammberger, Chef Verkehrspolizei

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2 AGENDA 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Problem "Versteckte Fahrunfähigkeit" und Verkehrssicherheit 3. Projekt zur Beurteilung der Fahrfähigkeit 4. Mehrwert des neuen Vorgehens (Zusammenfassung)

3 1. Gesetzliche Grundlagen Nach Strassenverkehrsrecht darf kein Fahrzeug lenken, wer fahrunfähig ist. Fahrunfähigkeit ist ein momentaner Zustand und kann nebst Alkoholkonsum auch durch Drogen, Medikamente, Übermüdung, Krankheit etc. hervorgerufen werden. Bei Anzeichen von Fahrunfähigkeit hat die Polizei die gesetzliche Pflicht, die Weiterfahrt zu verhindern, eine Blut- und Urinprobe anzuordnen und den Führerausweis zuhanden der Entzugsbehörde sicherzustellen.

4 2. Problem "Versteckte Fahrunfähigkeit" und Verkehrssicherheit Jede Woche werden 1-2 neue Substanzen ("NPS": Neue psychoaktive Substanzen) entwickelt und vertrieben Die (weltweit) verwendeten Drogenvortests können weder solche neue Substanzen, Fahrfähigkeit beeinträchtigende Medikamente, noch weitere Ursachen für Fahrunfähigkeit (Übermüdung, Krankheit, Kombination verschiedener Ursachen) erkennen. Begründete Annahme, dass viele fahrunfähige Fahrzeuglenkende bisher unentdeckt blieben ("Versteckte Fahrunfähigkeit").

5 Fahrunfähigkeit und Verkehrssicherheit extrem verengte Pupille extrem erweiterte Pupille

6 Die Bekämpfung der Fahrunfähigkeit steht auf der politischen Agenda und ist ein Eckpunkt im Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" des Bundes, z.b.: Alkoholverbot für bestimmte Lenkergruppen Fahreignungsabklärungen bei Verdacht fehlender Fahreignung Längere Führerausweisentzüge Weitere Massnahmen ab 2015 (z.t. schon in Kraft) folgen: Obligatorischer Rückgriff der Haftpflichtversicherung; Nachschulung; Datenaufzeichnungsgeräte (Blackbox; Wegfahrsperren)

7 3. Projekt zur Beurteilung der Fahrfähigkeit Projektstart: Projektende: November 2014 Mitwirkende: Kantonspolizei Zürich, Stadtpolizeien ZH und Winterthur, Staatsanwaltschaft ZH, Institut für Rechtsmedizin der Uni ZH (IRM-UZH), Abteilung Administrativmassnahmen (AMA) Ziel: Verbesserung der Verkehrssicherheit durch besseres Erkennen von Fahrunfähigkeit keine Beschränkung mehr auf (wenige) Drogen Idee: Heutiges Verfahren der Drogenvortests ersetzen durch umfassendes System (= Polizist!) zur Erkennung von Fahrunfähigkeit egal, worauf diese beruht.

8 Projektrealisation: Mehrtägige Schulung der Polizisten/Polizistinnen durch Staatsanwälte, Rechtsmediziner und Kommunikationsexperten mit anschliessender nächtlicher Verkehrskontrolle. Seither Umsetzung im Alltag. Monitoring/Erfolgskontrolle durch IRM-UZH.

9 Beispielhafter Ablauf einer Kontrolle: Polizist/Polizistin beobachtet Anfahrt und Reaktion des Lenkenden auf Haltezeichen stellt Auffälligkeiten im/am Fahrzeug fest (z.b. Cannabis-Geruch) führt Gespräch mit Lenker/-in und beobachtet Auffälligkeiten (Sprache, Verhalten, Gesprächsinhalt etc.) kontrolliert u.a. Pupillenreaktion bei Lichteinfluss lässt Lenker/-in gegebenenfalls aussteigen und beurteilt Gang etc.

10 Resultat: Beobachtungen hinsichtlich Anzeichen von Fahrunfähigkeit werden minutiös in einem Protokoll festgehalten. Dabei ist es für die Polizei irrelevant, welche Ursache eine allfällige Fahrunfähigkeit haben könnte. Protokoll ist zentrale Grundlage für die Beurteilung durch IRM-UZH. +

11 Projektergebnis: Aufgrund der sehr hohen Zuverlässigkeit des neuen Verfahrens wurde gemeinsam mit der Oberstaatsanwaltschaft entschieden, fortan im Strassenverkehr im Kanton Zürich nur noch das neue Verfahren anzuwenden. Alle Mitarbeitenden der Verkehrsvollzugspolizei der grossen Zürcher Polizeikorps wurden dementsprechend ausgebildet und das Projekt wurde anfangs November 2014 abgeschlossen. Auch in Zukunft wird die Erfolgskontrolle durch regelmässige Rückmeldungen an die Polizeibehörden durch IRM-UZH sichergestellt.

12 4. Mehrwert des neuen Vorgehens (Zusammenfassung) Mehr Sicherheit bei der Erkennung von fahrunfähigen Lenkern durch das Erfassen verschiedenster Ursachen von Fahrunfähigkeit Effizientere Kontrollen (verkürzte Kontrollzeit vor Ort ggn. heute) Ausführlich dokumentierte, zeitnahe Beurteilung als zentrale Grundlage für anschliessende Begutachtung durch IRM-UZH Verbesserung der Verkehrssicherheit

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