BULGARIEN FRANKREICH DEUTSCHLAND ITALIEN EMPFEHLUNGEN
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- Nikolas Bruhn
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1 People with Vision Impairment Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Sehschädigung Empfehlungen zu hilfreichen und kontraproduktiven Regelungen und Strategien betreffend der Teilhabe von sehgeschädigten Menschen am Arbeitsleben BULGARIEN FRANKREICH DEUTSCHLAND ITALIEN EMPFEHLUNGEN
2 Access to Employment for Hilfreiche Regelungen BULGARIEN Es werden verschiedene Förderprogramme angeboten: Für Arbeitgeber: Zur Erhöhung der Stellenangebote für Menschen mit Behinderung und der leidensgerechten Arbeitsplatzanpassung. Für Menschen mit Behinderung: Zur Realisierung deren beruflichen Selbständigkeit. Für Unternehmen des 2. Arbeitsmarktes: Steuerliche Vorteile und Bevorzugung bei öffentlichen Ausschreibungen.
3 Hilfreiche Regelungen FRANKREICH Folie 1 Gesetz von 1987 : Es gilt für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 6 % davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Gesetz von 1987 : Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, müssen diese Auflage nicht erfüllen. Im Falle der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung können sie jedoch auf die, in diesem Gesetz festgelegten Hilfen zur Arbeitsplatzanpassung und Prävention, zurückgreifen.
4 Hilfreiche Regelungen FRANKREICH Folie 2 Eine gute Unterstützungs-Struktur ist vorhanden: Es besteht ein Netzwerk, dass zum Ziel hat die Verbindung aller Akteure (Menschen mit Behinderung, Unternehmen, Gesundheitsdienste, Werksärzte und ) zu verbessern. Arbeitsplatzanpassung: Erfolgt vollständig durch Fachleute für Sehschädigung. Die Anpassung und Ausstattung wird fast vollständig durch gesetzliche Kostenträger übernommen.
5 Access to Employment for Hilfreiche Regelungen Deutschland Folie 1 Für Unternehmen ab 20 Beschäftigten besteht eine verpflichtende Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen ( 71 SGB IX ) Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, sind zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet ( 77 SGB IX). Diese Ausgleichsabgabe darf nur zweckgebunden zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben, verwendet werden ( 77 Abs. 5 SGB IX). Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen ( 1 SGB IX). Diese gesetzliche Regelung fördert die Beschäftigung und schafft eine finanzielle Grundlage zur Förderung der Teilhabe.
6 Hilfreiche Regelungen Deutschland Folie 2 Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden für Maßnahmen und Hilfen zur Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen verwendet. Diese sind z.b.: Umschulungen, Hilfsmittel, Arbeitsassistenz, Minderleistungsausgleich für Arbeitgeber. Besonders öffentliche Arbeitgeber versuchen die Beschäftigungsquote zu erreichen und schaffen dazu teilweise auch besondere Stellen für schwerbehinderte Menschen. Die Förderung der behinderungsbedingten Umschulung kann bis zu zwei Jahren betragen.
7 Access to Employment for Hilfreiche Regelungen ITALIEN Gesetz 113/1985 unterstützt den Zugang sehgeschädigter Menschen zum Arbeitsmarkt: Telefonist als geschützter Beruf für diese Zielgruppe Gesetz 68/1999 unterstützt den Zugang behinderter Menschen zum Arbeitsmarkt. Gesetz 114/1999 ermöglicht die Umschulung von Telefonisten, da dieser Beruf überholt ist. Vorteil: Sehgeschädigte können zumindest eine Beschäftigung als Telefonist und die dafür erforderliche Berufsausbildung erhalten.
8 Access to Employment for Kontraproduktive Regelungen BULGARIEN Es werden Beschäftigungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung gefördert, die keine Nachhaltigkeit besitzen. Nach Ablauf der Förderung werden die Beschäftigten mit Behinderung entlassen. Es gibt ebenfalls eine Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung. Allerdings wird die Einhaltung dieser Quote weder überprüft noch deren Nichteinhaltung sanktioniert. Es gibt in Schulen für Menschen mit Sehschädigung keine Berufsberatung oder Berufsausbildung.
9 Kontraproduktive Regelungen FRANKREICH Folie 1 Auswirkungen des Gesetzes von 2005 hinsichtlich Behinderung: Die Strafgebühren sind hoch. Darum beschäftigen zwar die Unternehmen mehr Menschen mit Behinderung. Für diese gibt es jedoch teilweise keine richtige Beschäftigung. Mit dem Gesetz von 2005 : Die verschiedenen Behinderungsklassen wurden durch eine ersetzt. Dies führte zur bevorzugten Einstellung von Menschen, deren Behinderung keine oder nur wenige Anpassungen der Arbeitsumgebung erfordert. (Trifft nicht für Menschen mit Sehschädigung zu)
10 Kontraproduktive Regelungen FRANKREICH Folie 2 Es existiert zwar eine Quotenregelung und das Prinzip einer Ausgleichsabgabe, allerdings gibt es keine Initiative oder Werbekampagne, diese Regelungen bekanntzugeben und die Beschäftigung somit zu fördern. Diese Ausgleichsabgaben sind für alle Unternehmensgrößen einheitlich. Somit ist die Wirkung dieser Abgabe auf große Unternehmen oder KMU sehr unterschiedlich.
11 Kontraproduktive Regelungen FRANKREICH Folie 3 Keine unzweckmäßige Regelung, jedoch unerwünschte Nebenwirkung: Immer mehr Firmen versuchen mit möglichst wenig Aufwand die gesetzlichen Anforderungen gerade so zu erfüllen. Ganze Branchen und Sektoren handeln Sonderregelungen aus Folge: Es steht weniger Geld für die wirklich bedürftigen Fälle zur Verfügung, etwa um Arbeitsplätze anzupassen
12 Kontraproduktive Regelungen DEUTSCHLAND Es herrscht eine strikte Trennung zwischen der beschäftigungsbezogenen und der privaten Teilhabe. So ist es z.b. schwer, Hilfsmittel oder Schulungen für Menschen mit Behinderungen außerhalb der Arbeitswelt gefördert zu bekommen. Die Gesetzgebung zum Beschäftigungsschutz behinderter Menschen bewirkt manchmal das Gegenteil. Die besonderen Regelungen zum Kündigungsschutz halten Arbeitgeber z.t. davon ab, die Zielgruppe überhaupt erst einzustellen
13 Kontraproduktive Regelungen DEUTSCHLAND Folie 2 Die Strukturen in Deutschland sind föderal und dezentral mit sehr vielen verschiedenen Zuständigkeiten und Akteuren, die von der Zielgruppe teilweise nur schwer zu überblicken sind. Die getroffenen Entscheidungen für die Zielgruppe hängen oft auch von der Erfahrung und Motivation der verantwortlichen Bearbeiter, Berater, Betreuer oder Trainer ab.
14 Hilfreiche Strategien FRANKREICH Aufbau eines ersten Expertendienstes für Sehgeschädigte im Jahr 1995 in 3 Regionen in Frankreich durch die gesetzlichen Träger auf Basis des Gesetzes von 1987, Ergonomen kommen als Spezialisten zum Einsatz.
15 Hilfreiche Strategien DEUTSCHLAND Individuelle und ganzheitliche Assessment, Beratung und berufliche Reha (Bezeichnung: Rehabilitations- und Integrations- Management / RIM) Enge Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und öffentlichen oder privaten Arbeitgebern. Ausbildung nach Bedarf und auf Abruf sowie unterstützte Ausbildung am Arbeitsplatz direkt in den Unternehmen. Ausbildungsgänge mit Langzeitpraktikum: Integration sehgeschädigter Menschen in den Beruf (ISB) bzw. Maßnahmen zur Anpassung und Integration (MAI)
16 Hilfreiche Strategien DEUTSCHLAND - Folie 2 Verbesserung der Einstellungschancen durch Unterstützen/ Coachen des Arbeitgebers und der sehgeschädigten Person Fall-Management (case management) als Strategie für Beschäftigung: Ein verantwortlicher Fallmanager, der den gesamten Integrationsprozess überblickt uns steuert, ist Ansprechpartner für den Arbeitgeber, für den Träger der beruflichen Reha und für die sehbehinderte Person.
17 Hilfreiche Strategien ITALIEN Vorbereitungslehrgänge im Anschluss an die Schule und vor Berufstätigkeit. Unterstützung bei der Jobvermittlung. Unterstützung zum Erhalt eines Arbeitsplatzes. Finanzielle Unterstützung bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung. Regionalkommittee für Menschen mit Behinderung und ihre Familien in der Region Friuli Venezia Giulia Beschäftigungs- und Integrationsdienst.
18 Kontraproduktive Strategien FRANKREICH Anfangs wurde eine Unterstützung von Sehbehinderten am Arbeitsplatz nur in einigen Regionen angeboten (auf Grund persönlicher Initiativen ) Seither hat sich diese Unterstützung weiterentwickelt: Service-Center wurden in allen Regionen Frankreichs auf Basis von Aufrufen zur Gebotsabgabe etabliert.
19 Kontraproduktive Strategien FRANKREICH Folie 2 Eigentlich sollte dieses Verfahren zu einer hohen Qualität der angebotenen Unterstützungsleistungen führen, jedoch kann jede praktisch jede Organisation Angebote abgeben, ob sie über Kompetenz bei Sehbehinderten verfügt oder nicht. Die Kriterien sind hauptsächlich niedrige Kosten, die versprochenen Inhalte sowie die Aufmachung der Bewerbung.
20 Kontraproduktive Strategien DEUTSCHLAND Speziell für Sehgeschädigte geschaffene Qualifikationen, die nicht durch Anforderungen des Arbeitsmarkt entstanden sind, erweisen sich als wenig erfolgreich. Die Dezentralisierung der Unterstützungsleistungen erfordert vom betroffenen Sehbehinderten einen hohen Grad an Informiertheit und Wissen über das System der Förderung und über die gesetzlichen Bestimmungen.
21 Kontraproduktive Strategien DEUTSCHLAND Folie 2 Die zunehmende Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor ist zwar für Arbeitgeber attraktiv, kann aber bei den betroffenen Sehbehinderten eine Langzeitabhängigkeit von Unterstützungsleistungen und zukünftig auch Altersarmut hervorrufen.
22 Kontraproduktive Strategien ITALIEN Es lässt sich leider feststellen, dass wirksame Strategien manchmal fehlen: Fehlen von spezifischen Strategien für mehrfach behinderte Menschen. Es fehlen Konzepte für angepasste neue Berufe wie z.b.: Übersetzer, Schiedsrichter, Transscriber. (Es gibt z.b. nur eine Schule, an der Sehbehinderte zu Physiotherapeuten / Masseuren ausgebildet werden können.)
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