Richtplan Öffentlicher Raum

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1 Richtplan Öffentlicher Raum Übergreifende Richtlinien Der öffentliche Raum bildet das tragende, durchgehende Gerüst für das gesamte Bahnhofsgebiet. Durch die Freiräume sind die verschiedenen Teilbereiche verbunden und werden zu einem Ganzen zusammengeführt. Über die spezifischen Freiraumqualitäten der einzelnen Teilbereiche hinaus sollen übergreifende Prinzipien dem Gebiete zu einer Einheit verhelfen. Neben dem Ziel einer starken Aufwertung der öffentlichen Räume ist insbesondere auch den Anliegen und Ansprüchen der Nutzerinnen und Nutzer jeden Alters Rechnung zu tragen (Aufenthaltsqualität, Sicherheit, Anliegen älterer Personen und Behinderten usw.). Durchlässigkeit: Als Leitidee für das ganze Gebiet gilt das Grundprinzip der Durchlässigkeit. Das Wegenetz für den Langsamverkehr durchzieht sowohl die Strassenzüge wie auch die Binnenräume der Baufelder und verknüpft so die einzelnen charakteristischen «Patches» zu einem vielfältigen und doch kohärenten Teppich. In der physischen Umsetzung wird dieses Leitthema durch ein einheitliches Beleuchtungs- und Möblierungskonzept unterstrichen. Infrastrukturpakete: Für alle öffentlichen Räume im Perimeter gilt das Prinzip der Bündelung von Infrastrukturelementen (Möblierung, Beleuchtung, Parkplätze, Bepflanzung, etc.). Dieses Prinzip ist für alle öffentlichen Räume anzuwenden. Möblierung: Es wird empfohlen, einen einheitlichen Gestaltungs- und Möblierungskatalog zur Ausstattung des gesamten öffentlichen Raumes innerhalb des ESP- Gebiets (und darüber hinaus) in enger Abstimmung mit dem Plan Lumière zu erstellen. Plan Lumière: Es wird empfohlen, einen Plan Lumière für das gesamte innere Stadtgebiet (Bahnhofsgebiet und Altstadt) zu erstellen. Dessen Elemente sind auf die Gestaltung des öffentlichen Raums im gesamten Perimeter anzuwenden. Private und halböffentliche Räume: Die Gestaltung der privaten und halböffentlichen Aussenräume wird im Rahmen der Entwicklung der einzelnen Baufelder geklärt. Grundsätzlich müssen sich diese Räume jedoch in der qualitativen Gestaltung an den in diesem Kapitel beschriebenen Grundsätzen für die Gestaltung des öffentlichen Raums im Richtplan-Perimeter orientieren. 34

2 Bahnhofstrasse Gotthelfstrasse Gotthelfergarten Platanenstrasse Polieribach Mülibach Poststrasse Farbweg Lyssachstrasse Bahnhofstrasse Walkiweg Hunyadigässli Lyssachstrasse Bucherstrasse Kirchbergstrasse Bucherstrasse Lyssachbach Mülibach Lyssachstrasse Tiergartenstrasse Richtplan öffentlicher Raum Aebistrasse S7 S8 S1 N1 S2 N2 S9 S3 N4 N5 S4 S5 S10 N6 S6 Technikumstrasse Perimeter Richtplan N1 - S14 Baubereiche NEU Schwerpunktbereiche Gestaltung öffentlicher Raum: Bahnhofbereich Süd Zugangsbereiche Bahnhof Nord Lyssachstrasse, Bahnhof- und Bucherstrasse R&R Poststrasse 0 m P&R Interessenlinie Bahnen Grünflächen Platzartige Gestaltung öffentlicher Raum Baumbestand Gewässer bestehend / Gewässer Freilegung Standort Bushof / 10 (12) Haltekanten 25 m 100 m N3 35

3 Hierarchien und Prioritäten Über die gesamthafte Betrachtung hinaus welche den Bezug zwischen den spezifischen Identitäten und der übergreifenden Struktur des Bahnhofsgebietes herstellt sind hierarschiche Abstufungen definiert worden. Sie sind abgeleitet von spezifischen Anforderungen bezüglich Nutzung und Bedeutung (Qualifizierung, «Image») der jeweiligen Bereiche. Neben den übergeordneten Prinzipien, welche für das ganze Gebiet gelten, sind spezielle Anforderungen für einzelne Teilbereiche definiert worden. Erste Priorität hat der Bahnhofsplatz. Dieser Raum ist von ausserordentlicher Bedeutung für Burgdorf. Er ist bestimmend für den Ersteindruck der ankommenden Reisenden (seien es Ansässige oder Ortsfremde): hier präsentiert sich die Stadt Burgdorf und zeigt ihr Ge-sicht. Zusätzlich ist der Bahnhofplatz auch wichtige Drehscheibe für den lokalen und den regionalen Verkehr, was die Ausstrahlung seiner Bedeutung noch unterstreicht. Diesem Platzbereich inklusive dem Bushof und den direkt angrenzenden Bauten ist mit besonderer Aufmerksamkeit zu begegnen. Um die Qualitätssicherung der Planung zu gewährleisten wird das Projekt durch ein Konkurrenzverfahren bestimmt (vgl. auch Seite 15). In zweiter Stufe ist die Neuordnung und Neugestaltung der Bahnhofszugänge Nord anzugehen. Dies geht einher mit der schrittweisen Entwicklung des nördlichen ESP- Gebiets. Die dritte Stufe in der Hierarchie wird durch den «erweiterten» Bereich der Lyssachstrasse eingenommen. Dieser Strassenzug ist, neben dem Bahnhofplatz, der eigentliche Kernbereich des Zentrumsgebiets Burgdorf. In einer kohärenten Weiterentwicklung der Grundidee der Begegnungszone und der Aufweitung des Strassenraums wird hier ein spezifisches Raumkonzept («Pocket-Street») verfolgt. Für die Gebiete der vierten Kategorie (erweiterte Begegnungszone Poststrasse und Zufahrten P+R) gelten die jeweiligen Grundprinzipien gemäss den entsprechenden Arealbeschrieben (Richtplan Teilbereiche) sowie die übergreifenden Vorgaben gemäss dem oben beschriebenen Leitfaden, umgesetzt in den entsprechenden planerischen Instrumenten der Gemeinde. 36

4 Bahnhofsplatz Im Netz der öffentlichen Räume im ESP-Gebiet kommt dem Bahnhofsplatz Süd eine herausragende Rolle zu. Mit der Neuorganisation des Busbahnhofs wird der Bereich zur zentralen Schnittstelle des öffentlichen Verkehrs. Gleichzeitig ist der Bahnhofsbereich Verbindungsglied zwischen Zentrumsgebiet und dem Quartier Nord. Die Gestaltung des Platzes soll einheitlich in Belag und Möblierung sein, die unterschiedlichen Verkehrselemente (Bushof, Vorfahrten für Taxi und K+R, Veloabstellplätze, Fussverkehr) sind übersichtlich und funktional zu organisieren und gestalterisch ins Gesamtkonzept zu integrieren. (vgl. auch S.15) Zugangsbereiche Bahnhof Nord Die beiden nördlichen Bahnhofszugänge West und Ost werden neu organisiert und gestaltet. Die PU-Ost wird erweitert und für den Veloverkehr geöffnet. Der neue Zugang West wird von der Unterführung zur Kirchbergstrasse geradlinig geführt. Eine weitere öffentliche Wegeverbindung verläuft entlang des Baufelds N2. Die heute unscheinbaren nördlichen Bahnhofszugänge sollen durch platzartige Gestaltungen der direkten Zugangsbereiche sowie durch die gestalteten öffentlichen Zuwegungen deutlich attraktiver, übersichtlicher und bedeutsamer werden. (vgl. auch S.12) 37

5 Lyssachstrasse Lyssachstr. West Lyssachstr. Zentrum Lyssachstr. Ost Leitidee «Pocket-Street»: Die Lyssachstrasse wird als durchgehender, von Fassade zu Fassade offener und einheitlich gestalteter Raum («Teppich») gelesen. Es wird eine durchgängige, aufeinander abgestimmte Gestaltung des Strassenraumes (Belag, Möblierung) und des angrenzenden Vorlands angestrebt. Ziel ist die optische Aufweitung des Strassenraums, u.a. um ein konfliktfreies Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Durch Aufweitungen («Pocket-Plätze») und Einengungen entstehen spannungsvolle und abwechslungsreiche Raumsequenz. Diese Raumgestaltung ist in Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten auf den angrenzenden Parzellen zu realisieren. Sie soll die Entwicklungsmöglichkeiten der Privatparzellen möglichst nicht einschränken. 38

6 Bezüglich der unterschiedlichen Nutzungen und Typologien der Randbebauung sowie einer differenzierten Funktion der Strassenräume (verkehrsorientiert, nutzungsorientiert), lässt sich die Lyssachstrasse in drei Abschnitte gliedern: Lyssachstrasse West: Dieser Abschnitt der Lyssachstrasse muss sowohl den Bedürfnissen des Langsamverkehrs wie insbesondere auch jenen des MIV und des Anlieferverkehrs zu den ansässigen (und allfälligen neuen) Betrieben Rechnung tragen. Sollte sich aufgrund von Neubauten der Nutzungsschwerpunkt in diesem Bereich den übrigen Abschnitten der Lyssachstrasse annähern wäre dem auch in gestalterischer Hinsicht Rechnung zu tragen. Das Prinzip der Pocket-Street wird durch Staffelung und Rücksprünge der Fassadenfronten der neuen Baufelder erreicht, sodass räumliche Aufweitungen des Strassenraumes entstehen. Als Auftakt soll die erste Aufweitung im westlichen Abschnitt, nördlich oder südlich der Lyssachstrasse, platzartig gestaltet werden. Lyssachstrasse Zentrum / «Drehscheibe»: Dieser zentrale Bereich der Lyssachstrasse zeichnet sich durch angrenzende Zentrumsnutzungen (Detailhandel) sowie die Anschlüsse über die Bahnhofstrasse zum Bahnhof und die Weganschlüsse in die südlich angrenzenden Quartiere aus. Im Bereich der Gebäude Neumarkt und Zentrum Mergele soll die bestehende platzartige Situation aufgewertet und in das Gesamtkonzept einbezogen werden. Die wichtigen Wegeverbindungen nach Norden zum Bahnhof sowie nach Süden Richtung Fachhochschule und Gsteig-Quartier sollen in das Konzept einbezogen, von weitem sichtbar gemacht und grosszügig gestaltet werden. Durch gezielte bauliche Eingriffe und gestalterische Aufwertungen der Vorzonen sowie der Zu- und Eingangsbereiche (grosszügigere Räume und Öffnungen) soll die heute unbefriedigende Erdgeschoss-Situation der beiden grossen Shopping-Gebäude Neumarkt und Zentrum Mergele verbessert werden. Die Vorzonen sollten bezüglich Gestaltung und Möblierung vereinheitlicht und in das Gesamtkonzept der Lyssachstrasse eingebunden werden. Die Bucherstrasse dient als Zufahrt zum Bushof und zum P&R. Lyssachstrasse Ost: Der östliche Abschnitt zeichnet sich durch eine zurückversetzte Bebauung mit herrschaftlichen Villen und parkartig gestalteten Vorgärten aus. Das Bild der «Gartenstrasse» wird beibehalten und verstärkt. Einfriedungen durch Hecken und/oder Mauern grenzen die Gartenzone vom eigentlichen Strassenraum ab, Einblicke in die Gartenzone sollen gewährt bleiben. Die Kreuzungsbereiche sind als Auftakt in jeweils neue Gebiete zu gestalten. Für diesen Abschnitt ist es besonders wichtig, gestalterische Elemente (Beleuchtung, Signaletik) einzusetzen, welche die Anbindung an die Altstadt unterstützen. 39

7 Erschliessung Teilbereich 3 In diesem Bereich wird das Regime Tempo 30 eingführt. Der Strassenraum dient der Erschliessung der Baufelder S1 / S2 und stellt eine ergänzende Zufahrt (neben der Bucherstrasse) zu den P+R-Plätzen entlang den Gleisen sicher. Im Bereich des Baufelds S2 soll der Strassenraum zu einem Platz aufgeweitet werden. Mit einer sorgfältigen Gestaltung der Strassenräume und der wichtigen Wegeverbindung für den Langsamverkehr entlang der Gleise wird die Entstehung einer baulichen «Rückseite» zu den Gleisanlagen verhindert. (vlg. auch S.14) Poststrasse Die Poststrasse wird Teil der erweiterten Begegnungszone und ist dementsprechend zu gestalten. Gleichzeitig ist die Poststrasse eine Hauptzufahrt zum Bahnhof und Antritt ins Zentrumsgebiet (Versorgungsroute Typ II plus gemäss Anhang 1 zur Strassenverordnung SV vom ). Neben dieser Zubringerfunktion kommt ihr andererseits auch eine repräsentative Rolle zu (vgl. auch S.18). Diesem Umstand ist bei der Gestaltung insbesondere des östlichen Bereichs Rechnung zu tragen. 40

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