Biologie. Lehramt an Gymnasien. Studiengang Information

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1 Studiengang Information Studierendensekretariat Zuständigkeit Adresse Sprechzeiten Informationen über das Bewerbungsverfahren, Prüfung von Bewerbungsunterlagen, Abwicklung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens, Einschreibung, Exmatrikulation, Studienplatztausch, Fachwechsel, Beurlaubung, Rückmeldung, Gasthörer/innen Studierendensekretariat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Fahnenbergplatz, Freiburg Bürosprechzeiten: Mo - Fr 9:00-11:30 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo - Fr 8:00-9:00 Uhr u. Mo - Do 14:00-15:00 Uhr Angelegenheiten der Studierenden Telefondurchwahlen der zuständigen Mitarbeiter/innen (Familienname der Studierenden) A - E: Frau Killian (0761) killian@verwaltung.uni-freiburg.de F - J: Herr Krause (0761) krause@verwaltung.uni-freiburg.de K - Mr: Frau Feldmeier (0761) feldmeier@verwaltung.uni-freiburg.de Ms - Schu: Frau Stiegeler (0761) stiegeld@verwaltung.uni-freiburg.de Schv - Z: Frau Böcherer (0761) boecherc@verwaltung.uni-freiburg.de Biologie Lehramt an Gymnasien Ansprechpartner für Bewerbungen der Studienanfänger/innen Herr Kohler (0761) , kohler@verwaltung.uni-freiburg.de Anlaufstelle für Studiengebühren Albertstraße 14a (Flachbau) Büro-Sprechzeiten: Mo - Fr von bis Uhr Telefon-Sprechzeiten: Mo - Do: 8.00 bis 9.00 Uhr und bis Uhr, Fr 8.00 bis 9.00 Uhr Grundsatzangelegenheiten Karin Frölich Tel. 0761/ froelich@verwaltung.uni-freiburg.de Buchstabe A-K Nicole Räuber Tel. 0761/ raeuber@verwaltung.uni-freiburg.de Buchstabe L Z Nicole Seiter Tel. 0761/ seiter@verwaltung.uni-freiburg.de Abteilung für Ausländerstudium Zuständigkeit Adresse Informationen, Beratung und Zulassung für ausländische Bewerber/innen und Studierende Abteilung für Ausländerstudium der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Fahnenbergplatz, Freiburg auslaenderstudium@verwaltung.uni-freiburg.de Z e n t r a l e S t u d i e n b e r a t u n g Sprechzeiten: Mo, Di, Do 9:00 11:30 Uhr, Mi Uhr EG, Räume 026, 027, 010, 009 (0761) , 4242, ,

2 Fächerkombinationen Das Studium für das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg umfasst zwei Hauptfächer. Folgende Fächer können gewählt werden: Gruppe I: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Gruppe II: Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie, Geschichte, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport. Gruppe III: Erziehungswissenschaft, Griechisch, Informatik, Russisch, Die Lehramtsfächer Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre und Russisch können an der Universität Freiburg nicht studiert werden. Für Bewerber/innen, die in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zugelassen oder in den öffentlichen Schuldienst eingestellt werden wollen, gelten bei der Fächerwahl folgende Bestimmungen: 1. Die Fächer der Gruppe I können in beliebiger Verbindung untereinander gewählt werden. Ein Fach der Gruppe II kann in Verbindung mit einem Fach der Gruppe I oder mit zwei weiteren Fächern der Gruppe II, ausgenommen Evangelische Theologie in Verbindung mit Katholischer Theologie und Jüdischer Religionslehre, gewählt werden. Ein Fach der Gruppe III kann nur in Verbindung mit zwei Fächern der Gruppe I oder einem Fach der Gruppe I und einem weiteren Fach der Gruppe II gewählt werden. 2. Die Fächer Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre und Katholische Theologie können mit jedem Fach der Gruppe II, ausgenommen dem Fach Philosophie/Ethik, als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. Ebenso kann Latein mit Geschichte und Mathematik mit Informatik als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. Die Fächer Biologie, Chemie und Physik können beliebig miteinander kombiniert als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. 3. Wird eine Verbindung von drei Fächern gewählt, so ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. In einer Drei-Fächer- Verbindung kann eines der Fächer zu Beifachbedingungen studiert werden. Die Fächer Erziehungswissenschaft und Philosophie können jeweils nur als Hauptfach studiert werden. Bitte beachten Sie, dass in jedem Bundesland eigene Prüfungsordnungen gelten und sich daher die Fächerkombinationen und inhaltlichen Anforderungen unterscheiden können. Die entsprechenden Vorschriften sind bei den Landeslehrerprüfungsämtern der jeweiligen Bundesländer zu erfahren. Gegenstand des Studiums Die Biologie ist eine Naturwissenschaft, die erst im 20. Jahrhundert zu einer einheitlichen, exakten und experimentellen Wissenschaft wurde. Seit der Zeit hat die biologische Forschung ihre Hauptaufgaben in erster Linie darin gesehen, für Lebewesen allgemeingültige Prinzipien und Gesetzmäßigkeiten aufzufinden. Die Biologie gliedert sich an der Universität Freiburg in folgende Lehr- und Forschungsgebiete: Biochemie (der Pflanzen), Botanik (Pflanzenphysiologie), Botanik (Funktionelle Morphologie und Bionik), Bioinformatik (nur Nebenfach), Entwicklungsbiologie der Tiere, Evolutionsbiologie und Ökologie der Tiere, Genetik und Molekularbiologie, Geobotanik, Limnologie, Mikrobiologie, Molekulare Immunologie, Neurobiologie und Biophysik, Neurobiologie und Tierphysiologie, Pflanzenbiotechnologie, Zellbiologie. Entsprechend den Anforderungen des Lehrerberufs versucht der Studienplan, die ganze Breite des Fachs zu vermitteln. Im Unterschied zum Studiengang Bachelor of Science ist im Staatsexamensstudiengang keine Spezialisierung vorgesehen. Es bleibt der Eigeninitiative überlassen, sich zusätzlich in Wahlveranstaltungen spezielle Gebiete der Biologie zu erarbeiten. Aufbau und Dauer des Studiums Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: das Grundstudium (1. bis 4. Fachsemester) und das Hauptstudium (ab dem 5. Fachsemester). Das Studium sollte in 10 Semestern abgeschlossen werden (Regelstudienzeit), da bis Ende des 10. Semesters die Wissenschaftliche Prüfung in aufeinander folgenden Terminen aufgeteilt werden kann. Danach muss die Wissenschaftliche Prüfung in allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt werden. Im Fach Biologie gibt es folgende Lehrveranstaltungen: Vorlesungen, Übungen, Oberseminare, Praktika und Exkursionen. Vorlesungen informieren zusammenhängend über bestimmte Themenbereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Sie werden von einem oder mehreren Dozent/inn/en während des gesamten Semesters durchgeführt. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen meist im Zusammenhang mit einer Vorlesung das dort behandelte Thema eingeübt und das dabei Erlernte vertieft wird (z.b. Übungen zur Einführung in die Biologie - Molekulare Grundlagen). Praktika 2

3 sind Lehrveranstaltungen, in denen praktische Fähigkeiten eingeübt werden und eine Verknüpfung zur Theorie stattfindet (z.b. Laborpraktikum, Geländepraktikum). Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen Teilnehmende zu bestimmten Fachthemen eigenständig erarbeitete Referate vortragen und diskutieren. (Im Fach Biologie gibt es Seminare nur im Hauptstudium, deshalb Oberseminare). Exkursionen sind Studien- oder Lehrfahrten unter wissenschaftlicher Leitung (z.b. Geobotanische Exkursionen). DAS GRUNDSTUDIUM (1. bis 4. Fachsemester, bis zur Zwischenprüfung) Im Grundstudium sollen die notwendigen Grundkenntnisse in Biologie und Chemie erworben werden. Im Grundstudium sieht der Studienplan folgende Lehrveranstaltungen vor: 1. Semester Modul Zellbiologie & Evolutionäre Grundlagen des Lebens V Einführung in die Biologie 3 P Zellbiologie, Anatomie, Histologie der Pflanzen 2 Prüfungsleistung: Klausur (Teil der studienbegleitenden Zwischenprüfung und der Orientierungsprüfung) 5 6 Modul Grundlagen der Genetik & Molekularbiologie V Einführung in die Genetik / Molekularbiologie 1,5 Ü Diskussion zur Vorlesung "Einführung in die Genetik / Molekularbiologie" 0,5 P Praktikum Genetik / Molekularbiologie 2 Prüfungsleistung: Klausur (Teil der studienbegleitenden Zwischenprüfung und der Orientierungsprüfung) 4 6 Summe 1. Semester Semester Modul Grundlagen der Botanik V Einführung in die Morphologie und Evolution der Pflanzen 3 P Morphologie und Systematik der Pflanzen (mit Bestimmungsübungen Pflanzen) 4 Prüfungsleistung: Klausur (Teil der studienbegleitenden Zwischenprüfung) 7 8 Modul Fachdidaktik *kann auch im 3. Semester absolviert werden S Der Biologieunterricht am Gymnasium - eine Fachdidaktik 2 3 Summe 2. Semester Semester Modul Grundlagen der Zoologie V Einführung in die Baupläne und Systeme der Tiere 2 P Baupläne der Wirbellosen 2,5 V Einführung in die Kenntnis der heimischen Fauna 1 P Zoologische Bestimmungsübungen 2 Prüfungsleistung: Klausur (Teil der studienbegleitenden Zwischenprüfung) 7,5 8 Modul Chemie (Teil 1) *entfällt, wenn Chemie als zweites Hauptfach studiert wird V Allgemeine, Anorganische und Organische Chemie 2 (2) Prüfungsleistung: siehe Modul Chemie Teil 2 (4. Semester) 2 Modul Fachdidaktik *kann auch im 2. Semester absolviert werden S Der Biologieunterricht am Gymnasium - eine Fachdidaktik Summe 3. Semester 9, Semester Modul Ökologie V Einführung in die Allgemeine Ökologie 2 V Spezielle Ökologie: Lebensräume im Freiburger Raum 1 P Zoologische Exkursionen 1,5 P Geobotanische Exkursionen mit Übungen 2,5 Prüfungsleistung: Klausur (Teil der studienbegleitenden Zwischenprüfung) 7 8 Modul Chemie (Teil 2) *entfällt, wenn Chemie als zweites Hauptfach studiert wird P Chemisches Praktikum für Biologen 4 (5) Prüfungsleistung: mündl. Prüfung über Modul Chemie (Teil 1 und 2) (Teil der studienbegleitenden Zwischenprüfung) 4 7 Summe 4. Semester Semesterwochenstunden / ECTS im Grundstudium 38,5 46 Die Orientierungsprüfung Durch die Orientierungsprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie angemessene Kenntnisse im Fach Biologie erworben haben und somit für eine Fortsetzung des Studiums geeignet sind. Voraussetzung für die Zulassung zur Orientierungsprüfung ist die Immatrikulation im Lehramtsstudiengang Biologie an der Universität Freiburg. Die Orientierungsprüfung in dem anderen Fach des Studiengangs richtet sich nach der Orientierungsprüfungsordnung der Fakultät, der das jeweilige Fach angehört. 4

4 Art und Umfang der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung ist eine Fakultätsprüfung, die in allen Fächern des Studienganges abgelegt wird. Sie wird im Hauptfach Biologie studienbegleitend durchgeführt. Zeitpunkt der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung im Fach Biologie ist einschließlich aller Wiederholungsprüfungen bis zum Ende des 3. Fachsemesters abzulegen. Wer die Prüfungsleistung nicht spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von der/dem Studierenden nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden. Gegenstand der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend erbracht. Sie besteht aus jeweils einer Klausur über die Module des 1. Fachsemesters: Zellbiologie und Evolutionäre Grundlagen des Lebens und Grundlagen der Genetik und Molekularbiologie (nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem Studienplan). In der Regel sind zu jedem Modul 5 Fragen in einem Zeitraum von bis zu 3 Stunden schriftlich zu beantworten. Die Auswahl der Fragen und die Auswertung der Klausur erfolgt durch die Dozentinnen und Dozenten der für die Prüfung relevanten Lehrveranstaltungen. Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn jede Klausur mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet wird. Die beiden Klausuren der Orientierungsprüfung erfolgen an einem Termin in der Vorlesungszeit des 1. Fachsemesters im Anschluss an die absolvierten Lehrveranstaltungen der beiden Module. Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn jede Klausur mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet wird. Erweiterungsfach Im Erweiterungsfach entfällt die Orientierungsprüfung DIE ZWISCHENPRÜFUNG Durch die Zwischenprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie sich mit den Grundlagen der Biologie in Teilbereichen vertraut gemacht sowie methodische Kenntnisse erworben haben, die erforderlich und Voraussetzung für das Hauptstudium Biologie Lehramt sind. Die Zwischenprüfung findet in den ersten beiden Hauptfächern des Lehramtsstudiums statt. Die Zwischenprüfung in dem anderen Fach des Studiengangs richtet sich nach der Zwischenprüfungsordnung der Fakultät, der das jeweilige Fach angehört. Zeitpunkt der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung ist studienbegleitend vor Beginn des fünften Fachsemesters abzuschließen. Ist die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass der/die Studierende das Nicht- Ablegen der Prüfung nicht zu vertreten hat. Voraussetzungen für die Zulassung zu den einzelnen Teilprüfungen Die Zulassung für den Lehramtstudiengang Biologie an der Universität Freiburg Die regelmäßige Teilnahme an den im Studienplan aufgeführten Pflichtveranstaltungen für das betreffende Teilstudiengebiet Der Kandidat/die Kandidatin muss mindestens das letzte Semester vor der Teilnahme an einem Prüfungstermin (Ausnahme Orientirungsprüfung) an der Universität Freiburg für den Lehramtsstudiengang Biologie eingeschrieben gewesen sein. Anforderungen in der Zwischenprüfung Wird Biologie in Verbindung mit Chemie studiert, besteht die Zwischenprüfung im Fach Biologie aus der Orientierungsprüfung sowie je einer studienbegleitenden Klausur in den Modulen Grundlagen der Botanik, Grundlagen der Zoologie und Ökologie am Ende des 2., 3. und 4. Semesters (Prüfungsinhalte siehe Studienplan). Wird Biologie in einer anderen Fächerkombination studiert, so besteht die Zwischenprüfung aus den studienbegleitenden Teilprüfungen in Biologie und einer mündlichen Prüfung im Modul Chemie (die Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Studienplan). Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und wird in Anwesenheit eines Beisitzers/einer Beisitzerin als Einzelprüfung abgenommen. Ablauf der Zwischenprüfung Die Prüfungsleistungen sind studienbegleitend zu erbringen. Für jede studienbegleitende Teilprüfung der Zwischenprüfung muss die Zulassung gesondert beantragt werden. Die Abfolge der Teilprüfungen entspricht der im Studienplan festgelegten Reihenfolge der zugehörigen Lehrveranstaltungen. Die Teilprüfungen finden soweit als möglich in der Vorlesungszeit eines Semesters, spätestens aber vor Beginn des nächsten Semesters statt. 6

5 Jede Klausur der studienbegleitenden Teilprüfungen besteht aus einer schriftlichen Beantwortung von Fragen aus dem Stoffbereich des jeweiligen Moduls und dauert ca. 3 Stunden. Erweiterungsfach: Im Erweiterungsfach entfällt die Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung in dem anderen Fach des Studiengangs richtet sich nach der Zwischenprüfungsordnung der Fakultät, der das jeweilige Fach angehört. Bitte beachten Sie, dass die inhaltliche und finanzielle Planung des Auslandsaufenthaltes einen Zeitraum von 1 1 ½ Jahren in Anspruch nehmen kann. Wenden Sie sich bitte deshalb für Auskünfte möglichst frühzeitig an das International Office. Hochschulwechselnde Für Hochschulwechselnde gilt: Eine an einer anderen Wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgelegte akademische Zwischenprüfung wird anerkannt. Studienleistungen, die in benachbarten Studiengängen erbracht wurden, werden auf Antrag beim Studiengangkoordinator anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit festgestellt worden ist. Fehlende Studienleistungen aus dem Grundstudium sollen im Hinblick auf die Anforderungen im Hauptstudium und auf die Zulassung zum Staatsexamen nachgeholt werden. Bei Wechsel des Hochschulortes und/oder Wechsel des Studienganges mit Anrechnung bisheriger Studienleistungen ist die Orientierungsprüfung nur abzulegen, wenn die Vor- oder Zwischenprüfung noch nicht abgelegt oder nicht als gleichwertig anerkannt worden ist. Fachwechselnde Bei Wechsel des Hochschulortes und/oder Wechsel des Studienganges mit Anrechnung bisheriger Studienleistungen ist die Orientierungsprüfung nur abzulegen, wenn die Vor- oder Zwischenprüfung noch nicht abgelegt oder nicht als gleichwertig anerkannt worden ist. Für Studierende, die nach dem dritten Fachsemester einen Fach- oder einen Studiengangwechsel vornehmen wollen, kann eine Immatrikulation in diesem Fach nur vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fachberatung in dem neuen Fach- oder Studiengang vorgelegt wird. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Studiengangkoordinator (siehe Adressen). Auslandsaufenthalt Studienplan und Prüfungsordnung schreiben einen Auslandsaufenthalt nicht vor; wenn Sie jedoch einen Auslandsaufenthalt planen wollen, ist es günstig, ihn direkt an das Grundstudium anzuschließen. Für das Studium im Ausland werden in begrenztem Umfang verschiedene Stipendienmöglichkeiten angeboten. Ansprechpartner ist das International Office. 8

6 DAS HAUPTSTUDIUM (ab dem 5. Fachsemester, nach der Zwischenprüfung) Bedingung für den Eintritt in das Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung. Das Hauptstudium dient einer umfassenden Vertiefung der Kenntnisse in Biologie - sowohl der allgemeinen Grundlagen als auch einzelner spezifischer Fachgebiete. Für das Hauptstudium sieht der Studienplan folgende Lehrveranstaltungen vor: Semester Modul Physiologie (Wintersemester) V Einführung in die Physiologie 4 P Praktikum Pflanzenphysiologie 2 P Praktikum Neurobiologie und Tierphysiologie 2 Prüfungsleistung: Klausur 8 8 Modul Mikrobiologie, Immunbiologie & Biochemie (Sommersemester) V Grundlagen der Mikrobiologie und Immunbiologie 2 V Grundlagen der Biochemie mit Übungen 2,5 P Grundkurs Mikrobiologie 2,5 Prüfungsleistung: Klausur 7 8 Modul Entwicklungsbiologie (Sommersemester) V Einführung in die Entwicklungsbiologie 2,5 P Anatomie, Histologie und Embryologie der Wirbeltiere und niederen Deuterostomier 5 Prüfungsleistung: Klausur 7,5 8 Modul Biotechnologie (Sommersemester) V Einführung in die Biotechnologie / Natur als Vorbild 1 P Biotechnologie der Pflanzen 2 P Funktionsmorphologie der Pflanzen 2 Prüfungsleistung: Klausur 5 5 Sonstige Pflichtveranstaltungen P Vergleichende Biologie der Tiere (Wintersemester) 2,5 P Exkursionen für Fortgeschrittene, 9 Exkursionstage (Winter- u. Sommersemester) 2,5 S Oberseminar *nur, wenn wissenschaftliche Arbeit im Fach Biologie angefertigt wird Wahlpflichtveranstaltungen V Ringvorlesung "Biologie des Menschen" (Wintersemester) *oder 2 V Ringvorlesung "Lebensräume der Erde u. Vielfalt der Organismen" (Wintersemester) Empfohlene Lehrveranstaltungen *zur freiwilligen Vertiefung V Verhaltensbiologie (Sommersemester) 2 2 Semesterwochenstunden / ECTS im Hauptstudium (Pflichtteil) 35,5 40 Pädagogische Studien Für alle Bewerber/innen, die nicht Erziehungswissenschaft als Fach wählen, schließt das ordnungsgemäße Lehramtsstudium auch die pädagogischen Studien ein, die unter Einbeziehung des Praxissemesters einen Gesamtumfang von 28 Semesterwochenstunden haben. Der erfolgreiche Abschluss der Pädagogischen Studien ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Voraussetzungen: 1. Teilnahme an - einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik - einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie 2. erfolgreiche Teilnahme an - zwei Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche: - Schule als Institution - Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld - die Lehrkraft und ihre Kompetenzen - Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen Anforderungen: Überblick über den Arbeitsplatz Schule zur Vorbereitung bzw. Nachbereitung des Praxissemesters. Klärung von Grundfragen zu den Themenbereichen, die in den Voraussetzungen unter Punkt 2 genannt sind. Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium wird von universitären Einrichtungen, die im Bereich Ethik forschen und lehren z.b. den philosophischen und theologischen Fakultäten, in Zusammenarbeit mit den Fachwissenschaften angeboten. Die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen können in einem der genannten Bereiche, auch außerhalb der Fächerkombinationen der Bewerberin/des Bewerbers, absolviert werden. Der erfolgreiche Abschluss des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. 10

7 Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an 1. einer interdisziplinär ausgerichteten Lehrveranstaltung zu ethischphilosophischen Grundfragen mit z.b. folgendem Inhalt: - wissenschaftstheoretisches Selbstverständnis der jeweiligen Fächer im Gesamtgefüge der wissenschaftlichen Disziplinen - ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung - grundlegende begriffliche Unterscheidungen der Ethik - bedeutende Theorien der Ethik 2. einer Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen mit z.b. folgendem Inhalt: - ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken - grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten Ethik - berufsethische Fragen - gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs Anforderungen: In der oben unter Punkt 1 genannten Lehrveranstaltung erworbene Kenntnis ethisch-philosophischer Grundfragen. Fähigkeit zur exemplarischen Bearbeitung ethischer und interdisziplinärer Fragestellungen und daraus sich ergebendes Verständnis der angewandten Ethik bzw. Berufsethiken. In der oben unter Punkt 2 genannten Lehrveranstaltung erworbene Argumentations- und Urteilsfähigkeit in Bezug auf exemplarische ethische Aspekte in den Fächern und Kompetenz zur Bearbeitung berufsethischer Fragestellungen. Die Leistungsnachweise in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch- Philosophischen Grundlagenstudium sind spätestens zum Beginn der Prüfung im zweiten Fach vorzulegen. Das Praxissemester Eine wesentliche Neuerung der Neuordnung der baden-württembergischen Lehrerausbildung im höheren Dienst ist ein obligatorisches Praxissemester, das die Studierenden im Laufe des Studiums (in der Regel direkt nach der Zwischenprüfung) absolvieren müssen und das Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist, der sich damit um ein halbes Jahr verkürzt. Das Praxissemester soll Orientierung über die Eignung für den Lehrerberuf geben und den Berufsbe- zug im Studium für die spätere Arbeit als Lehrer/in stärken. Als Vorbereitung für das Praxissemester sind zuvor die fachdidaktischen Übungen zu absolvieren. Folgende Tätigkeits- und Erfahrungsfelder erwarten die Praktikantin/den Praktikanten: 1. Die Teilnahme am Schulleben, insbesondere: - die Begleitung des Unterrichts (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigene Unterrichtsversuche) - die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen (wie z.b. Konferenzen, Elternabende etc.) - die Teilnahme an Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts stattfinden (Schulfeiern, Sporttage, Landschulheime etc.) - das Kennenlernen der Schulpartner (Wirtschaft, andere Schularten, Jugendeinrichtungen etc.) 2. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungs- und Betreuungsveranstaltungen des Ausbildungslehrers/der Ausbildungslehrerin und der Schule 3. Die Führung eines Berichtshefts zum Praxissemester und die Erstellung eines Abschlussberichts, die Folgendes enthalten sollen: - eine Beschreibung der Ausbildungsinhalte in ihrer Abfolge - die Arbeitsaufträge der Seminare und der Ausbildungslehrer/innen mit einer Dokumentation über ihre Erledigung - eine Dokumentation der Vorbereitung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche - die Reflexion über die eigenen Erfahrungen von Theorie und Praxis Alle Tätigkeiten werden mit dem Ausbildungslehrer/der Ausbildungslehrerin an der Schule abgestimmt. Studierende des Lehramts an Gymnasien, die ihr Studium nach dem 30. September 2000 oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen haben oder aufnehmen werden, absolvieren für die Dauer von 13 Wochen entweder im Block oder in modularer Form an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer beruflichen Schule (soweit die Fächer der Studierenden dort unterrichtet werden) in Baden- Württemberg ein Praxissemester (für diese Studierenden entfällt das verpflichtende vierwöchige Schulpraktikum). Die Blockform Das Praxissemester wird im Regelfall im Block absolviert, da ein zusammenhängendes Praxissemester die beste Möglichkeit für einen Einblick in die Schulpraxis 12

8 bietet. In diesem Fall beginnt das Praxissemester im September zum Schuljahresanfang und dauert 13 Wochen bis Weihnachten. Die modulare Form Wem es nicht möglich ist, das Praxissemester im Block zu absolvieren, kann die modulare Form mit zwei Modulen in der vorlesungsfreien Zeit wählen. Beide Formen des Praxissemesters sind in Ablauf, Struktur und inhaltlicher Begleitung völlig identisch. Modul 1 (6 Wochen): vom Schuljahresbeginn im September bis zum Beginn des Wintersemesters. Modul 2 (7 Wochen): zwischen Winter- und Sommersemester Mitte Februar bis Mitte April. Modul 2 folgt immer auf Modul 1 und findet an derselben Schule bei derselben Ausbildungslehrkraft statt. Neue Regelung für das Praxissemester in Modulform ab dem Schuljahr 2006/07: Bitte beachten Sie, dass ab dem Schuljahr 2006/07 auch für Studierende, die das Praxissemester in Modulform absolvieren, eine Pflichtzeit von 13 Wochen bindend ist. Sollten im Herbst- und Frühjahrsmodul zusammen diese dreizehn Wochen nicht erreicht werden, müssen die fehlenden Zeiten nachgeholt werden. Den Studierenden wird daher empfohlen, vor der Anmeldung zu überlegen, ob in der Modulform die 13 Wochen erreicht werden können, und sich im Zweifelsfall für die Blockform zu entscheiden. Bei beiden Formen werden die Praktikantinnen und Praktikanten von erfahrenen Ausbildungslehrkräften betreut. Die schulische Praxis wird an den Studienseminaren durch Veranstaltungen zu Pädagogik, Psychologie und Fachdidaktik begleitet. Die Anmeldung erfolgt über das Internet unter zu den jeweils angegebenen Terminen. Studierenden (besonders der modernen Fremdsprachen), die einen Teil ihres Studiums z.b. als assistant teacher im Ausland verbringen, kann diese Schulpraxis im Ausland als Praxissemester anerkannt werden. Es sollten jedoch die Seminarveranstaltungen zum Praxissemester besucht werden, da deren Inhalt im Vorbereitungsdienst vorausgesetzt wird. Studierende an baden-württembergischen Hochschulen können das Praxissemester nicht an Schulen anderer Bundesländer absolvieren. Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsexamen) Das Lehramtsstudium an der Universität schließt mit der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien in den jeweiligen Studienfächern ab. Die Wis- senschaftliche Prüfung besteht jeweils aus einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie im ersten Hauptfach zusätzlich aus der wissenschaftlichen Arbeit. Die Prüfungen finden zweimal jährlich jeweils im Herbst und im Frühjahr statt. Die genauen Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie unter Zeitpunkt der Prüfung Bis Ende des 10. Semesters kann die Wissenschaftliche Prüfung nach Fächern sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden. Die schriftliche Prüfung muss der mündlichen Prüfung im jeweiligen Fach vorausgehen. Werden zwei schriftliche Prüfungsteile im Fach gefordert, können auch diese in aufeinander folgenden Terminen abgelegt werden, wenn die mündliche Prüfung im selben Prüfungstermin mit der zweiten schriftlichen Prüfung abgelegt wird. Nach dem Ende des 10. Studiensemesters wird die Wissenschaftliche Prüfung in allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt. Wer die Wissenschaftliche Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Ist die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist der Prüfungsanspruch für die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien erloschen; dies gilt auch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung. Freiversuch und Notenverbesserung Wird die Prüfung nach ununterbrochenem Studium in einem der Hauptfächer nicht bestanden, so gilt die Prüfung in diesem Hauptfach als nicht unternommen (Freiversuch), wenn an der schriftlichen Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester teilgenommen sowie die Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen und die Wissenschaftliche Arbeit spätestens vor der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach (außer wenn bei den Fächern Biologie, Chemie, Geographie oder Physik die Arbeit auf Antrag nach der mündlichen Prüfung angefertigt wird) fertig gestellt und dem Prüfungsamt vorgelegt wurde. Der Freiversuch kann nur in einem Fach wahrgenommen werden. Eine mehrmalige Inanspruchnahme dieser Regelung ist ausgeschlossen. Der Prüfungstermin im zweiten Hauptfach gilt unverändert, wenn im vorgezogenen Fach ein Freiversuch unternommen wird. Die erneute Prüfung nach einem Freiversuch ist spätestens zu dem Prüfungstermin abzulegen, der auf die letzte mündliche Prüfung folgt. Wer die Prüfung unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaliger Teilnahme bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner/ihrer Fächer zur Verbesserung der Note zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte mündliche Prüfung folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist eine Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Eine begonnene Wiederholungsprüfung endet mit Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. 14

9 Die wissenschaftliche Arbeit Die wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass der Bewerber/die Bewerberin ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines/ihres Faches sachgerecht bearbeiten kann. Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewählten Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigt werden. Das Thema muss auf die jeweiligen Fachinhalte gemäß der Prüfungsordnung bezogen sein. Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Pädagogischen Studien oder im Fach Erziehungswissenschaft muss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen. Die Darstellung einer Unterrichtseinheit ist nicht zulässig. Auch Gemeinschaftsarbeiten sind nicht zulässig. Das Thema ist so zu stellen, dass vier Monate, in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und Physik sechs Monate, zur Ausarbeitung genügen. Während die wissenschaftliche Arbeit in den meisten Fächern vor der mündlichen Prüfung anzufertigen ist, kann sie im Fach Biologie vor oder nach der mündlichen Prüfung angefertigt werden Voraussetzungen für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Bei der Meldung zur Prüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen für beide Hauptfächer vorliegen. Im Hauptfach Biologie sind die im Studienplan aufgeführten Leistungsnachweise aus dem Grund- und Hauptstudium vorzulegen, sowie Nachweise über die Teilnahme an: Lehrveranstaltungen im Rahmen der pädagogischen Studien und des E- thisch-philosophischen Grundlagenstudiums Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Schulpraxissemester oder vergleichbare sonstige Schulpraxis nannten Gebiete. Die Bewerber/innen wählen mit Zustimmung ihrer Prüfenden je ein Prüfungsgebiet in Botanik (z.b. Blütenbiologie, Biologie der Pflanzenzelle, Pflanzenentwicklung, Photo- und Chemosynthese) und in Zoologie (z.b. vergleichende und funktionelle Anatomie, Hormon- und Stoffwechselphysiologie, Bau und Funktion von Sinnesorganen, Populationsgenetik). Jedes dieser Prüfungsgebiete wird etwa 15 Minuten geprüft. Die weitere Prüfungszeit entfällt auf die anderen unten genannten Anforderungen. Prüfungsanforderungen sind: Vertrautheit mit wichtigen Methoden naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung, Einblick in die Wissenschaftstheorie und Geschichte der Biologie; Kenntnis der chemischen Grundlagen der Biologie und der Biochemie; Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Biologie unter besonderer Berücksichtigung der Morphologie, Systematik, Physiologie, Mikrobiologie, Genetik, Zellbiologie, Molekularbiologie, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie und Ethologie Kenntnisse in Humanbiologie, insbesondere des Baues, der Funktion und der Entwicklung des menschlichen Körpers sowie der Genetik und der Abstammung des Menschen, Einblick in die Grundlagen der Ernährungs- und Gesundheitslehre, in das Verhalten, die Sexualität sowie die Bevölkerungsdynamik des Menschen; Kenntnis der Grundlagen der Ökologie sowie des Umwelt- und Naturschutzes, Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Leistungsnachweise für das andere gewählte Hauptfach sind der entsprechenden ZSB-Studienganginformation zu entnehmen. Die Prüfung: Ablauf und Anforderungen Ablauf der Prüfung Die Wissenschaftliche Prüfung besteht im Fach Biologie aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in Form einer vierstündigen Klausur statt, in der drei Klausuren mit jeweils 4 Fragen aus den unten genannten Bereichen zur Wahl gestellt werden. Es muss eine der drei Klausuren bearbeitet werden. Eine Klausur, die den Gegenstand der Wissenschaftlichen Arbeit oder dessen Umkreis betrifft, kann nicht gewählt werden. Die mündliche Prüfung, die etwa 60 Minuten dauert, erstreckt sich ebenfalls auf die unten ge- 16

10 Biologie als Erweiterungsfach Der Studiengang Lehramt an Gymnasien sieht die Möglichkeit vor, über die Prüfung in den beiden Hauptfächern hinaus Erweiterungsprüfungen abzulegen. Das Studium im Erweiterungsfach kann sowohl vor als auch nach dem Ablegen der Wissenschaftlichen Prüfung aufgenommen werden. Eine Erweiterungsprüfung kann frühestens zum Termin der Wissenschaftlichen Prüfung im zweiten Hauptfach oder auch nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung abgelegt werden. Biologie kann als Erweiterungsfach mit den Anforderungen eines Haupt- oder Beifachs studiert werden. Mit dem Bestehen der Beifachprüfung hat der Bewerber/die Bewerberin die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Mit dem Bestehen der Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in allen Stufen der Gymnasien in diesem Fach nachgewiesen. Die Regelstudienzeit für ein Erweiterungsstudium beträgt unter Hauptfachbedingungen vier Semester, unter Beifachbedingungen drei Semester. Im Erweiterungsfach entfallen die Orientierungsprüfung und entfällt die Zwischenprüfung. Wird Biologie im Erweiterungsfach als Hauptfach gewählt, so entsprechen die zur Abschlussprüfung geforderten Leistungsnachweise denen des Fachs Biologie im Hauptfach. Wird Biologie im Erweiterungsfach als Beifach gewählt, so sind für die Zulassung zur Abschlussprüfung folgende Leistungsnachweise aus dem Grund- und Hauptstudium erforderlich: Modul Zellbiologie & Evolutionäre Grundlagen des Lebens V Einführung in die Biologie 3 P Zellbiologie, Anatomie, Histologie der Pflanzen 2 Prüfungsleistung: Klausur 5 6 Modul Grundlagen der Genetik & Molekularbiologie V Einführung in die Genetik / Molekularbiologie 1,5 Ü Diskussion zur Vorlesung "Einführung in die Genetik / Molekularbiologie" 0,5 P Praktikum Genetik / Molekularbiologie 2 Prüfungsleistung: Klausur 4 6 Modul Grundlagen der Botanik V Einführung in die Morphologie und Evolution der Pflanzen 3 P Morphologie und Systematik der Pflanzen (mit Bestimmungsübungen Pflanzen) 4 Prüfungsleistung: Klausur 7 8 Modul Grundlagen der Zoologie V Einführung in die Baupläne und Systeme der Tiere 2 P Baupläne der Wirbellosen 2,5 V Einführung in die Kenntnis der heimischen Fauna 1 P Zoologische Bestimmungsübungen 2 Prüfungsleistung: Klausur 7,5 8 Modul Ökologie V Einführung in die Allgemeine Ökologie 2 P Zoologische Exkursionen 1,5 P Geobotanische Exkursionen mit Übungen 2,5 Prüfungsleistung: Klausur 6 8 Modul Physiologie (Wintersemester) V Einführung in die Physiologie 4 P Praktikum Pflanzenphysiologie 2 P Praktikum Neurobiologie und Tierphysiologie 2 Prüfungsleistung: Klausur 8 8 Modul Mikrobiologie, Immunbiologie & Biochemie (Sommersemester) V Grundlagen der Mikrobiologie und Immunbiologie 2 V Grundlagen der Biochemie mit Übungen 2,5 P Grundkurs Mikrobiologie 2,5 Prüfungsleistung: Klausur 7 8 Sonstige Pflichtveranstaltungen P Vergleichende Biologie der Tiere (Wintersemester) 2,5 P Exkursionen für Fortgeschrittene, 9 Exkursionstage (Winter- u. Sommersemester) 1 3,5 4 Wahlpflichtveranstaltungen V Ringvorlesung "Biologie des Menschen" (Wintersemester) *oder 2 V Ringvorlesung "Lebensräume der Erde u. Vielfalt der Organismen" (Wintersemester) Empfohlene Lehrveranstaltungen *zur freiwilligen Vertiefung V Verhaltensbiologie (Sommersemester) 2 2 V Spezielle Ökologie: Lebensräume im Freiburger Raum (SS) 1 1 Ü Der Biologieunterricht am Gymnasium - eine Fachdidaktik 2 3 und 18

11 Lehrveranstaltungen im Rahmen der pädagogischen Studien und des E- thisch-philosophischen Grundlagenstudiums Die Beifachprüfung: Ablauf und Anforderungen Ablauf der Prüfung Die Beifachprüfung ist eine mündliche Prüfung, die etwa 45 Minuten dauert und sich auf die in den Anforderungen genannten Gebiete erstreckt. Die Bewerber/innen wählen mit Zustimmung des/der Prüfenden je ein Prüfungsgebiet in Botanik (z.b. Einheimische Blütenpflanzen, Ökosystem Wald) und in Zoologie (z.b. Morphologie der Säugetiere, Bau und Funktion der Muskulatur, Sinnesorgane des Menschen). Jedes dieser Prüfungsgebiete wird etwa 10 Minuten geprüft. Die weitere Prüfungszeit entfällt auf die im Folgenden genannten Gebiete. Prüfungsanforderungen: Überblick über die wichtigsten biologischen Arbeitsmethoden Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Biologie unter besonderer Berücksichtigung der Morphologie, Systematik, Physiologie, Mikrobiologie, Zellbiologie und Genetik; Kenntnis der Grundlagen der Humanbiologie Kenntnis der Grundlagen der Ökologie sowie des Umwelt- und Naturschutzes; Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigsten wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien wird vorausgesetzt. Biologie als wissenschaftliches Beifach für die Künstlerische Prüfung Der Studiengang Künstlerisches Lehramt an Gymnasien besteht aus einem Hauptfach (Bildende Kunst bzw. Musik) und einem wissenschaftlichen Beifach. Wer in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zugelassen oder im Beamtenverhältnis in den öffentlichen Schuldienst eingestellt werden will, kann eines der folgenden Fächer als wissenschaftliches Fach wählen: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Italienisch, Katholische Theologie, Latein, Mathematik, Philosophie/Ethik (nur als Hauptfach), Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport. Erziehungswissenschaft, Griechisch und Russisch können nur in Verbindung mit einem weiteren der oben genannten wissenschaftlichen Fächer gewählt werden. In diesem Fall ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. Die Fächer Evangelische Theologie und Russisch können an der Universität Freiburg nicht studiert werden. Die Künstlerische Prüfung in Bildender Kunst bzw. in Musik wird an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste bzw. an einer Staatlichen Musikhochschule abgelegt. Das Studium des wissenschaftlichen Beifaches wird mit der wissenschaftlichen Prüfung beendet. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sowie die Prüfungsanforderungen im wissenschaftlichen Beifach entsprechen den oben unter der Überschrift Geographie als Erweiterungsfach angegebenen Anforderungen. Eine Prüfung mit Hauptfach- statt Beifachanforderungen wird auf Antrag genehmigt, falls auch die akademische Zwischenprüfung abgelegt wurde. Mit dem Bestehen der Beifachprüfung (1. Staatsexamen) hat der Bewerber/die Bewerberin die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht auf der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Mit dem Bestehen der Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht auf allen Stufen des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Das Betriebs- oder Sozialpraktikum Für Studierende ohne das Fach Sport Das Betriebs- oder Sozialpraktikum ist von denjenigen Studierenden mit einer Fächerkombination ohne das Fach Sport nachzuweisen, die ab 2006 zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt zugelassen werden wollen. Dieses Praktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen (Vollzeitbeschäftigung) haben und ist eigenverantwortlich zu organisieren. Der Zeitpunkt des Praktikums ist nicht festgelegt, so dass dieses bereits vor oder während des Studiums oder vor dem Vorbereitungsdienst absolviert werden kann. Für das Sozialpraktikum kommen als Praktikumsorte nur Einrichtungen in Frage, in denen die Arbeit mit Jugendlichen im Vordergrund steht, wie z.b. Freizeiteinrichtungen, Jugendämter, Heime etc. Auf Antrag können folgende Leistungen als gleichwertig mit dem Betriebs- oder Sozialpraktikum anerkannt werden: ein Praktikum, das dem Betriebs- und Sozialpraktikum entspricht und vor dem Studium absolviert wurde, eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Tätigkeit über eine längeren Zeitraum hinweg (mindestens insgesamt sechs Monate) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen Einrichtung. 20

12 Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Au-Pair-Tätigkeiten oder Tätigkeiten als Fremdsprachenassistent/in können grundsätzlich nicht als gleichwertig anerkannt werden. Das Vereinspraktikum Für Studierende mit dem Fach Sport Studierende mit einer Fächerkombination, die das Fach Sport beinhaltet, müssen statt des Betriebs- und Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum im Umfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten absolvieren. In der Regel wird von einer ½-jährigen Tätigkeit bei einem Umfang von zwei Stunden pro Woche ausgegangen. Mit ungefähr fünf Stunden sollen die Verwaltungsarbeit des Vereins und dessen Struktur Inhalt des Praktikums sein. Das Praktikum kann durchgängig oder in zwei Abschnitten von jeweils drei Monaten Dauer abgeleistet werden. Es ist auch möglich, das Vereinspraktikum bis auf drei Monate zu verkürzen, wenn die geforderte Mindeststundenzahl eingehalten werden kann. Das Vereinspraktikum kann erlassen werden, wenn die/der Studierende die gültige Lizenz eines nebenberuflichen Übungsleiters/einer nebenberuflichen Übungsleiterin A oder F oder Trainerlizenzen der Fachverbände nachweist. Dann ist aber ein vom Verein bestätigter Nachweis erforderlich, dass die/der Lizenzinhaber/in eine Vereinsgruppe in dem geforderten Umfang betreut hat. Für die Ableistung des Vereinspraktikums kann ein beliebiger Sportverein frei gewählt werden. Das Vereinspraktikum ist bereits bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung nachzuweisen. Für weitere Fragen zum Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum steht Ihnen das für Ihren Vorbereitungsdienst zuständige Oberschulamt gerne zur Verfügung: Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 - Schule und Bildung Stuttgart Postfach Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 7 - Schule und Bildung Karlsruhe Postfach Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 7 - Schule und Bildung Freiburg Postfach Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung Tübingen Postfach abteilung7@rps.bwl.de Tel.: 0711/ poststelle@rpk.bwl.de Tel.: 0721/926-0 abteilung7@rpf.bwl.de Tel.: 0761/ poststelle@rpt.bwl.de Tel.: 07071/757-0 Der Vorbereitungsdienst Im Anschluss an das Studium, das mit der Wissenschaftlichen Prüfung abgeschlossen wird, ist ein Vorbereitungsdienst von 1 ½ Jahren zu absolvieren, der der schulpraktischen Ausbildung dient. Der 18-monatige Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich im Januar. Wer den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland ableisten möchte, sollte sich rechtzeitig nach den dort gültigen Bestimmungen erkundigen. Es gilt z.zt. eine Regelung des Kultusministeriums, wonach die Frist, in der der Vorbereitungsdienst angetreten werden muss, vier Jahre beträgt. Wird diese Frist, die für jedes Fach direkt ab dem Ablegen des ersten Staatsexamens einzeln gerechnet wird, überschritten, so muss sich der Bewerber/die Bewerberin einem Kolloquium unterziehen. Die Promotion Eine Promotion zum Dr. rer. nat. im Fach Biologie ist nach der Promotionsordnung der Fakultät für Biologie möglich. Nach bestandenem Staatsexamen kann unter bestimmten Umständen eine Promotion angeschlossen werden, die wieder alle Berufsfelder für Biologen wie Lehre (an Universitäten), Forschung (Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder, Universitäten, Industrielaboratorien), Verwaltung (Natur- und Landschaftsschutzbehörden, naturkundliche Museen, zoologische und botanische Gärten, wissenschaftliche Verlage) usw. eröffnet (siehe auch "Blätter zur Berufskunde"). Der Antrag zur Annahme als Doktorand wird an den Promotionsvorsitzenden der Fakultät für Biologie gestellt. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss. Der Promotionsausschuss und der Betreuer der Doktorarbeit bestimmen, unter welchen Bedingungen eine Promotion begonnen werden kann. Als schriftliche Prüfungsleistung wird eine Dissertation verlangt, in der die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten und zur klaren Darstellung der Ergebnisse nachgewiesen wird. Die mündliche Prüfung besteht aus einem einstündigen Dissertationsgespräch, in dem die Fähigkeit des Promovenden/der Promovendin zur kritischen Diskussion wissenschaftlicher Probleme und zur Auseinandersetzung mit den Grundlagen seines/ihres Fachs geprüft wird. Tätigkeitsfelder und Berufschancen Der Staatsexamensstudiengang ist in erster Linie auf das Berufsziel "Lehramt an Gymnasien" ausgerichtet. Die Tätigkeit von Gymnasiallehrern und lehrerinnen umfasst zwei Bereiche: die Arbeit in der Schule und die Arbeit zu Hause mit etwa 22

13 gleichem Zeitaufwand. Im Einzelnen lassen sich die Tätigkeiten folgendermaßen kennzeichnen: Planung und Organisation des Unterrichts wie z.b. Auswahl und Einsatz von Lehrbüchern, Lehrmitteln und Medien Vorbereitung bestimmter Unterrichtsformen Organisation des Stundenplans und der Stoffverteilungspläne Vorbereitung des Unterrichts wie z.b. Stoffauswahl und fachliche Beschäftigung mit den Lehrinhalten der jeweiligen Unterrichtseinheit Einfühlen in die jeweilige Klasse Durchführung des Unterrichts wie z.b. die Aktivität der Schüler/innen anregen Anleitung zum selbstständigen Lernen und Arbeiten Hinführung zur Selbstverantwortung Kontrolle und Bewertung der Schülerleistung wie z.b. Heftkorrektur Beurteilung von Probearbeiten, Schulaufgaben, Klassenarbeiten Pädagogische Sonderfunktionen auf Schulebene: Die Verbindungslehrer/innen, die von den Schülern und Schülerinnen gewählt werden, stehen für Anregungen zur Verfügung und vermitteln bei Konflikten zwischen Schülern/Schülerinnen und Lehrenden. Die Stufenbetreuer/innen regeln die besonderen Probleme der einzelnen Gymnasialstufen. Die Fachbetreuer/innen stehen wie Abteilungsleiter/innen den Fachlehrern und lehrerinnen und den Direktoren/Direktorinnen für methodisch-didaktische Fragen zur Verfügung und sorgen für Fortbildung und einheitliche Leistungsanforderungen in ihren Fächern. Die Beratungslehrer/innen informieren die Schüler/innen und Eltern über mögliche schulische Ausbildungswege, helfen bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten und arbeiten mit anderen Beratungsstellen zusammen. Eine Aufstiegsposition für besonders qualifizierte Lehrer und Lehrerinnen im Bereich der Schulverwaltung ist die des Direktors/der Direktorin, der/die bei voll ausgebauten Gymnasien den Rang eines Oberstudiendirektors oder einer Oberstudiendirektorin erhält. Im Bereich der Lehrerbildung führen Seminarleiter/innen und Fachleiter/innen (Seminarlehrende) die Studienreferendar/e/innen in die Theorie und Praxis des gymnasialen Lehramts ein. Einzelne Gymnasiallehrer/innen wirken als Refe- rent/en/innen in der Lehrerfortbildung auf Landesebene oder für bestimmte Regionen mit. Berufsmöglichkeiten außerhalb der Schule: Sachbearbeiter/in in einem Verlag, in Softwarehäusern und der Lehrmittelindustrie, bei Hörfunk und Fernsehen Bibliothekar/in und Archivar/in (hier wird die Promotion verlangt) Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in einem Forschungsinstitut Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit von Wirtschaftsunternehmen, öffentlichem Dienst und anderen Institutionen im Bereich des abgeschlossenen Fachstudiums Dozent/in in der Erwachsenenbildung im kommunalen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Bereich Buchhandel Beratungsinstitutionen Auswärtiges Amt Tätigkeiten außerhalb der Schule erfordern zusätzlich erworbene berufspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten. Für Lehrende geisteswissenschaftlicher Fachrichtungen sind die Einstellungsaussichten auf dem außerschulischen Arbeitsmarkt begrenzt. Einführende Literatur - dtv-atlas zur Biologie, Bände Czihak, Langer, Ziegler (1993). Biologie. Verlag Springer, Heidelberg/Berlin. - Strassburger (1994). Lehrbuch der Botanik; Verlag Gustav Fischer. Stuttgart. - Wehner, Gehring (1995). Zoologie. G. Thieme Verlag. Stuttgart. - Knippers (1997). Molekulare Genetik. G. Thieme Verlag. Stuttgart. - Alberts et al. (1997). Molekularbiologie der Zelle. VCH. Weinheim,. - Gerthsen, Kneser, Vogel (1993). Physik. Verlag Springer. Heidelberg/Berlin. - Stryer (1999). Biochemie. Spektrum Akad. Verlag. Heidelberg, Berlin, N.Y. - Bitte die neuesten Auflagen beachten Berufs- und Fachverbände vdbiol (Verband Deutscher Biologen e. V.) Zentrale Geschäftsstelle, Kuhloweg 39, Iserlohn Tel.: 02371/93880 Fax: 02371/ GBM (Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie e.v.) Kennedyallee 70, Frankfurt a.m. Tel.: 069/ Fax: 069/

14 Zulassungsvoraussetzungen Hochschulreife allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife oder Eignungsprüfung für den Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger zu den Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg. Termine und Fristen Bewerbungsfrist für das Wintersemester 1. Juni 15. Juli für das Sommersemester 1. Dezember 15. Januar Einschreibefrist nähere Angaben im Zulassungsbescheid Vorlesungszeit Wintersemester Mitte Oktober Mitte Februar Sommersemester Mitte April Mitte Juli Einführungsveranstaltungen In der Woche vor Vorlesungsbeginn bzw. in der ersten Semesterwoche finden in den meisten Fächern sog. Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger/innen statt (Kleingruppenprogramme), in denen Studierende höherer Semester die Erstsemester betreuen, um sie aus ihrer Sicht über Aufbau und Ablauf des Studiums zu informieren. Diese Kleingruppenprogramme dienen auch dazu, dass Studienanfänger/innen untereinander und zu Studierenden höherer Semester erste Kontakte aufnehmen können. Die Studienanfänger/innen werden in der Regel zu diesen Veranstaltungen schriftlich eingeladen. Bei Anfängern und Anfängerinnen, die nicht im Hauptverfahren zugelassen wurden, ist diese Einladung oft aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Für sie hält die Zentrale Studienberatung ein Info mit den Terminen und Orten der Einführungsveranstaltungen bereit. Zulassungsverfahren Für Studienanfänger/innen Die an der Universität Freiburg verfügbaren Studienplätze werden von der Universität nur zum Wintersemester vergeben. Es besteht derzeit eine örtliche Zulassungsbeschränkung. Hierbei werden 90 % der Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens und 10% nach der Wartezeit (der Zeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ohne ein Studium an einer deutschen Hochschule vergangen ist) vergeben. Die Auswahl erfolgt aufgrund einer zu bildenden Rangliste. Für die Bildung dieser Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt: a) Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung b) Einschlägige Berufsausbildung oder Berufsausübung (z.b. BTA, MTA, CTA, PTA, Laborantin), praktische Tätigkeit (z.b. biologisch ausgerichtetes Praktikum in Industrie, Natur- und Umweltschutz) und außerschulische Leistungen (z.b. Preise und Auszeichnungen). Deutsche Studieninteressierte, Ausländer/innen und Staatenlose, die eine deutsche Studienberechtigung besitzen (Bildungsinländer/innen), sowie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bewerben sich beim Studentensekretariat der Universität Freiburg Fahnenbergplatz Freiburg Ausländische Bewerber/innen anderer Nationalität und Staatenlose, die nicht Bildungsinländer/innen sind, richten ihre Bewerbung an die Abteilung für Ausländerstudium Fahnenbergplatz Freiburg Für Universitätswechselnde Für Bewerbungen für das 2. bis einschließlich 4. Fachsemester bestehen ebenfalls Zulassungsbeschränkungen. Zulassungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen von Auffüll- oder Tauschverfahren. Auffüllverfahren Die freien Studienplätze werden für Studienortwechselnde zunächst zur Hälfte auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen und im Übrigen nach sozialen, insbesondere familiären Gründen vergeben. Bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und hilfsweise das Los. Für die Vergabe nach Leistung ist es erforderlich, dass die Studienbewerber/innen bisher erbrachte Studienleistungen (Scheine) und Prüfungszeugnisse (Zwischenprüfung, Vordiplom, Physikum usw.) einreichen. Scheine und Prüfungen, die während des Semesters gemacht werden, können später nachgereicht werden (die jeweils aktuelle Frist ist beim Studentensekretariat zu erfragen). Die Zulassung von Hochschulwechslern in das 2. bis einschließlich 4. Fachsemester erfolgt auf der Grundlage der durch Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesenen Studienzeiten. Bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los. Die Studienplätze nach sozialen Kriterien werden in der nachstehenden Reihenfolge vergeben: 1. nachgewiesene Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 16. Juni 1953 in der jeweils geltenden Fassung, 26

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