Statistik der sozialmedizinischen Institutionen: Die Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen
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- Edith Gehrig
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1 Statistik der sozialmedizinischen Institutionen: Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen in der Zentralschweiz Begriffe/Definitionen Institutionen Sozialmedizinische Institutionen Betriebstyp Rechtlich-wirtschaftlicher Status Stationäre Einrichtungen im sozialmedizinischen Bereich wie Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen Die Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen werden gemäss IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) folgenden Betriebstypen zugeteilt: Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen (IVSE B), Institutionen für Menschen mit Suchtproblemen (IVSE C) und übrige Institutionen. Öffentlich = öffentlich-rechtlicher Betrieb. Bei privatrechtlichen Betrieben wird zwischen privatsubventioniert und privat unterschieden: Privat-subventioniert = privatrechtlicher Betrieb, der eine Betriebsbeitrags- und/oder Defizitdeckungsgarantie seitens der öffentlichen Hand hat. Privat = privatrechtlicher Betrieb ohne Betriebsbeitragsund/oder Defizitdeckungsgarantie seitens der öffentlichen Hand. Angebot und Auslastung Plätze Wohnen Beschäftigung Arbeit Übrige Plätze Anzahl belegter und nicht belegter Plätze, die per 1. Januar des Erhebungsjahres in Betrieb standen. Wohnen umfasst die Angebote Wohnheime mit/ohne integrierte Beschäftigung in Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen. Beschäftigung umfasst die Angebote Wohnheime mit integrierter Beschäftigung (intern) und Tagesstätte (extern). Arbeit umfasst das Angebot Werkstätten für die Dauerbeschäftigung Behinderter. Unter übrige Plätze werden die Angebote berufliche Massnahmen, Kinderheim, Sonderschule und andere Plätze zusammengefasst. Burgerstrasse 22 Postfach 3768 CH-6002 Luzern Phone info@lustat.ch CHE MWST
2 Seite 2 Mittlere Auslastung in Prozent (Fakturierte Tage) / (xxx Tage) / Plätze * Tage: Bereich Wohnen, Kinderheim und Andere Plätze 260 Tage: Bereich Beschäftigung, berufliche Massnahmen und Sonderschule bzw. für den Bereich Arbeit: (Bezahlte Arbeitsstunden) / (1 900 Stunden) / Plätze * 100 Es gilt zu beachten, dass bei Werkstätten, deren Jahressollarbeitszeit mehr als Stunden beträgt, oder bei beruflichen Massnahmen, bei denen auch ein Internat erfasst wird, eine Auslastung von über 100 Prozent resultieren kann. Klientinnen und Klienten Wohnen Beschäftigung (intern/extern) Arbeit (intern/extern) per Total aller Personen, die in einer Institution beherbergt oder im Rahmen des Angebots beschäftigt werden. des Bereichs Wohnen umfasst im Wohnheim oder im Wohnheim mit integrierter Beschäftigung. des Bereichs Beschäftigung umfasst im Wohnheim mit integrierter Beschäftigung oder in der Tagesstätte. Als intern werden diejenigen bezeichnet, die in einem Wohnheim mit integrierter Beschäftigung untergebracht sind, oder die in einer Tagesstätte betreut werden und gleichzeitig in einem Wohnheim der Institution wohnen. Als extern werden diejenigen bezeichnet, die in einer Tagesstätte betreut werden und ausserhalb der Institution wohnen. des Bereichs Arbeit umfasst in Werkstätten zur Dauerbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Als intern werden diejenigen bezeichnet, die in einer Werkstätte arbeiten und gleichzeitig in einem Wohnheim der Institution wohnen. Als extern werden diejenigen bezeichnet, die in einer Werkstätte arbeiten und ausserhalb der Institution wohnen. Per 31. Dezember des Erhebungsjahres in einer Institution beherbergte oder im Rahmen des Angebots beschäftigte Personen, inklusive temporär abwesende Personen (z.b. aufgrund von Teilzeitbeschäftigung oder Ferien zu Hause).
3 Seite 3 im Jahresmittel Eintritte Eintrittsrate Austritte Austrittsrate Aufenthaltsdauer Fakturierte Tage Fakturierte Tage pro Klient/in Hauptbehinderung Die im Jahresmittel werden wie folgt berechnet: (Anzahl fakturierte Tage) / 365 Tage (vgl. Kalenderjahr). In Werkstätten erfolgt die Berechnung wie folgt: (Anzahl bezahlte Arbeitsstunden) / Stunden. (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit), die während des Erhebungsjahrs in die Institution eingetreten sind. Anteil der Eintritte (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit) während des Erhebungsjahrs am Total der Klientinnen/ Klienten per 1. Januar des Erhebungsjahrs: Eintritte / ( per 1.1.) * 100 (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit), die während des Erhebungsjahrs aus der Institution ausgetreten oder gestorben sind. Anteil der Austritte (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit) während des Erhebungsjahrs am Total der Klientinnen/ Klienten per 1. Januar des Erhebungsjahrs: Austritte / ( per 1.1.) * 100 Aufenthaltsdauer der ausgetretenen : Austrittsdatum Eintrittsdatum + 1. Aufenthaltsdauer der per 31. Dezember des Erhebungsjahrs: (31.12 des Erhebungsjahrs) Eintrittsdatum + 1. Total der Tage, die den in Rechnung gestellt werden. Im Bereich Wohnen wird zwischen Anwesenheits- und Reservationstagen unterschieden. Die fakturierten Tage pro Klient/in werden wie folgt berechnet: (Fakturierte Tage) / (Total während des Jahres) Als Hauptbehinderung gilt jene Behinderung, die für den Eintritt in die Institution massgebend war. Es wird zwischen folgenden Behinderungen unterschieden: Körperbehinderung, psychische Beeinträchtigung, geistige Behinderung, Sinnesbehinderung, Suchtbehinderung und Eingliederungsprobleme/psychosoziale Störung (Verhaltensstörung, kognitive Störungen etc.) und sonstige Behinderungen.
4 Seite 4 Personal Beschäftigte per Erziehungs- und Betreuungspersonal sowie Personal Werkstätten per Anzahl Beschäftigte, die per 31. Dezember des Erhebungsjahrs unter Vertrag standen, inklusive Personal in Ausbildung sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Beschäftigte, die Vergütungen über zwei oder mehr Besoldungskonten erhalten, werden in der Statistik zweimal oder häufiger erfasst. Beschäftigte per 31. Dezember mit dem Besoldungskonto 31. Personal Erziehung und Betreuung oder 36. Personal Werkstätten. Personalfluktuationsrate Fluktuationsrate gemäss Schlüter-Formel: (Anzahl Austritte) / ((Beschäftigte per 1.1.) + (Anzahl Eintritte)) * 100, ohne Berücksichtigung des Personals in Ausbildung und Praktikantinnen und Praktikanten. Stellen im Jahresmittel (Vollzeitäquivalente) Stellen pro Klient/in Einsatzbereich Personal in Ausbildung Die Stellen im Jahresmittel, inklusive Personal in Ausbildung sowie Praktikantinnen und Praktikanten, werden in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt. Eine Person, die während des ganzen Jahres 50 Prozent arbeitete, wird mit 0,5 VZÄ gezählt. Die VZÄ werden wie folgt berechnet: (Anzahl bezahlte Arbeitsstunden der Beschäftigten) / (Anzahl bezahlte Arbeitsstunden pro Jahr für ein VZÄ) Die Stellen pro Klient/in werden wie folgt berechnet: (Stellen im Jahresmittel) / ( im Jahresmittel) Einsatzbereich (Kostenstelle) der Beschäftigten: Der Einsatz der Beschäftigten wird prozentual nach Kostenstelle aufgeteilt. Personal in einer Aus- oder Weiterbildung, an der sich der Betrieb beteiligt (finanzielle Unterstützung, Zeitgutschriften, betriebsinterne Weiterbildung usw.)
5 Seite 5 Finanzen Betriebsaufwand Aufwand pro Klient/in Aufwand pro fakturiertem Tag Bruttokosten Betriebsertrag Ertrag pro fakturiertem Tag Stundenlohn Behinderte im Mittel Kostendeckungsgrad (KDG) Nettokosten II, das heisst Bruttokosten abzüglich Kostenminderung/Nebenerträge und zuzüglich Umlagen Der Aufwand pro Klient/in wird wie folgt berechnet: Betriebsaufwand / (Klienten/Klientinnen im Jahresmittel). Der Betriebsaufwand pro fakturiertem Tag wird wie folgt berechnet: Betriebsaufwand / (Anzahl fakturierte Tage der Institution) Total Betriebskosten vor Abzügen durch Kostenminderung/Nebenerträge und Umlagen. Haupterträge (Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxen) plus Beiträge und Subventionen Der Betriebsertrag pro fakturiertem Tag wird wie folgt berechnet: Betriebsertrag / (Anzahl fakturierte Tage der Institution) Der Stundenlohn für Menschen mit Behinderungen wird wie folgt im Mittel berechnet: (Löhne und Sozialleistungen für Behinderte) / (Klienten/Klientinnen im Jahresmittel in Werkstätten). Der Kostendeckungsgrad wird wie folgt berechnet: Betriebsertrag (ohne Beiträge und Subventionen) / Betriebsaufwand * 100 Abkürzungen IVSE VZÄ Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen Vollzeitäquivalent Vollzeitstelle Allgemeines Einwohner/innen Kalenderjahr Ständige Wohnbevölkerung am zivilrechtlichem Hauptwohnsitz am Jahresende (Datenquelle: BFS STATPOP) Handelt es sich beim Erhebungsjahr um ein Schaltjahr, werden alle Berechnungen mit 366 anstelle 365 Tagen vorgenommen
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