Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und Kooperative Bildung zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV)
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- Nicole Voss
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1 Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und Kooperative Bildung zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) Neue Wege beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben
2 Berufliche Vorbereitung Einrichtung (BVE) BVE hat sich aus der Werkstufe der Sonderschule für Menschen mit geistiger Behinderung heraus entwickelt. In der BVE erfolgt die berufliche Vorbereitung, Orientierung und Erprobung durch Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt 2 Wochentage im Betrieb - und in der Schule (möglichst ausgegliedert an einer Berufsschule) 3 Wochentage in der Schule. 2
3 Zielgruppe wesentlich behinderte Menschen nach 53 SGB XII, die trotz dauernder voller Erwerbsminderung wegen ihrer individuellen Leistungsentwicklung für ein Arbeitsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommen (Schüler der Schule für Geistigbehinderte sowie wesentlich behinderte Absolventen der Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen). Voraussetzungen: Eigenmotivation und Leistungsbereitschaft Mobilität Mitwirkungsbereitschaft des sozialen Umfeldes KVJS BW 3
4 Komplexangebot BVE/ KoBV in Baden - Württemberg Ziel: Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) in der Regel 2 Jahre, Verlängerung um 1 Jahr ist möglich Träger: Schule, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anschließend KoBV (Kooperative Bildung und Vorbereitung) bis zu 18 Monate in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes Träger: Agentur für Arbeit (IFD), wie BvB Bildungsanbieter: Job Coach der WfbM die Durchlässigkeit von / zu der Abschlussstufe bzw. von / zu anderen Angeboten der beruflichen Schule bleibt dabei erhalten. (vgl. Frölich, 2010) 4
5 Ziele: Phase 1 im BVE Orientierungsphase: Talente entdecken Schlüsselqualifikationen aufbauen Vorhandene Fähigkeiten der Schüler erkennen Inhalte: Schulinterne Arbeitsprojekte Betriebserkundungen Schnupperpraktika (vgl. Frölich, 2010) 5
6 Ziele: Phase 2 im BVE Erprobungsphase: Fähigkeiten erproben Ausweitung der Belastbarkeit Bewährung über längeren Zeitraum Schlüsselqualifikationen weiter festigen Inhalte: Langzeitpraktika Verdichtung von Auswahlmöglichkeiten durch Arbeitserfahrungen (vgl. Frölich, 2010) 6
7 Ziele: Phase 3 im KoBV Eingliederungsphase: Arbeitsplatz finden Kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitsreife Berufliche Eingliederung in die Arbeitsstelle (Platzierung) Inhalte: Schwerpunktverlagerung hin zur Arbeit Arbeiten unter realen Bedingungen Abnabelung vom System Schule (vgl. Frölich, 2010) 7
8 Berufliche Vorbereitung Einrichtung (BVE) BVE ist ein Gemeinschaftsangebot aller regionalen Förder(Sonder)schulen. Schulrechtlich entspricht die BVE weiterhin der Berufsschulstufe einer Förder(Sonder)schule für geistig behinderte Menschen. Teilnehmer/innen sind Schüler/innen Absolventen haben mit der Schulentlassung ihre Berufsschulpflicht erfüllt. Mit der Einführung der Berufswegekonferenzen wird die gemeinsame Verantwortung, für Planung, Umsetzung, Unterstützung und Steuerung aller Beteiligten erkennbar. Entscheidungsgrundlage ist die Kompetenzanalyse. KVJS BW 8
9 Berufswegekonferenz (BWK) Die individuelle Berufswegeplanung erfolgt in der Berufswegekonferenz (BWK). Mit der BWK wird die berufliche Bildung, Vorbereitung, Erprobung und Platzierung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Einzelfall gemeinsam geplant, umgesetzt und ausgewertet. 9
10 10
11 Akteure der Berufswegeplanung Eltern / Jugendliche Schule / Schulverwaltung Integrationsfachdienst IFD Werkstatt für behinderte Menschen WfbM Bildungsträger Kooperierende Leistungsträger: Berufsberatung / Arbeitsagentur Integrationsamt Sozialhilfeträger Ggf. Betriebe / Kammern 11
12 Verzahnung schulisch / beruflicher Angebote Baden-Württemberg 12
13 Aufgaben der Schulen zur Vorbereitung auf das Leben nach der Schule Aufbau regionaler Kooperationsstrukturen Dialog mit Eltern und Familien Bildung und Qualifizierung in realitätsnahen Lernund Erfahrungsfeldern Schülerzentrierte Planung und persönliche Zukunftsplanung Vorbereitung auf alle wesentlichen Aspekte nachschulischen Lebens (vgl. Frölich, 2010) 13
14 Aufgaben IFD tragen die Prozessverantwortung für die Erprobungsschritte am allgemeinen Arbeitsmarkt führen die betrieblichen Arbeitsanalysen durch führen für alle Beteiligten den Teilhabeplan koordinieren und dokumentieren mit dem Teilhabeplan alle erforderlichen Maßnahmen und Leistungen und stimmen diesen mit den jeweiligen Leistungsträgern ab. Sie berichten an die Netzwerkkonferenz einrichtungsbezogen und pro Einzelfall konkret und ermöglichen auch überregionale Vergleiche KVJS BW 14
15 Bedeutsame Faktoren für das Gelingen (Zusammenfassung): Systematische schulische Vorbereitung Betriebspraktika bereits während der Schulzeit schnittstellenübergreifende Begleitung durch Fachdienst Passung von Anforderungen und Fähigkeiten durch betriebliche Erprobung lösungs- und bedarfsorientierte Beratung von Betrieb und ArbeitnehmerIn bzw. Arbeitsuchenden Ansprechpartner/in und Unterstützer/in im Betrieb Motivation Unterstützung aus sozialem Umfeld gute Schlüsselqualifikationen und soziale Kompetenzen gute regionale Vernetzung (Netzwerkkonferenzen) (vgl. Frölich, 2010) 15
16 Entwicklungen in Baden-Württemberg Bis zum flächendeckende, verzahnte Angebotsstruktur aus den Elementen BVE / KoBV und/oder UB (InbeQ) Rahmenvereinbarung zwischen Kultusministerium, Sozialministerium, Regionaldirektion und KVJS zur Sicherstellung der verzahnten beruflichen Vorbereitung beim Übergang Schule-Beruf. (vgl. Frölich, 2010) 16
17 17
18 Vorgaben der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen (BRK) Art.27 Behindertenrechtskonvention (BRK) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf die Möglichkeit an, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt und angenommen wird (Abs. 1) sie verbieten Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art (Abs. 1 a) gewährleisten Chancengleichheit und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit (Abs. 1 b) stellen angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz sicher und fördern das Sammeln von Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für behinderte Menschen (Abs. 1 i, 1 j) Vgl. Hellmann / Kestel 18
19 Konsequenzen für den Übergang Schule - Beruf Aus der BRK ergeben sich für die Gestaltung der Arbeitswelt und des Leistungsgeschehens zur beruflichen Teilhabe wichtige Impulse. Dazu gehört beispielsweise, dass berufsbildende Maßnahmen nicht mehr so stark wie bisher an bestimmte Orte der Leistungserbringung gebunden sein werden. Förderleistungen werden zunehmend auch dort stattfinden müssen, wo Berufsbildung, Umschulung und lebenslanges Lernen für alle ihren Platz haben, etwa in Betrieben und Berufsschulen. Gebraucht werden flexible Förderstrukturen und die konsequente Berücksichtigung der Wünsche und Mitbestimmungsrechte der Betroffenen. 19 Vgl. Hellmann / Kestel
20 33 Abs. 3 SGB IX enthält einen nicht abschließenden Katalog von in Betracht kommenden Leistungen, u. a.: Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung; Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung; Berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden Sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Vgl. Hellmann / Kestel 20
21 Probleme und Fragestellungen aus der Praxis Berufswegekonferenzen und Übergabe aus unterschiedlichen Settings (Sonderschulklassen, Außenklassen, ISEP) Inhaltliche Ausgestaltung des schulischen Angebots Gestaltung von Kooperationen mit Berufsschulklassen Begleitung im Praktikum (durch die Schule oder den IFD) Schülertransport bzw. Mobilitätstraining 21
22 Mögliche Konsequenzen aus der neuen Schulversuchsordnung Status der SchülerInnen (ordentliche SchülerInnen der Berufsschulen?) Anpassung der Satzungen der Ämter für Nahverkehr zur Schülerbeförderung Änderung bzw. klare Regelungen der Zuständigkeiten 22
23 Quellen KVJS BW, Berthold Deusch (Leiter des Referats 34 Integrationsfachdienste und Arbeitsmarktprogramme): Ergebnisse der Aktion 1000, Umsetzung der Berufswegekonferenz, Berufsvorbereitende Einrichtung, Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung sowie Unterstützte Beschäftigung in Baden- Württemberg, ppp Eleonore Frölich, Comenius-Schule Schwetzingen: Berufsvorbereitung und Netzwerkarbeit an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, ppp Fachtagung der Bundesvereinigung Lebenshilfe: Übergangsmanagement Schule Beruf Marburg, 25. und 26. März 2010 Ulrich Hellmann, Leiter des Referats Recht, Bundesvereinigung Lebenshilfe: Rechtliche Rahmenbedingungen des Übergangs Schule Beruf, ppp Fachtagung der Bundesvereinigung Lebenshilfe: Übergangsmanagement Schule Beruf Marburg, 25. und 26. März
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