Hüttenordnung und Vertragsbedingungen
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- Lucas Kästner
- vor 7 Jahren
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1 Hüttenordnung und Vertragsbedingungen Einleitung Die Jägeri wurde im Jahre 1926 erstellt und mit viel Idealismus und Arbeit gepflegt und unterhalten. Wie Sie sicher bemerken werden, sind unsere Preise nicht gewinnorientiert, sondern dienen ausschliesslich dazu, den Fortbestand und Erhalt des Hauses zu ermöglichen. Wir erwarten deshalb von unseren Gästen, dass sie zum Haus und dessen Umgebung Sorge tragen. Um einen geordneten und erfreulichen Betrieb zu gewährleisten, bitten wir Sie höflich, die nachstehenden Spielregeln einzuhalten. Als Gäste der Jägeri ist das Fahrverbot mit Hinweisschild Zubringer gestattet auf dem Weg zum Parkplatz Fürggli für Sie als Zubringer zu betrachten. Auf der Privatstrasse vom Fürggli zu Steffis Bergwirtschaft besteht ein offizielles Fahrverbot welches unter allen Umständen und jederzeit zu respektieren ist. Für den Warentransport vom Parkplatz Fürggli zur Jägeri stehen im Geräteschopf Schubkarren und Handwagen zur Verfügung. Jägeri / Rev FK Seite 1 von 5 Hüttenordnung und Vertragsbedingungen doc
2 Hüttenordnung Wir nehmen in allen teilen Rücksicht aufeinander, besonders bei Anwesenheit weiterer Gäste. Die Benützung von Musikgeräten ist nur im Einverständnis mit den anderen Gästen erlaubt. Rauchen und Umgang mit offenem Feuer in den oberen Stockwerken ist Verboten. Die Benützung der Feuerlösch- und Rettungsgeräte ist nur im Notfall erlaubt. Feuern im Freien ist ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Feuerstelle vor dem Haus erlaubt. Der dazugehörende Grillrost befindet sich im Haus bei der Kellertreppe. Das Mitbringen von Haustieren bei Übernachtungen bedarf der Bewilligung der Hausverwaltung. Sämtliche Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Wolldecken und übriges Inventar dürfen nicht im Freien benützt werden. Beschädigungen an Haus und Inventar sind der Hausverwaltung zu melden. Der Kehricht ist selber zu entsorgen. Für organische Abfälle hat es einen Kompostsilo hinter dem Haus. Gebrauchte Kopfkissenbezüge sind abzuziehen und in den Wäschesack zu legen. Nasse Küchentücher sind in der Küche aufzuhängen. Bei Bedarf steht Ersatz für Bettwäsche, Kopfkissen, Küchentücher, WC-Papier etc. im Zimmer 5 (1.Stock) zur Verfügung. Wenn die Möglichkeit besteht die Wäsche am Rückgabeort (siehe Anhang) zu deponieren sind wir ihnen und der Umwelt zu liebe sehr dankbar. Das Haus ist so zu verlassen, wie Sie es anzutreffen wünschen; Decken ausgeschüttelt und zusammengelegt, der Küchen- und Stubenboden sowie die Zimmerböden in den Obergeschossen sind Staubzusaugen oder nach Bedarf nass aufzunehmen. Der elektrische Hauptschalter ist auszuschalten. Bitte achten sie darauf, dass der Kühlschrank geleert und die Türe offen ist. Bei Anwesenheit weiterer Gäste ist die Bettruhe ab 23:00Uhr strikte einzuhalten. Der Hüttenschlüssel ist vor Abreise wieder im Schlüsselsafe korrekt einzuschliessen. Jägeri / Rev FK Seite 2 von 5 Hüttenordnung und Vertragsbedingungen doc
3 Vertragsbedingungen 1 Vertragsabschluss 1.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und der Verwaltung Naturfreundehaus Jägeri kommt mit der fristgerechten Anmeldung und der damit fälligen Zahlung der Annullationsgebühr zustande. Nach Eingang des Anmeldetalons bei der Annahmestelle und der Zahlung bei der Hüttenkassierin erhalten Sie umgehend eine Reservationsbestätigung. 1.2 Der Hüttenschlüssel ist in einem Schlüsselsafe beim Kellerzugang deponiert. Der Kellerzugang ist nicht beleuchtet und erfordert schon im Dämmerungslicht eine Taschenlampe. Der Code kann eine Woche vor der Anreise bei der Annahmestelle angefordert werden. 2 Zahlungsbedingungen 2.1 Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken und die Hüttenabrechnung ist innert 10Tagen nach Abreise mittels Einzahlungsschein, wenn nichts anderes erwähnt ist, zu bezahlen. Das Formular Hüttenabrechnung ist vollständig ausgefüllt zu unterzeichnen und an den Hüttenkassier S.&M.Gansner, Rampenweg 4, 7302 Landquart zu senden. 2.2 Die Reservationsgebühr kann in Abzug gebracht werden. 3 Rücktrittsbedingungen 3.1 Wenn Sie die Reservation eines Aufenthaltes im Naturfreundehaus annullieren oder eine Änderung wünschen, so haben Sie dies der Annahmestelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. 3.2 Bei der Annullation einer Reservation wird die Reservationsgebühr nicht rückerstattet. 3.3 Wenn Sie Ihre Reservation annullieren müssen, können Sie Ersatzaufenthalter benennen. Diese müssen jedoch bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. 4 Versicherung 4.1 Versicherung ist Sache der Aufenthalter. 4.2 Es besteht eine Betriebshaftpflicht- und Sachversicherung. Es wird jedoch nur gehaftet in der Höhe der gesetzlichen Pflichten. Jägeri / Rev FK Seite 3 von 5 Hüttenordnung und Vertragsbedingungen doc
4 5 Preisänderungen 5.1 In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus neu eingeführten staatlichen Abgaben und Gebühren, Warenumsatz- und Mehrwertsteuer usw. ergeben. Sofern die Preiserhöhungen mehr als 10% betragen, steht Ihnen das Recht zu, innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Die Annullationsgebühren werden Ihnen rückerstattet. 6 Sachschäden 6.1 Sachschäden sind der Annahmestelle sofort zu melden. 6.2 Für Schäden, die absichtlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Verursacher. 6.3 Die Mitglieder der Hüttenverwaltung sind berechtigt, Gäste des Hauses zu verweisen, welche sich der Hausordnung widersetzen, Haus oder Einrichtung beschädigen oder sonst wie durch ihr Benehmen dem Ansehen und Ruf des Hauses oder der Naturfreunde schaden. 7 Gerichtsstand 7.1 Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landquart. Jägeri / Rev FK Seite 4 von 5 Hüttenordnung und Vertragsbedingungen doc
5 Anhang Rückgabeort der Wäsche: Im gelben Kübel beim Hauseingang deponieren bei... Rosi & Fredi König Rätikonstrasse Landquart Tel: Jägeri / Rev FK Seite 5 von 5 Hüttenordnung und Vertragsbedingungen doc
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