Betreff: Einführung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

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1 Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 124/2016 Az.: FB 7 Hr. Maurer Datum: Sitzungsvorlage Gremium: Gemeinderat Am: Betreff: Einführung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Anlage(n): Mitzeichnung Anlage 1: Antrag Fraktion Die Grünen/Linke Anlage 2: Auszug aus einem Doppelhaushalt Anlage 3: Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts und Übersicht über die Anwendung von Einzel- und Doppelhaushalten bei kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten Beschlussvorschlag: Die Verwaltung stellt die Haushaltssatzung ab den Jahren 2018/2019 als Doppelhaushalt auf. Beratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Gemeinderat Einbringung öffentlich Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung öffentlich Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich Haushaltsrechtliche Deckung Finanzielle Auswirkungen: Entfällt Deckungsvorschlag: Entfällt Seite 1 von 5

2 Sachdarstellung und Begründung: Die Fraktion Die Grüne/Linke hatte am im Rahmen der Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2016 beantragt, dass die Verwaltung die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts für das Jahr 2017/2018 aufzeigen solle (Antrag einschließlich Begründung siehe Anlage 1). Mit dieser Vorlage soll von Seiten der Verwaltung der Antrag erfüllt und gleichzeitig vorgeschlagen werden, einen Doppelhaushalt ab den Jahren 2018/2019 einzuführen. Im Folgenden werden zunächst die rechtlichen Grundlagen (A.) des Doppelhaushalts erläutert und dabei kurz auf Unterschiede zum Einzelhaushalt eingegangen. Daran anschließend werden die Vor- und Nachteile (B.) eines Doppelhaushalts aufgezeigt. Zuletzt folgt die Begründung für die Einführung eines Doppelhaushalts ab den Jahren 2018/2019 (C.) sowie die Beschlussempfehlung (D.). A. Rechtliche Grundlagen: Gemäß 79 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, erlassen werden. Das Prinzip der jahresbezogenen Planung gilt daher auch beim Doppelhaushalt, d. h. die Planungsdaten müssen für jedes der beiden Jahre getrennt ausgewiesen werden. Dies gilt für die gesamte Haushaltssatzung (Haushaltssatzung, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan, Teilergebnis- und Teilfinanzpläne, Anlagen einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe). Da die Daten des 2. Haushaltsjahres aber meist in einer zusätzlichen Spalte oder Zeile dargestellt werden können, unterscheidet sich der Aufbau eines Doppelhaushalts nicht von dem eines Einzelhaushalts. Zur Veranschaulichung werden in Anlage 2 Auszug aus einem Doppelhauhalt eine Haushaltssatzung, ein Gesamtergebnishaushalt sowie ein Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt eines Doppelhaushalts für die Jahre 2016 und 2017 dargestellt. Die Haushaltssatzung ist gem. 81 Abs. 1 GemO vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Das gilt auch bei einem Doppelhaushalt. Des Weiteren gehören diese Aufgaben zu den Aufgaben, die der Gemeinderat nicht an beschließende Ausschüsse oder die Oberbürgermeisterin übertragen kann (siehe 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO), was ebenso für den Doppelhaushalt gilt. Mit der Einführung eines Doppelhauhalts ändert sich der Einfluss des Gemeinderats auf haushaltsrelevante Entscheidungen (Festlegung der Budgets der Teilhaushalte, der Investitionen, des Stellenplans, ) gegenüber einem Einzelhaushalt somit nicht. Die Sorge hierüber, wie sie in der Begründung des Antrags der Fraktion Grüne/Linke angenommen wurde, kann daher genommen werden. Einzig der Zeitraum zwischen den Haushaltsberatungen und -beschlüssen verlängert sich. Jedoch kann der Gemeinderat auch beim Doppelhaushalt auf erforderliche Änderungen in der Haushaltssatzung mit einer Nachtragssatzung reagieren. B. Vor- und Nachteile: Mit der Einführung eines Doppelhaushalts für Kornwestheim sind vor allem die Erwartungen verbunden, dass sich sowohl der Verwaltungsaufwand bei der Haushaltsaufstellung als auch der Beratungs- und Beschlussaufwand im Gremium insgesamt betrachtet verringern werden. Seite 2 von 5

3 Obwohl die Planung von zwei Haushaltsjahren etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als die Planung eines Haushaltsjahres, kann die Einsparung dadurch erreicht werden, dass der Haushaltsplan nur alle 2 Jahre aufgestellt wird und so dem Jahr, in dem geplant wird, ein Jahr ohne Planung folgt. Am Beispiel der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 wird das Planverfahren eines Einzelhaushaltes kurz erläutert: : Beginn der HH-Planung für 2017 FBs planen Ihre Budgets (ca. 6 Wochen) : Rückmeldung der FBs an FB7 Aufstellung des HH-Planentwurfs durch FB 7 (ca. 2 Wochen) : Fertigstellung HH-Planentwurf HH-Beratungen der FBLs mit FB 7 und EBM/BM (insgesamt 7 Tage angesetzt) : Letzte HH-Beratung Erstellung des endgültigen HH-Planentwurfs mit Planvermerken, Vorbericht und Anlagen durch FB 7 und mitwirkende FBs/Eigenbetriebe (ca. 6 Wochen) : Fertigstellung des endgültigen HH-Planentwurfs Besprechung mit Verwaltungsspitze, FBLs und FB 7 (2 Tage) und Nacharbeiten am HH-Planentwurf und Fertigstellung für Druck (ca. 2 Woche) : Einbringung HH-Planentwurf in in GR : GR Generaldebatte Beratung in HH-Ausschuss und anschließend in dem VFA/AUT/ASI : Beschluss der HH-Satzung mit HH-Plan im GR Einarbeitung der beschlossenen Änderungen, Vorlage beim Regierungspräsidium, Bekanntmachung und Verteilung des fertigen HH-Plans Insgesamt ist die Verwaltung mit der Aufstellung eines Haushaltsplans über ein halbes Jahr beschäftigt. Die Kämmereiverwaltung selbst arbeitet drei Monate ausschließlich an der Erstellung des Haushaltsplans. Der Aufwand für die Aufstellung eines Doppelhaushalts wird sich im Vergleich hierzu nur unwesentlich erhöhen. Insbesondere bei der Planung und der Aufstellung des Doppelhaushaltsentwurfs wird mehr Zeit benötigt werden. Dennoch soll das Verfahren im selben Zeitrahmen durchlaufen werden wie beim Einzelhaushalt. Durch den Wegfall der HH-Planung in jedem 2. Jahr können die hierbei freiwerdenden Ressourcen an anderer Stelle/für andere Aufgaben in ihren jeweiligen Bereichen eingesetzt werden. Im FB 7 könnten z. B. Themen wie Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung, eines Controllings einschließlich Kennzahlen angegangen werden. In den anderen Fachbereichen, v. a. in den technischen Ämtern, können diese freigewordenen Zeitressourcen ebenfalls für eigene Fachthemen genutzt werden. Diesen Effekt der Einsparung von Aufwand in der Verwaltungs- und Gremienarbeit haben auch Mitarbeiter der Städte Offenburg und Filderstadt, die schon langjährige Erfahrungen mit einem Doppelhaushalt haben, in einem Telefoninterview bestätigt. Ein längerer Planungszeitraum bringt auch größere Planungsunsicherheiten mit sich. Bei größeren Abweichungen (Gefahr besteht insbesondere bei größeren, unerwarteten Unterhaltungsmaßnahmen) kann daher ein Nachtragshaushalt erforderlich werden, was wiederum einen Teil des ersparten Aufwands egalisiert. Jedoch ist der Aufwand für die Erstellung eines Nachtragshaushalts wesentlich geringer als die Aufstellung eines normalen Haushalts, da nur die Bereiche berücksichtigt werden, in denen Änderungen erforderlich sind, und keine vollständig neue Planung durchgeführt werden muss. Seite 3 von 5

4 Als Beispiel für den geringeren Aufwand bei Aufstellung eines Nachtragshaushalts, wird der Zeitplan für den Nachtragshaushalt 2016 abgebildet: : Anschreiben Ämter Nachtragsplan 2016 Überprüfung u. Planung der erforderlichen Änderungen (4 Wochen) : Rückmeldung Erstellung Nachtragsplan (ca. 1 Woche) : Fertigstellung Nachtragsplan Besprechung Nachtragsplan mit betroffenen FBs, Verwaltungsspitze und FB 7 Einarbeitung der Änderungen durch FB 7 (ca. 4-5 Tage) : Einbringung Nachtragssatzung in VFA : Beschlussfassung in GR Vorlage beim Regierungspräsidium, Bekanntmachung und Verteilung des Nachtragsplans Jedoch kann wiederum mit der Aufstellung eines Nachtragshaushalts anderer Verwaltungsaufwand eingespart werden. Gem. 28 der Gemeindehaushaltverordnung ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs (Erreichung der Finanzund Leistungsziele) in den Teilhaushalten und im Gesamthaushalt zu unterrichten. Die Stadt Kornwestheim ist in den vergangenen Jahren dieser Berichtspflicht entweder durch die Aufstellung eines Nachtragsplans oder eines Finanzzwischenberichts nachgekommen. Der Aufwand zur Erstellung eines Finanzzwischenberichts entspricht in etwa dem Aufwand bei der Erstellung des Nachtragsplans. Somit wird davon ausgegangen, dass der Arbeitsaufwand bei Umstellung auf einen Doppelhaushalt insgesamt betrachtet geringer ausfällt als bei der Beibehaltung des Einzelhaushalts. Das haben alle befragten Mitarbeiter von Städten, die bereits auf einen Doppelhaushalt umgestellt haben, bestätigt und die Umstellung auf den Doppelhaushalt empfohlen. Diese und weitere allgemeine Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts gegenüber einem Einzelhaushalt können der Anlage 3 Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts entnommen werden. C. Zeitpunkt der Einführung des Doppelhaushalts in Kornwestheim: Die Einführung des Doppelhaushalts soll für die Jahre 2018/2019 und somit anders als von der Fraktion Grüne/Linke beantragt erfolgen. Grund hierfür ist das Projekt Strategische Steuerung Das Projekt gliedert sich in 3 Phasen: - Das Ideenjahr Das Umsetzungsjahr Das Wirkungsjahr 2018 Momentan werden im Rahmen des Ideenjahrs Maßnahmen erarbeitet, die den Ergebnishaushalt um insgesamt 10 Mio. Euro entlasten sollen sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, in dem es evtl. auch zu höheren Aufwendungen für die Umsetzungen kommen kann. Im Jahr 2018 sollen die umgesetzten Maßnahmen ihre Wirkung entfalten und zu der gewünschten dauerhaften Einsparung von 10 Mio. Euro führen. Bei einer Einführung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2017/2018, hätten die Planungen hierfür bereits im Mai 2016 beginnen müssen. Jedoch liegen momentan noch keine Ergebnisse des Projekts vor, so dass keine Aussagen über die Wirkungen im Jahr 2018 getroffen werden können. Eine genaue Planung des Jahres 2018 ist daher nicht möglich und würde somit zu einem umfangreichen Nachtragshalt für das Jahr 2018 führen. Die mit der Einführung erwartet Einsparung des Verwaltungs- und Gremienaufwands würde in diesem Fall daher wahrscheinlich nicht eintreten. Seite 4 von 5

5 Aus diesem Grund soll die Einführung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2018/2019 erfolgen, um auf Grundlage der Projektergebnisse den Haushalt möglichst genau aufstellen zu können. D. Beschlussempfehlung Bei Abwägung der oben und in der Anlage 4 genannten Vor- und Nachteile überwiegen nach Meinung der Verwaltung die Vorteile. Aufgrund der Vorteile eines Doppelhaushalts gegenüber dem Einzelhaushalt und unter Berücksichtigung des Projekts Strategische Steuerung 2018 wird empfohlen, die Einführung eines Doppelhaushalts ab den Jahren 2018/2019 zu beschließen. Seite 5 von 5

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