GAV 2015 Fragen und Antworten Arbeitszeit
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- Beate Meyer
- vor 7 Jahren
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1 GAV 2015 Fragen und Antworten Arbeitszeit Fragen 1. In meiner Jahreseinteilung sind etliche Reservetage eingeteilt, d.h. Tage, denen keine Tour hinterlegt ist. Darf man mir einfach frei einteilen, wenn es keine Arbeit gibt?» Reservetage Antworten 1. Die Fristigkeit bestimmt, was möglich ist: Generell gilt ein Reservetag als Arbeitstag. Im Rahmen einer Monatseinteilung (die bereichsspezifisch geregelt ist) darf in Absprache mit den Mitarbeitenden (Mitsprache) anstelle von Arbeit ein arbeitsfreier Tag eingeteilt werden (CT, CTS). Wird bis 36 Stunden vor Beginn des Reservetages (d.h. 12:00 Vorvortag) keine Tour zugeteilt, werden mindestens 420 Minuten gutgeschrieben, auch wenn kurzfristig keine Arbeit zugeteilt wird. Natürlich wird die volle Arbeitszeit gutgeschrieben, wenn diese > 420 Minuten ist. 2. Die Anhänge 4 und 5 sind neu benannt was gilt nun für mich?» Struktur und Unterstellung des Personals nach Arbeitszeitgesetz (AZG) 2. Neu unterscheidet der GAV auf der Basis des AZG (Arbeitszeitgesetz vgl. Art 2 AZG und Art. 5 AZGV) nach so genanntem «Verwaltungspersonal» und «Betriebspersonal». Welche Funktionen welchem Gesetz zugeordnet werden, ist für die SBB AG in der Weisung «Rechtliche Unterstellung der Mitarbeitenden» und analog für die SBB Cargo AG in der Weisung beschrieben. Hier können Sie nachschauen, welchem Gesetz Ihre Funktion zugeordnet ist und so herausfinden, welcher Anhang für Sie gilt. Der Text im Hauptteil des GAV gilt für Sie, unabhängig, welchem Gesetz Ihre Funktion zugeordnet ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anstellungsverhältnisse nach OR (nicht dem GAV unterstellt). Wenn Sie nach Anhang 1 angestellt sind, können gewisse Punkte anders geregelt sein bitte lesen Sie daher den Sie betreffenden Abschnitt im Anhang 1 zuerst. 3. Ich werde Vater von Zwillingen. Wie viel Vaterschaftsurlaub bekomme ich? 4. Ich werde im Februar wieder Mutter. Ist es wirklich so, dass ich weniger Tage Mutterschaftsurlaub bekomme, weil der Februar nur 28 Tage hat? 3. Der Vaterschaftsurlaub beträgt neu 10 Tage, unabhängig davon, ob Sie Vater von einem Kind oder von Mehrlingen werden. 4. Im alten GAV machte der Geburtsmonat tatsächlich einen Unterschied aus in der effektiven Länge des Mutterschaftsurlaubs. Neu werden Sie aber 18 Wochen Mutterschaftsurlaub erhalten der Geburtsmonat Ihres Kindes spielt keine Rolle mehr. 5. Wir werden den Ja, für die Adoption von (minderjährigen) Kindern, unabhän-
2 jährigen Sohn einer tödlich verunfallten, im Ausland lebenden Bekannten adoptieren. Erhalte ich einen Urlaub, um den Jungen hier in der Schweiz am Anfang besser einführen zu können? 6. Ich bin in einer Behörde im grenznahen Ausland tätig. Kann ich dazu auch den Urlaub für öffentliche Ämter geltend machen? 7. Ich bin Zugverkehrsleiter und habe fixe Touren. Es wurde mir immer gesagt, dass ich mein persönliches Zeitkonto steuern muss. Das ist schwierig, weil ich nicht wie jemand im Büro meine Arbeit selber einteilen kann.» Zeitmanagement 8. Wir haben im Sommer (Juni bis August) immer sehr viel Arbeit und es können nur gerade die minimalen 6 arbeitsfreien Tage pro Monat gewährt werden. Das heisst, die Arbeitszeitkonti weisen immer sehr hohe Saldi aus. Ist das zulässig?» Unterjährige Grenzwerte gig von deren Alter, erhalten Sie 10 Tage Urlaub, die innert eines Jahres zu beziehen sind. Die Details finden Sie auf der Intranetseite Urlaub im Merkblatt zum Adoptionsurlaub 6. Nein, dieser Urlaub ist Inhabenden von Schweizer Ämtern vorbehalten. Der Urlaub erlaubt Amtsträgerinnen und Amtsträger im Schweizer Milizsystem sich für den öffentlichen Verkehr stark zu machen. 7. Genau diesem Umstand trägt der neue GAV Rechnung: Er unterscheidet neu nicht nur nach Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsgesetz (ArG) (siehe auch Struktur / Unterstellung), sondern differenziert zusätzlich bei den Mitarbeitenden nach AZG: Für Mitarbeitende in Touren gelten andere Regeln als für solche, die ihre Arbeitszeit in einem mehr oder weniger grossen Ausmass steuern könne (= teilweise oder volle Zeitautonomie*) Bei Mitarbeitenden in Touren also z.b. bei Ihnen ist neu der/die Vorgesetzte für die Steuerung der Arbeitszeit zuständig, d.h. die Führungskraft (oft zusammen mit der Einteilung) muss sicherstellen, dass Sie Ihre Jahresarbeitszeit im Rahmen der GAV-Bandbreiten erarbeiten können. Mitarbeitende mit Zeitautonomie (AZG und ArG) müssen ihre Zeitkonti selber steuern. Wenn die Führungskraft aber feststellt, dass diese Verantwortung nicht korrekt wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden kann, muss sie das Gespräch suchen und bei der Steuerung unterstützen. *Zeitautonomie = Die/der Mitarbeitende steuert die persönliche Arbeitszeit selber aufgrund der Auftragslage. Die Zeit wird dabei so aufgeschrieben, wie sie geleistet wurde (inkl. Pausen) oder es gilt der freiwillige oder obligatorische Verzicht auf Zeitaufschreibung. 8. Die Grenzwerte sind neu auf +100 und -40 Stunden festgelegt. Es ist möglich, dass aufgrund der BAR andere Grenzwerte gelten. Wenn bekannt ist, dass die Zeitkonti im Sommer stark ansteigen, müssen Ihre Vorgesetzten oder Einteiler dies im Griff haben. Dazu können die Zeitkonti z.b. am Anfang des Jahres ins Minus gesteuert werden. Es ist nichts Schlechtes dabei, mit dem Zeitkonto im Minus zu sein, wenn klar ist, dass die Zeiten in den Sommermonaten problemlos wieder aufgearbeitet werden können. Sie können in den auftragsschwachen Monaten zudem
3 Überzeit beziehen, wenn Sie welche auf Ihrem Überzeitkonto haben, und so mehr arbeitsfreie Tage geniessen. 9. Ich habe gehört, dass am Ende des Jahres die Zeitkonti nicht mehr auf 75 Std. sein dürfen. Ist das wahr? Ich habe mich in den vielen SBB-Jahren immer über ein gewisses Zeitpolster gefreut 9. Sie haben richtig gehört: Bei Mitarbeitenden in Touren wird ein Zeitsaldo zwischen 0 und 25 Stunden angesteuert, bei Mitarbeitenden mit teilweiser oder voller Zeitautonomie muss der Saldo am zwischen -25 und +25 Stunden sein. Aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Erholung ist es wünschenswert, dass Sie geleistete Mehrarbeit möglichst zeitnah in Form von Freizeit beziehen. Diese «Zeitpolster» bedeuten zudem für die SBB Geld (Rückstellungen), das nicht für andere Projekte zur Verfügung steht und Sie haben sicher auch gehört, dass die SBB sparen muss. Wir danken Ihnen also, dass Sie mit diesem neuen Zeitmanagement einen Beitrag zur finanziellen Gesundheit der SBB leisten! Wenn Sie unterjährig zusätzliche arbeitsfreie Tage beziehen möchten, haben Sie die Möglichkeit, Überzeit zu beziehen. Und solange Sie sich innerhalb der Grenzwerte bewegen, ist es auch möglich, mit dem Zeitkonto ins Minus zu gehen. 10. Und wenn ich dann am noch immer im Minus bin? 10. Hier kommt wieder Ihr Vorgesetzter / Ihre Vorgesetzte ins Spiel, evtl. zusammen mit der Einteilung: Auf Ende Jahr muss das Konto zwischen 0 und 25 Std. sein, wenn Sie in Touren arbeiten. Allerdings dürfen Sie im Minus (-25 Std.) sein, wenn Sie im nächsten Jahr die Zeit wieder erarbeiten können. Dies ist mit Ihrer Führungskraft abzusprechen. Wenn das Minus aufgrund Ihrer Wünsche nach zusätzlichen arbeitsfreien Tagen oder kurzen Touren entstanden ist, wird es so übertragen. Die SBB hingegen darf Sie per Ende Jahr nicht ins Minus steuern. Wenn Sie Zeitautonomie haben, gilt Ende Jahr die Bandbreite zwischen 25 und +25 Std. 11. Betreffend Minussaldi wird immer wieder das Wort Annahmeverzug gebraucht. Was ist das nun genau? 11. Ja, dieses Wort wird vermehrt verwendet, daher haben wir es auch im Glossar des GAV definiert: Die von der Mitarbeiterin bzw. vom Mitarbeiter gemäss Arbeitsvertrag zur Verfügung gestellte Arbeitsleistung kann durch die SBB AG (SBB Cargo AG) aus eigenem Verschulden wie auch in Fällen, wo sich eine unverschuldete Leistungsstörung in der Risikosphäre der SBB AG (SBB Cargo AG) realisiert, nicht angenommen werden. Kann aus solchen Gründen die Jahressollarbeitszeit nicht erarbeitet werden, besteht seitens SBB AG (SBB Cargo AG) die Lohnfortzahlungspflicht, ohne dass die betreffende Mitarbeiterin bzw. der betreffende Mitarbeiter die fehlende Zeit nacharbeiten muss. Da dies etwas kompliziert ist, hier einige Beispiele: Bsp. 1: Sie arbeiten in einem Industriewerk. Da aus betrieblichen Gründen über ein Jahr weniger Revisionen von Loks
4 und/oder Wagen erfolgen, beenden Sie das Jahr mit einem Minussaldo auf Ihrem JAZ-Konto von -14 Stunden. Sie haben das Jahr aber mit einem Plus von 10 Stunden begonnen und Sie haben keine zusätzlichen arbeitsfreien Tage bezogen. In diesem Fall besteht Annahmeverzug, da Sie bereit waren, Ihre Arbeitsleistung zu erbringen, aber nicht genügend Arbeit da war, um die Jahresarbeitszeit zu erarbeiten. Da immer kleinere Schwankungen möglich sind, ist ein gewisser Abbau von Zeit möglich, aber das Konto darf dadurch nicht ins Minus gehen. Daher wird Ihnen der Minussaldo gutgeschrieben und Sie beenden das Jahr auf 0. Bsp. 2: Wegen eines Bergsturzes ist die Gotthardstrecke unterbrochen und es können keine Güterzüge verkehren. Von diesem Unterbruch sind gewisse RCP-Mitarbeitende und Triebfahrzeugführende von SBB Cargo stark betroffen, da ihre Leistungen vollständig ausfallen. Grundsätzlich trifft hier die SBB bzw. SBB Cargo keine Schuld; es handelt sich um höhere Gewalt. Da aber die Gotthardstrecke zur Risikosphäre der SBB gehört (d.h. die SBB muss damit rechnen, dass hier etwas passieren könnte), kommt es hier zu einem Annahmeverzug, wenn die SBB keine anderweitige Arbeit zur Verfügung stellen kann. Bsp. 3: Wenn nun im Bsp. 2 eine Mitarbeiterin in Göschenen wohnt und wegen des Bergsturzes ihren Arbeitsort als Reisezugbegleiterin in Goldau nicht erreichen kann, fällt dies in die Risikosphäre der Mitarbeiterin, da der persönliche Wohnsitz der Mitarbeitenden nicht unter die Risikosphäre der SBB fällt. Somit muss diese Mitarbeiterin die entstandenen Minusstunden selber tragen. Ein und dasselbe Ereignis kann also je nach den Umständen entweder den Arbeitgeberverzug auslösen (und damit den Lohnanspruch der Mitarbeitenden aufrechterhalten) oder aber nach der Grundregel ohne Arbeit kein Lohn zum Erlöschen des Lohnanspruches führen. 12. Was passiert nun, wenn ich am z.b. 90 Stunden Arbeitszeit habe? Dann bin ich ja nicht in den Grenzwerten? Werden die Stunden über 25 gestrichen? 12. Die Zeit, die Sie erarbeitet haben, wird nicht gestrichen! Der Umgang damit ist abhängig von Ihrem Zeitmodell: Mitarbeitende nach AZG in Touren: 25 Std werden direkt auf das neue Jahr übertragen. 55 Std werden auf das neue Konto für zusätzliche Ausgleichstage (CTS) übertragen. die letzten 10 Stunden kommen auf das Überzeit-Konto. Mitarbeitende nach AZG mit Zeitautonomie: Das sind jene Mitarbeitenden, die zwar zum so genannten Betriebspersonal gehören (also keinen Bürojob haben), aber ihre Arbeitszeit bis zu einem gewissen Grad selber steuern können. Solche Mitarbeitenden dürfen Ende Jahr keine 90 Stunden auf dem Konto haben. Es wird von ihnen erwartet, dass sie ihr Konto in der Bandbreite von +/-25 Stunden abschliessen. Zeichnet es sich ab, dass diese Grenzwerte verfehlt werden,
5 muss der Vorgesetzte frühzeitig eingreifen und die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter unterstützen bzw. lenken, um per Ende Jahr in Bandbreiten zu kommen. Mitarbeitende nach ArG (Zeitautonomie): Es gelten die gleichen Regeln wie bei den Mitarbeitenden nach AZG mit Zeitautonomie. 13. Was ist dieses neue «CTS- Konto»? 14. Was geschieht mit den Stunden und Minuten auf dem CTS-Konto, die nicht (mehr) einen vollen Tag ergeben? Beispiel: Der Anfangssaldo war 10 Std und 37 Minuten. Ich habe einen Tag bezogen (8:12), d.h. es verbleiben 2: Dieses Konto umfasst Arbeitszeit, welche in ganzen arbeitsfreien Tagen in Mitsprache zugeteilt wird. Die Abkürzung steht für CT = Ausgleichstag und S = supplémentaire / supplementare, d.h. zusätzlich. Nur Mitarbeitende nach AZG haben ein solches Konto. Die Zeit wird wie folgt verbucht: Bei allen Mitarbeitenden nach AZG wird nach dem für jeden nicht bezogenen Ausgleichstag (also wenn weniger als 52 bzw. 53 Ausgleichtage bezogen werden konnten) 8.2 Std (bei Vollzeitbeschäftigung, andernfalls abhängig vom BG) vom Konto der Jahresarbeitszeit (JAZ) auf dieses Konto übertragen, damit im Folgejahr diese arbeitsfreien Tage nachbezogen werden können. Neu werden also die nicht bezogenen Ausgleichstage nicht mehr einfach zum Kontingent des neuen Jahres addiert. Der Zweck dahinter ist, dass auch genug Zeit für den Bezug dieser zusätzlichen Tage zur Verfügung steht. Hat jemand nicht genügend Zeit auf seinem JAZ-Konto, weil er z.b. zu kurze Touren zugeteilt bekommen hat, werden ihm die notwendigen Stunden trotzdem gutgeschrieben. Sein JAZ-Konto bleibt aber auf 0 und geht deswegen nicht ins Minus die SBB schreibt ihm also diese fehlende Zeit gut. Bei Mitarbeitenden nach AZG in Touren wird zudem jeweils nach dem die Arbeitszeit über 25 Stunden bis maximal 80 Stunden (vgl. Q4/A4) darauf gebucht, sofern nicht bereits 55 Stunden darauf sind. Mitarbeitende nach ArG haben dieses Konto nicht sie haben genügend Möglichkeiten, die fehlenden Tage unterjährig nachzubeziehen. Die Zeitsteuerung steht also auch hier in der vollen Verantwortung dieser Mitarbeitenden. 14. Dieser Restsaldo wird entweder auf das Folgejahr übertragen oder Sie können ihn z.b. zusammen mit Überzeit, Treueprämie etc. für den Bezug eines weiteren arbeitsfreien Tages verwenden. Auch wenn Sie einmal z.b. für den Besuch eines Elternabends oder für einen Arztbesuch eine Tour kürzen möchten (in Absprache mit dem Vorgesetzten), können Sie diesen Saldo verwenden, um die Tour «aufzufüllen».
6 15. Ich habe seit mehreren Jahren Überzeit auf dem Konto. Kann ich diese ausbezahlen lassen?»überzeit 15. Es ist wichtig, dass Sie Überzeit innerhalb des Kalenderjahres in Freizeit beziehen Sie haben zusätzlich gearbeitet und sollten dafür die entsprechende Freizeit zur Erholung verwenden. Wenn Ihr JAZ-Konto im Minus ist, weil Sie zu viele arbeitsfreie Tage bezogen haben, können Sie die Überzeit auch zum Auffüllen des Minus verwenden. Aus gesetzlichen Gründen werden Überzeitguthaben Ende Jahr mit einem Zuschlag von 25 % ausbezahlt. 16. Ich bin dem ArG unterstellt und habe in einem Projekt in den letzten paar Wochen ziemlich viel gearbeitet es ist gerade gut gelaufen, so dass ich den Schwung ausnützte. Kann ich dies nun als Überzeit aufschreiben?»überzeit 17. Im GAV sind die Überstunden nirgends erwähnt, welche wir nun seit 2011 bei der SBB haben. Was ist damit?» Überstunden 18. Ich muss meinen Zeitnachweis immer von einem WebClient herunterladen. Ist das zulässig?» Zeitnachweis 19. Ich wollte die Zulagen, welche ich für freiwillige Einsätzen bekomme, in Freizeit beziehen. Meine Vorgesetzte sagte, dass das nicht gehe. Ist das richtig?»zeit statt Geld 20. Ich will meinen Beschäftigungsgrad von 100% auf 75% reduzieren, damit ich jeweils im Winter rund drei Monate als Skilehrer tätig sein kann. Wie kann ich sicherstellen, dass das auch so akzeptiert wird? 16. Bei Mitarbeitenden nach ArG entsteht Überzeit nur auf Anordnung der bzw. des Vorgesetzten. Wir haben bei der SBB das Jahresarbeitszeitmodell, d.h. wir fixieren uns nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit. Dies ist v.a. in Bereichen mit schwankender Arbeitsbelastung sinnvoll. Wenn aber Ihre Führungskraft anordnet, dass Sie z.b. an einem Samstag arbeiten kommen, um ein Projekt abzuschliessen oder Inventar zu machen etc., dann dürfen Sie dies als Überzeit notieren. 17. Überstunden gibt es mit dem neuen GAV nicht mehr. Sie wurden aufgrund eines Schiedsgerichts eingeführt, werden aber jetzt mit dem neuen Zeitmanagement wieder abgeschafft. Die noch verbleibenden Überstunden werden per saldiert und auf das Überzeit-Konto gebucht. Sie behalten damit ihren Wert. 18. Ja Ihr Zeitkonto muss Ihnen monatlich persönlich in geeigneter Form bekannt gegeben werden. Wenn der WebClient ein in Ihrer Arbeit übliches Tool ist, kann dies so gemacht werden. 19. Ja, das ist richtig. Mit dem neuen GAV können folgende Zulagen je zu 100% in Freizeit bezogen werden, wenn die Personalsituation dies zulässt: Sonntagszulage Nachtzulage 20. Neu muss das Teilzeitmodell mit der / dem Vorgesetzten abgesprochen und schriftlich festgehalten werden. Ihr Modell beruht wie alle anderen Teilzeitmodelle auf gegenseitigem Einverständnis. Teilzeitmodelle müssen immer abgesprochen werden. Es gibt keine Garantie, dass jedes Modell jederzeit und in allen Bereichen möglich ist, daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Vorstellungen genau kommunizieren und, wenn Ihre Füh-
7 »Teilzeit 21. Ich bin Lokführerin, arbeite aber tageweise in einem Projekt mit. Kann ich da auch von zu Hause aus arbeiten?» Telearbeit 22. Wie ist das eigentlich mit dem Pikett über arbeitsfreie Tage? Bei Pikett übers Wochenende darf doch kein Ruhetag eingeteilt werden?» Pikett 23. Bis jetzt habe ich für Spezialeinsätze z.b. Aufgleisen nach einem Unfall für die ich ausserhalb der Arbeitszeit freiwillig in den Einsatz gerufen wurde, eine Einsatzentschädigung erhalten: CHF 15.- für die erste und CHF 5.- für jede weitere Stunde. Bleibt das so?»einsatzpauschale rungskraft einverstanden ist, auch genauso festgehalten wird. Sofern Ihr Bereich eine interne Weisung zum Thema Teilzeit hat, können Sie bei der Vereinbarung auch auf dieses Papier verweisen. Der Zusatzerwerb muss übrigens bewilligt werden. 21. Telearbeit ist grundsätzlich für jede dafür geeignete Tätigkeit möglich. Sie basiert auf dem gegenseitigen Einvernehmen zwischen Ihnen als Mitarbeiterin und Ihrer Führungskraft. Lesen Sie bitte dazu die Weisung und informieren Sie sich auf der Intranetseite «Mobiles Arbeiten». Auch bei Homeoffice sind jedoch die AZG-Bestimmungen zu berücksichtigen! 22. Richtig, über einen Ruhetag darf kein Pikett zugeteilt werden, nur über Ausgleichstage. Neu ist es ausschliesslich im Fall von Pikett möglich, zwei Ausgleichstage ohne Ruhetag einzuteilen. Über die Feiertage können bis zu vier Ausgleichstage ohne Ruhetag zugeteilt werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Pikettorganisation nötig ist. Es muss aber sichergestellt werden, dass die so gestrichenen Ruhetage an einem anderen Wochenende (oder auch unter der Woche) wieder zugeteilt werden, damit Sie Ihre 63 garantierten Ruhetage geniessen können. 23. Nein, Sie erhalten neu für einen solchen ausserordentlichen Einsatz ausserhalb der Arbeitszeit, für den Sie sich ausser Haus begeben müssen, pauschal CHF Dies zusätzlich zur Arbeitszeit, die Sie selbstverständlich notieren, und zu allfälligen Zulagen für diese Zeit (Nacht, Sonntag). Wer sich verpflichtet, ein Handy zu tragen, für einen Einsatz aber nicht aus dem Haus muss, erhält analog pro Einsatz neu pauschal CHF 30.-.
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