Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen. Stand: I.März 2014

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1 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach Magdeburg 5ACHSEN-ANHALT Ministerium für Arbeit und Soziales 5ACU5EW-AWUALT Storke Fomilie Stork«Gemeinschaft ^ritaft^nft www ms Sachsen-Anhalt de Ausbildungsvergütungen in ausgewählten aftsbereichen Stand: I.März 0 Die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung werden durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Nach 7 Abs. BBiG muss der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mindestens jährlich ansteigen muss. Die Vereinbarung einer Ausbildungsvergütung, die hiervon zu Lasten des Auszubildenden abweicht, ist nichtig ( 5 BBiG). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (z. B. Urteil vom AZR 690/97) ist eine Ausbildungsvergütung, die sich an einem entsprechenden ausrichtet, stets als angemessen anzusehen. Liegt die vereinbarte Ausbildungsvergütung jedoch um mehr als 0 % unter der tariflichen Vereinbarungen, so ist sie im Sinne des 7 Abs. BBiG nicht mehr angemessen. Die folgende Übersicht wurde vom Tarifregister des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund der von den Tarifvertagsparteien zur Registrierung eingereichten Tarifverträge erstellt. Dieses geschah, um den ausbildungsbereiten Arbeitgebern eine Hilfestellung zur Erfüllung ihrer oben genannten Pflicht aus dem BBiG zu geben. Zu diesem Zweck wurde die Übersicht in der Vergangenheit bereits den berufsständischen Kammern zur Beratung ihrer Mitglieder übergeben. Darüber hinaus soll die Aufstellung der Information der an einer Berufsausbildung interessierten jungen Menschen dienen. Es sind in der Liste nur die aftsbereiche erfasst, für die das Tarifregister die meisten Anfragen feststellte. Ist der aftsbereich nicht aufgeführt, so kann beim Tarifregister in Erfahrung gebracht werden, ob für die Ausbildungsvergütung eine tarifliche Regelung vorliegt und welche Höhe diese vorsieht. Die Übersicht erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Es gelten insofern die Vorbemerkungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu seinem "Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge" sinngemäß.

2 Ausbildungsvergütungen nach aftsbereichen im Land Sachsen-Anhalt Vergütungen im Ausbildungsjahr 000 Entgelttarifvertrag für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen vom 5. April ,00 700,00 00 Lohntarifvertrag für die Florist-Fachbetriebe und Blumen- und Kranzbindereien des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober ,00 0,00 6,00 00 über die Ausbildungsvergütungen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin vom 6. August 0 -jäh rige Ausbil düng vor V ollendung de s8. Lebens ahres 85,00 580,00 660,00 nach \/ollendung d es 8. Leben' >jahres 55,00 60,00 705,00 -jährige Au sbildung vor V ollendung de s 8. Lebens ahres 85,00 65,00 nach \/ollendung d es 8. Leben jjahres 55,00 65, Vergütungstarifvertrag für Arbeitnehmer und Auszubildende der Mitgliedsunternehmen der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.v. (AVEU) vom. März 0 6,00 7,00 89,00 957,00 00 Vergütungstarifvertrag für den Braunkohlebergbau vom 8. Juli ,7 8,95 906,7 969,9 000 über Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen für die chemische Industrie in den neuen Bundesländern vom. Mai ,00 860,00 95, Entgelttarifvertrag Zement- und Mineralwollindustrie vom. Oktober 0 55,00 6,00 69,00 76, Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Beton- und Fertigteilindustrie (Betonsteingewerbe) Nordostdeutschland vom 07. März 0 5,00 609,00 809,00 Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten, Meister und Auszubildenden in der Beton- und Fertigteilindustrie Nordostdeutschland vom 07, März 0 5,00 609,00 809, Lohn- und Gehaltstarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Ziegelindustrie Nordostdeutschlands vom 0. März ,00 75,00 89,00 88, über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Keramische Industrie vom ,87 585,0 65,00 66,8

3 Ausbildungsvergütungen nach aftsbereichen Im Land Sachsen-Anhalt bereich Verg ütungen im Ausbildung sjahr 050 Entgelttarifvertrag Glasindustrie vom 0. April 00 0, ,00 58,00 666,00 7, über die Vergütungen für Auszubildende in der Metallund Elektroindustrie Sachsen-Anhalt vom. Mai , ,00 8,00 886,00 96,00 98,00.09,00.05, Abkommen für Auszubildende des metallverarbeitenden Handwerks in Sachsen-Anhalt vom 05. Juni , 5. 9,6 70,9 060 über Ausbildungsvergütungen für gewerbl., kaufmännisch und technisch Auszubildende in d, Betrieben der Sanitär- Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Sachsen-Anhalt vom , ,65 9,99 7,5 8, für Auszubildende (Lehrlinge) in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 0 0,0,0 500,00 600, Abkommen über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende in den Betrieben des Kraftfahrzeughandwerks-, handeis und -gewerbes im Land Sachsen-Anhalt vom 06. Juni 0 0,08.0 0,08,0 505,00 50,00 555,00 580,00 595,00 60,00 65,00 675,00 06 über Ausbildungsvergütungen für das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk vom 6. Mai 00 0, ,00 76,00 7,00 68, für Auszubildende in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie in Sachsen-Anhalt vom 5. März ,0 687,00 78,00 780,00 8, für Auszubildende im Tischlerhandwerk vom 07. November ,00 607,00 7, für Auszubildende in der Druckindustrie vom. Juli 0 0, ,00 955,66.006,79 00 Vereinbarung für gewerblich Auszubildende der Schuhindustrie in den neuen Bundesländern vom 6. März ,007 58,00 607, Vereinbarung für kaufmännisch Auszubildende der Schuhindustrie in den neuen Bundesländern vom. Juli ,00 55, über Ausbildungsvergütungen für das Schuhmacher- Handwerk vom. November 00 0.,00 80,00 0, über Auszubildendenvergütung Nord-Ostdeutsche Textilindustrie vom 9. April 0 0, ,00 700,00 78,00 750,00 770,00 800,00 8,00 00 Entgelttarifvertrag für die Ernährungswirtschaft vom 6, Mai ,00 90,00 50,00 575,00 605,00 0 Entgelttarifvertrag der Brot- und Backwarenindustrie vom 7. Juni ,00 709,00 86,00

4 Ausbildungsvergütungen nach aftsbereichen im Land Sachsen-Anhalt Vergütungen im Ausbildungsjahr 50 für das Bäckerhandwerk vom 8. Mai ,00 50 Lohn- und Gehaltstarifvertrag Fleischerhandwerk vom.07, ,,7 00 zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet (ausgenommen Berlin-Ost) vom 0. Mai ,00 805,00.07,00.,00 im feuerungstechnischen Gewerbe 0,05,0 587,00 88,00.098,00 00 zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten des Baugewerbes im Beitrittsgebiet ausgenommen Berlin-Ost vom 0. Mai ,0 580,00 77,00 97,00 0 zur Regelung der Ausbildungsvergütungen des Maler- und Lackiererhandwerks Sachsen-Anhalt vom 6. August ,00 505,00 50,00 555,00 665,00 690,00 0 zur Regelung der Ausbildungsvergütungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Gerüstbaugewerbe vom ,00 780,00.00, über Gehälter. Löhne und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel im Bundesland Sachsen- Anhalt vom 0. Mai ,5 76, 760,00 50 über Gehälter. Löhne und Ausbildungsvergütungen für den 65,00 705,00 Kauffrau/EH 805,00 Einzelhandel im Bundesland Sachsen-Anhalt vom. Dezember 0 Mittelstandsklausel - Unternehmen können ein geringeres Entgelt zahlen für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten % für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten 6 % für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten 8 % ,00 50 Entgelttarifvertrag für die Mitgliedsunternehmen Handel der Konsum- Tarifgemeinschaft e. V. - Tarifausschuß Sachsen-Anhalt im Bundesland Sachsen-Anhalt vom 0. Juli ,00 59,00 690,00 50 über die Tabellenvergütungen für den Brennsloffhandel vom 7. April ,00 55,00 576,00 66, Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden des privaten Verkehrsgewerbes des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 000 sowie Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten Verkehrsgewerbes im Lande Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 000 Bereich Güterverkehr Bereich Omnibus und Touristik ,67 80,00 0,0 00,00 70,69 5,00 0,6

5 Ausbildungsvergütungen nach aftsbereichen im Land Sachsen-Anhalt 800 Lohntarifvertrag Tankstellen- und Garagengewerbe in Sachsen-Anhalt vom. April Verg ütungen im Ausbildungsjahr {,00 6,00,00 80 Vereinbarung über die Vergütung für Auszubildende des Deutschen Reisebüro-Verbandes vom 6. August ,00 766, Gehaltstarifvertrag des privaten Bankgewerbes vom. April ,00 8, privates Versicherungsgewerbe vom ,00 90,00 977, Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen (Ausbildungsbeihilfen) für Auszubildende im sachsen-anhaltinischen Hotel- und Gaststättengewerbe vom 07. August ,00 8,00 58,00 56,00 6,00 6,00 0 Bundes-Entgelttarifvertrag für die Entsorgungswirtschaft vom 0. April ,00 660,00 800,00 0 zur Regelung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Gebäudereinigerhandwerk vom. August ,00 605,00 75,00 0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Friseurhandwerk Sachsen- Anhalts vom. April ,9 78,95 0,5 50 Architektur- und Ingenieurbüros vom. Juni ,0 5,7 680,0 50 Entgelttarifvertrag für Dienstleistungsunternehmen vom ,00 67,00 7,00 50 Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der Wohnungswirtschaft vom 8. Dezember 0 775,00 885,00 995, Ausbildungvergütungslarifvertrag zum TVöD vom. März 0 im Bereich der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) 0,08,0 79,6 8,0 889,0 95,59 Krankenpfleger/in ,69 977,07,078,8 Ausbildungstarifvertrag vom 0. März 0 für den Bereich der Länder 806,8 860,96 90,6 979,5 für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen 90,70 996,70.0,00 Einrichtungen des Deutschenr Caritasverbandes ( AVR) Pflegeausbildung ,7 8,56 97,76

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