Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung

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1 Wirtschaft Vijay Basin Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung Studienarbeit

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3 Hausarbeit zum Thema: Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung Sommersemester 2007 FH Frankfurt am Main Datum der Abgabe: 05. Juli 2007 Vorgelegt von: Vijay Basin 1

4 Inhalt 1 Einleitung Die Problematik der Doppelbesteuerung Fiktive Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei der Hinzurechnungsbesteuerung Anrechnung fiktiver Quellensteuern Methoden zur Anrechnung fiktiver Quellensteuern Tax sparing credit Tax matching credit Milderung der Hinzurechnungsbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Quellensteuern DBA Fall (Irland) Nicht-DBA Fall (Brasilien) Einfluss der fiktiven ausländischen Quellensteuer auf die Hinzurechnungsbesteuerung Hinzurechnungsbesteuerung ( 7-14 AStG) Überblick Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung Steueranrechnung Nachgeschaltete Zwischengesellschaft Resümee Literaturverzeichnis Verwaltungsanweisungen und sonstige Quellen I. Schreiben betr. Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes21 2

5 1 Einleitung Die Hinzurechnungsbesteuerung, geregelt in den 7 14 AStG, gehört zum wichtigsten und umfangreichsten Teil des AStG und soll die Abschirmwirkung der ausländischen juristischen Person beseitigen, welche darin liegt, dass durch die Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften dem inländischen Fiskus besteuerungsfähige Gewinne entzogen werden. 1 Gem. 7 Abs. 1 AStG sind die Einkünfte dieser Zwischengesellschaft dem inländischen unbeschränkt Steuerpflichtigen zuzurechnen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung erfüllt sind. Die Besteuerung wird letztendlich so vorgenommen, als ob die ausländische Zwischengesellschaft die erzielten Gewinne an den inländischen Anteilseigner ausgeschüttet hätte. Die Hinzurechnungsbesteuerung basiert daher auf einer Ausschüttungsfiktion 2. Nach 3 Nr. 41 lit. a) EStG werden die Gewinnausschüttungen der ausländischen Gesellschaft nach vorangegangener Hinzurechnung grds. freigestellt. 3 Dadurch soll eine Doppelbesteuerung bei der tatsächlichen Ausschüttung der Zwischengesellschaft vermieden werden. Gem. 12 AStG kann der Steuerpflichtige eine Anrechnung der ausländischen Steuern auf seine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beantragen, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. In diesem Fall muss der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern aufgestockt werden. 4 Anrechenbar sind alle Steuern, die nach 10 Abs. 1 AStG abzugsfähig sind, d. h. es kann sich hierbei sowohl um ausländische- als auch um inländische Steuern, um direkte Steuern oder um Quellensteuern handeln. 5 Sieht das DBA mit dem ausländischen Staat, in dem sich der Sitz der Zwischengesellschaft befindet, die Anrechnung einer fiktiven Quellensteuer gem. 12 Abs. 3 AStG, so könnten sich die Steuerwirkungen der Hinzurechnung weitgehend ausschalten lassen. Ziel dieser Hausarbeit ist die Methodik zur Anrechnung der fiktiven ausländischen Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung zu erläutern und die daraus resultierenden Auswirkungen aufzuzeigen. 2 Die Problematik der Doppelbesteuerung Bei der Doppelbesteuerung handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Phänomen, d.h. um Vorgänge in denen zwei oder mehr souveräne Staaten verwickelt sind. Der Steuerpflichtige 1 Vgl. Rose, Gerd, Internationales Steuerrecht (2004) S Vgl. Schaumburg, Harald, Internationales Steuerrecht, 1998, Rz , S Vgl. Kollruss, Thomas, Fiktive Anrechnung ausländischer Steuern im System der neuen Hinzurechnungsbesteuerung, IStR 2006 Heft 15 4 Vgl. Henkel in Mössner u. a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rz. E 469, S Vgl. Baumgärtel/Perlet, Hinzurechnungsbesteuerung bei Auslandsbeteiligungen, 1996, S. 60 3

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