Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover

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1 Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover 1. Zweck der Förderung 1.1 Mit der Förderung von Fassaden- und Dachbegrünungen sollen in den dicht besiedelten Wohn- und Gewerbegebieten von Hannover-Linden die Natur und eine damit verbundene Artenvielfalt sowie das Stadtklima und das Wohlbefinden der Bewohner(innen) gesteigert werden. Die Förderung soll zur Eigeninitiative anregen, Begrünungslücken schließen und längerfristig zu einer umfangreichen Verbreitung von Begrünungen führen. Die Umsetzung der Förderungen ist dem Bund für Umwelt und Naturschutz e.v., Region Hannover (BUND) übertragen. 1.2 Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die entsprechend einer öffentlich-rechtlichen / gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, z. B. durch eine Auflage im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen / Auflagen in Sanierungsgebieten oder an Gebäuden, für die ein Bebauungsplan Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung enthält Die Begrünungen sind auf Dauer anzulegen und sollen im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens fünf Jahre bestehen bleiben. 1.4 Die Fördergrundsätze sind bis zum befristet und treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 1.5 Begrünungen werden nur dann gefördert, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Es besteht für die Antragsteller kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. 1

2 2. Fördergegenstand 2.1 Gefördert werden Fassaden- und Dachbegrünungen bei privaten und gewerblichen Grundstücken im Projektgebiet Hannover-Linden (siehe Kartenausschnitt). 2.2 Förderfähig sind bei Fassadenbegrünungen die Materialkosten (Pflanzenmaterial, Rankhilfen, etc.), die Umsetzung sowie eine fachliche Beratung. 2.3 Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung. Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen (Substrat, Pflanzenmaterial, evtl. Drainage, etc.) sowie eine statische Ersteinschätzung und anschließende fachliche Beratung. 2

3 Die Erstellung der Dachbegrünung ist nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung (FLL), DIN 4095, DIN und DIN durchzuführen. Dachbegrünungen sollen den Abflussbeiwert C = 0,5 erreichen. Dachbegrünungen auf Asbest werden nicht gefördert. 2.4 Die Maßnahmen sind für denkmalgeschützte Gebäude mit der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen. Für Fassadenbegrünungen, bei denen die Pflanzen im Straßenraum gepflanzt werden, ist eine Aufbruchgenehmigung durch den Fachbereich Tiefbau erforderlich. 2.5 Die anschließenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert Für die Beratung, die Begrünung, deren technische Durchführung sowie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Schäden oder Folgekosten wird vom BUND und der Stadt Hannover keine Haftung übernommen. 3. Zuschussempfänger(in) Antragsberechtigt sind Grund- und Gebäudeeigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte (z.b. Erbbauberechtigte bzw. Mieter) mit Einverständniserklärung des Eigentümers. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen eine Einverständniserklärung der Gemeinschaft vorweisen. 4. Art, Umfang und Höhe der Förderung (Förderschlüssel) 4.1 Bei einer Erstberatung wird geprüft, ob die Maßnahme technisch und ökologisch sinnvoll erscheint. 4.2 Gefördert werden bei Fassadenbegrünungen bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal 350 Euro. Es kann pro Jahr ein Förderantrag für die Fassadenbegrünung eines oder mehrer Gebäude, für eine Garage oder einen Garagenkomplex pro Grundstück gestellt werden. Die Förderung schließt eine fachliche Beratung ein, bei der 20 Euro Eigenanteil pro Beratung erhoben werden. Dieser Betrag wird bei einer erfolgten Begrünung/Förderung angerechnet. Fassadenbegrünungen, die in Eigenleistungen durchgeführt werden, werden auf Nachweis (Material-Rechnungen, Aufbruchkosten) zu 50 %, höchstens jedoch mit 350 Euro, für die abrechnungsfähigen Ausgaben gefördert. 3

4 Für Fassadenbegrünungen die nach ein bis fünf Jahren zurückgebaut werden, muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden (Im ersten Jahr 80 Prozent bis 20 Prozent im vierten Jahr). 4.3 Gefördert werden bei Dachbegrünungen bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal Euro. Es kann pro Jahr ein Förderantrag für die Dachbegrünung eines oder mehrere Gebäude, für eine Garage oder einen Garagenkomplex pro Grundstück gestellt werden. Die Förderung schließt eine statische Ersteinschätzung und ggf. anschließend eine fachliche Beratung zur Begrünung ein, bei der 20 Euro Eigenanteil pro Beratung erhoben werden. Dieser Betrag wird bei einer erfolgten Begrünung angerechnet. Eine ggf. notwendige Statiküberprüfung oder -berechnung kann mit maximal 10 % der Projektförderung (300 Euro) unterstützt werden. Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt. Es werden ausschließlich Dachbegrünungen durch Fachfirmen gefördert. Für Dachbegrünungen die nach ein bis fünf Jahren zurückgebaut werden, muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden (Im ersten Jahr 80 Prozent bis 20 Prozent im vierten Jahr). 4.4 Jedes Objekt kann nur einmal gefördert werden. Eine weitere, auch nachträgliche Förderung durch andere öffentliche Förderprogramme ist ausgeschlossen. Die Antragsteller müssen dazu eine verpflichtende Erklärung abgeben. 4.5 Die Gesamtfinanzierung der Anlage muss bei Antragstellung sichergestellt sein. Mit der Maßnahme darf nicht vor Gewährung der Förderung begonnen werden. Über einen vorgezogenen Maßnahmebeginn entscheidet in Ausnahmefällen der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün. 4.6 Die Zuschüsse vergibt der BUND schriftlich. Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Datum des Gewährungsschreibens. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig um maximal sechs Monate verlängert werden. 4

5 5. Antragsstellung Die Antragstellung erfolgt bei: BUND e.v. Region Hannover Projekt Mehr Natur in der Stadt Dach- und Fassadengrün in Hannover- Linden Grotestraße Hannover Ansprechpartner: Diplom-Biologin Jana Lübbert: Diplom-Biologe Gerd Wach: Das Antragsformular ist unter der angegebenen Kontaktadresse zu erhalten oder kann auf der Webseite als PDF heruntergeladen werden. Dem Antrag sind eine eindeutige Skizze sowie ein Kostenvoranschlag und ggf. ein Grundstücksplan (z.b. 1:5 000) beizufügen. 6. Auszahlung der Fördermittel Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme sowie nach Vorlage der Kostenbelege und nach Abnahme der Anlage durch den BUND. Stand: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Niedersachsen e.v. Kreisgruppe Hannover Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Umwelt und Stadtgrün 5

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