Aus- / und Weiterbildung der Alarmsamariter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aus- / und Weiterbildung der Alarmsamariter"

Transkript

1 Aus- / und Weiterbildung der Alarmsamariter Feuerschutzgesetz Art 6. Art 7. Die Feuerwehrpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem da 20. Altersjahr erreicht wird, und sie endigt am Ende des Jahres, in dem das 52. Altersjahr vollendet wird. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch die Entrichtung einer jährlichen Ersatzabgabe erfüllt. Frauen und Männer haben die gleichen Voraussetzungen die gleichen Rechte und Pflichten, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten und dabei verantwortungsvolle und leitende Aufgaben zu übernehmen. Was heisst das? Freiwillig bis zum Eintritt in die Feuerwehr danach Pflicht Feuerschutzverordnung Art 20 Art. 25 Einsatzbereitschaft Ausbildung Mannschaft Kader und Spezialpersonal Art 32 Abs. 2 Als ähnlich wie durch aktiven Feuerwehrdienst belastet gilt, wer in einem Samariterverein jährlich mindestens acht Übungen absolviert und sich für den Ernstfalleinsatz bereithält. Reglement über den Feuerschutz der Gemeinde Waldstatt (Feuerschutzreglement) Art. 13 Arbeitspapier für Alarm Samariter beider Appenzell Punkt 4 Konsequenzen bei Nichterfüllung Warnung Mitte Jahr Ausschluss aus der FW Ende Jahr d. h. Bezahlen der FW Steuer - Entschuldigungsmöglichkeiten - Wenige Übungen Aus- und Weiterbildung Die FW erwartet topausgebildete Samariter mit Postendienst-Erfahrung Belastbar stressresistent usw. Wichtig: Besuch EKAS: Worum geht es? Schnittpunkt zwischen FW und Alarmsamariter festlegen. Gleiche Sprache sprechen! Wichtig: Besuch AKAS: Führungsstandards der Feuerwehr lernen. Ausbildung in der Ausbildung Funk, Ausbildung Teamgeist, AAR, weshalb nicht das Handwerk des kleinen Feuerwehrlers lernen. Knoten, Schlauchdienst, Leiterdienst. Autor: Andreas Gantenbein 1

2 Tätigkeit in der Übungsleitung / Einsatz als Übungsleiterghilfe Nimmt euch zwei Minuten Zeit und schreibt euch auf was ihr als Teilnehmer von einer Übungsleitung erwartet - Ehrlich - Fachlich Korrekt - usw. Tätigkeit in der Übungsleitung Vorbereiten der Übung - Objekt suchen - Unterstützen bei der Übungsanlage - Moulagieren der Figuranten - Instruieren der Figuranten - usw. Während der Übung - Notieren guter und schlechter Punkte - Schauen ob zwingende Bestimmungen z.b. Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden - Stoppen wenn Sicherheit nicht gewährleistet ist - usw. Nach der Übung - Absprechen der fraglichen Punkte mit der Übungsleitung - Zusammenstellen der wichtigsten 3-6 punkte ½ gut ½ verbesserungswürdig - Lehren daraus Mögliche Besprechnungspunkte für den Samariterdienst - Eintreffen der Samariter - Ausrüstung der Samariter - Standort VN - Kontaktaufnahme mit Einsatzleiter - Verbindungen zu EL - Einrichten VN - VN Betriebsbereit - Organisation VN - Patientenbeurteilung - Fachpersonal anfordern - Verletztenbetreuung - Patienentenübergabe zwischen FW und Samariter Autor: Andreas Gantenbein 2

3 Übersicht über die beteiligten Organisationen beim Schadenereignis (Wer macht was?) Brand - Brandermittlung - Erkennungsdienst Unterstellt dem EL FW Unterstellt FW Zusammenarbeit FW Autor: Andreas Gantenbein 3

4 Verkehrsunfall - Schadenprotokoll aufnehmen - Spontanrettungen - Betreuung - Erkennungsdienst Unterstellt dem EL POL Event. Polizei unterstellt (Teilbereiche) (Erfahrenheit des Polizisten) Unterstellt FW und oder Rettungsdienst / Arzt Zusammenarbeit FW Autor: Andreas Gantenbein 4

5 Brand Altersheim / Hotel / Schule - Brandermittlung - Erkennungsdienst Unterstellt dem EL FW Unterstellt FW Zusammenarbeit FW - Je nach Ereignis Autor: Andreas Gantenbein 5

6 Grosses Elementarereignis - Event. Mitarbeit Führungsstab - Bereichsleitung Verkehr Unterstellt dem GL - Event. GL oder Bereichsleiter FW Unterstellt FW - Triage - Mitarbeit Führungsstab - Bereichsleiter Sanität - REKO Flüge - Patiententransporte - Warentransporte über Luft Zusammenarbeit Führungsstab - Je nach Ereignis - Verpflegung - Materiallogistik Unterstellt GL - Spontaneinsätze bei Ereignissen (viel Manpower) - Materiallogistik - Einsatz schwerer Mittel - Verpflegung - Langzeiteinsätze Autor: Andreas Gantenbein 6

FEUERSCHUTZ- REGLEMENT

FEUERSCHUTZ- REGLEMENT FEUERSCHUTZ- REGLEMENT Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich II. Feuerschau Art. 2 Art. 3 Aufgaben III. Kaminfegerwesen Art. 4 Art. 5 Art. 6 Reinigungskontrolle Stellvertretung IV. Feuerwehr

Mehr

Reglement über den Feuerschutz

Reglement über den Feuerschutz GEMEINDERAT Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Teufen Die Einwohnergemeinde Teufen, gestützt auf Art. 15 des Gesetzes

Mehr

FEUERSCHUTZREGLEMENT

FEUERSCHUTZREGLEMENT Feuerschutzreglement 996 2000 2006 FEUERSCHUTZREGLEMENT der Politischen Gemeinde Berg TG vom 7. November 995 In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 9. Januar 994 erlässt der Gemeinderat

Mehr

Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf

Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 19. Januar 1994 erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck

Mehr

Feuerschutzreglement

Feuerschutzreglement In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 19. Januar 1994 erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: Feuerschutzreglement A. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Feuerschutz hat die Aufgabe, Schadenfeuer

Mehr

[M09] Antrag RR vom 21. Januar 2014; Vorlage Nr (Laufnummer 14558) Gesetz über den Feuerschutz

[M09] Antrag RR vom 21. Januar 2014; Vorlage Nr (Laufnummer 14558) Gesetz über den Feuerschutz Spezial-Synopse (ID 955) Revision Feuerschutzgesetz [M09] Antrag RR vom. Januar 04; Vorlage Nr. 49. (Laufnummer 4558) Gesetz über den Feuerschutz Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der

Mehr

Reglement über den Feuerschutz der Gemeinde Schwellbrunn (Feuerschutzreglement)

Reglement über den Feuerschutz der Gemeinde Schwellbrunn (Feuerschutzreglement) Reglement über den Feuerschutz der Gemeinde Schwellbrunn (Feuerschutzreglement) Seite 1 von 13 Die Einwohnergemeinde Schwellbrunn, gestützt auf Art. 15 des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz,

Mehr

Feuerwehrreglement der Stadt Zug

Feuerwehrreglement der Stadt Zug G Beilage Feuerwehrreglement der Stadt Zug vom Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 0 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. Dezember 994 ) sowie gestützt auf 6 Abs. Bst. b der Gemeindeordnung

Mehr

Feuerschutzreglement. der. Politischen Gemeinde Aadorf

Feuerschutzreglement. der. Politischen Gemeinde Aadorf Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Geltungsbereich... 3 Art. 2 Zweck... 3 Art. 3 Grundsatz... 3 Art. 4 Aufsicht... 3 Art. 5 Organe...

Mehr

Feuerwehrreglement 9. Dezember 1996

Feuerwehrreglement 9. Dezember 1996 9. Dezember 1996 Einwohnergemeinde Oberägeri 722.1 722.1 FEUERWEHRREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I Einleitung 2 Art. 1 Zweck 2 Art. 2 Organisation 2 Art. 3 Gemeinderat 2 Art. 4 Feuerschutzkommission 2 Art.

Mehr

der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg

der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Der Feuerschutz hat die Aufgabe, Schadenfeuer zu verhindern oder zu bekämpfen. Art. 2 Grundsatz Der

Mehr

Politische Gemeinde. Feuerschutzreglement

Politische Gemeinde. Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Feuerschutzreglement vom 23. Mai 2005 - 2 - Der Gemeinderat Mels erlässt in Anwendung von Art. 4 und Art. 56 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Art. 1 der Vollzugsverordnung

Mehr

Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Gais. Von der Einwohnergemeinde Gais erlassen am 01.

Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Gais. Von der Einwohnergemeinde Gais erlassen am 01. Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Gais Von der Einwohnergemeinde Gais erlassen am 01. Dezember 1996 Vom Regierungsrat genehmigt am 01. Dezember 1996 2 Die Einwohnergemeinde

Mehr

Gemeinde Walchwil. Feuerwehrreglement

Gemeinde Walchwil. Feuerwehrreglement Seite 3 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Walchwil, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz 1) des Kantons Zug vom 15. Dezember 1994, beschliesst: 1 Zweck Dieses regelt namentlich

Mehr

Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach

Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Inhalt: ZIELE UND ZWECK DER JUGENDFEUERWEHR I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN II. MITGLIEDSCHAFT III. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER IV. LEITUNG DER

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Feuerschutzreglement

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Vilters-Wangs Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Feuerschutzreglement Der Gemeinderat Vilters-Wangs erlässt in Anwendung von Art. 4 und Art. 56

Mehr

Stadt Liestal VERORDNUNG ZUR JUGENDFEUERWEHR DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL

Stadt Liestal VERORDNUNG ZUR JUGENDFEUERWEHR DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL . Stadt Liestal VERORDNUNG ZUR JUGENDFEUERWEHR DER STÜTZPUNKT-FEUERWEHR DER STADT LIESTAL vom. November 009 in Kraft ab. Januar 009 Verordnung zur Jugendfeuerwehr der Stützpunkt-Feuerwehr der Stadt Liestal

Mehr

FEUERSCHUTZ-REGLEMENT

FEUERSCHUTZ-REGLEMENT Politische Gemeinde Eggersriet FEUERSCHUTZ-REGLEMENT Vom Gemeinderat erlassen am 10. Januar 2005 Der Gemeindepräsident: Markus Peter Der Gemeinderatsschreiber: Pius Broger Dem fakultativen Referendum unterstellt

Mehr

Der Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst:

Der Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst: Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Galgenen vom 12. August 2013 Der Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz

Mehr

Richtlinien für die Jugendfeuerwehr Region Frauenfeld

Richtlinien für die Jugendfeuerwehr Region Frauenfeld Verwaltungsabteilung Öffentliche Sicherheit Rathaus, Postfach 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 51 11 Fax 052 724 52 46 www.frauenfeld.ch Richtlinien für die Jugendfeuerwehr Region Frauenfeld 1. Ziele und Zweck...

Mehr

Regionale Feuerwehr Teufen - Bühler - Gais

Regionale Feuerwehr Teufen - Bühler - Gais Vertrag zwischen der Gemeinde Teufen AR Gemeinde Bühler AR Gemeinde Gais AR betreffend die Gründungen eines Zweckverbandes Regionale Feuerwehr Teufen - Bühler - Gais Druckdatum 21.4.2004 Word\fs\fw\Zweckverband

Mehr

Leitfaden der Jugendfeuerwehr Gaiserwald. vom 31. Oktober 2015

Leitfaden der Jugendfeuerwehr Gaiserwald. vom 31. Oktober 2015 Leitfaden der Jugendfeuerwehr Gaiserwald vom 31. Oktober 2015 Leitfaden Jugendfeuerwehr Gaiserwald 1/5 Oktober 2015 Leitfaden Jugendfeuerwehr Gaiserwald I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3

Mehr

Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT

Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. Dezember 994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT Art. Zweck Dieses Feuerwehrreglement regelt namentlich die Organisation

Mehr

Politische Gemeinde Tägerwilen. Feuerschutzreglement vom 13. Dezember 1994

Politische Gemeinde Tägerwilen. Feuerschutzreglement vom 13. Dezember 1994 Politische Gemeinde Tägerwilen Feuerschutzreglement vom 13. Dezember 1994 In Anwendung von Art. 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 19. Januar 1994 erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: Art. 1

Mehr

Verordnung über die Feuerwehr (FWV)

Verordnung über die Feuerwehr (FWV) 760. Verordnung über die Feuerwehr (FWV) Vom 7. August 03 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Absatz 3, 4, 6 Absatz sowie 35 Absatz des Gesetzes vom 7. Februar

Mehr

Feuerwehr Mammern. Mannschaftsübung vom Mittwoch den 30. März 2015

Feuerwehr Mammern. Mannschaftsübung vom Mittwoch den 30. März 2015 Feuerwehr Mammern Mannschaftsübung vom Mittwoch den 30. März 2015 Repetition von Rettungs- und Löschdienst Ziel: Jeder AdF beherrscht das Erlernte in seiner Gruppe Übungsbestimmung: Die Uof gehen nach

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Feuerschutzreglement

Politische Gemeinde Arbon. Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Arbon Feuerschutzreglement Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 4 Art. Geltungsbereich 4 Art. Zweck 4 Art. Grundsatz 4 Art. 4 Aufsicht 4 Art. 5 Organe 4 B. Kommission

Mehr

Feuerschutzreglement der Gemeinde Ermatingen

Feuerschutzreglement der Gemeinde Ermatingen Feuerschutzreglement der Gemeinde Ermatingen In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes des Kantons Thurgau vom 19. Januar 1994 erlässt die Gemeinde Ermatingen folgendes Reglement: A. Allgemeine

Mehr

Auszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht

Auszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht 1 GEMEINDE MÜNCHWILEN FEUERWEHRREGLEMENT Auszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht 1 Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. 2 Die Feuerwehrpflicht beginnt

Mehr

Übungsprogramm Datum/Zeit Wer Details Spezielles/Ort. Schwerpunkte: Neue AdF Einkleiden und Informationen an alle, Organisation vorstellen

Übungsprogramm Datum/Zeit Wer Details Spezielles/Ort. Schwerpunkte: Neue AdF Einkleiden und Informationen an alle, Organisation vorstellen Mi 18.01.2017 Mi, 25.01.2017 Mi, 01.02.2017 Mo, 27.02.2017 Di, 07.03.2017 Rekrutierungsübung neue AdF -Übung Kaderübung GF Übung 1 Schwerpunkte: Neue AdF Einkleiden und Informationen an alle, Organisation

Mehr

Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Feuerwehr-Reglement beziehen sich gleichermassen auf Frauen und Männer.

Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Feuerwehr-Reglement beziehen sich gleichermassen auf Frauen und Männer. Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Lachen 5.50 (vom. Dezember 0) Der Gemeinderat Lachen, gestützt auf 8 des Feuerschutzgesetzes des Kantons Schwyz vom. Dezember 0 und die kantonalen Richtlinien für den Sanitätsdienst

Mehr

Verordnung betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung)

Verordnung betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung) Verordnung betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung) Vom 1. Januar 1981 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf den des Gesetzes vom 5. Juni 1980 betreffend

Mehr

Feuerschutzreglement der Stadt Kreuzlingen (inkl. aller Nachträge bis )

Feuerschutzreglement der Stadt Kreuzlingen (inkl. aller Nachträge bis ) Feuerschutzreglement der Stadt Kreuzlingen 0.0.99 (inkl. aller Nachträge bis 07.07.0) Dokumenteninformationen Feuerschutzreglement der Stadt Kreuzlingen vom 0.0.99 Vom Gemeinderat genehmigt am.08.99 Vom

Mehr

Reglement über die Organisation und das Verfahren des öffentlichen Feuerschutzes (Feuerschutzreglement, FSR)

Reglement über die Organisation und das Verfahren des öffentlichen Feuerschutzes (Feuerschutzreglement, FSR) Reglement über die Organisation und das Verfahren des öffentlichen Feuerschutzes (Feuerschutzreglement, FSR) vom 26. November 2014 1 Die Gemeindeversammlung von Stans, gestützt auf Art. 34 Abs. 2 des Gemeindegesetzes

Mehr

Feuerwehrreglement. Regionalen. Feuerwehr Schenkenbergertal

Feuerwehrreglement. Regionalen. Feuerwehr Schenkenbergertal Feuerwehr Schenkenbergertal Feuerwehrreglement der Regionalen Feuerwehr Schenkenbergertal Gemeinden: Oberflachs, Schinznach-Bad, Schinznach-Dorf und Veltheim gültig ab. Januar 008 A. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Feuerwehr-Reglement. Sammlung der Rechtsgrundlagen der Gemeinde Rothenburg

Feuerwehr-Reglement. Sammlung der Rechtsgrundlagen der Gemeinde Rothenburg Gemeinderat Telefon 041 288 81 71 Stationsstrasse 4 Telefon 041 288 81 12 6023 Rothenburg gemeindeverwaltung@rothenburg.lu.ch Feuerwehr-Reglement 1995 Sammlung der Rechtsgrundlagen der Gemeinde Rothenburg

Mehr

Verordnung über die Feuerwehr (FWV)

Verordnung über die Feuerwehr (FWV) Chronologische Gesetzessammlung BL: www.bl.ch/gs 760. Verordnung über die Feuerwehr (FWV) Vom 7. August 0 GS 8.048 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Absatz, 4, 6 Absatz sowie

Mehr

Merkblatt Hilfestellung für die Umsetzung der Feuerwehrweisungen in Bezug auf die 10 geforderten Übungen pro Jahr

Merkblatt Hilfestellung für die Umsetzung der Feuerwehrweisungen in Bezug auf die 10 geforderten Übungen pro Jahr MB 209.1.d Merkblatt Hilfestellung für die Umsetzung der Feuerwehrweisungen in Bezug auf die 10 geforderten Übungen pro Jahr Ausgabe vom 16.09.2014 Hilfestellung für die Umsetzung der Feuerwehrweisungen

Mehr

10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/ Regierungsvorlage

10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/ Regierungsvorlage 10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/1-2012 Regierungsvorlage G e s e t z vom, mit dem das Kärntner Feuerwehrgesetz und das Kärntner Katastrophenhilfegesetz geändert werden Der Landtag von Kärnten hat

Mehr

FEUERWEHRGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN. Allgemeine Bestimmungen

FEUERWEHRGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN. Allgemeine Bestimmungen FEUERWEHRGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN 3.31 Gestützt auf Art. 26 Abs. 3 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) und Art. 36 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung

Mehr

Dienstreglement der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich

Dienstreglement der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich 861.110 Dienstreglement der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich Stadtratsbeschluss vom 1. September 010 (16) mit Änderung vom 6. Februar 01 (1) 1. Aufgaben Art. 1 Die allgemeinen Aufgaben der Milizfeuerwehr

Mehr

REGLEMENT ÜBER DEN FEUERSCHUTZ

REGLEMENT ÜBER DEN FEUERSCHUTZ REGLEMENT ÜBER DEN FEUERSCHUTZ IN DER GEMEINDE ATTINGHAUSEN 1 Reglement über den Feuerschutz in der Gemeinde Attinghausen beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: 27. April 1998 vom Regierungsrat

Mehr

Planung und Durchführung von Übungen

Planung und Durchführung von Übungen Planung und Durchführung von Übungen Warum bringen Übungen oft nicht den gewünschten Erfolg???? ??? Mangelnde Vorbereitung Falsche Annahmen Detaillierte Aufgabenverteilung bereits vor der Übung Brandlehre

Mehr

Verordnung über die Öl-, Chemie- und Strahlenwehr

Verordnung über die Öl-, Chemie- und Strahlenwehr Kanton Glarus 00 VIII B/6/ Verordnung über die Öl-, Chemie- und Strahlenwehr (Vom 9. Oktober 00) Der Regierungsrat, gestützt auf die Artikel 6, 7 und 8 des Einführungsgesetzes vom 7. Mai 989 zum Bundesgesetz

Mehr

Übungsprogramm 2016 Feuerwehr Simmenfluh

Übungsprogramm 2016 Feuerwehr Simmenfluh Monat Tag WT Übungsart Thema Formation Zeit Verantw. Resourcen Jan 19 Di Offiziere EITETA/Rapportierung Offiziere + Einsatzleiter 20 Mi Materialwart im Magazin 19:30-21 Do Kader 1 EITETA/Rapportierung

Mehr

Datum/Zeit Wer Details Spezielles/Ort. Schwerpunkte: Neue AdF Informationen an alle, Organisation vorstellen

Datum/Zeit Wer Details Spezielles/Ort. Schwerpunkte: Neue AdF Informationen an alle, Organisation vorstellen Do 18.01.2018 Do, 25.01.2018 Do, 01.02.2018 Di, 27.02.2018 Mi, 07.03.2018 Rekrutierungsübung neue AdF -Übung Kaderübung GF Übung 1 TLF Fahrer ohne -Übung 1 Schwerpunkte: Neue AdF Informationen an alle,

Mehr

Verordnung über die Oel-, Chemie- und Strahlenwehr

Verordnung über die Oel-, Chemie- und Strahlenwehr Kanton Glarus 00 VIII B/6/ Verordnung über die Oel-, Chemie- und Strahlenwehr (Vom 9. Oktober 00) Der Regierungsrat, gestützt auf die Artikel 6, 7 und 8 des Einführungsgesetzes vom 7. Mai 989 zum Bundesgesetz

Mehr

Feuerwehr-Reglement vom 3. Oktober 2005

Feuerwehr-Reglement vom 3. Oktober 2005 Feuerwehr-Reglement vom 3. Oktober 2005 Die Gemeindeversammlung von Tafers gestützt auf: das Gesetz vom 12. November 1964, betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden; die Verordnung

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Rechtsgrundlagen. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Rechtsgrundlagen. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Rechtsgrundlagen Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Was gehört zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr? Hilfe

Mehr

REGLEMENT. SANITÄT-ERSTEINSATZ-ELEMENT (SEE) der Gemeinde Arth

REGLEMENT. SANITÄT-ERSTEINSATZ-ELEMENT (SEE) der Gemeinde Arth REGLEMENT SANITÄT-ERSTEINSATZ-ELEMENT (SEE) der Gemeinde Arth Der Gemeinderat Arth, gestützt auf - das Reglement über die Notorganisation der Gemeinde Arth vom 4. April 1995 (bereinigt 12.9.1995) - die

Mehr

gestützt auf 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September , beschliesst:

gestützt auf 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September , beschliesst: Feuerwehrverordnung 86. Feuerwehrverordnung (vom. April 009) Der Regierungsrat, gestützt auf 6 Abs. des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 4. September 978, beschliesst: A. Aufgaben

Mehr

Qualität für unsere Kunden

Qualität für unsere Kunden Ausbildungskonzept Aarwangen 18.04.2009 Qualität für unsere Kunden Feuerwehr Leerau J.-L. Martin 14.04.09 1 Programm 07h00 07h15 08h15 09h40 09h45 10h10 10h15 12h10 12h15 13h15 13h30 14h30 14h30 15h30

Mehr

Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr

Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,

Mehr

Dienstreglement der Feuerwehr

Dienstreglement der Feuerwehr Dienstreglement der Feuerwehr der Gemeinde Wängi Der Gemeinderat erlässt in Anwendung von Art. 9 des Feuerschutzreglementes der Gemeinde Wängi vom 6. Juni 200 als Reglement I. Abgrenzung Geltungsbereich.

Mehr

Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Buchs

Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Buchs Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Buchs In Ausführung von 4 und 56 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968 und 1 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 9. Dezember

Mehr

520.112 Verordnung über die Gesamtleitung bei gemeinsamen Einsätzen der Blaulichtorganisationen

520.112 Verordnung über die Gesamtleitung bei gemeinsamen Einsätzen der Blaulichtorganisationen 50. Verordnung über die Gesamtleitung bei gemeinsamen Einsätzen der Blaulichtorganisationen (GELV) (Vom 4. Oktober 04) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, und 0 des Polizeigesetzes vom.

Mehr

Feuerwehrreglement der Gemeinde Freienbach

Feuerwehrreglement der Gemeinde Freienbach Feuerwehrreglement der Gemeinde Freienbach Gültig per 1.1.2014 Feuerwehrreglement der Gemeinde Freienbach Seite 2/7 Der Gemeinderat Freienbach gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012

Mehr

Feuerwehr - Reglement

Feuerwehr - Reglement Gemeinde Döttingen Feuerwehr - Reglement des Gemeindeverbandes Feuerwehr Döttingen - Klingnau Gültig ab 1. Januar 2004 Die Verbandsgemeinden, vertreten durch die Gemeinderäte Döttingen und Klingnau beschliessen,

Mehr

Feuerschutzreglement

Feuerschutzreglement 1 Gestützt auf 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz des Kantons Thurgau (FSG, RB 708.1) und auf Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Eschlikon folgendes Feuerschutzreglement 1.

Mehr

Satzung über die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge

Satzung über die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge Satzung über die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge Aufgrund der 6 Absatz 1 und 14 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der

Mehr

Zusammenarbeit Orts-FW / SPFW

Zusammenarbeit Orts-FW / SPFW Gemäss Entscheid TK WFV vom 13.04.04 / 26.10.04 Gemäss Entscheid Vorstand WFV vom 13.07.2004 Strassenrettungskonzept Wallis (ohne Autobahnen) Zusammenarbeit Orts-FW / SPFW 22/03/2005 DA12020139-a.ppt 1

Mehr

Verordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden

Verordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden Verordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden Vom 15. Oktober 2012 Kurztitel: Feuerwehr Zuständige Abteilung: Öffentliche Sicherheit Verordnung über die Feuerwehr der Stadt

Mehr

Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports

Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports 94. Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports Vom 8. Februar 000 (Stand. Juli 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung

Mehr

Feuerwehr Hindelbank

Feuerwehr Hindelbank Feuerwehr Hindelbank Jahresbericht 2011 Zum letzten Mal als Kommandant ziehe ich an dieser Stelle eine kurze Bilanz über das vergangene Feuerwehrjahr und gebe auch einen kurzen Ausblick auf unsere Vorhaben

Mehr

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille. S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille Auf Grund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 19 Abs. 1 (GVBl. S. 501) und 38 Abs. 1 3 des Thüringer Gesetzes

Mehr

Information über den RKS: Grundlagen Aufgaben Einsatz

Information über den RKS: Grundlagen Aufgaben Einsatz Regionaler Katastrophen-Stab St.Gallen (RKS) St.Gallen, 01.05.2014 Information über den RKS: Grundlagen Aufgaben Einsatz 1. Grundlagen Bevölkerungsschutzgesetz vom 29. Juni 2004, sgs 421.1 Art. 11: Die

Mehr

VEREINBARUNG über Gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Eichberg und Altstätten

VEREINBARUNG über Gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Eichberg und Altstätten Änderungen, 08.12.2014 VEREINBARUNG über Gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Eichberg und Altstätten Die politischen Gemeinden Eichberg und Altstätten, vertreten durch ihre Gemeinde- bzw.

Mehr

BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG

BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG Getreu dem Motto Retten Löschen Bergen Schützen 2 Die Freiwilligen Feuerwehren sind auf den Gebieten des Brandschutzes,

Mehr

MERKBLATT ALARMIERUNG/KOMMUNIKATION MIT DER EINSATZLEITZENTRALE BEI UNWETTERLAGEN

MERKBLATT ALARMIERUNG/KOMMUNIKATION MIT DER EINSATZLEITZENTRALE BEI UNWETTERLAGEN MERKBLATT ALARMIERUNG/KOMMUNIKATION MIT DER EINSATZLEITZENTRALE BEI UNWETTERLAGEN Version 1.1-1. August 2017 Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T 044 308 21 11 F

Mehr

werden. Die Bestimmungen des Rechtsschutzes im Steuerrecht sind sinngemäss anwendbar.

werden. Die Bestimmungen des Rechtsschutzes im Steuerrecht sind sinngemäss anwendbar. REGLEMENT über den Feuerschutz (vom 12. August 2014) 30.11 Der Gemeinderat, gestützt auf Art. 110 der Kantonsverfassung 1 sowie Artikel 32 des Gesetzes vom 1. Dezember 1996 über den Feuerschutz 2 und Artikel

Mehr

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 2/2 Allgemeine Grundlagen Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit

Mehr

Informationen zum Care Team Thurgau. Herzlich willkommen

Informationen zum Care Team Thurgau. Herzlich willkommen Informationen zum Herzlich willkommen Ablauf Mitglieder der Arbeitsgruppe Der Bevölkerungsschutz Konzept / Organisation Care Team Thurgau Das Kriseninterventionsteam Die Care Givers Die Peers Ausbildung,

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE RÜTHI SG. Feuerschutz REGLEMENT

POLITISCHE GEMEINDE RÜTHI SG. Feuerschutz REGLEMENT POLITISCHE GEMEINDE RÜTHI SG Feuerschutz REGLEMENT Gültig ab 1. Januar 1993 Politische Gemeinde Rüthi Feuerschutz-Reglement vom 10. November 1992 Der Gemeinderat Rüthi erlässt in Ausführung von Art. 4

Mehr

Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich

Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich Zentralleitung des Katastrophenschutzes der Oö. Landesregierung DIENSTANWEISUNG für Stützpunkte mit Gefährliche Stoffe Fahrzeugen (GSF-Stützpunkte) [Stand 2/2008

Mehr

Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Schänis. ( R e f e r e n d u m s v o r l a g e )

Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Schänis. ( R e f e r e n d u m s v o r l a g e ) Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Schänis ( R e f e r e n d u m s v o r l a g e ) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 4 Geltungsbereich Art. 1 4 Feuerschutz Art. 2 4 II. Feuerschutzorgane

Mehr

Konzept Einsatzübung

Konzept Einsatzübung Datum 06.02.2013 Feuerwehr wil Formation Zug 1 Übungsort Malerwerkstatt mit Wohnhaus Keller, Dorfstrasse 5/7 Einsatzschwergewicht Atemschutzeinsatz Alarmmeldung Zielsetzung Einsatzleiter Erteilt auftragsbezogene

Mehr

Leitfaden Zuständigkeiten im Führungsstab

Leitfaden Zuständigkeiten im Führungsstab Leitfaden en im Führungsstab Alarmierung / Anforderung 1 Behörden 2 Bereitstellungsraum / Anfahrt 3 Betriebe 4 Bevölkerung 5 Bundeswehr 6 Dokumentation des Einsatzes 7 Einsatzdurchführung / Schadensbekämpfung

Mehr

Leitfaden Zuständigkeiten im Führungsstab

Leitfaden Zuständigkeiten im Führungsstab Leitfaden Zuständigkeiten im Führungsstab Alarmierung / Anforderung 1 Behörden 2 Bereitstellungsraum / Anfahrt 3 Betriebe 4 Bevölkerung 5 Bundeswehr 6 Dokumentation des Einsatzes 7 Einsatzdurchführung

Mehr

Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden. der Politischen Gemeinde Fällanden

Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden. der Politischen Gemeinde Fällanden Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden der Politischen Gemeinde Fällanden I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Grundlage 1 Zweck 2 Sprachregelung 3 II. III. IV. V. AUFGABEN UND ORGANISATION Aufgaben

Mehr

Feuerwehrverordnung. der Einwohnergemeinde Krauchthal. I. Zweck und Gliederung. II. Aus- und Weiterbildung

Feuerwehrverordnung. der Einwohnergemeinde Krauchthal. I. Zweck und Gliederung. II. Aus- und Weiterbildung Feuerwehrverordnung der Einwohnergemeinde Krauchthal Die Personen und Amterbezeichnung in dieser Verordnung gelten, soweit aus den Bestimmungen selber nicht etwas anderes hervorgeht, für Personen beiderlei

Mehr

FEUERWEHRREGLEMENT REGIONALE FEUERWEHR LEIBSTADT

FEUERWEHRREGLEMENT REGIONALE FEUERWEHR LEIBSTADT FEUERWEHRREGLEMENT REGIONALE FEUERWEHR LEIBSTADT Seite 1 Die Abgeordnetenversammlung der Regionalen Feuerwehr Leibstadt erlässt, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 23. März 1971 und 6 der

Mehr

Muri Geltwil Buttwil. Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+

Muri Geltwil Buttwil. Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+ Muri Geltwil Buttwil Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+ vom Mai/Juni 2005 Inhaltsverzeichnis Seite I. Rekrutierung und Einteilung 4 Rekrutierung 4 Feuerwehrpflicht 4 Freiwilliger

Mehr

Änderungen und Ergänzungen an:

Änderungen und Ergänzungen an: Ersteller: Stand: 01. Mai 2012 Revision: 4 Änderungen und Ergänzungen an: Feuerwehr-Rottal-Inn@web.de Andreas Ortmaier, Kommandant FF Tann Martin Eichinger, Kommandant FF Kirchdorf a. Inn Markus Pilger,

Mehr

vom 10. November 2009 (Stand 10. November 2009) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden,

vom 10. November 2009 (Stand 10. November 2009) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, 86. Feuerwehrkonzept vom 0. November 009 (Stand 0. November 009) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 8 Abs. der Verordnung vom. Oktober 995 über den Feuerschutz ), erlässt:.

Mehr

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg Datum: 15.12.2014 Vorlagen- Nr.: ST 14/101 Veröffentlicht im Anzeiger Nr. 01 vom 30. Januar 2015 Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren

Mehr

Anleitung zur Erstellung von Übungen Exemplar Teilnehmer

Anleitung zur Erstellung von Übungen Exemplar Teilnehmer FEUERWEHRINSPEKTORAT Weiterbildung Chef Bevölkerungsschutz Gemeinde 16. Mai 2008 Anleitung zur Erstellung von Übungen Exemplar Teilnehmer 1. Pflichtenheft Chef Bevölkerungsschutz Gemäss Artikel 6 Abs 1

Mehr

AHG Newsletter Nr. 30 / Dezember 2014

AHG Newsletter Nr. 30 / Dezember 2014 AHG Newsletter Nr. 30 / Dezember 2014 Liebe Leserinnen und Leser Der letzte Newsletter dieses Jahres erreicht Sie. Wir blicken auf ein bewegtes Jahr 2014 zurück und informieren sie kurz über die wichtigsten

Mehr

Unterstützungsgruppen Führungssystem

Unterstützungsgruppen Führungssystem Unterstützungsgruppen Führungssystem im Alb-Donau Donau-Kreis Alb-Donau-Kreis / Unterstützungsgruppen 8 Einsatzbezirke Bezirke 2a und 2b: Blaubeuren / Laichingen a 1 Bezirke 1a und 1b: Amstetten / Langenau

Mehr

Änderungen und Ergänzungen an:

Änderungen und Ergänzungen an: Stand: 19. März 2014 Revision: 5 Änderungen und Ergänzungen an: info@feuerwehr-rottal-inn.de Ersteller: Andreas Ortmaier, Kommandant FF Tann Martin Eichinger, Kommandant FF Kirchdorf a. Inn Markus Pilger,

Mehr

Leitfaden Einsatzführung

Leitfaden Einsatzführung Leitfaden Einsatzführung Version 2.2010 Copyright by Feuerwehr Koordination Schweiz FKS Bundesgasse 20 CH-3011 Bern Tel. +41 31 320 22 77 www.feukos.ch 2 Gestaltung und Druckvorstufe: weiss communication+design

Mehr

GEFAHRGUT Zug Tätigkeitsfeld Gruppe KÖRPERSCHUTZ Einmeldung / Abstellung der Vollschutzträger Info Ko onzept (allgemein)

GEFAHRGUT Zug Tätigkeitsfeld Gruppe KÖRPERSCHUTZ Einmeldung / Abstellung der Vollschutzträger Info Ko onzept (allgemein) Gruppe KÖRPERSCHUTZ Einmeldung / Abstellung der Vollschutzträger Gruppen durch Gruppe Information) Kennzeichnung des Kommandanten Überwurf KDT Körperschutz kommt von KDOF Holzhausen Ausrüstungsplatz einrichten

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 06. November 2013

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 06. November 2013 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 06. November 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 03.35.005 INNERES, Gesetze, Gemeinde Bericht und Antrag, Sitzung vom 13.12.2013 Feuerwehrordnung:

Mehr

SpoHaWe AG. Sporthallen Weissenstein: Sicherheitsorganisation

SpoHaWe AG. Sporthallen Weissenstein: Sicherheitsorganisation Sporthallen Weissenstein: Aufgaben / Kompetenzen ersion 05, 28.01.2015 Brandschutz Gemäss den Brandschutzauflagen der Gebäudeversicherung Bern ist für die Sporthallen Weissenstein ein Sicherheitsbeauftragter/e

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN G E M E I N D E Münster-Geschinen REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Die Urversammlung von Münster- Geschinen Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991

Mehr

Angaben zum Veranstaltungsort (V) Beschreibung des Veranstaltungsortes, Geografie, Beschaffenheit des Untergrundes

Angaben zum Veranstaltungsort (V) Beschreibung des Veranstaltungsortes, Geografie, Beschaffenheit des Untergrundes Bestandteile eines Sicherheitskonzeptes Nachfolgend sind Inhaltspunkte als Bestandteile für ein Muster-Sicherheitskonzept aufgeführt. Die Inhalte des Sicherheitskonzeptes muss der Veranstalter mit allen

Mehr

Tätigkeit des Rettungsdienstes beim Massenanfall von Verletzten

Tätigkeit des Rettungsdienstes beim Massenanfall von Verletzten Tätigkeit des Rettungsdienstes beim Massenanfall von Verletzten Mgr. Lucia Mesárošová Chefdisponent des RD SR Ausbildner der Übung Katkom 23. Juni 2014 Integriertes Rettungssystem der SR Grundbestandteile:

Mehr

Marktzeuln. steht vor einem Problem

Marktzeuln. steht vor einem Problem Marktzeuln steht vor einem Problem Freiwillige Feuerwehr Marktzeuln WIR HELFEN an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr und ehrenamtlich aber wie lange können wir das noch? und wenn keiner kommt, was dann?

Mehr