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1 EnBW Regional AG EnBW Regional AG Postfach Stuttgart Name Bereich Telefon Telefax An alle im Installateurverzeichnis der EnBW Regional AG eingetragenen Firmen Ihre Netzkundenbetreuer Kriegsbergstraße Stuttgart Postfach Stuttgart Telefon Telefax Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Amtsgericht Stuttgart HRB Nr Steuer-Nr /01075 Baden-Württembergische Bank BLZ Konto Installateurinformation 1/2013 April 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren wir Sie über aktuelle Themen, veränderte Richtlinien und Neuerungen im Fachbereich. Folgende Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe: 1 Anschluss von Speichersystemen in Kundenanlagen am Niederspannungsnetz 2 Anschluss PV- Anlage über Steckdose 3 Zentraler NA-Schutz 4 Messkonzepte 6 und 8 für Einspeiseanlagen Sollten Sie noch Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Netzkundenbetreuer/in in Ihrer Region oder schauen Sie im Internet unter > Partner -> Elektroinstallateure nach. Freundliche Grüße EnBW Regional AG 1 I 5 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Dirk Mausbeck Vorstand: Dr. Wolfgang Bruder (Vorsitzender) Walter Böhmerle Hans-Georg Edlefsen Dr. Martin Konermann

2 1 Anschluss von Speichersystemen in Kundenanlagen am Niederspannungsnetz Der Vergütungsanspruch nach 16 Abs. 2 EEG für zwischengespeicherte Energie besteht nur dann, wenn der Speicher nach 3 Nr. 1 EEG ausschließlich aus Erneuerbaren Energien geladen wird. Somit ergeben sich zwei Varianten für den Betrieb eines Speichersystems. Variante 1: Das Speichersystem kann nicht aus dem Netz geladen werden. Die zwischengespeicherte Energie kann nach EEG vergütet werden. Bsp. Bild 1 Variante 2: Das Speichersystem kann nicht in das Netz entladen werden. Die zwischengespeicherte Energie wird nur innerhalb der Kundenanlage verwendet und es erfolgt keine Vergütung nach EEG. Bsp. Bild 2 Die Funktionalität der beiden Varianten ist durch eine technische Einrichtung sicherzustellen. Bei der Auswahl der Variante ist auch ein eventuell notwendiger Ladestrom z.b. zur Regeneration zu berücksichtigen. Hier ist zu beachten, dass für die EEG-Vergütung ein Ladestrom aus dem Netz verhindert wird. Falls eine Entladung des Speichersystems dazu führt, dass die Einspeiseenergie am Netzanschlusspunkt die bisher zugestandene Einspeisemenge überschreitet, so ist eine Anmeldung des Speichersystems als Erzeugungsanlage analog zur Anmeldung einer PV-Anlage notwendig (Gemeinsame Einhaltung der VDE-AR-N 4105). Andernfalls ist eine Erhöhung der Einspeisung durch eine technische Einrichtung zu verhindern (Einreichung einer Erklärung für die technische Einrichtung). Den Betrieb des Speichersystems kann man in drei Phasen unterteilen: Ladevorgang: Das Speichersystem verhält sich wie ein Verbraucher. Dieser ist nach TAB ab 12 kw anmeldepflichtig. Entladevorgang: Das Speichersystem verhält sich, entsprechend DIN VDE , wie eine zusätzliche Stromquelle parallel zum Netz der öffentlichen Versorgung. Für die Schutz- und Sicherheitsfunktionen, insbesondere für den NA-Schutz, sind die Regularien aus der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in Analogie zu einer Erzeugungsanlage anzuwenden. Inselbetrieb: Bei einem Netzausfall kann die Kundenanlage oder Teile davon aus dem Speichersystem versorgt werden. Zur Netztrennung und Netzsynchronisation ist die VDN-Richtlinie Notstromaggregate anzuwenden. Werden schon Speichersysteme betrieben, die nicht nach einer der beiden Varianten gesteuert werden, so sind diese entsprechend nachzurüsten. Sollten Speichersysteme vorgefunden werden, bei denen die Energieflussrichtungen nicht der Variante 1 entspricht, ist ab Installation des Speichersystems die Vergütung nach EEG nicht mehr möglich und bereits erfolgte Zahlungen werden zurückgefordert. Im Folgenden finden Sie für jede Variante ein Beispiel, wie eine technische Einrichtung zur Überwachung der Energieflüsse eingesetzt werden kann. Die Energieflussrichtungs-Sensoren (EnFluRi-Sensor) überwachen den Energiefluss und geben dem Speichersystem Signale, ob Ladung bzw. Entladung zu reduzieren bzw. abzuschalten ist. Die Pfeilrichtung entspricht der Stromrichtung, bei der das Laden bzw. Entladen zu reduzieren oder zu beenden ist. 2 I 5

3 Bild 1: Technische Einrichtung zur Vermeidung einer Ladung des Speichersystems aus dem Netz der öffentlichen Versorgung Bild 2: Technische Einrichtung zur Vermeidung einer Entladung des Speichersystems in das Netz der öffentlichen Versorgung Mit den Marktanreizmodellen zur Förderung von Speichersystemen werden technische Regeln erarbeitet, die eine Anmelde- bzw. Dokumentationspflicht enthalten könnten. Wir bitten dies zu berücksichtigen und auf entsprechende, evtl. auch kurzfristige, Veröffentlichungen zu achten. 3 I 5

4 2 Anschluss PV- Anlage über Steckdose 2.1 Elektrische Energie selbst gemacht? Aber sicher! Das VDE-Vorschriftenwerk hat eine maßgebende Bedeutung, für den sicheren Umgang mit elektrischem Strom. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind die VDE-Normen anerkannte Regeln der Technik. Ausgefeilte Schutzsysteme und sicherheitsrelevante Regeln, die jede fachkundige Person bei der Errichtung elektrischer Anlagen zu berücksichtigen hat, ermöglichen eine bedenkenlose Nutzung der elektrischen Energie. Sie bewahren Mensch und Tier vor den Gefahren des Stroms und schützen vor ungewollten thermischen Auswirkungen (Bränden). 2.2 Ökostrom in und aus der Steckdose das steckt wirklich dahinter Die Energiewende ist in vollem Gang, zahlreiche Photovoltaik-, Wind- und sonstige dezentrale Erzeugungsanlagen prägen das Landschaftsbild. Den eigenen Strom umweltfreundlich zu erzeugen und zu nutzen, ist für viele schon zur Selbstverständlichkeit geworden. Für die nötige Sicherheit sorgen dabei, nicht nur die einschlägigen VDE-Vorschriften, wie die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105, sondern auch die zwingend erforderliche Anmeldung der Erzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber. Leider suggerieren einige Hersteller von PV- Modulen für die Steckdose dem nicht fachkundigen Käufer das Gefühl, dass bei der Erzeugung regenerativer Energie nichts weiter zu beachten ist und man sofort loslegen kann. Der Hinweis auf die Einhaltung der notwendigen Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber und die Berücksichtigung von Sicherheitsvorschriften unterbleibt. Fakt ist aber, dass der Anschluss von Erzeugungsanlagen jeglicher Art an eine Steckdose im oder am Haus nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Im Schadensfall haftet der Betreiber der PV-Anlage mit Stecker vollständig. 2.3 Was macht die Erzeugungsanlagen mit Stecker so gefährlich? Der vertraute Schutzkontakt-Stecker verführt den elektrotechnischen Laien dazu, den Anschluss seiner Erzeugungsanlage selbst vorzunehmen und vorhandene Schutzeinrichtungen unwissentlich in ihrer Funktion negativ zu beeinflussen. Die Sicherungen der häuslichen Elektroinstallation können ihre Schutzfunktion nicht mehr in vollem Umfang erfüllen, da sie den in die Steckdose rückgespeisten Strom nicht erkennen und somit nicht ordnungsgemäß reagieren können. Aus diesem Grund kann es bereits kurz nach dem Einstecken des PV-Moduls zu einem verheerenden Brand durch Überlastung des Stromkreises kommen. Selbst, wenn die Geräte nicht in eine Steckdose eingesteckt und damit augenscheinlich nicht in Betrieb genommen sind, geht von ihnen eine große Gefahr aus. Durch Fehler im integrierten Wechselrichter kann an den freiliegenden Kontakten des Steckers eine lebensgefährliche Spannung anliegen, die bei Berührung zu einem tödlichen Stromschlag führen kann. 2.4 Auszug aus DIN VDE Mit Ausnahme von unterbrechungsfreien Stromversorgungen müssen Stromerzeugungseinrichtungen auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen der Endstromkreise angeschlossen werden. 4 I 5

5 3 Zentraler NA-Schutz Der zentrale NA-Schutz ist erforderlich, wenn die S Amax am Anschlusspunkt eine Leistung von 30 kva überschreitet. Bei der Ermittlung von S Amax sind alle Erzeugungsanlagen an einem Netzanschlusspunkt zu berücksichtigen. Ausgenommen hiervon sind BHKW's die über eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion angeschlossen sind. Die Summe S Amax ist die Summe der auf den Konformitätserklärungen der Wechselrichter aufgedruckten S Emax. Der Wert S Emax ist ein durch den Hersteller messtechnisch ermittelter Wert. Die Entscheidung, ob ein zentraler NA-Schutz erforderlich ist, hängt von der in der Konformitätserklärung genannten Scheinleistung ab. Durch eine softwaregesteuerte Leistungsreduzierung der Erzeugungsanlage kann die Anforderung für einen zentralen NA-Schutz nicht umgangen werden. 4 Messkonzepte 6 und 8 für Einspeiseanlagen Die Messkonzepte 6 und 8 sind nur in den dafür vorgesehenen Anlagenkonstellationen anwendbar. Vermehrt wird die Frage gestellt, wie die Eigennutzung der Energie, die mit einem BHKW nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und einer PV-Anlage mit Leistungen größer 30 kw erzeugt wird, gemessen und abgerechnet wird. Im Gegensatz zu kleinen PV-Anlagen bis 30 kw, die mittels Messkonzept 7 und Standardlastprofilmessungen, also direktmessenden Zählern, abgebildet werden können, gibt es für größere Anlagen nur die Möglichkeit, alle notwendigen Messungen mit Lastgangmessungen auszuführen und nach den Messkonzept 6 oder 8 technisch aufzubauen. Lastgangmessungen werden eingesetzt, dass nur die am Übergabezähler gemessene Energie sachgerecht auf die jeweilige Erzeugungsart (PV-Anlage bzw. BHKW) aufgeteilt werden kann. Da die Einspeisungen von BHKW und PV-Anlage zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, führt auch eine Abbildung der Energiemengen anhand eines Standardlastprofils zu keinem eindeutigen Ergebnis. Lediglich für PV-Anlagen gibt es ein synthetisches Profil, das die Einspeisung von Solaranlagen abbildet. Für BHKW mit einer schwankenden Einspeisecharakteristik gibt es das jedoch nicht. Hier müsste deshalb auf ein Bandprofil zurückgegriffen werden. Eine Aufteilung nach installierter Anlagenleistung oder die prozentuale Aufteilung auf Grundlage der aufgelaufenen saldierten Energiemengen führt zu Ungenauigkeiten, die nicht vertretbar sind. Mit dem Einsatz von Lastgangmessungen, die viertelstündlich genau die Energieflussrichtung und Menge registrieren, können eindeutig alle Energiemengen erfasst und rechtskonform abgerechnet werden. 5 I 5

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