Verantwortung & Haftung

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1 Verantwortung & Haftung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Martin Küppers

2 Verantwortung allgemein Voraussetzungen für Verantwortung: Kompetenz Handlungsspielraum Verantwortung Seite 2

3 Verantwortung allgemein Kompetenz Handlungsspielraum Betriebskenntnis Elektrofachkraft Gefahrstoffe Vorgesetzter Hausherr Anlagenverantwortung Prozessverantwortung Seite 3

4 Verantwortung juristisch Verantwortung Garantenstellung Gefährdungshaftung Seite 4

5 Verantwortung juristisch Garant Gefährdung Eltern Prinzipal (Unternehmer) Arbeitgeber Vorgesetzter Koordinator (verantwortlich) Kraftfahrzeug Haus Maschinen Gefahrstoffe Betrieb (Unternehmer) Seite 5

6 Rechtsgrundsätze zur Verantwortung Auswahlpflichten Verantwortung Organisationspflichten Kontrollpflichten Seite 6

7 Rechtsgrundsätze zur Verantwortung Handeln ist Tun oder Unterlassen Wem kann ein Unterlassen vorgeworfen werden? Garantenstellung verpflichtet zum Handeln! Vorgesetztenpflichten = Garantenpflichten Seite 7

8 Führungsaufgaben im Arbeitsschutz Gefährdung beurteilen Arbeitsmittel prüfen Anweisungen erteilen Mängel beseitigen Arbeitsmittel PSA bereitstellen geeignete bereitstellen Missstände ansprechen Abläufe organisieren Personal auswählen Aufsicht führen Arbeiten abstimmen Raum zuteilen Seite 8

9 Pflichtenübertragung nach UVV 13 BGV A1 "Grundsätze der Prävention" Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen vom Beauftragten zu unterzeichnen Ausfertigung der Beauftragung aushändigen Seite 9

10 Verantwortliche Person nach ArbSchG 13 Verantwortliche Personen verantwortlich kraft Gesetzes! (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber ( ) - Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, - sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihreraufgaben und Befugnisse. Seite 10

11 Verantwortliche Person nach ArbSchG 13 ArbSchG Verantwortliche Personen (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Rückfrage: Wer ist die verantwortliche Person im Sinn von 13 ArbSchG für Seite 11

12 Delegationskette Stab Unternehmer - Leiter des Betriebes - Linie Stab Vorgesetztenpflichten - Bring-Verpflichtungen - Anweisungs- und Eingreifsbefugnis Kompetenzrahmen maßgebend Grenze erreicht: Meldepflicht Linie Linie Seite 12

13 Probleme, die eigentlich keine sind. Defizit: Mangelhafte Umsetzung Lösung: Einheitliches Handeln durchsetzen Seite 13

14 Probleme, die schon immer bekannt sind. Defizit: Keine klare Aussage im Betrieb Lösung: Eindeutigen Standpunkt festlegen Seite 14

15 Probleme, deren Bedeutung unterschätzt wird Defizit: Keine wirksame Schutzmaßnahme Lösung: Echte Gefährdungsbeurteilung, Randbedingungen festlegen Seite 15

16 Praxisbeispiel: Sturz von Lkw Versicherter stürzt von Tankauflieger: Rentenfall! Verantwortung? - Gefährdungsbeurteilung? - Fahrzeug arbeitssicher? - Mitarbeiter geeignet? - Unterweisung? Seite 16

17 Fahrzeug arbeitssicher? Anforderung aus UVV Arbeitsplätze auf Fahrzeugen, die 2 m oder höher über dem Boden liegen und betriebsmäßig begangen werden, müssen mit feststehenden, mindestens 1 m hohen Geländern ausgerüstet sein. betriebssicher = verkehrssicher + arbeitssicher Seite 17

18 Fahrzeug arbeitssicher? Anforderung aus UVV Laufstege, Standflächen und Arbeitsbühnen müssen aus rutschhemmenden Rosten bestehen. Seite 18

19 Vorhersehbar? UVV Fahrzeuge : Arbeitsplätze auf Fahrzeugen, die ( ) betriebsmäßig begangen werden, ( ). Gefährdungsbeurteilung: ( ) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ( ) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Seite 19

20 IAA Nutzfahrzeuge 2010 Wer ist verantwortlich? Neue Fahrzeuge werden so vertrieben! Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber ( 3, 4, 7 BetrSichV) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen ( ) dieses Abschnittes ( ) beschaffen und ausgerüstet sind. ( 3 UVV Fahrzeuge) Seite 20

21 Praxisbeispiel: Schussapparat Im Lager einer Umzugsspedition nageln zwei Versicherte Holzkisten für den Überseetransport von Hausrat zusammen. Seite 21

22 Praxisbeispiel: Schussapparat Während A die Seitenelemente der Holzkiste positioniert, setzt B mit dem Schussapparat die Nägel. Eingesetzt wird ein Druckluftnagler. Der Auslöser und die Auslösesicherung an der Mündung müssen gleichzeitig betätigt werden. Seite 22

23 Praxisbeispiel: Schussapparat A hatte die Rückwand einer Kiste bündig mit der Bodenplatte positioniert. B hielt den Druckluftnagler, um im oberen Bereich die nächsten Nägel zu setzen - er hatte den Auslöser gezogen Als A sich aus der Hocke aufrichtet, berührt sein Hinterkopf die Mündung des Naglers und löst einen Schuss aus. Seite 23

24 Wie konnte es zu diesem Unfall kommen? Kein sicherheitstechnischer Mangel am Gerät. Nagler entspricht der europäischen Norm DIN EN für Eintreibgeräte mit CE-Kenzeichnung, beigefügter EG- Konformitätserklärung und umfassender Betriebsanleitung, die Hinweise für Einsatzbeschränkungen enthält. Der Druckluftnagler hat eine zweifache Sicherung Seite 24

25 Ursache des Unfalls Hauptursache für den Unfall : Bereitstellung eines ungeeigneten Betriebsmittels durch das Unternehmen. Der Druckluftnagler war : mit einem ungeeigneten Auslösesystem ausgerüstet. (Einzelauslösung) Seite 25

26 Praxisbeispiel: Gabelstapler Transport von Schaumstoffballen (400 kg) Ungelernte Aushilfskraft 21 Jahre alt Stapler wird mit angehobener Last verfahren und kippt um Beine des Fahrers eingeklemmt Amputation beider Oberschenkel Seite 26

27 Praxisbeispiel: Gabelstapler Der Verunfallte war: schriftlich beauftragt mit dem Führen des Ffz nicht ausgebildet und unterwiesen für die Ausbildung vorgesehen Seite 27

28 Folgen einer Pflichtverletzung Zivilrecht Schadensersatz Regress Betriebliche Kündigung Strafrecht Bußgeld Geldstrafe Freiheitsstrafe Seite 28

29 Folgen einer Pflichtverletzung Leitsätze bei der Strafverfolgung: War das Schadensereignis vorhersehbar? War der Schaden vermeidbar? War die Vermeidbarkeit des Schadens zumutbar? Seite 29

30 Regress Werden Arbeits- und Wegeunfälle von Dritten verursacht (Beispiel: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht), kann die BG diese in Regress nehmen. Im Jahr 2010 wurden bei der BG Verkehr Regressfälle bearbeitet. Das sind fast 19 Prozent aller gemeldeten Fälle. Die Regresseinnahmen beliefen sich auf 38,3 Mio. Dies ist der zweitbeste Ergebnis beim Vergleich aller Unfallversicherungsträger. Seite 30

31 Regress Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist Regress gegen Unternehmer, Vorgesetzte und Arbeitskollegen möglich ( 110 SGB VII) Seite 31

32 Schadensersatz im Betrieb? A Unternehmer (oder Kollege) Streit und Prozesse im Betrieb? B Beschäftigter Betrieb Seite 32

33 Haftungsprivileg Unternehmer (oder Kollege) A Haftungsübergang Beitragsforderung BG Unfallversicherung Versicherungspflicht per Gesetz! Beschäftigter B Seite 33

34 Praxisbeispiel: Kippkante Material ist als Wall aufgehäuft Unterbrechung an der Kippstalle Abnutzung? Anforderung UVV: - Fester Anschlag an der Kippkante oder - Abkippen 5m vor der Kante und Abschieben mit Erdbaumaschine Seite 34

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