Modul I. Erstellt durch: Datum: Nein. Erstbeurteilung: erfüllt Ja nein * ent- fällt. für den Vollzug verantwortlic. Checkliste.

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1 ARBEITSSICHERHEIT Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz Alle Arbeitsplätzee / Tätigkeiten Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Verantwortliche Leitung: Erstellt durch: Datum: Erstbeurteilung: Ja Nein Letzte Beurteilung am: Anzahl der Beschäftigten: Raum-Nummer/n: erfüllt Ja nein * ent- fällt 5. Die Ruhepausen werden eingehalten. 6. Die Ruhezeiten werden eingehalten. Vorgaben aus dem geltenden Arbeitsschutzrecht, dem Stand der Technik oder den Standards der UzL 1. Grundsätzliches 1. Wenn Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz von der für den Vollzug verantwortlic hen Leitung auf zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter übertragen worden sind, ist dieses mit schriftlicher Bestätigung des Verpflichteten undd mit eindeutiger Festlegung des Verantwortungsbereichs und der Befugnisse erfolgt. e 2. Aufgaben werden nur hierfür geeigneten Personen übertragen (Übertragung von Aufgaben nur auf Beschäftigte, die dafür befähigt sind). 3. Ein Sicherheitsbeauftragter gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A1 20) ist bestellt und steht beratend zur Verfügung. 4. Die Regelarbeitszeit sowie die gesetzlichen undd tariflichen Vorgaben zur Arbeits- zeit für die Beschäftigten werden eingehalten. ** Falls nein bei Nr. 4. bis 6. zusätzlich Arbeitszeit ausfüllen. Link zur : aua.de/de/publikationen/ /Fachbeitraege/zip/F2236.zip? blob=publicationfile&v=2 7. Die Mitarbeiter werden über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesonderee über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und diee Maßnahmen zu ihrer Verhütung vor Beginn ihrer Tätigkeit und ansonsten mindestens einmal jährlich unterwiesen? Unterweisung gsthemen sind z. B. das Verhalten im Gefahrfall (Brandfall, Gebäuderäumung, interner Notruf, wichtige Telefonnummern) die Lage der Fluchtwege und Notausgänge die Lage und Bedienung vorhandener Sicherheitseinrichtungen (z.( B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Feuermelder, Gasabsperrung, Augen- und Notduschen) spezifische Gefährdungen und Maßnahmen am Arbeitsplatz (laut Check- listen für Spezielle Arbeitsplätze / Tätigkeiten siehe Punkt 5) * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 8 dokumentieren. Stand: November Seite 1

2 erfüllt entja nein * fällt 8. Unterweisungsinhalte werden dokumentiert. 9. Unterweisungen werden von den Teilnehmern durch Unterschrift bestätigt. 10. Es ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter (auch die nicht deutschsprachigen) die Unterweisungsinhalte verstanden haben. 11. Fremdpersonal wird bei Bedarf über mögliche Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen unterwiesen. 12. Die Arbeitsplätze werden hinsichtlich der Gefährdungen für werdende oder stillende Mütter beurteilt und die besonderen Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis werden beachtet. 13. Die Arbeitsplätze werden hinsichtlich der Gefährdungen für Jugendliche beurteilt und die besonderen Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis werden beachtet. 14. Das Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich wird eingehalten. Zur Information: In den Gebäuden der UzL gilt ein absolutes Rauchverbot. 15. Erforderliche Warn-, Gebots- und Verbotskennzeichen sind angebracht. 16. Zu den Arbeitsräumen ist eine sinnvolle Zugangsregelung getroffen (Zutrittsbeschränkungen und -verbote, Zutritt von Fremdpersonal, Patienten und Besuchern). 17. Alle Arbeitsmittel werden vor ihrer Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen. Bei leichten Mängeln werden sie zeitnah repariert, bei schweren Mängeln z. B. elektrisches Gerät mit beschädigter Anschlussleitung sofort außer Betrieb genommen. 18. Alle Arbeitsmittel (z. B. Leitern, Tritte) werden regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft. 19. Ortsveränderliche elektrische Geräte werden regelmäßig geprüft und die Prüfung wird dokumentiert. 2. Arbeitsumgebung, Raum- und Arbeitsplatzausstattung 1. Die Arbeitsräume haben eine ausreichende Grundfläche, so dass für jeden Beschäftigten / um jeden Arbeitsplatz ausreichende freie Bewegungsflächen vorhanden sind. Zur Information: Vorgaben für Arbeitsräume aus dem Arbeitsstättenrecht: Raumgrundfläche von mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz Bewegungsfläche für einen Arbeitsplatz: o Breite und Tiefe mindestens 1,00 m für Tätigkeiten im Sitzen und Stehen in aufrechter Körperhaltung o Breite von mindestens 1,00 m und Tiefe von mindestens 1,20 m für Tätigkeiten mit stehender nicht aufrechter Körperhaltung o aber insgesamt mindestens 1,50 m² o Breite von mindestens 1,20 m für unmittelbar nebeneinander angeordnete Arbeitsplätze Mindestbreite von Verkehrswegen: o 0,875 m bei bis zu 5 Personen im Raum o 1,00 m bei bis zu 20 Personen im Raum o 1,20 m bei über 20 bis zu 200 Personen o 0,60 m für Gänge zu persönlich zugewiesenen Arbeitsplätzen o 0,50 m für Gänge zur Wartung und zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 8 dokumentieren. Stand: November Seite 2

3 2. Eine ausreichende Belüftung der Arbeitsräume ist sichergestellt. Die ausreichende Belüftung wird erreicht durch: freie Fensterlüftung andere Form der freien Lüftung: Technische Lüftung / Klimaanlage Zur Information: Vorgaben zur Lüftung von Arbeitsräume aus dem Arbeitsstättenrecht: Freier Mindestluftraum für jeden anwesend Beschäftigten: o 12 m³ bei überwiegend sitzender Tätigkeit o 15 m³ bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit o 18 m³ bei schwerer körperlicher Arbeit o 10 m³ für jede andere zusätzliche Person, die sich im Arbeitsraum nicht nur vorübergehend aufhält erfüllt entja nein * fällt 3. Zugluft wird vermieden. 4. Die Arbeitsräume sind ausreichend beleuchtet. Zur Information: Vorgaben zur Beleuchtung von Arbeitsräumen aus dem Arbeitsstättenrecht Büroräume mindestens 500 lx Beleuchtungsstärke (Bezugsfläche Sehaufgabe) Laboratorien mindestens 500 lx Beleuchtungsstärke (Bezugsfläche Sehaufgabe) 5. Als Blendschutz vor Tageslicht sind verstellbare Lamellenvorhänge oder Jalousien vorhanden. 6. Fußböden sind eben und rutschhemmend ausgeführt, leicht zu reinigen und weisen keine Aufwölbungen, Löcher oder sonstige Beschädigungen auf. 7. Stolperstellen werden vermieden, z.b. Leitungen und Kabel liegen nicht in Verkehrswegen oder sind mit Kabelkanälen abgedeckt. 8. Höhenunterschiede (z. B. Stufen, Türschwellen) sind gut zu erkennen. 9. Flüssigkeitslachen auf Fußböden werden sofort beseitigt (Rutschgefahr). 10. Glastüren und Glaswände sind erkennbar (z. B. durch Aufkleber oder ähnliches in Augenhöhe) und bruchsicher. 11. Die Standsicherheit der Arbeitsmittel (Schränke, Regale usw.) ist gewährleistet (z. B. durch geeignete Befestigung an der Wand). 12. Die verwendeten Arbeitsmittel (z. B. Tische, Stühle, Schränke, Regale usw.) weisen keine scharfen Ecken und Kanten auf. 13. Zum Herausheben über Griffhöhe stehen Leitern und Tritte zur Verfügung und werden benutzt. 14. Getrennte Toilettenräume für Frauen und Männer sind vorhanden. 15. Ein leicht erreichbarer Pausenraum steht zur Verfügung. 16. Es besteht die Möglichkeit sich vor Eintritt in die Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit die Hände zu waschen und / oder zu desinfizieren Die Arbeitsstätte wird entsprechend den hygienischen Erfordernissen regelmäßig gereinigt. 3. Erste Hilfe, Notfälle und Arbeitsunfälle 1. Ein Telefon zum Absetzen eines Notrufes ist für jeden Mitarbeiter jederzeit schnell erreichbar. 2. Die hausinterne Notruf-Nr. ist den Mitarbeitern bekannt (Campus Lübeck 9900). * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 8 dokumentieren. Stand: November Seite 3

4 3. Es sind ausreichend Ersthelfer (bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern 1 Ersthelfer, ansonsten 10% der Mitarbeiter) benannt. 4. Die Ersthelfer besuchen regelmäßig Auffrischungskurse (Fortbildung mindestens alle 2 Jahre). 5. Erste-Hilfe-Material ist in ausreichender Menge vorhanden, seine Aufbewahrungsorte sind allen Mitarbeitern bekannt und mindestens eine Ausrüstung ist für alle Mitarbeiter jederzeit zugänglich. 6. Es ist festgelegt und allen Mitarbeitern bekannt, wer den Inhalt von Erste-Hilfe- Ausrüstungen in welchen Zeitabständen (mindestens jährlich) prüft und verbrauchtes, unbrauchbares oder verfallenes Material nachbestellt. 7. Alle Verletzungen, auch Bagatellverletzungen, werden in ein Verbandbuch eingetragen. Dieses wird nach der letzten Eintragung noch 5 Jahre aufbewahrt. erfüllt entja nein * fällt 8. Den Mitarbeitern ist der nächstgelegene Durchgangsarzt bekannt. 9. Arbeits- und Wegeunfälle werden mittels Unfallanzeige (erforderlich ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen bzw. Tod eines Mitarbeiters) über das Personaldezernat der UzL an die Unfallkasse Nord gemeldet. 4. Brandschutz 1. Brandschutzmaßnahmen sind durch eine Brandschutzordnung geregelt. 2. Die Brandschutzordnung ist allen Beschäftigten bekannt. 3. Die Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen über die Brandschutzordnung unterwiesen. Die Unterweisung wird dokumentiert. 4. Für den Fall einer Gebäuderäumung ist ein Sammelplatz außerhalb des Gebäudes festgelegt und allen Mitarbeitern bekannt. 5. Für alle Arbeitsplätze sind zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden (z.b. Flur zum Treppenhaus und Notausstieg über Fenster). 6. Rettungswege sind als solche gekennzeichnet. 7. Rettungswege werden stets freigehalten. 8. In Rettungswegen wird kein brennbares Material gelagert. 9. Notausgänge sind als solche gekennzeichnet. 10. Notausgänge werden stets freigehalten. 11. Notausgangstüren schlagen in Fluchtrichtung auf. 12. Notausgangstüren lassen sich von innen ohne Hilfsmittel, wie z.b. Schlüssel, jederzeit leicht öffnen. 13. Brand- und Rauchschutztüren werden nicht unzulässig offengehalten (verkeilen etc.). 14. Die Standorte der Feuerlöscher sind gekennzeichnet, allen Mitarbeitern bekannt und werden stets freigehalten. 15. Alle Feuerlöscher sind geprüft (vgl. aktuelle Prüfplakette, Prüfung mindestens alle 2 Jahre). * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 8 dokumentieren. Stand: November Seite 4

5 5. Psychische Belastungen 1. Liegen psychische Belastungen vor? Wenn ja, weiter bei 5.2. ja nein 2. Ergeben sich dadurch zusätzliche Gefährdungen am Arbeitsplatz? Wenn ja, weiter bei 5.3. ja nein 3. Weitere Beurteilung der psychischen Belastungen und der daraus resultierenden Gefährdungen erforderlich! Modul X bearbeiten! Stand: November Seite 5

6 6. Spezielle Arbeitsplätze / Tätigkeiten ja nein Falls ja Büro- und Bildschirmarbeitsplätze I Medizinisch-pflegerische Arbeitsplätze II Arbeitsplätze in Laboratorien V Umgang mit Gefahrstoffen Modul V Umgang mit Flüssigstickstoff Modul VI Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen Modul VII Arbeitsplätze in Werkstätten I: Mechanische und feinmechanische Werkstätten Modul VIII Arbeitsplätze in Werkstätten II: Holzwerkstätten IX Psychische Belastungen X Sonstige Arbeitsplätze XI 7. Sonstige Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen Gefährdung Schutzmaßnahmen (vorhanden) Stand: November Seite 6

7 zu Punkt 8. Zusätzliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung Beschreibung Maßnahmen Realisierung (Datum) Diese zur Beurteilung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten stellt ergänzt mit den jeweils erforderlichen Beurteilungsbögen (n) für spezielle Arbeitsplätze und Tätigkeiten gemäß Nr. 6 die vollständige Gefährdungsbeurteilung dar. Zutreffendes wurde in den Beurteilungsbögen gekennzeichnet (X). Vorhandene (bereits getroffene) Schutzmaßnahmen sind wirksam. Noch zu treffende Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen sind mit Termin für deren Umsetzung aufgeführt. Besondere Gefährdungen und Maßnahmen, die nicht in den Beurteilungsbögen vorgegeben sind, wurden ergänzt. Ich bestätige, dass eine erneute Beurteilung durchgeführt wird, wenn sich die Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Arbeitsbedingungen oder die Arbeitsorganisation und die damit verbundenen Gefährdungen wesentlich ändern; sich Arbeitsunfälle ereignen; arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten; im Rahmen von Begehungen Mängel festgestellt werden. Name der Verantwortlichen Leitung Unterschrift Stand: November Seite 7

8 Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Esther Wachholz, Verwaltungs-Service-Center Dezernat VI, Arbeitssicherheit Tel. 0451/ (Intranet der Universität zu Lübeck unter Stand: November Seite 8

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