Wohnen in Düsseldorf Leistungsspektrum des Wohnungsamtes

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1 Wohnen in Düsseldorf Leistungsspektrum des Wohnungsamtes

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3 Inhaltsverzeichnis Seite Bestands- und Besetzungskontrolle 4 Bildungs- und Teilhabepaket 6 Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen 8 Förderung des Grundstückskaufs für den Bau von Mietwohnungen 10 Förderung des Mietwohnungsbaus 12 Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum 14 Förderung von Wohnungen im Bestand: Abbau von Barrieren 16 Förderung von Wohnungen im Bestand: Energetische Maßnahmen 18 Mieten freifinanzierter Wohnungen 20 Mietpreiskontrolle geförderter Wohnungen 21 Neue Wohnformen 22 æ Wohnen in Gemeinschaft 22 æ Wohnen für Hilfe 22 SozialTicket 24 Verwaltung städtischer Wohnungsbaudarlehen 26 Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen 28 æ Wohnraumanpassung 28 æ Vermittlung von senioren- und behindertengerechten Wohnungen 28 æ Umzugshilfen 28 Wohngeld 30 Wohnungsakquisition 32 Wohnungsaufsicht 34 Wohnungsvermittlung 36 Wohnungsvermittlung für Studierende 38 Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen 40 Einkommensgrenzen 42 Stichwortverzeichnis 44 3

4 Bestands- und Besetzungskontrolle Bedeutung Die mit Darlehen des Landes NRW und der Stadt Düsseldorf geförderten Mietwohnungen unterliegen hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Nutzung der Aufsicht des Wohnungsamtes. Leistungen Das Wohnungsamt kontrolliert den geförderten Wohnungsbestand regelmäßig dahingehend, æ ob die Wohnungen von berechtigten Haushalten genutzt werden, æ ob die erforderlichen Genehmigungen zur Selbstnutzung, zum Leerstand oder zur zweckfremden Nutzung erteilt worden sind und æ ob der Instandsetzungspflicht nachgekommen wurde. Ist dies nicht der Fall, prüft das Wohnungsamt, ob eine nachträgliche Genehmigung erteilt werden kann. Ist auch dies nicht möglich, leitet das Wohnungsamt ein Verfahren ein und prüft die Festsetzung von Geldleistungen und Bußgeldern. Erläuterungen Die Bestand- und Besetzungskontrollen erfolgen durch æ den Ermittlungsdienst des Wohnungsamtes, der die Wohnungen vor Ort überprüft, æ die Prüfung der Rückläufe ausgefüllter Wohnberechtigungsscheine nach Bezug der Wohnungen, æ die Prüfung der Veränderungsmitteilungen aus dem Melde - register. Wenn, wie in Düsseldorf, ein ständiger Abgleich mit dem Melderegister erfolgt, müssen jährlich nur mindestens 10 Prozent der geförderten Wohnungen vor Ort überprüft werden. 4

5 Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/22 Wohnungsvermittlung Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 5

6 Bildungs- und Teilhabepaket Bedeutung Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommenschwachen Familien verschiedene Aktivitiäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Leistungen Zusammen mit dem Wohngeldantrag kann ein so genannter Globalantrag auf Leistungen aus dem BuT gestellt werden. Das Wohnungsamt übermittelt dem Amt für soziale Sicherung und Integration als zuständige Stelle anschließend alle relevanten Informationen. Stellen Wohngeldempfänger, in deren Haushalt berechtigte Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene leben, keinen Antrag auf Leistungen aus dem BuT, bietet das Wohnungsamt dem betreffenden Haushalt einen bereits mit allen erforderlichen Daten gefüllten Globalantrag an, der dann bei der zuständigen Stelle eingereicht werden kann. Erläuterungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre 1 haben Anspruch auf Zuschüsse aus dem BuT, wenn sie æ Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach SGB II) æ oder Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen nach SGB XII æ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz æ oder Kinderzuschlag æ oder Wohngeld æ oder Kindergeld erhalten und æ in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden æ oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und æ keine Ausbildungsvergütung erhalten. 1 Im Bereich der Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit gilt eine Altersgrenze von 18 Jahre. 6

7 BuT-Leistungen können zum Beispiel gewährt werden für æ persönlichen Schulbedarf, æ gemeinschaftliches Essen, æ Schulausflüge und Klassenfahrten, æ Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten von Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, æ ergänzende, angemessene Lernförderung, æ Schülerfahrtkosten. Weitere Informationen index.shtml formulare.shtml (Formulare) Bildungspaket/inhalt.html Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/3 Wohngeld Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 7

8 Erwerb von Belegungs- und Mietpreis bindungen Bedeutung Der Bestand von Sozialwohnungen nimmt durch Auslaufen der Bindungen stetig ab, ohne dass der Neubau diesen Verlust kompensieren kann. Demgegenüber bleibt die Zahl der wohnungs - suchenden Haushalte seit Jahren auf hohem Niveau. Um Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, weiterhin versorgen zu können, möchte die Stadt Düsseldorf durch die Gewährung von Zuschüssen zusätzliche Belegungs- und Mietpreisbindungen an nicht geförderten Wohnungen im Bestand erwerben. Leistungen Das Wohnungsamt bewilligt Zuschüsse für den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen an nicht geförderten Wohnungen. Erläuterungen Die von Vermietern angebotenen Wohnungen werden durch eine Ortsbesichtigung sowie anhand aller verfügbaren Unterlagen hinsichtlich Lage, Ausstattung, Beschaffenheit sowie einer Bedarfsermittlung bewertet. Führt die Prüfung zu einem positiven Ergebnis, wird ein Vertrag mit dem Vermieter geschlossen, in dem folgende Eckpunkte festgelegt sind: æ die Höchstmiete beträgt 5,10 Euro pro Quadratmeter zuzüglich Betriebs- und Heizkosten und kann ab dem ersten Jahr nach Bezug jährlich um 1,5% bezogen auf die Ausgangsmiete erhöhrt werden, æ die Wohnung darf nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) bezogen werden, æ die Mietpreis- und Belegungsbindungen werden wahlweise für die Dauer von 10 oder 15 Jahren vereinbart, æ als Gegenleistung wird ein Zuschuss von 2,20 Euro pro Quadratmeter hochgerechnet auf 10 bzw. 15 Jahre gewährt, æ der Zuschuss wird mit dem erstmaligen Bezug der Wohnung ausgezahlt, æ der Vertrag kann bei anteiliger Rückzahlung des Zuschusses vorzeitig gekündigt werden. 8

9 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/21 Wohnraumförderung, Wohnberatung und Wohnungsaufsicht Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 9

10 Förderung des Grundstückskaufs für den Bau von Mietwohnungen Bedeutung Ziel dieses zeitlich begrenzten Förderprogramms ist es, für den öffentlich geförderten Wohnungsbau geeignete private Grundstücke zu mobilisieren. Leistungen Das Wohnungsamt gewährt Investorinnen und Investoren, die öffentlich geförderte Wohnungen in Düsseldorf errichten und dazu ein nichtstädtisches Grundstück erwerben, ein Darlehen zum Grunderwerb. Investorinnen und Investoren, die keine Förderung ihres Vorhabens mit Landesmitteln anstreben, sollen ein solches Darlehen zur Errichtung einer dann nicht mietpreis- und belegungsgebundenen Immobilie ebenfalls in Anspruch nehmen können. Dies setzt voraus, dass der Bewilligungsbehörde als Gegenleis - tung Belegungsrechte entweder im Bestand oder in dem zu errichtenden Neubau in entsprechender Anzahl eingeräumt werden; ferner muss das Neubauvorhaben die qualitativen Festlegungen der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW beinhalten Erläuterungen æ Darlehen in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Kosten des Erwerbs und den darstellbaren Kosten für die soziale Wohnraumförderung für Einkommensgruppe A in Höhe von 230 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, für Einkommensgruppe B in Höhe von 290 Euro je Quadratmeter Wohnfläche æ Förderung orientiert sich an dem Maximalwert von 470 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für das erworbene Grundstück æ 0% Zinsen für die ersten 10 Jahre, dann 0,5% Zinsen bis zum Ende der Zweckbestimmung, danach marktüblicher Zinssatz, 4% Tilgung æ 0,5% laufender Verwaltungskostenbeitrag 10

11 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/2 Wohnraumförderung und Wohnungsvermittlung Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 11

12 Förderung des Mietwohnungsbaus Bedeutung Die Stadt Düsseldorf fördert mit Darlehen des Landes NRW die Errichtung von Mietwohnungen. Diese sollen wohnungssuchenden Haushalten, die sich ansonsten nicht selbst am Wohnungsmarkt versorgen können, zur Verfügung stehen. Leistungen Das Wohnungsamt berät Bauherren, Investoren und Architekten über die Förderprogramme, die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen und die weiteren Finanzierungsangebote der öffentlichen Hand für den Bau von Mietwohnungen in Düsseldorf. Das Wohnungsamt prüft die Anträge und erteilt die Förderzusage über die Gewährung der Wohnungsbaudarlehen des Landes NRW. Erläuterungen Für die Darlehen gelten folgende Konditionen: æ Darlehen für Einkommensgruppe A: Euro je Quadratmeter Wohnfläche, davon 10% Tilgungsnachlass (Teilschulderlass), zuzüglich Euro pro Wohnung bei einer Wohnfläche von Quadratmetern, davon 50% Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) æ Darlehen für Einkommensgruppe B: Euro je Quadratmeter Wohnfläche, davon 10% Tilgungsnachlass (Teilschulderlass), zuzüglich Euro pro Wohnung bei einer Wohnfläche von Quadratmetern, davon 50% Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) æ 0% Zinsen für die ersten zehn Jahre, dann 0,5% Zinsen bis zum Ende der Zweckbestimmung, danach marktüblicher Zinssatz, 1% Tilgung, æ 0,5% laufender Verwaltungskostenbeitrag, æ 20% Eigenleistung, æ æ 15, 20 oder 25 Jahre Zweckbindung, Höchstmiete bei Einkommensgruppe A = 6,25 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, bei Passivhausstandard 6,55 Euro je Quadratmeter, 12

13 æ Höchstmiete bei Einkommensgruppe B = 7,15 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, bei Passivhausstandard 7,45 Euro je Quadratmeter, æ Besetzungsrecht bei Einkommensgruppe A, æ Belegungsrecht bei Einkommensgruppe B. Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/2 Wohnraumförderung und Wohnungsvermittlung Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 13

14 Förderung von selbstgenutztem Wohn eigentum Bedeutung Die Stadt Düsseldorf fördert mit Darlehen des Landes NRW sowie mit städtischen Darlehen den Bau oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohnungseigentum. Leistungen Das Wohnungsamt berät Bauherren, Ersterwerber und Architekten über die Förderprogramme zum Erwerb oder Bau selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen, die jeweiligen Fördervoraussetzungen und die weiteren Finanzierungsangebote der öffentlichen Hand. Das Wohnungsamt stellt darüber hinaus die notwendigen Kontakte zu den beteiligten Fachdienststellen her, prüft die Anträge und erteilt die Förderzusage über die Wohnungsbaudarlehen des Landes NRW sowie der Landeshauptstadt Düsseldorf. Erläuterungen Eckdaten der Landesdarlehen: æ 0,5% für fünf Jahre, danach einkommensabhängige Zins höhe æ Einhaltung der Einkommensgrenze (siehe Tabelle Seite 42, Einkommensgruppe A) æ 15% Eigenleistung Eckdaten der städtischen Darlehen: æ Überschreitung der Einkommensgrenze um maximal 60% (siehe Tabelle Seite 42), mindestens 1 Kind oder eine Schwerbehinderung von mindestens 50% æ 15% Eigenleistung 14

15 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/21 Wohnraumförderung, Wohnberatung und Wohnungsaufsicht Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon , , Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 15

16 Förderung von Wohnungen im Bestand: Abbau von Barrieren Bedeutung Viele Wohnungen sind für ältere oder behinderte Menschen ungeeignet, weil sie nicht barrierefrei sind. Das Land NRW und die Stadt Düsseldorf fördern daher mit zinsgünstigen Darlehen, beziehungsweise mit Zuschüssen bauliche Maßnahmen, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden. Die Programme richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigenheimen und Wohnungen. Dabei müssen weder Einkommens- noch Wohnflächenobergrenzen eingehalten werden. Auch entstehen durch die Förderung keine Mietpreis- oder Belegungsbindungen. Das Darlehen des Landes kann zudem mit dem Zuschuss der Stadt kombiniert werden. Eine ausschließliche Förderung mit städtischen Zuschüssen ist ebenfalls möglich. Leistungen Das Wohnungsamt berät über die Förderprogramme, bewilligt die Fördermittel und unterstützt bei der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten. Erläuterungen Die Landesdarlehen werden mit 0,5% verzinst (10 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme), danach werden die Darlehen marktüblich verzinst. Hinzu kommt ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5%. Die Tilgung beträgt 2%. Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel: æ barrierefreie Umgestaltung des Bades, insbesondere durch Einbau einer bodengleichen Dusche, Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen sowie weiterer Ausstattungsverbesserungen wie unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, æ barrierefreie Umgestaltung der Küchen, zum Beispiel durch Schaffung notwendiger Bewegungsflächen, æ æ Einbau neuer, verbreiterter Türen, Grundrissänderungen zur Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren, 16

17 æ æ æ æ æ æ æ Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern, Einbau von Orientierungssystemen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen, Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss sowie innerhalb einer Wohnung durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs, barrierefreier Umbau eines vorhandenen oder Anbau eines neuen barrierefreien Balkons oder einer barrierefreien Terrasse, Modernisierung eines vorhandenen Aufzugs, sofern dabei Barrieren abgebaut werden, Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Grundstücks, Bau eines neuen Erschließungssystems zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen, beispielsweise Aufzugturm, Lauben gänge, Erschließungsstege, erstmaliger Einbau/Anbau eines Aufzuges. Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/21 Wohnraumförderung, Wohnberatung und Wohnungsaufsicht Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 17

18 Förderung von Wohnungen im Bestand: Energetische Maßnahmen Bedeutung Zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkten CO 2 -Einsparung im Wohnungsbestand fördert das Land NRW entsprechende Baumaßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen. Das Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum, für die der Bauantrag vor dem gestellt wurde. Selbstgenutzter Wohnraum wird nur gefördert, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für vermietete Wohnungen entstehen für die Dauer der Zinsvergünstigung (wahlweise für 15 oder 20 Jahre) Mietpreis- und Belegungs - bindungen. Die Fördermittel können mit den Landesdarlehen zum Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand (siehe Seite 16) kombiniert werden. Leistungen Das Wohnungsamt berät über das Förderprogramm und bewilligt die Fördermittel. Erläuterungen Die Landesdarlehen werden mit 0,5% verzinst (wahlweise für 15 oder 20 Jahre), danach wird das Darlehen marktüblich verzinst. Hinzu kommt ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5%. Die Tilgung beträgt 2%. Für das Darlehen kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) von 20% gewährt werden. Förderfähige Maßnahmen sind z. B.: æ Wärmedämmung der Außenwände, æ Wärmedämmung der Kellerdecke, æ Wärmedämmung des Daches, æ Erneuerung oder erstmaliger Anbau eines barrierefreien Balkons im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände. 18

19 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/21 Wohnraumförderung, Wohnberatung und Wohnungsaufsicht Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 19

20 Mieten freifinanzierter Wohnungen Vergleichsmiete Bedeutung Für frei finanzierte Wohnungen gilt das Prinzip der Vergleichs - miete. Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen sind nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) erlaubt. Leistungen Das Wohnungsamt berät Mieterinnen und Mieter hinsichtlich der ortsüblichen Miete. Erläuterungen Bei Neuvermietungen setzt 5 Wirtschaftsstrafgesetz eine Obergrenze für Mietpreisforderungen. Die zulässige Miete liegt danach maximal 20 Prozent über der höchstmöglichen Miete nach Mietspiegel. Diese darf in Ausnahmefällen bis zur Kostendeckung, höchstens jedoch bis zu 50 Prozent, überschritten werden. Voraussetzung ist das Ausnutzen einer Notlage der Mieterin/des Mieters durch die Vermieterin/den Vermieter. Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/21 Wohnraumförderung, Wohnberatung und Wohnungsaufsicht Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax wohnungsaufsicht@duesseldorf.de Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 20

21 Mietpreiskontrolle geförderter Wohnungen Mietpreisbindung Bedeutung Die mit Darlehen des Landes NRW und der Stadt Düsseldorf geförderten Mietwohnungen unterliegen unter anderem einer Mietpreisbindung, das heißt, die Miete darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Leistungen Das Wohnungsamt muss jährlich mindestens 10 Prozent des geförderten Wohnungsbestandes unter anderem hinsichtlich der Einhaltung der preisrechtlich zulässigen Miete kontrollieren (siehe hierzu auch Bestands- und Besetzungskontrolle Seite 4). Wird eine zu hohe Miete erhoben, fordert das Wohnungsamt die Vermieterin/den Vermieter zur Korrektur auf. Unterbleibt die Korrektur, leitet das Wohnungsamt ein Verfahren ein und prüft die Festsetzung von Geldleistungen und Bußgeldern. Erläuterungen Fordert die Vermieterin/der Vermieter ein überhöhtes Entgelt, hat die Mieterin/der Mieter einen privatrechtlichen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Miete. Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/21 Wohnraumförderung, Wohnberatung und Wohnungsaufsicht Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon , , Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 21

22 Neue Wohnformen Bedeutung Neben dem klassischen Wohnen werden auch andere Formen des Zusammenlebens nachgefragt. Das sind insbesondere gemeinschaftliche Wohnprojekte, aber auch das Wohnmodell Wohnen für Hilfe. Wohnen in Gemeinschaft Bei dieser Wohnform leben die Bewohnerinnen und Bewohner selbstständig in ihren eigenen Wohnungen, entscheiden sich aber bewusst für eine Nachbarschaft, die sich gegenseitig unterstützt und gemeinsam die Freizeit nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestaltet. Gemeinschaftliches Wohnen lässt sich sowohl in Miet- oder Genossenschaftswohnungen (Wohngruppen) wie auch in selbstgenutztem Wohneigentum (Baugruppe) realisieren. Wohnen für Hilfe Das Wohnmodell richtet sich an Seniorinnen und Senioren sowie Studierende und Auszubildende, die eine zeitlich befristete Wohnpartnerschaft nach dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe eingehen wollen: Ältere Menschen bieten jungen Menschen günstigen Wohnraum an, die Studierenden/Auszubildenden verpflichten sich als Gegenleistung zur Verrichtung praktischer Alltagshilfen, beispielsweise Einkaufen, Kochen, Begleitdienste. Ausgeschlossen sind dabei alle pflegerischen Tätigkeiten. Die geleisteten Stunden werden als Mieterlass angerechnet, wobei in der Regel ein Quadratmeter Wohnfläche mit einer Stunde Hilfe im Monat verrechnet wird. Leistungen Wohnen in Gemeinschaft Das Wohnungsamt steht sowohl interessierten Bürgerinnen und Bürgern wie auch Gruppen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Angeboten werden neben umfassenden Informationen insbesondere Unterstützung bei der Suche nach neuen Mitgliedern für eine bestehende Gruppe bzw. nach einer geeigneten Gruppe für Interessenten sowie Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück, einem Bestandsobjekt oder einem Inves - tor. 22

23 Wohnen für Hilfe Das Wohnungsamt unterstützt die Wohnpartnerschaften durch Auswahl und Zusammenführung der Wohnpartner, sowie beim Vertragsabschluss und begleitet die Wohnpartnerschaft. Weitere Informationen leitfaden.pdf infotag2013.pdf Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/20 Servicestelle Neue Wohnformen Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon , Telefax , Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 23

24 SozialTicket Bedeutung Das SozialTicket ist eine preisvergünstigte Fahrkarte (Preisstufe A2 zum Monatspreis 2013 von 29,90 Euro) für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) innerhalb von Düsseldorf. Leistungen Das Wohnungsamt stellt die Berechtigtenausweise für Wohngeldempfänger und deren im Haushalt lebenden Angehörigen aus. Mit diesem Berechtigungsausweis kann beim VRR die vergünstigte Monatsmarke gegen Zahlung des Eigenanteils erworben werden. Erläuterungen Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte im September 2011 die Einführung des SozialTickets als ein bis zum befristetes Modellprojekt beschlossen. Nach Ablauf der Modellphase wurde das Angebot vom VRR zum in das Regelsortiment übernommen. 24

25 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/3 Wohngeld Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 25

26 Verwaltung städtischer Wohnungsbau darlehen Bedeutung Die Stadt Düsseldorf fördert sowohl den Mietwohnungsbau wie auch den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch städtische Darlehen. Leistungen Das Wohnungsamt schließt Darlehensverträge, nimmt die Auszahlungen vor und verwaltet die Darlehen. Die Verwaltung der Darlehen umfasst insbesondere die grundbuchlichen Einträge und Veränderungen wie Löschungsbewilligungen, Pfandfrei - gaben, Zustimmungen zur Abtretung der Darlehen an Dritte, Vorrangseinräumungen und Zustimmungen zur Neuvalutierung. Darüber hinaus werden die vertraglich vereinbarten Zinsanhebungen abgewickelt, Tilgungspläne erstellt und Rückzahlungen bearbeitet. Weitere Informationen 26

27 Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/12 Mittelverwaltung, IT, Öffentlichkeitsarbeit Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon , , Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 27

28 Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen Bedeutung Die meisten Menschen wollen solange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Viele Wohnungen werden jedoch den besonderen Anforderungen des Alters oder einer Behinderung nicht gerecht und müssen den individuellen Bedürfnissen der Bewohner angepasst werden. Ist dies nicht möglich, bleibt häufig nur der Umzug in eine geeignete Wohnung. Leistungen Wohnraumanpassung Das Wohnungsamt unterstützt bei der Planung und Umsetzung individueller Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Alter, bei Behinderung und bei Demenz. Entsprechende Maßnahmen sind zum Beispiel der Austausch der Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche, die Verbreiterung von Türen, das Anbringen von Handläufen und Haltegriffen, die Beseitigung von Balkonschwellen oder der Bau einer Rampe. Vermittlung von senioren- und rollstuhlgerechten Wohnungen Das Wohnungsamt unterstützt Haushalte bei der Suche nach einer senioren- oder rollstuhlgerechten Wohnung. Umzugshilfen Müssen Haushalte aufgrund des Alters oder einer Behinderung umziehen, unterstützt sie das Wohnungsamt bei der Planung und Organisation des Umzuges. 28

29 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/21 Wohnraumförderung, Wohnberatung und Wohnungsaufsicht Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 29

30 Wohngeld Mietzuschuss/Lastenzuschuss Bedeutung Wohngeld soll einkommensschwachen Haushalten helfen, die Wohnkosten für einen angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu tragen. Dabei können sowohl Mieterinnen und Mieter (Mietzuschuss) als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) Wohngeld erhalten. Finanziert wird Wohngeld je zur Hälfte vom Bund und dem Land NRW. Leistungen Das Wohnungsamt prüft die Anträge und bewilligt Wohngeld. Erläuterungen Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag beim Wohnungsamt eingegangen ist und in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig ein erneuter Antrag zu stellen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt werden kann, ist abhängig vom Einkommen, der Haushaltsgröße sowie der Miete oder Belastung. Für eine erste Prüfung, ob und inwieweit ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, steht allen Haushalten im Internet der Wohngeldproberechner des Landes NRW zur Verfügung ( 30

31 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/3 Wohngeld Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 31

32 Wohnungsakquisition Bedeutung Die Stadt Düsseldorf akquiriert frei finanzierte Wohnungen für Haushalte, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen und die Vermittlung einer Wohnung beantragt haben. Leistungen Eigentümerinnen und Eigentümer können freie Wohnungen aus Ihrem Bestand melden. Das Wohnungsamt sucht dann aus dem Kreis der vorgemerkten wohnungssuchenden Haushalte eine Mieterin/einen Mieter für diese Wohnung. Bis zum Abschluss eines Mietvertrages übernimmt die Wohnungsraumakquisition die Koordination zwischen der Vermieterin/dem Vermieter und weiteren Stellen der Stadtverwaltung. Im Einzelfall kann auch die Fortsetzung der Betreuung oder die Festlegung eines Ansprechpartners nach Vertragsabschluss vereinbart werden. Die Dauer des Wohnungsangebotes wird mit der Vermieterin/ dem Vermieter individuell abgestimmt. Erläuterungen Das Angebot an geförderten Wohnungen reicht häufig nicht aus, um alle Haushalte zu versorgen, die als wohnungssuchend vermerkt sind. Insbesondere für Menschen mit köperlichen Beeinträchtigungen, sozialen Schwierigkeiten, Wohnungslose und Aussiedler in Notunterkünften steht nicht ausreichend geförderter Wohnraum zur Verfügung. Für diese Personenkreise werden daher zusätzlich frei finanzierte Wohnungen gesucht. 32

33 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/22 Wohnungsvermittlung Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 33

34 Wohnungsaufsicht Wohnungsmängel Bedeutung Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen sind grundsätzlich verpflichtet, diese instand zu halten und den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen anzupassen. Leistungen Liegen Mängel oder Missstände in einer Wohnung oder einem Wohngebäude vor und hat die Eigentümerin oder der Eigentümer trotz Aufforderung durch die Mieterin oder den Mieter diese nicht behoben, kann dies beim Wohnungsamt angezeigt werden. Das Wohnungsamt prüft dann vor Ort, ob Mängel oder Missstände im Sinne des Wohnungsaufsichtsgesetzes vorliegen. Ist dies der Fall und hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, fordert das Wohnungsamt den Vermieter zur Mängelbeseitigung auf. Erläuterungen Mängel und Missstände im Wohnraum sind insbesondere æ fehlende Anschlussmöglichkeit für einen Herd, von elek - trischer Beleuchtung oder elektrischen Geräten, æ æ æ æ æ fehlende Wasserversorgung, Ausguss oder Toilette, unzureichender Schutz vor Witterungseinflüssen oder Feuchtigkeit durch Dächer, Wände, Decken, Fußböden, Fenster oder Türen, keine Nutzungsmöglichkeit von Feuer stätten oder Heizungsanlagen, keine ordnungsgemäße Nutzungsmöglichkeit von Treppen, Aufzugs- oder Beleuchtungsanlagen in allgemein zugänglichen Räumen, keine Nutzungsmöglichkeit von Wasser anschlüssen, Toiletten oder Bädern. 34

35 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/21 Wohnraumförderung, Wohnberatung und Wohnungsaufsicht Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 35

36 Wohnungsvermittlung Bedeutung Das Wohnungsamt vermittelt Sozialwohnungen an hilfsbedürf - tige wohnungssuchende Haushalte, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen. Leistungen Das Wohnungsamt vermittelt frei gemeldete Sozialwohnungen sowie akquirierte frei finanzierte Wohnungen (Einzelheiten hierzu Seite 32 Wohnungsakquisition und Seite 8 Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen ). Da die Nachfrage das Angebot erheblich übersteigt, erfolgt die Vermittlung nach Dringlichkeit und Wartezeit. Bei der Vergabe werden darüber hinaus weitere individuelle Merkmale der Antragstellerinnen/ Antragsteller geprüft. Erfahrungsgemäß müssen insbesondere Haushalte, die keine besondere Notlage (Einzelheiten siehe Erläuterungen ) aufweisen, mit deutlichen Wartezeiten bis zur Vermittlung einer Wohnung rechnen. Erläuterungen Die Vermittlung der Wohnungen erfolgt entsprechend den nachfolgend genannten Dringlichkeitsstufen. Wohnungsnotfall æ Haushalte, denen der Verlust ihrer derzeitigen Wohnung bevorsteht (z. B. Kündigung, Räumungsklage, Zwangsräumung), æ Haushalte, die Transferleistungen erhalten und aufgefordert wurden, ihre Mietkosten zu senken (zum Beispiel ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe), æ Haushalte ohne eigene Wohnung, denen die Entlassung aus einem Heim, einer Anstalt usw. bevorsteht (zum Beispiel Strafgefangene), æ Haushalte ohne eigene Wohnung, die nicht in einem Heim, einer Anstalt usw. untergebracht sind (insbesondere alleinstehende Schwangere, Alleinerziehende, auch in Frauenhäusern), æ Bewohner von städtischen Notunterkünften sowie Aussiedler und Kontingentflüchtlinge, æ Wohnungslose, die sich in Einrichtungen der freien Träger aufhalten, 36

37 æ æ æ æ Haushalte, die unzumutbaren oder außergewöhnlich beengten Wohnraum bewohnen, Rollstuhlfahrer, Blinde (wenn die jetzige Wohnung nicht behindertengerecht ist), Haushalte, die eskalierte Konflikte im Zusammenleben mit anderen haben (zum Beispiel Opfer von Gewalt), Haushalte, die einen Sozialbericht oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus dem eine Notfallsituation abgeleitet werden kann. Dringlichkeitsfall æ alle Haushalte, deren derzeitige Wohnung erheblich überbelegt ist, das heißt die Anzahl der Personen übersteigt die Zahl der Zimmer (ohne Küche) um zwei, æ sonstige Haushalte, die nicht unter die Definition des Wohnungsnotfalles fallen, aber eine andere Dringlichkeit aufweisen. Verbesserungswunsch Alle Haushalte, soweit sie nicht als Dringlichkeitsfall oder Wohnungsnotfall erfasst sind. Wird ein Wohnungsangebot ohne wichtigen Grund abgelehnt, endet die Registrierung als wohnungssuchend. Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/22 Wohnungsvermittlung Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 37

38 Wohnungsvermittlung für Studierende Bedeutung Ziel ist es, Studentinnen und Studenten bei der Suche nach einer Wohnung in Düsseldorf zu unterstützen. Leistungen Das Wohnungsamt informiert und berät Studierende über die Wohnungssuche in Düsseldorf und akquiriert freifinanzierte Wohnungen. Erläuterungen In Kooperation mit dem Studentenwerk Düsseldorf unterstützt das Amt für Wohnungswesen Studierende bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Konkret bietet das Wohnungsamt æ eine umfassende persönliche Beratung, auch zu alternativen Wohnformen, æ Informationen über die verschiedenen Angebote des Wohnungsamtes, zum Beispiel Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, æ eine Liste mit Vermietern von Sozialwohnungen in Düsseldorf sowie æ bei Bedarf die Koordinierung von Bewerbungsgesprächen mit Vermietern. 38

39 Weitere Informationen studenten.pdf Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/20 Servicestelle Neue Wohnformen Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Terminvereinbarung unter Telefon Telefax

40 Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen Wohnberechtigungsschein Bedeutung Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen berechtigen zum Bezug oder zur zweckfremden Nutzung einer geförderten Wohnung. Die am häufigsten nachgefragte Bescheinigung ist der Wohnberechtigungsschein (WBS). Er wird von der Behörde erteilt, in der der wohnungssuchende Haushalt wohnt oder von der Gemeinde, in der die Wohnung liegt, die der wohnungssuchende Haushalt beziehen möchte. Darüber hinaus werden auf Antrag weitere wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen erteilt: æ Die Freistellung von den Belegungsbindungen, æ æ die Selbstnutzungsgenehmigung für den Wohnungseigentümer, die Genehmigung zur zweckfremden Nutzung einer Sozialwohnung. Leistungen Das Wohnungsamt prüft und entscheidet über die vor genannten wohnungswirtschaftlichen Bescheinigungen. Erläuterungen Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen WBS verfügt. Dieser kann erteilt werden, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen (Einzelheiten siehe Seite 32) erfüllt werden. Der WBS gilt für ein Jahr und legt insbesondere die zum Haushalt gehörenden Personen und die Maximalgröße der künftigen Wohnung fest. Darüber hinaus kann sie Angaben über die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (zum Beispiel Personen ab dem 60. Lebensjahr) enthalten. 40

41 Weitere Informationen Kontakt Amt für Wohnungswesen 64/22 Wohnungsvermittlung Brinckmannstraße 5, Düsseldorf Telefon Telefax Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung 41

42 Einkommensgrenzen Maximaler Bruttojahresverdienst (Orientierungswerte) Einkommens- Einkommens- städtische gruppe A gruppe B 1 Eigentums- Haushalte/ (z. B. WBS) förderung Einkommens- ohne bis 40% bis 60% Einkommensgrenzen Überschreitung Überschreitung Überschreitung kategorien Alleinstehende A B C Euro D 2 Personen A (kein Kind) B C Euro D 2 Personen A (1 Kind) B C Euro D 3 Personen A (1 Kind) B C Euro D 4 Personen A (2 Kinder) B C Euro D 5 Personen A (3 Kinder) B C Euro D 6 Personen A (4 Kinder) B C Euro D Einkommensart A Steuerzahlende, die Pflichtbeiträge zur Kranken- (./. 34%= ) und Rentenversicherung entrichten. Einkommensart B Steuerzahlende, die Pflichtbeiträge zur Kranken- (./. 22%=12+10) oder Rentenversicherung entrichten (z. B. Beamte). Einkommensart C Personen, die keine Steuern zahlen, aber kranken- (./. 10 %) versichert sind (z. B. Rentner). Einkommensart D (kein Abzug) 1) Gilt nur für Mietwohnungsbau. Personen, die keine Steuern zahlen, und keine oder nur geringfügige Versicherungsbeiträge. 42

43 Für Ihre Notizen 43

44 Stichwortverzeichnis/Index Seite A Akquisition von Wohnungen 32 B Baugruppen 22 Behindertengerechte Wohnung, Vermittlung 28 Belegungsrechte, Erwerb von 8 Bestands- und Besetzungskontrollen 4 Bildungs- und Teilhabepaket 6 D Darlehensverwaltung 26 Dringlichkeitsfall, Vermittlung 37 E Eigentumsförderung 14 Einkommensgrenzen 42 Energieeinsparung, Förderung 18 Ermittlungsdienst geförderter Wohnungsbestand 4 Erwerb von Belegungsrechten 8 Erwerb von Mietpreisbindungen 8 F Förderprogramm Stadt selbstgenutztes Eigentum 14 Förderung Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand 16 Förderung Energieeinsparung 18 Förderung des Grundstückskaufs für den Bau von Mietwohnungen 10 Förderung Mietwohnungsbau 12 Förderung selbstgenutzte Eigenheime 14 Förderung selbstgenutzte Eigentumswohnungen 14 Förderung selbstgenutztes Wohneigentum 14 Förderung Wohnungsbestand 16 Freistellung 40 44

45 Seite G Geförderte Wohnungen, Mietpreiskontrolle 21 Geförderte Wohnungen, Vermittlung 36 Geförderter Wohnungsbestand, Kontrolle 4 H Höchstmiete, Förderung Mietwohnungen 12 I Instandhaltungspflicht 34 K Kontrolle geförderter Wohnungsbestand 4 L Lastenzuschuss 30 M Mietbeihilfe 30 Mieten freifinanzierte Wohnungen, Beratung 20 Mietpreisbindungen, Erwerb von 8 Mietpreiskontrolle geförderter Wohnungen 21 Mietwohnungen, Förderung 12 Mietwohnungen, Förderung Grundstückskauf 10 Mindestanforderungen Wohnraum, Einhaltung 34 N Neue Wohnformen 22 R Registrierte Wohnungssuchende 36 S Selbstnutzungsgenehmigung 40 Seniorengerechte Wohnung, Vermittlung 28 Sozialwohnungen, Vermittlung 36 45

46 Seite U Umzugshilfen für ältere oder behinderte Menschen 28 V Verbesserungswunsch, Vermittlung 37 Vergleichsmiete, Beratung 20 Vermittlung behindertengerechter Wohnungen 28 Vermittlung seniorengerechter Wohnungen 28 Vermittlung Sozialwohnungen 36 W Wärmedämmung, Förderung 18 WBS 40 Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen 28 Wohnberechtigungsschein 40 Wohnen für Hilfe 22 Wohnen in Gemeinschaft 22 Wohngeld 30 Wohngruppen 22 Wohnpartnerschaft 22 Wohnprojekte 22 Wohnraumanpassung 28 Wohnungsakquisition 32 Wohnungsaufsicht 34 Wohnungsbaudarlehen, Verwaltung 26 Wohnungsmängel 34 Wohnungsnotfall, Vermittlung 36 Wohnungsvermittlung 36 Wohnungsvermittlung für Studierende 38 Z Zulässige Miete freifinanzierter Wohnungen 20 Zulässige Miete geförderter Wohnungen 21 Zuschüsse Belegungs- und Mietpreisbindungen 8 Zuschüsse Stadt: Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand 16 46

47 47

48 Herausgegeben von Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Wohnungswesen Verantwortlich Thomas Nowatius Redaktion Dagmar Anger Layout und Druckbetreuung Stadtbetrieb Zentrale Dienste VII/

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