Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und der Psychotherapeutenkammer Bremen

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1 FAQ (Häufig gestellte Fragen) für Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Bremen Online-Punktekonto Fortbildungszertifikat Gesetzliche Nachweispflicht Präambel Für alle Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Bremen (PKHB) führt die Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle (GAZ) über die erworbenen Fortbildungspunkte Online- Punktekonten. Die Grundlagen für die Erfüllung der Fortbildungspflicht ergeben sich aus dem Heilberufsgesetz des Landes Bremen, der Satzung und der Berufsordnung der PKHB. Die Einzelheiten sind in der Fortbildungsordnung der PKHB geregelt. Darüber hinaus ergeben sich Fortbildungspflichten für ambulant in der GKV- Versorgung tätige Kammerangehörige aus 95 d SGB V und für in zugelassenen Krankenhäusern beschäftigte Kammerangehörige nach 137, Abs. 3 Nr. 1 SGB V. Für alle Mitglieder, die nachweisen in einem der Antragstellung vorausgehendem Zeitraum von höchstens 5 Jahren (kammerinterne Fortbildungszyklus) mindestens 250 anrechnungsfähige Fortbildungspunkte erworben zu haben, wird auf Antrag ein kostenpflichtiges Fortbildungszertifikat ausgestellt. Die Ausstellung des Fortbildungszertifikats der PKHB dient als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflicht gemäß 95 d SGB V für in der GKV- Versorgung tätige Kammerangehörige. Ebenfalls kann es von Kammerangehörigen, die in zugelassenen Krankenhäusern tätig sind, als Nachweis der Fortbildungspflicht nach 137, Abs. 3, Punkt 1 verwendet werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie in den jeweiligen Fünfjahreszeiträumen jeweils 250 oder mehr Fortbildungspunkte gegenüber der GAZ nachgewiesen haben. Online- Punktekonto Wer führt das Online-Punktekonto? Die Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (GAZ). Die GAZ ist eine von beiden Kammern gegründete Stelle, die die Akkreditierungen für Fortbildungen in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen erteilt und die Fortbildungskonten der Mitglieder beider Kammern führt. Darüber hinaus können hier auch die Fortbildungen anerkannt werden, die besucht worden sind, jedoch von keiner Kammer akkreditiert sind (z. B. Kongresse im Ausland). Die GAZ führt für jedes Mitglied ein Online-Punktekonto. 1

2 Wie kann ich mein Online-Punktekonto einsehen? Das Fortbildungskonto kann jederzeit online eingesehen werden. Hierfür benötigen Sie Ihr Passwort und Ihre Mitgliedsnummer. Das Passwort wurde Ihnen im Begrüßungsschreiben der GAZ mitgeteilt. Falls Sie das Passwort vergessen haben sollten, wenden Sie sich bitte an die GAZ. Welche Fortbildungen können auf dem Online-Punktekonto gutgeschrieben werden? Im Punktekonto werden die Punkte aller der GAZ gegenüber nachgewiesenen psychotherapierelevanten Fortbildungen erfasst, die zuvor von der GAZ oder einer anderen Heilberufekammer akkreditiert, anerkannt oder zertifiziert wurden. Wie lange werden die eingetragenen Fortbildungen im Online-Fortbildungskonto gespeichert? Mit Ausstellung des Fortbildungszertifikats durch die GAZ wird das Online-Fortbildungskonto geschlossen und auf 0 gesetzt. Wie werden Fortbildungspunkte im Online-Punktekonto erfasst? 1. Durch GAZ akkreditierte Fortbildung 1. Sofern die besuchten Fortbildungen durch die GAZ akkreditiert worden sind, bestehen grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten für die Gutschrift der Punkte: a) Der Veranstalter übermittelt die Punkte elektronisch via Internet, Bitte beachten Sie: Bei Einsicht in Ihr Online-Punktekonto können Sie überprüfen, ob der Veranstalter die Daten an die GAZ gemeldet hat. Es ist deshalb empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen den Punktestand im Online-Punktekonto zu überprüfen. Sollte keine Buchung vorgenommen sein, reichen Sie bitte die Teilnahmebescheinigung von der Veranstaltung in Kopie mit Ihrem Barcode (EFN-Etikett) ein. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Veranstaltungsnummer (VNR) nicht überkleben. b) der Veranstalter übermittelt die Teilnehmerlisten mit den EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) der Teilnehmer oder c) die Teilnehmer lassen sich die Punkte aufgrund einer Teilnahmebescheinigung, die sie vom Veranstalter erhalten, gutschreiben. Hierzu müssen die Teilnehmer eine Kopie der Teilnahmebescheinigung mit einem EFN-Etikett versehen und an die PKN senden. Bitte beachten Sie: Bitte sehen Sie davon ab, Originalunterlagen einzureichen. Alle eingehenden Unterlagen werden ausnahmslos nach der Erfassung durch die GAZ vernichtet. Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund der Fülle der Anträge die Bearbeitung/Erfassung Ihrer Punkte einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Welches Verfahren für Sie maßgeblich ist, erfahren Sie vom Ihrem Veranstalter. 2. Durch andere Heilberufekammern akkreditierte Fortbildung Bitte beachten Sie: Sofern die Fortbildungen von einer anderen Kammer akkreditiert worden sind, erfolgt die Erfassung der Punkte ausschließlich über die Teilnahmebescheinigung (s. 1c). 2

3 3. Weder durch die GAZ noch durch andere Heilberufekammern akkreditierte Fortbildung Wurde für die von Ihnen besuchte Fortbildungsveranstaltung kein Akkreditierungs-, Anerkennungs- oder Zertifizierungsverfahren bei einer Heilberufekammer durchgeführt (z.b. Kongress im Ausland), können die Punkte nur auf Antrag anerkannt werden. Bitte reichen Sie dafür die Teilnahmebescheinigung in Kopie mit der EFN bei der GAZ ein, zusammen mit Unterlagen, die für eine inhaltliche Prüfung geeignet sind. Die Anerkennung ist kostenpflichtig ( 25,--). Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst nach Eingang der Gebühr geprüft wird. Bitte beachten Sie: Bitte sehen Sie davon ab, Originalunterlagen einzureichen. Alle eingehenden Unterlagen werden ausnahmslos nach der Erfassung durch die GAZ vernichtet. Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund der Fülle der Anträge die Bearbeitung/Erfassung Ihrer Punkte einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wie wird mein Literaturstudium im Online-Fortbildungskonto berücksichtigt? Ihnen werden jährlich für das laufende Jahr automatisch 10 Punkte für das Literaturstudium gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt jeweils im Januar des Jahres. Was bedeutet EFN? Einheitliche Fortbildungsnummer. Mittels der EFN können die Teilnehmer der jeweiligen Fortbildung eindeutig identifiziert und so die Punkte über die GAZ auf den Punktekonten gutgeschrieben werden. Hierzu müssen die EFN-Etiketten (sog. Barcodes) entweder auf die Teilnehmerlisten des Veranstalters oder auf die Teilnahmebescheinigung geklebt werden. Veranstalter oder Teilnehmer reichen dann die Listen oder die Teilnahmebestätigung bei der GAZ zur Erfassung der Punkte ein. Alternativ können die Punkte vom Veranstalter auch online eingelesen werden. Bitte beachten Sie: Sofern die Fortbildungen von einer anderen Heilberufekammer akkreditiert worden sind, erfolgt die Erfassung der Punkte ausschließlich über die Teilnahmebescheinigung. Fortbildungszertifikat Wer stellt das Fortbildungszertifikat aus? Die Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (GAZ) stellt im Auftrag der Psychotherapeutenkammer Bremen das Zertifikat aus. Wer erhält das Fortbildungszertifikat? Das Fortbildungszertifikat erhalten Mitglieder auf Antrag, die nachweisen in einem der Antragstellung vorausgehendem Zeitraum von höchstens 5 Jahren (kammerinterne Fortbildungszyklus) mindestens 250 anrechnungsfähige Fortbildungspunkte erworben zu haben. 3

4 Bitte beachten Sie: Das Fortbildungszertifikat wird nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung des Zertifikats ist grundsätzlich kostenpflichtig ( 25,--). Das Zertifikat kann erst nach Eingang der Gebühr ausgestellt werden. Welche Fortbildungen können für das Fortbildungszertifikat angerechnet werden? Im Fortbildungszertifikat können nur die im Online-Punktekonto ausgewiesenen Fortbildungen angerechnet werden, die in einem Zeitraum von höchstens 5 Jahren vor Ausstellungsdatum des Zertifikats absolviert wurden (kammerinterner Fortbildungszyklus). Bitte beachten Sie: Eine nachträgliche Berücksichtigung von Fortbildungsveranstaltungen aus einem vorhergehenden Fortbildungszyklus ist nicht möglich Wie wirkt sich die Ausstellung des Fortbildungszertifikats auf den Stand meines Online- Punktekonto aus? Mit Ausstellung des Fortbildungszertifikats wird das Online-Fortbildungskonto geschlossen und auf 0 gesetzt. Bitte beachten Sie: Selbst Fortbildungspunkte, die die anrechenbare Punktezahl von 250 überschreiten, können nicht in den nächsten Fortbildungszyklus übertragen werden. Wie wird das Fortbildungszertifikat datiert (Ausstellungsdatum)? Das Ausstellungsdatum bestimmen grundsätzlich Sie selbst. Geben Sie kein bestimmtes Ausstellungsdatum an, wird das Datum des Antragseingangs zugrunde gelegt. Sollen im nächsten Fortbildungszertifikat alle Fortbildungen ab dem Ausstellungsdatum des letzten Zertifikats angerechnet werden, dann müsste der Antrag auf Ausstellung des Zertifikats spätestens nach 5 Jahren bei der GAZ eingereicht werden. Beispiel: Das letzte Fortbildungszertifikat wurde am ausgestellt. Dann muss der Antrag auf Ausstellung des Zertifikats spätestens bis zum bei der GAZ eingehen, damit der Fortbildungszyklus des nächsten Zertifikats nahtlos an den des vorangehenden Zertifikats anschließt. So erreichen Sie, dass alle seit Ausstellung des letzten Zertifikats absolvierten Fortbildungen berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie: Der gesetzliche und der kammerinterne Fortbildungszyklus können voneinander abweichen. Bei Fragen zur gesetzlichen Nachweispflicht wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung. 4

5 Gesetzliche Nachweispflicht gemäß 95 d SGB V bzw. 137 Abs. 3 Nr. 1 SGB V Bitte beachten Sie: Bei Fragen zur gesetzlichen Nachweispflicht wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung oder Ihren Arbeitgeber. Wer muss wem Fortbildungspunkte nachweisen? 1. Gemäß 95 d SGB V besteht gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die gesetzliche Nachweispflicht (250 Punkte in 5 Jahren) für alle PP und KJP, die - zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind oder - bei einem Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeuten oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellt sind. Nähere Informationen finden Sie hier: 2. Gemäß 137 Abs. 3 Nr. 1 SGB V sind angestellte PP und KJP in zugelassenen Krankenhäusern verpflichtet, 250 Punkte in 5 Jahren dem Arbeitgeber gegenüber nachzuweisen. Nähere Informationen finden Sie hier: 3. Alle nicht unter Ziffer 1 und 2 genannten Mitglieder können die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht gegenüber der Psychotherapeutenkammer Bremen nachweisen, indem Sie das Fortbildungszertifikat vorlegen. Eine Pflicht zur Vorlage besteht für diese Kammerangehörige nur dann, wenn die Kammer sie dazu auffordert. Denn das Heilberufsgesetz des Landes Bremen, Satzung und Berufsordnung der PKHB verpflichten alle Mitglieder, sich regelmäßig fortzubilden. Wie erbringe ich den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung? 1. Niedergelassene PP und KJP mit KV-Sitz, im MVZ oder beim Vertragspsychotherapeuten bzw. arzt angestellte PP und KJP Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten haben alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen den Nachweis zu erbringen, dass Sie in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum Ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Als Nachweis reicht die Vorlage des Fortbildungszertifikates der Bremer Psychotherapeutenkammer aus. Der jeweilige Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem Datum der Aufnahme der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit bzw. mit dem Beginn der erstmaligen Nachweisverpflichtung zum 01. Juli Liegt bis spätestens zum Ende des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes ein Fortbildungszertifikat der Kammer vor, das aus den zurückliegenden fünf Jahren stammt, dann ist die Nachweispflicht erfüllt. Der neue Fünfjahreszeitraum schließt sich hieran an und ändert sich auch nicht durch das Datum des Fortbildungszertifikats der Kammer. Daraus folgt: Sie müssen nicht bis zum Ende Ihrer KV- Nachweispflicht warten, bis Sie ein Zertifikat der Kammer erreichen. Da für den Großteil der Kassenzugelassenen der Zeitraum der Nachweispflicht im Juni 2014 endet, begrüßt die KV Bremen, wenn Zertifikate auch schon früher eingereicht werden. 5

6 2. Angestellte PP und KJP in zugelassenen Krankenhäusern Das Fortbildungszertifikat der PKHB dient auch hier als Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflicht. Kann die GAZ bei Ausstellung des Fortbildungszertifikats die Einhaltung des gesetzlichen Fünfjahreszeitraumes überprüfen? Nein. Sie müssen deshalb grundsätzlich selbst auf Einhaltung des gesetzlichen Fünfjahreszeitraumes achten. Denn der kammerinterne Fortbildungszyklus und der gesetzliche Fünfjahreszeitraum können voneinander abweichen. Die Mitglieder müssen selbst sicherstellen, dass das Fortbildungszertifikat innerhalb ihres gesetzlichen Nachweiszeitraums ausgestellt wird und der Kassenärztlichen Vereinigung oder dem Arbeitgeber vorgelegt wird. Stand: Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle Anschrift: Roscherstraße Hannover Telefon: / Fax: / akkreditierung@pknds.de Internet: Bankverbindung: Psychotherapeutenkammer Niedersachsen Kto , BLZ , Dt. Apotheker- und Ärztebank Telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr Mo, Di, Mi, Do: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr 6

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