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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Sprachförderkonzept der Landesregierung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. bis wann die in der Koalitionsvereinbarung genannten verbindlichen Sprachstandsdiagnosen im 4. Lebensjahr eines Kindes eingeführt werden sollen; 2. aus welchen Gründen diese Sprachstandsdiagnosen bisher noch nicht eingeführt wurden; 3. inwiefern im Anschluss an die vorgesehene Sprachstandsdiagnose die regelmäßige und systematische Beobachtung und Dokumentation des Sprachverhaltens gewährleistet ist; 4. wann die Sprachförderung nach Ansicht der Landesregierung sinnvollerweise einsetzen sollte; 5. welche Programme zur Sprachförderung derzeit in den Tageseinrichtungen für Kinder umgesetzt werden, wie viele Kinder dadurch erreicht werden, und in welcher Höhe sich das Land an der Finanzierung dieser Programme beteiligt; 6. welche Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher insbesondere in Bezug auf die Sprachdiagnostik und -förderung bereits eingeleitet sind bzw. noch eingeleitet werden, und in welcher Höhe sich das Land an diesen notwendigen Maßnahmen beteiligt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 II. zügig ein Sprachförderkonzept vorzulegen, das neben einer verbindlichen Sprachstandsdiagnose die flächendeckende und gezielte individuelle Sprachförderung von Beginn des Kindergartenbesuchs an vorsieht, sowie die regelmäßige und systematische Beobachtung und Dokumentation des Sprachverhaltens gewährleistet Vogt, Dr. Mentrup und Fraktion Begründung In der Koalitionsvereinbarung haben CDU und FDP vereinbart, im 4. Lebensjahr eines Kindes eine verbindliche Sprachstandsdiagnose einzuführen, um die Kinder anschließend gezielt fördern zu können. Doch die Umsetzung lässt weiter auf sich warten. Vor dem Hintergrund, dass in Baden-Württemberg schätzungsweise 20 bis 25 % der Kinder eines Altersjahrganges eine gezielte Sprachförderung benötigen, schadet eine weitere Verzögerung dieser Maßnahme dem Bildungserfolg der Kinder. Die SPD-Landtagsfraktion fordert eine flächendeckende Sprachförderung von Beginn des Kindergartenbesuchs an. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Schlüssel zum Bildungserfolg. Kinder sind in den ersten Jahren besonders lernfähig. Kindergärten und andere Tageseinrichtungen für Kinder sind der geeignete Ort, um Defizite, gerade bei der Sprachentwicklung, frühzeitig zu erkennen und auszugleichen. Der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen muss deshalb gestärkt und die Sprachdiagnostik und -förderung eine herausgehobene Bedeutung einnehmen. Im Kindergarten ist eine kontinuierliche Sprachstandsbeobachtung durch die pädagogischen Fachkräfte notwendig. Aus Sicht der SPD muss diese Diagnose sodann in eine gezielte individuelle Förderung der Kinder münden, und zwar im Rahmen der pädagogischen Arbeit des Kindergartens und ohne die Kinder zu separieren. Die Landesregierung hingegen hat kein schlüssiges Konzept für die Sprachförderung im Kindergarten. Der Orientierungsplan wird erst zum Kindergartenjahr 2009/10 flächendeckend eingeführt. Solange setzt die Landesregierung im Wesentlichen auf die Arbeit ehrenamtlicher Sprachhelfer. Diese können jedoch die kontinuierliche Sprachstandsbeobachtung durch entsprechend geschulte pädagogische Fachkräfte im Kindergarten nicht ersetzen. 2

3 Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 24. Mai 2007 Nr /12 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Sozialministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. bis wann die in der Koalitionsvereinbarung genannten verbindlichen Sprachstandsdiagnosen im 4. Lebensjahr eines Kindes eingeführt werden sollen; 2. aus welchen Gründen diese Sprachstandsdiagnosen bisher noch nicht eingeführt wurden; In Baden-Württemberg gehört die Diagnostik zum Bereich der Sprachentwicklung eines Kindes und die Beratung seiner Erziehungsberechtigten mit langjähriger Tradition zum Leistungsangebot von sonderpädagogischen Beratungsstellen zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Die sonderpädagogische Diagnostik zum Bereich der Sprachentwicklung geht dabei über die übliche Sprachstandserhebung hinaus, indem sie Verursachungen der verzögerten Sprachentwicklung zu klären sucht und Ansätze zur Förderung des Kindes entwickelt. Die Ergebnisse dieser Diagnostik bilden ggf. die Grundlage für die frühe Förderung des einzelnen Kindes mit Beeinträchtigungen in der Sprachentwicklung. Auch bei der Förderortklärung hinsichtlich Kindergarten oder Schulkindergarten wird bei jedem betroffenen Kind im Rahmen der sonderpädagogischen Diagnostik ggf. auch der Bereich der Sprachentwicklung vertieft betrachtet. Die vorgesehene verbindliche Sprachstandserhebung im 4. Lebensjahr wird sich nahtlos in das kindorientierte Gesamtkonzept Baden-Württembergs zur Sprachförderung einfügen. Zentraler Anknüpfungspunkt hierfür ist die Sprachstandserhebung im Rahmen der Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung. Bei der Einschulungsuntersuchung wird in Baden-Württemberg seit vielen Jahren neben anderen Entwicklungsdimensionen auch der sprachliche Entwicklungsstand mit wissenschaftlichen Verfahren und unter Berücksichtigung örtlicher gesundheitspolitischer Schwerpunkte erhoben. Die Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung sieht neben der Vorverlagerung des Untersuchungszeitpunktes auch eine Verbesserung der Untersuchungsmethodik vor. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt in der Zusammenschau mit anderen für die Sprachentwicklung des Kindes maßgeblichen Untersuchungselementen der Einschulungsuntersuchung. Dazu gehören insbesondere das Hörvermögen, die kognitive Entwicklung oder die Entwicklung der Feinmotorik. Damit ist eine ganzheitliche Betrachtung des kindlichen Entwicklungsstandes möglich. Schritt 1 der neukonzipierten Einschulungsuntersuchung wurde bereits im Rahmen eines Modellprojektes im Juni und Juli 2006 in 10 Modellregionen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Schritt 2 soll im Juni und Juli 2007 erprobt werden. Anschließend soll auf der Basis der dann vorliegenden Gesamtevaluation (voraussichtlich Ende 2007) über die flächendeckende Einführung entschieden werden. Ziel der Sprachstandserhebung muss es auch sein, zu klären, welche Kinder mit den unter Abschnitt II beschriebenen Angeboten zur Sprachförderung ausreichend gefördert werden können und wann weitergehende sonderpädagogische Maßnahmen notwendig werden bzw. auch eine Indikation für Logopädie zu prüfen ist. Beim einzelnen Kind erfordert dies eine enge fallbezo- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3

4 gene interdisziplinäre Zusammenarbeit und Abstimmung, die auf der Basis von vereinbarten Arbeitsprozessen in der Region erfolgen muss. Die neukonzipierte Einschulungsuntersuchung ist Bestandteil des Projekts Schulreifes Kind, das eine wichtige Scharnierfunktion im Netzwerk der Förderung für Kinder in Kindergarten und Schule hat. Wesentlich für das Gelingen des Projekts Schulreifes Kind ist die gezielte individuelle Förderung von Kindern. Sie setzt eine verlässliche Diagnose von Entwicklungsverzögerungen gerade auch im sprachlichen Bereich voraus. Laut einer Expertise des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gibt es jedoch noch keine verlässlichen Verfahren zur Sprachstandserhebung, die die ent sprechenden Gütekriterien erfüllen. Deshalb ist die Entscheidung über die Einführung eines Verfahrens zur Sprachstandserhebung erst dann zu treffen, wenn die wissenschaftliche Begleitung des Projekts Schulreifes Kind im Rahmen der Evaluation die entsprechenden Erkenntnisse erbracht hat, auf deren Grundlage eine Entscheidung verantwortungsvoll getroffen werden kann. 3. inwiefern im Anschluss an die vorgesehene Sprachstandsdiagnose die regelmäßige und systematische Beobachtung und Dokumentation des Sprachverhaltens gewährleistet ist; Die regelmäßige und systematische Beobachtung und Dokumentation auch des Sprachverhaltens der Kinder im Kindergarten ist im Orientierungsplan als Aufgabe für die pädagogischen Fachkräfte verankert. Sie dient auch als Grundlage für strukturierte Elterngespräche über die Entwicklung des Kindes und wird nach der Pilotphase des Orientierungsplans ab 2009 verbindlich. Die Fortbildung pädagogischer Fachkräfte in Kindergärten zur Implementierung des Orientierungsplans (entsprechend der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden über Bildung und Betreuung im vorschulischen und im schulischen Bereich vom 4. November 2005) enthält von insgesamt bis zu neun Tagen jeweils bis zu zwei Tage für die Bereiche Beobachtung und Dokumentation und Sprachbildung und Sprachförderung als zentrales Bildungs- und Entwicklungsfeld im Orientierungsplan. 4. wann die Sprachförderung nach Ansicht der Landesregierung sinnvollerweise einsetzen sollte; Die Sprachentwicklung von Kindern verläuft individuell sehr unterschiedlich. Sie ist bedeutsam für die gesamte kindliche Entwicklung, nicht nur im kognitiven, sondern auch im emotionalen und psychosozialen Bereich. Bei einer verzögerten Sprachentwicklung kann es nicht selten zu Sekundärproblemen kommen, wie z. B. Problemen beim Lese- und Schriftspracherwerb und damit zu Schulproblemen und sozial-emotionalen Schwierigkeiten. Um diesen möglichen sekundären Folgeerscheinungen vorzubeugen, müssen Sprachentwicklungsauffälligkeiten und drohende Schwierigkeiten im Leseund Schriftspracherwerb früh erkannt werden. Aus fachlicher Sicht sollte eine Sprachförderung dann beginnen, wenn belastbare Erkenntnisse über den Entwicklungsstand erhoben werden können. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine sichere Sprachstandsdiagnose grundsätzlich ab ungefähr dreieinhalb Jahren möglich. Deshalb ist Schritt 1 der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung ab einem Alter von 4 Jahren vorgesehen. 5. welche Programme zur Sprachförderung derzeit in den Tageseinrichtungen für Kinder umgesetzt werden, wie viele Kinder dadurch erreicht werden, und in welcher Höhe sich das Land an der Finanzierung dieser Programme beteiligt; 4

5 Nach dem Konzept der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) Sprachförderung von 2002 wird die Sprachförderung im Kindergarten in der Regel über eine Verbindung verschiedener methodisch-didaktischer Elemente ganzheitlich umgesetzt. Dazu gehören die sprachanregende Ausgestaltung von Alltagssituationen, regelmäßige Vorlese- und Erzählzeiten, gezielte Angebote in Kleingruppen oder Projekte in Verbindung mit individuellen Förderplänen. Sie zielen auf die Entwicklung der kognitiven und sprachstrukturellen Funktionen, der motorisch-sensualen Voraussetzungen und der sozialen Dimension des Spracherwerbs. In dieser ganzheitlichen Form erfolgt die Unterstützung des kindlichen Spracherwerbs individuell, entwicklungsangemessen und nachhaltig. Neben diesem ganzheitlichen Ansatz der IMA werden derzeit in Kindergärten auch Sprachförderprogramme eingesetzt, die auf Teilaspekte der Sprachentwicklung und Sprachkompetenz abzielen. So zum Beispiel das sogenannte Würzburger Trainingsprogramm von Schneider und Küspert zur phonologischen Bewusstheit oder das Programm zur Entwicklung der Vorläuferfunktionen von Schriftsprache nach Rosenkötter. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten regt an, entsprechende Programme und Konzeptionen zu erproben. Als Beispiel sei der Evangelische Landesverband genannt, dessen angeschlossene Einrichtungen eine Vielzahl unterschiedlicher Programme zur Sprachförderung praktizieren. Unter dem Stichwort der Ganzheitlichkeit sind insbesondere die trägerübergreifenden Leitlinien aus dem Projekt Sprachentwicklung und Sprachförderung Hör mir zu und sprich mit mir (Stuttgart), die Leitsätze zur ganzheitlichen Sprachförderung (Reutlingen), das Projekt Sprachförderung als konzeptioneller Schwerpunkt im Kindergarten (Evangelischer Verein der Stadt Fellbach), das trägerübergreifende Qualifizierungsprogramm für pädagogische Fachkräfte Bildung Sprache (Ulm) sowie das Projekt Kinderwelten zu nennen (trägerübergreifendes bundesweites Projekt zur vorurteilsbewussten Erziehung und Bildung). Als besondere Zielgruppe fördert Baden-Württemberg Kinder mit Migrationshintergrund seit Ende der siebziger Jahre durch Maßnahmen der vorund außerschulischen Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe. Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter zur Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen. Gefördert werden können Kinder mit Migrationshintergrund sowie seit 2006 alle Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf, für außerschulische bzw. außerunterrichtliche Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf. Im Jahr 2006 waren insgesamt für den vor- und außerschulischen Bereich rd. 7 Mio. für das Projekt Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit Bedarf an ergänzender Sprachförderung veranschlagt. Davon wurden ca. 2,3 Mio. für die vorschulische Sprachhilfe, d. h. für Kinder ab drei Jahren, eingesetzt. Gefördert wurden im vergangenen Jahr im vorschulischen Bereich Kinder. Die Landesstiftung Baden-Württemberg führt seit 2002 das Programm Sag mal was Sprachförderung für Vorschulkinder durch. Das Programm ist für das Kindergartenjahr 2007/2008 zum 5. Mal aufgelegt worden. Es können sich kommunale und freie Träger von Kindergärten um eine Teilnahme bewerben. Bis jetzt wurden für das Programm insgesamt 26,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Damit konnten in den vier vergangenen Ausschreibungen Kindergärten das Programm durchführen. In Fördergruppen wurden insgesamt Kinder gefördert. Das Programm finanziert neben 5

6 der Durchführung der Sprachförderung in den Fördergruppen mit je Euro zusätzlich die aktive Beteiligung der Eltern. 6. welche Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher insbesondere in Bezug auf die Sprachdiagnostik und -förderung bereits eingeleitet sind bzw. noch eingeleitet werden, und in welcher Höhe sich das Land an diesen notwendigen Maßnahmen beteiligt; Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden über Bildung und Betreuung im vorschulischen und im schulischen Bereich vom 4. November 2005 gehört zu den Implementierungskosten des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten auch ein gesondert zur Verfügung gestelltes Budget für die Fortbildung der Erzieherinnen und Lehrkräfte im Umfang von bis zu 20 Mio. Euro. Das Land und die Kommunen tragen diese Implementierungskosten je zur Hälfte, verteilt auf vier Jahre. Das Fortbildungskonzept im Umfang von 6 bis 9 Fortbildungstagen enthält einen Baustein (2 Tage) für Sprachbildung und Sprachförderung als zentrales Bildungsund Entwicklungsfeld im Orientierungsplan. Da aus fortbildungsdi-daktischen Gründen viele Fortbildungsträger zunächst die Fortbildungsbausteine 1 bis 3 anbieten, ist im Bereich der Sprachförderung in den kommenden Jahren mit einer deutlichen Angebotssteigerung zu rechnen. Nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Fortbildungen pädagogischer Fachkräfte in Kindergärten vom 17. Juli 2006 und vom 1. Februar 2007 können die Fortbildungsträger den Landeszuschuss beim zuständigen Regierungspräsidium geltend machen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg und das Landesjugendamt haben sich 2006 im Verbund mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e. V., dem Diakonischen Werk der Ev. Landeskirche in Baden e. V., dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg-, dem Landesverband Kath. Kindertagesstätten der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V., dem Evangelischen Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e. V., dem Gemeindetag und der Verwaltungsschule des Gemeindetages an Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte zur Durchführung der Fördermaßnahmen des Projektes der Landesstiftung Sprachförderung für Vorschulkinder beteiligt. Die Maßnahmen wurden von der Landesstiftung gefördert und von der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg ausgeschrieben, die vielfältige Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der frühkindlichen Bildung, insbesondere der Sprachförderung, anbietet. Zusätzlich hat der KVJS im Rahmen seines Fortbildungs- und Tagungsprogramms 2006 zum Themenbereich Sprache und Sprachförderung eine zwei- und eine dreitägige Fortbildungsveranstaltung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Auch der Evangelische Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg bietet im Rahmen seines Fortbildungsprogramms zum Orientierungsplan überregional und regional Fortbildungen zum Baustein Sprachbildung und Sprachförderung des Konzepts zur Fortbildung pädagogischer Fachkräfte in Kindergärten im Rahmen der Implementierung des Orientierungsplans an. Darüber hinaus führt der Evangelische Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg seit Jahren Fort- und Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen im Bereich Sprachbildung durch. Auf der Basis der von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) erarbeiteten Konzeption wurde eine 12-tägige Fortbildungsreihe Sprache seit 2004 angeboten. Bausteine dieser Fortbildung sind: Kinder beim Erwerb von Deutsch als Erstsprache fördern, Mehrsprachig aufwachsende Kinder im Rahmen interkultureller Pädagogik fördern und Kinder mit Sprach- und Kommunika- 6

7 tionsauffälligkeiten erkennen. Die Teilnahme verpflichtet zur Hospitation in Einrichtungen (zu Fragen der Sprachstandserhebung, Sprachkonzeption, Sprachvorbild usw.) oder zur Stimmbildung/Sprecherziehung, um die eigene Sprache und Stimme bewusster einsetzen zu können. Neben diesen Fortbildungsveranstaltungen hat der Evangelische Landesverband in den letzten Jahren mehrere Fachtage zu aktuellen Themen wie Verfahren zur Sprachstandserhebung, Mehrsprachigkeit und Schriftsprache angeboten. Bei den Fachtagen wie auch bei den genannten Fortbildungen arbeitet der Evangelische Landesverband mit den Universitäten Koblenz/Landau, Dortmund, der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und dem Deutschen Jugendinstitut München zusammen. Eine einschlägige Weiterbildung für Erzieherinnen und Erzieher ist an der Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Fachbereich Erziehung möglich. Sie bietet Erzieherinnen und Erziehern berufsbegleitend in 480 Stunden eine Zusatzqualifikation im Anschluss an den Berufsabschluss. Innerhalb dieses Bildungsganges mit dem Schwerpunkt Bildungsförderung im Elementarbereich sind für den Bereich Sprachliche Bildung und Förderung insgesamt 120 Stunden vorgesehen. II. zügig ein Sprachförderkonzept vorzulegen, das neben einer verbindlichen Sprachstandsdiagnose die flächendeckende und gezielte individuelle Sprachförderung von Beginn des Kindergartenbesuchs an vorsieht, sowie die regelmäßige und systematische Beobachtung und Dokumentation des Sprachverhaltens gewährleistet. Das bereits vorliegende Gesamtkonzept Baden-Württembergs zur Sprachförderung orientiert sich an der individuellen Entwicklung und an den Bildungsprozessen der Kinder und erfordert deshalb, dass Kinder von Anfang an individuelle Unterstützung und Förderung erfahren. Wie ein roter Faden zieht sich die individuelle Förderung des Kindes durch die verschiedenen Elemente der Gesamtkonzeption. Die individuelle Förderung kommt auch durch die inhaltliche Verbindung von Orientierungsplan und Bildungsplan Grundschule zum Ausdruck. Die Elemente dieser kindorientierten Gesamtkonzeption sind: der Orientierungsplan mit dem integrierten Konzept der interministeriellen Arbeitsgruppe zur ganzheitlichen Sprachförderung; das Konzept Schulreifes Kind, das auch die Förderung der Diagnosekompetenz der pädagogischen Fachkräfte und der Lehrkräfte vorsieht; die sich derzeit in Erarbeitung befindliche Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung durch das Sozialministerium; die HSL-Maßnahmen (vor- und außerschulische Hausaufgaben, Sprachund Lernhilfe); die Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen mit dem Schwerpunkt der Weiterentwicklung der diagnostischen Kompetenz der für die Bildungsprozesse beteiligten Verantwortlichen; das Projekt der Landesstiftung Sag mal was Sprachförderung für Vorschulkinder (Zielgruppe: Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf), das eine Reihe standardisierter Tests zur Sprachstandserhebung (standardisierte Beobachtungs- und Einschätzbögen, Screeningverfahren, Differenzierungsproben und Sprachentwicklungstests) vorschlägt, aus denen die Erzieherinnen in den Kindergärten auswählen können; 7

8 die Grundschulförderklassen zur Förderung der vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder u. a. im Schwerpunkt Sprachförderung; die präventiven Grundschulförderklassen für förderungsbedürftige Kinder mit dem Ziel, eine Zurückstellung zu vermeiden (Förderungsbeginn ½ Jahr vor der Schulpflicht); die Fortsetzung in der Grundschule im Sinne einer individuellen Lernbiografie. Sofern die vorstehend genannten Maßnahmen nicht ausreichen, den individuellen Förderbedarf des Kindes abzudecken, sind folgende Fördermöglichkeiten gegeben, die bereits seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Bildungsangebotes in Baden-Württemberg sind: Frühförderung durch sonderpädagogische Beratungsstellen (vor allem an Schulen für Sprachbehinderte) und durch interdisziplinäre Frühförderstellen begleitend zum Besuch des Kindergartens, Sonderpädagogische Förderung im Schulkindergarten für sprachbehinderte Kinder, Sonderpädagogische Diagnostik, Beratung und Förderung durch den Sonderpädagogischen Dienst im Rahmen der Kooperation zwischen Sonderschule und Grundschule, Sonderpädagogische Förderung insbesondere in der Schule für Sprachbehinderte. Zur Beobachtung und Dokumentation siehe Stellungnahme zu Frage 3. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 8

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