Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat
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- Cornelia Schumacher
- vor 7 Jahren
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1 Staatsangehörigkeit Wie wird die dt Staatsangehörigkeit erworben? Legitimation durch einen Deutschen Adoption durch Geburt durch Einbürgerung Durch Erklärung des dt. Elternteils, wenn der andere Elternteil ausländisch ist- Annahme eines ausländischen Kindes
2 durch Einbürgerung eine Ausländers selbst Ehegatte, 2 Jahre nach der Ehe Geschäftsfähig kein Ausweisungsgrund Niederlassung in der BRD keine Abhängigkeit vom Sozialstaat (Arbeitslosengeld, ALG II) Scheinehe als Ehe? Schutz der Scheinehe durch Art. 6 GG?
3 durch Geburt Abstammungsprinzip ius sanguinius Territorialprinzip ius soli Abstammung von einem Angehörigen des Staates Geburtsortprinzip Deutschland, Schweiz Frankreich, Italien, Türkei USA, angelsächsischer Raum Israel: Rückkehrgesetz : Jude ist, wer eine jüdische Mutter hat, oder wer zum Judentum konvertiert ist : dann kann man als Jude nach Israel einwandern
4 DE Seit 1. September 2008 muss man einen Einbürgertest absolvieren: 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen in einem Multiple Choice Verfahren 17 Fragen müssen bestanden sein. Könnten Sie Deutscher werden? siehe Fragekatalog
5 Grundrechte Menschenrechte Bürgerrechte = Jedermannsrechte = Deutschenrechte Menschenwürde Freie Entfaltung der Persönlichkeit Recht auf Leben Gleichheit vor dem Gesetz Glaubens- und Gewissensfreiheit Meinungsfreiheit Versammlungsrecht Vereinigungsfreiheit Freizügigkeit Freiheit der Berufswahl Ausbürgerungs- u. Auslieferungsverbot
6 Art. 1 GG Schutz der Menschenwürde Würde:?? was ist das? Definition nach der Objektsformel: Der Mensch darf nicht zum bloßen Objekt gemacht werden. Seine Subjektsqualität darf nicht in Frage gestellt werden.
7 Wann ist die Würde verletzt? Prostituierte? Folterung oder unfaire Vernehmungsmethoden? Bekanntgabe von Krankenunterlagen an Unbefugte? Nichtbeachtung der Intimsphäre durch eine Privatperson? Nichtbeachtung der Intimsphäre durch den Staat? Unterbringung zweier Gefangenen in einer 8 qm großen Zelle? Bewohnen einer 70 qm großen Wohnung mit 10 Personen? Polizeiliche Körperliche Durchsuchung im Vaginalbereich durch einen Mann?
8 Unterscheide: Privates Empfinden einer Person und die Verpflichtung des Staates Der Staat muss die Würde eine Menschen beachten! Er darf den Menschen Nicht zum Objekt machen! Er muss auch dafür Sorge tragen, dass dem Einzelnen ein Menschenwürdiges Leben möglich ist. Dafür sorgt der Staat durch ALG II. - niemand muss als Prostituierte arbeiten, wenn man dies nicht möchte! - niemand muss mit 10 Personen in einer kleinen Wohnung wohnen, wenn er dies nicht möchte
9 Art. 2 GG Freiheit der Person Frei Entfaltung der Persönlichkeit Recht auf Leben Recht auf körperliche Unversehrtheit Recht auf Freiheit
10 DE Was ist die Persönlichkeit? Ich entfalte meine Persönlichkeit, durch meine Sozialisation, meine Erfahrungen, Wünsche, Anschauungen und Überzeugungen, die ich erhalten habe! Man unterscheidet drei Arten von Persönlichkeitsphären: Privatsphäre Intimsphäre Gesellschaftssphäre
11 Eingriff in die: Gesellschaftssphäre möglich? Privatsphäre möglich? Intimsphäre? Ja! Ja, bedingt nur mit richterlichen Beschluss!!! NEIN!!!! Was ist die Intimsphäre?
12 Trotz des Rechts auf Freiheit der Person Blutentnahme bei Alkoholisierten? Ärztlicher Heileingriff? Fixierung des Patienten? Durchsuchungen im Vaginalbereich oder Afterbereich nach Drogen? Ja! durch StPO Ja! bei Gefahr 32, 34 StGB, PsychKG Ja! Bei Gefahr 32, 34 StGB PsychKG Ja! durch StPO Möglich ja?,denn Eingriffe sind durch das Gesetz gedeckt! Man darf sein Freiheitsrecht solange ausüben, solange und soweit Rechte andere Nicht verletzt werde.
13 Art. 3 GG Gleichheit vor dem Gesetz Gleichheit vor dem Gesetz Abs. 1 Diskriminierungsverbot Abs. 3 Gleichberechtigung Mann und Frau Abs. 2 Geschlecht / Abstammung / Rasse / Heimat / Herkunft / Glaubens / religiöser, Politischer Anschauung benachteiligt werden Behinderung benachteiligt werden
14 DE Art. 4 GG Glaubensfreiheit Jedermann darf seinen Glauben überall und dort ausüben, wo und wann er möchte (!), solange er keinen anderen damit behindert oder einschränkt Gebetsteppich auf der Rüttescheiderstraße? Kopftuchverbot bei der Lehrerin? Kruzifix in städtischen Schulen?
15 Art. 5 GG Meinungsfreiheit Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Pressfreiheit Vorsicht : Begrenzt durch allgemeine Gesetze: z.b. 203 StGB Strafgesetzbuch: Verletzung von Privatgeheimnissen Dem Pflegepersonal ist es verboten die Krankengeschichte des Patienten bzw. des Bewohners weiter zu erzählen. Hierbei stellt sich sogar schon die Frage, ob die Krankengeschichte eine Meinung ist.
16 Meinungen sind nur Werturteile Krankengeschichte ist eine Tatsachenbehauptung Wenn aber die Krankengeschichte als Tatsachenbehauptung Voraussetzung für die Meinung ist, dann ist sie vom Schutz der Meinungsfreiheit mit umfasst. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht geschützt. Nicht geschützt sind: Beleidigungen Pornographische Schriften oder Äußerungen
17 Art. 6 GG Ehe und Familie Ehe = die grds. untrennbare Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau Familie = Verbindung der Kinder zu seinen Eltern Scheinehe auch unter Art. 6 GG geschützt? Lesben, Schwule, Transsexuelle Lebensgemeinschaften unter Art. 6 GG geschützt? NEIN!! NEIN!!
18 DE Art. 8 GG Versammlungsfreiheit nur die Deutschen!! (Freigabe an Ausländer über Art. 2 GG) friedlich ohne Gewalt unter freiem Himmel eingeschrängt durch das Versammlungsgesetz: Mindestens 3 Personen und öffentliches Thema Anmeldung 48 Std vorher oder Spontanversammlung Vermummungsverbot / Uniformverbot
19 Art. 12 GG Berufsfreiheit Beruf Arbeitsplatz Ausbildungsstätte Die Berufsfreiheit beinhaltet die freie Wahl des Berufs, die freie Wahl Des Arbeitsplatzes und die freie Wahl der Ausbildungsstätte. Deswegen wird das Grundrecht der Berufsfreiheit auch einheitliches Grundrecht genannt. Die freie Berufswahl gilt für alle Bürger innerhalb der Europäischen Union
20 Die Berufsfreiheit unterliegt aber einer Einschränkung: Qualifikation / Altersgrenzen / Kapazität Wer das Examen nicht schafft hat nicht genügend Qualifikation zur Ausübung des Pflegeberufes Wer unter 18 Jahre ist kann die Ausbildung zur Pflegekraft nicht beginnen Wenn nicht genügend freie Lehrstellen oder Studienplätze da sind, reicht die Kapazität nicht aus.
21 DE Beispielfälle!
22 DE Allgemeiner Rechtsschutz: Fall: das Erholungsbad Behörde: Bußgeldbescheid S ist damit nicht einverstanden Verwaltungsgericht erhebt Anfechtungsklage gegen den Bußgeldbescheid
23 DE Rechtsschutzmöglichkeiten: Widerspruch, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungklage, Leistungsklage, Einstweiliger Rechtsschutz Untätigkeitsklage
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