Mögliche Steueroptimierung in Deutschland

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1 CORPORATE TAX GERMAN TAX & LEGAL CENTER Mögliche Steueroptimierung in Deutschland Event Summary

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3 Event Summary: Steueroptimierung in Deutschland 4 Am 7. und 8. Juni 2011 fanden im Grand Hotel Les Trois Rois in Basel sowie im Hotel Baur au Lac in Zürich Veranstaltungen von KPMG`s Fokusgruppe Deutschland- Schweiz zum Thema «Steueroptimierung in Deutschland» statt. Typische Fragen wie: «Welche Möglichkeiten gibt es, um Konzernstrukturen steuereffizient zu vereinfachen?» oder «Womit muss bei Betriebsprüfungen in Deutschland gerechnet werden?» sowie «Welche wichtigen Neuerungen ergeben sich für Unternehmen durch die Revision des DBA Deutschland-Schweiz?» wurden durch die Referenten Jörg Weltin, Florian Geiger und Heiko Kubaile im Rahmen eines 90-minütigen Vortrags beantwortet. Beiden Veranstaltungen folgten anregende Diskussionen, die sich in Basel während eines gemeinsamen Apero bzw. in Zürich beim gemeinsamen Frühstück fortsetzten.

4 Angesichts des Umfangs und der Komplexität der vorgestellten und diskutierten Themen möchten wir Ihnen gern im Nachgang zu diesen beiden erfolgreichen Veranstaltungen mit dem vorliegenden Summary einen zusammenfassenden Überblick an die Hand geben. In seiner Einführung stellte Reiner Denner, Tax Partner in Zürich, zunächst die KPMG Fokusgruppe Deutschland-Schweiz vor. Die Fokusgruppe wurde gegründet, da die räumliche Nähe zu Deutschland zusammen mit den exzellenten Wirtschaftsbeziehungen die Schweiz zu einem äusserst wichtigen Standort für deutsche Unternehmen macht. Auch für die meisten schweizerischen Unternehmen ist ein Marktzugang nach Deutschland unerlässlich. Um den besonderen Bedürfnissen aus schweizerischer und aus deutscher steuerlicher Sicht gerecht zu werden, wurde mit der Fokusgruppe Deutschland-Schweiz ein spezialisiertes länderübergreifendes Team zusammengestellt, welches Unternehmen z.b. bei der Ausweitung ihrer Geschäftsbeziehungen ins Nachbarland fachkompetent unterstützt und durch einen engen Austausch Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Mit vielen Beispielen haben Florian Geiger, Tax Partner in Stuttgart, bzw. Jörg Weltin, Tax Manager in Freiburg, aufgezeigt, welche Opportunitäten es gibt, um die effektive Steuerbelastung deutscher Unternehmen zu senken - beispielsweise durch eine effektive Nutzung von bestehenden Verlusten, Darlehensgestaltungen oder die Verlagerung von immateriellen Wirtschaftsgütern in die Schweiz. Heiko Kubaile, Director und Leiter des German Tax & Legal Center in Zürich, schilderte die Auswirkungen des neuen DBA, insbesondere die neu eingeführte Schiedsklausel. Susanne Schreiber, Tax Senior Manager in Zürich, hat die aus schweizerischer Sicht zu beachtenden Aspekte in die Vorträge der Referenten einfliessen lassen. Bei einem gemeinsamen Apero (Basel) bzw. nach einem gemeinsamen Frühstück (Zürich) wurden die Veranstaltungen nach vielen Diskussionen und spannenden persönlichen Gesprächen zwischen den Teilnehmern und weiteren KPMG Kollegen beendet.

5 Event Summary: Steueroptimierung in Deutschland 6 Inhalte der Präsentation Aktuelle Änderungen im deutschen Steuerrecht Einleitend haben Jörg Weltin bzw. Florian Geiger zunächst einige aktuelle Änderungen im deutschen Steuerrecht dargestellt. Insbesondere die Tatsache, dass die deutsche Bundesregierung fast jährlich ein sogenanntes Jahressteuergesetz erlässt, macht es für viele Schweizer Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Deutschland erforderlich, die gewählten Strukturen zu überprüfen und an die Neuregelungen anzupassen. Derzeit sorgt das sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz in Deutschland für Diskussionen. Die deutsche Bundesregierung hat dadurch die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige (auch im Unternehmensbereich) erheblich verschärft. Steuereffiziente Vereinfachung von Konzernstrukturen in Deutschland Nutzung von Verlusten In ihren Ausführungen haben Florian Geiger und Jörg Weltin akzentuiert, warum eine Nutzung bestehender Verluste in Deutschland aus steuerlicher Sicht und Liquiditätsgesichtspunkten wichtig ist obwohl es in Deutschland keinen automatischen Untergang der Verlustvorträge durch Zeitablauf gibt und wie durch steuerplanerische Verlustnutzungsmodelle die effektive Steuerbelastung gesenkt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Mindestbesteuerung (Beschränkung der Nutzung von Verlustvorträgen ab EUR 1 Million) sollte bei Verlusten im laufenden Jahr steuerplanerisch versucht werden, diese mit Erträgen zu verrechnen. Die Referenten wiesen auf mehrere aktuelle Verfahren beim obersten deutschen Steuergericht («Bundesfinanzhof») hin, nach welchen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Mindestbesteuerung bestehen. Der Ausgang dieser Verfahren ist jedoch ungewiss. Im Hinblick auf künftige Umstrukturierungen ist zu beachten, dass bei einem Anteilseignerwechsel ( 8c KStG) und bei einer Verschmelzung ( 12 UmwStG) bestehende Verluste teilweise oder vollständig untergehen können. Auch vor Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages sollten bestehende Verluste der Organgesellschaft durch planerische Massnahmen genutzt werden, da bestehende Verlustvorträge der Organgesellschaft während der Dauer einer ertragsteuerlichen Organschaft (Gruppenbesteuerung) «eingefroren» werden. Ab dem Jahr 2010 wurde die deutsche Regelung zum Untergang von Verlustvorträgen bei einem Anteilseignerwechsel ( 8c KStG) in der Weise entschärft, dass die bestehenden Verluste in Höhe der bei der Verlustgesellschaft vorhandenen (steuerbaren) stillen Reserven erhalten bleiben. Überdies wurde eine Konzernklausel eingeführt, die bei jeweils unmittelbarer oder mittelbarer 100%-Beteiligung einem Verlustuntergang entgegensteht. Steueroptimierung durch Darlehensgestaltungen Auch Darlehensgewährungen, z.b. einer Schweizer Muttergesellschaft an ihre deutsche Verlustgesellschaft mit anschliessender Weiterreichung an eine profitable Konzerngesellschaft in Deutschland können als Modelle zur Nutzung bestehender Verluste eingesetzt werden. Dabei kann die Darlehensaufnahme bei der Schweizer Muttergesellschaft im Einzelfall zu einem niedrigeren Zinssatz erfolgen als das anschliessend weitergereichte Darlehen. Der verbleibende Zinsertrag auf Ebene der Verlustgesellschaft kann somit zur Nutzung der Verlustvorträge gebraucht werden, während bei der profitablen Konzerngesellschaft durch den Zinsaufwand die Steuerbasis reduziert wird. Aus Schweizer Sicht haben Reiner Denner und Susanne Schreiber hier auf die grundsätzlich vorgesehene Mindestverzinsung von Aktivdarlehen aus Schweizer Sicht sowie mögliche Folgen von zinslosen Darlehen auf den Beteiligungsansatz bei der Schweizer Muttergesellschaft hingewiesen. Ferner sind die Auswirkungen der Verlustnutzungsgestaltungen bei früheren Wertberichtigungen auf Beteiligungen im Auge zu behalten, da eine Werterholung der Beteiligung für die Schweizer Muttergesellschaft steuerwirksam wäre. Optimierung der deutschen Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer, welche mittlerweile rund die Hälfte der gesamten Steuerbelastung für deutsche Unternehmen ausmacht, variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Dabei liegt der Steuersatz der Gewerbesteuer zwischen 7% und 17,15%, so dass der kombinierte Steuersatz für deutsche Unternehmen zwischen 22% und 33% liegt.

6 7 Event Summary: Steueroptimierung in Deutschland Zur Reduzierung der laufenden Gewerbesteuerbelastung haben die Referenten 2 Modelle vorgestellt: Neben der Gründung einer sogenannten Oasen-Betriebsstätte und anschliessender Zuordnung von Mitarbeitern zu dieser Oasen-Betriebsstätte wurde die Separierung von Grundbesitz in einer Grundstücksgesellschaft dargestellt. Dies hat den steuerlichen Vorteil, dass die Mietaufwendungen bei den deutschen Konzerngesellschaften zu 84% gewerbesteuerlich abziehbar sind und die Mieterträge bei der Grundstücksgesellschaft bei entsprechender Gestaltung gewerbesteuerfrei vereinnahmt werden können. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass seit dem Jahr 2010 bei Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns unter der Voraussetzung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von mindestens 95% sowie unter Beachtung bestimmter Haltefristen keine Grunderwerbsteuer (entspricht der Schweizer Handänderungssteuer) mehr ausgelöst wird. Verlagerung von immateriellen Wirtschaftsgütern Mittels Gewährung von Lizenzen aus der Schweizer Konzerngesellschaft kann der Lizenzaufwand im Hochsteuerland Deutschland angesiedelt werden und der Lizenzertrag in der Schweiz vergleichsweise niedrig besteuert vereinnahmt werden. Die Verlagerung von immateriellen Wirtschaftsgütern in die Schweiz bietet sich für Schweizer Konzerne insbesondere nach einem Asset Deal oder Erwerb einer deutschen Personengesellschaft an, wenn das IP steuerlich zum Verkehrswert erworben wurde und eine Übertragung somit keine Besteuerung auslöst. Aktuelle Brennpunkte in der deutschen Betriebsprüfung Verrechnungspreise Im Rahmen deutscher Betriebsprüfungen stehen derzeit weiterhin insbesondere Verrechnungspreisthemen im Fokus. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die deutsche Finanzverwaltung in den letzten Jahren auf diesem Gebiet stark aufgerüstet hat. Nachzahlungen im Rahmen von Betriebsprüfungen basieren häufig auf fehlender oder nicht ausreichender Dokumentation und unzureichender Begründbarkeit der Verrechnungspreise. Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, z.b. zur Vorlage Jahresrechnungen der Schweizer Konzerngesellschaften, wurden bereits vor einigen Jahren verschärft. 50d Abs. 3 EStG Heiko Kubaile betonte, dass ein weiterer Schwerpunkt der deutschen Finanzverwaltung die Prüfung des mit Wirkung ab dem Jahr 2007 eingeführten 50d Abs. 3 EStG sei. Durch diese Norm soll der Einkauf in die vorteilhaften Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen für Dividenden-, Lizenzund Zinszahlungen verhindert werden (sogenannte Anti- Treaty Shopping Regelung). Bei Zwischenschaltung einer Holding müssen wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für die Zwischenschaltung dargelegt werden können und die zwischengeschaltete Holding (z.b. Muttergesellschaft der deutschen operativen Gesellschaft) muss Substanz sowie eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit vorweisen können und dabei mindestens 10% ihrer Einkünfte aus eigener «operativer Tätigkeit» erwirtschaften. Die anfängliche Sorge, diese Norm würde insbesondere für die in der Schweiz angesiedelten Unternehmen, welche unter das sog. Holdingprivileg fallen, zu Nachteilen führen, hat sich bisher nicht bewahrheitet. Heiko Kubaile führte aus, dass entsprechend seinen Praxiserfahrungen in den überwiegenden Fällen Schweizerische Holdinggesellschaften weiterhin in den Genuss des Nullsatzes auf Dividenden und Lizenzen aus Deutschland kommen. Wichtige Neuerungen für Unternehmen durch die Revision des DBA Deutschland-Schweiz Heiko Kubaile erläuterte im letzten Teil des Vortrags die zwei Änderungen des Revisionsprotokolls zum DBA D-CH, die elementare Auswirkungen in der laufenden Steuerpraxis zwischen Deutschland und der Schweiz haben: 1. Anpassung der sog. Nullregelung auf Dividenden (Art. 10 Abs. 3DBA D-CH) 2. Erweiterung des DBA-Verständigungsverfahrens (Art. 26 DBA D-CH) um eine Schiedsgerichtsklausel Anpassung der Nullregelung an die EU-Mutter-Tochter-Richtline Entsprechend dem DBA D-CH unterliegen Dividendenausschüttungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz an eine wesentlich beteiligte Gesellschaft keiner Quellensteuer. Bislang lag eine wesentliche Beteiligung vor, sofern eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 20% gehalten wird (Mindestbeteiligungshöhe). Eine Mindestbeteiligungsdauer gab es bisher nicht. Mit der aktuellen DBA-Revision wurde die Mindestbeteiligungshöhe von 20% auf 10% gesenkt. Neu ist allerdings

7 Event Summary: Steueroptimierung in Deutschland 8 eine Mindestbeteiligungsdauer von 12 Monaten zu beachten. Dividendenausschüttungen, die vor diesem Zeitraum fällig werden, unterliegen zunächst der Quellensteuer von 15%. Wird die Mindestbeteiligungsdauer nach Dividendenfälligkeit erfüllt, wird die einbehaltene Quellensteuer jedoch erstattet (sog. Denkavit-Urteil). Erweiterung der Verständigungsklausel um Schiedsklausel Nach der bisherigen Regelung der Verständigungsvereinbarung in Art. 26 DBA D-CH sollen sich die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten über die Vermeidung der Doppelbesteuerung in Einzelfällen verständigen und Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen beseitigen («Soll-Regelung»); es bestand bislang somit keine Verpflichtung zur Einigung. Mit der Erweiterung der Verständigungsklausel um eine Schiedsverfahren werden die Vertragsstaaten zukünftig verpflichtet, eine Einigung zu finden. Das Schiedsverfahren kann auf Verlangen des Steuerpflichtigen eingeleitet werden, wenn u.a. durch ein Verständigungsverfahren innerhalb von drei Jahren keine Lösung gefunden wurde, das Verfahren nicht aus Sicht beider Behörden für ein Schiedsverfahren ungeeignet ist und die Steuerpflichtigen zustimmen, keine Informationen an Dritte weiterzugeben. Details für das neu vereinbarte Schiedsverfahren werden noch in einer gemeinsamen Verordnung festgelegt, jedoch soll es sich grundsätzlich an der zwischen der USA und der Schweiz vereinbarten Regelung orientieren. Jeder Vertragsstaat kann der Schiedsstelle einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Die Schiedsstelle wird sich dann für einen der beiden Vorschläge entscheiden; ein Kompromiss aus beiden Lösungsvorschlägen ist nicht vorgesehen. Somit wird einer der beiden Vertragsstaaten obsiegen, der andere unterliegen. Zukünftig ist daher davon auszugehen, dass bereits allein durch die Einführung der Schiedsklausel der Druck auf beide Vertragsstaaten wachsen wird, sich noch im Verständigungsverfahren zu einigen. Da die Schiedsklausel bereits nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden (voraussichtlich im Herbst 2011) für alle offenen Fälle zur Anwendung kommen wird, hat Heiko Kubaile geraten, bei entsprechenden Streitfällen die mögliche Anwendung der Schiedsklausel «im Auge zu behalten».

8 9 Event Summary: Steueroptimierung in Deutschland Fazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass beide Veranstaltungen zahlreiche Fragen zu den behandelten Themen beantworten konnten. Die deutsche Gesetzgebung bleibt jedoch im Fluss, so dass sich in Zukunft andere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben können. Die KPMG hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Entwicklungen zeitnah zu verfolgen und für ihre Kunden praxisrelevant zu interpretieren. Gerne halten wir Sie auch in Zukunft mit unseren Publikationen, Newslettern und Veranstaltungen auf dem Laufenden und stehen für individuelle Auskünfte zur Verfügung. «Auch in Deutschland gibt es steuerliche Berge, die man erklimmen kann.»

9 Section or Brochure name j

10 Ansprechpartner Schweizer Team Reiner Denner Corporate Tax Partner, Zürich T: E: Susanne Schreiber Corporate Tax Senior Manager, Zürich T: E: Deutsches Team Schweiz Heiko Kubaile Leiter German Tax & Legal Center Director, Zürich T: E: Silke Tschatsch German Tax & Legal Center Manager, Zürich T: E: Deutsches Team Deutschland Florian Geiger International Corporate Tax Partner, Stuttgart T: E: Jörg Weltin International Corporate Tax Manager, Freiburg T: E: Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine zukünftige Sachlage widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und eine professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen KPMG Holding AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG International Cooperative ( KPMG International ), a Swiss legal entity. All rights reserved. Printed in Switzerland. The KPMG name, logo and cutting through complexity are registered trademarks or trademarks of KPMG International.

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