Tarifverträge: empirische Begriffe

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1 Tarifverträge: empirische Begriffe Unterscheidung nach Geltungsbereich Haus-/FirmenTV Tarifpartei: Arbeitgeber Unterscheidung nach Inhalten Branchen-/FlächenTV Mantel (allgemeine Arbeitsbedingungen) Entgeltrahmen (Entgeltgruppendefinition) Entgelt (Höhe des Entgelts) Zusatztarifverträge (z.b. Rationalisierungsschutz, Altersversorgung, ) Tarifpartei: AGVerband Teil 2, Nr. 3 Die Wirkung von Tarifverträgen Schuldrechtlicher Teil des TV Arbeitgeberverband Normativer Teil des Tarifvertrags 4 I TVG Gewerkschaft Mitglied Arbeitsvertrag Mitglied Teil 2, Nr. 4 Typische schuldrechtliche Regelungen in/aus Tarifverträgen (relative) Friedenspflicht Durchführungspflichten bei Haustarifverträgen: Durchführungspflicht des Arbeitgebers bei Flächentarifverträgen: Einwirkungspflicht des Arbeitgeberverbands Einwirkungspflicht der Gewerkschaft auf ihre Mitglieder (auch im Falle von wilden Streiks ) Sonstige ausdrückliche schuldrechtliche Abmachungen, z.b. Anrufung von Schlichtungsinstanzen Beitragsleistung an gemeinsame Einrichtung Haftungsfragen Maßregelungsverbote Teil 2, Nr. 5 Teil 2 S. 1

2 Typische Inhalte des normativen Teils von Tarifverträgen Hauptpflichten Vergütung Arbeitszeit Arbeitsbefreiung Entgeltfortzahlung Jubiläumsgeld Allgemeine Arbeitsbedingungen Probezeit Nebentätigkeiten Versetzung Kündigungsfristen Zeugnis Teil 2, Nr. 6 Betriebsbezogene Flexibilität in Tarifverträgen (I) Typ 1: in klassischen Regelungsbereichen: betrieblicher Regelungskorridor bei vorgegebenem Regelungs- und Leistungsniveau Typ 2: Tarifliche Regelung neuer Themen mit hohem betrieblichem Umsetzungsbedarf: betriebliche Konkretisierungsbefugnisse Typ 3: Unterschreitung tariflicher Mindestnormen und Einführung ertragsabhängiger tariflicher Leistungen: Öffnungsklauseln Teil 2, Nr. 7 Betriebsbezogene Flexibilität in Tarifverträgen (II) Öffnungsklauseln Regelungsgegenstände: Arbeitszeiten Flexibilität Lohn/Gehalt bzw. Entgelt: Einstiegstarife (für Arbeitslose; für alle; für Übernahme nach der Ausbildung ) Aussetzen/Kürzung von Sonderzahlungen Aussetzung von Tariferhöhungen [selten: (befristete) Kürzung von tariflichen Grundentgelten] Teil 2, Nr. 8 Teil 2 S. 2

3 Betriebsbezogene Flexibilität in Tarifverträgen (III) Öffnungsklauseln Voraussetzungen: Härtefallklauseln (bei wirtschaftlicher Notlage ) oder Zustimmung der Tarifvertragsparteien oder (bislang nur vereinzelt): Abweichungen zur Sicherung/ Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Teil 2, Nr. 9 Der wirksame Tarifvertrag Tariffähigkeit ( 2 TVG) Schriftform ( 1 II TVG) Tarifzuständigkeit? Satzung maßgeblich idr keine Außenwirkung von Satzungsverstößen Teil 2, Nr. 10 Wirkung von Tarifnormen für Außenseiter 4 II TVG (gemeinsame Einrichtungen) keine normative Wirkung für Außenseiter 3 II (Betriebsnormen): Wirkung streitig. Bindung des Arbeitgebers. Individualansprüche erst auf Grund betrieblicher Umsetzung? 5 (Allgemeinverbindlicherklärung) Teil 2, Nr. 11 Teil 2 S. 3

4 Rechtsgeltung tariflicher Regelungen schuldrechtlicher Teil normativer Teil Geltung zwischen TVParteien Normen über Inhalt, Abschluss, Beendigung individueller Arbeitsverhältnissen Geltung nur zwischen Tarifgebundenen Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen Geltung in allen tarifgebundenen Unternehmen Arbeitsvertragliche Bezugnahme Individualrechtl. Geltung zw. Arbeitsvertragsparteien Allgemeinverbindlicherklärung Geltung unabhängig von Mitgliedschaft Teil 2, Nr. 12 Nachbindung und Nachwirkung (I) Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität Tarifbindung 4 I Nachbindung 3 III Nachwirkung 4 V Zeit Austritt Auslaufen des TV Neue Abmachung Teil 2, Nr. 13 Nachbindung und Nachwirkung (II) 3 III TVG 4 V TVG nur für normativen Teil statische Weitergeltung nur falls vorher beiderseitige Tarifbindung BAG: auch für neu eingestellte Gewerkschaftsmitglieder BAG: nicht für neu eingestellte Gewerkschaftsmitglieder Ende: Auslaufen; Ablauf der Kündigungsfrist; neuer TV (mit der gleichen Gewerkschaft) Ende: neue Abmachung (auch verschlechternde individualvertragliche Abmachungen) Teil 2, Nr. 14 Teil 2 S. 4

5 Sinn und Zweck des 4 V TVG Weiterführung der Funktionen des Tarifvertrags Ordnung Arbeitnehmerschutz in Hinblick auf die Situation nach Auslaufen Lückenfüllung (Arbeitsverhältnisse sollen nicht inhaltsleer werden) Überbrückung bis zum Neuabschluss eines TV Teil 2, Nr. 15 Gewerkschaft und Koalitionen satzungsgemäße Aufgabenstellung entsprechend Art. 9 Abs. 3 GG frei gebildet funktionsfähig/unabhängig ANKoalition isv Art. 9 III GG soziale Mächtigkeit / Durchsetzungsfähigkeit - Arbeitskampfbereitschaft (s. Satzung) - Mitgliederzahl/Organisationsgrad - Erfahrungen im Abschluss von Tarifverträgen Gewerkschaft Teil 2, Nr. 16 Kollisionsregeln Normenhierarchie (Ranghöheres verdrängt rangniedrigeres Recht) Rang je nach Legitimation der Normgeber Durchbrechungen: Günstigkeitsprinzipien Spezielles Recht geht vor generellem Recht Jüngeres Recht geht vor älterem Recht Teil 2, Nr. 17 Teil 2 S. 5

6 Tarifkonkurrenz/Tarifpluralität Tarifkonkurrenz auf ein und dasselbe Arbeitsverhältnis sind verschiedene Tarifverträge anwendbar Allgemeine Kollisionsregeln, insbesondere: Spezialitätsgrundsatz Tarifpluralität ein Arbeitgeber ist an mehrere Tarifverträge gebunden z.b. AVE und VerbandsTV; HausTV/VerbandsTV Behandlung ist umstritten: Tarifeinheit (BAG): Kollisionsregeln/Spezialität Literatur: Tarifpluralität Teil 2, Nr. 18 Probleme des Gewerkschaftswettbewerbs Unterbietungswettbewerb relevant im Bereich der AVE relevant im Bereich tarifdispositiven Gesetzesrechts (hier dienen Tarifverträge der Verschlechterung des gesetzlich gewährleisteten Standards) häufig stellen sich auch Probleme der Tariffähigkeit Überbietungswettbewerb Berufsgewerkschaften von Funktionseliten (z.b. Lokführer) Problem der Überforderung von Arbeitgebern Teil 2, Nr III TVG: Günstigkeit objektiver Beurteilungsmaßstab Zeitpunkt, zu dem sich die konkurrierenden Normen erstmals gegenüberstehen Sachgruppenvergleich die in einem inneren Zusammenhang stehenden Teilkomplexe/funktionale Äquivalente Keine mittelbaren Fernwirkungen oder unwahrscheinliche Kausalverläufe Keine Rosinentheorie Kein Gesamtvergleich ( Äpfel und Birnen ) Teil 2, Nr. 20 Teil 2 S. 6

7 Günstigkeitsvergleich konkret Höhere Arbeitszeit ist ungünstiger für ArbeitnehmerInnen Niedrigere Zulagen sind ungünstiger für ArbeitnehmerInnen Ein Kündigungsverbot ist günstiger In Vergleich vorher/nachher dürfen nur Sachgruppen miteinander verglichen werden. Kündigungsverbot darf nicht in eine Bilanz mit Zulagen oder Arbeitszeit eingestellt werden Teil 2, Nr. 21 Rechtsbeziehungen aus Tarifverträgen einklagbarer Einwirkungsanspruch Schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrags Arbeitgeberverband Gewerkschaft Normativer Teil des Tarifvertrags Einwirkungspflicht Unterlassungsanspruch? Einwirkungspflicht Mitglied Mitglied Arbeitsverhältnis tarifliche Rechte individuell einklagbar Teil 2, Nr. 22 Der Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige betriebliche Maßnahmen BAG, April 1999: Anspruchsgrundlage Art. 9 III GG bei: - kollektiver betrieblicher Regelung, - die den tariflichen Regelungsanspruch unterläuft BAG, März 2003: Unterlassungsantrag muss die Gewerkschaftsmitglieder nennen, für die Unterlassung beantragt wird (Bestimmtheit des Klageantrags) Teil 2, Nr. 23 Teil 2 S. 7

8 Das Grundrecht aus Art. 9 III GG Überblick (IV) Schutzbereich Kollektive Koalitionsfreiheit alle koalitionsspezifischen Tätigkeiten Ausgestaltung durch Gesetzgeber Schranken Schranken- Schranke Eingriffe möglich zu Gunsten: Grundrechte Dritter andere Belange von Verfassungsrang Verhältnismäßigkeitsprinzip Grenze Kernbereich Teil 2, Nr. 24 Rechtfertigung gesetzlicher Eingriffe in den Schutzbereich durch Belange von Verfassungsrang (BVerfG) hoher Beschäftigungsstand finanzielle Stabilität der Sozialversicherung Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit Bei Fragen der Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsordnung hat der Gesetzgeber einen besonderes weitgehenden Einschätzungs- und Prognosevorrang Teil 2, Nr. 25 Maßstäbe für die Inhaltskontrolle von Tarifverträgen Wettbewerbsfreiheit, Art. 81 EGV? Tarifrecht ist Ausnahmebereich des GWB Gemeinwohlbindung? str. Arbeitsvertragsfreiheit: unmittelbarer (normativer) Eingriff in individualvertragliche Abreden ist unzulässig (Grenzen der Tarifmacht, 4 TVG)! Teil 2, Nr. 26 Teil 2 S. 8

9 Vertragsfreiheit, Art. 12, 14 GG Grundrechtsbindung von Tarifverträgen Gleichbehandlungsgebote, Art. 3 GG andere Grundrechte keine allgemeine Angemessenheitskontrolle über Art. 12, 14 GG Im Übrigen ist die Antwort abhängig von Begründung der Legitimation der Tarifautonomie: Tarifautonomie als Ersatz für gesetzliche Regelung/ Normsetzung dann umfassende Grundrechtsbindung Tarifautonomie als kollektive Privatautonomie : dann begrenzte Richtigkeitsvermutung/ nur Bindung an Gleichbehandlung Teil 2, Nr. 27 Gesetzliche Anknüpfungen an die Richtigkeitsvermutung von Tarifverträgen Möglichkeit der Geltungserstreckung von Tarifverträgen auf Nicht-Tarifgebundene durch Allgemeinverbindlicherklärung nach 5 TVG oder Rechtsverordnung nach 1 Abs. 3 AEntG Tarifdispositives Gesetzesrecht erlaubt TVen, von gesetzlichen Rechtsstandards abzuweichen, die für Individualverträge unabdingbar sind Abweichung auch zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Abweichung z.b. auch mit Wirkung für Nicht-Tarifgebundene Keine Angemessenheitskontrolle tariflicher Normen nach 310 Abs. 4 Satz 1 BGB (vgl. 307 Abs. 4 Satz 3 BGB Keine Mitbestimmung des BR, wo tarifliche Regelung besteht ( 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG) Teil 2, Nr. 28 Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge Dynamische Bezugnahme ( die jeweils geltenden Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung ) Große d.b.: ohne Branchenbezeichnung Kleine d.b.: Bezeichnung einer bestimmten Branche ( Tarifverträge der XY-Industrie ) Statische Bezugnahme ( Tarifverträge der XY-Industrie in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ) Teil 2, Nr. 29 Teil 2 S. 9

10 Einbeziehung von Bezugnahmeklauseln in Allgemeinen Arbeitsbedingungen Einbeziehungsvereinbarung? NachwG keine besondere Prüfung der Einbeziehung erforderlich ( 305 II, 310 IV 2, 2.Hs) Überraschende Klausel? ( 305c) insbesondere beim Verweis auf branchen-/ ortsfremde Tarifverträge Teil 2, Nr. 30 AGB-Kontrolle und Tarifverträge 310 Abs. 4 Satz 1 BGB: keine AGB-Kontrolle von Tarifverträgen Für vertragliche Bezugnahmeklauseln: 310 Abs. 4 Satz 3/ 307 Abs.3 BGB Globalverweisung: keine Kontrolle Einzelverweisung: Kontrolle Teilverweisung: Umfang der Kontrolle streitig AGB-Kontrolle von Entgeltklauseln? ( 310 Abs. 4 Satz 3/ 307 Abs. 3 BGB) Teil 2, Nr. 31 Auslegung dynamischer Bezugnahmeklausel nach der Rechtsprechung des BAG Zeitpunkt des Vertragsschlusses Arbeitgeber ist tarifgebunden Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden Auslegung Gleichstellungsabrede Feste Bezugnahme Auslegung kleiner Bezugnahme als große Bezugnahme Wirkung: Teilnahme an Tarifentwicklung? nur, solange AG tarifgebunden unabhängig von Tarifgebundenheit des AG 305c II BGB für seit 2002 vereinbarte Klauseln Teil 2, Nr. 32 Teil 2 S. 10

11 Die Rechtmäßigkeit tariflicher Differenzierungsklauseln einfache Differenzierungsklausel : Verbandsangehörigkeit als Anspruchsvoraussetzung nur deklaratorische Wirkung? oder konstitutive Wirkung jenseits von 4 I TVG? (so das BAG) Arbeitsvertragliche Verweisungsklausel erfüllt Anspruchsvoraussetzung nicht (keine Statusbestimmung ) Weitere Regelungsmodelle (schuldrechtlich): Tarifausschlussklausel Spannenklauseln Verstoß gegen negative Koalitionsfreiheit? zulässiger Anreiz oder unzulässiger Druck? (abhängig von Höhe) kein Eingriff in Rechtskreis der Außenseiter (BAG) Interessen der Außenseiter als Schutzzweck des Tarifvertrags? allenfalls mittelbar; Grenze: Austauschverhältnis Teil 2, Nr. 33 Aktuelle Entwicklungen Tarifwidrige betriebliche Vereinbarungen Rechtsfragen: Unterlassungsanspruch, Günstigkeitsprinzip, Verhältnis von Betriebs- und Tarifautonomie Konkurrenz von Gewerkschaften Rechtsfragen: Tarifeinheit/Tarifpluralität; Gewerkschaftseigenschaft Reaktionen auf Abnahme der Verbandsmitgliedschaft Gewerkschaften: Problem Differenzierungsklauseln Arbeitgeberverbände: Problem OT-Mitgliedschaft Teil 2, Nr. 34 Tarifverträge im Bereich der Leiharbeit Gesetzlicher Anspruch auf equal treatment der LeihAN mit AN im Entleihbetrieb Abweichung nach unten durch TV möglich Kontrolle Kontrolle der Tariffähigkeit Problem: Organisationsfähigkeit in der Leiharbeit ist generell sehr gering Inhaltskontrolle in Hinblick auf Gesamtschutzniveau str. (siehe Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG) Inhaltskontrolle in Hinblick auf Art. 1, 2 GG: nur bei menschenunwürdigem Entgelt Teil 2, Nr. 35 Teil 2 S. 11

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