Reality Consult GmbH
|
|
- Käte Richter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Reality Consult GmbH Internationale Managementberatung für Immobilien- und Facility Management Supply Chain Management im FM ein zukunftsweisender europäischer Standard Messeforum FACILITY MANAGMNT Messe Frankfurt, Peter Prischl, Managing Director
2 Facility Management ist international genormt auch bei Verträgen ( Vereinbarungen ) uropäische Normenserie N Facility Management 1. Begriffe 2. Vereinbarungen 3. Qualität 4. Taxonomie, Klassifikation und Strukturen 5. Prozesse 6. Flächenbemessung 7. Leistungs-Benchmarking Weiterentwicklung dieser Serie zur globalen ISO-Norm hat bereits begonnen! 2
3 Das europäische Facility Management Modell (N :2006 Anhang A) 3 Primärprozesse Sekundärprozesse STRATGISCH TAKTISCH OPRATIV O R G A N I S A T I O N L I S T U N G S R B R I N G R B D A R F A N G B O T intern und/oder extern Auftraggeber Kunde nd- nutzer V O N S L A s S P Z I F I Z I R N B R I T S T L L N V O N K P I s Facility Management Vereinbarung Hauptaktivitäten Facility Services
4 Die zukunftsweisende Form eines FM-Vertrags: N Leitfaden FM-Vereinbarungen 4
5 N FM-Vereinbarungen: 1 Anwendungsbereich Öffentliche und privatwirtschaftliche Beziehungen, inländisch und U-weit Alle Facility Services Interne und externe Leistungserbringung Alle Arbeitsumfelder Industrie, Handel, Verwaltung, Militär, Gesundheit usw. Leistungen zwischen Unternehmen Management durch den Facility Management-Auftragnehmer Wiederkehrende Arbeitsabläufe mit Dauer von mehr als einem Jahr Leistungsorientiert Leistungen mit (leistungsorientierten) Preisen. o Kein Mustervertrag o Keine rechtlichen Regelungen zwischen FM-Auftraggeber und FM-Auftragnehmer o Kein Management von Umweltbelangen. 5
6 Das Verständnis der Hauptaktivitäten (Kerngeschäft) des Auftraggebers ist entscheidend! 4 Hauptaktivitäten Der FM-Auftragnehmer muss die Hauptaktivitäten, also das Kerngeschäft (Primärprozesse) des FM-Auftraggebers, die relevanten Organisationsstrategien und die Organisationsstruktur des FM-Auftraggebers verstehen und anerkennen. Daher sind in einer FM-Vereinbarung die Hauptaktivitäten des FM-Auftraggebers zu beschreiben, im Minimum - Unternehmensimage und Markenauftritt des Kunden - Produkte und Leistungen des Kunden - Kunden des Kunden. Die Unterscheidung zwischen Hauptaktivitäten (Kerngeschäft) und Unterstützungsleistungen (Sekundäraktivitäten, Sekundärprozesse) ist eine grundlegende unternehmerische ntscheidung sie muss von jeder Organisation selbst getroffen werden und laufend aktuell gehalten werden. 6
7 Nur Mitwirkung an der FM-Strategie ermöglicht Heben strategischer Verbesserungspotenziale 5 Verschiedene Typen von FM-Vereinbarungen FM-Partner sollen zunächst überlegen, ob sie eine FM-Beziehung auf a) strategischer, b) taktischer oder c) operativer bene aufbauen wollen. Wenn dies (schriftlich) geklärt ist, legen sie den Typ ihrer Beziehung fest: FM-Vereinbarung für a), b) und c) => Damit übernimmt der FM-Auftragnehmer eine Mitverantwortung für die Festlegung der gesamten FM-Strategie des Auftraggebers (dieser muss ihm eine solche auch einräumen) im inklang mit der Strategie für die Hauptaktivitäten = Unternehmensstrategie FM-Vereinbarung nur für b) und c) => Keine Verantwortung für strategische Auswirkungen und Verbesserungen! 7
8 5.4 Preisgestaltungsmethoden 1. Pauschalpreis: FM-Auftragnehmer ist voll für Leistung und Qualität der vereinbarten Facility Services zu einem festgelegten Gesamtbetrag verantwortlich. 2. inheitspreis: FM-Auftragnehmer ist voll für Leistung und Qualität der vereinbarten Menge eines Facility Services zu einem festgelegten inheitspreis innerhalb einer vereinbarten Bandbreite verantwortlich. 3. Kosten plus Aufschlag: FM-Auftragnehmer ist voll für Leistung und Qualität zu tatsächlichen Kosten zuzüglich eines Aufschlags für die vereinbarten Facility Services verantwortlich. Die tatsächlichen Kosten müssen dem Auftraggeber evident gemacht werden. Festpreis: Für bestimmte Zeit fix festgesetzt Garantierter Höchstpreis: Auf diesen begrenzt Variabler Preis: Open Book kann in allen Fällen vereinbart werden. Mit vereinbarten variablen Kriterien ermittelt/angepasst 8
9 5.5 Leistungsbezogene Zahlungen 1. Anreize innerhalb des (unmittelbaren) Geltungsbereichs der Vereinbarung Hier wirken leistungsbezogene Zahlungen (auch) als Anreiz- und Pönale- (bzw. Schadenersatz) System. 2. Anreize bezogen auf Mehrwert für die Hauptaktivitäten Falls beide Parteien anerkennen, dass das Kerngeschäft bzw. dessen Leistung durch entsprechende FM-Leistungen verbessert werden kann z.b. durch höhere Produktivität oder stärkere Wettbewerbsfähigkeit, soll ein entsprechendes Anreizsystem in die FM-Vereinbarung aufgenommen werden. 3. insparanreize Falls der FM-Auftragnehmer insparmöglichkeiten erkennt, können Vereinbarungen zur inführung und Aufteilung der insparungen in die FM- Vereinbarung aufgenommen werden. 9
10 6 Hauptmerkmale von FM-Vereinbarungen 1. Ausreichende Vorbereitungszeit und Ressourcen für Ausarbeitung 2. Gegenseitigkeit und Nutzen Auftraggeber und Auftragnehmer sollen eine gemeinsame Sicht haben und die vom Auftraggeber gewünschten rgebnisse und Ziele verstehen: 1. Auftragnehmer soll operative und strategische Wichtigkeit seiner eigenen Tätigkeiten für die Organisation des Auftraggebers erkennen, 2. Auftragnehmer soll sein direktes Interesse am Leistungsvermögen seines FM- Auftragnehmers in finanzieller, operativer und sonstiger Hinsicht erkennen. Beide Parteien sollen vor Vertragsabschluss eine Rentabilitätsanalyse machen! 10
11 6.3 Strategische Ziele Der FM-Auftragnehmer soll die für die Vereinbarung geltende FM-Strategie des Auftraggebers verstehen und unterstützen. Falls die FM-Strategie des Auftraggebers nicht (vollständig) festgelegt ist, sollten beide Parteien ein ausreichendes Verständnis der gebotenen Strategie für die Anwendung der betreffenden Vereinbarung entwickeln und dokumentieren. Auftraggeber und Auftragnehmer sollen einander ihr Wissen offenlegen! Auftraggeber und Auftragnehmer sollen ein gegenseitiges Verstehen der Unternehmenskultur und der internen Prozesse des jeweils anderen haben. Die beiden Managementstrukturen, deren Überlappung und Schnittstellen sowie der Informationsfluss sollen ausdrücklich berücksichtigt und festgelegt werden. Die FM-Vereinbarung soll eine Präambel mit den Absichten der Partner beinhalten. 11
12 6.4 Notwendige Bestandteile der FM-Vereinbarung / 1 1. Laufzeit üblicherweise mindestens drei Jahre Laufzeit... Kündigungsfrist vernünftige Frist für beide Laufzeitverlängerung Regelung 2. Ausschließlichkeit Grad der Ausschließlichkeit, welcher dem FM-Auftragnehmer für einen bestimmten Facility Service gewährt wird, soll festgelegt sein. 3. Management der vom Auftraggeber beschafften Facility Services mpfohlen: FM-Auftragnehmer beschafft alle vereinbarten Facility Services (fungiert also als Auftraggeber gegenüber Unterauftragnehmern). Falls aber FM-Auftragnehmer einige Facility Services selbst beschaffen möchte, deren Management aber der FM-Auftragnehmer durchführen soll, so sind Art und Umfang aller Vertretungstätigkeiten (oder auch bloß Koordinationstätigkeiten) detailliert und eindeutig zu regeln, samt Vorgehen bei Unklarheiten. 12
13 6.4 Notwendige Bestandteile der FM-Vereinbarung / 2 4. Untervergabe (Subvergabe) Art der Facility Services, welche untervergeben werden können oder nicht, Ausmaß der Untervergabe, Steuerung der Unterauftragnehmer sind festzulegen. FM-Auftragnehmer soll für Untervergaben voll verantwortlich bleiben! 5. Zuweisung der Managementverantwortung Die Managementverantwortungen aller Beteiligten und Betroffenen soll eindeutig festgelegt sein. Dies betrifft auch Personal, welches übernommen oder delegiert wird. Falls das Personal des FM-Auftragnehmers im Namen des Auftraggebers handelt, ist der Grad an Vertretungsberechtigung, an Autonomie und der Handlungsspielraum (Richtlinien, Normen, Abstimmung, skalationsprozesse) vollständig und rechtlich eindeutig festzulegen. 13
14 6.4 Notwendige Bestandteile der FM-Vereinbarung / 3 6. Informationsverantwortungen Verantwortung für Gestaltung und Durchführung der Managementinformationen soll vollständig festgelegt sein. Berichtsformate, ingangsfaktoren in Leistungskennzahlen (KPIs) überhaupt das komplette Berichtswesen soll detailliert definiert sein. Wenn Leistungskennzahlen zu finanziellen Anreizen Prämien und Pönalen führen, so müssen diese und deren rmittlung gerichtsfest definiert sein. Möglicherweise sollte von vornherein eine unabhängige Auditierung vorgesehen werden. 7. Kommunikation Alle von der FM-Vereinbarung Betroffenen müssen gesichert über diese informiert werden. Regelmäßige Informationswege, -Kanäle, -Plattformen, -Jour Fixes etc. müssen eindeutig und einforderbar vereinbart sein. 14
15 6.4 Notwendige Bestandteile der FM-Vereinbarung / 4 8. Vorschriften Die FM-Vereinbarung muss den europäischen, nationalen und lokalen rechtlichen Bestimmungen jeder Art entsprechen und sollte soziale Aspekte berücksichtigen. In multinationalen FM-Vereinbarungen sollen FM-Auftraggeber und FM- Auftragnehmer unbedingt die jeweils geltenden Rechtsordnungen für die einzelnen Teile und Ausführungsbereiche (Standorte) festlegen. 9. Standards des FM-Auftraggebers Die FM-Vereinbarung muss die Organisationsregelungen und Richtlinien des FM- Auftraggebers berücksichtigen. 10.Durchführung der Beendigung der FM-Vereinbarung Schon in der Vereinbarung soll möglichst konkret eine mögliche Beendigung der FM-Beziehung in Bezug auf gegenseitige Information, Dokumentation und deren Übergabe, Vergütung, Personal, Arbeitsmittel, Materiallager etc. geregelt sein. 15
16 Meist übersehen: Regelung des CAFM 6.4 Notwendige Bestandteile der FM-Vereinbarung / 5 11.CAFM Die N sieht dazu nichts vor. Vorweg empfehlen wir, bei dem in uropa meistverbreiteten Begriff CAFM (Computer Aided Facility Management) zu bleiben. (Nicht IWMS (Integrated Workplace Management System) oder andere Begriffe, welche meist von einem bestimmten Hersteller promotet werden) Unsere mpfehlung: 1. Der FM-Auftraggeber schafft eine entsprechende CAFM Software an oder modernisiert vorhandene Software und richtet damit ein CAFM für sein Unternehmen, seine Organisation ein. 2. Der FM-Auftraggeber hat dieses System zu bedienen, ggf. auch zu betreiben und gemäß den vereinbarten Facility Services alle Dateneingaben vorzunehmen. 12.Die FM-Daten bleiben damit igentum des FM-Auftraggebers und sind für diesen auch bei einem Auftragnehmerwechsel verfügbar nur ein eigenes CAFM System gewährleistet dies! 16
17 N Gliederung von FM-Vereinbarungen 17
18 Und wenn der FM-Vertrag endverhandelt wird: Wer das Ziel hat zu gewinnen, bindet sich an einen Verlierer wollen Sie so einen Vertragspartner? 18
19 Reality Consult führt Sie sicher ans Ziel Hohe Ziele werden Realität mit Reality Consult 19
Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrInformationssicherheit als Outsourcing Kandidat
Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat
MehrAntrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements
Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrAnleitung für die Umstellung auf das Sm@rt-TAN plus Verfahren mit manueller und optischer Übertragung
Bitte zuerst Sm@rtTAN plus über die ebanking-seite www.vr-amberg.de Konto/Depot-Login Verwaltung Sm@rtTAN-Leser anmelden Anleitung für die Umstellung auf das Sm@rt-TAN plus Verfahren mit manueller und
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrSocial Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014
Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Nutzung in saarländischen Unternehmen Umfrage vom 06.05.2014 28.05.2014 Zehn Fragen 174 Teilnehmer Social
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
Mehrecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016
ecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016 Agenda 1 Neuen Versionen der ISO-Normen für Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme 2 Weiterentwicklung angehen und nutzen
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrCodex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter
Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrDatenübernahme und Datensicherheit
Datenübernahme und Datensicherheit Gerade bei Investment- und Versicherungsmaklern werden viele sensible Daten versendet. Die herkömmlichen Versandwege per Post und E-Mail bieten nur wenig Sicherheit.
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrHat Oracle das Recht ein Audit durchzuführen?
Hat Oracle das Recht ein Audit durchzuführen? Oracle hat das Recht, die Nutzung der von den einzelnen Kunden eingesetzten Programmen zu überprüfen. Dies ist im sogenannten OLSA (Oracle Licenseand Service
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrUpdatehinweise für die Version forma 5.5.5
Updatehinweise für die Version forma 5.5.5 Seit der Version forma 5.5.0 aus 2012 gibt es nur noch eine Office-Version und keine StandAlone-Version mehr. Wenn Sie noch mit der alten Version forma 5.0.x
MehrMitarbeiter, Kunden und Partner im Fokus der Qualitätssicherung logistischer Kooperationen
Mitarbeiter, Kunden und Partner im Fokus der Qualitätssicherung logistischer Kooperationen - Erfahrungen, Probleme und Lösungsansätze - EQUAL-Teilprojekt: Durchführung: Ansprechpartner: Integriertes Management
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrTeil 2 Management virtueller Kooperation
Anwendungsbedingungen und Gestaltungsfelder 45 Teil 2 Management virtueller Kooperation Der strategischen Entscheidung über die Einführung telekooperativer Zusammenarbeit und die rüfung der Anwendungsbedingungen
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrSICHTBETONT. Easy Lens Sichtbetonte Linsen
SICHTBETONT Easy Lens Sichtbetonte Linsen Easy Lens ist die moderne Idee, dem Träger von Contactlinsen alles rund um das Sehen so bequem und sicher wie möglich zu machen. Easy Lens denkt für Sie mit, jederzeit
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrSocial Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN
Social Media Guidelines 1 Social Media Guidelines: KULTURWANDEL Social Media heißt: many-to-many-kommunikation! Für Organisationen ist das eine ganz neue Herausforderung, denn Kommunikation wird nur noch
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrFührungstraining von Vroom und Yetton
ührungstraining von Vroom und Yetton Prof. r. Martin Moog 1 rundidee kzeptanz durch die Mitarbeiter Zeitbedarf für die ntscheidung rad der Partizipation rad der Partizipation s gibt ein Optimum der Partizipation,
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrSo führen Sie erfolgreiche Mitarbeitergespräche! Skriptum für Führungskräfte
So führen Sie erfolgreiche Mitarbeitergespräche! Skriptum für Führungskräfte IKOM Institut für angewandte Kommunikation Karin Fontaine www.ikom-seminare.de Die Führung von Mitarbeitergesprächen ist ein
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrTeamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat
Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams
Mehrwegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung
Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist
MehrGrundfunktionen und Bedienung
Kapitel 13 Mit der App Health ist eine neue Anwendung in ios 8 enthalten, die von vorangegangenen Betriebssystemen bislang nicht geboten wurde. Health fungiert dabei als Aggregator für die Daten von Fitness-
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
MehrOutsourcing Sweep Clauses
Outsourcing Sweep Clauses Theorie und Praxis Olaf Vogel Leiter Legal Services - T-Systems, Deutsche Telekom AG 05. April 2014 definition Sweep Clause Übersetzung: Sweep : Kehren, Rundumschlag, Reichweite,
MehrLeseauszug DGQ-Band 14-26
Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrVereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung
Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung zwischen der KVB und der KZVB jeweils vertreten durch ihre Vorstände Vorbemerkung: Mund-, Kiefer-,
MehrAlbert HAYR Linux, IT and Open Source Expert and Solution Architect. Open Source professionell einsetzen
Open Source professionell einsetzen 1 Mein Background Ich bin überzeugt von Open Source. Ich verwende fast nur Open Source privat und beruflich. Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren mit Linux und Open Source.
MehrSichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46
Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener
Mehrwww.odgersberndtson.de HUMAN ASSET REVIEW
www.odgersberndtson.de HUMAN ASSET REVIEW DAS STRATEGISCHE WERKZEUG HUMAN ASSET REVIEW Erfolgreiche Strategen schauen durch das Fernglas und das Mikroskop sie erkennen Trends und gleichzeitig analysieren
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrErlaubnisscheine bei der Instandhaltung
Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter
MehrPLATTFORM PERSONALMANAGEMENT
PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT Leitfaden MitarbeiterInnengespräch Vorbereitungsbogen für MitarbeiterInnen Dieser Bogen soll Ihnen als MitarbeiterIn zur persönlichen Vorbereitung auf das MitarbeiterInnengespräch
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
MehrKomplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten
Komplettpaket Coaching Arbeitsmittel & Checklisten Vorphase im Coaching 1. Checkfragen: Kompetenzprüfung des Coaches im telefonischen Erstkontakt 2. Erstgespräch im Coaching Vorbereitung, Auftragsklärung
MehrSummer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management
Your Partner in Change. Your Partner in Innovation. Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management Praxisbeispiel: Innovation im Tagesgeschäft etablieren www.integratedconsulting.at 1 Ausgangslage,
MehrDie Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung
Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrEin Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der kaufenden Partei gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird.
Zinsoptionen Eine Option ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, bei der die kaufende Partei das Recht hat, ein bestimmtes Produkt während eines definierten Zeitraums zu einem vorher bestimmten
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrSoftware Release Notes
Software Release Notes dss V1.1.0 Mit Software Release Notes (SRN) informiert aizo über Software-Änderungen bei bestehenden Produkten, welche vom Endkunden aktualisiert werden können. Dokument-Nummer SRN-2011-01
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
Mehrtrivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005
trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005 2 Inhalt 1. Anleitung zum Einbinden eines über RS232 zu steuernden Devices...3 1.2 Konfiguration
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrSTRATEGISCHE PERSONALPLANUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN. Fachtagung CHANGE 26.02.2015 Papenburg Kathrin Großheim
STRATEGISCHE PERSONALPLANUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN Fachtagung CHANGE 26.02.2015 Papenburg Kathrin Großheim Dass wir gemeinsam mit dem Management auf die Unternehmensstrategie und ihre Auswirkungen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrVereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat
Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz Wege in die Cloud - Die Rolle des DFN - Jochem Pattloch DFN-Kanzlerforum 2014 6. Mai 2014, Berlin Keine Mode-Erscheinung n Die "Cloud" ist keine vorübergehende Mode-Erscheinung,
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrDie Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.
In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrProjektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?
1.0 Projektmanagement Mitarbeiter, die Projekte leiten oder zukünftig übernehmen sollen Vermittlung von Grundwissen zur erfolgreichen Durchführung von Projekten. Die Teilnehmer erarbeiten anhand ihrer
MehrErstellen und Bearbeiten von Inhalten (Assets)
Wichtig! Beachten Sie die Designrichtlinien im Kapitel Darstellung und Vorgaben zur Erstellung der Inhalte Ein Linkset erstellen Sie, wenn Sie mehrere Links gruppiert ausgeben möchten. Sie sollten diesem
MehrKaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware
Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung von Hardware
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAnti-Botnet-Beratungszentrum. Windows XP in fünf Schritten absichern
Windows XP in fünf Schritten absichern Inhalt: 1. Firewall Aktivierung 2. Anwendung eines Anti-Virus Scanner 3. Aktivierung der automatischen Updates 4. Erstellen eines Backup 5. Setzen von sicheren Passwörtern
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrVäter in Familienunternehmen 2012. Die Ursachenstiftung Oktober 2012
Väter in Familienunternehmen 2012 Die Ursachenstiftung Oktober 2012 Methodisches Vorgehen Methodisches Vorgehen Zielgruppe: Mittelständische Unternehmen mit 20 bis 250 Mitarbeitern in der Region Osnabrück-Emsland
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
Mehr