Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung
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- Irmela Krämer
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1 Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung AK Bürgerenergiegenossenschaften, Gundersheim Christoph Trinemeier Leitender Direktor Verband Region Rhein-Neckar 0
2 Rechtsgültige Pläne zur Windenergienutzung VRRN seit 2002 mit der regionalplanerischen Steuerung der Windenergienutzung beschäftigt Rechtsgültige Pläne Baden-Württembergischer Teilraum: Teilregionalplan Windenergie von Vorranggebiete mit 365 ha, außergebietlicher Ausschluss Hessischer Teilraum: bisher keine Planung Rheinland-Pfälzischer Teilraum: Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplans Rheinpfalz von Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit 508 ha, Ausschlussgebiete Rechtsgültige Pläne haben solange Bestand, bis Teilregionalplan genehmigt ist Bis zur Genehmigung sind Zielabweichungsverfahren notwendig 1
3 Bisheriger Planungsablauf März 2012: Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung im Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans enthalten Mai 2013: Weisung der Raumordnungskommission über Form und Inhalt der regionalplanerischen Windenergiesteuerung Juni 2013: Beschluss der Verbandsversammlung zur Abkoppelung des Themas Windenergienutzung aus dem Einheitlichen Regionalplan und Aufstellung eines Teilregionalplans Windenergie November 2013: Beschluss des Planungsausschusses über Methodik und Kriterien des Teilregionalplans Mai 2014: Vorberatung des Teilregionalplans im Planungsausschuss Juni 2014: Offenlagebeschluss der Verbandsversammlung Beteiligungsverfahren / Offenlage: vsl. ab Ende August
4 Unterschiedliche Planungssystematik Weisung der Raumordnungskommission: Baden-Württemberg: Vorranggebiete, keine Ausschlussgebiete Hessen: Vorranggebiete mit außergebietlicher Ausschlusswirkung Rheinland-Pfalz: Vorranggebiete, Ausschlussgebiete, regionalplanerisch unbeplante Flächen Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Vorranggebiet Ausschlussgebiet Abschließende Planung nur auf kommunaler Ebene möglich (BW, R-Pf.) 3
5 Planungsmethodik Leitlinien Weitgehend einheitliche Methodik und Kriterien zur Ermittlung der Vorranggebiete Substanziell Raum schaffen Bündelung von Windenergieanlagen Standortauswahl in Abstimmung mit den Gemeinden unter den Aspekten Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Anwohnerschutz, Windgeschwindigkeit, Erschließung Vorgehensweise Vierstufiges Suchverfahren mit begleitender SUP Tabubereiche (Harte Tabukriterien) Restriktionsflächen (weiche Tabukriterien) Flächenrückstellung wegen Windgeschwindigkeit / Flächengröße Einzelfallprüfung der verbliebenen Standorte 4
6 Kriterienkatalog I Harte Tabukriterien (Beispiele) Wohnbauflächen u. Flächen gemischter Nutzung im Innenbereich = Geschlossene Ortslagen (750 / 1000 m Abstand) Wohnbauflächen u. Flächen gemischter Nutzung im Außenbereich = Einzelstehende Gebäude, Streusiedlungen (500 m Abstand) Freizeitwohnen (500 m Abstand) Industrie- und Gewerbeflächen (300 m Abstand) Freizeitanlagen und einrichtungen (300 m Abstand) Naturschutzgebiete (200 m Abstand) Kern- und Pflegezonen Biosphärenreservat / Naturpark Pfälzerwald Bann-, Schon-, Schutzwälder etc (200 m Abstand) Wasserschutzgebiete Zone I und II Straßen, Schienenwege (150 m Abstand) Flugplätze (Hindernisfreifläche) 5
7 Kriterienkatalog II Weiche Tabukriterien (Beispiele) FFH-Gebiete Vogelschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Biosphärenreservat / Naturpark Pfälzerwald außerhalb von Kern- und Pflegezonen Naturpark Bergstraße-Odenwald Naturraumeinheit Bergstraße inkl. einer östlich angrenzenden Pufferzone Naturraumeinheit Neckartal Abstände zwischen Vorranggebieten und Wohnbauflächen von m 6
8 Kriterienkatalog III Mindestwindgeschwindigkeit / Mindestflächengröße Mindestwindgeschwindigkeit 5,8 m/s in 140 m über Grund Mindestflächengröße 20 ha Kriterien der Einzelfallbetrachtung (Beispiele) Verschiedene Schutzwaldkategorien Biotopverbund Artenschutz, vor allem Avifauna und Fledermäuse Landschaftsbild Denkmalschutz Bodenschutz 7
9 Kriterienkatalog IV Notwendige Abstimmung in der Offenlage Bisher keine Angaben der Deutschen Flugsicherung und der Bundeswehrverwaltung zu grundsätzlich freizuhaltenden Bereichen evt. Veränderungen der Gebietskulisse im Anhörungsverfahren Klärung der Vereinbarkeit von Vorranggebieten für die Windenergienutzung mit Landschaftsschutzgebieten und Naturparken mit zuständiger Naturschutzbehörde in weiteren Verfahren 2 Vorranggebiete in LSG (RNK) 30 Vorranggebiete im Naturpark (NOK, RNK, Bergstraße) 8
10 Vorranggebietskulisse Ermittlung der Vorranggebiete für die Windenergienutzung Aufbauend auf die bisherigen Planungen im Rahmen des Einheitlichen Regionalplans und den dazu eingegangenen Stellungnahmen Enge Abstimmung mit den Kommunen Kreis Bergstraße: grundsätzlich Übernahme der Vorranggebiete aus dem Sachlichen Teilplan erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen, soweit mit dem Kriterienkatalog des VRRN vereinbar Ergebnis: 50 Vorranggebiete mit insg ha. entspr. 0,76 % der VRRN-Fläche, (ohne regpl. Festlegungen: 69%, Ausschlussflächen: 30%) Potenzial zur Errichtung von etwa zusätzlichen Windenergieanlagen (bisher 85 Anlagen errichtet) 9
11 Standortdatenblatt - Beispiel
12 Übersicht Gebietskulisse
13 Ausschlussgebiete im rheinland-pfälzischen Teilraum Geobasisdaten: Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
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