Wintersemester 2013/2014 Grundlagen der BWL. Organisatorisches & 1. Gegenstand und Methoden der BWL. Prof. Dr. Christian Hofmann

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1 Wintersemester 2013/2014 Grundlagen der BWL Organisatorisches & 1. Gegenstand und Methoden der BWL Weitere Informationen finden Sie auf unserer Instituts-Homepage: unter Lehre >> WS 2013/14 >> Grundlagen der BWL

2 Organisatorisches: Lehrstuhl Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 2

3 Organisatorisches: Lehrstuhl Besucheradresse: Ludwigstr. 28 RG, 5. OG Homepage: adresse für Fragen zu der Veranstaltung: Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 3

4 Vorstellung Dozent Kurzvita : Promotion & Habilitation am Institut für Produktionswirtschaft und Controlling der LMU München bei Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Ulrich Küpper : Lehrstuhl für Controlling, Universität Hannover : Lehrstuhl für Unternehmensrechnung, Universität Tübingen : Lehrstuhl für ABWL, Universität Mannheim Seit 2011: an der LMU München Seit 1999: Mehrere Forschungsaufenthalte, z.b. - University of British Columbia, Kanada - Duke University, USA Forschungsinteressen: - Verrechnungspreise, Budgets - Dynamische Anreizverträge, Bonus Pools und Bonus Banken - Anreize, Strategie und Unternehmensstruktur Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 4

5 Ansprechpartner Dozent Prof. Christian Hofmann Koordinatoren Moritz Krebs Daniel Meindl GBWL-Helpdesk Simon Müller Ansprechpartner für organisatorische Fragen zu der Veranstaltung Übungsgruppenleiter/Tutoren Diana Bauer Markus Hertlein Alexander Rühr Daniel Burkhard Batuhan Ceylangil Raphael Dick Cathrin Kessel Ivonne Klauser Maximilian Link Kevin Schädler Alexander Schramm Michael Sixt Erste Ansprechpartner für inhaltliche Fragen Martin Franck Ina Rudelsberger Alina Steinweg Florian Ganss Juliane Gutsmiedl Christoph Johanngieseker Julia Vedder Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 5

6 Übungstermine Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:15-09:45 10:00-11:30 12:15-13:45 Vorlesung 14:15-15:45 16:15-17:45 18:00-19:30 Übungstermin 1 Übungstermin 2 Übungstermin 3 Übungstermin 7 Übungstermin 4 Übungstermin 8 Übungstermin 5 Übungstermin 6 Zu jedem der 8 Übungstermine finden parallel mehrere Übungsgruppen statt. Es ist lediglich die Teilnahme an einer Übungsgruppe je Woche erforderlich. A- und B-Gruppen wechseln ihre Raumbelegung zwischen Hauptgebäude- Nähe und Freimann wochenweise ab. C-Gruppen finden stets am gleichen Ort statt, entweder zu attraktiver Zeit in Freimann oder zu Randzeit in Hgb.-Nähe. Nr. Kalenderwoche A-Gruppen B-Gruppen finden statt in finden statt in 1 43 (ab ) Hgb. Nähe Freimann 2 44 (ab ) Freimann Hgb.-Nähe 3 45 (ab ) Hgb. Nähe Freimann 4 46 (ab ) Freimann Hgb.-Nähe 5 47 (ab ) Hgb. Nähe Freimann 6 48 (ab ) Freimann Hgb.-Nähe 7 49 (ab ) Hgb. Nähe Freimann 8 50 (ab ) Freimann Hgb.-Nähe 9 51 (ab ) Hgb. Nähe Freimann 10 3 (ab ) Freimann Hgb.-Nähe 11 4 (ab ) Hgb. Nähe Freimann 12 5 (ab ) Freimann Hgb.-Nähe C-Gruppen finden statt in Hgb.- Nähe/Freimann Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 6

7 Übungsgruppen Übungstermin A-Gruppen B-Gruppen C-Gruppen Mo, 10:00-11:30 Uhr Mo, 14:15-15:45 Uhr Mo, 16:15-17:45 Uhr Mo, 18:00-19:30 Uhr Raum in Hgb.-Nähe Raum in Freimann - - C1-1 - Edmund-Rumpler- Str. 13, B C1-2 - Edmund-Rumpler- Str. 9, A C1-3 - Edmund-Rumpler- Str. 13, B C1-4 - Edmund-Rumpler- Str. 9, 119 A2-1 B2-1 - Amalienstr. 73A - Edmund-Rumpler- 112 Str. 13, B 112 A2-2 B2-2 - Geschw.-Scholl- Edmund-Rumpler- Pl. 1 - C 022 Str. 9, A 121 A2-3 B2-3 - Geschw.-Scholl- Edmund-Rumpler- Pl. 1, E 206 Str. 13, B 109 A3-1 B3-1 - Geschw.-Scholl- Edmund-Rumpler- Pl. 1, E 206 Str. 9, A 121 A3-2 B3-2 - Geschw.-Scholl- Edmund-Rumpler- Pl. 1, A U 115 Str. 9, C3-1 Geschw.-Scholl- Pl. 1, E C7-1 Geschw.-Scholl- Pl. 1, B C7-2 Amalienstr. 73A C7-3 Geschw.-Scholl- Pl. 1, E C7-4 Geschw.-Scholl- Pl. 1, E C7-5 Geschw.-Scholl- Pl. 1, A C7-6 Geschw.-Scholl- Pl. 1 (M), M Übungstermin A-Gruppen B-Gruppen Di, 12:15-13:45 Uhr Di, 18:00-19:30 Uhr Mi, 14:15-15:45 Uhr Do, 12:15-13:45 Uhr A4-1 B4-1 A4-2 B4-2 A8-1 B8-1 A5-1 B5-1 A5-2 B5-2 A5-3 B5-3 A5-4 B5-4 A6-1 B6-1 Raum in Hgb.-Nähe Geschw.-Scholl- Pl. 1, E 216 Geschw.-Scholl- Pl. 1, B 011 Geschw.-Scholl- Pl. 1, E 206 Geschw.-Scholl- Pl. 1, B 011 Geschw.-Scholl- Pl. 1, C 022 Geschw.-Scholl- Pl. 1, A U 117 Amalienstr. 73A, 114 Amalienstr. 73A, 112 Raum in Freimann Edmund-Rumpler- Str. 13, B 109 Edmund-Rumpler- Str. 9, A 181 Edmund-Rumpler- Str. 9, A 181 Edmund-Rumpler- Str. 9, A 127 Edmund-Rumpler- Str. 9, A 181 Edmund-Rumpler- Str. 13, B 247 Edmund-Rumpler- Str. 13, B 109 Edmund-Rumpler- Str. 9, 119 Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 7

8 Anmeldung zu Übungsterminen Die Anmeldung zu Übungsterminen ist ab Montag, , ca. 18 Uhr, über unsere Website möglich und endet am Donnerstag, , ca. 18 Uhr. Die Ameldung erreichen Sie unter folgendem Link auf unserer Website: Anmeldungen sind verbindlich. Nachträgliche Änderungen (z.b. Wechsel der Gruppe) sind grundsätzlich nicht möglich, außer wenn ein Tauschpartner angegeben wird und unsere Kapazitäten zur Bearbeitung ausreichen. Wir empfehlen eindringlich, die Übungen zu besuchen. Es besteht jedoch keine Anwesenheitspflicht oder Pflicht zur Krankmeldung. Wir behalten uns vor zu prüfen, dass nur diejenigen Studierenden an einer Übungsgruppe teilnehmen, die zu dieser Übungsgruppe angemeldet sind. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 8

9 Vorlesungsunterlagen und Klausur Am um 14:15-15:45 Uhr wird im Audimax ein Propädeutikum zur Wahrscheinlichkeitsrechnung angeboten. Vorlesungsunterlagen finden Sie bis auf Weiteres auf der Veranstaltungsseite unserer Homepage: Das Passwort der Unterlagen wird in der ersten Vorlesung bekannt gegeben. Klausurtermin gemäß (vorläufigem!) ISC-Masterplan (Stand: ): , 8:30-9:30 Uhr, im Audimax Für die Teilnahme an der Klausur ist eine vorherige Online-Anmeldung über das LSF- Portal erforderlich. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes/ISC: Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 9

10 Literatur Neus, Werner (2011): Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 7. Auflage, Tübingen Lehrbuch, auf dem im Wesentlichen die Inhalte der Vorlesung basieren Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 10

11 Inhalte der Vorlesung 1. Gegenstand und Methoden der Betriebswirtschaftslehre (Neus, Kap. 1) 2. Grundlagen der Entscheidungstheorie (Neus, Kap. 2 und Kap. 10) 3. Kooperationsvorteile und Austausch über Märkte (Neus, Kap. 3) 4. Warum Unternehmungen? (Neus, Kap. 4) 5. Unternehmensverfassung und Shareholder Value (Neus, Kap. 5) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 11

12 Inhalte der Vorlesung Nr. Termin Inhalt Kapitel in Neus Organisatorisches/ 1. Gegenstand und Methoden der BWL Kap Grundlagen der Entscheidungstheorie Kap. 2 und Kap Kooperationsvorteile und Austausch über Märkte Kap Warum Unternehmungen? Kap Unternehmensverfassung und Shareholder Value Kap t.b.a. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 12

13 Inhalte und Ziel der Vorlesung Nicht-Inhalte der Vorlesung Kap. 6 Neus: Leistungsbereich (Personalwirtschaft, Absatzwirtschaft) Kap. 7 Neus: Finanzbereich Kap. 8 Neus: Rechnungswesen Kap. 9 Neus: Typen von Gleichungen Kap. 12 Neus: Lineare und konvexe Optimierung Vermittlung in eigenen Lehrveransaltungen z.b.: Investition & Finanzierung Internes & Externes Rechnungswesen Ziel dieser Vorlesung: Vermittlung einer ökonomischen Denkweise (Abwägen von Vor- und Nachteilen, Anreizanalyse) sowie Einführung in die methodischen Grundlagen für (quantitative und qualitative) Analysen bei individuellen und interaktiven Entscheidungen. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 13

14 Betriebswirtschaftliche Themen in der öffentlichen Diskussion Investition: Trotz Rezession im Euro-Raum und abflauender Weltkonjunktur ist die Zahl der Optimisten unter Deutschlands Führungskräften noch immer deutlich größer als die der Pessimisten. So planen 33 Prozent der Firmen, in den nächsten zwölf Monaten zusätzliche Jobs zu schaffen. [ ] Auch bei den Investitionen sind die Firmen weiterhin mehrheitlich auf Expansionskurs, wenn auch nicht mehr im selben Maße wie im Frühjahr. Dennoch planen immer noch 43 Prozent der Manager, binnen Jahresfirst mehr zu investieren. Die Investitionen drosseln wollen dagegen nur 17 Prozent. Branchenübergreifend ist der Saldo von Optimisten und Pessimisten noch immer hoch. (Handelsblatt, , Deutsche Firmen wollen trotz Krise investieren) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 14

15 Betriebswirtschaftliche Themen in der öffentlichen Diskussion Verhandlungen und Konzernstruktur: Bewertungs- und Machtfragen bedrohen das Vorhaben, in Europa den weltgrößten Luftfahrt- und Rüstungskonzern zu schaffen. Nach erster Kritik von Daimler als Großaktionär der Airbus- Muttergesellschaft EADS geht mit dem französischen Medienunternehmer Arnaud Lagardère jetzt ein weiterer Schlüsselaktionär auf Konfrontationskurs zu den Firmenchefs. Auch die britische Regierung soll mit einem Veto drohen, falls Deutschland und Frankreich zu viele Anteile an einem fusionierten Unternehmen aus EADS und dem britischen Rüstungsunternehmen BAE Systems beanspruchen... (FTD, , Torpedos auf die Rüstungsfusion) Shareholder Value:... On the face of it, shareholder value is the dumbest idea in the world. Shareholder value is a result, not a strategy... Your main constituencies are your employees, your customers and your products (Jack Welch, ehemaliger Chef von General Electric und Vater des Shareholder- Value-Prinzips, Interview in der Financial Times, ) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 15

16 Betriebswirtschaftliche Themen in der öffentlichen Diskussion Corporate Governance : Der Kern des Übels ist die aus den USA kommende Corporate Governance, die von dort aus auf die ganze Welt ausstrahlte. Die heutige Situation ist die Folge einer völlig fehlgeleiteten Unternehmensführung aufgrund des Shareholder-Value-Denkens, das impliziert, Unternehmen seien da, um reiche Leute noch reicher zu machen. So kam es zu falschen Bankenstrategien, kurzfristigem Denken, das zu schlechter Personalpolitik führte und geldgetriebene Manager an die Spitze der Unternehmen brachte.. (Fredmund Malik, Unternehmensberater und ehemaliger Prof. in St. Gallen, Interview in der Weltwoche, ) Externe Effekte: Munich Re begrüßt den Vorschlag von EU-Energiekommissar Günther Oettinger, eine Pflichtversicherung für Atomkraftwerksbetreiber einzuführen. "Der Transfer von Risiken über Versicherungslösungen ist volkswirtschaftlich sinnvoll, da sie so einen Preis bekommen und in das Endprodukt eingehen", sagte Torsten Jeworrek, Vorstand beim weltgrößten Rückversicherer, der FTD. Das gelte auch für Nuklearrisiken. (FTD, , Munich Re lobt Oettingers AKW-Plan) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 16

17 Inhalte der Vorlesung 1. Gegenstand und Methoden der Betriebswirtschaftslehre (Neus, Kap. 1) 2. Grundlagen der Entscheidungstheorie (Neus, Kap. 2 und Kap. 10) 3. Kooperationsvorteile und Austausch über Märkte (Neus, Kap. 3) 4. Warum Unternehmungen? (Neus, Kap. 4) 5. Unternehmensverfassung und Shareholder Value (Neus, Kap. 5) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 17

18 Inhalte des Moduls 1 Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand der Betriebswirtschaftslehre Konzeption der Institutionenökonomik Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 18

19 Allgemeine Vorbemerkungen Die Betriebswirtschaftlehre beschäftigt sich einfach formuliert mit der Verknüpfung einiger alltäglicher Erkenntnisse, u. a. Jeder achtet zunächst auf seinen eigenen Nutzen. Wer mit anderen kooperiert, profitiert davon. Alles hat seinen Preis bzw. nichts ist kostenlos. Keiner weiß alles, aber alle lernen dazu. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 19

20 I. Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand der BWL Erfahrungsgegenstand: zu analysierendes empirisches Phänomen. Erkenntnisgegenstand: spezielle Fragestellung, die anhand des Erfahrungsgegenstands untersucht wird. Auf den ersten Blick bietet sich an (wird aber im Folgenden verworfen): Erkenntnisgegenstand: Wirtschaften. Wirtschaft[en] ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten, die unter Beachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die an den Bedürfnissen der Menschen gemessen bestehende Knappheit der Güter zu verringern. (Wöhe 2002, S. 2) Erfahrungsgegenstand: Betrieb. nach einer klassischen Definition ist der Betrieb eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit ( ), in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden. (Wöhe 2002, S. 2) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 20

21 I. Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand der BWL Erfahrungsgegenstand: zu analysierendes empirisches Phänomen. Erkenntnisgegenstand: spezielle Fragestellung, die anhand des Erfahrungsgegenstands untersucht wird. Auf den ersten Blick bietet sich an (wird aber im Folgenden verworfen): Erkenntnisgegenstand: Wirtschaften. Wirtschaft[en] ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten, die unter Beachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die an den Bedürfnissen der Menschen gemessen bestehende Knappheit der Güter zu verringern. (Wöhe 2002, S. 2) Erfahrungsgegenstand: Betrieb. nach einer klassischen Definition ist der Betrieb eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit ( ), in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden. (Wöhe 2002, S. 2) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 21

22 Zur Definition des Begriffs Wirtschaften Planvolle menschliche Tätigkeiten: Die bestehenden Handlungsmöglichkeiten sollen so genutzt werden, dass die Ziele der handelnden Individuen bestmöglich erreicht werden (zielorientiertes Handeln). Entscheidungen Entscheidungen haben immer einen Zukunftsbezug, die Entscheidungsfolgen sind i. d. R. unsicher. Kennzeichen wirtschaftlichen Handelns ist u.a. der zielgerichtete Umgang mit Unsicherheit Alle involvierten Individuen sind Entscheidungsträger, Koordination von Entscheidungen ist wichtig Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 22

23 I. Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand der BWL Erfahrungsgegenstand: zu analysierendes empirisches Phänomen. Erkenntnisgegenstand: spezielle Fragestellung, die anhand des Erfahrungsgegenstands untersucht wird. Auf den ersten Blick bietet sich an (wird aber im Folgenden verworfen): Erkenntnisgegenstand: Wirtschaften. Wirtschaft[en] ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten, die unter Beachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die an den Bedürfnissen der Menschen gemessen bestehende Knappheit der Güter zu verringern. (Wöhe 2002, S. 2) Erfahrungsgegenstand: Betrieb. nach einer klassischen Definition ist der Betrieb eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit ( ), in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden. (Wöhe 2002, S. 2) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 23

24 Zur Definition des Begriffs Wirtschaften Ökonomisches Prinzip (Rationalprinzip): Ein vorgegebenes Ziel ist mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz zu erreichen (Minimumprinzip, Bsp.: Vermeidung von Ressourcenverschwendung) oder: mit einem vorgegebenen Mitteleinsatz ist eine möglichst weitgehende Zielerreichung zu bewirken (Maximumprinzip, Bsp.: Wettbewerb der Wiesnschankwirte möglichst viel Maß aus einem Fass zu bekommen). Es wird eine Aussage getroffen über die Relation von Ziel und Mittel, aber keine Bewertung bestimmter Ziele vorgenommen. Entscheidungsprinzipen können zwei Funktionen haben: normativ Handlungsempfehlungen positiv Erklärung beobachteter Sachverhalte Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 24

25 I. Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand der BWL Erfahrungsgegenstand: zu analysierendes empirisches Phänomen. Erkenntnisgegenstand: spezielle Fragestellung, die anhand des Erfahrungsgegenstands untersucht wird. Auf den ersten Blick bietet sich an (wird aber im Folgenden verworfen): Erkenntnisgegenstand: Wirtschaften. Wirtschaft[en] ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten, die unter Beachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die an den Bedürfnissen der Menschen gemessen bestehende Knappheit der Güter zu verringern. (Wöhe 2002, S. 2) Erfahrungsgegenstand: Betrieb. nach einer klassischen Definition ist der Betrieb eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit ( ), in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden. (Wöhe 2002, S. 2) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 25

26 Zur Definition des Begriffs Wirtschaften Bedürfnis: Def.: Wunsch eines Menschen, dessen Erfüllung eine Steigerung des individuellen Wohlbefindens hervorruft. Bedürfnisse können nur Menschen zugeordnet werden, nicht Institutionen oder Organisationen. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 26

27 I. Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand der BWL Erfahrungsgegenstand: zu analysierendes empirisches Phänomen. Erkenntnisgegenstand: spezielle Fragestellung, die anhand des Erfahrungsgegenstands untersucht wird. Auf den ersten Blick bietet sich an (wird aber im Folgenden verworfen): Erkenntnisgegenstand: Wirtschaften. Wirtschaft[en] ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten, die unter Beachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die an den Bedürfnissen der Menschen gemessen bestehende Knappheit der Güter zu verringern. (Wöhe 2002, S. 2) Erfahrungsgegenstand: Betrieb. nach einer klassischen Definition ist der Betrieb eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit ( ), in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden. (Wöhe 2002, S. 2) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 27

28 Zur Definition des Begriffs Wirtschaften Knappheit: Def.: Ein Gut ist knapp, wenn eine nicht mit einer Gegenleistung verbundene Erhöhung der verfügbaren Gütermenge eine Nutzensteigerung herbeiführt. Knappheit eines Gutes ist abhängig von dessen angestrebter Verwendung. Ist die vorhandene Gütermenge größer als die Sättigungsgrenze, ist das Gut nicht knapp. Hinsichtlich der Möglichkeit, Bedürfnisse zu befriedigen, kann generell Knappheit angenommen werden. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 28

29 Zur Definition des Begriffs Wirtschaften Wirtschaft[en] ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten, die unter Beachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die an den Bedürfnissen der Menschen gemessen bestehende Knappheit der Güter zu verringern. (Wöhe 2002, S. 2) Mit den bisherigen Überlegungen ergibt sich folgende Definition: Wirtschaft[en] umfasst alle Tätigkeiten, die der Einkommenserzielung dienen. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 29

30 I. Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand der BWL Erfahrungsgegenstand: zu analysierendes empirisches Phänomen. Erkenntnisgegenstand: spezielle Fragestellung, die anhand des Erfahrungsgegenstands untersucht wird. Auf den ersten Blick bietet sich an (wird aber im Folgenden verworfen): Erkenntnisgegenstand: Wirtschaften. Wirtschaft[en] ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten, die unter Beachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die an den Bedürfnissen der Menschen gemessen bestehende Knappheit der Güter zu verringern. (Wöhe 2002, S. 2) Erfahrungsgegenstand: Betrieb. nach einer klassischen Definition ist der Betrieb eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit ( ), in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden. (Wöhe 2002, S. 2) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 30

31 Funktion/Rolle des Betriebs Der Betrieb wird nicht als Individuum verstanden, das eigene Bedürfnisse hat und Entscheidungen trifft. An einem Betrieb sind üblicherweise mehrere Menschen beteiligt. Individuen versuchen über den Betrieb, ihre individuellen teils komplementären, teils aber auch konfliktionären Interessen zu verfolgen (Betrieb als Mittel zum Zweck). Zu klären ist u.a., warum die Zusammenarbeit in der Form eines Betriebs vorteilhaft ist. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 31

32 Funktion/Rolle des Betriebs The corporation is not an individual. It does not feel; it does not choose; it cannot bear the burden of taxes; it cannot bear the costs of regulation; it cannot benefit from tariffs or subsidies. All such actions, of course, can and generally do benefit or harm individuals who have some relationship with the corporation such as investors, employees or customers, but it is literal nonsense to say that the corporation is benefited or is harmed. (Jensen/Meckling 1983) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 32

33 Zwischenfazit Sichtweise in dieser Vorlesung Die klassische Definition der Betriebswirtschaftslehre von Wöhe muss weiter differenziert werden. Erfahrungsgegenstand der Betriebswirtschaftslehre ist das Individuum. Erkenntnisgegenstand sind die individuellen, die Einkommenserzielung und - verwendung betreffenden Entscheidungen sowie die dadurch erklärbare Entstehung, Verbreitung und Fortdauer von Institutionen. Aufgrund der Zukunftsbezogenheit von Entscheidungen muss auch die Unsicherheit über das Einkommen gestaltet werden. Einkommensbezogene Entscheidungen von Individuen umfassen auch die Koordination von Handlungen mehrerer. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 33

34 Typische betriebswirtschaftliche Fragen Warum gibt es Unternehmen? Welche Funktionen haben Unternehmen? Warum gibt es unterschiedliche Formen von Unternehmen? Hat ein Unternehmen Ziele bzw. wessen Ziele werden verfolgt? Welche wichtigen Anspruchsgruppen / Stakeholder existieren und welche Konsequenzen haben ihre Interessenkonflikte? Wie können Anreize richtig gesetzt werden, um unterschiedliche Interessen bestmöglich zu koordinieren? Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 34

35 Stichwort Stakeholder/Anspruchsgruppen Eigenkapitalgeber Fremdkapitalgeber Unternehmensleitung Kunden Mitarbeiter Unternehmen Wettbewerber Lieferanten Staat Gesellschaft Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 35

36 II. Die Konzeption der Institutionenökonomik Ausgangspunkt: Rationale, nutzenmaximierende Individuen ( methodologischer Individualismus ) Eingehen von Kooperationen zur verbesserten Bedürfnisbefriedigung Problemstellung: Gefährdung von Kooperationsvorteilen durch konsequente Nutzenmaximierung von Individuen (inklusive List, Täuschung und Betrug: opportunistisches Verhalten ) und nicht-perfekt informierte Individuen; ungleich verteilte Informationen verstärken beide Problemtypen Untersuchungsziel: Erklärung und Gestaltung vertraglicher, institutioneller oder gesetzlicher Regelungen zur Sicherung möglicher, aber gefährdeter Kooperationsvorteile Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 36

37 Wesentliche Begriffe der Institutionenökonomik Verwandte Schlagworte: Informationsökonomik, Vertragstheorie Kooperation: Jede Form des gemeinsamen Handelns mehrerer Individuen (Tausch, arbeitsteilige Produktion, Hierarchie) Nicht notwendig ist die Unterordnung individueller Ziele unter ein gemeinsames Ziel Opportunismus: Spezifische Form eigennützigen Verhaltens, das auch die bewusste Schädigung Dritter einschließt, wenn es den eigenen Nutzen fördert. Probleme entstehen typischerweise daraus, dass im Rahmen einer Kooperation die Informationen oft asymmetrisch verteilt sind. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 37

38 Wesentliche Begriffe der Institutionenökonomik Koordination: Abstimmung der Entscheidungen der an einer Kooperation beteiligten Parteien Präzisierung von Leistung und Gegenleistung Koordinationsmechanismen: Preis (Markt), Weisungsprinzip (Unternehmen) Vertrag: alle Vereinbarungen im Rahmen einer Kooperation, auch implizite (selbst durchsetzende) Verträge Unvollkommene Märkte: Transaktionskosten, asymmetrische Informationsverteilung Institution: Regeln und Normen (Menschenrechte, Sprache, Gesetze, Verträge, Gastfreundschaft etc.) Kooperative Gebilde (Unternehmen, Verbände, Staat etc.) Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 38

39 III. Ziele und Methoden der Betriebswirtschaftslehre Kognitives Wissenschaftsziel: Anstreben eines Erkenntnisfortschritts / Vermehrung des Wissens um Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstände Praktisches Wissenschaftsziel: Lieferung von Beiträgen zur zielgerichteten Gestaltung von Sachverhalten / BWL als anwendungsorientierte Wissenschaft Deskriptive / positive Theorie: Beschreibung / Erklärung von Wirkungszusammenhängen Normative / Präskriptive Theorie: Abgabe von Handlungsempfehlungen / Beiträge zur Gestaltung von Sachverhalten Praktisch-normativ Bekennend-normativ Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 39

40 Abstraktion und Praxisbezug Von komplexen realen Sachverhalten abstrahierende Überlegungen sind nötig, um den ersten Zugang zu erleichtern und den Erkenntnisstand über betriebswirtschaftliche Phänomene voranzutreiben. Modelle als vereinfachende Abbildungen der Realität sind notwendig zur Groborientierung (Landkartenbeispiel), zur Erkennung gemeinsamer Grundmuster und zur Explikation und Präzisierung von Annahmen. Ein wichtiges Kriterium sinnvoller Modelle ist ihre Zweckmäßigkeit für das Untersuchungsziel. Hofmann: Grundlagen der BWL, WS 2013/14, Teil 1/5 40

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