1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung

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1 1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung am in Köln, Dorint An der Messe Köln BRBZ B U N D E S V E R B A N D D E R R E C H T S B E R AT E R für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.v.

2 EINLADUNG 1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung am in Köln, Dorint An der Messe Köln Der BRBZ Zur Fokussierung auf die rechtsberatende Auseinandersetzung mit den interdisziplinären Themenbereichen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontensystemen ist in Köln Anfang 2008 der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) gegründet worden. Erstrangiger Zweck des Vereins ist die Wahrung der Interessen des Berufsstandes, der sich ausschließlich auf die rechtliche Beratung sämtlicher Gebiete der betrieblichen Altersversorgung und der Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkontenmodelle konzentriert hat. Zudem ist der Zweck des Vereins, die Verbreiterung von Lösungen der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkontenmodellen in der Bundesrepublik Deutschland aus rechts- und unternehmensberatender Sicht zu fördern. Hierzu gehört auch, betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungsmodelle der betrieblichen Altersversorgung und von Maßnahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung aus Sicht der Rechts- und Unternehmensberatung zu fördern, ohne dass Finanzproduktorientierungen in den Vordergrund gerückt werden. Darüber hinaus wirkt der Verein mit bei der sozialpolitischen, arbeits-, insolvenz-, sozial-, steuer- und bilanzrechtlichen, versicherungsmathematischen, betriebswirtschaftlichen sowie der anlage- und versicherungsrechtlichen Ausgestaltung von Umsetzungen der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkontenmodellen. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: Presse- und öffentlichkeitswirksames Auftreten des Bundesverbandes, um den Bekanntheitsgrad rechtsberatender Berufsgruppen als Kompetenzträger im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und der Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkonten zu steigern; Aufklärung und Information von Unternehmen, Verbänden, Öffentlichkeit, Ministerien, Behörden, Gerichten; Meinungsaustausch und die fachliche Beratung von Organen der Legislative, Behörden, Ministerien und Verbänden; Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Vertretung von Gegenpositionen; Teilnahme an Vortragsveranstaltungen; regelmäßige Unterrichtung der Mitglieder und Herausgabe von Publikationen bzw. Mitwirkung hierbei; Unterstützung der Vereinsmitglieder im Rahmen berufsrechtlicher Fragestellungen (ausgenommen: individuelle Rechtsberatung). Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und konfessionell neutral. Der Markt der betrieblichen Altersversorgung Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bav) und von Zeitwertkontenlösungen wird in Deutschland von den unterschiedlichsten Marktteilnehmern angeboten, von denen nahezu alle eines gemeinsam haben: Kaum einer der Anbieter verfügt über die notwendige und vorgeschriebene Zulassung zur Rechtsberatung. Die Palette der Anbieter ist kaum zu überblicken. Ein Interessent hat die Auswahl aus einer Vielzahl von kleinen Finanzdienstleistern, Versicherungsagenturen oder Versicherungsmaklern. Ferner findet sich eine statthafte Anzahl von Beratungsoder Vorsorgemanagementgesellschaften. Auch lassen sich zahllose große Finanzvertriebe bzw. -institute identifizieren, die sich die Themen bav und Zeitwertkonten auf die Fahne geschrieben haben. Ganz oben auf der Liste der Anbieter findet sich jedoch mit weitem Abstand eine Branche, die es in der Vergangenheit exzellent verstanden hat, die Position als führender Kompetenzträger auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten für sich zu besetzen: die Versicherungswirtschaft. Versicherungsmanager haben schon vor längerer Zeit vor allem das Rechtsgebiet der bav für die Versicherungswirtschaft entdeckt und es als finanziell interessantes Geschäftsfeld identifiziert, welches sich hervorragend zum Vertrieb der unterschiedlichsten Versicherungsprodukte eignete. In der Folgezeit wurde das Thema mit erheblichem Marketingaufwand über verschiedene Vertriebswege in die unterschiedlichen Zielgruppen transportiert. In vielen Fällen haben die Versicherungsgesellschaften (und auch andere Finanzinstitute und -gesellschaften) Beratungs- oder Vorsorgemanagementgesellschaften als Tochtergesellschaften gegründet, von denen jedoch bundesweit wohl keine einzige über die vorgeschriebene Erlaubnis zur Rechtsberatung verfügt. Die Bemühungen der Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit waren so erfolgreich, dass das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung in der Gegenwart von allen Schichten der Bevölkerung fatalerweise mit dem Thema Versicherung gleichgesetzt wird. Eine Unterscheidung zwischen dem die Bedingungen des Pensionsversprechens regelnden Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung auf der einen und dem Thema Versicherung als eine Maßnahme des Trägerunternehmens zur Finanzierung bzw. Risikoabsicherung auf der anderen Seite, findet beim Verbraucher praktisch nicht statt. Diese pauschalierende und die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen verkennende Beurteilung, die bei Mitarbeitern und Unternehmensleitern gleichermaßen verbreitet ist, ist auf eine erhebliche Fehleinschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Zusammenhänge zurück zu führen. Die Begründung für diese gravierende Entwicklung ist im Wesentlichen in der unzureichenden Aufklärung und Beratung der Beteiligten zu finden. Problematisch wird es besonders dann, wenn nicht ausreichend im Bereich der bav qualifizierte Vertriebsmitarbeiter die direkte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerberatung ausführen und hierbei mit dem Selbstverständnis auftreten, dass ihr Haus legitimer»full-service-dienstleister der bav«mit der Befugnis zur rechtlichen Beratung wäre. Denn zum Leistungsangebot zählen dabei nicht nur die Erstellung von Versicherungsangeboten, sondern auch die Ausarbeitung betriebswirtschaftlicher Betrachtungen, die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten sowie die rechtliche Gestaltung sämtlicher Vertragsunterlagen zur Versorgungszusage und die steuerliche Beratung rund um die betriebliche Altersversorgung. Zur Förderung des Vertriebs stellen etliche Versicherer darüber hinaus ihren verschiedenen Vermittlern auch heute noch»rund-um-software-lösungen«zur Verfügung, die nach dem Erfassen einiger standardisierter Parameter innerhalb weniger Minuten ein Komplett-Angebot erstellen und dabei auch noch die fertigen Vertragsunterlagen liefern. Leider gehen bei dieser Art der Verkaufsförderung wesentliche Elemente einer individualisierten Beratung die bei einem so anspruchsvollen und interdisziplinären Aufgabengebiet wie der betrieblichen Altersversorgung (und einhergehend auch der Zeitwertkonten) zwingend notwendig ist völlig verloren. Der Kongress Der zuvor beschriebene Sachverhalt hat in der betrieblichen Praxis wie sich heute deutlich zeigt zu erheblichen Konsequenzen geführt, die sich sowohl bei Versorgungsträgern als auch bei Versorgungsberechtigten zu signifikanten wirtschaftlichen Problemen entwickelt haben. Aus Sicht des BRBZ sind die beschriebenen Marktverhältnisse unter Beachtung der in Deutschland geltenden Grundsätze der Rechts- und Steuerberatung nicht mehr länger widerspruchslos hinzunehmen. Dies gilt sowohl für die Ratsuchenden als auch für die ordentlich zur Rechts- und Steuerberatung zugelassenen Marktteilnehmer. Es muss als absolut inakzeptabel bezeichnet werden, dass sich unterschiedliche Markteilnehmer auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und dem artverwandten Rechtsgebiet der Zeitwertkonten permanent über die vom Gesetzgeber zum Schutz der Ratsuchenden geschaffenen Grundsätze der Rechts- und Steuerberatung hinwegsetzen.

3 Vor diesem Hintergrund freut sich der BRBZ, Sie zum»1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung«einladen zu dürfen. Wir zeigen Ihnen anhand praxisnaher und wissenschaftlicher Vorträge und Gesprächsrunden auf, welche rechtlichen Vorbehalte an die rechtssichere Beratung unter Beachtung der aktuellen Rechtsgrundlagen im Bereich der bav und der Zeitwertkonten gestellt werden, welche gesellschaftlichen und sozialpolitischen Hintergründe rechtssichere Lösungen der bav und der Zeitwertkonten zukünftig zu einer Unabdingbarkeit machen und welche verantwortungsbewussten und nachhaltigen Aufgaben auf Produktgeber sowie Berater zukommen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen das durch den BRBZ entwickelte Kooperationsmodell auf, wodurch sich unter Beachtung der zuvor genannten Themenkomplexe ein erfolgreiches und rechtssicheres Arbeiten innerhalb der Aufgabengebiete der bav und der Zeitwertkonten gewährleisten lässt: Das Grundprinzip des Kooperationsmodells beruht auf einer strikten Kompetenzverteilung. Diese wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der Dienstleistung über ein professionelles Netzwerk erfolgt, in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen Know-how-Trägern zuwiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden. Die Steuerung des Beratungsprozesses und die Koordination des Netzwerkes erfolgt in der Regel durch den Rechtsberater, der jedoch in enger Abstimmung mit dem Steuerberater des Mandanten die einzelnen Projektschritte abstimmt. Die rechtliche Gestaltung der Versorgungskonzeption und deren steuerliche Behandlung stehen zunächst im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Hat der Mandant sich grundsätzlich für einen Weg entschieden, so folgt in einem nächsten Schritt erst die Auseinandersetzung mit den Fragen der Finanzierung und der Risikobedeckung. Die Frage des hierfür benötigten Produktes orientiert sich damit an den Eckpunkten der rechtlichen Gestaltung. Wir sind davon überzeugt es erwartet Sie die erste Veranstaltung dieser Art in Deutschland, die Ihnen daher Alleinstellungscharakter garantiert und durch ein abendliches»get Together«vor beeindruckender Kulisse abgerundet wird. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Mit freundlicher Unterstützung: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Agenda BRBZ 09:30 Willkommenskaffee und Ausgabe der Unterlagen 10:00 Begrüßung und Eröffnungsvortrag Vorstellung des BRBZ und Intention des»1. BRBZ-Rechtsberatungskongresses«Sebastian Uckermann, gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und 1. Vorsitzender der Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ), Köln. 10:15 Die Bedeutung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) aus rechtspolitischer Sicht Verbraucherschutz vor nicht befugter Rechtsberatung Auswirkungen des RDG für die Anwendungspraxis Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. 11:00 Erlaubnispflichtigkeit der rechtlichen und steuerlichen Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten Gutachterliche Stellungnahme zur Feststellung der erlaubnispflichtigen Beratungsbereiche für die einzelnen Berufsgruppen samt hieraus resultierender Haftungsfolgen Dr. Christoph Imschweiler, Rechtsanwalt/Steuerberater, honert + partner, München. 11:45»Spezialdienstleister in der bav«der alltägliche Rechtsbruch Geschäftsmäßige, unerlaubte Rechtsberatung trotz restriktiver Vorgaben des RDG und des BGH Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover; Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität zu Berlin; Mitherausgeber des ersten Kommentars zum RDG und zahlreicher weiterer Veröffentlichungen zum RDG und dem Berufsrecht. 12:30 MITTAGSPAUSE 13:30 Podiumsdiskussion mit offener Fragerunde Auswirkungen und Vorgaben der Erlaubnispflichtigkeit von Beratungsleistungen im Rahmen der bav für die einzelnen Berufsgruppen Dr. Volker Römermann. Rainer Steinhaus, Vorstandsvorsitzender der GNP AG in Düsseldorf; Vorstand im Zentrum für Unternehmens- und Vermögensnachfolge e.v.; Mitglied im Kuratorium des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. Michael Gschrei, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, geschäftsführender Vorstand des wp.net e.v. Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung, München. Franz Ostermayer, Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer, Spitzweg Partnerschaft, München; Mitglied im Kuratorium des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. 14:15 Pensionsverpflichtungen nach EStG, BilMoG und IFRS Praktische Auswirkungen der deutschen und internationalen Rechnungslegung auf die bilanzielle Behandlung von Pensionsverpflichtungen Dr. Marco Keßler, Diplom-Kaufmann und Gesellschafter SIR consulting GmbH, Saarbrücken; Promovend und langjähriger Mitarbeiter von Prof. Dr. Karlheinz Küting (Institut für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes); ausgewiesener Experte sowohl in der einzelgesellschaftlichen Rechnungslegung als auch der Konzernrechnungslegung nach EStG, HGB und den IFRS. 15:00 KAFFEEPAUSE 15:30 Produkteinsatz im Rahmen der bav Lösungsmöglichkeiten zum rechtlich angemessenen Produkteinsatz zur Rückdeckung von Versorgungszusagen Ralf Weißenfels, Diplom-Betriebswirt; geschäftsführender Kommanditist der ARGUS benefits experts AG & Co. KG, Bonn; vormalig Geschäftsführer der HDI Pension Strategy & Management GmbH in Köln, Vorstandsvorsitzender der HDI Unterstützungskassen e. V. in Hamburg und Mitglied des Vorstandes der HDI Pensionskasse AG in Hamburg. 16:15 Haftungssicherheit in der bav-beratung für den Finanzdienstleister Alleinstellungsmöglichkeiten für Finanzberater durch die Nutzung eines sinnvollen Kooperationsmodells Stefan Giesecke, Vorstand der fpb AG, deutsche Vertriebsmanagementgesellschaft der britischen Lebensversicherungsgesellschaft Friends Provident International, Köln. 17:00 Abschluss Zusammenfassung der Veranstaltung Sebastian Uckermann. Moderation Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Schriftleiter»Neue Juristische Wochenschrift«(NJW) und»neue Zeitschrift für Arbeitsrecht«(NZA), Frankfurt. anschließend Ausklang im Veranstaltungshotel und»get Together«

4 »Get Together«Zielgruppen Die Veranstaltung»1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung«ist adressiert an folgende Beratungs- und Personenkreise: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Rechtsanwälte, Rechtsberater und Unternehmensberater; Richter und Rechtswissenschaftler; Unternehmensleiter und Personalverantwortliche; qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister; Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgesellschaften, Fondsgesellschaften und Banken; Ministerien; Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften); Berufsfachverbände; Verbraucherschutzorganisationen. Rahmendaten Get Together:»Der erste Eindruck zählt, der letzte bleibt!«getreu diesem Motto freuen wir uns, Sie im Anschluss an die Kongressveranstaltung zu einem»get Together«vor der einmaligen Kulisse»des Herzen Kölns«einladen zu dürfen. Diskutieren Sie in der ungezwungenen Atmosphäre des»km 689 COLOGNE BEACH CLUB«mit Teilnehmern, Veranstaltern und Referenten des»1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010«. Für Ihr leibliches Wohl ist durch zahlreiche kulinarische Genüsse gesorgt. Nutzen Sie diesen Erfahrungs- und Informationsaustausch für die Erweiterung und Optimierung Ihrer Geschäftsfelder und Fachkompetenzen! Sie erreichen den»km 689 COLOGNE BEACH CLUB«bequem zu Fuß vom Veranstaltungshotel aus. Darüber hinaus steht für Sie ab 18 Uhr auch ein Shuttle-Service zur Abfahrt zum»cologne Beach«bereit. Die Wegbeschreibung und weitere Informationen finden Sie im entsprechend beigefügten Formular oder unter und Anmeldung Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das beigefügte Formular. Dieses Formular finden Sie auch auf unseren Internetseiten unter und Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, übersenden wir Ihnen eine schriftliche Anmeldebestätigung samt zugehöriger Kostennote. Die schriftliche Anmeldebestätigung dient als Eintrittskarte, sodass wir Sie bitten dürfen, diese zum Kongress am in Köln mitzubringen. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne auch telefonisch unter 0221 / zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der Gebühren Die Gebühr zur Teilnahme am»1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung«sowie dem sich anschließenden»get Together«beträgt pro Person 390, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mitglieder des BRBZ sowie Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen bzw. -institutionen des BRBZ zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 190, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit inbegriffen ist die leibliche Verpflegung auf beiden Veranstaltungen. Die Teilnahmegebühr ist mit Anmeldung nach Rechnungsstellung durch den BRBZ zur Zahlung fällig. Sollte die Teilnahme storniert werden, so erheben wir bis zum Ablauf der Anmeldfrist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 79, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend zurückerstattet. Bei einer Stornierung nach dem kann die Teilnahmegebühr nicht mehr erstattet werden. Unterlagen Sie erhalten zu allen Tagungsinhalten umfangreiche Fach-, Informations- und Unterstützungsunterlagen, die für Tagungsteilnehmer und Mitglieder des BRBZ zudem im Anschluss an die Veranstaltung unter (interner Bereich) abrufbar sind. Dorint An der Messe Köln Sowohl die Messe Köln ist von hier aus bequem erreichbar als auch die Lanxess-Arena und der Flughafen Köln-Bonn. Aber auch den Weg zu den legendären Sehenswürdigkeiten der herzlichen Stadt am Rhein wie der Dom oder auch das Schokoladenmuseum sind schnell erreichbar. Damit ist das Dorint Hotel Köln nicht nur die erste Wahl für die Geschäfts- und Städtereise, es ist auch ein Wellnesshotel mit seinem großzügigen Vital-Spa, in dem Sie Entspannung pur suchen und finden werden. Theodor-Heuss-Ring tbahnhof Alter Markt Konrad-Adenauer-Ufer Rheinterrassen Rhein Kennedy-Ufer Hohenzollernbrücke Rheinparkweg Str. Rheinpark Auenweg Koelnmesse Barmer Str. Bahnhof Deutz/Messe Opladener Straße Deutz-Mülheimer-Str. Zoobrücke Veranstalter Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. BRBZ Siegburger Straße Köln Tel Fax info@brbz.de Veranstaltungsort Dorint An der Messe Köln Deutz-Mülheimer Straße 22 24, Köln Tel Fax Info.koeln-messe@dorint.com Die Wegbeschreibung und weitere Informationen zum Hotel finden Sie im entsprechend beigefügten Formular oder unter und Unterbringung Ihre Kosten für Anreise und ggf. Unterbringung sind durch Sie selbst zu entrichten. Für die Veranstaltung steht ein reserviertes Zimmerkontingent zur Verfügung.»Kongress-Teilnehmer«erhalten Sonderkonditionen auf Anfrage beim Veranstaltungshotel unter dem Stichwort»Bundesverband der Rechtsberater«. Beachten Sie bitte jedoch hierbei, dass es sich um ein limitiertes Zimmerkontingent handelt. Zudem fallen nicht abgerufene Zimmer ab dem in den freien Verkauf zurück. Bitte nehmen Sie eine entsprechende Buchung durch direkte Rücksprache mit dem Hotel vor. Vielen Dank. Mit freundlicher Unterstützung: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Eingang Ost Eingang Süd Deutz-M A3 A4 Dorint An der Messe Köln Kölnarena BRBZ B U N D E S V E R B A N D D E R R E C H T S B E R AT E R für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.v. Siegburger Str Köln Telefon: 0221 / Telefax: 0221 / info@brbz.de

5 ANMELDUNG Bitte pro Teilnehmer jeweils ein Anmeldeformular verwenden! Bitte per Post senden oder per Fax an Ja, ich/wir nehme/n teil an folgenden Programmpunkten des»1. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung«am in Köln: Tages- und Abendveranstaltung (»Get Together«) ausschließlich Tagesveranstaltung (10:00 18:00 Uhr) ausschließlich Abendveranstaltung (»Get Together«ab 18:00 Uhr) Unternehmen / Sozietät/Organisation: Ansprechpartner Vertretungsberechtigte Person: Teilnehmer Name, Vorname Position / Abteilung: Adresse Unternehmen / Sozietät/Organisation (Rechnungsempfänger): Telefon / Telefax: Bestätigung der Teilnahme gemäß der vorliegenden Einladungsbroschüre zum»1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010«und Kenntnisnahme der untenstehenden Teilnahmebedingungen: Datum/Unterschrift/Stempel Unternehmen / Sozietät / Organisation (vertretungsberechtigte Person) Hinweise: Ihre Kosten für Anreise und ggf. Unterbringung sind durch Sie selbst zu entrichten. Für die Veranstaltung steht ein reserviertes Zimmerkontingen zur Verfügung.»Kongress-Teilnehmer«erhalten Sonderkonditionen auf Anfrage beim Veranstaltungshotel unter dem Stichwort»Bundesverband der Rechtsberater«. Beachten Sie bitte jedoch hierbei, dass es sich um ein limitiertes Zimmerkontigent handelt. Zudem fallen nicht abgerufene Zimmer ab dem in den freien Verkauf zurück. Bitte nehmen Sie eine entsprechende Buchung durch direkte Rücksprache mit dem Hotel vor. Vielen Dank. Sollten Sie eine andere Unterbringungsmöglichkeit bevorzugen, so empfehlen wir, folgende Internetadresse zu kontaktieren: Teilnahmebedingungen 1. Die Gebühr zur Teilnahme am»1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung«sowie dem sich anschließenden»get Together«beträgt pro Person 390, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mitglieder des BRBZ sowie Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen bzw. -institutionen des BRBZ zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 190, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit inbegriffen ist die leibliche Verpflegung auf beiden Veranstaltungen. Die Teilnahmegebühr ist mit Anmeldung nach Rechnungsstellung durch den BRBZ zur Zahlung fällig. Die Teilnahme ist nur bei vorheriger Begleichung der Rechnung möglich. 2. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, übersenden wir Ihnen eine schriftliche Anmeldebestätigung samt zugehöriger Kostennote. Die schriftliche Anmeldebestätigung dient als Eintrittskarte, sodass wir Sie bitten dürfen, diese zum Kongress am in Köln mitzubringen. 3. Sie erhalten zu allen Tagungsinhalten umfangreiche Fach-, Informations- und Unterstützungsunterlagen, die für Tagungsteilnehmer und Mitglieder des BRBZ zudem im Anschluss an die Veranstaltung unter (interner Bereich) abrufbar sind. Die ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. vervielfältigt werden. 4. Sollte die Teilnahme storniert werden, so erheben wir bis zum Ablauf der Anmeldfrist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 79, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend zurückerstattet. Bei einer Stornierung nach dem kann die Teilnahmegebühr nicht mehr erstattet werden. 5. Die Teilnahmegebühr versteht sich als Pauschalvergütung für die Tages- und Abendveranstaltung, sodass keine Ermäßigungen gewährt werden, falls nur die Tagesveranstaltung oder nur die Abendveranstaltung (»Get Together«) besucht wird. 6. Die Gefahr der Nichtteilnahme gleich aus welchen Gründen liegt beim angemeldeten Teilnehmer. Es bestehen keine Einwände dagegen, dass der Angemeldete seine Teilnahmeberechtigung auf dritte Personen überträgt. Die Ersatzperson hat die Übertragung vor Beginn des Kongresses bzw. der Veranstaltung gewöhnlich durch Vorzeigen der Anmeldebestätigung bzw. einer schriftlichen Mitteilung des angemeldeten Teilnehmers nachzuweisen. 7. Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. behält sich die Absage des»1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung«und/oder dem sich anschließenden»get Together«aus wichtigem Grund vor. Im Falle der Absage des»1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010 Die Fakten zur bav und Rechtsberatung«wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren findet jedoch nicht statt, wenn nur das»get Together«abgesagt wird. Weitergehende Ansprüche gegen den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. sind ausgeschlossen. 8. Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. behält sich Abweichungen von der vorgesehenen Kongressagenda vor. Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.v. Siegburger Str Köln Tel Fax info@brbz.de

6 ANFAHRT Rheinparkweg Köln Dorint An der Messe Köln Deutz-Mülheimer Str Köln Aus Richtung Westen/Südwesten: A 61 aus Richtung Koblenz und A 4 aus Richtung Aachen bis Kreuz Köln West weiter auf A 4 in Richtung Olpe/Heumarer Dreieck Abfahrt Gremberg in Richtung Köln-Deutz/Messe Lanxess-Arena unterfahren, Ampel rechts in Richtung Messe Osthallen / Zoobrücke nach 300 m rechts Einfahrt Hotelgarage Aus Richtung Nord/Norwest: A1 aus Richtung Dortmund und A 3 aus Richtung Oberhausen bis zum Kreuz Leverkusen weiter auf der A3 in Richtung Frankfurt bis zum Kreuz Köln Ost Richtung Stadtzentrum bis Abfahrt Köln-Deutz/Messe Kölnmesse/ Lanxess- Arena folgen weiter in Richtung Severinsbrücke, übernächste Kreuzung eigene Linksabbiegerspur in Richtung»Flughafen«U-Turn in die entegengesetzte Richtung Kölnmesse nach 300 m rechts Einfahrt Hotelgarage Kref - Hansaring Tunisstr. An den Dominikanern ord-süd-fahrt Komödienstr. Schildergasse Cäcilienstr. Hohe Straße Hohe Pforte Ebertplatz Turiner Str. Unter Goldschmied Obenmarspforten Gürzenichstr. Pipinstr. Hauptbahnhof Dom Mühlenbach Theodor-Heuss-Ring Alter Markt Heumarkt Rheinterrassen Rhein Rheinparkweg ollerstraße Konrad-Adenauer-Ufer Kennedy-Ufer Hohenzollernbrücke Deutzer Brücke nuferstraße Mindener Str. Rheinpark Auenweg Koelnmesse Barmer Str. Bahnhof Deutz/Messe Opladener Straße Deutzer Freiheit Eingang Ost Eingang Süd Gotenring Justinianstraße Deutz-Mülheimer-Str. Zoobrücke Aus Richtung Süden: A3 aus Richtung Frankfurt am Heumarer Dreieck auf die A 4 in Richtung Aachen bis Autobahnkreuz Gremberg Richtung Köln-Deutz/ Messe Lanxess-Arena unterfahren, Ampel rechts in Richtung Messe Osthallen/Zoobrücke nach 300 m rechts Einfahrt Hotelgarage Aus Richtung Osten: A 4 aus Richtung Olpe bis zum Kreuz Köln Ost Weiter in Richtung Köln Zentrum bis Ausfahrt Kölnmesse/Lanxess-Arena in Richtung Severinsbrücke, Eisenbahnbrücken unterqueren übernächste Kreuzung eigene Linksabbiegerspur in Richtung»Flughafen«U-Turn in die entegengesetzte Richtung Lanxess-Arena nach den Eisenbahnbrücken in 300 m rechts Einfahrt Hotelgarage Anfahrt vom Flughafen Flughafen KölnBonn Bahnhof Köln-Deutz mit Linie S13 (Richtung Horrem) und dem Regional Express Fußweg zum Hotel ca. 3 Minuten Anfahrt mit der Bahn Bahnhof Köln-Deutz in Richtung Barmer Platz/Kölnmesse Osthallen; das Hotel befindet sich gegenüber Eingang Kölnmesse Osthallen Deutz-Mül Kölnarena Deutz-Kalker Str. Pfälzischer Ring A4 Aachen A59 Flughafen Köln/Bonn Östlicher Zubr A3 A4 Dorint An der Messe Köln Aue Konrad-Adenauer-Ufer f Rheinterrassen Rheinparkweg Rhein Kennedy-Ufer Hohenzollernbrücke Koelnmesse Eingang Ost Eingang Süd Barmer Str. Bahnhof Deutz/Messe Deutz-Mülheimer-Str. A3 A4»Get Together«Sie erreichen den»km 689 COLOGNE BEACH CLUB«bequem zu Fuß vom Veranstaltungshotel aus. Darüber hinaus steht für Sie ab 18 Uhr auch ein Shuttle-Service zur Abfahrt zum»km 689 COLOGNE BEACH CLUB«bereit. Weitere Informationen finden Sie unter und Kölna Mit freundlicher Unterstützung: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

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