REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME BEI DER INKLUSION

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1 Beetzstr. 4, München Tel. 089 / Fax info@sbost.de DIENSTBESPRECHUNG HERBST 2013 REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME BEI DER INKLUSION E. Handlos, M. Kansy, E. Seidl, B. Vierck, I. Westermair Themen Inklusion im Bayerischen Schulsystem Begriff Inklusion Formen der Inklusion Grundlegende Informationen Ausnahmen / Grenzen Förderbedarf/sonderpädagogischer Förderbedarf Förderdiagnostischer Bericht / Förderplan Nachteilsausgleich, Notenaussetzung Chronische Krankheiten Schulbegleitung Fallbeispiele 1

2 Begriffliche Klärung Quelle: Änderung des BayEUG Artikel 2: Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. Artikel 41(5): statt aktive Teilnahme soziale Teilhabe Artikel 30b (1): Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen. 2

3 Kooperative Formen des Lernens nach Art. 30a Abs. 7 BayEUG 1. Kooperationsklassen (GS,MS,BS) 2. Partnerklassen 3. Offene Klassen 4. Inklusion einzelner Schüler Kooperative Formen des Lernens nach Art. 30b Abs. 3 5: Schulen mit Schulprofil Inklusion 1. Tandemklassen 2. Schulen ohne Tandemklassen 3

4 Schulen mit Schulprofil Inklusion Oberbayern Ost BayEUG Art 41 (5) Ausnahmen / Grenzen Schüler/in ist in der Entwicklung gefährdet die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft werden erheblich beeinträchtigt BayEUG Art 30a (4) Im Bereich Hören/Sehen oder körperlich-motorischer Entwicklung bedarf es der Zustimmung des Sachaufwandsträgers 4

5 Begriffsabgrenzung Es ist zu unterscheiden: Förderbedarf Sonderpädagogischer Förderbedarf Legasthenie Förderbedarf/Teilleistungsschwächen Dyskalkulie ADHS Sprachliche Defizite Individuelle Förderung erfolgt durch Maßnahmen der Allgemeinen Schule 5

6 Sonderpädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt dann vor, wenn die allgemeine Schule trotz zusätzlicher differenzierender Maßnahmen nicht in der Lage ist, auf die Lernbedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler einzugehen und deshalb zusätzlich gezielte Maßnahmen zur Diagnostik, Intervention und Evaluation erforderlich sind. Quelle: Ulrich Heimlich, Joachim Kahlert (Hrsg.): Inklusion in Schule und Unterricht Förderschwerpunkte Sonderpädagogischer Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und liegt immer in einem oder mehreren Förderschwerpunkten vor: Eigene Lehrpläne: Geistige Entwicklung (13,5%) Lernen (49,1%) Lehrplanadaptionen für: Emotionale und soziale Entwicklung (7,6%) Hören (3,7%) Körperliche und motorische Entwicklung (5,1%) Sehen (1,4%) Sprache (6,8%) Stand 2011/12 6

7 Förderdiagnostischer Bericht VSO-F 25 Der MSD ist verantwortlich für die Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts (Einbeziehung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule und der Erziehungsberechtigten) Voraussetzung für die sonderpädagogische Förderung ( ) Grundlage für eine Unterrichtung an der allgemeinen Schule nach individuellen Lernzielen Erstellung auch nach Anforderung der allgemeinen Schule Der Bericht enthält eine Aussage zur Art und Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung. Information der Erziehungsberechtigten über den Einsatz von standardisierten, diagnostischen Testverfahren; Zustimmung der Eltern bei Intelligenztests erforderlich sowie Erörterung der Ergebnisse der Testverfahren, der sonstigen Beobachtungen des MSD sowie des Förderdiagnostischen Berichts Förderplan GrSO 39 / MSO 48, Absatz 2 Die Lernziele der Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs voraussichtlich die Lernziele der Grund-/Mittelschule nicht erreichen, sind in einem individuellen Förderplan festzuschreiben; ansonsten kann ein Förderplan bei Bedarf erstellt werden. Der Förderplan enthält Aussagen über die Ziele der Förderung, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen. Die Lernziele im Förderplan sind mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Erstellung des Förderplans erfolgt unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. Der Förderplan soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden. Formularvorschläge unter: umente/bereich4/aufgaben/foerderschule/mobiledienste/mobilesonderpaedagogische dienste/formularteil_msd_rundbrief_21.doc 7

8 Nachteilsausgleich (NTA) Nachteilsausgleichist im Sozialrecht ein Sammelbegriff für Bestimmungen über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile ( 126 SGB IX). Grund-, Mittel, Förderschulen: (MSO 48/GrSO 39) Die Klassleitung entscheidet (ggf. in Absprache mit dem MSD) über die Gewährung eines NTA bei Leistungserhebungen (s.u.) Weiterführende Schulen (Realschule, Gymnasium, Berufsschulen): Ein NTA bei Leistungserhebungen muss durch den Ministerialbeauftragten genehmigt werden (z.b. Zeitzuschlag bei Prüfungen, gleichwertige Alternativaufgaben, technische Hilfen). Ein NTA, der die Organisation des Schulalltags betrifft (z.b. besondere Pausen während des Unterrichts), kann von der Schulleitung der betreffenden Schule genehmigt werden. Notenaussetzung In der Grund-und Mittelschule kann die Lehrerkonferenzin begründeten Einzelfällenauf eine Bewertung der Leistungen durch Noten zeitweiligverzichten (vorherige Anhörung der Eltern). GrSO 38 (2); MSO 47 (2) Beisonderpädagogischem Förderbedarf kann die Lehrerkonferenz beizustimmung der Eltern in Absprache mit dem MSD auf eine Notengebung bis zu einem Jahr verzichten. GrSO 38 (3)/MSO 47 (3) Anmerkung: In beiden Fällen ist eine eigehende Beratung der Erziehungsberechtigten bzgl. der Auswirkungen auf die weitere Schullaufbahn unabdingbar. Ein Beratungsprotokoll mit Gegenzeichnung der Erziehungsberechtigten ist dabei sehr hilfreich. 8

9 Chronische Krankheiten Schüler mit chronischer Krankheit benötigen besondere Unterstützungsmaßnahmen, die individuell auf sie zugeschnitten sind. Beantragt werden kann: Hausunterricht (Hausunterrichtsverordnung HUnterrV, , letzte Änderung ) Nachteilsausgleich bei Leistungserhebungen Befreiung von Fächern (Sport, Musik, Kunst) Vorrücken auf Probe, evtl. statt Zeugnis eine Schulbesuchsbestätigung Schulbegleiter: Zuständigkeit/Kostenübernahme Bezirk als Teilbereich der Eingliederungshilfe 53, 54 SGB XII (Sozialhilfe) bei körperlicher Behinderung und Mehrfachbehinderung in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, und Sprache, frühkindlicher Autismus Jugendamt 35 a SGB VIII (Leistung der Kinder-und Jugendhilfe) bei drohender/vorliegender seelischer Behinderung bei gleichzeitiger Beeinträchtigung der Teilhabe; Asperger-Syndrom 9

10 Schulbegleiter: Antragsweg Vom Erziehungsberechtigten an den Leistungsträger Notwendige Unterlagen: Stellungnahme der Erziehungsberechtigten Stellungnahme der (aufnehmenden/abgebenden) Schule mit Angaben über den nötigen Umfang der Begleitung, sowie Angaben, dass schulinterne personelle und pädagogische Möglichkeiten der Unterstützung geprüft/ausgeschöpft sind. Einbeziehung des MSD möglich Diagnostische Unterlagen und Empfehlungen von Fachärzten Frühzeitige Antragstellung! Fallbeispiele Fallbeispiel 1: GS, Thomas, 6 Jahre, Down-Syndrom / geistige Entwicklung Fallbeispiel 2: GS, Lena, 9 Jahre sonderpädagogischer Förderbedarf im Lernen Fallbeispiel 3: Gym, Markus, 15 Jahre, Asperger-Syndrom / sozial-emotionale Entwicklung Fallbeispiel 4: RS, Max, 11 Jahre, sonderpäd. Förderbedarf körperl. mot. Entwicklung 10

11 Fallbeispiel 1: Thomas Sonderpädagogischer Förderbedarf: geistige Entwicklung 3 Jahre Integrationskindergarten Einschulung GS: Screening Einschätzung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Diagnostik durch FZ/SFZ 28 Abs. 4 Satz 2 VSO-F Eltern informieren (Zeitpunkt, Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen) Art. 30a und 30b BayEUG ergebnisoffene Beratung (rechtlich mögliche tatsächlich zur Verfügung stehende Förderorte) Art. 2 Abs. 2 BayEUG (Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schularten) Elternrecht inklusive Beschulung Art 41 Abs. 5 BayEUG (Ausnahme) Unterstützung MSD geistige Entwicklung und Schulbegleitung Beratungsfachkräfte: Begleitung des Falles, Kontakt zu MSD, L, E Fallbeispiel 2: Lena Sonderpädagogischer Förderbedarf: Lernen Zurückstellung (ärztliches Attest + Stellungnahme Kiga) 2. Klasse Erstkontakt mit Beratungslehrkraft Art. 78 BayEUG Test: CFT 1 IQ unterdurchschnittlich MSD des SFZ Test: HAWIK IV sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen Ergebnisoffene Beratung bzgl. derzur Verfügung stehende Förderorte weitere Beschulung in der GS förderdiagnostischer Bericht 39 Abs. 2 GrSO Förderplan mindestens jährlich MS Praxisklasse Förderberufsschule Beratungsfachkräfte: Erstdiagnostik, Fallbegleitung, Förderplan 11

12 Fallbeispiel 3: Markus Sonderpädagogischer Förderbedarf: sozial-emotionale Entwicklung GS: Einschulung o. Besonderheiten; Übertrittszeugnis: gymnasiale Eignung 4. Klasse: Abklärung einer autistischen Störung an der Heckscher Klinik Diagnose: Autismus-Spektrum-Störung mit Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung bei überdurchschnittlichem IQ 4./5. Klasse: Eltern beantragen Unterstützung des MSD-A beim Übergang ins Gym. Lehrerfortbildung, Beratung von Markus, Eltern, Schule 8. Klasse: Absinken der Leistungen Nachteilsausgleich (MSD-A- Stellungnahme für MB) Zeitzuschlag, Berücksichtungder mangelnden Feinmotorik, Alternativaufgaben im Fach Deutsch, wenn Empathiefähigkeit bzw. ein Rollen-oder Perspektivwechsel erforderlich ist, Referate schriftlich, kein Mannschaftssport Nach 1 2 Jahren: erneute Antragstellung für den NTA usw. Abitur Beratungsfachkräfte: Begleitung des Falls, Kontakt MSD-A, L, E Fallbeispiel 4: Max Sonderpädagogischer Förderbedarf: körperlich-motorische Entwicklung Einschreibung RS (Legasthenie, Sehen eingeschränkt, Halbseitlähmung) Schulbegleiter in der GS neuer Schulbegleiter MSD-K aus der GS auch tätig in RS informiert die Klasse über die Einschränkungen beobachtet Max erklärt Aufgabenfeld des Schulbegleiters Beratungsfachkräfte: Koordination /Helfersystems, Informationen zusammenführen, Implementierung des Schulbegleiters 12

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