PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN VON UKRAINE. Kurzfassung
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1 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN VON UKRAINE Kurzfassung Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. e Anforderungen NATIONALE PFLANZENSCHUTZORGANISATION RECHTSGRUNDLAGEN DEFINITIONEN EINFUHRVERBOTE DURCHFUHR EINFUHRGENEHMIGUNG ZEUGNISSE Anforderungen für Warenarten Pflanzen Zwiebeln und Knollen Samen Schnittblumen und Zweige Früchte und Gemüse Holz und Rinde Verpackungsmaterial Vorratsprodukte Sonstiges e Anforderungen NATIONALE PFLANZENSCHUTZORGANISATION Plant Quarantine Service Ministry of Agriculture and Food of Ukraine (Pflanzenquarantänedienst Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Ukraine) RECHTSGRUNDLAGEN Quarantäneliste für die Ukraine, 705/2007 Verordnung Nr. 892 der Regierung der Ukraine vom über die Stellung des staatlichen Pflanzenquarantänedienstes der Ukraine UA-1
2 Gesetz über Pflanzenquarantäne der Ukraine von 2006 Nr Beschluss über Liste der Quarantäneschadorganismen N 467/2010. DEFINITIONEN "Quarantäneschadorganismen": Schadorganismus, der in der Ukraine nicht vorkommt, dort vorkommt, aber nicht weit verbreitet ist und Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse schädigen kann. Die Liste der Quarantäneschadorganismen wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Ukraine festgelegt. "Geregelte Gegenstände": alle Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände, die Quarantäneschadorganismen tragen und deren Ausbreitung fördern können. Die Liste der geregelten Gegenstände wird von der Regierung der Ukraine verabschiedet. "Quarantänegebiet": ein Gebiet, in dem besondere pflanzengesundheitliche Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Nachweis eines Quarantäneschadorganismus durchgeführt werden. EINFUHRVERBOTE Pflanzen (einschließlich Samen) und Pflanzenerzeugnisse, die mit Quarantäneschadorganismen (siehe Listen der Quarantäneschadorganismen) befallen sind. Lebende Pflanzenpathogene (Pilze, Bakterien, Viren) und lebende Insekten, Milben und Nematoden, die Pflanzen schädigen können (außer Proben für wissenschaftliche Zwecke). ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN DURCHFUHR Sendungen, die durch das Gebiet der Ukraine durchgeführt werden, müssen von einem Pflanzengesundheitszeugnis und einer Einfuhrgenehmigung der Nationalen Pflanzenschutzorganisation und einer Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes begleitet sein. EINFUHRGENEHMIGUNG Eine Einfuhrgenehmigung ist für die Einfuhr Durchfuhr geregelter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse erforderlich. Anträge auf Einfuhrgenehmigung sind spätestens 5 Tage vor dem Eintreffen der Einfuhrgüter vom Einführer bei der Nationale Pflanzenschutzorganisation der Ukraine zu stellen. ZEUGNISSE Das Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) ist für die Einfuhr jeglicher geregelter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse erforderlich. Es muss im Ausfuhrland gemäß internationalen Vereinbarungen ausgestellt worden sein und sollte bestätigen, dass die Sendung frei von Quarantäneschadorganismen (siehe Listen der Quarantäneschadorganismen) ist und alle besonderen Anforderungen erfüllt. Geregelte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die aus Quarantänegebieten verbracht werden, müssen von einem Binnenquarantänezeugnis des Ursprungslandes begleitet sein. UA
3 PFLANZEN PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Pflanzen Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Beachten Sie, dass der hier benutzte Terminus "Pflanzen" als Abkürzung für "Pflanzen zum Anpflanzen, außer Samen, Zwiebeln und Knollen" zu verstehen ist. Alle Pflanzen und 2) entseucht an der Einlassstelle UA-1
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5 ZWIEBELN UND KNOLLEN PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Zwiebeln und Knollen Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Jegliche Zwiebeln Knollen entseucht an der Einlassstelle UA-1
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7 SAMEN PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Samen Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Alle Samen und 2) entseucht an der Einlassstelle UA-1
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9 SCHNITTBLUMEN UND ZWEIGE PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Schnittblumen und Zweige Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Alle Schnittblumen und geschnittene Zweige entseucht an der Einlassstelle Gossypium sp. entseucht an der Einlassstelle UA-1
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11 FRÜCHTE UND GEMÜSE PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Früchte und Gemüse Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Jegliches Obst und Gemüse und 2) entseucht an der Einlassstelle UA-1
12 HOLZ UND RINDE PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Holz und Rinde Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. KN-Code 4401; Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln; Holz in Form von Plättchen Schnitzeln; Sägemehl, -späne, Schnitzel, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Scheiten usw. zusammengepresst (ausgenommen Briketts und Pellets) KN-Code 4403; Rohholz, auch entrindet grob zugerichtet KN-Code 4404; Holz für Fassreifen; Holzpfähle gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, jedoch nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, das zur Herstellung von Spazierstöcken, Regenschirmen, Werkzeugstielen griffen und dergleichen verwendet wird; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen KN-Code ; Bahnschwellen aus Holz, nicht getränkt KN-Code 4407; Holz, in der Längsrichtung gesägt gesäumt, gemessert geschält, auch gehobelt, auch geschliffen, an den Enden auch verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm KN-Code 4408; Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz (geklebt nicht geklebt) ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten an den Enden verbunden, mit einer Dicke von weniger als 6 mm KN-Code 4409; Schnittholz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer mehrerer Kanten, Enden UA
13 HOLZ UND RINDE Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen an den Enden verbunden KN-Code 4415; Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz (für den Bau von Boxpaletten) KN-Code 4418; Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln, aus Holz (ausgenommen zusammengesetzte Parkettplatten) Ziergegenstände und Einlegearbeiten aus Holz UA-3
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15 VERPACKUNGSMATERIAL PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Verpackungsmaterial Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Holzverpackungsmaterial Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15 Holzverpackungsmaterial aus Asien Frei von Dinus bifoveolatus und Sinoxylon conigerum Entseucht an der Einlassstelle Alles Verpackungsmaterial pflanzlichen Ursprungs Frei von Schadorganismen Pflanzliches Verpackungsmaterial Alles Verpackungsmaterial pflanzlichen Ursprungs Frei von Schadorganismen UA-1
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17 VORRATSPRODUKTE PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Vorratsprodukte Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Fabaceae Gemüse und Früchte Getreide Gewürze UA-1
18 ERDE/KULTURSUBSTRAT Kaffee Rohkaffee Kakao Kakaobohnen und -abfälle Pflanzenteile für kosmetische und pharmazeutische Zwecke Samen Schalenfrüchte UA
19 VORRATSPRODUKTE Tabak Tabak, unverarbeitet, und Tabakabfälle Tee Matetee UA-3
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21 SONSTIGES PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER UKRAINE Sonstiges Erstellt von der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Julius Kühn- Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Übersetzung aus dem Englischen, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Getreidestroh und spreu Getreidestroh und spreu,, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst in Form von Pellets Pflanzenfasern Pflanzenfasern, roh bearbeitet UA-1
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