Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

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1 Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen

2 Überblick 1. Was macht die klinische Ethikberatung? 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? 3. Was dürfen Ärzte nicht? 4. Wie können Konflikte vermieden werden?

3 1. Was macht die klinische Ethikberatung? Anlässe für klinische Ethikberatung

4 1. Was macht die klinische Ethikberatung? Teamintern Ethikvisite Ethische Fallberatung

5 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Begrenzung von Therapie auf Intensivstationen

6 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Therapiebegrenzung auf der Intensivstation Studien zeigen: Bei ca. 75% der auf Intensivstationen sterbenden Patienten gingen Entscheidungen zur Therapiebegrenzung dem Sterben voraus Bei 80% der Therapiebegrenzugsentscheidungen treten Konflikte auf 48% zwischen Team und Angehörigen 48% innerhalb des Teams 24% zwischen einzelnen Angehörigen

7 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Entscheidungen zu Therapieziel und Therapie Med. Indikation Patientenwille

8 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Patientenwille? Der ausdrücklich und glaubhaft kommunizierte Patientenwille ist bindend im Hinblick auf die Entscheidung für oder gegen eine Therapie, - unabhängig vom Krankheitsstadium.

9 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Ist der Patient einwilligungsfähig? ja Patient entscheidet nach Aufklärung (aus Marckmann G, Lebensverlängerung um jeden Preis. ÄBW 9/2004)

10 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Ist der Patient einwilligungsfähig? ja nein Patient entscheidet nach Aufklärung Existiert eine Patientenverfügung? ja Nach erklärtem Patientenwillen entscheiden (aus Marckmann G, Lebensverlängerung um jeden Preis. ÄBW 9/2004)

11 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes 1901 a,b,c, 1904 BGB Patientenverfügungen müssen in schriftlicher Form vorliegen Es muss durch den Betreuer geprüft werden, ob sie auf die aktuelle Situation zutreffen Indikation und Patientenwille sollen gemeinsam von Arzt und Betreuer erörtert werden

12 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes 1901 a,b,c, 1904 BGB Patientenverfügungen müssen in schriftlicher Form vorliegen Es muss durch den Betreuer geprüft werden, ob sie auf die aktuelle Situation zutreffen Falls nicht, gilt der mutmaßliche Wille bzw. das objektiv beste Interesse des Patienten Indikation und Patientenwille sollen gemeinsam von Arzt und Betreuer erörtert werden

13 2. Wann sind Patientenverfügungen wichtig? Ist der Patient einwilligungsfähig? ja nein Patient entscheidet nach Aufklärung Existiert eine Patientenverfügung? ja nein Nach erklärtem Patientenwillen entscheiden Sind die Präferenzen des Patienten bekannt? ja im Zweifel Nach mutmaßlichem Patientenwillen entscheiden (aus Marckmann G, Lebensverlängerung um jeden Preis. ÄBW 9/2004) Nach objektivem Wohl des Patienten entscheiden

14 3. Was dürfen Ärzte nicht?

15 3. Was dürfen Ärzte nicht? AKTIV Herbeiführung des Todes auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen Als Tötung auf Verlangen strafbar ( 216 StGB) PASSIV Verzicht auf Behandlung bei Sterbenden oder die Beendigung von ärztlichen Maßnahmen, die den Sterbeprozess verlängern würden Straffrei/erlaubt gemäß aktuellem Patientenwillen oder gültiger Patientenverfügung bzw. gemäß medizinischer Indikation INDIREKT unbeabsichtigte Nebenwirkung einer sinnvollen palliativmedizinischen Maßnahme (Behandeln gegen Schmerz, Luftnot etc.) Straffrei/erlaubt gemäß aktuellem Patientenwillen oder gültiger Patientenverfügung bzw. gemäß medizinischer Indikation

16 3. Was dürfen Ärzte nicht? 1. Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht ( 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen. 2. Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden. 3. Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind einer Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich. (BGH, Urteil vom 25.Juni 2010, 2 StR 454/09) 16

17 4. Wie können Konflikte vermieden werden?

18 4. Wie können Konflikte vermieden werden? 1. (Haus-)Ärztliche Beratung bei der Erstellung der Patientenverfügung! 2. Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens per Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zu ihrem Stellvertreter!

19 Danke fürs Zuhören!

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