PREISLISTE Nr. 22 gültig ab 1. Januar 2012

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1 PREISLISTE Nr. 22 gültig ab 1. Januar 2012 Erfolgreichster neugegründeter Tageszeitungsverlag seit 1990 in den neuen Bundesländern! Kombinationsmöglichkeiten mit der BRAWO

2 Allgemeine Verlagsangaben 2 Verlag: MZV Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG Lehnitzstraße 13, Oranienburg Telefon: Zentrale (03301) Anzeigenleitung: ( ) , Fax-43 Disposition: (03301) , Fax -223 Internet: Priv. Kleinanzeigen: per Telefon: (03301) Bankverbindung: Commerzbank AG Potsdam Konto-Nr , BLZ Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite berechnet. 2% Skonto bei Vorauszahlung/ Bankeinzug von Beträgen über 100 (auftragsbezogen pro Erscheinungstag) vor Veröffentlichung der Anzeige, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei neuen Geschäftsverbindungenoder bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen und Beilagen von der Vorauszahlung der Insertionskosten abhängig zu machen.für private Kleinanzeigen erfolgt keine Rechnungslegung, nur Bankeinzug oder Vorkasse. Eine Rechnungslegung kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3 erfolgen. Pressezentrum: Oranienburger Generalanzeiger Lehnitzstraße 13, Oranienburg Telefon: (03301) Fax: (03301) anzeigen@oranienburger-generalanzeiger.de Geschäftsstellen: Hennigsdorfer Generalanzeiger Postplatz 3a, Hennigsdorf Telefon: (03302) Fax: (03302) anzeigen@hennigsdorfer-generalanzeiger.de Ruppiner Anzeiger Karl-Marx-Straße 48, Neuruppin Telefon: (03391) Fax: (03391) anzeigen@ruppiner-anzeiger.de Chiffregebühren: bei Abholung: 2,50 bei Zusendung: 5,00 bei Zusendung ins Ausland: 20,00 Onlineportal: (Keine Nachlässe. Die Chiffregebühr wird pro Erscheinungstag als Verwaltungspauschale berechnet,auch wenn keine Zuschriften eingehen.) Besuchen Sie uns auch auf dem Online-Portal Online und crossmediale Buchungen über die Anzeigenberater/innen unserer Zeitungen oder (03301) Gransee Zeitung Rudolf-Breitscheid-Straße 67, Gransee Telefon: (03306) Fax: (03306) anzeigen@gransee-zeitung.de Erscheinungsweise: Anzeigenschluss: Täglich von Montag bis Sonnabend (bis auf gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen 2 Werktage vor Erscheinen, 11 Uhr Stellen- und Reisemarkt am Wochenende, Donnerstag 12 Uhr

3 Grunddaten Anzeigenformate: 1/4 Seite = (H 121 x B 327) mm 2/3 Seite = (H 323 x B 327) mm (Beispiele) 1/3 Seite = (H 162 x B 327) mm 3/4 Seite = (H 364 x B 327) mm 1/2 Seite = (H 243 x B 327) mm Prospektbeilagen Preise: in je Exemplare (Beilagenpreise sind nicht rabattfähig). Mindestauflage bei Teilbelegung: Exemplare; auf Teilbelegung wird ein Mindestmengenzuschlag von 50 berechnet. 3 Eckfeldanzeigen: Private Anzeigen: Platzierungszuschläge: Rabatte: Agenturprovision: Eckfeld- und seitenteilige Anzeigen erscheinen auf redaktionellen Seiten mit Textanschluss. Textanschließende Eckfeldanzeigen können in einer Höhe bis zu 370 mm erscheinen. ddddddd Alleinplatzierungsanspruch: Mindestformat mm Textanschließende Anzeigen über 360 mm Höhe werden mit 485 mm Höhe berechnet. Anzeigen des persönlichen Bedarfs, ohne geschäftlichen, gewerblichen bzw. kommerziellen Charakter, sind private Anzeigen. Je nach Anzeigeninhalt und Angebot oder Dienstleistung behält sich der Verlag eine Zuordnung als private Anzeige vor. Kombinationsnachlass von privaten Familienanzeigen ab zwei Ausgaben 20 %. Für verbindliche Platzierungen auf den Seiten 3 und 5 werden jeweils 15% Platzierungszuschlag berechnet. Mindestgröße 10 mm Malstaffel 6 mal = 5 % 12 mal = 10 % 24 mal = 15 % 52 mal = 20 % Mengenstaffel mm = 3 % mm = 5 % mm = 10 % mm = 15 % mm = 20 % erweiterte Mengenstaffel mm = 21 % mm = 22 % mm = 24 % mm = 26 % mm = 28 % 15 % vom Grundpreis. Für alle Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Platzierungswünsche werden nicht als Bedingung angenommen. Nichterfüllung berechtigt nicht zu Zahlungsverweigerung oder Abzug. Bis 10 g 20 g 30 g 40 g 50 g 60 g 70 g Grundpreis 75, 81, 87, 95, 108, 111, 119, Ortspreis 64, 69, 74, 81, 88, 95, 102, Lieferscheinangaben: Anlieferung: Lieferanschrift: Technische Angaben: 3 Tage vor Erscheinen: Ein Ansichtsexemplar an den Verlag Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Informationen zu Beilagenaufträgen: Tel.: (03301) Auftraggeber, Titel der Beilage, Zeitungstitel, Erscheinungstermin Letzter Anlieferungstermin: 3 Werktage vor dem vereinbarten Beilagentermin, frachtkostenfrei auf Europaletten, schutzverpackt mit einzelner Lagenhöhe von 8 12 cm (ungebündelt), maximale Palettenhöhe 1,20 m. Druckhaus Oberhavel GmbH, An den Dünen 12, Gewerbepark Nord,16515 Oranienburg, Telefon: (03301) Format: kleinstes Format DIN A5 (148 mm x 210 mm, größtes Format 225 mm x 335 mm (andere Formate auf Anfrage). 1-Blatt Beilagen: Mindestgewicht 180 g/m2. Matrial/Form: Papier, rechteckig Falz/Heftung: geschlossener Rücken, keine Klebebindung. Maximales Gewicht: 130 g pro Beilage. Warenmusterproben nicht zulässig. Antwortkarten sind innen einzukleben. Geschäftsbedingungen: Die Ausführung von Aufträgen erfolgt zu unseren Geschäftsbedingungen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellung oder Verlust als verkehrsüblich gelten. Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden. Überschüssige Beilagen werden am Erscheinungstag vernichtet.

4 Technische Angaben Satzspiegel: Spaltenanzahl 485 x 327 (Höhe x Breite in mm) 7 Spalten = 327 mm Satzspiegel Spaltenanzahl Panorama Spaltenbreiten (mm) 43, Druckverfahren: Druckform: Grundschrift für Anzeigen: Rasterweite: Rasterpunktform: Lichtpunkt: Mittelton: Rollenoffsetdruck auf 45 g/m2 Zeitungspapier Offset-Negativplatten (Photopolymerplatten) Positiv: 6 Punkt Negativ: 8 Punkt 40 Linien/cm elliptisch Rasterpunkte können ins Weiß auslaufen, erster druckbarer Rastertonwert ab 5 % von 40 % bis 70 % besonders kontrastreich Analoge Anlieferung: Belichtungsauflösung: Xpress-Datei integriert sind; PDF-Dateien der Spezifikation 1.3, erzeugt mit dem Acrobat Distiller unter Einschluss aller Schriften, im Farbraum CMYK nur Postscript-Schriften gemäß Adobe-Konventionen Filme nur auf Anfrage. Bei analoger Anlieferung können Qualitätsverluste, bedingt durch die Redigitalisierung, nicht ausgeschlossen werden und sind somit nicht reklamationsfähig dpi bei 40 Linien/cm Bildauflösung: 200 dpi (bei einer 1:1 Abbildung, bei einer Abbildung ab 115 % ist keine Gewährleistung der Qualität mehr möglich) Passzeichen: diagonal versetzt Aufbau der Farbsätze: Max. Summenwert der Farben bei UCR: 240 % Max. Summenwert der Farben bei GCR: 220 % bei einer Unterfarbzugabe von 40 % und 95 % Schwarz Farben: Europa-Skala, HKS Z, andere Schmuckfarben auf Anfrage Überfüllung bei dominierenden Farbflächen 0,20 mm Strichbreite bei Schmuckfarben: mind. 0,15 mm Strichbreite bei 4c: mind. 0,30 mm Druckreihenfolge: CMYK (Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz) 4 Zeichnende Tiefe: bis 90 % Rastertonwert: mind. 10 % Punktzuwachs: ca. 25 % bei 40 % Flächendeckung Digitale Vorlagen: ISDN-Übertragung, Grand Central: /56 Multi Connect: oga@ FTP: (Zugangsdaten bitte erfragen) Datenträger: CD-ROM; DVD; USB-Stick DTP-Software: QuarkXPress 6.5; Adobe Photoshop CS 4, Adobe Acrobat 7.0 Allgemeines: Proofs: Die Dokumente und ihre Bestandteile sind in unkomprimierter Form oder als selbst extrahierende Dateien anzuliefern. Bei der Anlieferung von Dateien auf elektronischem Weg sind dem Verlag generell ein Anzeigen-Stichwort, ein Proof der Anzeige als Komplettdarstellung sowie die Farbauszüge (z.b. als Fax) zur Verfügung zu stellen. Jedem Datenträger sind ausführliche Angaben hinsichtlich der Programmtypen, abgespeicherten Dokumentenformaten, Schriften, Bilder, Logos und sonstiger Besonderheiten sowie des Erscheinungstages beizufügen. Im übrigen wird keinerlei Haftung bei ISDN-Übertragungen übernommen. Färbung wie Zeitungspapier. Mitgelieferte Proofs können nur als Richtwert angesehen werden. Dateiformate: Offene Dateien, inkl. aller enthaltenen Bilder, Logos und Schriften; EPS-Dateien mit includierten Bildern und Schriften; TIFF- Dateien nur,wenn sie keine Schrift enthalten oder in einer Quark- Kontakt: Herstellung: (03301) herstellung@druckhaus-oberhavel.de Anzeigen: (03301)

5 Oranienburger Generalanzeiger Gesamtausgabe (103) 5 Oranienburger Generalanzeiger inkl. Hennigsdorfer Generalanzeiger / Ruppiner Anzeiger / Gransee-Zeitung Grundpreis Ortspreis Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Anzeigenmarkt 1,71 1,77 1,45 1,50 Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm 1 Zusatzfarbe 2,14 2,21 1,82 1,88 2 ZF 2,27 2,35 1,93 2,00 3 ZF 2,41 2,50 2,05 2,12 1/1 Seite mm s/w 5.805, , , ,50 Textteilanzeigen Mindestgröße 1 Spalte / 20 mm 3,85 3,98 3,27 3,39 Sonderplatzierungen Titelseite Mo. Sa. Mo. Sa. 5,95 5,06 Unter Titelkopf, links oben, 5,95 5,06 Festformat 1 Spalte / 60 mm Titelstreifenanzeige im Fuß, 5,95 5,06 Festformat 7 Spalten / 40 mm Titel-Griffecke, 5,95 5,06 2 Spalten /mindestens 50 mm - maximal 170 mm Farbaufschläge Textteil und Sonderplatzierungen 1 ZF plus 178,77 151,95 2 ZF plus 255,53 217,20 3 ZF plus 307,04 260,98 Abweichende Preise Fließsatzanzeigen im Rubrikenmarkt je Zeile 4,55 3,86 Stellenanzeigen 1,98 1,68 Farbe je mm 1 ZF 2,48 2,10 2 ZF 2,63 2,24 3 ZF 2,79 2,37 Inkl. 4 Wochen im regionalen Stellenportal auf Fließsatzanzeigen im Stellenmarkt je Zeile 5,09 4,33 Wochenenden sind nur in der Gesamtausgabe belegbar. Wittstock Fürstenberg Templin Rheinsberg Gransee Lindow Kyritz Zehdenick Wusterhausen Neuruppin Löwenberg B167 Neustadt /Dosse Fehrbellin Liebenwalde Kremmen Bernau Friesack Oranienburg B273 B273 Velten Hennigsdorf Nauen Reinickendorf Spandau ee Auflage II. Quartal 2011 Mo. Fr. Sa. 1) Druckauflage ) verkaufte Auflage ) verbreitete Auflage Zeitungs Informations System

6 Kombinationsausgabe (102) 6 Oranienburger Generalanzeiger inkl. Hennigsdorfer Generalanzeiger / Ruppiner Anzeiger Grundpreis Ortspreis Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Anzeigenmarkt 1,43 1,47 1,22 1,25 Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm 1 Zusatzfarbe 1,79 1,84 1,52 1,56 2 ZF 1,90 1,96 1,62 1,66 3 ZF 2,02 2,07 1,71 1,76 1/1 Seite mm s/w Immobilien- und Reiseanzeigen im Rubrikenmarkt zum Wochenende sind nur in der Gesamtausgabe belegbar, siehe Seite , , , ,75 Textteilanzeigen 3,22 3,31 2,73 2,81 Mindestgröße 1 Spalte / 20 mm Farbaufschläge Textteil 1 ZF plus 178,77 151,95 2 ZF plus 255,53 217,20 3 ZF plus 307,04 260,98 Abweichende Preise Stellenanzeigen siehe S. 5 siehe S. 5 1,64-1,40 - Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm ZF 2,05-1,74-2 ZF 2,18-1,85-3 ZF 2,31-1,97 - Inkl. 4 Wochen im regionalen Stellenportal auf Wittstock Fürstenberg Templin Rheinsberg Gransee Lindow Kyritz Zehdenick Wusterhausen Neuruppin Löwenberg B167 Neustadt /Dosse Fehrbellin Liebenwalde Kremmen Bernau Friesack Oranienburg B273 B273 Velten Hennigsdorf Nauen Reinickendorf Spandau ee Auflage II. Quartal 2011 Mo. Fr. Sa. 1) Druckauflage ) verkaufte Auflage ) verbreitete Auflage Zeitungs Informations System

7 Kombinationsausgabe (104) 7 Oranienburger Generalanzeiger inkl. Hennigsdorfer Generalanzeiger / Gransee-Zeitung Grundpreis Ortspreis Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Anzeigenmarkt 1,43 1,47 1,22 1,25 Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm 1 Zusatzfarbe 1,79 1,84 1,52 1,56 2 ZF 1,90 1,96 1,62 1,66 3 ZF 2,02 2,07 1,71 1,76 1/1 Seite mm s/w Immobilien- und Reiseanzeigen im Rubrikenmarkt zum Wochenende sind nur in der Gesamtausgabe belegbar, siehe Seite , , , ,75 Textteilanzeigen 3,22 3,31 2,73 2,81 Mindestgröße 1 Spalte / 20 mm Farbaufschläge Textteil 1 ZF plus 178,77 151,95 2 ZF plus 255,53 217,20 3 ZF plus 307,04 260,98 Abweichende Preise Stellenanzeigen siehe S. 5 siehe S. 5 1,64-1,40 - Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm ZF 2,05-1,74-2 ZF 2,18-1,85-3 ZF 2,31-1,97 - Inkl. 4 Wochen im regionalen Stellenportal auf Wittstock Fürstenberg Templin Rheinsberg Gransee Lindow Kyritz Zehdenick Wusterhausen Neuruppin Löwenberg B167 Neustadt /Dosse Fehrbellin Liebenwalde Kremmen Bernau Friesack Oranienburg B273 B273 Velten Hennigsdorf Nauen Reinickendorf Spandau ee Auflage II. Quartal 2011 Mo. Fr. Sa. 1) Druckauflage ) verkaufte Auflage ) verbreitete Auflage Zeitungs Informations System

8 Lokalausgabe (101) 8 Oranienburger Generalanzeiger inkl. Hennigsdorfer Generalanzeiger Grundpreis Ortspreis Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Anzeigenmarkt 0,96 0,99 0,82 0,84 Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm 1 Zusatzfarbe 1,20 1,24 1,02 1,05 2 ZF 1,28 1,32 1,09 1,12 3 ZF 1,35 1,40 1,15 1,19 1/1 Seite mm s/w Immobilien- und Reiseanzeigen im Rubrikenmarkt zum Wochenende sind nur in der Gesamtausgabe belegbar, siehe Seite , , , ,80 Textteilanzeigen 2,16 2,23 1,84 1,89 Mindestgröße 1 Spalte / 20 mm Farbaufschläge Textteil 1 ZF plus 178,77 151,95 2 ZF plus 255,53 217,20 3 ZF plus 307,04 260,98 Abweichende Preise Stellenanzeigen siehe S. 5 siehe S. 5 1,10-0,94 - Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm ZF 1,36-1,16-2 ZF 1,45-1,23-3 ZF 1,54-1,31 - Inkl. 4 Wochen im regionalen Stellenportal auf Private Familienanzeigen Mo. Sa. Mo. Sa. Farbe plus 0,49 20% 0,42 20% Wittstock Fürstenberg Templin Rheinsberg Gransee Lindow Kyritz Zehdenick Wusterhausen Neuruppin Löwenberg B167 Neustadt /Dosse Fehrbellin Liebenwalde Kremmen Bernau Friesack Oranienburg B273 B273 Velten Hennigsdorf Nauen Reinickendorf Spandau ee Auflage II. Quartal 2011 Mo. Fr. Sa. 1) Druckauflage ) verkaufte Auflage ) verbreitete Auflage Zeitungs Informations System

9 Lokalausgabe (201) 9 Ruppiner Anzeiger Grundpreis Ortspreis Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Anzeigenmarkt 0,82 0,85 0,70 0,72 Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm 1 Zusatzfarbe 1,03 1,06 0,87 0,90 2 ZF 1,09 1,13 0,93 0,96 3 ZF 1,16 1,20 0,98 1,02 1/1 Seite mm s/w Immobilien- und Reiseanzeigen im Rubrikenmarkt zum Wochenende sind nur in der Gesamtausgabe belegbar, siehe Seite , , , ,40 Textteilanzeigen 1,85 1,91 1,57 1,63 Mindestgröße 1 Spalte / 20 mm Farbaufschläge Textteil 1 ZF plus 178,77 151,95 2 ZF plus 255,53 217,20 3 ZF plus 307,04 260,98 Abweichende Preise Stellenanzeigen siehe S. 5 siehe S. 5 0,94-0,80 - Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm ZF 1,18-1,00-2 ZF 1,25-1,06-3 ZF 1,33-1,13 - Inkl. 4 Wochen im regionalen Stellenportal auf Private Familienanzeigen Mo. Sa. Mo. Sa. Farbe plus 0,49 20% 0,42 20% Wittstock Fürstenberg Templin Rheinsberg Gransee Lindow Kyritz Zehdenick Wusterhausen Neuruppin Löwenberg B167 Neustadt /Dosse Fehrbellin Liebenwalde Kremmen Bernau Friesack Oranienburg B273 B273 Velten Hennigsdorf Nauen Reinickendorf Spandau ee Auflage II. Quartal 2011 Mo. Fr. Sa. 1) Druckauflage ) verkaufte Auflage ) verbreitete Auflage Zeitungs Informations System

10 Lokalausgabe (301) 10 Gransee-Zeitung Grundpreis Ortspreis Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Anzeigenmarkt 0,73 0,75 0,62 0,64 Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm 1 Zusatzfarbe 0,91 0,94 0,78 0,80 2 ZF 0,97 1,00 0,83 0,85 3 ZF 1,03 1,06 0,87 0,90 1/1 Seite mm s/w Immobilien- und Reiseanzeigen im Rubrikenmarkt zum Wochenende sind nur in der Gesamtausgabe belegbar, siehe Seite , , , ,80 Textteilanzeigen 1,64 1,69 1,40 1,43 Mindestgröße 1 Spalte / 20 mm Farbaufschläge Textteil 1 ZF plus 178,77 151,95 2 ZF plus 255,53 217,20 3 ZF plus 307,04 260,98 Abweichende Preise Stellenanzeigen siehe S. 5 siehe S. 5 0,84-0,71 - Farbe je mm, Mindestgröße 100 mm ZF 1,03-0,87-2 ZF 1,09-0,93-3 ZF 1,16-0,98 - Inkl. 4 Wochen im regionalen Stellenportal auf Private Familienanzeigen Mo. Sa. Mo. Sa. Farbe plus 0,49 20% 0,42 20% Wittstock Fürstenberg Templin Rheinsberg Gransee Lindow Kyritz Zehdenick Wusterhausen Neuruppin Löwenberg B167 Neustadt /Dosse Fehrbellin Liebenwalde Kremmen Bernau Friesack Oranienburg B273 B273 Velten Hennigsdorf Nauen Reinickendorf Spandau ee Auflage II. Quartal 2011 Mo. Fr. Sa. 1) Druckauflage ) verkaufte Auflage ) verbreitete Auflage Zeitungs Informations System

11 Gemeinsame Belegungsmöglichkeit Oranienburger Generalanzeiger Gesamt und BRAWO 11 Oranienburger Generalanzeiger Gesamt BRAWO Gesamt Es besteht die Möglichkeit, den Oranienburger Generalanzeiger Gesamt gemeinsam mit dem Brandenburger Wochenblatt (BRAWO) Gesamt zu belegen. B103 Wittstock Rheinsberg Fürstenberg Templin 1. Erscheinungsweise Oranienburger Generalanzeiger Gesamt werktags verbreitete Auflage: (IVW Auflage II. Quartal 2011) sonnabends verbreitete Auflage: (IVW Auflage II. Quartal 2011) 2. Erscheinungsweise Brandenburger Wochenblatt Gesamt: sonntags, Auflage: Kyritz Wusterhausen Neustadt /Dosse Rhinow Friesack B102 Rathenow Premnitz Pritzerbe Gransee Lindow Zehdenick Neuruppin Löwenberg B167 Liebenwalde Fehrbellin Kremmen Bernau Oranienburg B273 Velten B273 Hennigsdorf Nauen Reinickendorf Spandau Falkensee /273 Berlin B1 Genthin Sachsen Anhalt A2 Richtung Hannover Wusterwitz Ziesar Golzow B102 B107 Belzig Brandenburg Lehnin B246 Brück Potsdam B1 Beelitz A9 A115 Mittenwalde Berliner Ring B246 Niemegk Treuenbrietzen A9 Richtung Nürnberg

12 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, müssen nicht angenommen werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schädes wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischem Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umgfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

13 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ürsprüng lich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehenderrechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis Exemplaren 20 v. H Exemplaren 15 v. H Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000g) überschreiten sowie Waren-, Bücher- Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist Oranienburg. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Oranienburg. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Der Verlag handelt auch insoweit im eigenen Namen und für eigene Rechnung,als Aufträge angeschlossene Verlage betreffen. b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. c) Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Anzeigenkombination ein gesonderer Anzeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegungen von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-anzahl der Anzeige ein bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. d) Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. e) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 14 Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. f) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. g) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungstreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. h) Für Verlagsbeilagen, abweichende Prospektbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen, Sonderveröffentlichungen (Kollektive) und sonderformatige Anzeigen und Sonderplatzierungen können abweichende Preise vereinbart werden. i) Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag.Auf den Lokalpreis (einschl. Kraftfahrzeugmarkt) kann keine Mittlervergütung gewährt werden. j) Für Jahresabschlüsse ab Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. k) Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung.Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt. l) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet. m) Datenschutz: Gemäß 26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. n) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers. o) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. p) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber sowie für Anzeigen und Beilagen zu Ortspreisen wird eine Mittlungsvergütung nicht bezahlt. r) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen kann für bereits angelaufene Abschlüsse eine Karenzzeit eingeräumt werden. s) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. t) Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/ Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunktes keinerlei Mängel-/ Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin. u) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z.b infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist.gewährleistungsrechte entstehen erst dann,wenn die Beilage in mindestens 10% der Auflage fehlt. v) Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten sie als akzeptiert gelten. w) Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. x) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Onlinediensten erscheinen kann. Stand:

15 IIIa II IIIa IIIb I I VII VI IV VI MZV Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG Lehnitzstraße Oranienburg Telefon (03301) Telefax (03301) V VII VI Unsere Partner vor Ort Nielsen I PMS PrintMedien-Service GmbH Fuhlsbüttler Straße 145, Hamburg Tel.: (040) Fax: (040) info@pms-tz.de Internet: Nielsen II VERLAGS-MEDIEN-SERVICE Egberts und Goralczyk OHG Bahnstraße 64, Köln Tel.: (02234) Fax: (02234) info@zeitungsteam-koeln.de Internet: Nielsen III a VERLAGSBÜRO KRIMMER Am Lindenbaum 24, Frankfurt Tel.: (069) Fax: (069) frankfurt@krimmer.com Internet: Nielsen III b Verlagsbüro Süd Glauner & Partner GmbH Amselstraße 7, Mannheim Tel.: (0621) Fax: (0621) info@vbs-mannheim.de Internet: Nielsen IV Verlagsbüro Süd Glauner & Partner GmbH Dachauer Straße. 37a, Feldgeding Tel.: (08131) Fax: (08131) info@vbs-feldgeding.de Internet: Nielsen V und VI TSB Tageszeitungs-Service Berlin Printmedien Marketing GmbH Giesensdorfer Straße Berlin (Lichterfelde) Tel.: (030) Fax: (030) kontakt@verlagsbuero-tsb.de Internet: Nielsen VII TSB Tageszeitungs-Service Berlin Printmedien Marketing GmbH Giesensdorfer Straße Berlin (Lichterfelde) Tel.: (030) Fax: (030) kontakt@verlagsbuero-tsb.de Internet:

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