GSA Limburg GmbH. Schallschutzprüfstelle G U T A C H T L I C H E S T E L L U N G N A H M E P 12027

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1 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Schallschutzprüfstelle Hauptbüro: Gutenbergring Limburg an der Lahn Telefon: ( ) Telefax: ( ) GSA-Limburg@t-online.de Dipl.-Ing. Walter Körner Berat. Ing. VBI Reinhard Ziegelmeyer St. gep. Techniker Schallschutzprüfstelle DIN 4109 VMPA-SPG /HE im bauaufsichtlichen Schallschutz Gewerblicher Schallimmissionsschutz Schallschutz am Arbeitsplatz Bau- und Raumakustik Thermische Bauphysik Büro Süd: Pirminstraße Reichenau Telefon: ( ) Telefax: ( ) GSA-Limburg@t-online.de G U T A C H T L I C H E S T E L L U N G N A H M E Sachbearbeiter: Reinhard Ziegelmeyer Datum: 24. April 2012 P BEBAUUNGSPLAN NR. 174 GEBIET ZWISCHEN FLORENGASSE UND FRANZOSENWÄLDCHEN, STADT FULDA SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN ZUR ERMITTLUNG DER GERÄUSCHBELASTUNG DES PLANUNGSGEBIETES AUSWEISUNG DER LÄRMPEGELBEREICHE FÜR PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN AUFTRAGGEBER: Der Magistrat Der Stadt Fulda Schlossstraße Fulda C:\Sekretariat\Projekte\2012\12027\GUT\12027-bk.docx

2 Seite 2 zur Gutachtlichen Stellungnahme P INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. ZUSAMMENFASSUNG 3 2. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 4 3. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 5 4. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGSWERTE DER DIN VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG 8 5. SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN EINGANGSDATEN BERECHNUNGSVERFAHREN BERECHNUNGSERGEBNISSE BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN KONSTRUKTIONSMERKMALE FÜR FENSTERANLAGEN PROGNOSESICHERHEIT 24

3 Seite 3 zur Gutachtlichen Stellungnahme P ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Fulda betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen, Teilbereich A in der Kernstadt Fulda. Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung von Mischgebietsflächen (MI) und Kerngebietsflächen (MK) vor. Das Plangebiet wird durch die Dalberger Straße (B 458) und die Künzeller Straße/Von-Schildeck-Straße (L 3377) tangiert. In den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird darauf hingewiesen, dass die dort gelegene Bebauung hohen Geräuschbelastungen der beiden Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt ist. Gemäß dem Lärmkartierung der HLUG aus dem Jahre 2007 können im Nahbereich zur Dalberger Straße Pegelwerte zwischen db(a) tags und db(a) nachts auftreten. Zur Berücksichtigung der Belange des Schallimmissionsschutzes in der Bauleitplanung beauftragte die Stadt Fulda die Fertigung einer Geräuschimmissionsprognose, in der die Geräuschbelastung der Bauflächen/bestehenden Gebäude ermittelt wird. Die Geräuschimmissionen sind in die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu überführen. Anhand der Einstufung/Zuordnung der Bauflächen/Gebäude in die Lärmpegelbereiche können im Zuge der späteren Objektplanung die Anforderungen an den passiven Schallschutz der Gebäude abgeleitet werden. Die schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass im Nahbereich der Dalbergstraße der Lärmpegelbereich V, im zurückgezogenen Bereich des Plangebietes der Lärmpegelbereich III und IV erreicht wird. Im Verlauf der Künzeller Straße sind die zur Straße nächstgelegenen Gebäude dem Lärmpegelbereich IV, im zurückgezogenen Plangebiet dem Lärmpegelbereich II und III zuzuzuordnen. Für übliche Wohnungsgrundrisse resultieren hieraus bei einer Fassadenausbildung in Massivbauweise in Abhängigkeit der Fensterflächen an der jeweiligen Fassade Schallschutzfenster der Klasse 4 auf den zu den Straßen hin orientierten Fassadenabschnitten, im rückwärtigen Bereich genügen die Anforderungen für Fenster der Schallschutzklasse 2. Die vorliegende Gutachtliche Stellungnahme enthält Hinweise zu den Konstruktionsmerkmalen der Fensteranlagen.

4 Seite 4 zur Gutachtlichen Stellungnahme P SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Fulda betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen, Teilbereich A und Teilbereich B in der Kernstadt Fulda. Der Bebauungsplan sieht in der Teilfläche A die Ausweisung von Mischgebietsflächen (MI) und Kerngebietsflächen (MK) vor. In das Plangebiet/auf die vorhandene Bebauung wirken die Verkehrsgeräusche der Dalberger Straße (B 458) und der Künzeller Straße/Von-Schildeck-Straße ein. Zur Berücksichtigung der Belange des Schallimmissionsschutzes in der Bauleitplanung werden u.a. in Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Untersuchungen der Geräuschbelastung des Plangebietes durch Straßenverkehrsgeräusche gefordert. Aufgrund der Lage des Plangebietes/der Bauflächen zu den Verkehrswegen können aktive Schallschutzmaßnahmen im Sinne von Schallschutzwänden etc. nicht im innerstädtischen Bereich umgesetzt werden. Die Berechnungsergebnisse dienen daher als Grundlage für die Festlegung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen bei der Herstellung der Gebäude, die beim Neubau oder einer bauantragspflichtigen Veränderung zu berücksichtigen sind. Hierzu sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz die Geräuschimmissionen des Planungsgebietes zu berechnen und nach den Vorgaben der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau in die Lärmpegelbereiche durch Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu überführen. Anhand des maßgeblichen Außenlärmpegels können dann für anstehende Baumaßnahmen nach dem Berechnungsverfahren der DIN 4109 die Anforderungen an den passiven Schallschutz in Abhängigkeit der Funktion des zu schützenden Raumes ermittelt werden. Die Berücksichtigung der Anforderungen der DIN 4109 stellt dabei die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen dar. Weitergehende Schallschutzmaßnahmen können zwischen Bauherren und Architekten vertragsrechtlich vereinbart werden. Die zu fertigenden schalltechnischen Untersuchungen werden Bestandteil des Abwägematerials im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 174 der Stadt Fulda.

5 Seite 5 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN Für die schalltechnischen Untersuchungen standen folgende Unterlagen zur Verfügung: Bebauungsplan Nr. 174 Gebiet zwischen Florengassen und Franzosenwäldchen, Teilbereich A, Entwurf, Planstand aufgestellt: Stadtplanungsamt Fulda Verkehrsdaten für das angrenzende Straßennetz der Verkehrsuntersuchung Dalberg-Arcaden Fulda, Variante B aufgestellt: Stete Planung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt Folgende Normen und Richtlinien wurden für die Bearbeitung herangezogen: DIN 18005, Teil 1 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 RLS-90 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe 1987 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989 Soweit darüber hinaus Normen, Richtlinien und Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, sind diese im Text genannt und ggf. erläutert.

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7 Seite 7 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN 4.1 SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGSWERTE DER DIN Die schalltechnischen Orientierungswerte aus dem Beiblatt 1 zur DIN 18005, gemäß nachfolgender Tabelle 1, sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau anzustrebende Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Aus diesem Grunde sind die schalltechnischen Orientierungswerte in einem Beiblatt aufgenommen worden und nicht Bestandteil der Norm. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 DIN Einwirkungsort Schalltechnischer Orientierungswert tags nachts db(a) db(a) Reine Wohngebiete (WR), 50 40/35 Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45/40 Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 Dorfgebiete (MD und 60 50/45 Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und 65 55/50 Gewerbegebiete (GE) Der niedrigere Nachtwert gilt jeweils für Geräuschimmissionen von Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, wird ausdrücklich vermerkt, dass die Orientierungswerte bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbauten Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden sollen.

8 Seite 8 zur Gutachtlichen Stellungnahme P VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG Stellt die Gemeinde einen Bauleitplan auf, so hat sie nach 1, Abs. 6 BauGB alle Belange abzuwägen. Dazu gehört nach 1, Abs. 5 BauGB u.a. gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und nach 1a die Belange des Immissionsschutzrechtes. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr können zur Kennzeichnung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BIm- SchG die der Verkehrslärmschutzverordnung für den Neubau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges genannten Immissionsgrenzwerte herangezogen werden. Diese betragen für Mischgebiete und Kerngebiete tags nachts 64 db(a), 54 db(a). Überschreiten die Verkehrsgeräuschbelastungen die gebietsabhängig anzuwendenden Immissionsgrenzwerte, sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Schallschutzmaßnahmen für die betroffenen Gebäude vorzusehen.

9 Seite 9 zur Gutachtlichen Stellungnahme P SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN 5.1 EINGANGSDATEN In den verkehrstechnischen Untersuchungen /1/ ist die Tages-Verkehrsbelastung der Rangstraße - Dalbergstraße und Brauhausstraße, Nord und Brauhausstraße, Süd mit Rangstraße Dalbergstraße Brauhausstraße, Süd Brauhausstraße, Nord Q Z( Uhr) Kfz Q Z( Uhr) Kfz Q Z( Uhr) Kfz Q Z( Uhr) Kfz angegeben. Anhand der Strukturdaten für die geplante Dalberg-Arcade wurden in /1/ für verschiedene Planungsvarianten - Anschluss über Dalbergstraße (Variante A) - Anschluss über Brauhausstraße (Variante B) - Anschluss über Dalberg- und Brauhausstraße (Variante C) - Anschluss über Brauhaus- und Dalbergstraße mit Fahrtrichtungseinschränkung (Variante D) das Zusatzverkehrsaufkommen während der nachmittäglichen Spitzenstunde prognostiziert. Für die schalltechnischen Berechnungen wird zur Ermittlung des hiermit korrespondierenden Tages-Verkehrsaufkommens der empirische Ansatz angewandt, dass etwa % der Tages-Verkehrsmenge sich während der nachmittäglichen Spitzenstunde abwickeln. Hierdurch erhöht sich in erster Annäherung das Verkehrsaufkommen im umliegenden Straßennetz in der Variante B wie folgt: Dalbergstraße Q Z( Uhr) Kfz ( Kfz) Brauhausstraße, Süd (zu Dalbergstraße) Q Z( Uhr) Kfz ( Kfz) Brauhausstraße, Süd (zu V.-Schildeck-Straße) Q Z( Uhr) Kfz ( Kfz) V.-Schildeck-Straße, West V.-Schildeck-Straße, Ost Q Z( Uhr) Kfz ( Kfz) Q Z( Uhr) Kfz ( Kfz)

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11 Seite 11 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BERECHNUNGSVERFAHREN Die Geräuschimmissionsprognose wird nach dem in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 beschriebenen Rechenverfahren durchgeführt. Ausgehend von der, in Abhängigkeit der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradienten und der Steigung des zu betrachtenden Straßenabschnittes, berechneten Schallemission eines Verkehrsweges wird der vom Straßenverkehr an einem Immissionsort erzeugte Mittelungspegel, unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse sowie der Pegelminderung durch Abschirmung und Pegelerhöhung durch Reflexionen, errechnet. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für Tag und Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von Uhr und Lr,N für die Zeit von Uhr. Der Rechengang wird für die Bedingung der langen, geraden Straße durch folgende Beziehung beschrieben: L m = L m,e + D S + D BM + D B Hierin bedeuten: L m,e = Emissionspegel D S = Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption D BM = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung D B = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Das Rechenverfahren ist in der RLS-90 ausführlich niedergelegt. Auf eine wiederholende Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Können bei den Berechnungen die Bedingungen für lange, gerade Straße nicht eingehalten werden, oder sind die Emissions- und Ausbreitungsbedingungen nicht auf der gesamten Länge konstant, ist für die Berechnung die Straße in Abschnitte zu unterteilen, in denen die Immissions- und Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Die von jedem Abschnitt am Immissionsort erzeugten Mittelungspegel sind getrennt zu berechnen und zu einem Gesamtpegel zusammenzufassen.

12 Seite 12 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Zur Berechnung der Abschirmung wurde der sog. Schirmwert z, der sich aus der geometrischen Zuordnung Straße-Gebäude-Immissionsort ergibt, berechnet. Der Schirmwert z ist der Schallumweg über die Abschirmeinrichtung. Die Pegelminderung Dz errechnet sich für einen langen Schirm konstanter Höhe parallel zu einem langen, geraden Fahrstreifen mit Dz 70 0, 25 s 7 lg , z z 2 K w Müssen die Schirmwirkungen für mehrere Fahrstreifen einzeln berechnet werden, wird die resultierende Pegelminderung aus den Pegelminderungen Dz1 und Dz2 für die beiden äußeren Fahrstreifen berechnet. Können bei der Berechnung die Bedingungen für eine lange, gerade Straße nicht eingehalten werden, sind die Berechnungen für die einzelnen Straßenabschnitte durchzuführen. Für die Berechnung des Schirmwertes z gelten grundsätzlich die genannten Rechenregeln, wobei sich jedoch sämtliche Größen auf den Querschnitt vom Immissionsort durch die Mitte des zu betrachtenden Straßenabschnittes beziehen.

13 Seite 13 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BERECHNUNGSERGEBNISSE Die nachfolgende Isophonendarstellung zeigt die im Plangebiet auftretenden Geräuschimmissionen nach dem Berechnungsverfahren der RLS-90 auf der Grundlage der eingestellten Verkehrsmengen/Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Wegenetz sowie des vorhandenen Straßenoberbaus, jeweils dargestellt als Beurteilungspegel L r,t und L r,n für die Tagesund Nachtzeit. In Höhe der zur Dalberger Straße hin orientierten Baufenster tritt ein Beurteilungspegel und auf. L r,t ~ 71 db(a) L r,n ~ 65 db(a) In diesem Bereich sieht der Bebauungsplan die Ausweisung von Kerngebiet vor. Die nach den Planungsempfehlungen der DIN genannten schalltechnischen Orientierungswerte von tags 65/nachts 55 db(a) werden somit erreicht und überschritten. Im Folgenden werden daher die Anforderungen an den passiven Schallschutz für diesen Bereich dargelegt. Durch die bauliche Entwicklung treten Gebäudeabschirmungen für zurückgezogene Fassadenabschnitte/Baufelder auf, so dass hier geringere Anforderungen an den passiven Schallschutz zu stellen sind. Im Rahmen der Objektplanung können durch ergänzende schalltechnische Berechnungen die hierbei auftretenden Fassadenbelastungen ermittelt werden oder nach dem Verfahren der DIN 4109 die zu erwartende Gebäudeabschirmung pauschal ohne besonderen Nachweis - bei offener Bebauung um 5 db(a), - bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 db(a) gemindert werden.

14 Seite 14 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Ergänzend zur kartographischen Darstellung wurden für einzelne Berechnungsaufpunkte die in Höhe der 1. Obergeschosse zu erwartenden Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) berechnet. Tabelle 2: Berechnungsergebnisse Straßenverkehr im Plangebiet Berechnungsposition Lage der Berechnungsposition Berechnungsergebnisse Nr. L r,t L r,n IP 1 Dalbergstraße IP 2 Dalbergstraße IP 3 Dalbergstraße IP 4 Dalbergstraße IP 5 Von-Schildeck-Straße IP 6 Von-Schildeck-Straße IP 7 Künzeller Straße IP 8 Künzeller Straße IP 9 MI IP 10 MI IP 11 Goethestraße IP 12 Goethestraße IP a Florengasse IP b Florengasse IP c Florengasse IP d Florengasse IP e Duume IP f Duume 54 48

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17 Seite 17 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Die Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse zu den Planungsempfehlungen der DIN für Kerngebiete/Mischgebiete MK MI 65/55 db(a) 60/50 db(a) zeigt, dass diese im Verlauf der Dalbergstraße und Von-Schildeck-Straße nicht eingehalten werden können. Ebenso werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung hier hilfsweise herangezogen zur Beschreibung der Grenze schädlicher Umwelteinwirkungen von MK/MI tags 64 db(a)/nachts 54 db(a) überschritten. Da durch aktive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände) im Verlauf der Straße keine Abminderung im innerstädtischen Bereich erreicht werden kann, sind die erforderlichen Maßnahmen als passive Schallschutzmaßnahmen im Zuge der Errichtung der Gebäude vorzusehen. Durch die Schaffung von Baukörpern an den parallel der Dalberger Straße angeordneten Baukörpern wird auch eine Abschirmung der Geräuschimmissionsbelastung für den zentralen Bereich des Plangebietes erzielt. In der das Plangebiet durchtrennenden Florengasse werden aufgrund des engen Baubestandes ebenfalls die Planungsempfehlungen für Mischgebiete tags und nachts der DIN erreicht und überschritten. Die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung für Mischgebiete tags 64 db(a) werden grenzwertig erreicht nachts ebenfalls überschritten. Für die schalltechnischen Berechnungen der Geräuschentwicklung der Florengasse wurde der hier im zentralen Bereich vorhandene Pflasterbelag eingestellt. Wird im Zuge zukünftiger Baumaßnahmen hier ein geräuschärmerer Oberflächenbelag eingesetzt, können sich die Geräuschimmissionen in einer Größenordnung von bis zu 3 db(a) im zentralen Bereich des Plangebietes Florengasse/Duume reduzieren. Aufgrund der festzustellenden Überschreitung der Planungsempfehlungen aufgrund der gegebenen Vorbelastung des Plangebietes durch die tangierenden Verkehrswege werden im Folgenden die Anforderungen für passive Schallschutzmaßnahmen ermittelt.

18 Seite 18 zur Gutachtlichen Stellungnahme P PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN 7.1 LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN 4109 Unabhängig der Beurteilung anhand von Orientierungswerten/Immissionsrichtwerten sieht die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau vor, dass Umfassungsbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen eine ausreichende Schalldämmung gegenüber Außengeräuschen aufweisen müssen. Die im Einzelfalle erforderlichen Schalldämm-Werte für Fenster/Fassaden ergeben sich dabei aus den für den jeweiligen Siedlungsabschnitte berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln (aus der Summenwirkung von Verkehrsgeräuschen/gewerblichen Geräuschimmissionen) in Verbindung mit der zu berücksichtigenden Raumnutzung (Büroraum/Wohnraum). Die entsprechenden Nachweise über einen ausreichenden baulichen Schallschutz sind dabei im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Die in DIN 4109 enthaltenen Anforderungen an den Schallschutz sind mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen zu schützen. Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Anforderungen dieser Norm gelten zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Außenlärm wie Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die baulich mit den Aufenthaltsräumen im Regelfall nicht verbunden sind. Hierzu enthält Tabelle 8 der DIN 4109 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen : Spalte Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume 1 ) und ähnliches 1 I bis II 55 bis III 61 bis IV 65 bis V 71 bis VI 76 bis 80 7 VII > 80 2 ) ) 2 ) 50 1 ) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

19 Seite 19 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Für das Plangebiet wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für die Emittentengruppen - Straßenverkehr - Parkplätze berechnet. DIN 4109 sieht hierbei die energetische Zusammenführung der Geräuschimmissionen der unterschiedlichen Emittenten abweichend von der sonstigen separaten Beurteilung in der immissionsschutzrechtlichen Bewertung vor. Die nachfolgende kartographische Darstellung zeigt die Ausweisung der Lärmpegelbereiche für das Plangebiet. Im Nahbereich zu den Verkehrswegen Dalberger Straße und grenzwertig im Bereich der Künzeller Straße wird in den dort ausgewiesenen Baufenstern der Lärmpegelbereich V mit maßgeblichen Außenlärmpegeln zwischen db(a) erreicht. Mit Verweis auf die Tabelle 8 der DIN 4109 sind dann bei Baumaßnahmen Aufenthaltsräume für Wohnungen u.ä. Schalldämmwerte des gesamten Außenbauteils von bzw. bei Büroräumen von zu realisieren. erf. R w,res = 45 db erf. R w,res = 40 db Je nach Anteil der Glasflächen an der Gesamtfassade sind für die Schallschutzfenster Schalldämmwerte von db vorzusehen. Werden in diesen Bereichen (Kerngebiete) Büroräume realisiert, betragen die Anforderungen an die Fensteranlagen db. Für Gebäude im Lärmpegelbereich IV (Teilabschnitte der Durchfahrt Florengasse) ist eine Schalldämmung des gesamten Außenbauteils von erf. R w,res = 40 db bzw. 35 db in Abhängigkeit der Raumnutzung (Wohnräume/Büroräume) vorzusehen. Für Gebäude im Lärmpegelbereich III können die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile auf 35/30 db reduziert werden.

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21 Seite 21 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Zur Realisierung der Anforderungen im Lärmpegelbereich II und III werden im Allgemeinen keine besonderen konstruktiven Aufwendungen erforderlich. Die erforderliche Schalldämmung kann mit den schon aus Wärmeschutzgründen eingesetzten Fensteranlagen (Standardisolierverglasungen 4/12/4) bzw. bei energetischer Gebäudeausbildung 3-Scheiben-Isolierverglasungen erreicht werden. Im Lärmpegelbereich IV + V sind erhöhte konstruktive Anforderungen an die Fensteranlagen zu stellen (stärkere Verglasungen). Für schutzbedürftige Räume im Lärmpegelbereich IV + V wird darüber hinaus empfohlen, bei Schlafräumen/Kinderzimmern zusätzlich schallgedämmte Lüftungselemente vorzusehen, so dass die Fensteranlagen geschlossen gehalten werden können, ohne dass hierbei eine ungenügende raumlufthygienische Situation auftreten wird. Die schallgedämmten Lüftungselemente sollten dabei die gleichen Anforderungen an die Schalldämmung wie die Fensteranlagen aufweisen. Werden Gebäude im Passivhausstandard realisiert, kann im Einzelfall auf die Verwendung schallgedämmter Lüftungselemente verzichtet werden, wenn durch sonstige Lüftungseinrichtungen die erforderlichen Luftwechselzahlen im Gebäude erreicht werden können. Die im Einzelfalle erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind nach den Berechnungsverfahren/Anforderungen der DIN 4109 im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren für die Gebäude nachzuweisen. Als Dimensionierungsgrundlage können die in der kartographischen Darstellung ausgewiesenen Lärmpegelbereiche herangezogen werden.

22 Seite 22 zur Gutachtlichen Stellungnahme P KONSTRUKTIONSMERKMALE FÜR FENSTERANLAGEN Die VDI-Richtlinie 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen enthält in Tabelle 3 eine Beispielsammlung von Schallschutzfensterkonstruktionen. In den Schallschutzklassen 1 und 2 mit bewerteten Schalldämm-Maßen R w des funktionsfähig eingebauten Fensters und SSK 1 SSK db db werden für Einfachfenster mit Isolierverglasungen Gesamtglasdicken von 6 8 mm bei einem Scheibenzwischenraum von > 8 12 mm als erforderlich angesehen. Der Schalldämmwert der Verglasung selbst (ohne Einfluss des Rahmens/Dichtungsebene) soll dabei in der SSK 1 27 db und im Falle SSK 2 32 db erreichen. Konstruktiv entsprechen die Fensteranlagen der Schallschutzklasse SSK 1 und SSK 2 den sog. Standard-Isolierverglasungen, die am Markt mit Glaseinheiten in der Regel von 4 mm Glas/12 16 mm Scheibenzwischenraum und 4 mm Glas bei einfacher Rahmenkonstruktion mit mindestens 3 Verriegelungspunkten angeboten werden. Besondere konstruktive Anforderungen sind hieran nicht zu stellen. Die entsprechenden Konstruktionen sind in der Regel ausreichend für den Einsatz bei Außengeräuschbelastungen entsprechend dem Lärmpegelbereich II und III der DIN Fenster mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von db (SSK 3) werden bei Aufenthaltsräumen und in Wohnungen im Lärmpegelbereich IV erforderlich. Die nach VDI 2719 erforderliche Schalldämmung der Verglasung selbst ohne Rahmeneinfluss soll dabei R w 37 db betragen. Konstruktiv können hierbei Isolierglasaufbauten von erforderlich werden. 6 mm Glas 12 mm Scheibenzwischenraum 4 mm Glas 8 mm Glas 12 mm Scheibenzwischenraum 4 mm Glas bis 6 mm Glas 16 mm Scheibenzwischenraum 4 mm Glas Grundsätzlich wird empfohlen, bei Fensteranlagen der Schallschutzklasse 3 die Isolierwirkung der eingesetzten Verglasungen durch ein Prüfzeugnis belegen zu lassen. Hierbei gilt, dass zur Übertragung der im Prüfstand gewonnenen Ergebnisse auf Bausituationen zum Erreichen der nach VDI 2719 erforderlichen Schalldämmung des funktionsfähig eingebauten Fensters ein Vorhaltemaß von +2 db mindestens berücksichtigt werden soll. Bei Realisierung eines Schalldämmwertes von R w = 37 db am Bau sollte daher das Prüfzeugnis der Fensteranlage einen Schalldämmwert von erreichen. R w,p 39 db

23 Seite 23 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Verglasungen im Lärmpegelbereich V für Aufenthaltsräume in Wohnungen verlangen einen Schalldämmwert des funktionsfähigen eingebauten Fensters am Bau von R w = db. Das Schalldämm-Maß der Isolierglaseinheit sollte dabei erreichen. R w 45 db Konstruktiv sind derartige Schalldämmwerte in der Regel nur durch entsprechende Glasdicken bzw. Sonderaufbauten (Gießharzkombinationsgläser) zu erreichen. Konstruktionsbeispiele: R w 44 db 10 mm Glas 24 mm Scheibenzwischenraum 4 mm Glas R w 43 db 9 mm Gießharzkombinationsscheibe 12 mm Luftzwischenraum 6 mm Glas R w 45 db 9 mm Gießharzkombinationsscheibe 16 mm Luftzwischenraum 6 mm Glas Für den Einbau von Fensteranlagen im Lärmpegelbereich V, insbesondere bei der Anforderungskategorie für Aufenthaltsräume in Wohnungen, sollten nur systemgeprüfte Fensteranlagen mit ausgewiesenen Schalldämmwerten zum Einsatz kommen. Zum Erreichen eines Schalldämmwertes von R w = db unter Baubedingungen sollte das Prüfzeugnis ein Vorhaltemaß von mindestens +2 db, somit erreichen. R w,p = db

24 Seite 24 zur Gutachtlichen Stellungnahme P PROGNOSESICHERHEIT Nach EN ISO muss mit einer verfahrensbedingten Prognoseunsicherheit in den schalltechnischen Berechnungen aufgrund der Entfernung der Schallquellen zu den Immissionsaufpunkten im Nahbereich der Verkehrswege von ± 1 db(a), für den zentralen Bereich des Plangebietes von ± 2 db(a) gerechnet werden. Veränderungen in den Annahmen zum Verkehrsaufkommen ± 10 % haben nur eine Auswirkung an den ausgewiesenen Berechnungsergebnissen in der Größenordnung von ca. ± 0,5 db(a). Die Gesamtunsicherheit der vorliegenden Prognose wird daher mit ± 2 db(a) abgeschätzt. DIESE GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME UMFASST 24 SEITEN, SOWIE IN DER ANLAGE AUSZÜGE AUS DEN BERECHNUNGSPROTOKOLLEN. LIMBURG, DEN 24. APRIL 2012 Zi/Ba Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Ziegelmeyer

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