Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

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1 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Internationale Vorschriften der Verordnung etroffener Ordnungswidrigkeit nach 9 der Verordnung Verwamungsgeld Euro 6 Euro Verstoß gegen die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr 3 Abs. 1 J Abs ohne Gefährdung mit Gefährdung Führen eines Fahrzeugs trotz ehinderung in der sicheren Führung oder trotz einer lutalkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr 3 Abs. 3, 4 Seh Abs Verstoß gegen die eratungspflicht als Seelotse Nichtbestimmen eines verantwortlichen Fahrzeugführers bei Vorhandensein mehrerer zur Führung des Fahrzeugs berechtigter Personen 4 Abs. 2 L Abs Abs. 4 Abs Unerlaubtes efahren von Sicherheitszonen 7 Abs. 2 Seh Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer

2 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregein (KVR) Internationale (Kollisionsverhütungsregein - KVR -) etroffener Nichteinhalten eines gehörigen Ausgucks 5 Seh Nichteinhalten einer sicheren Geschwindigkeit 6 Seh Abs Abs Verstoß gegen eine Vorschrift über die Feststellung der Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes, insbesondere eine vorhandene und betriebsfähige Radaranlage nicht gehörig zu gebrauchen Verstoß gegen Vorschriften über Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen Nichtbeachten des Rechtsfahrgebots in einem engen Fahrwasser 7 1 Seh 8 Seh 9 uchst, a Seh Abs Abs Abs ehinderung der Durchfahrt eines Fahrzeugs, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann, durch - ein Fahrzeug von weniger als 20 m Länge, - ein Segelfahrzeug, - ein fischendes Fahrzeug oder - ein das enge Fahrwasser oder die Fahrrinne querendes Fahrzeug 9 uchst, b - d Seh Abs Verstoß gegen Überholvorschriften für das sichere Überholen in einem engen Fahrwasser oder in einer Fahrrinne 9 uchst, e Seh Abs J: Seh + P: Jedermann Schiffsführer und für Kurs : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer E: Eigentümer/Ausrüster L: Lotse

3 (cg(gjhöukta 11113ö, Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregein (KVR) etroffener Verstoß gegen Vorschriften über das Verhalten bei der Annäherung an Krümmungen, einem Abschnitt eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne, wo andere Fahrzeuge durch ein dazwischenliegendes Sichthindernis verdeckt sein können Unzulässiges Ankern in einem engen Fahrwasser Verstoß gegen die Vorschrift über die enutzung des entsprechenden Einbahnweges in der allgemeinen Verkehrsrichtung Verstoß gegen die Vorschrift über das Klarhalten von der Trennlinie oder der Trennzone Verstoß gegen die Vorschriften über das Queren von Einbahnwegen Verstoß gegen die Vorschriften über das efahren von Küstenverkehrszonen vom Durchgangsverkehr, der den entsprechenden Einbahnweg des angrenzenden Verkehrstrennungsgebietes sicher befahren kann Verstoß gegen die Vorschriften über das Einund Auslaufen in das bzw. aus dem Verkehrstrennungsgebiet 9 uchst, f Sch 9 uchst, g Sch 10* uchst. b(i) Sch 10 uchst, b (ii) Sch 10 uchst, c Sch 10 uchst, d (i) S. 1 Sch 10 uchst, b(iii) Sch Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Verstoß gegen die Vorschriften über das Einlaufen in die Trennzone oder des Überfahrens einer Trennlinie 10 uchst, e Sch Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs E: Eigentümer/Ausrüster L: Lotse

4 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregein (KVR) etroffener Verstoß gegen die Vorschrift über das Verhalten im ereich des Zu- und Abgangs der Verkehrstrennungsgebiete Verstoß gegen die Vorschrift über das Ankern innerhalb eines Verkehrstrennungsgebietes oder im ereich des Zu- und Abgangs Verstoß gegen die Vorschrift über das Verhalten bei Nichtbenutzung des Verkehrstrennungsgebietes Verstoß gegen das Verbot der ehinderung von Fahrzeugen durch fischende Fahrzeuge auf dem Einbahnweg Verstoß gegen das Verbot der ehinderung von Maschinenfahrzeugen durch Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge Verstoß gegen Vorschriften über das Ausweichen von Segelfahrzeugen untereinander Verstoß gegen Vorschriften über das Ausweichen beim Überholen Verstoß gegen die für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebene Pflicht, bei entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen den Kurs nach Steuerbord so zu ändern, dass sie einander an ackbordseite passieren 10 uchst, f Seh 10 uchst, g Seh 10 uchst, h Seh 10 uchst, i CD CO 10 uchst, j Seh 12 CD CO zr 13 Seh 14 Seh Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Verstoß gegen die Ausweichpflicht von Maschinenfahrzeugen auf kreuzenden Kursen 15 Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs E: Eigentümer/Ausrüster L Lotse Abs

5 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Verstoß gegen die vorgeschriebenen Maßnahmen des Ausweichpflichtigen Verstoß gegen die vorgeschriebenen Maßnahmen des Kurshalters 16 Seh 17 Seh Abs Abs Verstoß gegen die Ausweichpflicht 18 uchst, a, c Seh Abs Verstoß gegen die Vorschrift über die Vermeidung einer ehinderung der sicheren Durchfahrt für ein tiefgangbehindertes Fahrzeug Verstoß gegen die Vorschriften über die Pflicht, als tiefgangbehindertes Fahrzeug mit besonderer Vorsicht zu navigieren Verstoß gegen die Vorschriften über das Verhalten bei verminderter Sicht Nichtbefolgung der Vorschriften über die Führung von Lichtern bei jedem Wetter Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang 18 uchst, d (i) Seh 18 uchst. d(ii) Seh 19 Seh 20 uchst, a, c Seh 20 uchst, b Seh Abs Abs Abs Abs Führen und Zeigen von Lichtern, die mit den vorgeschriebenen Lichtern verwechselt werden können, deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmöglichkeit beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck behindern 20 uchst, b Seh Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs E: Eigentümer/Ausrüster L: Lotse

6 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verstöße gegen die Koliisionsverhütungsregeln (KVR) etroffener Verwarnungsgetd Nichtbefolgen der Regeln über das Zeigen von Signalkörpern am Tage Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von den in der Anlage I vorgeschriebenen Normen Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung von Lichtern mit den vorgeschriebenen Mindesttragweiten Nicht führen der für ein Maschinenfahrzeug in Fahrt vorgeschriebenen Lichter Nicht führen des gelben Rundumlichtes als Funkellicht bei einem Luftkissenfahrzeug, das im nichtwasserverdrängenden Zustand navigiert 20 uchst, a, d Seh 20 uchst, e Seh 22 Seh 23 uchst, a Seh 23 uchst, b Seh Abs Abs Abs Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter bei einem Maschinenfahrzeug von weniger als 12 m Länge 23 uchst, a i.v.m. uchst, c (i) Seh Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter bei einem Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt 23 uchst, c (ii) Seh Nicht führen der für schleppende und schiebende Maschinenfahrzeuge sowie geschleppte Fahrzeuge oder Gegenstände vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper 24 uchst, a - f Seh Nicht führen der für schwer erkennbare, teilweise getauchte geschleppte Fahrzeuge oder 24 uchst, g Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer

7 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener schwer erkennbare, teilweise getauchte geschleppte Gegenstände oder eine Kombination solcher Fahrzeuge oder Gegenstände vorgeschriebenen Lichter Unterlassen der vorgeschriebenen Maßnahmen bei Schleppen von Fahrzeugen oder Gegenständen, die die vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper aus einem vertretbaren Grund nicht führen können Unterlassen der vorgeschriebenen Maßnahmen bei Verwendung eines üblicherweise nicht bei Schleppvorgängen eingesetzten Fahrzeugs, das aus einem vertretbaren Grund die vorgeschriebenen Lichter nicht zeigen kann Nicht führen der für ein Segelfahrzeug in Fahrt vorgeschriebenen Lichter Verstoß gegen das Gebot, eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne zur Hand zu halten und rechtzeitig zu zeigen (Segelfahrzeug von weniger als 7 m Länge sowie Fahrzeug unter Ruder) Nicht führen der für ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 24 uchst, h Seh 24 uchst, i S. 2 Seh 25 uchst, a - c Seh 25 uchst, d Seh 26 uchst, a - c Seh Unberechtigtes Führen der für ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 26 uchst, e Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer

8 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Geldbußt Nicht führen der für ein manövrierunfähiges Fahrzeug vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper Nicht führen der für ein manövrierbehindertes Fahrzeug vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper, ausgenommen Fahrzeuge beim Minenräumen Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper durch ein schleppendes Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen Nicht führen der bei ehinderung für ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt, vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper Nicht führen der für ein Fahrzeug bei Taucherarbeiten vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper, dessen Größe es unmöglich macht, die unter uchst, d vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper zu führen Nicht führen oder unrichtiges Führen der für Fahrzeuge beim Minenräumen zusätzlich zu den in Regel 23 vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 27 uchst, a Seh 27 uchst, b Seh 27 uchst, c Seh 27 uchst, d Seh 27 uchst, e Seh 27 uchst, f Seh Nicht führen der für ein Fahrzeug im Lotsdienst vorgeschriebenen Lichter und unberechtigtes Führen dieser Lichter 29 uchst, a, b Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer

9 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Nicht führen der für ein Fahrzeug vor Anker oder auf Grund vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper Nicht führen der für ein Wasserflugzeug vorgeschriebenen Lichter 30 uchst, a - e Seh 31 Seh Verstoß gegen die Vorschriften über die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen 33 uchst, a Seh Abs Mitführen von Schallsignalanlagen, die nicht den estimmungen der Anlage III entsprechen Fehlende oder nicht ausreichende Schallsignalgeräte auf Fahrzeugen von weniger als 12 m Länge Nicht abgeben der für Fahrzeuge vorgeschriebenen Manöver- und Warnsignale Nicht abgeben der bei verminderter Sicht vorgeschriebenen Schallsignale Abgeben von Aufmerksamkeitssignalen, die mit anderen Signalen verwechselt werden können oder andere Fahrzeuge verwirren Nicht benutzen oder nicht zeigen der bei Hilfeanforderungen im Notfall in der Anlage IV beschriebenen Notzeichen 33, uchst, a Seh 33 uchst, b Seh E 34 Seh 35 uchst, a - i Seh 36 Seh 37 Seh Abs Abs Abs Abs Abs Abs Zeigen und verwenden von Notzeichen der Anlage IV, obwohl ein Notfall nicht vorliegt oder verwenden von Signalen, die mit Notzei- Anlage IV 2 J: Jedermann esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh Abs

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