Zur dritten Auflage. Würzburg und Münster, im Sommer 2008 und Fabian Wittreck
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- Adolf Hartmann
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1 Zur dritten Auflage Das Konzept der Präsentation des Grundgesetzes in seinem historischen wie europäischen Kontext hat sich bewährt. Es ist den Herausgebern daher eine große Freude, pünktlich zum Beginn des Wintersemesters die dritte Auflage der neu konzipierten Grundgesetzedition vorlegen zu können. Sämtliche Texte wurden nochmals kritisch durchgesehen und aktualisiert. Berücksichtigt sind insbesondere die umfangreichen Änderungen des der Verfassungsurkunde nachgeordneten materiellen Verfassungsrechts, namentlich des Bundeswahl und des Abgeordnetengesetzes (Gliederungsziffern 3 und 4). Das für den 1. Januar 2009 in Aussicht gefaßte Inkrafttreten des Lissabonner Reformvertrages steht hingegen nach dem Scheitern des Referendums in Irland in den Sternen, so daß vom Abdruck des Vertragswerkes zunächst Abstand genommen wurde. Für Hinweise aus dem Leser und Benutzerkreis sind die Autoren weiterhin dankbar. Würzburg und Münster, im Sommer 2008 Horst Dreier und Fabian Wittreck
2 Zu dieser Ausgabe Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zählt nicht nur zum unverzichtbaren Handwerkszeug eines jeden Verfassungsrechtlers, es bildet auch die zentrale Textgrundlage für den akademischen Unterricht im öffentlichen Recht. Freilich ist es seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1949 durch mehr als fünfzig Änderungsgesetze in vielfältiger Weise modifiziert und ergänzt, im einen oder anderen Fall wohl auch entstellt worden. Da gemäß Art. 79 Abs. 1 jede Änderung des Grundgesetzes eine ausdrückliche Änderung seines Wortlautes verlangt, wird die Urfassung des Grundgesetzes zunehmend von neueren Textschichten überlagert. Das mag man als unschädlich ansehen, soweit es sich nur um die Aufhebung heute irrelevanter Normen handelt. Doch bei den zahlreichen Veränderungen grundgesetzlicher Bestimmungen erleidet die Verständlichkeit empfindliche Einbußen, wenn deren Datum und Ausmaß nicht klar ist. So sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die auf der Grundlage einer nicht mehr aktuellen Fassung ergangen sind, ohne Information über deren Inhalt kaum hinlänglich einzuordnen, wie sich anhand der Judikatur zur Erforderlichkeitsklausel im Sinne von Art. 72 Abs. 2 a.f. oder zur Asylgarantie unschwer demonstrieren läßt. Und daß, um ein weiteres konkretes Beispiel zu nennen, Art. 20a eine Norm ist, die nicht zur Urfassung von 1949 gehört, erkennt man zwar mühelos an der Art der Numerierung; doch weder darüber, wann die Bestimmung eingeführt wurde (nämlich 1994) noch darüber, daß die Worte und die Tiere erst 2002 eingefügt wurden, gibt der Abdruck des gegenwärtig gültigen Textes allein Auskunft. Die meisten Textausgaben des Grundgesetzes tragen seiner vielfältigen Veränderungsgeschichte lediglich durch eine an den Anfang gestellte chronologische Übersicht Rechnung, die in summarischer Weise bei den einzelnen verfassungsändernden Gesetzen aufführt, welche Artikel eingefügt, geändert oder aufgehoben worden sind. Auf dieser schmalen Grundlage gestaltet sich schon die Suche nach Art und Datum entsprechender Modifikationen konkreter Artikel zumeist eher mühsam. Außerdem ist aus den Übersichten nicht zu ersehen, worin gerade die wichtigen Änderungen des Grundgesetzes jeweils im einzelnen bestanden haben.
3 Zu dieser Ausgabe VIII Vollends hilflos läßt diese gängige Praxis den Leser bei Normen zurück, die wie beispielsweise Art. 29 (Neugliederung des Bundesgebiets) oder Art. 106 (Finanzverfassung) auf eine besonders turbulente Veränderungsgeschichte zurückblicken können. Die vorliegende Edition schafft hier Abhilfe, indem sie zusätzlich sämtliche Änderungen des Grundgesetzes so abbildet, daß sich auf einen Blick erkennen läßt, wann und in welchem Umfang eine Norm eingefügt, geändert oder aufgehoben worden ist. Zu diesem Zweck werden jeweils im Fußnotenapparat das einschlägige Änderungsgesetz mit genauem Datum seines Inkrafttretens und das Ausmaß des Eingriffs in den ursprünglichen Text nachgewiesen. Ebenfalls in den Fußnoten verzeichnet sind die Ursprungsfassungen aufgehobener oder tiefgreifend veränderter Bestimmungen man denke insofern nur an die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung umgestaltete Präambel oder an Art. 23, der ursprünglich die Beitrittsklausel für andere Teile Deutschlands enthielt, dann von 1990 bis 1992 unbesetzt blieb und seitdem den zentralen Europaartikel bildet. Der einfacheren Handhabung halber werden die verfassungsändernden Gesetze abgekürzt als ÄndG zitiert und nach der mittlerweile kanonischen Numerierung vom ersten Änderungsgesetz (1951) bis zum 52. Änderungsgesetz von 2006 durchgezählt. Die genauen Fundstellen aus dem Bundesgesetzblatt ergeben sich aus der vorangestellten Übersicht (S. 1 ff.). Die Idee zu dieser Edition entsprang unmittelbar Erfahrungen des Hörsaals und gewann während eines winterlichen Spaziergangs vor anderthalb Jahren nähere Gestalt. Das Konzept ist also älter als die Föderalismusreform vom Sommer 2006, sieht sich durch diese aber auf Anhieb bestätigt. Denn bei Präsentation allein des aktuell gültigen GG-Textes ohne die in der vorliegenden Ausgabe jeweils dokumentierten Vorgängernormen und Varianten blieben manche der neuen Bestimmungen schlicht unverständlich oder erwiesen sich als nicht nachvollziehbar so etwa im Falle des geänderten Art. 125a oder des neu eingefügten Art. 125c, die sich beide explizit auf aufgehobene Normen wie Art. 74a und 75 beziehen oder auf Normen in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verfassungsänderung gültigen Fassung verweisen (z.b. Art. 91a). Über die praktische Nutzanwendung hinaus präsentiert das hier zugrundegelegte Editionskonzept die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland als
4 IX Zu dieser Ausgabe einen historisch gewachsenen und vielfältig zeit(geist)bedingten Text, der nicht umstandslos zur ewig gültigen und vermeintlich alternativlosen Modellverfassung stilisiert werden sollte. Neben diese historische Kontextualisierung des Grundgesetzes tritt seine gerade für den akademischen Unterricht notwendige Konkretisierung in Gestalt von Normkomplexen, die sich überwiegend dem materiellen Verfassungsrecht zuordnen lassen. Außer dem Grundgesetz selbst gelangen demzufolge zum Abdruck die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, ferner das Bundeswahl-, Abgeordneten-, Untersuchungsausschuss- und Bundesministergesetz, sodann die Gesetze über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union und schließlich Parteien- und Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Gliederungsziffer 2 12). Der zunehmenden internationalen Einbindung der Bundesrepublik im grund- und menschenrechtlichen Bereich sowie der steigenden Relevanz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte trägt die Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention nebst einschlägigen Zusatzprotokollen Rechnung (Gliederungsziffer 13 16). Alle Regelwerke sind zur besseren Handhabbarkeit mit Inhaltsübersichten und Paragraphen- oder Artikelüberschriften versehen. Auf komplette Änderungsnachweise nach dem Muster des Grundgesetzes wurde allerdings verzichtet. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erschließt sämtliche in diesem Band abgedruckten Texte. Würzburg, den 7. September 2006 Horst Dreier und Fabian Wittreck
5 Inhaltsverzeichnis Zur dritten Auflage... V Zur zweiten Auflage... VI Zu dieser Ausgabe... VII Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Entstehung und Entwicklung, Gestalt und Zukunft (Horst Dreier/Fabian Wittreck)... XIII 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Bundeswahlgesetz Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz AbgG) Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchung s- ausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz PUAG) Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) Geschäftsordnung des Bundesrates Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) Geschäftsordnung der Bundesregierung Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz BMinG) Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG) Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
6 Inhaltsverzeichnis XII 15 Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das ge wisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe Vertrag über die Europäische Union Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 503 Sachverzeichnis
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