S A T Z U N G schwarz = alte Fassung rot = neue Fassung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "S A T Z U N G schwarz = alte Fassung rot = neue Fassung"

Transkript

1 S A T Z U N G schwarz = alte Fassung rot = neue Fassung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Kraftsportclub Germersheim" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt er den Zusatz "e.v.". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Germersheim. (3) Tag der Errichtung der Fassung der Satzung ist der 18. Januar (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (1) Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen Kraftsportclub Germersheim e.v. und hat seinen Sitz in Germersheim. (2) Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt gemäß 2 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung von 1953 in ihrer jeweils letztgültigen Fassung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Ziele verwendet werden. (2) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihren Eigenschaften als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben auch bei Austritt oder Ausschluss, sowie bei Auflösung oder Aufhebung keinen Anspruch auf Vereinsvermögen. Es darf niemand durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Vereinsämter werden ehrenamtlich geführt. Notwendige Auslagen können erstattet werden. (3) Der Kraftsportclub setzt sich zur Aufgabe den Sport zu pflegen. Er betreibt vor allem Kraftsport, aber auch andere Leibesübungen im Sinne des Amateurgedankens als Mittel zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Der Verein pflegt Volksbewusstsein und will seine Mitglieder, besonders die Jugend zu aufrechten Menschen erziehen helfen. Dafür stellt der Verein seinen Mitgliedern sein Vermögen, insbesondere Sportgeräte und Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Verein verwendet seine Einkünfte ausschließlich zur Bestreitung der Ausgaben, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. (4) Der Verein ist frei von rassischen, parteipolitischen und konfessionellen Tendenzen. (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung insbesondere des Kraftsports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ausübung von sportlichen Übungen und Leistungen verwirklicht. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Trainingsräumen. (2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Bei Bedarf können Vereinsämter gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung nach 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand.

2 Gleiches gilt für Vertragsinhalte und bedingungen. (6) Übungsleiter können ebenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Entscheidung über die Übungsleiterentschädigung trifft der Vorstand. (7) Mitglieder können ferner Aufwandsersatz für tatsächlich entstandene Aufwendungen erhalten. (8) Der Verein ist frei von parteipolitischen, konfessionellen und rassischen Tendenzen. 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. (2) Der Verein hat folgende Arten von Mitgliedern: a) Aktive Mitglieder Aktive Mitglieder sind berechtigt, die Trainingsräume des Vereins zu nutzen. Sie sind verpflichtet, pro Kalenderjahr für Vereinsarbeiten zehn Arbeitsstunden zu leisten und den vollen Beitrag zu entrichten. Geleistete Arbeitsstunden sind dem Vorstand nachzuweisen. Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt. b) Passive Mitglieder Passive Mitglieder sind Mitglieder, welche nicht am Training des Vereins teilnehmen wollen. Die passive Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Passive Mitglieder zahlen den ermäßigten Beitrag und sind von den Arbeitsstunden befreit. c) Jugendliche Mitglieder Jugendliche Mitglieder sind noch nicht volljährig. Sie sind verpflichtet, pro Kalenderjahr für Vereinsarbeiten zehn Arbeitsstunden zu leisten und den ermäßigten Beitrag zu entrichten. Geleistete Arbeitsstunden sind dem Vorstand nachzuweisen. Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt. d) Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein in hervorragendem Maße verdient gemacht haben. Sie können auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von den Arbeitsstunden und der Beitragszahlung befreit. (3) Die Mitgliedschaft endet a) durch freiwilligen Austritt; b) durch Ausschluss aus dem Verein; c) mit dem Tod. (4) Der freiwillige Austritt erfolgt frühestens nach einem Jahr Mitgliedschaft durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist nur zum Ende eines Quartals zulässig. (5) Mitglieder können, wenn sie gegen die Vereinsinteressen grob verstoßen haben, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Dem auszuschließendem Mitglied ist der Beschluss der Vorstandschaft schriftlich mitzuteilen. (6) Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht die Mitgliederversammlung anzurufen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Ausschluss endgültig. (1) Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme Minderjähriger setzt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter voraus. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. (2) Der Verein hat: a) Aktive Mitglieder Aktive Mitglieder sind verpflichtet, pro Kalenderjahr zehn Arbeitsstunden zu leisten und den vollen Beitrag zu entrichten. Geleistete Arbeitsstunden sind dem Vorstand nachzuweisen. Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt. b) Passive Mitglieder Passive Mitglieder sind Mitglieder, welche nicht am Training teilnehmen wollen. Die passive Mitgliedschaft muss in Textform beantragt werden. Passive Mitglieder zahlen den ermäßigten Beitrag und sind von den Arbeitsstunden befreit. c) Jugendliche Mitglieder Jugendliche Mitglieder sind noch nicht volljährig. Sie sind verpflichtet, pro Kalenderjahr zehn Arbeitsstunden

3 zu leisten und den ermäßigten Beitrag zu entrichten. Geleistete Arbeitsstunden sind dem Vorstand nachzuweisen. Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt. d) Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in hervorragendem Maße verdient gemacht haben. Sie können auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von den Arbeitsstunden und der Beitragszahlung befreit. (3) Die Mitgliedschaft endet a) durch freiwilligen Austritt; b) durch Ausschluss; c) mit dem Tod. (4) Der freiwillige Austritt erfolgt frühestens nach einem Jahr Mitgliedschaft durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vorstand und ist nur zum Ende eines Quartals zulässig. (5) Mitglieder können, wenn sie gegen die Interessen des Vereins grob verstoßen haben, durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Dem ausgeschlossenem Mitglied ist der Beschluss der Vorstandschaft schriftlich mitzuteilen. (6) Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht die Mitgliederversammlung anzurufen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Ausschluss endgültig. 4 Mitgliedsbeiträge (1) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Es sind dies a) die Aufnahmegebühr b) der monatliche Mitgliedsbeitrag c) der Betrag, der für jede nicht geleistete Arbeitsstunde zu bezahlen ist. (2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld und im Voraus zu entrichten. (3) Die einmalige Eintrittsgebühr ist bei Aufnahme in den Verein zu entrichten. (4) Nichtgeleistete Arbeitsstunden müssen von den Mitgliedern spätestens nach schriftlicher Aufforderung durch den Verein beglichen werden. (5) Der Verein fordert ausstehende Mitgliedsbeiträge unter Gewährung einer Zahlungsfrist und Erhebung von Gebühren ein. (6) Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es mit seinen Mitgliedsbeiträgen in Rückstand geraten ist und trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung - das zweite Mal unter Androhung des Ausschlusses - seine Verpflichtung nicht erfüllt. (1) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Es sind dies a) die Aufnahmegebühr b) der monatliche Mitgliedsbeitrag c) der Betrag, der pro nichtgeleistete Arbeitsstunde zu entrichten ist. (2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten. (3) Die einmalige Aufnahmegebühr ist bei Eintritt zu entrichten. (4) Nichtgeleistete Arbeitsstunden müssen von den Mitgliedern spätestens nach Aufforderung in Textform beglichen werden. (5) Ausstehende Mitgliedsbeiträge werden unter Gewährung einer Zahlungsfrist und Erhebung von Gebühren eingefordert. (6) Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es mit seinen Mitgliedsbeiträgen in Rückstand geraten ist und trotz zweimaliger Aufforderung in Textform - das zweite Mal unter Androhung des Ausschlusses - seine Verpflichtung nicht erfüllt. 5 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind a) der Vorstand und

4 b) die Mitgliederversammlung. (1) Organe der Körperschaft sind a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung. 6 Der Vorstand (1) Dem Vorstand gehören an: a) der 1. Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) der Schriftführer d) der Schatzmeister e) der Beirat (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Die Widerrufung der Bestellung während der Amtsdauer ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig. (3) Gesetzlicher Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der jeweils der 1. und stellvertretende Vorsitzende. Zur Vertretung des Vereins nach außen sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende je allein berechtigt. (4) Die Vorstandschaft ist einzuberufen, sobald es erforderlich erscheint oder wenn ein Vorstandsmitglied die Einberufung beantragt. (5) Die Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (6) Der Schatzmeister hat das Vermögen des ereins zu verwalten. (7) Die Rechnungsführung ist alljährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung für drei Jahre zu bestimmende Kassenprüfer zu kontrollieren, die der Mitgliederversammlung jedes Jahr Bericht zu erstatten haben. Die Wahl der Kassenprüfer findet im Rahmen der Vorstandswahlen statt. (8) Der Schriftführer führt die Protokolle über die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung. Die Protokolle sind von ihm und dem Vorsitzenden zu unterschreiben. (9a) Der Beirat besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern. Seine Aufgabe ist es, die Vorsitzenden in der Ausführung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen. (9b) Beiräte können vom 1. Vorsitzenden Aufgaben übertragen bekommen. Die Beiratsmitglieder führen die ihnen übertragenen Aufgaben aus und haben vor dem übrigen Vorstand Rechenschaft abzulegen. (1) Dem Vorstand gehören an: a) der 1. Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) der Schriftführer d) der Schatzmeister e) der Beirat (2) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Die Widerrufung der Bestellung während der Amtsdauer ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein anderes Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. (3) Die Vorstandschaft ist einzuberufen, sobald ein Vorstandsmitglied die Einberufung beantragt. (4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (5) Gesetzlicher Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der 1. und stellvertretende Vorsitzende. Zur Vertretung der Körperschaft nach außen sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende je allein berechtigt.

5 (6) Der Schriftführer führt die Protokolle über die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung. Die Protokolle sind von ihm und dem Vorsitzenden zu unterschreiben. (7) Der Schatzmeister hat das Vermögen und die Mitgliederdaten zu verwalten sowie die Mitgliedsbeiträge einzufordern. (8) Die Rechnungsführung ist alljährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung für drei Jahre zu bestimmende Kassenprüfer zu kontrollieren, die der Mitgliederversammlung jedes Jahr Bericht zu erstatten haben. Die Wahl der Kassenprüfer findet im Rahmen der Vorstandswahlen statt. (9) Der Beirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, die Vorsitzenden in der Ausführung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen, indem Sie bei Bedarf vom 1. Vorsitzenden Aufgaben übertragen bekommen. Die Beiratsmitglieder führen die ihnen übertragenen Aufgaben aus und haben vor dem übrigen Vorstand Rechenschaft abzulegen. 7 Die Mitgliederversammlung (1) Mitgliederversammlungen sind a) die ordentliche Mitgliederversammlung und b) die außerordentliche Mitgliederversammlung. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben alle aktiven, passiven und Ehrenmitglieder. (2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. (3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens der fünfte Teil der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beim Vorsitzenden beantragt. (4) Zu den Mitgliederversammlungen ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor dem für die Versammlung bestimmten Tag schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. (5) Die Mitgliederversammlungen sind stets beschlussfähig, sofern vorschriftsmäßig eingeladen wurde. Bei der Beschlussfassung entscheidet - soweit die Satzung nichts anderes bestimmt - die einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (6) Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorsitzende. Beantragt ein stimmberechtigter Teilnehmer an der Mitgliederversammlung die geheime Abstimmung, ist dem Antrag zu entsprechen. (7) Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen der 3/4 Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder. (8) Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind bis spätestens acht Tage vor dem Versammlungstermin der Vereinsleitung schriftlich einzureichen. (9) Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. (1) Mitgliederversammlungen sind a) die ordentliche und b) die außerordentliche Mitgliederversammlung. Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen haben aktive, passive und Ehrenmitglieder. (2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. (3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens der fünfte Teil der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beim Vorsitzenden beantragt.

6 (4) Zu den Mitgliederversammlungen ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor dem für die Versammlung bestimmten Tag in Textform einzuladen. Mitglieder, die eine -Adresse beim Vorstand hinterlegt haben, bekommen die Einladung mittels elektronischer Post. Für den Nachweis der frist- und ordnungsgemäßen Einladung reicht die Absendung der Einladung an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse aus. Die Einberufung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. (5) Die Mitgliederversammlungen sind stets beschlussfähig, sofern vorschriftsmäßig eingeladen wurde. Bei der Beschlussfassung entscheidet - soweit die Satzung nichts anderes bestimmt - die einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (6) Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorsitzende. Beantragt ein stimmberechtigter Teilnehmer die geheime Abstimmung, ist dem Antrag zu entsprechen. (7) Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen der ¾-Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder. (8) Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens sieben Tage vor dem Versammlungstermin beim Vorstand in Textform einzureichen. (9) Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. persönliche Haftung der Mitglieder besteht nicht. Gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Für die Organmitglieder ist die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. 9 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann neben den vom Gesetz vorgesehenen Fällen, auf Beschluss der Mitglieder in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder vollzogen werden. (2) Das bei der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen fällt, nach Abzug der bestehenden Verbindlichkeiten, der Stadt Germersheim zu, mit der Auflage, es einem gemeinnützigen und im Interesse des Sports liegenden Zweck zuzuführen. (1) Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen, außerordentlichen Mitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigster Zwecke fällt das Vermögen der Stadt Germersheim zu, mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und im Interesse des Sports liegende Zwecke zu verwenden. 8 Haftung (1) Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Eine

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v.

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v. Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt

Mehr

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll

Mehr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das

Mehr

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest

Mehr

Satzung. Förderverein der Grundschule Marbach e.v.

Satzung. Förderverein der Grundschule Marbach e.v. Satzung Förderverein der Grundschule Marbach e.v. in der Fassung vom 15. November 2011 1 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Marbach e.v. 2. Nach erfolgter Eintragung

Mehr

Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder

Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr des Vereins Satzung Altstadtfreunde Nürnberg e.v. in der Fassung vom 26.06.2012 1 Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Altstadtfreunde Nürnberg e. V. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.

Mehr

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

SATZUNG. ROLLSTUHL-SPORTGEMEINSCHAFT HANNOVER 94 e.v. im ADAC

SATZUNG. ROLLSTUHL-SPORTGEMEINSCHAFT HANNOVER 94 e.v. im ADAC SATZUNG ROLLSTUHL-SPORTGEMEINSCHAFT HANNOVER 94 e.v. im ADAC 1. Name, Sitz und Rechtsform Der Name der Vereins lautet Rollstuhl-Sportgemeinschaft Hannover 94 e.v. im ADAC. Der Verein wurde am 4. August

Mehr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung der Pforzheimer Linux User Group e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr...1 2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinnützigkeit...1 3 Mitgliedschaft...1 4 Ausscheiden von Mitgliedern...2

Mehr

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG vom 22.05.1971 i. d. F. vom 22.11.2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen»GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Fördervereins Barchfelder Schlösser Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. Er ist im Vereinsregister des

Mehr

1 Name und Sitz des Vereins

1 Name und Sitz des Vereins Satzung des Vereins: 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Sisi Pamoja -Gemeinsam mit Pemba Island- Er hat seinen Sitz in 19288 Leussow, Feldstraße 3. Der Verein ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER Er ist in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des FC Bergheim 2000 e.v. (vom zuletzt geändert am )

Satzung des FC Bergheim 2000 e.v. (vom zuletzt geändert am ) FC Bergheim 2000 Vereinssatzung Satzung des FC Bergheim 2000 e.v. (vom 27.12001 zuletzt geändert am 28.12001) 1 Name und Verbandszugehörigkeit Der am 27.12001 gegründete Sportverein führt den Namen FC

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Satzung des Vereins Dokumentationszentrum Prora 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 29.05.2010 gegründete Verein führt ab 01.10.2011 den Namen Dokumentationszentrum Prora und hat seinen Sitz in Binz

Mehr

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am im Ratssaal Linzer Str.2 in Unkel

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am im Ratssaal Linzer Str.2 in Unkel Satzung Förderverein Sport in Unkel e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 18.02.2016 im Ratssaal Linzer Str.2 in Unkel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 18.02.2016 gegründete Verein führt

Mehr

Kunstverein Tölzer Land e. V.

Kunstverein Tölzer Land e. V. Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte

Mehr

Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V.

Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen: Kultur- und Förderkreis Frankfurt- Sossenheim e. V.. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt-Sossenheim.

Mehr

Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung

Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung Förderverein Spielplatz Gernlinden Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Spielplatz Gernlinden. Er hat seinen Sitz in Maisach, OT Gernlinden, soll in das Vereinsregister

Mehr

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Diakonisches Werk Husum ggmbh Theodor Storm - Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841 691450 Satzung - 1 - 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Freundeskreis

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Name, Gemeinnützigkeit (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dagobertshausen e.v.. Er ist in das Vereinsregister einzutragen und führt nach Eintragung

Mehr

SATZUNG. der Seglervereinigung Oste Hemmoor e. V. (SVOH)

SATZUNG. der Seglervereinigung Oste Hemmoor e. V. (SVOH) SATZUNG der Seglervereinigung Oste Hemmoor e. V. (SVOH) 1 Der Verein trägt den Namen "Seglervereinigung Oste Hemmoor e.v.", abgekürzt SVOH und hat seinen Sitz in Hemmoor. Gründungstag ist der 30. Juni

Mehr

l Name, Sitz, Geschäftsjahr

l Name, Sitz, Geschäftsjahr l Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen BSC Gelnhausen" (Badminton-Sport-Club Gelnhausen) und hat seinen Sitz in Gelnhausen. Er wurde am 22.12.1982 gegründet und soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwandt. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 13. 11. 2013 gegründete Verein

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name und Sitz Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.2. Er ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

PORTARIS & Reha Sport e.v.

PORTARIS & Reha Sport e.v. Satzung Verein PORTARIS & Reha Sport e.v. In der Fassung des Beschlusses vom 25.07. 2015 Verein für Ganzheitliche Gesundheit & Reha Sport Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des

Mehr

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den

Mehr

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.

Mehr

Satzung für den. Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan

Satzung für den. Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan Satzung für den Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Schulverein Lessing-Grundschule. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. Name und Sitz. Zweck des Vereins. Verwendung der Mittel

Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. Name und Sitz. Zweck des Vereins. Verwendung der Mittel Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Heimatverein Wilstedt e. V.. Er hat seinen Sitz in Wilstedt, Kreis Rotenburg/Wümme. Der Verein ist ins Vereinsregister

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung Satzung Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am 08.12.2011 beschlossenen Fassung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Verein für historische

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen 1 (Name, Sitz) 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen. 1.2 Vereinssitz

Mehr

Satzung für Sportverein

Satzung für Sportverein Satzung für Sportverein 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 25.08.2006 gegründete Verein führt den Namen Verein zur Förderung von Gesundheit und Rehabilitation im Westend. Er ist Mitglied des Behindertensportverbandes

Mehr

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. 1 Der Verein der Freunde der Zwieseltalschule mit Sitz in Schwabach/Wolkersdorf, Am Wasserschloss 65, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Satzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.

Satzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz

Mehr

Billardclub Siegtal 89 e.v. Satzung

Billardclub Siegtal 89 e.v. Satzung Billardclub Siegtal 89 e.v. Satzung 1 Name und Sitz : Der Verein führt den Namen Billardclub Siegtal `89 mit Sitz in Siegen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien

Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien SATZUNG I. Name und Sitz 1 (1) Der Verein führt den Namen Förderkreis Mutter-Anna-Kirche Sanktanna. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform a) Der Verein führt den Namen Baseball und Softball Dresden Dukes. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden unter VR 3625 eingetragen. Der Vereinsname trägt

Mehr

Satzung des. Schwimmbadverein. Sulzbach

Satzung des. Schwimmbadverein. Sulzbach Satzung des Schwimmbadverein Sulzbach Untenstehend die Überarbeitete Satzung des Schwimmbadvereins Sulzbach mit den zu beschließenden Änderungen für die JHV am Sonntag den 02.04.2017 um 10:30 Uhr im Vereinsheim

Mehr

Internationaler Kultur- und Sportaustausch Bad Soden am Taunus e.v. Satzung 2. Mai 2017

Internationaler Kultur- und Sportaustausch Bad Soden am Taunus e.v. Satzung 2. Mai 2017 Internationaler Kultur- und Sportaustausch Bad Soden am Taunus e.v. Satzung 2. Mai 2017 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Internationaler Kultur- und Sportaustausch Bad Soden am Taunus. Er ist

Mehr

Satzung. des Fördervereins. Ferienbetreuung Kaufering e.v.

Satzung. des Fördervereins. Ferienbetreuung Kaufering e.v. Satzung des Fördervereins Ferienbetreuung Kaufering e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Ferienbetreuung Kaufering ev.. Er hat seinen Sitz in Kaufering

Mehr

Verein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung

Verein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung Verein der Freunde des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen Satzung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz! 3 2 Zweck! 3 3 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)! 3 4 Erwerb der Mitgliedschaft! 3 5 Beendigung

Mehr

Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.

Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v. Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.. Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr

Mehr

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Demmin eingetragen.

Mehr

Neue Schule Wolfsburg

Neue Schule Wolfsburg Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich

Mehr

Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)

Satzung Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. (WOLF) Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF) 1 Name und Sitz 1) Der am 16.02.2002 in 45721 Haltern am See gegründete Verein führt den Namen Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. 2)

Mehr

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v. Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

Satzung des Lehniner Carnevalvereins (LCV) als gemeinnütziger Verein

Satzung des Lehniner Carnevalvereins (LCV) als gemeinnütziger Verein Satzung des Lehniner Carnevalvereins (LCV) als gemeinnütziger Verein. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Lehniner Carnevalsverein im folgenden kurz LCV genannt. Er hat seinen Sitz in

Mehr

VEREINSSATZUNG in der Fassung vom

VEREINSSATZUNG in der Fassung vom VEREINSSATZUNG in der Fassung vom 18.06.2017 1 Vereinsname, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Mit Zahnrad & Zylinder.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.".

Mehr

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter

Mehr

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Triathlon Friedrichroda ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.

Mehr

Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck

Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Tischtennisverein Stirpe-Oelingen e.v. mit Sitz in Bohmte, Ortsteil Stirpe-Oelingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

Mehr

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung 1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Satzung Vereins EL21

Satzung Vereins EL21 Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademische Philharmonie Heidelberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach

Mehr

Turn- und Sportverein

Turn- und Sportverein S A T Z U N G 1 Name, Sitz 1. Der Turn- und Sportverein (TSV) ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Grömitz. 2. Er ist Mitglied im Kreissportverband Ostholstein e.v. 3. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësia

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësia Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësia 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport

Mehr

S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v.

S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v. ! S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v. An die Mitglieder des Schulvereins, die Mitglieder des Schulelternbeirates und den Vorstand des Schulvereins Glinde, 24. März 2016 Einladung zu einer Mitgliederversammlung

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er

Mehr

S a t z u n g. des. Vereins der Förderer und Freunde der Förderschule für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung

S a t z u n g. des. Vereins der Förderer und Freunde der Förderschule für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung (Neufassung nach Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 15.03.2001, nach Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 22.02.2006 und Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 17.03.2010) S a t z u n

Mehr

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. Modellflug-Club Lachtetal e. V. 1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord.

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. 2. Er hat seinen Sitz in Mühbrook und ist beim Amtsgericht

Mehr

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v. 1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen

Mehr

Satzung. des Vereins Uhlenbusch. 1 Name und Sitz

Satzung. des Vereins Uhlenbusch. 1 Name und Sitz Satzung des Vereins Uhlenbusch 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Uhlenbusch. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz e. V.. (2) Sitz des Vereins ist Bosau. (3)

Mehr

Mustersatzung (gemeinnütziger Verein)

Mustersatzung (gemeinnütziger Verein) Mustersatzung (gemeinnütziger Verein) 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e. V. 3. Der Sitz des Vereins ist 2 Zweck

Mehr

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

Satzung des Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Seite 1 Name und Sitz des Vereins... 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung...

Mehr

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport.,,Pavarësi

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport.,,Pavarësi Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësi 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport

Mehr

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen

Mehr

Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V.

Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V. Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V. 1 Name,Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 3.10.1953 gegründete Schützenverein Diele und Umgebung e.v. mit Sitz in der Schützenstraße 30, 26826 Weener, Ortschaft

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Deutschorden-Schule. 2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Der Sitz des Vereins ist Lauchheim. 4.

Mehr