Entwicklungstrends in den Prüfungsregelungen der kaufmännischen Ausbildungsberufe

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1 Entwicklungstrends in den Prüfungsregelungen der kaufmännischen Ausbildungsberufe Barbara Lorig, Bundesinstitut für Berufsbildung Vortrag im Rahmen des Hauptseminars Kompetenzmessung in beruflichen Schulen Sommersemester 2006 Friedrich- Alexander- Universität Erlangen- Nürnberg Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Gliederung I. Grundlagen des Dualen Systems II. Anmerkungen zum Prüfungswesen im Dualen System III. Prüfungsmethoden in Abschlussprüfungen kaufmännischer Ausbildungsberufe a) Das Kundenberatungsgespräch b) Die Betriebliche Projektarbeit IV. Zusammenfassung 1

2 I. Grundlagen des Dualen Systems Betrieb Bund Ausbildung staatlich geordnet durch: Berufsschule Länder Ausbildungsvertrag begründet durch: Berufsschulpflicht Ausbildungsordnung Zuständige Stellen inhaltlich festgelegt in: überwacht durch: Rahmenlehrplan Schulaufsicht Ausbildungsbetrieb finanziert durch: Länder 2

3 Koordination des BIBB Sitzung der Sachverständigen des Bundes: Erarbeitung der AO Sitzung der Sachverständigen der Länder: Erarbeitung des RLP Verabschiedung der AO und des RLP im Bund-Länder- Koordinierungsausschuss BMJ prüft Rechtsförmigkeit BMBF erteilt sein Einvernehmen Rahmenlehrplan: Beschluss der KMK Erlass der AO durch Verkündigung nach ca. 8 Monaten durch den zuständigen Minister II. Anmerkungen zum Prüfungswesen im Dualen System 3

4 Rechtliche Grundlagen Ziele und Begriffe der Berufsbildung: Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. ( 1, Abs. 3, BBiG) Abschlussprüfung, Prüfungsgegenstand: In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. ( 37, Abs. 1, BBiG) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. ( 38, Abs. 1, BBiG) Definitionen Prüfungsform: Eine Prüfungsform ist eine übergreifende Kategorie bzw. Bezeichnung für eine Gruppe spezieller Prüfungsmethoden. Prüfungsmethode: Prüfungsmethoden sind spezielle Ausprägungen von Prüfungsformen. Bei einer Prüfungsmethode handelt es sich also um ein ganz konkretes, planmäßiges Vorgehen des Prüfens. (Vgl.: Ebbinghaus, M.: Prüfungsformen, Prüfungsmethoden, Prüfungsgebiete und Co. Ausbilder-Handbuch, 2004) 4

5 Gestaltungsprinzipien neuer Prüfungsmethoden Prinzip der Prozessorientierung Einbettung der Handlung in die vor- und nachgelagerten Abläufe Prinzip der Handlungsorientierung Integration beruflicher Arbeitsanforderungen zu einem vollständigen beruflichen Handlungsablauf Prinzip der Praxisnähe Simulation beruflicher Arbeitsanforderungen (Vgl.: Ebbinghaus, M.: Stand und Perspektiven bei beruflichen Prüfungen... Nr. 8, 2005, S. 1-12) III. Prüfungsmethoden in Abschlussprüfungen kaufmännischer Ausbildungsberufe a) Das Kundenberatungsgespräch b) Die Betriebliche Projektarbeit 5

6 Vereinheitlichungsempfehlung von 1980 Trennung in kaufmännisch-verwaltende und gewerbliche Berufe Klare Vorgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfungen => Prüfungsstruktur und methoden sind über lange Zeit über alle Ausbildungsberufe nahezu gleich Prüfungsmethoden in kaufmännischen Abschlussprüfungen seit 1997 Kundenberatungsgespräch Dokumentation Report Betriebliche Projektarbeit Ganzheitliche Aufgabe Präsentation Praxisbezogene Aufgaben oder Fälle Fallbezogenes Fachgespräch 6

7 III a) Prüfungsmodell für die Abschlussprüfung Versicherungskaufmann/ -frau Abschlussprüfung Versicherungskaufmann/ Versicherungskauffrau Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Prüfungsfach Prüfungsfach Prüfungsfach Prüfungsfach Höchstens 90 Minuten Versicherungs -wirtschaft Höchstens 180 Minuten Arbeitsorganisation und Rechnungswesen Wirtschaftsund Sozialkunde Höchstens 60 Minuten Kundenberatung Höchstens 20 Minuten (+ 20 Minuten Vorbereitungszeit) Kundenberatungsgespräch im Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann/ Versicherungskauffrau In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer soll der Prüfling auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus den Gebieten Kundeninteressen, kundenorientierte Kommunikation, Produktgestaltung sowie Produkte und Leistungserstellung zeigen, dass er in der Lage ist, Gespräche mit Kunden systematisch und situationsbezogen vorzubereiten und zu führen. Hierbei sind die betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte des Auszubildenden zugrunde zu legen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen. (Bundesgesetzblatt 2002, Teil 1, Nr. 52, 29. Juli 2002, S ) 7

8 Kundenberatungsgespräch - Anmeldung Angaben in der Anlage zur Anmeldung: Sparte Funktion Lebensvers. Krankenvers. Unfallvers. Kfz- Vers Antrag X Vertrag X Leistung X Kundenberatungsgespräch - Fallvorgabe Ausgangssituation: Der Kunde/ die Kundin hat den Wunsch geäußert, sich über seine/ ihre Altersversorgung informieren zu lassen. Sie nehmen nun gleich den Termin wahr. Folgende Daten liegen Ihnen vor: Vertragsspiegel (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, Familienstand, Kinder, Arbeitgeber) Hausratversicherung (Versicherungs-Nr., Versicherungssumme, Bedingungen) Unfallversicherung (Versicherungs-Nr., Versicherungsart, Versicherungssumme,...) 8

9 Kundenberatungsgespräch - Bewertung Prüfungsteilnehmer: Prüfungsnummer: Beobachtungskriterien Anmerkungen Punktzahl I. Gesprächsführung Schafft eine angenehme Atmosphäre... Drückt sich klar und verständlich aus... Hört konzentriert zu... Hat eine positive Körpersprache... Verliert sein Ziel nicht aus den Augen/ Strukturiert das Gespräch... Greift Argumente des Kunden auf und fasst zusammen... Gegenüberstellung von alter und neuer Prüfungsmethode Ausbildungsordnung 1977 Gruppenprüfung In der Regel stellen alle Prüfer und Prüferinnen Fragen an den Prüfling. Isolierte theoretische Fragen ohne Praxisbezug überwiegen. Die Inhalte der Prüfung berücksichtigen die Spezialisierungen der Auszubildenden nicht.... Ausbildungsordnung 2002 Einzelprüfung Die Prüfer und Prüferinnen übernehmen abwechselnd die Rolle des Kunden, Protokollführers und Vorsitzes. Das Gespräch stellt eine praxisnahe Situation dar. Der Inhalt der Prüfung wird durch eine festgelegte Aufgabenstellung je nach Spartenwahl des Auszubildenden festgelegt.... 9

10 III b) Prüfungsmodell für die Abschlussprüfung IT- Systemkaufmann/ -frau Abschlussprüfung IT- Systemkaufmann/ IT- Systemkauffrau Prüfungsteil A Prüfungsteil B Betriebliche Projektarbeit Durchführung und Dokumentation Präsentation und Fachgespräch Ganzheitliche Aufgabe I Ganzheitliche Aufgabe II Wirtschaftsund Sozialkunde Betriebliche Projektarbeit im Ausbildungsberuf IT-Systemkaufmann/ Systemkauffrau Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. (Bundesgesetzblatt 1997, Teil I, Nr. 48, 15. Juli 1997, S ) 10

11 Verfahrensablauf Prüfung Teil A Betrieb Zuständige Stelle - Anmeldung zur Prüfung - Einreichung des Antrages für die Betriebliche Projektarbeit - Einreichung eines neuen oder korrigierten Antrages bei Ablehnung - Versendung des Anmeldebogens -Aufforderung, Projektantrag zu stellen - Ablehnung der Projekte - Genehmigung der Projekte - Durchführung der betrieblichen Projektarbeit und Abgabe der Dokumentation - Sitzung zur Bewertung der Dokumentation - Durchführung der Präsentation und des Fachgesprächs - Feststellen des Gesamtergebnisses IV. Zusammenfassung 11

12 IV. Zusammenfassung In den letzten zehn Jahren wurden viele kaufmännische Ausbildungsberufe modernisiert und entwickelt. In diesem Zusammenhang wurden vielfältige innovative Prüfungsmethoden eingeführt, die sich an den konkreten Tätigkeitsanforderungen in den Berufen orientieren, praxisnah bzw. real angelegt sind, Aspekte der Prozessorientierung aufgreifen und dadurch die Erfassung und Bewertung von beruflicher Handlungskompetenz ermöglichen. 12

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