EJO-Küken Kindergruppe auf dem Bauernhof Sornzig

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1 EJO-Küken Kindergruppe auf dem Bauernhof Sornzig Konzeption Kindergruppe EJO-Küken Öhninger Str Sornzig Tel Stand: Evang. Jugendhilfe Obernjesa-Borna ggmbh Rosdorf Obernjesa, Am Thie 3 Telefon Fax ejo@jugendhilfe-obernjesa.de

2 Seite 2 Überblick Die Kindergruppe EJO-Küken ist eine Einrichtung für neun Klein- und Vorschulkinder ab Säuglingsalter (0 6). Sie nutzt neu gestaltete Räumlichkeiten im Nebengebäude der Kinder- und Jugendwohngruppe Bauernhof Sornzig. Es handelt sich dabei um ein stationäres Jugendhilfe-Angebot als Hilfe zur Erziehung gem. 27 SGB VIII ff. in Verbindung mit 34 35a SGB VIII. Die Betreuungsdauer gestaltet sich je nach Hilfeplanung, bei Erreichen des Schulalters kann ein Wechsel in die Wohngruppe Bauernhof Sornzig bzw. Schloß Borna erfolgen. Aufgrund des Alters der Zielgruppe und infolge möglicher Kindeswohlgefährdung in der familiären Situation ist die Gesamtversorgung der Kleinkinder rund um die Uhr gestaltet. Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie ist fester Bestandteil des Leistungsangebotes mit der Aufgabe, die Perspektive des Kindes zu klären (Clearingstelle), die mögliche Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie oder die Intergration in eine Pflegefamilie/Adoptionsfamilie vorzubereiten und, soweit möglich, den Kontakt zwischen Kind und Eltern(teile) zu erhalten. Es ist vorgesehen, die konsiliarische kontinuierliche Beratung durch einen Kinderarzt in Anspruch zu nehmen und so auch die regelmäßige Vorstellung der Kinder beim Kinderarzt (angestrebt ist 1 x im Monat kinderärztliche Visite im Haus) vorzunehmen. Dem Entwicklungs- und tatsächlichen Alter des Kindes wird die Betreuung durch das Kindertagesstätten dies genutzt. Der Betrieb der Einrichtung unterliegt dem Erlaubnisvorbehalt gem. 45 KJHG. Die Beratung durch das Sächs. Landesjugendamt Chemnitz sowie Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt Torgau-Oschatz und dem jeweiligen zuständigen Jugendamt sind vorgesehen und sollen in der bewährten Art und Weise erfolgen. Die Kostengestaltung erfolgt auf der Grundlage des sächsischen Rahmenvertrages gem. 78 f KJHG.

3 Seite 3 Personenkreis: Rechtsgrundlage: 34 u. 35a SGB VIII und ein entsprechender Hilfeplan gem. 36 Zielgruppe: Säuglings- und Kleinkinder, in der Regel bis zum Schulalter, die in ihrer Herkunftsfamilie nicht verbleiben können aus schwierigen familiären Lebensverhältnissen; ggf. liegt Gefährdung des Kindeswohl vor Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles: entwicklungsgerechte, intensiv gestaltete Hilfen für die Kinder in allen medizinischen, entwicklungsfördernden und materiellen Belangen sowie bedarfsgerechte, ggf. auch sehr intensive Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie mit dem Ziel der Rückführung bei Bedarf enge Zusammenarbeit mit dem Kindertagesstättenangebot im Ort und Nachbarort Methodische Grundlagen: äußerer, haltgebender Rahmen unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfslage hinsichtlich materiell-versorgender, sozialer, medizinischer und entwicklungspsychologischer Betreuung mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amtsvormund der Kinder Zusammenarbeit mit den sorgeberechtigten Eltern der Kinder Einbeziehung der Großeltern und des Kindesvaters, soweit die jeweiligen Lebensumstände dies ermöglichen Erarbeitung eines Zielplanes mit den leiblichen Eltern hinsichtlich der Lebensperspektive der kleinen Kinder und Erproben der ersten Schritte zur Erreichung dieses Zieles bedarfsgerechte Kindertagesstättenbetreuung Räumliche Gegebenheiten, Bewirtschaftung kindgerechter Ausbau eines Seitengebäudes der sozialpädagogischen Wohngruppe Bauernhof Sornzig Belegung der Zimmer mit bis zu zwei Kindern ausreichende Sanitäranlagen Küche u. Wohnzimmer/Spielzimmer Erzieherzimmer Hausmeister u. Reinigungskräfte anteilig Personal 5 x 1/1 Stellen für entsprechend berufs- u. lebenserfahrene sozialpäd. Fachkräfte (Erzieherinnen, Dipl. Sozialpädagoginnen, möglichst selbst Mütter), es ist ggf. notwendig, die Stellen auch als Teilzeitstellen in einem praxisgerechten Umfange einzurichten Betreuung nach Bedarf sehr flexibel, es wird aber garantiert: - tägliche Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft rund um die Uhr - Nachtbereitschaft - Kooperation mit der sozialpädagogischen Wohngruppe Bauernhof Sornzig sowie der Mutter&Kind-Wohngruppe im Schloß Borna

4 Seite 4 Wirtschaftsbereich: Hauswirtschaftskraft incl. Kochen und Reinigung sowie anteilig zentrale technischer Mitarbeiter Verwaltung und Leitung: Zentrale Verwaltung der Gesamteinrichtung anteilig für jede Wohngruppe Pädagogische Leitung (anteilig) Fortbildungsangebote durch externe Fachkräfte auf Honorarbasis und/oder einrichtungsinterne Fachkräfte Leistungen und Aufgabenstellungen der sozialpädagogischen Fachkräfte Sozialpädagogische Arbeit mit umfassender, bedarfsgerechter Sorge für das leiblich-seelische Wohl der Kinder Nutzung des Arzt- und Facharztangebotes vor Ort Gezielte Unterstützung und Anleitung der leiblichen Mütter, ggf. deren zeitweise Einbeziehung bei der Versorgung ihrer Kinder 1 Zielgespräche mit den Sorgeberechtigten und deren kontiniuierliche Umsetzung, ggf. unter besonderer Berücksichtigung des sozialen Hintergrundes bei vorliegender oder vermuteter Kindeswohlgefährdung Vorbereitung auf die Rückführung in die Herkunftsfamilie Kooperation mit Pflegefamilien im Bedarfsfalle nach Erreichen des 6. Lebensjahres unter Beachtung pädagogischer Gesichtspunkte Wechsel in die Wohngruppe Bauernhof Sornzig oder im Schloß Borna Förderung der Kinder entsprechend der individuellen Hilfeplanung, insbesondere aber auch der kinderärztlich festgestellten Bedarfe regelmäßige Teamsitzungen Teilnahme an Fallberatung durch die päd. Leitung Zusammenarbeit mit den Jugendämtern (ASD und Vormundschaft), Mitwirkung bei der Berichterstattung Etatverwaltung, Kassenführung Inhalte der gruppenübergreifenden Aufgaben: Pädagogische Leitung Verantwortung für Pädagogik und Organisation des Projekts Fallberatung Krisenintervention incl Organisation stützender Maßnahmen zur Verhinderung des Abbruchs der Betreuung. Mitwirkung bei der Hilfeplanung Erstellung der "Situationsberichte" im Rahmen der Qualitätssicherung unter Mitwirkung der jeweiligen PädagogInnen Gewährleistung der bedarfsgerechten Betreuung gem. KJHG Zusammenarbeit mit Fachdiensten, insb. Kinder- und Jugendpsychiatrien, Fachärzten, Beratungsdiensten, Familiengerichten Einleitung einer erforderlichen Diagnostik Hilfeplan- u. Krisengespräche im Jugendamt 1 d.h. in den Fällen, in denen das möglich und nach fachlichem und menschlichem Ermessen notwendig und machbar erscheint, die Mütter und ggf. auch die Väter nicht gänzlich aus ihren Pflichten zu entlassen und sie in den Umgang mit ihren Kindern praxisgerecht einzubinden

5 Seite 5 Vorbereitung und Durchführung von Teamtagen zur Reflexion und Qualitätssicherung der angebotenen sozialen Arbeit Leitung und Verwaltung: zentral durch die Einrichtungsleitung der EJO Sicherstellung der Fach- und Dienstaufsicht In der Grundleistung sind nicht enthalten: und bedürfen ggf. der vorherigen Genehmigung durch den Kostenträger, da diese dem Kostenträger gesondert in Rechnung gestellt werden: zusätzliche Unternehmungen zur Überwindung einer Krise (z.b. in Form gesonderter Einzelmaßnahmen und Therapien) ausserordentliche und personalintensive Betreuungsaufwendungen durch Erkrankung über den üblichen Kontakt hinausgehende, gezielte Nachbetreuung 2 den sächsischen Pflegesatzregelungen entsprechend die Kosten für Heimfahrten, Bekleidung, Taschengeld, Ferienmaßnahmen, Geschenke für besondere Anlässe (Konfirmation/Jugendweihe etc.), Weihnachtsgeld Umzüge infolge Entlassung aus der EJO Qualitätsentwicklung Das Projekt ist in die Qualitätsentwicklung der EJO (vgl. Leistungsbeschreibung) eingebunden../. 2 z.b. dann, wenn das Kind wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehrt und noch Schwierigkeiten bei der Gestaltung des Alltags mit dem Kind bestehen. Nach Möglichkeit führt die Nachbetreuung eine der PädagogInnen durch. Dies ist eine zusätzliche Leistung, die nach vorheriger Hilfeplanung nach Fachleistungsstunden gem. Empfehlung der Kostensatzkommission des Freistaates Sachsen gesondert berechnet wird.

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