GRUNDSÄTZE & LEITLINIEN FÜR DIE HÄUSLICHE PFLEGE VON ANGEHÖRIGEN
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- Angelika Geiger
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1 WIR SIND FÜR SIE DA! GRUNDSÄTZE & LEITLINIEN FÜR DIE HÄUSLICHE PFLEGE VON ANGEHÖRIGEN ERARBEITET VON DER UNABHÄNGIGEN BESCHWERDESTELLE FÜR DAS ALTER UBA ZUR VERMEIDUNG VON KONFLIKTEN, DIE ZU GEWALT GEGEN ALTE MENSCHEN FÜHREN KÖNNEN. 1
2 Aus einer massiven Überlastung pflegender Angehöriger kann als alarmierendes Symptom Gewalt gegen alte Menschen im häuslichen Bereich entstehen. Die mangelnde Planung von Betreuungsaufgaben und Entlastungsmöglichkeiten können zu einer solchen Überlastung führen. Die UBA geht davon aus, dass in etwa drei von vier Fällen von häuslicher Gewalt gegen alte Menschen Betreuungspersonen mit ihrer Aufgabe überfordert sind. In etwa einem Viertel der Fälle sind die Betreuten zudem stark isoliert. Betreuende sind meist Töchter oder Schwiegertöchter, gelegentlich auch Söhne. Im Alter nimmt das Ausmass der nötigen Betreuung und Pflege meistens allmählich oder schrittweise zu. Häufig führt dies zu einer Betreuungsdauer von mehreren Jahren. Am Anfang steht in der Regel der Unterstützungsbedarf im Haushalt. Schliesslich kommt in den allermeisten Fällen auch der Bedarf an Grundpflege hinzu, beispielsweise im Bereich Körperpflege, Essen oder Mobilität in der Wohnung. Besonders langjährig andauernd und belastend ist die Betreuung von Menschen nach Hirnschlägen, mit anderen Gehirnerkrankungen oder mit Demenz in ihren verschiedenen Formen. Die vorliegenden Richtlinien und Grundsätze sollen eine Orientierungshilfe für Bezugspersonen sein, die mit der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit von Angehörigen konfrontiert werden. 2
3 Eine langfristige Betreuung oder Pflege durch eine einzelne Person führt fast immer zu deren Überforderung mit meist schwerwiegenden Folgen. Dies ist zwingend durch Entlastung mit dem Einbezug von mehreren betreuenden Personen oder einer Organisation zu vermeiden. Überforderung kann Krankheiten wie Depressionen oder auch lebensbedrohende körperliche Leiden hervorrufen. Personen, die sich durch langjährige Loyalität in der Ehe oder einer anderen Form der Paarbeziehung zur umfassenden Unterstützung einer pflegebedürftigen Person verpflichtet fühlen, sind gefährdet. Ihnen gilt es mit Nachdruck deutlich zu machen, dass sie regelmässig und in wesentlichem Umfang Entlastung und Unterstützung brauchen. Nur so sind sie dieser Aufgabe langfristig gewachsen. Ob zur Entlastung weitere Angehörige oder Organisationen beigezogen werden, hängt vom Schweregrad der nötigen Betreuung und der Hilfsbereitschaft der anderen Angehörigen ab. In Frage kommen Organisationen wie Spitex, Entlastungsdienste des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK und der Pro Senectute, Tageszentren oder angestellte Betreuerinnen und Betreuer. Auch Enkel oder Urenkel mit entsprechenden zeitlichen Möglichkeiten können allenfalls gegen ein kleines Entgelt zu Betreuungsaufgaben motiviert werden. 3
4 Vermeiden Sie es, unbedacht in eine Betreuungsaufgabe hineinzuschlittern. Planen Sie eine arbeitsteilige Betreuung systematisch, sobald sich ein langfristiger Betreuungsbedarf abzeichnet. Passen Sie die Betreuungsplanung regelmässig an veränderte Bedürfnisse an! Am einfachsten lässt sich eine arbeitsteilige Betreuungsplanung im Rahmen einer Besprechung zwischen allen Angehörigen festlegen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass Personen, die durch die Betreuungsaufgabe eine Erwerbseinbusse erleiden, dafür entschädigt werden. Der Lohn soll sich mindestens am Normarbeitsvertrag für Hauswirtschaft orientieren. Eine Alternative dazu ist die Anerkennung aller Erbberechtigten der entsprechenden Entschädigung als privilegierter Erbanteil. Ist kein wesentliches Erbe zu erwarten, kann die hauptsächlich betreuende Person wie Spitex-Mitarbeitende entlöhnt werden. Gegebenenfalls kann die betroffene Person bei einer Spitexorganisation angestellt und so finanzielle Mittel der Gemeinde, der Krankenkasse oder der Ergänzungsleistung geltend gemacht werden. In komplexen Situationen oder bei Uneinigkeit unter Angehörigen empfiehlt sich der Einbezug einer neutralen Fachperson. Anlaufstellen hierfür sind beispielsweise die UBA, das SRK, der Pro Senectute Beratungsdienst, Spitex-Organisationen oder die Gemeinden und Kirchgemeinden. 4
5 Voraussetzung für die Betreuungsplanung ist eine genaue diagnostische Abklärung. Sie beinhaltet die wesentlichen Informationen zu den vorhandenen Defiziten, den Prognosen und den Bedürfnissen der zu betreuenden Person. Das Wesentliche dieser Informationen ist allen zugänglich zu machen, die sich möglicherweise an der Betreuung beteiligen könnten. Oft ziehen sich nicht direkt involvierte Angehörige, Freunde oder Bekannte automatisch von einer älteren Person zurück sobald sich deren Verhalten krankheitsbedingt verändert und sie nicht wie früher auf Kontaktversuche reagiert. Viele wären jedoch zu punktuellen, entlastenden und unentgeltlichen sozialen Aktivitäten bereit, wenn sie informiert sind. Besonders bei Verdacht auf Demenzerkrankung ist eine sorgfältige professionelle Abklärung der Diagnose und speziell der Defizite und wünschbaren sozialen Aktivitäten an einer interdisziplinären Memoryklinik zu empfehlen. Bei akut aufgetretenem Betreuungsbedarf sind relevante Informationen von Geriatrie-Diensten oder interdisziplinären Rehabilitationsteams erhältlich, beispielsweise einer Rehabilitationsklinik. Bei einfacheren Fällen oder unkomplizierter Altersgebrechlichkeit kann auch die bedarfsabklärende Fachperson der Spitex die nötigen Informationen liefern. Bei Urteilsfähigkeit der zu betreuenden Person muss diese die Institution zur Informationsweitergabe ermächtigen. Bei Urteilsunfähigkeit sind die in einer Patientenverfügung dazu Ermächtigten oder die von Gesetzes wegen Vertretungsberechtigten dazu legitimiert. 5
6 Bei Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten empfiehlt sich das Beiziehen von Fachpersonen. Dabei geht es um die Vermittlung einer nachhaltigen und für alle aktzeptablen Betreuungsplanung. In erster Linie ist dabei an bereits involvierte Fachpersonen wie Hausärzte oder Spitex-Dienste zu gelangen. Gegebenenfalls können lokale Gerontologinnen und Gerontologen diese Aufgabe übernehmen. Dazu gehören der Beratungsdienst der Pro Senectute oder auch Altersbeauftragte der Gemeinden. Bei drohender Verwahrlosung ist eine Gefährdungsmeldung an die zuständige regionale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ins Auge zu fassen. Diese kann zur Lösung einer schwierigen Situation beitragen. 6 In allen Fällen, in denen es zu einer Verwahrlosung, Übervorteilung oder gar zu psychischer oder körperlicher Gewalt an Betagten kam oder dies zu befürchten ist, kann auch die unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA eingeschaltet werden. Ihre erfahrenen, freiwillig tätigen Fachpersonen können die Umstände genau abklären, vermitteln oder eine Mediation einleiten.
7 HILFREICHE ADRESSEN Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter, UBA Die UBA ist spezialisiert auf Konfliktlösungen im Alter sowie Prävention von Gewalt an älteren Menschen. An diese Stelle können sich Betagte, ihre Angehörigen und weitere Personen im Umfeld wenden. Beratungen sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Spitex Die Spitex bietet neben Pflege zu Hause und Haushalthilfe auch Beratung. Gemeinsam mit den Angehörigen klären Mitarbeitende vor Ort ab, welche Hilfeleistungen nötig sind und wie das private Umfeld unterstützend miteinbezogen werden kann. Pro Senectute Pro Senectute vermittelt Entlastungsangebote, Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen. Schweizerisches Rotes Kreuz Das schweizerische Rote Kreuz bietet Entlastungsund Beratungsangebote sowie verschiedene Kurse für pflegende Angehörige. Alzheimervereinigung Für demente Menschen und ihre Angehörigen gibt es die Alzheimervereinigung. Sie bietet Beratung, Hilfe und Unterstützungsangebote. 7
8 KONTAKTAUFNAHME Montag bis Freitag Jeweils bis Uhr Tel Fax GESCHÄFTSSTELLE Malzstrasse Zürich UNTERSTÜTZT VON: Kantone und Gemeinden ZH, SH, LU, ZG, OW, NW, SZ, UR Schweizerisches Rotes Kreuz Rotkreuzkantonalverbände ZH, SH, LU, ZG, OW, NW, SZ, UR Curaviva CH Kantonalverbände von Curaviva ZH, SH, LU, ZG, OW, NW, SZ, UR, GL Spitexverbände ZH, SH, LU, ZG, OW, NW, SZ, UR Pro Senectute ZH, SH Alzheimervereinigung ZH Spendenkonto: PC Die UBA ist in der Deutschschweiz als unabhängiger gemeinnütziger Verein unentgeltlich tätig. Die UBA ist verpflichtet, Anfragen diskret, unbürokratisch und im Sinne des Datenschutzes zu behandeln. Die Beschwerden dürfen weder von Vereinsmitgliedern noch von Dritten eingesehen werden. 8 WIR SIND FÜR SIE DA!
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