Richtlinien Fremdsprachenaufenthalte und Zertifikate (Studienplan 2013) gültig für Studierende ab Studienjahr 2016/17
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1 Richtlinien Fremdsprachenaufenthalte und Zertifikate (Studienplan 2013) gültig für Studierende ab Studienjahr 2016/17 Der Rektor und die Prorektorin Ausbildung der PHSZ beschliessen, gestützt auf 20 des Studienund Prüfungsreglements der Pädagogischen Hochschule Schwyz vom 22. Februar 2013: Vorbemerkung Die Sprachniveaus A1, A2, B1, B2, C1 etc. beziehen sich auf den Gemeinsamen europäischen Referen zrahmen für Sprachen (GeR). Die Richtlinien gelten ab Studienjahrgang a) Aufnahme- und Abschlussanforderung im Erweiterten Aufnahmeverfahren Aufnahmeanforderung im Erweiterten Aufnahmeverfahren: - B1 Es wird empfohlen, dass beim Aufnahmegespräch ein Sprachstandstest (z. B. Bulats, TCF) vorgelegt wird, um die weitere Planung des Aufbaus der Fremdsprachkompetenz zu besprechen. Abschlussanforderung im Erweiterten Aufnahmeverfahren / Zulassungsprüfung: - B2, intern geprüft - Dispensation: beim Vorliegen von z.b. FCE (First Certificate in English), BEC Vantage, DELF B2 oder höher b) Anforderung im Studium Zu Beginn des 1. Semesters findet eine B2-Prüfung statt für jene Studierenden, die kein C1- Zertifikat vorlegen können. Ausnahme: Wenn im Vorbereitungskurs die Sprachprüfung auf B2 bestanden wurde. Bei dieser PHSZ-internen Sprachprüfung steht der Erwerb des B2 resp. für Besitzer/innen eines offiziellen B2-Zertifikats, welches nicht älter als fünf Jahre ist, eine aktuelle Standortbestimmung zum Niveau in den vier Kompetenzen im Zentrum. B2-Abschlüsse, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, werden nicht mehr anerkannt. Wird diese B2-Prüfung nicht bestanden, ist der interne B2-Aufbaukurs bis zur Erlangung des B2 obligatorisch zu besuchen. Falls aus terminlichen Gründen dieser interne Sprachkurs nicht besucht werden kann, muss der Besuch eines externen Kurses nachgewiesen werden Studierenden, die trotz Ausweisung eines offiziellen B2-Zertifikats die Prüfung nicht bestanden haben, wird der Sprachkurs empfohlen. Die Wiederholungsprüfung B2 findet Ende des 1. Semesters Seite 1 von 6
2 statt. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt selbstorganisiert das B2 extern erworben wurde, entfällt diese Prüfung. Das B2-Zertifikat muss bis spätestens 15. August vor dem 3. Semester auf der Kanzlei eingereicht sein, andernfalls muss das Studium unterbrochen werden. Eine Fortsetzung des Studiums ist möglich, sobald der B2-Nachweis erbracht wurde. anerkannte externe Sprachprüfungen auf B2-Niveau sind neben der bestandenen PHSZinternen Prüfung (Vorbereitungskurs): Englisch: University of Cambridge: Pearson Test of English (General): Level 3 IELTS (Academic Strand): Band 5.5 Französisch: CIEP: Alliance Française: CCIP: First Certificate in English: FCE DELF B2 Diplôme de Langue Française: DL DFP B2 (Diplôme de français professionnel) Aufbaukurse: Die PHSZ bietet den Studierenden fakultative, unentgeltliche Aufbaukurse für Englisch und Französisch (Niveau B2 und C1) an. c) Regelungen des Fremdsprachaufenthaltes Der Fremdsprachenaufenthalt an der PHSZ besteht aus zwei Teilen: - Aufenthalt im Fremdsprachgebiet (z.b. Besuch einer Sprachschule) - Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet (APF) Beim APF handelt es sich um ein dreiwöchiges Praktikum in einer Schulklasse (z.b. assistant teachership), das von der PHSZ organisiert wird. Diese Assistenz der Lehrperson richtet sich nach den Möglichkeiten vor Ort. Die PHSZ erteilt im Vorfeld die begleitend zu erfüllenden Aufgaben. Die folgenden Regelungen sind als Minimalanforderungen anzusehen und gelten für Studierende ohne Vorleistungen. Für Studierende mit Vorleistungen verweisen wir auf das Kapitel Anerkennung von Sprachaufenthalten. 1 Fremdsprache: 7 Wochen en bloc, d.h.: - 3-wöchiges Assistenzpraktikum im englischen bzw. französischen Sprachgebiet (s. Konzept APF) sowie (Studienplan 2013) Seite 2 von 6
3 - 4 Wochen Aufenthalt im englischen bzw. französischen Sprachgebiet (z.b. Sprachkurs, Gastfamilie, Arbeit; rein touristische Aufenthalte werden nicht anerkannt) Ist die Teilung der beiden Einheiten (Assistenzpraktikum und Aufenthalt) notwendig, muss der Aufenthalt im englischen bzw. französischen Sprachgebiet 5 Wochen betragen. 2 Fremdsprachen: 2 x 5 Wochen pro Sprache en bloc (insgesamt 10 Wochen), d.h.: - je 3 Wochen Assistenzpraktikum im englischen und französischen Sprachgebiet (s. Konzept APF) sowie - je 2 Wochen Aufenthalt im englischen und französischen Sprachgebiet Ist die Teilung der beiden Einheiten (Assistenzpraktikum und Aufenthalt) notwendig, muss der Aufenthalt im englischen und französischen Fremdsprachgebiet je 3 Wochen betragen. Gastsemester: Wenn ein Gastsemester an einer Partnerhochschule der PHSZ (gemäss Liste) absolviert wird, gilt Folgendes: - Hochschule im Fremdsprachgebiet: wird als Fremdsprachaufenthalt (inkl. APF) zu 100% anerkannt - Hochschule ausserhalb der Fremdsprachgebiete, aber mit komplett englischsprachigem Studienangebot oder bei Studium in International Class: wird als Fremdsprachaufenthalt Englisch (inkl. APF) zu 100% anerkannt. d) Anforderung am Ende des Studiums Am Ende des Studiums muss in der studierten Fremdsprache eine Sprachprüfung auf C1- Niveau erfolgreich absolviert worden sein. Unter e) ist eine Übersicht aller anerkannten Sprachzertifikate aufgelistet. Falls es sich um ein Cambridge Examen handelt, gilt seit Januar 2015 die erreichte Punktzahl auf dem Zertifikat als Nachweis (mind. 160 Punkte für das B2- Niveau und mind. 180 Punkte für das C1-Niveau) i. (Studienplan 2013) Seite 3 von 6
4 e) Übersicht anerkannte Sprachzertifikate für Französisch und Englisch Sprache Englisch Europäischer Referenzrahmen University of Cambridge IELTS (Academic Strand) Pearson Test of English C1 Certificate in Advanced English: CAE (mind. 180 Punkte) Band 7 Level 4 B2 First Certificate in English: FCE (mind. 160 Punkte) Band Level 3 Sprache Französisch Europäischer Referenzrahmen CIEP: Centre international d études pédagogiques AF: Alliance Française C1 DALF C1 vormals DALF B1 / B2 Diplôme Supérieure Langue et Culture Française: DSLCF B2 DELF B2 vormals DELF A5 / A6 Diplôme de Langue Française: DL f) Anerkennung von Sprachaufenthalten Das dreiwöchige Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet (APF) ist Teil der Fremdsprachenausbildung an der PHSZ. Es muss in mindestens einer Fremdsprache absolviert werden. Werden beide Fremdsprachen studiert, kann der Fremdsprachaufenthalt für eine der beiden Sprachen vollumfänglich im Vorfeld des Studiums stattfinden. Für die andere Fremdsprache muss jedoch das APF im Rahmen der Bachelorausbildung besucht werden. (Studienplan 2013) Seite 4 von 6
5 Folgende Varianten (die sich als Mindestanforderungen verstehen) sind vor dem Studienbeginn möglich: 2 Fremdsprachen: - 1. FSP : 6 Wochen Aufenthalt im Fremdsprachgebiet* en bloc (der Fremdsprachaufenthalt gilt damit in dieser Fremdsprache als absolviert, d.h. auch das APF muss nicht absolviert werden) - 2. FSP: 3 Wochen Aufenthalt im Fremdsprachgebiet en bloc (+ 3 Wochen APF während des Studiums) 1 Fremdsprache: 5 Wochen en bloc* (+ 3 Wochen APF während des Studiums) *gemäss Übersicht Kriterien für die Anerkennung von Fremdsprachaufenthalten g) Kriterien für die Anerkennung von Fremdsprachaufenthalten: - Aufenthalt im Fremdsprachgebiet: Nachfolgend werden die Kriterien für die Anerkennung von Aufenthalten im Fremdsprachgebiet beim Studium einer Fremdsprache beschrieben. Vorleistungen beim Studium von zwei Fremdsprachen werden sur dossier beurteilt. Es wird jeweils ab Januar des Jahres, in welchem das Studium aufgenommen wird, zurückgerechnet. 1 Zweisprachigkeit aufgewachsen im Sprachgebiet oder aufgewachsen ausserhalb des Sprachgebietes mit fremdsprachigem Elternteil, und mit regelmässigem Gebrauch der Sprache und mit regelmässigem Kontakt zur Zielkultur: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. 2 Austauschjahr im Sprachgebiet absolviert Austauschjahr innerhalb der letzten 8 Jahre: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. (Studienplan 2013) Seite 5 von 6
6 3 Sprachaufenthalt von mind. 5 Wochen innerhalb der letzten 6 Jahre: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. länger als 6 Jahre vor Ausbildungsbeginn: Es sind das Assistenzpraktikum und zusätzlich 3 Wochen Sprachaufenthalt zu absolvieren. Aufenthalte von mind. 2 Monaten werden sur dossier beurteilt. 4 Sprachaufenthalt von weniger als 5 Wochen innerhalb der letzten 6 Jahre: 4 Wo: Es sind noch 2 Wochen en bloc zu absolvieren. 3 Wo: Es sind noch 3 Wochen en bloc zu absolvieren. 2 Wo: Es sind noch 4 Wochen en bloc zu absolvieren. - Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet: Wurden vor Studienbeginn gleiche oder ähnliche Leistungen wie ein APF erbracht, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Wenn die oben stehenden Angaben keine vollständige Klarheit betreffend einer (Teil-) Anerkennung schaffen, sind weitere Abklärungen zu treffen (z.b. persönliches Gespräch). Goldau, 24. Mai 2016 Prof. Dr. Silvio Herzog Rektor Prof. Dr. Annett Uhlemann Prorektorin Ausbildung i Geändert am 4. Juni (Studienplan 2013) Seite 6 von 6
Der Rektor und die Prorektorin Ausbildung der PHSZ,
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