Von den großen und den kleinen Würfen: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

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1 Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln FiFo Institute for Public Economics, University of Cologne Von den großen und den kleinen Würfen: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Dr. Michael Thöne (Geschäftsführer FiFo Köln) DIHK-Kolloquium zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 29. Januar 2015 Novotel, Berlin-Mitte

2 Föderales Lehrstück U3-Ausbau 2006: Entflechtende Föderalismusreform I mit Kooperationsverbot und Bekräftigung der Bildungshoheit der Länder KiTa 2007: Krippengipfel U3-Ausbau als (unechte) Gemeinschaftsaufgabe über alle drei Ebenen bis heute: U3-Ausbau Politikverflechtung par excellence. Aber im Ausbau (recht) erfolgreich. Bildquelle: Kita Heilig Kreuz, Köln-Weidenpesch, Kaskadierende Marginalisierung der Länderpolitik: EU übernimmt viele Aufgaben der Mitgliedstaaten, Bund drängt in attraktive Länderkompetenzen. Kostgänger : Länder haben dem finanziell wenig entgegenzuhalten. Lehre: Mit Reform des Bund-Länder-Finanzausgleich wird künftige Politikfähigkeit der Länder grundlegend determiniert. Dr. Michael Thöne 2

3 Warum eine Finanzausgleichsreform? Kaskadierende Marginalisierung Unwucht bei kommunalen Sozialausgaben Demografischer u. struktureller Wandel Schuldenbremse erzwingen Reform Bund-Länder-Finanzausgleich Klarere Aufgabengestaltung und verantwortung schafft die Grundlage für Altschulden- und Solidarpaktdiskussion Aufgabengerechte Finanzierung (inkl. Kommunen) Mehr Transparenz Mehr Steuerrechte Dr. Michael Thöne 3

4 Bund-Länder-Finanzausgleich im Überblick (2013) Steuereinnahmen der Länder 197,4 Mrd. GemeinschaftSt 25,5 Mrd. LänderSt Umsatzsteuerausgleich 7,3 Mrd. EUR Länderfinanzausgleich i.e.s. 8,5 Mrd. EUR Bundesergänzungszuweisungen Allg. BEZ: 3,2 Mrd. EUR SoBEZ: 7,8 Mrd. EUR Dr. Michael Thöne 4

5 Empfänger Zahler Umverteilung 2013 (allgemeine Elemente) Land USt-Ausgleich LFA i.e.s. Fehlbetrags-BEZ Gesamt Was? BY BW HE NW HH RP SH SL NI HB MV BB TH ST SN BE "Grenzgänger" Quellen: BM F(2014): Vorl. Abrechung LFA 2013; BM F-M onatsbericht 03/2014; FAG i.d.f. von Eigene Rechnung. Dr. Michael Thöne 5

6 0. Steuereinn. L, GV+G - "voll und rein" 1. Steuereinn. L, GV+G - nach USt-Ausgleich" 2. Steuereinn. L, GV+G - nach Kürzung 12% überdurchschn. Einn. 3. Steuereinn. L, GV+G - nach Reduz. G+GV auf 64% --> FKMZ: Start LFA 4. Einn. nach LFA - ohne Veredelung (fiktiv) 5. Einn. nach LFA - mit Veredelung (gem. FAG) 6. Einn. nach FeBEZ 7. Einn. nach SoBEZ "Polit. Führung" 8. Einn. nach SoBEZ "Teilungslasten" 9. Einn. nach SoBEZ "Struk. AL" Einnahmenstärke (an jeweils veretilungsrelevanten Mitteln) Bund-Länder-Finanzausgleich 2013: Die ganze Strecke Start USt-Ausgleich - LFA- LFA-Mechanismus Bundesergänzungszuweisungen 140% 120% 100% 80% 60% BE HH HB MV ST SN BB TH BW HE BY NI NW RP SL SH Quelle: Eigene Berechnungen auf der Basis der vorläufigen LFA-Abrechnung 2013 (BMF 2014). Dr. Michael Thöne 6

7 Streuwirkung des Finanzausgleichssystems: Wo bleiben Euro ESt-Mehreinnahmen in MV? Dr. Michael Thöne

8 Steuerrechte: Der Sonderweg der Länder Bund Länder Gemeinden Dr. Michael Thöne 8

9 Reformweg (nicht minimalinvasiv) 0. Neuvermessung des deutschen Föderalismus Eigentlich vorweg. Das ist kurzfritig nicht umsetzbar. Deswegen erste Reformen z.t. ad hoc. Neuvermessung bis Bis dann auch Spending Review Aufgabenentflechtung durchführen. 1. Vertikale Konnexitäts-Säule Kommunale Sozialausgaben zu 2/3 vom Bund finanziert. Mittelverteilung indikator- nicht ausgabenbasiert ( Änd. Art. 85 GG) Länder hier echte Sachwalter des Bundes (ggf. über Staatsverträge sicherstellen) Bund erhält passende Gemeinschaftssteueranteile. 2. Nur ein horizontaler LFA (USt-Ausgleich entfällt) Ausreichend (Gleichwertigkeit d. Lebensverhältnisse zentral) Aufgabengerecht ( u.a. differenzierte Stadtstaatenwertung) Anreizgerecht (Viskosität statt Hypersensibilität bei Einnahmenveränderungen) 3. Modernisierte Sonder-BEZ Für den Preis der Bundesstaats im Wandel Kosten der Kleinheit, demografischer Wandel ( Remanenzen, Strukturschwäche, ggf. Hauptstadt) Finanzierung des Modellübergangs (Altschulden, Glättung d. Änderungseffekte) 4. Steuerregionalisierung (Thöne 2014) Ausreichender LFA + BEZ schaffen faire Handicaps Partielle Tarifautonomie der Länder Für Landes-ESt; Landes-GrSt; GrEst (de lege lata) Erbschaftsteuer nur, wenn breite BMG und flacherer Tarif Dr. Michael Thöne 9

10 Wie realistisch ist das? Derzeit in den Administrationen offenbar hohe Präferenz für schnelle Einigungen Gut! ( wenn klar wäre, worüber man sich einigen muss.) Verständlich! ( denn wer möchte diese Diskussionen in den Bundestagswahlkampf tragen?) Pragmatisch! ( denn der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach). Aber: Ein schlechter Finanzausgleich hemmt Länder und Bund für Jahre Risiko: Länder können ihre sich wandelnden Aufgaben nicht mehr angemessen bewältigen. Risiko: Einige Länder werden ohne Not die Schuldenbremse brechen. Risiko: Schleichende Marginalisierung der Länderpolitik setzt sich fort. Dr. Michael Thöne 10

11 Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln FiFo Institute for Public Economics, University of Cologne Vielen Dank Fortsetzung des Dialogs: Dr. Michael Thöne

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