Rechtliche Grundlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Grundlagen"

Transkript

1 Bundesverfassung Kompetenzen Bund / Bundesländer / Gemeinden Hoheitsverwaltung (Staat als Träger öffentlicher Gewalt) Gesetze Verordnungen Bescheide Privatwirtschaftsverwaltung (Staat als Träger privatrechtlicher Berechtigungen und Verpflichtungen) Eigenwirtschaftliche Betätigung Vergabe öffentlicher Aufträge Subventionierung 3.1

2 Hoheitsverwaltung: Bund Gesetzgebung + Vollziehung (Art.10 u.a.) Gesetzgebung (Vollziehung Länder) (Art.11 u.a.) Grundsatzgesetzgebung (Ausführungsgesetzgebung + Vollziehung Länder) (Art. 12 u.a.) Bundesländer Gesetzgebung + Vollziehung (Art. 15) Ausführungsgesetzgebung + Vollziehung Gemeinden Eigener Wirkungsbereich (Art. 118) (Übertragener Wirkungsbereich) Privatwirtschaftsverwaltung: Alle Gebietskörperschaften in gleicher Weise 3.2

3 Zuständigkeit für Raumplanung/Raumordnung (Hoheitsverwaltung) Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht Artikel 15 (Generalklausel) - keine besondere, für sich bestehende Verwaltungsmaterie - komplexer Begriff (Querschnittsmaterie) - Bund/Länder/Gemeinden können raumordnende Tätigkeiten entfalten, aber nur in Sachgebieten, die nach der Kompetenzaufteilung laut Verfassung in ihre Zuständigkeit fallen - Bund/Länder können (nur) die in ihren Zuständigkeitsbereich fallende raumwirksame Planung in Gesetzen regeln Örtliche Raumplanung: Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (Art. 118, Abs.3) 3.3

4 Zuständigkeit für Raumplanung/Raumordnung (Hoheitsverwaltung) Bund: Verkehrswesen: Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt (Donau, Bodensee, Grenzgewässer, sonst Vollziehung Land) Bundesstraßen Post- und Fernmeldewesen Bergwesen Forstwesen Wasserrecht, Wildbachverbauung, Wasserstraßen Schulwesen (teilweise) Starkstromwege (über zwei oder mehrere Länder) Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie Militärische Angelegenheiten Denkmalschutz Grenzvermarkung Volkszählungen [Raumplanung (soweit Kompetenz des Bundes)] 3.4

5 Zuständigkeit für Raumplanung/Raumordnung (Hoheitsverwaltung) Länder: Naturschutz, Landschaftsschutz Ortsbildpflege Landwirtschaft Straßen (ausgenommen Bundesstraßen) Sportwesen Bestattungswesen Heil- und Pflegeanstalten (Ausführungsgesetze) Kindergärten Schulwesen (teilweise) Starkstromwege (innerhalb des Landes Ausführungsgesetze) Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung (teilweise) Baurecht Örtliche und überörtliche Raumplanung (soweit Kompetenz der Länder) 3.5

6 Zuständigkeit für Raumplanung / Raumordnung (Hoheitsverwaltung) Gemeinden (Eigener Wirkungsbereich, Art. 118): Alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemein-schaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden z. B.: Örtliche Baupolizei Örtliche Raumplanung Verkehrsflächen der Gemeinde Aber: Aufsichtsrecht Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich, wenn überörtliche Interessen in besonderem Maße berührt werden. Versagung der Genehmigung nur dann, wenn Bevorzugung überörtlicher Interessen eindeutig gerechtfertigt ist. (Art. 119a, Abs.8 ) 3.6

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T WS 2009/2010 Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Bundesstaat Art 10 B-VG: GG Bund V Bund Art 11 B-VG: GG Bund V Land Art 12 B-VG:

Mehr

Raumplanung als öffentliche Aufgabe. Teil 1. Territoriale Gliederung. Einleitung. Akteure. Raum. Europa. Europäische Union. Bund. Österreich.

Raumplanung als öffentliche Aufgabe. Teil 1. Territoriale Gliederung. Einleitung. Akteure. Raum. Europa. Europäische Union. Bund. Österreich. Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und ländliche Neuordnung Raumplanung als öffentliche Aufgabe Teil 1 Einleitung Territoriale Gliederung

Mehr

Gemeinde-Selbstverwaltung

Gemeinde-Selbstverwaltung Allgemeine Raumplanung 8/1 Gemeinde-Selbstverwaltung Alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen oder geeignet

Mehr

Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KREUZEN SIE AN!

Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KREUZEN SIE AN! JA ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 7. KAPITEL: BUNDESSTAAT 1. KREUZEN SIE AN! ZWEI STAATSORGANISATIONEN; ZWEI RECHTSORDNUNGEN

Mehr

Schulerhalter. Gemeinden: allgemein bildende Pflichtschulen Land: einige Sonderschulen, Fachschulen Bund: mittlere und höhere Schulen, Praxisschulen

Schulerhalter. Gemeinden: allgemein bildende Pflichtschulen Land: einige Sonderschulen, Fachschulen Bund: mittlere und höhere Schulen, Praxisschulen Öffentliche Schulen: Schulerhalter Gemeinden: allgemein bildende Pflichtschulen Land: einige Sonderschulen, Fachschulen Bund: mittlere und höhere Schulen, Praxisschulen Privatschulen: Gebietskörperschaften,

Mehr

Baurecht im weiteren Sinn: alle Rechtsvorschriften, die die Errichtung von Bauwerken regeln

Baurecht im weiteren Sinn: alle Rechtsvorschriften, die die Errichtung von Bauwerken regeln VU WIRTSCHAFTSVERFASSUNGS- UND WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT 148.067 Baurecht Oö im Überblick Teil 1 BEGRIFF BAURECHT Baurecht im weiteren Sinn: alle Rechtsvorschriften, die die Errichtung von Bauwerken

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

I. Baurecht. A) Allgemeines. 1 Geltungsbereich

I. Baurecht. A) Allgemeines. 1 Geltungsbereich I. Baurecht A) Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt das Bauwesen im Land Niederösterreich. (2) Durch dieses Gesetz werden 1. die Zuständigkeit des Bundes für bestimmte Bauwerke (z. B.

Mehr

Das föderale politische System in Österreich

Das föderale politische System in Österreich Das föderale politische System in Österreich Agenda Das bundesstaatliche Prinzip Die Kompetenzen der Bundesländer Die Gesetzgebung von Bund und Land Gesamtstruktur (inkl. Gemeinden) Gemeindeverbände und

Mehr

Muster einer Klausurarbeit

Muster einer Klausurarbeit 1 Muster einer Klausurarbeit NAME: Punkte (50) 1. Aufgabe: Prüfen Sie nachstehende Aussagen auf ihre Der Begriff Staat wird durch die drei Staatselemente, nämlich Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt

Mehr

Ein Bibliotheksgesetz in Österreich? BIS Konstanz, 12. September 2012 Mag. Gerald Leitner, BVÖ-Geschäftsführer

Ein Bibliotheksgesetz in Österreich? BIS Konstanz, 12. September 2012 Mag. Gerald Leitner, BVÖ-Geschäftsführer Ein Bibliotheksgesetz in Österreich? BIS Konstanz, 12. September 2012 Mag. Gerald Leitner, BVÖ-Geschäftsführer Eine Stadtbibliothek halte ich für ein Menschenrecht Josef Winkler, Josef Winkler, Präsident

Mehr

Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland

Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland Thomas Bunge, Dessau/Berlin Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland Referat auf der Abschlusstagung zum Forschungsprojekt Transnationale strategische Umweltprüfung

Mehr

Teil 3. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung, SS08, Teil 3

Teil 3. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung, SS08, Teil 3 Teil 3 1 III. Allgemeine rechtliche Grundlagen 2 Stufenbau der Rechtsordnung 3 a) Die Bundesverfassung An der Spitze steht das B-VG (Die Verfassung) Sie enthält Regeln über die Organe des Bundes, der Länder

Mehr

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER ÜBERBLICK 1. Die Hochwasser Richtlinie (EU) 2. Das Wasserrechtsgesetz WRG (Bund) 3. Landesrecht 4. Gemeinderecht 5. Die Verbindlichmachung des

Mehr

Oö. Landtag: Beilage 31/2015, XXVIII. Gesetzgebungsperiode. Bericht

Oö. Landtag: Beilage 31/2015, XXVIII. Gesetzgebungsperiode. Bericht Oö. Landtag: Beilage 31/2015, XXVIII. Gesetzgebungsperiode Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 und das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I 122. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes,

Mehr

Bundesstaatlichkeit, Kompetenzverteilung

Bundesstaatlichkeit, Kompetenzverteilung Bundesstaatlichkeit, Kompetenzverteilung Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic 29.09.2016 Seite 1 Übersicht der heutigen Vorlesung 1. Begriff des Bundesstaates 2. Der schweizerische

Mehr

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer. 3. Einheit: Organisationsformen

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer. 3. Einheit: Organisationsformen VL Gebietskörperschaften als Unternehmer 3. Einheit: Organisationsformen 1 Systematisierung: Unternehmensträgerschaft Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund Länder Gemeinden

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I 1. Vervollständigen Sie den folgenden Text! Die Rechtsordnung sieht als Rechtssatzform der Verwaltung den Bescheid und die Verordnung vor. Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Rechtsnorm einer Verwaltungsbehörde.

Mehr

Erläuternde Bemerkungen

Erläuternde Bemerkungen Erläuternde Bemerkungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses in Tirol I. Allgemeines A. Die Schaffung

Mehr

Einwohnergemeinde Fislisbach

Einwohnergemeinde Fislisbach Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom

Mehr

Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit

Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit 1 Gegenstand der kommunalen Zusammenarbeit Aufgaben und Befugnisse der kommunalen Körperschaften im eigenen

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 1/827

Landtag Brandenburg Drucksache 1/827 Landtag Brandenburg Drucksache 1/827 1. Wahlperiode Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) A Problem Das Straßenrecht im Land Brandenburg ist für die Straßen, die nicht

Mehr

ÖSTERREICHISCHER GEMEINDEBUND. Amtsleiterseminar StVO. Flotzinger

ÖSTERREICHISCHER GEMEINDEBUND. Amtsleiterseminar StVO. Flotzinger Amtsleiterseminar 2011 StVO 1 Gliederung Grundsätze der StVO Begriffsbestimmungen Rollen der Gemeinde in der StVO Umsetzung nach der Oö. GemO 1990 Exkurs: Querverweise auf StVO Exkurs: 23. StVO Novelle

Mehr

über die lineare Kürzung der Kantonsbeiträge während der Jahre 2002 bis 2004

über die lineare Kürzung der Kantonsbeiträge während der Jahre 2002 bis 2004 Verordnung vom 19. Februar 2002 Inkrafttreten: 01.01.2002 über die lineare Kürzung der Kantonsbeiträge während der Jahre 2002 bis 2004 Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Dekret vom 7.

Mehr

1 Ob 230/16d. gefasst:

1 Ob 230/16d. gefasst: 1 Ob 230/16d Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger und die Hofrätinnen Dr.

Mehr

Amtsverschwiegenheit Aktuelle Lage und Ausblick

Amtsverschwiegenheit Aktuelle Lage und Ausblick Amtsverschwiegenheit Aktuelle Lage und Ausblick 9. Mai 2017 Übersicht 1. Allgemeines Amtsverschwiegenheit, Auskunftspflicht und Datenschutz 2. Verhältnis zwischen Amtsverschwiegenheit, Auskunftspflicht

Mehr

Isolation oder Kooperation? Die Zukunft der Gemeinden. Kommunale Sommergespräche 22. Juli 2016

Isolation oder Kooperation? Die Zukunft der Gemeinden. Kommunale Sommergespräche 22. Juli 2016 Isolation oder Kooperation? Die Zukunft der Gemeinden Kommunale Sommergespräche 22. Juli 2016 Was Sie heute erwartet (Ihnen droht ;-) 1. Daten als Basis: Stadt und Land als Gegensatz? 2. Politische Entscheidungsfindung

Mehr

Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) Stadtverordnetenversammlung

Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) Stadtverordnetenversammlung Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) 1 Stadtverordnetenversammlung 1) Entsprechend 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließt die Stadtverordnetenversammlung über

Mehr

Kooperation in der Regionalplanung

Kooperation in der Regionalplanung Kooperation in der Regionalplanung Das Überschreiten der Grenze stellt eine Grundproblematik in der dar. Örtliche Ebene Regionale Ebene Landes Ebene Staats Ebene Europäische Ebene Zwischenstaatliche Regionalplanung

Mehr

1. Probeklausur im Schweizerischen Staatsrecht I

1. Probeklausur im Schweizerischen Staatsrecht I . Probeklausur im Schweizerischen Staatsrecht I Vorbemerkungen: Dies ist eine freiwillige Probeklausur zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung des Grundstudiums. Wir empfehlen Ihnen, keine Hilfsmittel

Mehr

Privatrechtsfähigkeit der Länder und Vermögensdispositionen

Privatrechtsfähigkeit der Länder und Vermögensdispositionen Foster Europe Institut für Föderalismus Statuskonferenz Föderalismus in Österreich Wien, Diplomatische Akademie, 29. September 2016 Privatrechtsfähigkeit der Länder und Vermögensdispositionen Vorlesung

Mehr

Österreichische Raumordnungskonferenz

Österreichische Raumordnungskonferenz Geschäftsstelle beim Bundeskanzleramt Österreichische Raumordnungskonferenz Geschäftsordnung (Stand: Beschluss der Stellvertreterkommission vom 22. Juni 1995) Vorwort Raumordnung und Raumplanung werden

Mehr

Verzeichnis der Publikationen (in chronologischer Reihenfolge)

Verzeichnis der Publikationen (in chronologischer Reihenfolge) Dr. Reinhold MORITZ Verzeichnis der Publikationen (in chronologischer Reihenfolge) Darf die Nichtentbindung von einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht der Beweiswürdigung unterzogen werden? Österreichische

Mehr

Artikel 94. (2) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten

Artikel 94. (2) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten Artikel 94. (2) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten anstelle der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein Instanzenzug von der Verwaltungsbehörde an die ordentlichen

Mehr

Funktionenübersicht. über die Isteinnahmen und Istausgaben

Funktionenübersicht. über die Isteinnahmen und Istausgaben Funktionenübersicht über die Isteinnahmen und Istausgaben - 77 - 1. Zusammenstellung 0 Allgemeine Dienste 1.332.740.886,23 5.839.505.369,67 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten

Mehr

Politische Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung in der Bezirksstadt

Politische Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung in der Bezirksstadt Politische Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung in der Bezirksstadt Die Bezirkshauptstadt Schwaz mit derzeit 13.583 Einwohnern (davon ca. 13.000 Hauptwohnsitze Stand 1.9.2009)

Mehr

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/135 Landtag 19. Wahlperiode 10.11.15 Mitteilung des Senats vom 10. November 2015 Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven Mitteilung

Mehr

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Univ.-Prof. Dr. Professor FUNK in der Stellungnahme vom 11.11.2005 zur Rechtssache

Mehr

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Dana Kupke Fachanwältin für Verwaltungsrecht MASLATON

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/ Regierungsvorlage

10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/ Regierungsvorlage 10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/1-2012 Regierungsvorlage G e s e t z vom, mit dem das Kärntner Feuerwehrgesetz und das Kärntner Katastrophenhilfegesetz geändert werden Der Landtag von Kärnten hat

Mehr

Zu dem vom Bundeskanzleramt, Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform, übermittelten

Zu dem vom Bundeskanzleramt, Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform, übermittelten 38/SN-168/ME XXIII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Ö S T E R R E I C H I S C H E N O T A R I A T S K A M M E R Bundeskanzleramt Österreich Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform

Mehr

Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Artikel I. Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert:

Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Artikel I. Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert: Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 Artikel I Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard

Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Gemeinden Workshop Gemeindekooperationen Chancen nutzen Potenziale erschließen Innsbruck, 17. April 2012 Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard Art 116b B-VG als

Mehr

ZustAO Beih. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

ZustAO Beih. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sowie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis für Versorgungsempfänger

Mehr

Korruptionsstrafrecht. Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012

Korruptionsstrafrecht. Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 Korruptionsstrafrecht Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 Was ist Korruption? Missbrauch eines öffentlichen Amtes zu privatem Vorteil Kernbereich: Bestechlichkeit von Organen mit öffentlichen Funktionen

Mehr

Teil 4. Grundlagen und Praxis der Medizinischen Versorgung SS06, Teil IV 1

Teil 4. Grundlagen und Praxis der Medizinischen Versorgung SS06, Teil IV 1 Teil 4 Grundlagen und Praxis der Medizinischen Versorgung SS06, Teil IV 1 IV. Wiederholung und Vertiefung: Gesetzgebung und Vollziehung im Gesundheitswesen Grundlagen und Praxis der Medizinischen Versorgung

Mehr

Stärken und Schwächen

Stärken und Schwächen Dr. Peter SALINGER Bezirkshauptmann von Vöcklabruck 433/AVORL-K - Ausschussvorlage 1 von 9 Stärken und Schwächen der Rahmenbedingungen einer Bezirkshauptmannschaft im Hinblick auf Bürgernähe und Effizienz

Mehr

Die Gemeinden und die neue Landesverwaltungs gerichtsbarkeit

Die Gemeinden und die neue Landesverwaltungs gerichtsbarkeit Die Gemeinden und die neue Landesverwaltungs gerichtsbarkeit Was ändert sich, was bleibt, wen (be)trifft sie und warum am 1.1.2014 die Welt trotzdem nicht untergehen wird Bundesfachtagung FLGÖ am 12.9.2012

Mehr

Weisungsfreie Verwaltung und Ausgliederung von Aufgaben der Verwaltung

Weisungsfreie Verwaltung und Ausgliederung von Aufgaben der Verwaltung 160/PRVOR-K - Präsidiumsvorlage 1 von 6 Dr. PETER KOSTELKA Beilage 1 Weisungsfreie Verwaltung und Ausgliederung von Aufgaben der Verwaltung Im Anschluss an die Diskussion des Themas Weisungsbindung und

Mehr

Gesetz über Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei (Landes-Sicherheitsgesetz) 1. Abschnitt Lärmstörungen.

Gesetz über Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei (Landes-Sicherheitsgesetz) 1. Abschnitt Lärmstörungen. Landesrecht Bundesland Vorarlberg Inkrafttretensdatum 11.12.2013 Fundstelle LGBl. Nr. 1/1987, 57/1994, 58/2001, 27/2005, 61/2013 Titel Gesetz über Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei (Landes-Sicherheitsgesetz)

Mehr

Öffentlicher Belang Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Öffentlicher Belang Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Anlage 1 Öffentlicher Belang Behörden und sonstige Träger Abfallbeseitigung der Entsorgungsverband Saar *) das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz **) Agrarstruktur Arbeitsschutz Verbraucherschutz die

Mehr

Die Föderalismusreform und die Auswirkungen auf die Umweltgesetzgebung

Die Föderalismusreform und die Auswirkungen auf die Umweltgesetzgebung Die Föderalismusreform und die Auswirkungen auf die Umweltgesetzgebung Nadja Salzborn Fachgebiet I 2.1 Rechtswissenschaftliche Umweltfragen Überblick Föderalismus in Deutschland Hindergründe Föderalismusreform

Mehr

Birnenleben - Internationaler Streuobstkongress. Fachblock III: Raumordnung, Architektur und Kulturlandschaft- Widerspruch oder Symbiose?

Birnenleben - Internationaler Streuobstkongress. Fachblock III: Raumordnung, Architektur und Kulturlandschaft- Widerspruch oder Symbiose? Birnenleben - Internationaler Streuobstkongress Fachblock III: Raumordnung, Architektur und Kulturlandschaft- Widerspruch oder Symbiose? Grundlagen und Beispiele aus der Raumordnung Elisabeth Stix Österreichische

Mehr

Verbandssatzung. Satzung des Zweckverbandes. Verbandssatzung des Zweckverbandes WestAllianz München

Verbandssatzung. Satzung des Zweckverbandes. Verbandssatzung des Zweckverbandes WestAllianz München Verbandssatzung Satzung des Zweckverbandes Die Gemeinden Bergkirchen, Karlsfeld, Maisach, Odelzhausen, Pfaffenhofen a. d. Glonn und Sulzemoos schließen sich gem. Art. 18 des Gesetzes über die kommunale

Mehr

Gemeinden, Städte, Grundlagen. GS Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS

Gemeinden, Städte, Grundlagen. GS Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS Gemeinden, Städte, Grundlagen GS Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS 13.10.2010 Das föderale System Österreichs Die Republik Österreich hat eine Fläche von 83.871 km² ca. 8,3 Millionen Einwohner Österreich ist

Mehr

Direkte Demokratie im parlamentarischen System

Direkte Demokratie im parlamentarischen System Christian Gebhardt Direkte Demokratie im parlamentarischen System Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern A2001 4120 ERGON VERLAG Inhalt Einfuhrung 15 Abkürzungsverzeichnis 19 Teil 1: Direkte Demokratie

Mehr

4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN

4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN 4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN SYSTEMATISIERUNG(1) Unternehmensträgerschaft: Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund (zb ÖBIB: http://www.oebib.gv.at/beteiligungen/) Länder

Mehr

ALPENKONVENTION. Das Durchführungsprotokoll Bodenschutz. LFI-Hotel / Linz 29. September 2016

ALPENKONVENTION. Das Durchführungsprotokoll Bodenschutz. LFI-Hotel / Linz 29. September 2016 ALPENKONVENTION Das Durchführungsprotokoll Bodenschutz LFI-Hotel / Linz 29. September 2016 Josef Essl CIPRA Österreich Alpenkonventionsbüro josef.essl@cipra.org Wer ist die CIPRA 1952: Gründung von CIPRA

Mehr

4/6/2016. Parlamentgesetz. Art. 166 Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge

4/6/2016. Parlamentgesetz. Art. 166 Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge Anforderungen an die Formulierung von Bestimmungen zur Delegation der Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge an den Bundesrat Forum de législation du 25 février 2016 Ridha Fraoua Art. 166 Beziehungen

Mehr

Gemeindeorganisation. Ausbildungslehrgang für Bausachbearbeiter und Bauamtsleiter

Gemeindeorganisation. Ausbildungslehrgang für Bausachbearbeiter und Bauamtsleiter Ausbildungslehrgang für Bausachbearbeiter und Bauamtsleiter Gemeindeorganisation Einfachgesetzliche Organisationsbestimmungen für f Kärntens Gemeinden Teil 2 Dr. Markus Matschek 1 Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

Informationsveranstaltung. «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen. KUSPO Münchenstein. 31. Oktober 2014

Informationsveranstaltung. «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen. KUSPO Münchenstein. 31. Oktober 2014 Informationsveranstaltung «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen KUSPO Münchenstein 31. Oktober 2014 Übersicht USG Bundesverfassung Bundesgesetz über den Umweltschutz Grundsätze und

Mehr

A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 Tel. (01) /0 REPUBLIK ÖSTERREICH Fax (01) /2699 od BUNDESKANZLERAMT DVR: GZ 600.

A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 Tel. (01) /0 REPUBLIK ÖSTERREICH Fax (01) /2699 od BUNDESKANZLERAMT DVR: GZ 600. A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 Tel. (01) 531 15/0 REPUBLIK ÖSTERREICH Fax (01) 531 15/2699 od. 2823 BUNDESKANZLERAMT DVR: 0000019 GZ 600.824/8-V/2/98 An alle Bundesministerien und die Sektionen I, II, IV,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 14. Juni 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 14. Juni 2013 Teil I 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 14. Juni 2013 Teil I 87. Bundesgesetz: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Sozialversicherung (NR: GP XXIV RV

Mehr

Planungshoheit und kommunale Selbstverwaltung

Planungshoheit und kommunale Selbstverwaltung A 2006/6003 Alma Werner-Jensen Planungshoheit und kommunale Selbstverwaltung Nomos Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Erster Teil 15 I. Demokratie und kommunale Selbstverwaltung 15 1. Demokratie 15 1.1 Begriff

Mehr

Gemeindeverfassung Buchberg. ab

Gemeindeverfassung Buchberg. ab 1 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 ab 1.1.2012 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 Zugunsten der guten Lesbarkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche Form Die

Mehr

Regelung der Befugnisse der Ausschüsse des Kreistages gemäß 41 Abs. 3 KrO NRW vom 16.12.2014

Regelung der Befugnisse der Ausschüsse des Kreistages gemäß 41 Abs. 3 KrO NRW vom 16.12.2014 Ausschüsse - Befugnisregelung 4.5 Regelung der Befugnisse der Ausschüsse des Kreistages gemäß 41 Abs. 3 KrO NRW vom 16.12.2014 Kreistag: 15.12.2014 Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat aufgrund des 41

Mehr

5 Haushaltsquerschnitt: Gliederung der Ausgaben nach Ausgabegruppen und Funktionen, Regierungsentwurf 2012

5 Haushaltsquerschnitt: Gliederung der Ausgaben nach Ausgabegruppen und Funktionen, Regierungsentwurf 2012 Monatsbericht 22.08.2010 Monatsbericht 5 Haushaltsquerschnitt: Glieung nach Ausgabegruppen und Funktionen, Regierungsentwurf 2012 Zurück zum Inhaltsverzeichnis Tabelle 5: Haushaltsquerschnitt: Glieung

Mehr

Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)

Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) Nds. Feiertagsgesetz NFeiertagsG 253 Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) In der Fassung vom 7. März 1995 (Nds. GVBl. 1995 S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2005 (Nds.

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationrecht. 16. Januar 2013

Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationrecht. 16. Januar 2013 Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationrecht 16. Januar 2013 4. Teil: Bundesstaat C. Gesetzgebung im Bundesstaat V. Ungeschriebene Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes VI. Landesgesetzgebungszuständigkeit

Mehr

Textgegenüberstellung zum Begutachtungsentwurf der Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2016

Textgegenüberstellung zum Begutachtungsentwurf der Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2016 Beilage zu Verf-2013-8208/35-May Textgegenüberstellung zum Begutachtungsentwurf der Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2016 Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö.

Mehr

Art 16 Abs 1 Oö Landes-Verfassungsgesetz: Die Gesetzgebung des Landes wird vom Landtag ausgeübt.

Art 16 Abs 1 Oö Landes-Verfassungsgesetz: Die Gesetzgebung des Landes wird vom Landtag ausgeübt. NAME: BEWERTUNGSHINWEISE: Matr.-Nr.: Punkte [50] Bei den AUFGABEN KREUZEN SIE AN : 1/2 Punkt pro richtiger Antwort. Bei den AUFGABEN STREICHEN SIE FEHLERHAFTE PASSAGEN : je 1 Punkt Abzug für nicht gesehene

Mehr

Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH)

Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH) Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH) Vom 13. Februar 2007 (GVBl 2007, 11) geändert durch Verordnung

Mehr

eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING

eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING Jahrestagung 2011 für Sicherheit im Bergbau Wesentliche Rechtsgrundlagen - eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING Bad Bleiberg 9. Juni 2011 1 Agenda Was versteht man unter Recht Recht? Einleitung Charakteristika

Mehr

Einkommensteuer. Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen. Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde

Einkommensteuer. Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen. Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde Oberbürgermeister a.d. Einkommensteuer Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde Neben der örtlichen Produktion (Gewerbesteuer)

Mehr

Gesetz vom., mit dem das Kärntner Aufzugsgesetz geändert wird

Gesetz vom., mit dem das Kärntner Aufzugsgesetz geändert wird September 2012 Begutachtungsentwurf z. Zl. 01-VD-LG-1520/5-2012 Gesetz vom., mit dem das Kärntner Aufzugsgesetz geändert wird Te x t g e g e n ü b e r s t e l l u n g Geltende Fassung Gesetz vom 13. April

Mehr

Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit

Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit Bei der Prüfung der gegenständlichen Beschwerde sind beim erkennenden Gericht aus folgenden Gründen Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der durch 20 VGW-DRG bewirkten

Mehr

Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz

Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz Gesetzgebung (Art. 70 f. GG) Vollziehung (Art. 83 ff. GG) Rechtsprechung (Art. 95 ff. GG) Auswärtige Beziehungen (Art. 32 GG) Finanzverfassung (Art. 104a GG). Folie

Mehr

Bundes- und Landeskompetenzen im Bereich der Exekutive (Art. 30, 83 GG)

Bundes- und Landeskompetenzen im Bereich der Exekutive (Art. 30, 83 GG) es- und eskompetenzen im Bereich der Exekutive (Art. 30, 83 GG) Grundsatz: eskompetenz. Siehe näher: Art. 83 ff. GG (aber nicht für Kompetenzen des espräsidenten und der esregierung, diese folgen aus Art.

Mehr

Entscheidungsfaktoren in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Windenergie im Landkreis Aurich

Entscheidungsfaktoren in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Windenergie im Landkreis Aurich Recht und Rhetorik 4 Entscheidungsfaktoren in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Windenergie im Landkreis Aurich Bearbeitet von Frank Puchert 1. Auflage 2010. Buch. 240 S. Hardcover ISBN 978 3

Mehr

DIE BELGISCHEN PARLAMENTE UND IHRE INTERNATIONALEN ZUSTÄNDIGKEITS- BEREICHE

DIE BELGISCHEN PARLAMENTE UND IHRE INTERNATIONALEN ZUSTÄNDIGKEITS- BEREICHE DIE BELGISCHEN PARLAMENTE UND IHRE INTERNATIONALEN ZUSTÄNDIGKEITS- BEREICHE Diese Broschüre gibt dem Leser einen kurzen und vereinfachten Einblick in die Verteilung der Zuständigkeiten im föderalen Belgien.

Mehr

Gemeindekooperationen in NÖ. Bürgermeisterkonferenz

Gemeindekooperationen in NÖ. Bürgermeisterkonferenz Bürgermeisterkonferenz Gemeindekooperationen in NÖ Information der Abteilung Gemeinden (Stand 21.3.2012) Nach 1 NÖ GO sind Gemeinden Gebietskörperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Carsten Roth 3. TEST SS 2012 NAME: Matr.-Nr.: Punkte [50] BEWERTUNGSHINWEISE: Bei den AUFGABEN KREUZEN SIE AN : 1 Punkt pro vollständig richtigem Dreier-Block;

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW Stand und Perspektiven

Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW Stand und Perspektiven Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW Stand und Perspektiven Workshop des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW am 27.

Mehr

J U R I S T I S C H E S T R U K T U R A N A LY S E F Ü R D I E F R E I S TA D T E I S E N S TA D T

J U R I S T I S C H E S T R U K T U R A N A LY S E F Ü R D I E F R E I S TA D T E I S E N S TA D T IFOER 3 J U R I S T I S C H E S T R U K T U R A N A LY S E F Ü R D I E F R E I S TA D T E I S E N S TA D T I F O E R 3 A M I N A B D A L L A 0 6 2 6 2 9 8 A N D R E A G R U B E R 0 6 2 6 0 1 3 S AYA K

Mehr

Ludersdorf - Wilfersdorf. örtliche R A U M P L A N U N G warum für wen wofür wie. Raumplanerin Ingrid Eberl

Ludersdorf - Wilfersdorf. örtliche R A U M P L A N U N G warum für wen wofür wie. Raumplanerin Ingrid Eberl warum für wen wofür wie Raumplanerin Ingrid Eberl ingrid@eberl.cc 07.06.2017 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (StROG) 2010 Landesgesetzblatt Nr. 49/2010 in der geltenden Fassung des warum Zur Sicherung

Mehr

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO- Novelle)

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO- Novelle) Entwurf Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO- Novelle) Der Nationalrat hat beschlossen: Die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom. Dezember 00 über die Berufsbildung, insbesondere die Artikel

Mehr

UPDATE VERANSTALTUNGSRECHT

UPDATE VERANSTALTUNGSRECHT UPDATE VERANSTALTUNGSRECHT Eventnet Wien-Veranstaltung am 15.10.2014 Vögl / Update VR DIE EBENEN DES VERANSTALTUNGSRECHTS BASISEBENE: (Wr.) Veranstaltungsgesetz + VeranstaltungsstättenG gilt für öffentliche

Mehr

VL Wirtschaftsbereiche. Energie und Infrastruktur

VL Wirtschaftsbereiche. Energie und Infrastruktur VL Wirtschaftsbereiche Energie und Infrastruktur 1 Grundlagen (1) Energierecht im engeren Sinne: Erzeugung, Transport, Handel, Verbrauch von Strom und Gas Energierecht im weiteren Sinne: Kernenergierecht,

Mehr

1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich. sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und Ansprüche)

1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich. sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und Ansprüche) Prüfschema zur Zulässigkeit von Eingriffen in Freiheitsrechte 1 (Art. 36 BV) 1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und

Mehr

H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut

H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut Aufgrund der 3, 34 und 42 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 19.06.1987 (GBl. S. 289), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit

Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit Im Änderungsmodus durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ZB1, an die ab Januar 2016 geltende Rechtslage übergangsweise bis zum Vorliegen einer aktualisierten Version angepasst.

Mehr

Vergnügungssteuer : Bundesländer im Vergleich. Univ.-Lektor RA Dr. Walter Schwartz

Vergnügungssteuer : Bundesländer im Vergleich. Univ.-Lektor RA Dr. Walter Schwartz Vergnügungssteuer : Bundesländer im Vergleich Univ.-Lektor RA Dr. Walter Schwartz Historischer Überblick I Beginn des Glücksspiels als staatliche Einnahmequelle 1751 gründete Maria Theresia das Zahlenlotto

Mehr

Was sind ÖREB? Ziele und Vorgaben für den ÖREB-Kataster Woraus besteht der ÖREB-Kataster? Die Herausforderungen

Was sind ÖREB? Ziele und Vorgaben für den ÖREB-Kataster Woraus besteht der ÖREB-Kataster? Die Herausforderungen Ziele des ÖREB-Katasters Workshop ÖREB-Kataster und Nutzungsplanung der KPK 03. Juli 2013 in Bern Bernhard Künzler Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Agenda Was sind ÖREB? Ziele und Vorgaben

Mehr

NÖ Spielplatzgesetz 2002

NÖ Spielplatzgesetz 2002 NÖ Spielplatzgesetz 2002 Stammgesetz 124/02 2002-12-20 Blatt 1-2 0 Ausgegeben am Jahrgang 2002 124. Stück Der Landtag von Niederösterreich hat am 3. Oktober 2002 beschlossen: NÖ Spielplatzgesetz 2002 Der

Mehr

Landesgesetzblatt für Wien

Landesgesetzblatt für Wien Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 1998 Ausgegeben am 12. Februar 1998 10. Stück! Gesetz: Symbole der Bundeshauptstadt Wien. 57! Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien Der Wiener Landtag hat

Mehr