Kinderschutzfachkraft

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1 1 forschen beraten gestalten Kinderschutzfachkraft Insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a/b SGB VIII, 4 KKG (Kursreihe 12) Berufsbegleitende Zusatzqualifizierung am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Frankfurt a. M Ausschreibung / Organisatorisches / Anmeldung

2 2 Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft 8a/b SGB VIII, 4 KKG Zielgruppe: Der Zertifikatskurs richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien / privaten Trägern, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen der 8a/b SGB VIII, 4 KKG übernehmen. Dazu gehören z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die: 1. als insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamts für freie Träger (z. B. als FachberaterIn) zur Verfügung stehen werden. 2. als insoweit erfahrene Fachkraft bei einem freien Träger, die sich mit trägerinternen Umsetzungen befassen. 3. als externe insoweit erfahrene Fachkraft, die bei schwierigen Fallberatungen vom freien Träger hinzugezogen werden. Seminarleitung Ulrike Grob-Weidlich. Frau Grob-Weidlich ist Diplom-Sozialarbeiterin (FH) und hat einen Master of Arts Management in Social Organisations (MA), ihr Profil wird durch eine zertifizierte Weiterbildung zur systemische Familienberaterin und zum Coach abgerundet. Hauptberuflich ist Frau Grob-Weidlich bei der Stadt Worms als stellvertretende Leiterin der Abteilung 5.05 Jugendhilfen und soziale Dienste tätig, weiterhin ist sie für Qualitätsentwicklung und die Koordination Netzwerk Kinderschutz zuständig. Gastreferentinnen /-referenten: Herr Prof. Rolf Jox Professor für Recht an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abt. Köln Herr Prof. Dr. Matthias Kieslich Leiter der Neurologie, Neurometabolik und Prävention der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsklinik Frankfurt a. M. Herr Hans-Georg Weigel Berater für Organisationen, Teams und Führungskräfte Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) Frankfurt a. M. Termine Die 3 Seminarblöcke à 2 Tage finden statt wie folgt: Modul 1: Modul 2: Modul 3: Diese beginnen jeweils am ersten Tag um 10:00 Uhr und enden am zweiten Tag um 17:00 Uhr. Ausnahme: Das 3. Modul endet um ca Uhr. Ort St. Bonifatiuskloster, Hünfeld bei Fulda Klosterstraße Hünfeld Website: Abschluss Zertifikat

3 3 Kosten Seminargebühr 850,- zzgl. Verpflegungskosten 65,50 (TP1) oder Übernachtungs- und Verpflegungskosten 98,50 (TP2) ggfs. Vorübernachtung bei Vorabendanreise 44,50 (VÜ) Anmeldung / Organisatorisches Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. Tel: 069 / Fax: 069 / Zeilweg Frankfurt am Main veranstaltungen@iss-ffm.de 1. Das Konzept Seit der Einführung des SGB VIII sind das Jugendamt und die freien Träger aufgefordert, Vereinbarungen abzuschließen, die eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln. Dazu markiert der Paragraph 8a SGB VIII wichtige Interventionspunkte im Prozess und sieht bestimmte Verfahrensschritte für die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe vor (Gefährdungseinschätzung, Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und jungen Menschen). Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 ist der Schutzauftrag eindeutiger gefasst worden. Das Jugendamt ist beim Vorliegen eines eindeutigen Verdachtsfalls verpflichtet, in jedem Fall das Gefährdungsrisiko in Zusammenwirken mit mehreren Fachkräften einzuschätzen. ( 8a Abs. 1 SGB VIII). Über Vereinbarungen, die der öffentliche Träger verantwortlich initiieren muss, ist zu sichern, dass der freie Träger den Schutzauftrag nach den rechtlichen Vorgaben nach 8a Abs. 4 SGB VIII wahrnimmt und entsprechende Verfahren vorhält. Jugendamt sowie freie und private Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben sicherzustellen, dass Eltern und Jugendliche in den Einschätzungsprozess mit einbezogen werden, sofern dies den Schutz des Kindes nicht in Frage stellt. Aufgrund von 8b SGB VIII (neu) haben künftig Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, und Träger von Einrichtungen einen solchen auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem überörtlichen Träger. Für den freien Träger ist vom Gesetzgeber die juristische Figur der insoweit erfahrenen Fachkraft geschaffen, die zur Beratung bei Fällen von Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll. Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, diese rechtlichen Vorgaben fachlich auszugestalten. Die insoweit erfahrene Fachkraft braucht als Verfahrens-, Fach- und NetzwerkexpertIn und ProzessbegleiterIn fundiertes Wissen und Kompetenzen in folgenden Bereichen: Wie gestalten sich Rolle und Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen im Zusammenhang mit den 8a und b SGB VIII (Verfahrensanforderungen an Träger, Garantenpflicht, Datenschutz, strafrechtliche Verantwortung)? Was sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Erkennen)? Wie lassen sich Risikoabschätzungen vornehmen (Beurteilen)?

4 4 Welche Schritte sind durch die fallverantwortlichen Fachkräfte einzuleiten (Handeln)? Welche Kooperationspartner gibt es im Kinderschutz und wie können Kooperationsbeziehungen gepflegt werden? Der Zertifikatskurs orientiert sich an diesen Fragestellungen, informiert über aktuelle Entwicklungen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht und bezieht erprobte Konzepte und Erfahrungen aus den letzten Jahren mit ein. Dabei werden im Kurs Methode und Organisation der trägerinternen Ausgestaltung des Schutzauftrages behandelt und stets Fragen zur Kooperation von Trägern der freien Jugendhilfe mit dem Jugendamt und anderen am Kinderschutz beteiligten Systemen (Gesundheitswesen, Justiz) mit in den Blick genommen. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten ReferentInnen wird gesichert, dass auf aktuellste Erfahrungs- und Wissensbestände auch zu speziellen Fragestellungen zurückgegriffen werden kann. 2. Umsetzung Der Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII ) verfolgt zwei zentrale Zielsetzungen: Die kompakte Präsentation (3 Seminarblöcke à 2 Tage) soll es den TeilnehmerInnen ermöglichen, die wesentlichen praxisrelevanten Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen schnell in ihre berufliche Praxis umzusetzen. Dabei werden unterschiedliche Ausgangslagen der TeilnehmerI (z.b. Vorkenntnisse, Arbeitsbereich, öffentlicher bzw. freier Träger) in der Kursgestaltung berücksichtigt. Um Gelerntes zu vertiefen werden im Laufe des Kurses Lerngruppen etabliert. Es werden Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung dargestellt und an praktischen Beispielen erläutert. Hierzu werden Arbeits- und Orientierungshilfen sowie weitere Materialien zur Verfügung gestellt, die direkt in der eigenen Praxis Anwendung finden können. Zusätzlich wird von den Teilnehmenden eine kursbegleitende Aufgabe bearbeitet, die im abschließenden Kolloquium des 3. Moduls im Rahmen der Lerngruppe gemeinsam mit der TutorIn reflektiert wird. 3. Seminarinhalte Die drei Seminarblöcke sind entsprechend diesen Vorgaben gegliedert. Über die Seminargestaltung wird sichergestellt, dass für die Reflexion der Praxis hinreichend Raum bleibt, so dass die TeilnehmerInnen auch ihre eigene Praxisentwicklung und -gestaltung präsentieren und zur Diskussion stellen können. Seminarblock I Rechtliche und fachliche Grundlagen Anlass und Zielsetzungen der 8a und b SGB VIII Der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit den 8a und b SGB VIII o Das Familiengericht als Partner? o Datenschutz o Garantenstellung o Verfahrensstandards Einführung in die Risikoeinschätzung (Risiko- und Schutzfaktoren) Einführung in die Rolle der Kinderschutzfachkraft

5 5 Seminarblock II Rolle, Aufgaben und Handeln der Kinderschutzfachkraft Seminarblock III Strukturen Erkennen und Beurteilen von Kindeswohlgefährdung Die Rolle der Kinderschutzfachkraft: o Rollenklärung o Auftrag o Grenzen o Qualifikation Vertiefung der Rolle der Kinderschutzfachkraft Die Kinderschutzfachkraft als VerfahrensexpertIn Die Kinderschutzfachkraft als FachexpertIn mit Blick auf: o Erkennen und Beurteilen von Kindeswohlgefährdung o Risikoeinschätzung (Risiko- und Schutzfaktoren) Die Kinderschutzfachkraft als ProzessbegleiterIn mit Blick auf: o Elterngespräche o Familiendynamiken bei Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung Vereinbarungen zwischen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Rolle und Auftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Gestaltung und Aufbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen Qualitätssicherung in der Arbeit als Kinderschutzfachkraft Besondere Fragestellungen im Kinderschutz Offene Fragen Abschlusskolloquium 4. Qualifikationsverfahren / Zertifizierung Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Kursreihe wird durch ein Zertifikat bescheinigt, in dem die Inhalte der Kursreihe sowie die eigenständigen Leistungen der TeilnehmerInnen aufgelistet sind. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Seminarblöcken, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisaufgabe sowie die aktive Teilnahme am Abschlusskolloquium im 3. Seminarblock. 5. Teilnahmevoraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind Bedingungen zur Teilnahme an den Kursen: einschlägige pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.-Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie) oder Ausbildung zur/m ErzieherIn mit einschlägigen Zusatzausbildungen oder in Leitungsfunktion, mindestens dreijährige Berufserfahrung, Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz. Wenn Sie Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an: Lisa Born Tel.: 069 / lisa.born@iss-ffm.de 6. Teilnehmerzahl Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist auf 25 Personen begrenzt.

6 6 7. Geschäftsbedingungen 7.1. Eingangsbestätigung Nach erfolgreicher Überprüfung der Zulassungsbedingungen erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Die Vertragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung erhalten Sie, sobald wir die Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Etwa drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Einladung und alle organisatorischen Informationen Tagungspauschalen Sie können zwischen den unten aufgeführten Tagungspauschalen wählen. Teilnahme ohne Verpflegung ist nicht möglich! Die Tagungspauschalen beinhalten die folgenden Leistungen: TP 1 TP 2 TP 2 + VÜ ganztägige Verpflegungskosten TP 1 zusätzlich 1 Übernachtung TP 2 zusätzlich mit Vorabendanreise Die Tagungspauschalen werden pro Modul (insgesamt 3 Module) fällig und werden zum jeweiligen Modul vom ISS in Rechnung gestellt. Änderungen sind mit dem ISS und dem Tagungshotel zu vereinbaren. Das ISS übernimmt die erstmalige Anmeldung/Reservierung. Kosten für die Module 1-3 jeweils (zweitägig) TP 1 Verpflegung 65,50 TP 2 Vollpension 1 Übernachtung mit Verpflegung 98,50 TP 2 + VÜ Vollpension 1 Übernachtung mit Verpflegung und Vorabendanreise 143, Stornierung und Rücktritt Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung absagen, ist eine schriftliche Absage beim ISS- Frankfurt a. M. vorzunehmen. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des Seminars/der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 50% der Veranstaltungskosten. Für jeden späteren Rücktritt wird der volle vertraglich vereinbarte Preis berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim ISS-Frankfurt a. M. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers/der Teilnehmerin ohne Absage im Tagungshaus, kann der volle Veranstaltungspreis seitens Tagungshauses in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie die abweichenden Stornierungsfristen der Tagungsstätten Absage von Veranstaltungen Muss eine Veranstaltung vom ISS-Frankfurt a. M. abgesagt werden, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem ISS e. V.

7 Änderung zum Kursprogramm Änderungen zum Kursprogramm bleiben dem ISS-Frankfurt a. M. vorbehalten. Veränderungen können den Preisen, den Veranstaltungsorten und den Referenten/die Referentinnen betreffen. Änderungen werden möglichst vorab bekanntgegeben. Die Kursgebühren, Fahrtkosten und zusätzlichen Aufwendungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. ISS - Veranstaltungsmanagement Frau Lisa Born Zeilweg 42, Frankfurt Tel.: 069 / veranstaltungen@iss-ffm.de 8. Bewerbung / Anmeldung / Organisatorische Fragen Ihre Bewerbung / Anmeldung zur Weiterbildungsreihe ist verbindlich damit erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. an. Nach Prüfung Ihrer verbindlichen und erfolgreichen Bewerbung / Anmeldung, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Teilnahmebestätigung.

8 8 Verbindliches Bewerbungs- und Anmeldeformular Nachname Zusatzqualifikation zur Kinderschutzfachkraft Berufsbegleitende Zusatzqualifikation 12 Vorname Geburtsdatum Geschlecht M W private Anschrift Straße PLZ / Ort Telefon Dienstanschrift/Arbeitgeber Institution Straße PLZ / Ort Telefon Funktion / Tätigkeit Ich buche die Tagungspauschale TP 1 (siehe hierzu Seite 5) TP 2 TP 2+VÜ Ich wünsche vegetarische Mahlzeiten Fax Fax Teilnahme ohne Verpflegung ist grundsätzlich nicht möglich! Die Unterlagen bitte an die Privatadresse die Arbeitgeberadresse senden. Hiermit melde ich mich verbindlich für die Zusatzqualifikation zur Kinderschutzfachkraft an. Ich erkenne die Geschäftsbedingungen (siehe: unter Impressum) des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. Frankfurt a. M., an. Nach der Prüfung Ihrer verbindlichen und erfolgreichen Bewerbung / Anmeldung erhalten Sie vom ISS-Frankfurt a. M. Ihre Vertragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung. Ort/Datum Unterschrift

9 9 Teilnahmevoraussetzungen Bewerbungs- und Anmeldeformular mindestens dreijährige Berufserfahrung in relevanten Arbeitsbereichen (sozial) pädagogische oder psychologische Ausbildung bzw. ErzieherInnen mit einschlägiger Zusatzausbildung Erfahrungen mit Fällen von Kindeswohlgefährdung Berufliche Ausbildung: Welche Ausbildung, welches Studium haben Sie abgeschlossen? Berufsbezeichnung / Titel: Datum des Abschlusses: Bitte beschreiben Sie kurz Ihre bisherigen Tätigkeiten (Sie können uns auch einen tabellarischen Lebenslauf einreichen). Berufliche Erfahrungen von bis Tätigkeit / Arbeitgeber / Institution Welche Rolle nehmen Sie ein bzw. sollen Sie zukünftig wahrnehmen: als insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamts für freie Träger (z. B. als FachberaterIn) zur Verfügung steht. als insoweit erfahrene Fachkraft bei einem freien Träger, die sich mit trägerinternen Umsetzungen befasst. als externe insoweit erfahrene Fachkraft, die bei schwierigen Fallberatungen vom freien Träger hinzugezogen wird.

10 10 Erfahrungen mit Praxisfällen von Kindeswohlgefährdung ja nein Bitte beschreiben Sie in Stichpunkten, welche konkreten Erfahrungen Sie mit Fällen von Kindeswohlgefährdung gemacht haben? In welchem institutionellen Kontext haben Sie mit Kinderschutzfällen gearbeitet? Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.v. ISS-Veranstaltungsmanagement Zeilweg Frankfurt a. M. Fax: 069 / veranstaltungen@iss-ffm.de

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