Kinderschutzfachkraft
|
|
- Ferdinand Jaeger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 forschen beraten gestalten Kinderschutzfachkraft Insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a/b SGB VIII, 4 KKG (Kursreihe 12) Berufsbegleitende Zusatzqualifizierung am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Frankfurt a. M Ausschreibung / Organisatorisches / Anmeldung
2 2 Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft 8a/b SGB VIII, 4 KKG Zielgruppe: Der Zertifikatskurs richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien / privaten Trägern, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen der 8a/b SGB VIII, 4 KKG übernehmen. Dazu gehören z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die: 1. als insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamts für freie Träger (z. B. als FachberaterIn) zur Verfügung stehen werden. 2. als insoweit erfahrene Fachkraft bei einem freien Träger, die sich mit trägerinternen Umsetzungen befassen. 3. als externe insoweit erfahrene Fachkraft, die bei schwierigen Fallberatungen vom freien Träger hinzugezogen werden. Seminarleitung Ulrike Grob-Weidlich. Frau Grob-Weidlich ist Diplom-Sozialarbeiterin (FH) und hat einen Master of Arts Management in Social Organisations (MA), ihr Profil wird durch eine zertifizierte Weiterbildung zur systemische Familienberaterin und zum Coach abgerundet. Hauptberuflich ist Frau Grob-Weidlich bei der Stadt Worms als stellvertretende Leiterin der Abteilung 5.05 Jugendhilfen und soziale Dienste tätig, weiterhin ist sie für Qualitätsentwicklung und die Koordination Netzwerk Kinderschutz zuständig. Gastreferentinnen /-referenten: Herr Prof. Rolf Jox Professor für Recht an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abt. Köln Herr Prof. Dr. Matthias Kieslich Leiter der Neurologie, Neurometabolik und Prävention der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsklinik Frankfurt a. M. Herr Hans-Georg Weigel Berater für Organisationen, Teams und Führungskräfte Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) Frankfurt a. M. Termine Die 3 Seminarblöcke à 2 Tage finden statt wie folgt: Modul 1: Modul 2: Modul 3: Diese beginnen jeweils am ersten Tag um 10:00 Uhr und enden am zweiten Tag um 17:00 Uhr. Ausnahme: Das 3. Modul endet um ca Uhr. Ort St. Bonifatiuskloster, Hünfeld bei Fulda Klosterstraße Hünfeld Website: Abschluss Zertifikat
3 3 Kosten Seminargebühr 850,- zzgl. Verpflegungskosten 65,50 (TP1) oder Übernachtungs- und Verpflegungskosten 98,50 (TP2) ggfs. Vorübernachtung bei Vorabendanreise 44,50 (VÜ) Anmeldung / Organisatorisches Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. Tel: 069 / Fax: 069 / Zeilweg Frankfurt am Main veranstaltungen@iss-ffm.de 1. Das Konzept Seit der Einführung des SGB VIII sind das Jugendamt und die freien Träger aufgefordert, Vereinbarungen abzuschließen, die eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln. Dazu markiert der Paragraph 8a SGB VIII wichtige Interventionspunkte im Prozess und sieht bestimmte Verfahrensschritte für die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe vor (Gefährdungseinschätzung, Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und jungen Menschen). Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 ist der Schutzauftrag eindeutiger gefasst worden. Das Jugendamt ist beim Vorliegen eines eindeutigen Verdachtsfalls verpflichtet, in jedem Fall das Gefährdungsrisiko in Zusammenwirken mit mehreren Fachkräften einzuschätzen. ( 8a Abs. 1 SGB VIII). Über Vereinbarungen, die der öffentliche Träger verantwortlich initiieren muss, ist zu sichern, dass der freie Träger den Schutzauftrag nach den rechtlichen Vorgaben nach 8a Abs. 4 SGB VIII wahrnimmt und entsprechende Verfahren vorhält. Jugendamt sowie freie und private Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben sicherzustellen, dass Eltern und Jugendliche in den Einschätzungsprozess mit einbezogen werden, sofern dies den Schutz des Kindes nicht in Frage stellt. Aufgrund von 8b SGB VIII (neu) haben künftig Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, und Träger von Einrichtungen einen solchen auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem überörtlichen Träger. Für den freien Träger ist vom Gesetzgeber die juristische Figur der insoweit erfahrenen Fachkraft geschaffen, die zur Beratung bei Fällen von Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll. Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, diese rechtlichen Vorgaben fachlich auszugestalten. Die insoweit erfahrene Fachkraft braucht als Verfahrens-, Fach- und NetzwerkexpertIn und ProzessbegleiterIn fundiertes Wissen und Kompetenzen in folgenden Bereichen: Wie gestalten sich Rolle und Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen im Zusammenhang mit den 8a und b SGB VIII (Verfahrensanforderungen an Träger, Garantenpflicht, Datenschutz, strafrechtliche Verantwortung)? Was sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Erkennen)? Wie lassen sich Risikoabschätzungen vornehmen (Beurteilen)?
4 4 Welche Schritte sind durch die fallverantwortlichen Fachkräfte einzuleiten (Handeln)? Welche Kooperationspartner gibt es im Kinderschutz und wie können Kooperationsbeziehungen gepflegt werden? Der Zertifikatskurs orientiert sich an diesen Fragestellungen, informiert über aktuelle Entwicklungen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht und bezieht erprobte Konzepte und Erfahrungen aus den letzten Jahren mit ein. Dabei werden im Kurs Methode und Organisation der trägerinternen Ausgestaltung des Schutzauftrages behandelt und stets Fragen zur Kooperation von Trägern der freien Jugendhilfe mit dem Jugendamt und anderen am Kinderschutz beteiligten Systemen (Gesundheitswesen, Justiz) mit in den Blick genommen. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten ReferentInnen wird gesichert, dass auf aktuellste Erfahrungs- und Wissensbestände auch zu speziellen Fragestellungen zurückgegriffen werden kann. 2. Umsetzung Der Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII ) verfolgt zwei zentrale Zielsetzungen: Die kompakte Präsentation (3 Seminarblöcke à 2 Tage) soll es den TeilnehmerInnen ermöglichen, die wesentlichen praxisrelevanten Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen schnell in ihre berufliche Praxis umzusetzen. Dabei werden unterschiedliche Ausgangslagen der TeilnehmerI (z.b. Vorkenntnisse, Arbeitsbereich, öffentlicher bzw. freier Träger) in der Kursgestaltung berücksichtigt. Um Gelerntes zu vertiefen werden im Laufe des Kurses Lerngruppen etabliert. Es werden Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung dargestellt und an praktischen Beispielen erläutert. Hierzu werden Arbeits- und Orientierungshilfen sowie weitere Materialien zur Verfügung gestellt, die direkt in der eigenen Praxis Anwendung finden können. Zusätzlich wird von den Teilnehmenden eine kursbegleitende Aufgabe bearbeitet, die im abschließenden Kolloquium des 3. Moduls im Rahmen der Lerngruppe gemeinsam mit der TutorIn reflektiert wird. 3. Seminarinhalte Die drei Seminarblöcke sind entsprechend diesen Vorgaben gegliedert. Über die Seminargestaltung wird sichergestellt, dass für die Reflexion der Praxis hinreichend Raum bleibt, so dass die TeilnehmerInnen auch ihre eigene Praxisentwicklung und -gestaltung präsentieren und zur Diskussion stellen können. Seminarblock I Rechtliche und fachliche Grundlagen Anlass und Zielsetzungen der 8a und b SGB VIII Der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit den 8a und b SGB VIII o Das Familiengericht als Partner? o Datenschutz o Garantenstellung o Verfahrensstandards Einführung in die Risikoeinschätzung (Risiko- und Schutzfaktoren) Einführung in die Rolle der Kinderschutzfachkraft
5 5 Seminarblock II Rolle, Aufgaben und Handeln der Kinderschutzfachkraft Seminarblock III Strukturen Erkennen und Beurteilen von Kindeswohlgefährdung Die Rolle der Kinderschutzfachkraft: o Rollenklärung o Auftrag o Grenzen o Qualifikation Vertiefung der Rolle der Kinderschutzfachkraft Die Kinderschutzfachkraft als VerfahrensexpertIn Die Kinderschutzfachkraft als FachexpertIn mit Blick auf: o Erkennen und Beurteilen von Kindeswohlgefährdung o Risikoeinschätzung (Risiko- und Schutzfaktoren) Die Kinderschutzfachkraft als ProzessbegleiterIn mit Blick auf: o Elterngespräche o Familiendynamiken bei Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung Vereinbarungen zwischen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Rolle und Auftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Gestaltung und Aufbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen Qualitätssicherung in der Arbeit als Kinderschutzfachkraft Besondere Fragestellungen im Kinderschutz Offene Fragen Abschlusskolloquium 4. Qualifikationsverfahren / Zertifizierung Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Kursreihe wird durch ein Zertifikat bescheinigt, in dem die Inhalte der Kursreihe sowie die eigenständigen Leistungen der TeilnehmerInnen aufgelistet sind. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Seminarblöcken, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisaufgabe sowie die aktive Teilnahme am Abschlusskolloquium im 3. Seminarblock. 5. Teilnahmevoraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind Bedingungen zur Teilnahme an den Kursen: einschlägige pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.-Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie) oder Ausbildung zur/m ErzieherIn mit einschlägigen Zusatzausbildungen oder in Leitungsfunktion, mindestens dreijährige Berufserfahrung, Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz. Wenn Sie Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an: Lisa Born Tel.: 069 / lisa.born@iss-ffm.de 6. Teilnehmerzahl Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist auf 25 Personen begrenzt.
6 6 7. Geschäftsbedingungen 7.1. Eingangsbestätigung Nach erfolgreicher Überprüfung der Zulassungsbedingungen erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Die Vertragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung erhalten Sie, sobald wir die Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Etwa drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Einladung und alle organisatorischen Informationen Tagungspauschalen Sie können zwischen den unten aufgeführten Tagungspauschalen wählen. Teilnahme ohne Verpflegung ist nicht möglich! Die Tagungspauschalen beinhalten die folgenden Leistungen: TP 1 TP 2 TP 2 + VÜ ganztägige Verpflegungskosten TP 1 zusätzlich 1 Übernachtung TP 2 zusätzlich mit Vorabendanreise Die Tagungspauschalen werden pro Modul (insgesamt 3 Module) fällig und werden zum jeweiligen Modul vom ISS in Rechnung gestellt. Änderungen sind mit dem ISS und dem Tagungshotel zu vereinbaren. Das ISS übernimmt die erstmalige Anmeldung/Reservierung. Kosten für die Module 1-3 jeweils (zweitägig) TP 1 Verpflegung 65,50 TP 2 Vollpension 1 Übernachtung mit Verpflegung 98,50 TP 2 + VÜ Vollpension 1 Übernachtung mit Verpflegung und Vorabendanreise 143, Stornierung und Rücktritt Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung absagen, ist eine schriftliche Absage beim ISS- Frankfurt a. M. vorzunehmen. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des Seminars/der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 50% der Veranstaltungskosten. Für jeden späteren Rücktritt wird der volle vertraglich vereinbarte Preis berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim ISS-Frankfurt a. M. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers/der Teilnehmerin ohne Absage im Tagungshaus, kann der volle Veranstaltungspreis seitens Tagungshauses in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie die abweichenden Stornierungsfristen der Tagungsstätten Absage von Veranstaltungen Muss eine Veranstaltung vom ISS-Frankfurt a. M. abgesagt werden, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem ISS e. V.
7 Änderung zum Kursprogramm Änderungen zum Kursprogramm bleiben dem ISS-Frankfurt a. M. vorbehalten. Veränderungen können den Preisen, den Veranstaltungsorten und den Referenten/die Referentinnen betreffen. Änderungen werden möglichst vorab bekanntgegeben. Die Kursgebühren, Fahrtkosten und zusätzlichen Aufwendungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. ISS - Veranstaltungsmanagement Frau Lisa Born Zeilweg 42, Frankfurt Tel.: 069 / veranstaltungen@iss-ffm.de 8. Bewerbung / Anmeldung / Organisatorische Fragen Ihre Bewerbung / Anmeldung zur Weiterbildungsreihe ist verbindlich damit erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. an. Nach Prüfung Ihrer verbindlichen und erfolgreichen Bewerbung / Anmeldung, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Teilnahmebestätigung.
8 8 Verbindliches Bewerbungs- und Anmeldeformular Nachname Zusatzqualifikation zur Kinderschutzfachkraft Berufsbegleitende Zusatzqualifikation 12 Vorname Geburtsdatum Geschlecht M W private Anschrift Straße PLZ / Ort Telefon Dienstanschrift/Arbeitgeber Institution Straße PLZ / Ort Telefon Funktion / Tätigkeit Ich buche die Tagungspauschale TP 1 (siehe hierzu Seite 5) TP 2 TP 2+VÜ Ich wünsche vegetarische Mahlzeiten Fax Fax Teilnahme ohne Verpflegung ist grundsätzlich nicht möglich! Die Unterlagen bitte an die Privatadresse die Arbeitgeberadresse senden. Hiermit melde ich mich verbindlich für die Zusatzqualifikation zur Kinderschutzfachkraft an. Ich erkenne die Geschäftsbedingungen (siehe: unter Impressum) des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. Frankfurt a. M., an. Nach der Prüfung Ihrer verbindlichen und erfolgreichen Bewerbung / Anmeldung erhalten Sie vom ISS-Frankfurt a. M. Ihre Vertragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung. Ort/Datum Unterschrift
9 9 Teilnahmevoraussetzungen Bewerbungs- und Anmeldeformular mindestens dreijährige Berufserfahrung in relevanten Arbeitsbereichen (sozial) pädagogische oder psychologische Ausbildung bzw. ErzieherInnen mit einschlägiger Zusatzausbildung Erfahrungen mit Fällen von Kindeswohlgefährdung Berufliche Ausbildung: Welche Ausbildung, welches Studium haben Sie abgeschlossen? Berufsbezeichnung / Titel: Datum des Abschlusses: Bitte beschreiben Sie kurz Ihre bisherigen Tätigkeiten (Sie können uns auch einen tabellarischen Lebenslauf einreichen). Berufliche Erfahrungen von bis Tätigkeit / Arbeitgeber / Institution Welche Rolle nehmen Sie ein bzw. sollen Sie zukünftig wahrnehmen: als insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamts für freie Träger (z. B. als FachberaterIn) zur Verfügung steht. als insoweit erfahrene Fachkraft bei einem freien Träger, die sich mit trägerinternen Umsetzungen befasst. als externe insoweit erfahrene Fachkraft, die bei schwierigen Fallberatungen vom freien Träger hinzugezogen wird.
10 10 Erfahrungen mit Praxisfällen von Kindeswohlgefährdung ja nein Bitte beschreiben Sie in Stichpunkten, welche konkreten Erfahrungen Sie mit Fällen von Kindeswohlgefährdung gemacht haben? In welchem institutionellen Kontext haben Sie mit Kinderschutzfällen gearbeitet? Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.v. ISS-Veranstaltungsmanagement Zeilweg Frankfurt a. M. Fax: 069 / veranstaltungen@iss-ffm.de
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) für Fachkräfte im Jugendamt/ASD
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) für Fachkräfte im Jugendamt/ASD Der Zertifikatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Jugendamt/ASD arbeiten und die
MehrKinderschutzfachkraft
1 forschen beraten gestalten Kinderschutzfachkraft Insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a und 8b SGB VIII (Kursreihe 7) Berufsbegleitende Zusatzqualifizierung am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Als berufsbegleitende Zusatzqualifikation bieten die Bildungsakademie BIS des Deutscher Kinderschutzbundes LV NRW e.v. (DKSB) und das Institut für soziale
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 23.02. 24.02.2010 Bad Urach 2. Seminarblock 10.03. 11.03.2010 Stuttgart 3. Seminarblock 14.06. 15.06.2010 Stuttgart Beginn:
MehrInsoweit erfahrene Fachkraft gem. 8a / b SGB VIII und 4 KKG
forschen beraten gestalten Insoweit erfahrene Fachkraft gem. 8a / b SGB VIII und 4 KKG Berufsbegleitende Zusatzqualifizierung 2017 für den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.v. (vae), Frankfurt Gemeinnütziger
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 10. 11.09.2012 Bad Urach 2. Seminarblock 22. 23.10.2012 Gültstein 3. Seminarblock 10. 11.01.2013 Bad Urach Seminarzeiten jeweils:
MehrInsoweit erfahrene Fachkraft gem. 8a / b SGB VIII und 4 KKG
forschen beraten gestalten Insoweit erfahrene Fachkraft gem. 8a / b SGB VIII und 4 KKG Berufsbegleitende Zusatzqualifizierung 2017 Gemeinnütziger e. V. Berufsbegleitende Zusatzqualifizierung 2017 Zertifikats-Kurs
MehrQualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft
Ausschreibung Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und entsprechend
MehrZertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz
Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im Im Zuge der Weiterentwicklung des SGB VIII (KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) und des Inkrafttretens des Bundeskinderschutzgesetzes zum
MehrZertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz
Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im Im Zuge der Weiterentwicklung des SGB VIII (KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) und des Inkrafttretens des Bundeskinderschutzgesetzes zum
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a/8b SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a/8b SGB Im Zuge der Weiterentwicklung des SGB VIII (KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) und des Inkrafttretens des Bundeskinderschutzgesetzes
MehrGespräche mit Eltern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Seminar (3 Module à 2 Tage) Gespräche mit Eltern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Die 3-modulige Seminarreihe richtet sich an Fachkräfte aus dem Bereich Kinderschutz bei öffentlichen und freien Trägern
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrI. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung
Vereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII in Anlehnung an die Mustervereinbarung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen I. Präambel Das SGB VIII wurde durch
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrModerierter Fachaustausch und Besprechen schwieriger Fälle
Fachveranstaltungen 2017 im Bereich Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen Themenbereich Verfahren HMSI Anbieter Thema Fortbildung Zielgruppen Termin 1b. Fachveranstaltung für "Insoweit erfahrene Fachkräfte"
MehrProfilschärfung der Kinderschutzfachkraft. Hannover, den
Profilschärfung der Kinderschutzfachkraft (Zehn Empfehlungen auf der Basis der Überlegungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft von BiS/ISA/DKSB) Hannover, den 07.11.2013 Gegenstand der
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrWie funktioniert die Jugendhilfe?
Wie funktioniert die Jugendhilfe? Seminar Nr. 101 -------------------------------------------- 29. Juni 2017, Stuttgart Anrechenbar als Wahlbaustein für die Lehrgangsreihe Fachkraft für Inklusion Kooperation
MehrEinladung zur Fortbildungsveranstaltung Mit Kindern reden - Partizipation von Mädchen und Jungen im Kontext häuslicher Gewalt
LWL Landesjugendamt Westfalen Einladung zur Fortbildungsveranstaltung 17-42-74-05 Mit Kindern reden - Partizipation von Mädchen und Jungen im Kontext häuslicher Gewalt vom 07.03. bis 08.03.2017 in der
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrZertifikatskurs. Planung in der Jugendhilfe Eine berufsbegleitende Weiterbildung
1 forschen beraten gestalten Zertifikatskurs Planung in der Jugendhilfe Eine berufsbegleitende Weiterbildung Ein Kooperationsprojekt des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.v. in Frankfurt
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrSumme Themenbereich Verfahren HMSI Anbieter Thema Fortbildung Zielgruppen Termin Ort Kontakt 1. Kurs : in Gießen 2. Kurs: 9.11.
Fortbildungen 2016 Fachveranstaltungen im Bereich Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen Summe Themenbereich Verfahren HMSI Anbieter Thema Fortbildung Zielgruppen Termin Ort Kontakt 1. Kurs : 12.10.16
MehrJugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)
Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde
MehrDas Anti-Aggressivitäts-Training / Coolness-Training (AAT /CT )
1 Das Anti-Aggressivitäts-Training / Coolness-Training (AAT /CT ) Berufsbegleitende Zusatzqualifizierung in 8 Modulen am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Frankfurt a. M. Kursreihe 44
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt
Mehrfür Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrMustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII
Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in
MehrKinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz J Effektiver Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht besonderer Handlungsbedarf. Klare Zuständigkeiten
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrEine berufsbegleitende Ausbildung zum/zur. Anti-Aggressivitäts-Trainer/in. Coolness-Trainer/in. Juni Juli (in Loßburg im Schwarzwald)
Ausschreibung AAT /CT 1 Eine berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Anti-Aggressivitäts-Trainer/in Coolness-Trainer/in (nach zertifizierten Standards des ISS) Juni 2018 - Juli 2019 (in Loßburg im Schwarzwald)
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrFit für pfiffige Kleine. Modulare Weiterbildung für die Qualifizierung zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik
Fit für pfiffige Kleine Modulare Weiterbildung für die Qualifizierung zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik Ab dem Jahr 2013 haben Kinder mit dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf
MehrVideogestützte Beratung
Modularisierte Qualifizierung Videogestützte Beratung (nach SPIN) Modul 2: Videoanalyse erlernen Supervisionstermine - jeweils freitags: 7. Okt. 2016, 4. Nov. 2016, 2. Dez. 2016, 13. Jan. 2017, 3. Feb.
MehrKinderschutz und Kooperation der Institutionen
forschen beraten gestalten Multiprofessionelle Inhouse-Fortbildung für regionale Netzwerke Frühe Hilfen: Kinderschutz und Kooperation der Institutionen Gemeinnütziger e. V. Multiprofessionelle Inhouse-Fortbildung
MehrSoziales Kompetenztraining KRASS KORREKT
LWL Landesjugendamt Westfalen Einladung zur Fortbildungsveranstaltung 17-42-74-13 Soziales Kompetenztraining KRASS KORREKT vom 06.11. bis 07.11.2017 Akademie Franz-Hitze-Haus Kardinal-von-Galen-Ring 50
MehrDa sich die Weiterbildung an Erzieher_innen wendet, liegt der Fokus auf der Vermittlung der beiden ersten Säulen.
2018/19 Zertifikatskurs: Kurs-Nr. 21606S9 Fachkraft Early Excellence In Kooperation mit der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover und mit freundlicher Unterstützung der Heinz und Heide Dürr
Mehr9. Handlungsschritte und Dokumentation
9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht
MehrSystemisches Arbeiten in der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Chemnitz, den 18.01.2016 Ausschreibung zum Aufbauseminar Systemisches Arbeiten in der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2016-2017 Inhaltsverzeichnis 1 Anliegen/Zielsetzung...
MehrDie Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes
Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes Qualität und Management im sozialen Beruf Per Tastatur und Mausklick bei der Caritas kompetent beraten Fortbildung zur Einführung in die Online-Beratung
MehrDas Anti-Aggressivitäts-Training / Coolness-Training (AAT /CT )
1 Das Anti-Aggressivitäts-Training / Coolness-Training (AAT /CT ) Berufsbegleitende Zusatzqualifizierung in 8 Modulen am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Frankfurt a. M. Kursreihe 43
MehrFORTBILDUNGSANGEBOTE. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW
FORTBILDUNGSANGEBOTE Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir freuen uns, Ihnen und Euch die Veranstaltungen der Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht
MehrFall- und Strukturanalyse anhand von Fallbeispielen IseF
Fortbildungen 2017 Fachveranstaltungen im Bereich Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen Themenbereich Verfahren HMSI Anbieter Thema Fortbildung Zielgruppen Termin Ort Summe 1a. Einschätzungspraxis
MehrFall- und Strukturanalyse anhand von Fallbeispielen IseF. Moderierter Fachaustausch und Besprechen schwieriger Fälle
Fortbildungen 2017 Fachveranstaltungen im Bereich Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen Themenbereich Verfahren HMSI Anbieter Thema Fortbildung Zielgruppen Termin Ort Summe 1a. Einschätzungspraxis
MehrRessourcen, Lösungen, Respekt - Systemisches Handwerkszeug für PraktikerInnen aus Sozialarbeit, Beratung und Therapie II
Ressourcen, Lösungen, Respekt - Systemisches Handwerkszeug für PraktikerInnen aus Sozialarbeit, Beratung und Therapie II Seminar vom 18. 20. Juli 2016 in Freiburg Wintererstraße 4 79104 Freiburg Tel: +49
MehrW O R K S H O P. Kinderrechte in der pädagogischen Praxis der PEKiP Gruppenarbeit
15.12.2016 Liebe PEKiP GruppenleiterIn, liebe TeilnehmerIn der PEKiP Zertifikatsfortbildung, hiermit laden wir Sie / dich recht herzlich im Rahmen des Jahresthemas 2016/2017 des PEKiP e.v. Kinderrechte
MehrGelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -
Gelingende Kooperation im Kinderschutz - Aus Fehlern lernen - Christine Gerber, Jugend- & Sozialamt Frankfurt NZFH/DJI 15. Oktober 2014 Kooperation & Vernetzung als zentrale Strategie zur Qualitätsentwicklung
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrModule zum Case Management 2016 / 2017
Module zum Management 2016 / 2017 Die Deutsche Gesellschaft für Care und Management (DGCC) beschreibt Management als Ansatz zu einer effektiven und effizienten Steuerung der Versorgungsleistungen im Sozial-
MehrPartizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung
Paritätische Fachberatung K TA workshop-reihe Neue Standards für die Kita in der pädagogischen Konzeption Partizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
MehrVon Augenblick zu Augenblick
LWL Landesjugendamt Westfalen Fortbildungsveranstaltung 17-42-74-07 Von Augenblick zu Augenblick Achtsamkeit in der Beratung vom 09.03. bis 10.03.2017 im Hotel Haus vom Guten Hirten Mauritz-Lindenweg 61
MehrTraumatisierungen früh erkennen und pädagogisch intervenieren - ein Thema nicht nur bei geflüchteten jungen Menschen
LWL-Landesjugendamt Westfalen Fortbildung Traumatisierungen früh erkennen und pädagogisch intervenieren - ein Thema nicht nur bei geflüchteten jungen Menschen 9. Dezember 2016 LWL / Münster Fortbildungs-Nr.:
MehrPraxisreflexion für zertifizierte PEKiP-GruppenleiterInnen
05.02.2015 Liebe PEKiP-Regionalgruppe, liebe PEKiP-GruppenleiterInnen, liebe einzelne PEKiP-GruppenleiterIn, sehr geehrte Einrichtungen der Familien- und Erwachsenenbildung, hiermit laden wir Sie recht
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrPraxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung)
Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Informationsbroschüre zur Weiterbildung Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung) nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
MehrDokumentation. Fachveranstaltung. Stadtjugendauschusses. 8a SGB VIII. Kindeswohlgefährdung Kinderschutz
Dokumentation der Fachveranstaltung Kindeswohlgefährdung Kinderschutz 8a SGB VIII insoweit erfahrene Fachkraft" des Stadtjugendauschusses am Donnerstag, 06.11.2008 und Donnerstag, 13.11.2008 im Jugend-
MehrANMELDUNG Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter verbindlich zu folgender Weiterbildung an:
ANMELDUNG Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter verbindlich zu folgender Weiterbildung an: Feel Good Manager 2016/2017 Unsere verbindliche Buchung: 5.299 für 8 Module und 500 für die abschließende
MehrBerufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie
Berufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon 2016 2019 für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie Sehr geehrte Damen und Herren, als Fach- und Führungskräfte in Diakonischen Einrichtungen
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
MehrLWL Landesjugendamt Westfalen
LWL Landesjugendamt Westfalen Fortbildungsveranstaltung 16-42-67-04 Bewältigungsprozesse von Familien mit einem Kind mit Behinderung Die Situation der Eltern und Geschwister verstehen und gemeinsam Hilfen
MehrKoordinatorin/Koordinator im Familienrat
Freie und Hansestadt Hamburg Koordinatorin/Koordinator im Familienrat Berufsbegleitende Weiterbildung mit Hochschulzertifikat der FH Potsdam Veranstaltende Zentrale Einrichtung Weiterbildung und Fachbereich
MehrMuster Kooperationsvereinbarung
Muster Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz im Landkreis/in der kreisfreien Stadt Namen an dieser Stelle aufführen und ggf. Logo/Wappen einfügen Präambel Zunehmend heterogene
MehrBundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen
Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 5. Treffen der lokalen Netzwerkkoordinatoren/-innen
MehrDokumentation. Fachtage Kinder und Jugendliche schützen
Do Dokumentation Fachtage Kinder und Jugendliche schützen Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung am 13.03.2014 und am 26.03.2014 Herausgeber Kreis Groß-Gerau
MehrPflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.
Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird
MehrPraxisworkshop Kind-Kind-Kontakte
24.11.2014 Liebe PEKiP-GruppenleiterIn, liebe TeilnehmerIn der PEKiP-Zertifikatsfortbildung, hiermit laden wir Sie recht herzlich zur Fortbildung im Rahmen des Jahresthemas 2014/2015 des PEKiP e.v. ein
MehrBundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh
MehrGeburtsmechanik. Expertenzirkel. Traditionelle Lehre der Hebammen- und Entbindungskunst
BSBK Beratung Schulung Barbara Kosfeld Hangstraße 15 52076 Aachen Expertenzirkel Geburtsmechanik Berlin-Wannsee 13.02. 14.02.2018 Expertenzirkel sind praxisbezogene Vertiefungen zu einzelnen Fachthemen.
MehrAufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz
Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme
MehrGeflüchtet! Herausforderungen für die sozialpädagogische Arbeit mit Kinder, Jugendlichen und Familien
LWL-Landesjugendamt Westfalen Fortbildungsveranstaltung 15-42-67-07 Geflüchtet! Herausforderungen für die sozialpädagogische Arbeit mit Kinder, Jugendlichen und Familien am 21.10.2015 im Liudgerhaus Überwasserkirchplatz
MehrEthische Entscheidungsfindung in Organisationen Certificate of Advanced Studies CAS
Ethische Entscheidungsfindung in Organisationen Certificate of Advanced Studies CAS E04 Organisationen bestimmen unser Leben: Sie sind Rahmenbedingung für die Berufstätigkeit ihrer Mitarbeitenden. Aber
MehrGespräche mit Eltern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Seminar (3 Module à 2 Tage) Gespräche mit Eltern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Die 3-modulige Seminarreihe richtet sich an Fachkräfte im Bereich Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen. Fälle
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrNOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER
Hauptamtliche mit eigenem Schutzauftrag gem. 4 KKG Anlage IV EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNGSSITUATION Bei der Gefährdungseinschätzung sind die Fachkräfte der Einrichtung gehalten, die Situation mit den Betroffenen
MehrSchutzauftrag und Betriebserlaubnis
Ein Beitrag zur Fachveranstaltung Steuerung und Verantwortlichkeiten öffentlicher und freier Träger im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes am 13. Juni 2011 in Frankfurt am Main Sybille Nonninger, Landesjugendamt
MehrAufbaukurs Heimleitung/ Management einer sozialen Einrichtung
Aufbaukurs Heimleitung/ Management einer sozialen Einrichtung auf die staatl. Anerkennung als Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege Aufbaukurs Heimleitung/ Management einer sozialen Einrichtung
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 10.12.2010 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrDas Kompetenz-Programm für Führungskräfte Tel:
Das Kompetenzprogramm Führung 10 relevante Aspekte für Ihre Entscheidung 1. Exklusivität nur 4 bis 6 Personen pro Gruppe. 2. Homogene Zielgruppe Alle Teilnehmer haben bereits Personalverantwortung. 3.
MehrVernachlässigte Kinder besser schützen
Institut für Sozialarbeit und Sozialpäd ago gik e. V. (ISS) (Hg.) Vernachlässigte Kinder besser schützen Sozialpäd ago gisches Handeln bei Kindeswohlgefährdung 2., überarbeitete und ergänzte Auflage Mit
MehrKostenübernahme des Arbeitgebers
Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme Rechnungsadresse / Stempel Das BR- Gremium hat in seiner Sitzung am beschlossen: am Seminar teilnehmen. Die Veranstaltung findet
MehrCurriculum Fachkraft im Kinderschutz
Qualifizierung im Kinderschutz Curriculum Fachkraft im Kinderschutz Berufsbegleitende Weiterbildung Rendsburg 2017 Fachkraft im Kinderschutz Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz
MehrDie Kinderschutz-Zentren
Die Kinderschutz-Zentren Qualifizierung im Kinderschutz Curriculum Fachberatung im Kinderschutz: Die insoweit erfahrene Fachkraft Zertifikatskurs Lübeck 2017 Berufsbegleitende Weiterbildung Fachberatung
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrDas (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrGefördert vom. Medizinische Kinderschutzhotline: Errichtung einer Kinderschutzhotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal
Gefördert vom Medizinische Kinderschutzhotline: Errichtung einer Kinderschutzhotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal Hintergrund Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal spielen
MehrVereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe zwischen als Träger der Offenen Ganztagsschule in folgenden Lippstädter Schulen:
MehrRahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
- Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung
MehrBeschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung
MehrPraxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung)
Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Informationsbroschüre zur Weiterbildung Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung) nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
MehrHerzlich Willkommen in Bielefeld
Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
MehrAusbildung zum/zur Qualitätsbeauftragten im Sozial- und Gesundheitswesen
Organisationsberatung Löhnfeld 26 & Qualitätsmanagement 21423 Winsen/Luhe roland.lapschiess@qm-lap.de Tel 04171/667773 http://www.qm-lap.de Mobil 0174/3151903 Ausbildung zum/zur Qualitätsbeauftragten im
Mehreureoswp-seminar Unternehmensbewertung Bewertung Medizinischer Versorgungszentren und Arztpraxen
eureoswp-seminar Unternehmensbewertung Bewertung Medizinischer Versorgungszentren und Arztpraxen Inhalt Kurzbeschreibung Der neue Aufkauf- und Entschädigungsparagraph 103 SGB V ist nur ein Beispiel dafür,
MehrDoppeldiagnose: Herausforderung geistige Behinderung und psychiatrische Erkrankungen zugleich. Seminar 709
Doppeldiagnose: Herausforderung geistige Behinderung und psychiatrische Erkrankungen zugleich Seminar 709 -------------------------------------------- 10.-11. Mai 2017, Stuttgart-Giebel Ihre AnsprechpartnerInnen
Mehr