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1 Erläuterungen zur Änderungen der Frequenzen für drahtlose Mikrofonie

2 Allgemeine Informationen zur Frequenzzuteilung in Deutschland: Frequenzen von MHz können seit dem genehmigungspflichtig einzeln zugeteilt werden. Frequenzen von MHz werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie den privaten Rundfunkprogrammanbietern zugeteilt. (ausgenommen Kanal 38, MHz) Frequenzen von MHz werden für ortsgebundene Nutzungen in geschlossenen Räumen zugeteilt. (ausgenommen Kanal 38, MHz) Frequenzen von MHz werden für mobile Anwendungen bundesweit zugeteilt Frequenzen von MHz sind allgemein zugeteilt und europaweit anmelde- und gebührenfrei

3 Anmeldung von Frequenzen in Deutschland Einmalige Gebühr von 130,- für den Antrag für die Frequenzzuteilung. Die Frequenzzuteilung hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Frequenzzuteilung gilt für mehrere Sender bzw. für ein Setup (Anlage). Für jeden genehmigten Sender ist pro Jahr zusätzlich ein Beitrag von zur Zeit ca EUR fällig. Pro Sender sollten mehrere Frequenzen beantragt werden.(je nach Anwendung sind etwa 3 bis 10 Frequenzen pro Sender sinnvoll) Ausgenommen sind: die europaweit allgemein zugeteilten Frequenzen von MHz. (diese sind weiterhin gebührenfrei) öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Theater und Gemeindezentren sind von den Gebühren und Beiträgen der Anmeldung nach 8 VwKostG und 2 FSBeitrV befreit.

4 Beispiel: Ein Verleiher hat 4 drahtlose Mikrofonsysteme mit 4 Sendern und meldet 40 Frequenzen im Bereich von MHz an: Die Frequenzzuteilung kostet dann 130, EUR gültig für 10 Jahre. Der zu entrichtende Beitrag errechnet sich dann: 4 Sender X 9,10 EUR / Jahr = 36,40 EUR / Jahr Die zu zahlende Summe nach der Anmeldung errechnet sich aus 36,40 EUR + 130, EUR = 166,40 EUR. Im zweiten und in den folgenden Jahren ist dann der Beitrag von 36,40 EUR zu entrichten.

5 Allgemeine Informationen zur Frequenzzuteilung in Deutschland: Frequenznutzung bei mobilen Anwendungen: Wenn ein Einsatzgebiet nicht im Voraus bestimmt werden kann oder häufig wechselt, können entsprechend geeignete Frequenzen, die eine bundesweite Nutzung ermöglichen, zugeteilt werden. Die Betriebsfrequenzen werden vom Zuteilungsinhaber i im Rahmen seiner Zuteilung selbst ausgewählt. Soweit im Frequenzbereich MHz im Einzelfall keine Frequenzen verfügbar sind, können Frequenzen nach Koordinierung mit den Rundfunkfrequenznutzern zugeteilt werden.

6 Allgemeine Informationen zur Frequenzzuteilung in Deutschland: Frequenznutzung bei stationären Anwendungen: Wenn der Einsatzort bekannt ist, ist zu prüfen welche Fernsehkanäle durch DVB-T Sender belegt sind. Frequenzlücken sind entsprechend auszuwählen. Die Betriebsfrequenzen werden vom Zuteilungsinhaber im Rahmen seiner Zuteilung selbst ausgewählt. Die Fernsehkanalbelegungen sind immer aktuell unter zu finden. In der Praxis ist es sinnvoll, die benötigten Frequenzen vorab bei den zuständigen Außenstellen der BNetzA per anzufragen

7 Allgemeine Informationen zur Frequenzzuteilung in Österreich: Frequenzen von MHz werden genehmigungspflichtig zugeteilt. Pro Sender werden Gebühren in Höhe von 51,53 EUR mit einer Gültigkeit von 10 Jahren erhoben Unabhängig von der genutzten Frequenz und der Anwendung Wenn der Einsatzort bekannt ist, ist zu prüfen welche Fernsehkanäle durch DVB-T Sender belegt sind Frequenzlücken sind entsprechend auszuwählen Die Betriebsfrequenzen werden vom Zuteilungsinhaber im Rahmen seiner Zuteilung selbst ausgewählt

8 Allgemeine Informationen zur Frequenzzuteilung in der Schweiz: Frequenzen q von MHz werden genehmigungspflichtig g g g zugeteilt. Die monatliche Gebühr einer Jahreskonzession beläuft sich auf CHF 10,- (CHF 120,-/Jahr) unabhängig von der Anzahl Sender und Empfänger (pauschal) und einmalige Verwaltungsgebühr von CHF130,- Die monatliche Gebühr einer befristeten Konzession belaufen sich auf CHF 3,35 für 1 bis 10 Tage, auf CHF 6,70 für Tage und CHF 10,- für 21 bis 30 Tage und einmalige Verwaltungsgebühr von CHF 65,-

9

10 Fernsehkanäle / WMS40 / PW45 TV- Kanal Kanal- Frequenzen WMS40 PRO WMS40 Flexx PW 45 Frequenznutzung Länderspezifische Gültigkeit US54 rotbraun 710,400 US54B himmelsblau 711, US58 lila 734,600 B, B1 734,600 US58 US58B gelbgrün 736,975 melon B2 US-Netzteil 736,025 yelow B3 736, US60A grün 748,875 C1 748, ,100 C, US60 Band 748,500 ohne B1 749,500 violet Netzteil KR4 dunkelgrau 750,900 C2 750, ,200 US60B dunkellila 751,550 C3 751, , ,100 Band 774,500 B2 775, , , EU62 rot 802,525 D, EU62/DE D1 802,525 EU62B rosa 805,100 NG4 D2 803,025 skyblue EU-Netzteil D3 805, EU63 gelb 812, E, EU63/JP B E1 806, DE/NG4 EU63B rosarot 813,100 yellow E2 ohne 808,625 green Netzteil E3 809,125 F, EU63/DE F1 812,800 NG4 F2 813,100 green EU-Netzteil F3 813,800 G, EU63/FR G1 812,700 dark EU- G2 813, purple Netzteil G3 815, UK69A violett 854,900 H, UK69 H1 854,900 UK69B grün 858,200 light shared UK- H2 855,900 blue Netzteil H3 857,625 ISM ISM1 melonen gelb 863,100 ISM1 863, ,100 ISM, EU ISM ISM2 hellgrau 864, ISM2 864,375 Band 863,700 dark ISM3 cyclam 864, MHz ISM3 864,850 D, 864,100 grey EU-Netzteil ISM 864,900 Die kompatiblen Frequenzen sind aus der WMS40Pro/ Flexx Frequenztabelle zu entnehmen. in D D A CH bliche und htloser nstaltungen, neller lose Produktionen, gewerb übte Einsatz von drah professionelle Veran n, Konzerte profession ht ortsgebunde Draht onanlagen) essionelle drahtlose P achmännisch ausgeü ktionsmittel. sonstige Profe fa Produk Theateraufführungen MHz, Ausb baus des Mob bilfunknetzes für den drahtlosen Musikgruppen. (nich Mikrofo, Netzzugang" DUPLEX- Lücke Die bis zum be efristete Allge emeinzutei lun ng (VFg 91/20 005) wird Allgemeinzuteilung nicht rlängert ver Zuteilung durch die BNetzA möglich, gebühr ren-pflichtig ab fg 91/2005 llgemein- zuteilung vf entfällt Al nac ch dem chtig Zuteilung durch das BMVIT, gebühren-pfli Zuteilung wird jeweils für 1 Jahr erteilt jedoc ch nur bis ichtig Zuteilung durch die BAKOM, gebühren-pfli für drahtlose Mikrofon ne gesperrt na ach dem f Europaweit anmelde.- und gebührenfrei

11 Frequenznutzung für ortsgebundene Nutzung drahtloser Mikrofone neuer Bereich für ortsgebundene, drahtlose Mikrofonie neuer Bereich für ortsgebundene und mobile, drahtlose Mikrofonie I S M Ab sofort nutzbar auch nach 2015! Seit 4. März 2010 Zuteilung durch die Bundesnetzagentur anmelde- und gebührenpflichtig Weiterhin nutzbar (auch nach 2015) MHZ MHz MHz MHz MHz WMS 450 WMS 470 WMS 4500 Band 7, 500,1-530,55 MHz Band 8, 570,1-600,5 MHz Band 1, 650,1-680,00 MHz Band 2, 680,0-710,00 MHz Band 3, 720,0-750,00 MHz Band 6 + ISM, MHz Band 7, 500,1-530,5 MHz Band 7, 500,1-530,5 MHz Band 8, 570,1-600,5 MHz Band 8, 570,1-600,5 MHz MHz Band 1, 650,1-680,0 MHz Band 1, 650,1-680,0 MHz Band 2, 680,0-710,0 MHz Band 3, 720,0-750,0 MHz Band 3, 720,0-750,0 MHz Band 4, 760,0-789,9 MHz DMS 700 Band 1, 548,1-697,9 MHz Band 2, MHz MHz alter Freq quenzbereich geplant! MHz alter Freq quenzbereich Band 2, ISM IVM 4500 Band 7, 500,1-530,5 MHz Band 8, 570,1-600,5 MHz Band 1, 650,1-680,0 MHz Band 3, 720,0-750,5 MHz Band 4, 759,9-789,9 MHz europaweit anmelde- und gebührenfrei

12 Fernsehkanäle / ortsgebundene Nutzung TV-Kanal Kanal-Frequenzen WMS450 WMS470 WMS4500 DMS700 IVM4 IVM4500 Frequenznutzung Länderspezifische Gültigkeit in Deutschland D A CH WMS450, WMS470, WMS4500, IVM4, IVM4500 öffentlich-rechtlichen htli h Band 7, Band 7, Band 7, Band 7, Band 7, Rundfunkanstalten, privaten ,1-530,5 500,1-530,5 500,1-530,5 500,1-530,5 500,1-530,5 Rundfunkprogramm- anbietern und -produzenten; Festinstalltionen wie Schauspiel- und Opernhäusern, Stadthallen,, Konzerthallen, Freilichtbühnen, Sportstadien, WMS450, Band 8, 570,1-600,5 WMS470, Band 8, 570,1-600,5 WMS4500, Band 8, 570,1-600,5 DMS70 00, Band 1, 548, ,900 MHz IVM4; Band 8, 570,1-600,5 IVM4500 Band 8, 570,1-600,5 WMS450, WMS470, WMS4500 IVM4500, Band 1, Band 1, Band 1, Band1, 650,1-680,00 650,1-680,00 650,1-680,00 650,1-680,00 WMS450, Band 2, 680,0-710,0 WMS450, Band 3, 720,0-750,0 WMS470, Band 3, 720,0-750,0 WMS4500, Band 2, 680,0-710,0 WMS4500 Band 3, 720,0-750,0 WMS4500 Band 4, 760,0-789,9 2, 710, ,90 00 MHz DMS700, Band IVM4500, Band3, 720,0-750,5 IVM4500, Band 4, 759,9-789,9 Kirchen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, privaten Rundfunkprogramm- anbietern und -produzenten; Festinstalltionen wie ab Zuteilung durch die BNetzA möglich, gebühren-pflichtig ab Zuteilung durch die BNetzA Schauspiel- und möglich, Opernhäusern, Stadthallen,, gebühren-pflichtig Konzerthallen, Freilichtbühnen, Sportstadien, Kirchen Professionelle drahtlose Produktionen, gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz von drahtloser ab Produktionsmittel. sonstige Zuteilung durch professionelle die BNetzA Veranstaltungen, möglich, Theateraufführungen, gebühren-pflichtig Konzerte professioneller Musikgruppen. (nicht ortsgebunde Drahtlose Mikrofonanlagen) Zuteilung durch Zuteilung durch die das BMVIT, BAKOM, gebührenpflichtig gebühren-pflichtig nur noch bis 2015 nutzbar nur noch bis 2015 nutzbar Allgemeinzuteilung VFG 9/2011 RIR nur noch bis 2015 nutzbar nur noch bis 2015 nutzbar (ISM) WMS450(B6) WMS470(B6) IVM4, (ISM) Allgemeinzuteilung Europaweit anmelde.- und gebührenfrei

13 Bundesnetzagentur Außenstellen Außenstelle Augsburg - Standort Augsburg Adresse: Morellstraße Augsburg Tel: Fax: Augs4.Postfach@bnetza.de Außenstelle Berlin - Standort Berlin Adresse: Seidelstraße Berlin Tel: Fax: Berl4.Postfach@bnetza.de a Außenstelle Dortmund - Standort Dortmund Adresse: Alter Hellweg Dortmund Tel: Fax: Dort4.Postfach@bnetza.de

14 Bundesnetzagentur Außenstellen Außenstelle Eschborn - Standort Eschborn Adresse: Elly-Beinhorn-Straße Eschborn Tel: Fax: Esch4.Postfach@BNetzA.de Außenstelle Hamburg - Standort Kiel Adresse: Wittland Kiel Tel: Fax: Hamb4.Postfach@bnetza.de Außenstelle Hannover - Standort Bremen Adresse: Bennigsenstraße Bremen Tel: Fax: Hann4.Postfach@bnetza.de

15 Bundesnetzagentur Außenstellen Außenstelle Karlsruhe - Standort Reutlingen Adresse: Bismarckstr Reutlingen Postfach Reutlingen Tel: Fax: Karl4.Postfach@bnetza.de Außenstelle Köln - Standort Mühlheim Adresse: Aktienstraße Mülheim Tel: Fax: Koel4.Postfach@bnetza.de Außenstelle Leipzig - Standort Dresden Adresse: Semperstraße Dresden Tel: Fax: Leip4.Postfach@bnetza.de

16 Anträge zu Frequenzzuteilung t t d /

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18

19 und Europa? Implementation Status Annex 10 Radio microphone applications including aids for the hearing impaired AUT BEL BUL CZE CYP DNK EST FIN F D GRC HNG ISL IRL I LVA LIE LTU LUX MLT HOL NOR POL POR ROU SVK SVN E SUI S G Annex 10A MHz L Y Y L Y Y L L L L L L Y P L Y Y L L L Y L Y N Y L Y L L L N Annex 10B MHz Y N L Y Y N Y L N Y N Y Y P Y Y N Y Y Y Y Y N Y Y Y Y N N N Y Annex 10C MHz Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Annex 10D MHz Y Y Y Y Y L Y L L Y Y Y Y N Y Y Y Y Y N Y N Y Y Y Y Y L Y Y Y Annex 10E MHz Y Y Y Y Y L Y L L L L Y Y N L Y Y Y Y L Y L Y Y Y Y Y N Y Y Y Annex 10F MHz L Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y Y N N Y Y N Y P Y Y Y Y Y N Y Y Y Y Y Annex 10G MHz L Y Y L Y Y Y L Y Y Y Y Y N N Y Y N Y Y Y Y Y Y Y N Y Y Y Y L Annex 10I MHz N N N L N Y Y N N N N N N N L Y N N Y N P Y N N Y U Y L N Y L Y=impleme L=limited implemented implementation P=planned U=under study Stand

20 , JM, Pfaffenstrasse Heilbronn / Deutschland Telefon: info@audiopro.de

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