Ethische Richtlinien für Yogalehrer und Yogaschulen
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- Imke Schneider
- vor 7 Jahren
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1 Ethische Richtlinien für Yogalehrer und Yogaschulen Vorwort Ethisches Verhalten bildet die Grundlage von jeder Yogapraxis und jedem Yogaunterricht. Die ethischen Richtlinien für Yogalehrer und Yogaschulen basieren auf dem Prinzip, dass die Mitglieder von ESYF gemeinsam verantwortlich sind, eine Atmosphäre des korrekten Umgangs, der Integrität und der Sicherheit zu schaffen. Es ist unsere Absicht, durch die ethischen Richtlinien einen hohen Standard an Professionalität zu gewährleisten, der Schüler wie Lehrer unterstützt und schützt. Ethische Grundsätze spielen in vielen Yogaschriften und anderen spirituellen Texten und Traditionen eine bedeutende Rolle. Die von ESYF ausgearbeiteten Richtlinien basieren auf dem von SYTA (Satyananda Yoga Teachers Association, Australia) definierten Code of Ethics und wurden aus den Yamas von Rishi Patanjali abgeleitet. Rishi Patanjali definierte die Yamas, damit sich der Praktizierende in einer Atmosphäre der Ruhe und Harmonie ungestört seinem Sadhana hingeben kann. Die fünf Yamas sind: Ahimsa (Nichtverletzen), Satya (Wahrheit), Asteya (Redlichkeit), Aparigraha (frei von Habsucht), Brahmacharya (Weisheit und Mässigkeit im Umgang mit Begierde und Sexualität). Für die ethischen Richtlinien für Yogalehrer und Yogaschüler wurden die Yamas ergänzt, damit sie für den professionellen Umgang im Yogaunterricht im europäischen Raum anwendbar sind. Im Rahmen dieser Richtlinien bezeichnet Lehrer eine Person, die Mitglied von ESYF ist. Schüler bezeichnet eine Person, die von einem Lehrer Dienstleistungen in Form von Yogaklassen und Yogaprogrammen bezieht. Andere Yogalehrer bezeichnet Personen, mit denen wir durch die Zugehörigkeit zur gleichen Yogatradition in Verbindung stehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf eine zusätzliche weibliche Form bei Bezeichnungen verzichtet. DEUTSCHLAND SCHWEIZ ÖSTERREICH 1/5
2 Verantwortung, Sorgfalt & Fürsorge 1. Wir verhalten uns gegenüber allen Personen, mit denen wir durch Yoga verbunden sind, sorgfältig und verantwortungsbewusst. 2. Wir respektieren die moralischen, sozialen, kulturellen, politischen und religiösen Werte unserer Schüler und anderer Yogalehrer. 3. Wir geben unser Wissen mit bestem Gewissen an alle Interessierten weiter, unabhängig von Geschlecht, Alter, kultureller und religiöser Zugehörigkeit. 4. Wir entscheiden unserer Verantwortung entsprechend, ob und wie unser Yogaangebot für einen Schüler mit besonderen Bedürfnissen (z.b. körperliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen etc.) geeignet ist. 5. Schüler, die wir aufgrund bestimmter Umstände nicht unterrichten können oder möchten, helfen wir eine geeignete Alternative zu finden, sollte dies gewünscht sein. 6. Die Schüler-Lehrer-Beziehung steht für uns immer im Vordergrund. Mögliche andere Verbindungen (freundschaftliche, professionelle etc.) kommen an zweiter Stelle. 7. Wir sind uns bewusst, dass eine Schüler-Lehrer-Beziehung, aber auch die Zusammenarbeit von Lehrern untereinander, ein Kräfte-Ungleichgewicht mit sich bringen kann. Niemals nutzen wir dieses zu unserem eigenen Nutzen oder zum Nutzen einer Organisation/Institution aus. 8. Niemals beschimpfen, belästigen oder schikanieren wir Yogaschüler oder andere Yogalehrer verbal oder auf andere Weise. 9. Niemals unterrichten oder organisieren wir Yogaprogramme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Alkohol, Medikamente, Drogen etc.) 10. Niemals zwingen wir Yogaschülern oder Yogalehrern unsere Angebote auf. 11. Informationen über Yogaschüler und andere Yogalehrer jeglicher Art, behandeln wir streng vertraulich. 12. Fotografisches oder filmisches Material, das Schüler oder andere Yogalehrer teilweise oder vollständig abbildet, benutzen wir nur mit deren ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung. 13. Niemals behaupten wir, übernatürliche Kräfte zu besitzen oder zu nutzen. DEUTSCHLAND SCHWEIZ ÖSTERREICH 2/5
3 Wahrheit & Wahrhaftigkeit 1. Wir kommunizieren direkt, wahrhaftig und klar. 2. Wir unterrichten gemäss unserem Ausbildungsstand, unserer Kompetenz und Erfahrung. 3. Über andere Yogalehrer und Schüler sprechen wir mit Respekt und Ehrlichkeit. Wir anerkennen und respektieren andere spirituelle Traditionen. 4. Wenn wir an einen anderen Ort kommen und Yogaprogramme anbieten, kontaktieren und informieren wir die Yogalehrer dieses Gebiets. Wir sind bereit, mit ihnen zusammenzuarbeiten, ihre Bedürfnisse zu würdigen und anerkennen geleistete Vorarbeit. 5. Auf Beschwerden über unethisches Verhalten anderer Yogalehrer reagieren wir entsprechend dem dafür ausgearbeiteten ESYF-Beschwerde-Prozess. 6. Wir kommunizieren unsere Yogaklassen und Programme sowie unsere Fähigkeiten wahrheitsgetreu und verzichten auf unrealistische Heilversprechen und Übertreibungen. 7. Wir benutzen nur (Initiations-) Titel der Satyananda Yoga Tradition. Wir benutzen nur die Titel, die wir offiziell berechtigt sind zu tragen. Redlichkeit 1. Auf allen Ebenen des Austauschs mit Schülern und anderen Yogalehrern verhalten wir uns ehrlich. Wir behandeln Ressourcen sorgfältig und nehmen nur an, was uns freiwillig angeboten wird. 2. Beim Abschluss von Verträgen stellen wir das Wohl aller beteiligten Parteien in den Vordergrund. 3. Unsere finanziellen Angelegenheiten (Buchhaltung, Lohn- und Versicherungswesen, Steuern etc.) behandeln wir entsprechend den gesetzlichen, landesüblichen Vorschriften. 4. Wir informieren Schüler über die Kosten und Verpflichtungen unserer Angebote bevor sie Leistungen von uns beziehen. DEUTSCHLAND SCHWEIZ ÖSTERREICH 3/5
4 Frei von Habsucht 1. Wir nutzen unser Wissen über Yoga und die Fähigkeiten, die wir dadurch erlangen, um den Mitmenschen zu helfen und nicht um uns persönliche Vorteile zu schaffen. 2. Wir respektieren die Unabhängigkeit und Autonomie unserer Schüler und anderer Yogalehrer in Bezug auf ihren spirituellen Weg. 3. Preise für Dienstleistungen und Produkte setzen wir dem realen Aufwand entsprechend fest. 4. Wird ein Teil des Beitrags in Form von Hilfeleistungen (Karma Yoga) abgegolten, verpflichten sich alle Parteien, die zuvor definierten Abmachungen einzuhalten. 5. Wir behandeln Spenden wahrheitsgetreu und ihrem Zweck entsprechend. 6. Niemals drängen oder nötigen wir Yogaschüler oder andere Yogalehrer, Spenden (finanzieller oder materieller Art) an uns oder an Institutionen, mit denen wir in Verbindung stehen, zu machen. 7. Wir respektieren den Ursprung von Informationen, die wir in unserem Unterricht nutzen und geben, wo relevant, die Quellen an. Bewusster und geregelter Umgang mit Begierde und Sexualität 1. Wir vermeiden und bekämpfen alle Formen der sexuellen Belästigung, Nötigung und Ausnutzung. Dies gilt für Yogaklassen, sowie Retreat- Situationen, in der Beziehung zwischen Lehrer und Schüler sowie zwischen Lehrern. 2. Sexuelle Nötigung ist wie folgt definiert aber nicht darauf begrenzt: - Wiederholte anstössige und anzügliche Bemerkungen, Gesten und physische Kontaktsuche. - Das Angebot, verborgene tantrische Techniken zu lehren. - Die Androhung, den Unterricht zu verweigern, sollte sich keine sexuelle Handlung ergeben. - Die Schlussfolgerung, spirituell zu versagen, sollte sich keine sexuelle Handlung ergeben. DEUTSCHLAND SCHWEIZ ÖSTERREICH info@esyf.eu 4/5
5 3. Jegliche sexuelle Handlung eines Lehrers mit einem Schüler ist inakzeptabel. Sexuelle Handlung ist definiert durch aber nicht begrenzt auf: - Alle Formen von anzüglichen und verführenden Gesprächen, Gesten und Handlungen. - Physischer Kontakt sexueller Natur. - Als tantrischer Lehrer tantrische/sexuelle Techniken zu lehren. 4. Jede Form der sexuellen Beziehung eines Lehrers mit einem Schüler ist inakzeptabel, auch wenn der Schüler den Lehrer dazu einlädt. Als Ausnahme gilt, wenn eine feste Beziehung mit sexuellem Kontakt bereits vor der Schüler-Lehrer-Beziehung bestanden hat. 5. ESYF empfiehlt folgende Richtlinien: - Bahnt sich eine sexuelle Beziehung zwischen einem Lehrer und einem Schüler an, so muss der Lehrer die Lehrer-Schüler-Beziehung sofort beenden und den Schüler an einen anderen Lehrer weiterleiten. - Es muss ein klares Einverständnis zwischen Lehrer und Schüler geschaffen werden, dass die Lehrer-Schüler-Beziehung beendet ist. - Bevor eine sexuelle Beziehung eingegangen wird, sollte einer Abkühlungsphase Platz gegeben werden. Drei Monate nach der letzten Unterrichtseinheit sind empfohlen. DEUTSCHLAND SCHWEIZ ÖSTERREICH info@esyf.eu 5/5
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