1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe

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1 1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe 1.1 Handlungsorientierte Berufsausbildung nach den neueren Ausbildungsordnungen Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus dem Jahr 2005 besagt in 4 u. a.: (1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausbildungsberufe staatlich anerkennen und hierfür Ausbildungsordnungen nach 5 erlassen. (2) Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. (3) In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden. Diese Ausbildungsordnungen werden in einem mehrstufigen, komplexen Verfahren entwickelt, überarbeitet und angepasst. Es besteht aus: - Vorverfahren - Hauptverfahren - Verabschiedung - Erlass Daran beteiligt sind jeweils - die Spitzenverbände der Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), - die entsprechenden Stellen des Bundes (Fachministerien, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) und - die von der Kultusministerkonferenz (KMK) berufenen Fachleute der schulischen Unterrichtspraxis.

2 Dieses Verfahren garantiert zwar eine sehr große Praxisnähe, ist aber recht zeitaufwändig. Neuentwicklungen und Anpassungen dauern oftmals recht lange. Während in den älteren Ausbildungsordnungen (AO), die vor dem Jahr 2000 erlassen worden sind, immer nur von den im Rahmen der Berufsausbildung zu vermittelnden Kenntnissen und Fertigkeiten die Rede war, werden etwa ab dem Jahr 2000 neue Ausbildungsordnungen erlassen, die neben den Begriffen Kenntnissen und Fertigkeiten auch den neuen Begriff Handlungskompetenz anführen. Dazu zwei Beispiele: - AO Elektroniker für Automatisierungstechnik vom , 3 Abs. 4: Im Rahmen der berufsspezifischen Fachqualifikationen ist die berufliche Handlungskompetenz in einem Einsatzgebiet durch Qualifikationen zu erweitern und zu vertiefen, die im jeweiligen Geschäftsprozess zur ganzheitlichen Durchführung komplexer Aufgaben befähigt. - AO Industriekaufmann vom , 3 Abs. 1: Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen funktions- und prozessbezogen vermittelt werden. Die Berufsbildpositionen nach 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sind während der gesamten Ausbildungszeit arbeitsfeldübergreifend auch unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes zu vermitteln. In einem Einsatzgebiet ist die berufliche Handlungskompetenz durch Fertigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, die im jeweiligen Geschäftsprozess zur ganzheitlichen Durchführung komplexer Aufgaben befähigen. Diese Entwicklung entsprach einer massiven Forderung der Praxis, der die Verordnungsgeber nach und nach folgten. Letztendlich schloss sich auch der Gesetzgeber anlässlich der Novellierung des BBiG zum dieser Entwicklung an und formulierte dies in 1 Abs. 3 wie folgt: Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen. Die Begriffe berufliche Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz werden in Literatur und Praxis synonym gebraucht. Gemeint ist damit je-

3 weils das Ergebnis einer handlungsorientierten Berufsausbildung, wie sie heute nach den neueren und neuen Ausbildungsordnungen in den ausbildenden Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung erfolgt. 1.2 Drei-Säulen-Modell der handlungsorientierten Berufsausbildung Oberstes Ziel der handlungsorientierten Berufsausbildung nach 1 Abs. 3 BBiG muss es sein, den Auszubildenden die volle berufliche Handlungsfähigkeit/Handlungskompetenz zu vermitteln. Diese berufliche Handlungskompetenz kann man sich vorstellen als ein Bauwerk, bei dem drei massive Säulen die Dachkonstruktion tragen. Diese Dachkonstruktion beinhaltet die berufliche Handlungskompetenz, die drei Säulen enthalten - die Fachkompetenz, - die Methodenkompetenz und - die Sozialkompetenz. Diese Säulen stehen auf einem massiven Fundament, mit dem sie fest verbunden sind. Dieses Fundament enthält alle jene Schlüsselqualifikationen, die die Auszubildenden benötigen, um ihre drei Kompetenzsäulen zu entwickeln und zu stärken. Zwischen den Schlüsselqualifikationen einerseits und den drei Kompetenzsäulen andererseits findet ein reger Austausch und eine weittragende Beeinflussung statt. Siehe Bild 1. Dabei beeinflussen die Schlüsselqualifikationen den Erwerb und die Ausprägung der drei Kompetenzbereiche wie folgt: Kompetenzbereich Fachkompetenz Methodenkompetenz Sozialkompetenz Einfluss durch Schlüsselqualifikationen mittel stark sehr stark

4 1.3 Die Bedeutung der Schlüsselqualifikationen im Ausbildungsund Berufsalltag Die Formen der Arbeitsorganisation haben sich in letzter Zeit sehr stark verändert. Heute wird auch von jungen Arbeitskräften ohne vieljährige Berufserfahrung erwartet, dass sie sich rasch in komplexe Arbeitsverfahren einarbeiten und diese anschließend selbstständig fortführen können. Dazu benötigen sie eine ausgeprägte Handlungskompetenz. Die Basis hierfür sind gut entwickelte Schlüsselqualifikationen (siehe Punkt 1.2). Eine Umfrage bei den Ausbildungsleitern von 50 Betrieben aus 8 Branchen vom Dezember 2006 hat einen guten Einblick darüber gegeben, welche Schlüsselqualifikationen für die einzelnen Branchen wichtig sind und daher bei der Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden einen hohen Stellenwert haben. Siehe auch Bild Automobilindustrie Denken in Zusammenhängen Flexibilität Innovationsfähigkeit 2. Chemische Industrie Genauigkeit Interesse am Fachspezifischen Sauberkeit 3. Einzelhandel Ehrlichkeit Freundlichkeit

5 4. Handwerk Freundlichkeit Ideenreichtum 5. IT-Branche Eigenverantwortlichkeit Flexibilität Mobilität Verantwortungsbewusstsein 6. Kreditinstitute Ehrlichkeit (Keine Notlügen) Verantwortungsbewusstsein Zuverlässigkeit 7. Metallindustrie Ehrlichkeit Engagement Genauigkeit Sauberkeit 8. Versicherungswirtschaft Eigenverantwortlichkeit

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