BAURECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN BRANDSCHUTZDOKUMENTATIONEN

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1 PFLICHT ODER KÜR BAURECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN BRANDSCHUTZDOKUMENTATIONEN Christian Benz Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS)

2 Die Planungs- und Dokumentationsphasen beim vorbeugenden Brandschutz

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4 Bauen und Abnahme Bauliche Umsetzung des Gesamtgebäudes (Detaildokumentation durch die Gewerke) Innenausbaugewerke, TGA Gewerke, Sicherheitstechnische Einrichtungen (Detaildokumentation) Abnahmen, baurechtliche- und werksvertragliche Abnahme (Abnahme der Dokumentation)

5 Musterbauordnung 2 Begriffe Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen

6 Musterbauordnung 3 Allgemeine Anforderungen Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden

7 anzuordnen = Planungsrecht, Lage der Anlage errichten = Planen und Bauen ändern = Bauen und Planen im Bestand instand zu halten = die laufende Verpflichtung des Bauherrn/ Gebäudebetreibers

8 Beim Errichten, Ändern oder Instandhalten des Gebäudes vereinen sich unterschiedlichste Gewerke die auf den vorbeugenden Brandschutz Einfluss nehmen, z.b.! Trockenbau Heizung-Sanitär Kälte und Wärmeschutz Klima-Lüftung Sicherheitstechnik Elektrotechnik Metallbau etc.

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13 Viele Vorschriften, Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse sind bei der Planung und Umsetzung zu beachten Es entsteht häufig ein sog. Schnittstellenproblem (jeder macht das, was er am besten kann ohne auf Vor- oder Folgegewerke zu achten) die Übersichtlichkeit nimmt ab die Qualitätssicherung ist gefährdet die Abnahme ist gefährdet die gesetzlichen Mindestanforderungen einer Dokumentation werden nur dürftig erbracht

14 Beispiel: Ein Produktionsgebäude wird durch einen Anbau erweitert. In der Planung werden alle baurechtlichen Anforderungen und Richtlinien berücksichtigt Der Trockenbauer errichtet feuerbeständige Wände (F 90) unter Einhaltung der entsprechenden Zulassung und koordiniert sein Gewerk mit dem Elektroinstallateur um eine Zulassungsgerechte Abschottung gewährleisten zu können Zu einem späteren Zeitraum werden noch Heizungsleitungen nachinstalliert, eine Koordination mit dem Trockenbauer fand nicht mehr statt

15 Auf eine Rahmenausbildung gemäß Zulassung wird geachtet, das Schott kann eingebaut werden. Schott kann eingebaut werden!

16 Unsachgemäß geöffnet! Der Mangelanteil der TGA liegt bei Bestandsbauten bei % der in der Praxis dokumentierten Mängel

17 Ergebnis : drei unterschiedliche Gewerke mit unterschiedlichem Knowhow der Einbau nach Zulassung und der damit verbundenen Mindestanforderung einer Dokumentation wurde nicht einheitlich erbracht Überblick (Dokumentation) geht verloren fehlenden Schottungen bergen Gefahrenpotentiale (MBO 3) Versicherungsschutz ist gefährdet Weiß der Gebäudebetreiber/ Brandschutzbeauftragter jetzt noch über Mängel im Gebäude lückenlos Bescheid???

18 Die Unternehmer / Ersteller der Gewerke müssen im Rahmen der Ausführung folgende Dokumente bereitstellen / montieren: Übereinstimmungserklärung für alle Arbeiten gemäß ABP, ABZ, ZIE Typenschilder neben den Abschottungen für alle Arbeiten gemäß ABZ und ZIE Kopien der Verwendbarkeitsnachweise, z.b. ABZ, ABP, ZIE Fachunternehmerbescheinigungen für Arbeiten auf Grundlage der Erleichterungen in der LAR Schulungsnachweiß des Schottherstellers

19 Öffentlich rechtliche Mindestanforderung Kennzeichnungsschild neben der Abschottung

20 Öffentlich rechtliche Mindestanforderung Kennzeichnungsschild neben der Abschottung

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24 VORGEHEN IN DER PRAXIS Es findet oft nur eine stichprobenhafte Überprüfung dieser Unterlagen statt. Nicht immer werden die zuvor genannten Unterlagen bereitgestellt und in strukturierter Form der Bauleitung übergeben. Oft wird über die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis eine digitale Dokumentation mit Fotos etc. abgefordert. Was nun?

25 Lösung: Brandschutzdokumentation So hat der Gebäudebetreiber über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes eine aktuelle Dokumentation zur Verfügung und kann bei Fragen des Bestandsschutzes, z.b. durch den Sachversicherer, eine lückenlose Historie aufzeigen. Mögliche Risiken werden frühzeitig erkannt und somit die Nutzung des Gebäudes sichergestellt. Musterbauordnung 3 Allgemeine Anforderungen instand zu halten = die laufende Verpflichtung des Bauherrn/ Gebäudebetreibers

26 Würth Brandschutzsoftware BS Doku Baulichen Brandschutz zeitgemäß dokumentieren

27 Erstellen und verwalten Sie mit BS Doku Brandschutz- bzw. Sanierungskonzepte Ausschreibungen und Angebote Brandschutzkomponenten Abnahmeroutinen Auf Grundlage des Architektenplans

28 Die Vorteile für Sie: Gewerke übergreifende, lückenlose Dokumentation Überwachung der Ausführung Sicherstellung der Ausführungsqualität Mängel-/Problemaufnahme Abrechnungserleichterung (Nachvollziehbarkeit) unterstützendes Nachtragsmanagement Nachweise für Versicherung Überwachung und Instandhaltung des Gebäudes nach der Fertigstellung

29 Dokumentation, Nachhaltigkeit und Wartung jedes einzelne Schott bzw. jeder einzelne Button lässt sich im Plan oder der Liste öffnen und enthält entsprechende Informationen wie Zulassungen, Stellungnahmen, Protokolle, Ist-Stände, Foto zum Zeitpunkt x, Bemerkungen

30 Durch eine konsequente Dokumentation werden i.d.r. Fehler und Mängel so rechtzeitig erkannt, dass daraus eine Nacharbeit oder auch zulässige und baurechtlich akzeptable Abweichung abgeleitet werden kann. In der Praxis zwischen der baurechtlichen Schutzzielerfüllung und der werkvertraglichen Leistungserfüllung unterschieden werden kann.

31 Die Bauleitung / Fachbauleitung Der Fachbauleiter Brandschutz hat die Verpflichtung die Gesamtdokumentation zusammenzutragen und zu prüfen: Die Gesamtdokumentation wird zum Abschluss des Vorhabens in einer Brandschutzakte in strukturierter Form zusammengefasst und dem Bauherrn / der Bauaufsicht übergeben. Die Abnahme erfolgt auf Basis der Brandschutzdokumentation durch Prüfung aller relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit Regelkonforme Abweichungen vom Baurecht gelten als Bestandsschutz. Den Nachweis kann der Bauherr über eine gute Dokumentation erbringen.

32 Das Problem des Bestandsschutzes Bestandsschutz ist im wesentlichen aus dem Verfassungsrecht (Art. 14 GG) abzuleiten. In baurechtlicher Hinsicht wird dem Eigentümer mit der Errichtung bzw. dem Erwerb einer Immobilie durch eine formelle Genehmigung oder durch Übereinstimmung der Nutzung mit dem materiellen Recht Bestandsschutz gewährt. Er wird dadurch gegen eine sich ändernde Gesetzeslage geschützt. Bestandsschutz besteht vereinfacht ausgedrückt, wenn

33 Bauwerke nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Bestimmungen und technischen Regeln ausgeführt wurden und eine Baugenehmigung haben bei Abweichungen von den jetzigen Regeln keine unmittelbare Gefährdung konkrete Gefahr erkennbar ist keine wesentlichen Veränderungen am Bauwerk durchgeführt wurden und lediglich Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, ohne an die Bausubstanz heranzugehen

34 Kein Bestandsschutz besteht, wenn Nutzungsänderungen oder Erweiterungen vorgesehen sind Konstruktionsänderungen vorgenommen werden Grundsanierungen mit Eingriff in die vorhandene Substanz durchgeführt werden oder aus dem Bestand eine - konkrete Gefahr - abzuleiten ist für Pfusch von gestern ist erst gar kein Bestandschutz entstanden

35 Die - konkrete Gefahr - ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und nicht immer eindeutig zu definieren. Aus mehreren Urteilen ist abzuleiten, dass z. B. das Fehlen eines zweiten Rettungsweges eine konkrete Gefahr darstellt Inwieweit, z. B. von mangelhaften Abschottungen oder veralteten Türen eine konkrete Gefahr ausgehen kann, sollte durch eine schutzzielorientierte Risikoanalyse beurteilt werden, z. B. das erhöhte Risiko der Ausbreitung von Feuer und Rauch die Gefährdung von Flucht- und Rettungswegen bei großem Publikumsverkehr

36 Die ardt zur Dokumentation - Gibt es das? Die VDI-Richtlinie 6026 Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung - Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen Für den vorbeugenden Brandschutz deckt die Richtlinie mit Sicherheit alle Anforderungen der TGA inkl. der zum Gewerk gehörenden brandschutztechnischen Schnittstellen ab.

37 Die ardt zur Dokumentation - Gibt es das? Der baurechtliche Brandschutz hat zusätzlich noch einige Regeln: Vorgaben in den Verwendbarkeitsnachweisen Vorgaben im Brandschutzkonzept Nachweise der sicherheitsrelevanten Anlagen Dokumentation zur Anerkennung des Bestandsschutzes bei formal zulässigen Abweichungen Sorgfaltspflichten des Fachbauleiters Brandschutz BGB 242

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40 Für jeden Unfug, der begangen wird, sind nicht nur die verantwortlich, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern (Erich Kästner)

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

42 IM ZEICHEN DER ZEIT BRANDSCHUTZLÖSUNGEN DURCH INSTALLATIONSSCHACHTSYSTEME Christian Benz Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS)

43 WELCHE NEUE ANFORDERUNGEN UND NACHWEISE SIND AKTUELL BEI DER PLANUNG UND UMSETZUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN Abschottungen von Schmutzwasseranlagen nach dem Abschottungsprinzip (sog. Mischinstallation) Warum neue Bau- und Prüfgrundsätze? Veränderungen bei den DIBT-Abstandsregeln im Zulassungsbereich von Leitungsabschottungen Warum größere Mindestabstände gegenüber fremden Abschottungen?

44 WELCHE NEUE ANFORDERUNGEN UND NACHWEISE SIND AKTUELL BEI DER PLANUNG UND UMSETZUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN Abschottungen von Schmutzwasseranlagen nach dem Abschottungsprinzip (sog. Mischinstallation) Warum neue Bau- und Prüfgrundsätze? Veränderungen bei den DIBT-Abstandsregeln im Zulassungsbereich von Leitungsabschottungen Warum größere Mindestabstände gegenüber fremden Abschottungen?

45 ABSCHOTTUNG VON SCHMUTZWASSERANLAGEN NACH DEM ABSCHOTTUNGSPRINZIP Abschnitt 4.1 der MLAR / LAR / RbALei Die Leitungen müssen a) durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile oder Hinweis: R 30 - R 90 = Rohrabschottungen (Leitungen) S 30 - S 90 = Elektroabschottungen (Leitungen) K 30 - K 90 = Brandschutzklappen (Lüftungsabschottungen)

46 ABSCHOTTUNG VON OFFENEN SCHMUTZWASSER- ANLAGEN NACH DEM ABSCHOTTUNGSPRINZIP Offenes Entwässerungssystem nichtbrennbare Rohrleitungen mit Raumabschlussfunktion durch den Rohrleitungswerkstoff

47 ABSCHOTTUNG VON OFFENEN SCHMUTZWASSER- ANLAGEN NACH DEM ABSCHOTTUNGSPRINZIP Offenes Entwässerungssystem brennbare Rohrleitungen mit definierter Raumabschlussfunktion durch die Abschottungen (BSM)

48 ABSCHOTTUNG VON OFFENEN SCHMUTZWASSER- ANLAGEN NACH DEM ABSCHOTTUNGSPRINZIP Offenes Entwässerungssystem nichtbrennbare und brennbare Rohrleitungen als Gemischtverlegung mit unklarer Raumabschlussfunktion

49 ABSCHOTTUNG VON OFFENEN SCHMUTZWASSER- ANLAGEN NACH DEM ABSCHOTTUNGSPRINZIP komplett nichtbrennbare Schmutzwasserinstallation

50 ABSCHOTTUNG VON OFFENEN SCHMUTZWASSER- ANLAGEN NACH DEM ABSCHOTTUNGSPRINZIP komplett brennbare Schmutzwasserinstallation (B1/B2)

51 ABSCHOTTUNG VON OFFENEN SCHMUTZWASSER- ANLAGEN NACH DEM ABSCHOTTUNGSPRINZIP Fallstrang komplett nichtbrennbar (A1) und Anschlussleitung brennbar (B1/B2) Abschottungskonzept Hersteller: Würth Hinweise: Brandprüfung wurde erfolgreich durchgeführt. ABZ (Zulassung) ist beantragt und liegt in Kürze vor! Die Abstandsregeln zu fremden Abschottungen sind zu beachten

52 ABSCHOTTUNG VON OFFENEN SCHMUTZWASSER- ANLAGEN NACH DEM ABSCHOTTUNGSPRINZIP Fallstrang und Anschlussleitungen unterhalb der Geschossdecke komplett nichtbrennbar (A) Abschottung ohne Klassifizierung im Sinne eines Verwendbarkeitsnachweises (Prüfzeugnis/ Zulassung) Die Verwendung erfolgt auf Grundlage der MLAR 2005/ LAR, Abschnitt 4.3. Erleichterungen (Abstände beachten)

53 WELCHE NEUE ANFORDERUNGEN UND NACHWEISE SIND AKTUELL BEI DER PLANUNG UND UMSETZUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN Abschottungen von Schmutzwasseranlagen nach dem Abschottungsprinzip (sog. Mischinstallation) Warum neue Bau- und Prüfgrundsätze? Veränderungen bei den DIBT-Abstandsregeln im Zulassungsbereich von Leitungsabschottungen Warum größere Mindestabstände gegenüber fremden Abschottungen?

54 NEUE ABSTANDSREGEL GEMÄß DIBT FÜR ALLE SYSTEME/ EINBAUTEN MIT ABZ (ZULASSUNG) DIBt Info 2010 Abstandsregel Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss mindestens 20 cm betragen. Abweichend davon darf der Abstand bis auf 10 cm reduziert werden, sofern die zu verschließende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen oder Einbauten nicht größer als 20 cm x 20 cm sind. DIBt Info Abstandsregel Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- oder Rohrabschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10 cm reduziert werden, sofern diese Öffnungen jeweils nicht größer als 40 cm x 40 cm sind.

55 DIBt Info 2010 Abstandsregel andere Öffnungen oder Einbauten sind alle anderen Abschottungen z. B. Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) T Brandschutzklappen K Lüftungsleitungen L I- Schächte und Kanäle I Funktionserhalt elektrischer Leitungen E DIBt Info Abstandsregel Rohrabschottungen sind alle Abschottungen, die gemäß DIN mit einer Feuerwiderstandsklasse R klassifiziert sind. *) Kabelabschottungen sind alle Abschottungen, die gemäß DIN mit einer Feuerwiderstandsklasse S klassifiziert sind *) zur Zeit nur Abschottungen mit allgemeinen bauaufsichtlicher Zulassung (abz). Gilt noch nicht für R30/60/90 Abschottungen mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abp).

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58 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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